Chef der Glaubenskongregation: Kein Widerspruch zwischen Seelsorge, kirchlichem Eherecht

Jesuitenpater und Erzbischof Luis Ladaria ist Leiter der Glaubenskongregation.
Foto: CNA / Daniel Ibanez

Von CNA Deutsch

VATIKANSTADT , 29 April, 2021 / 10:16 AM (CNA Deutsch).- 

Der Präfekt der Glaubenskongregation betonte am Dienstag, dass in Fällen von Eheannullierung oder -auflösung das kirchliche Verfahrensrecht und die Seelsorge an den Menschen nicht im Widerspruch zueinander stehen.

Kardinal Luis Ladaria SJ, so berichtete die Catholic News Agency (CNA), sprach bei der Eröffnungssitzung eines Studientages, der von der Kongregation für die Glaubenslehre und der Päpstlichen Lateranuniversität veranstaltet wurde.

Der Studientag am 27. April war der Instruktion Potestas ecclesiae aus dem Jahr 2001 gewidmet, die das Verfahren der katholischen Kirche für die Auflösung einer früheren nichtsakramentalen Ehe „in favorem fidei“ (zu Gunsten des Glaubens) regelt.

Laut Ladaria ist sowohl in Auflösungs- als auch in Annullierungsfällen in der Kirche „die Bedeutung der Einbeziehung aller Realitäten der Ehe in einen pastoralen Rahmen“ bereits im Codex des kanonischen Rechts von 1983 enthalten.

Der Theologe zitierte can. 1063 und nannte ihn „einen der wahrscheinlich schönsten der canones über die Ehe im Codex des kanonischen Rechts.“

Can. 1063 besagt: „Die Seelsorger sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die eigene kirchliche Gemeinde den Gläubigen die Hilfe bietet, durch die der Ehestand im christlichen Geist bewahrt wird und in der Vollkommenheit vorankommt.“

Der Canon skizziert sodann die konkreten Wege, in denen ein Seelsorger diese Hilfe für seine Gemeinde leisten soll.

Ladaria sagte, die Seelsorge im Bereich der Ehe sei eine Verpflichtung nicht nur für die Seelsorger, sondern für die ganze christliche Gemeinde. Er wies die Vorstellung zurück, der juristische Prozess für eine Eheannullierung oder für die Gewährung einer Auflösung eines natürlichen Ehebandes stehe im Widerspruch zur geistlichen Sorge um die Seelen.

„Die Stellung der Eheprozesse im Kontext der Seelsorge wurde von Papst Franziskus selbst angedeutet, gerade in seinen apostolischen Schreiben in Form des Motuproprio Mitis Iudex Dominus Iesus und Mitis et Misericors Iesus“, sagte er.

„Der Papst lädt uns ein – in der Tat drückt er die Verpflichtung seitens der zuständigen kirchlichen Autoritäten aus – die Versuchung zu überwinden, eine Kluft zwischen der pastoralen Sphäre und der juristischen Sphäre zu schaffen“, betonte Ladaria.

Laut Kardinal hat Papst Franziskus in seinem Apostolischen Schreiben Amoris laetitia von 2016 sowohl den Aspekt der pastoralen Begleitung, der bereits im Gesetz enthalten ist, vertieft als auch die Aufmerksamkeit auf Ehekrisen gelenkt, die der seelsorgerischen Betreuung bedürfen, wobei das angestrebte Ergebnis immer die Erhaltung der Verbindung sei, sofern möglich.

Die Normen von Potestas ecclesiae aus dem Jahr 2001 besagen, dass „Ehen zwischen Nichtkatholiken, von denen mindestens einer nicht getauft ist, unter bestimmten Bedingungen vom Bischof von Rom zugunsten des Glaubens und zum Heil der Seelen aufgelöst werden können“.

Diese Auflösung und der damit verbundene Prozess, so Kardinal Ladaria, stelle „reine Gnade“ dar. „Es ist die Auflösung einer natürlichen, gültigen Ehe, die dem obersten Pontifex in seiner Rolle als oberster Hirte der katholischen Kirche anvertraut ist.“

Die Auflösung einer Ehe „in favorem fidei“ kann im Einzelfall und nur durch den Papst genehmigt werden. Auf diese Weise unterscheidet sie sich von dem, was man das „paulinische Privileg“ nennt, bei dem die Kirche die automatische Auflösung einer natürlichen Ehe zwischen zwei nicht getauften Personen anerkennt.

Die einzigartige Gunst der Gewährung der Auflösung aus diesem Grund unterscheidet sich auch von der Annullierung einer Ehe, die erklärt, dass eine gültige Ehe gar nicht erst zustande gekommen ist.

In seiner 16-minütigen Ansprache gab Ladaria einige Beispiele dafür, wie die seelsorgerische Begleitung in dem juristischen Prozess, der mit dem Antrag auf Auflösung des Ehebandes verbunden ist, selbstverständlich enthalten ist.

Ein vom Kardinal genanntes Beispiel war die in Artikel 4 von Potestas ecclesiae enthaltene Forderung, zum Zeitpunkt der Gewährung der Gunst müsse wahr sein, dass „keine Möglichkeit besteht, die Partnerschaft des ehelichen Lebens wiederherzustellen“.

Ladaria betonte, dass dies daran liegt, dass die katholische Kirche niemals die Auflösung einer Ehe begünstigen kann, sondern immer zuerst auf die Erhaltung der Lebensgemeinschaft hinwirken muss, wenn dies möglich ist.

Eine weitere Voraussetzung in Potestas ecclesiae sei das Vorhandensein eines neuen Ehevorhabens, entweder in der Gegenwart oder in der Zukunft, sagte er, „und das Vorhandensein eines solchen impliziert in der Regel die Auflösung, weil die vorangegangene [nichtsakramentale] Ehe bereits unwiderruflich gescheitert ist“.

Jeder Beteiligte, vom Ehepaar über die neuen Ehepartner bis hin zu den Kindern, bedürfe der pastoralen Begleitung, sagte er.

Wir müssen uns daran erinnern, fügte er hinzu, dass eine Person, die die Auflösung eines Ehebandes anstrebt, oft seelsorgerische Betreuung nicht nur auf der familiären und beziehungsmäßigen Ebene braucht, sondern auch auf anderen geistlichen Ebenen, weil sie zum Beispiel oft den Prozess des Katechumenats oder der Konversion in die katholische Kirche durchläuft oder ihre Beziehung zu Christus und der Kirche vertieft.

„Daher“, betonte Ladaria, „ist der juristische pastorale Aspekt der Auflösung der Ehe nur ein Element einer viel umfassenderen Pastoral, die eine Erneuerung aller Teile ihres Lebens gewährt.“

In den Dokumenten von Papst Franziskus zur Ehe sei „auch die Begleitung der Gläubigen in Krisensituationen, ja im Scheitern ihrer Verbindung, Teil eines einheitlichen familienpastoralen Konzepts“, sagte er.

„Die Begleitung muss von den Seelsorgern und eventuell auch von anderen Fachleuten auf lokaler Ebene erfolgen“, riet er. „Das setzt voraus, dass sowohl die Seelsorger als auch die Experten ausreichend vorbereitet werden.“

Er wies zudem darauf hin, dass Trennung und Scheidung oft mit viel Leid verbunden sind.

„Letztlich richtet die Kirche in den Normen über [das Konzept] ‚in favorem fidei‘ ihren Blick auch auf diejenigen, die nicht direkt am Verfahren beteiligt sind, sondern nur beobachten“, sagte er. „So ist einer der Gründe für die Gewährung der Eheauflösung ‚in favorem fidei‘ eine einmalige Gnade, das heißt, sie sollte nur einmal gewährt werden, wie es im sechsten Artikel der Normen geboten ist.“

Er betonte, die Kirche sollte sich bemühen, den Ausdruck einer Scheidungshaltung zu vermeiden, wenn man Zeuge ist, dass die Auflösung einer vollkommen gültigen Ehe erlaubt ist.

Die gleiche pastorale Sorge wird in Artikel 9 der Normen ausgedrückt, sagte er, wenn es heißt, ein Diözesanbischof solle sich mit der Glaubenskongregation beraten, wenn die Befürchtung bestehe, einen schweren Skandal zu verursachen, sollte die Auflösung gewährt werden.

„Offensichtlich sind alle Artikel der Normen, von denen wir gesprochen haben, als juristische Texte formuliert. Es sind Bestimmungen, die Aspekte aufzeigen, die zu beachten sind, die Fragen vorschlagen, die bei der Befragung der Parteien und der Zeugen zu stellen sind“, erklärte er.

„Aber“, so fuhr er fort, „trotz dieser direkten Funktion des Verbotsgebots zeigen diese kanonischen Bestimmungen einige Punkte auf, die für die pastorale Begleitung des Paares, anderer Beteiligter oder derjenigen, die den modus procedendi [Verfahrensweise] der Kirche nur aus der Ferne beobachten, von großer Bedeutung sind.“

Der Kardinal schloss mit den Worten, dass die kirchliche Institution der Auflösung eines nichtsakramentalen Ehebandes „in favorem fidei“ „nicht nur ein wirklich konventionelles Verfahren ist, sondern zugleich als ein der affektiven Seite angemessenes pastorales Werkzeug verstanden werden will und muss, um eine einheitliche Seelsorge an der Ehe und damit an der Familie zu sehen.“

Papst Leo XIII. — Auszug aus der Enzyklika „Arcanum divinae sapientiae“ vom 10. Februar 1880

 

Über die christliche Ehe

Der geheimnisvolle Ratschluß der göttlichen Weisheit, welchen der Heiland der Menschen, Jesus Christus, auf Erden ausführen wollte, war darauf gerichtet, daß er, von Gott aus­gehend, die gewissermaßen altersschwache Welt durch sich und in sich wieder herstellte. Dies hat in einem herrlichen und erhabenen Worte der Apostel Paulus zusammengefaßt, indem er an die Epheser also schrieb: Das Geheimnis seines Ratschlusses . . . wiederherzustellen alles in Christo, was im Himmel und was auf Erden ist (Eph 1,9f.). In der Tat, als Christus den Auftrag, den der Vater ihm gegeben, zu erfüllen begann, hat er alsbald das Alte ausgetrieben und allen Dingen eine neue Form und Gestalt verliehen. Denn die Wunden, welche die Sünde des ersten Vaters dem menschlichen Geschlechte geschlagen, hat er geheilt; alle Men­schen, von Natur Kinder des Zornes, hat er zur Gnade bei Gott zurückgeführt; die da er­müdet waren durch fortdauernde Irrungen, hat er zum Lichte der Wahrheit geleitet; die befleckt von jeglicher Unreinheit, hat er zu aller Tugend erneuert; und denen, welche das Erbe der ewigen Seligkeit wieder erlangt haben, hat er die gewisse Hoffnung gegeben, daß selbst ihr Leib, sterblich und hinfällig, dermal einst der Unsterblichkeit und himmlischen Glorie teilhaftig sein werde. Damit aber solche außerordentliche Wohltaten so lange auf Erden währen, als Menschen da leben, hat er die Kirche eingesetzt als Stellvertreterin seines Amtes, und hat ihr, für die Zukunft sorgend, befohlen, zu ordnen, was in der menschlichen Gesellschaft gestört, herzustellen, was in Verfall geraten.

Übernatürliche Religion und natürliche Ordnung

Wenngleich nun diese göttliche Wiederherstellung, von der wir geredet, vorzugsweise und zunächst auf die Menschen sich bezog, welche in der übernatürlichen Gnadenordnung stehen, so hat sie doch auch in reichlichem Maße für die natürliche Ordnung kostbare und heilsame Früchte getragen; darum haben sowohl die einzelnen Menschen als die gesamte Gesellschaft des menschlichen Geschlechtes keine geringe Vervollkommnung in jeder Richtung hierdurch erreicht. Denn nachdem einmal die christliche Weltordnung begründet war, ward den einzel­nen Menschen das Glück zuteil, daß sie lernten und sich gewöhnten, unter der göttlichen Vorsehung zu ruhen und die Hoffnung auf himmlische Hilfe zu nähren, die nicht zuschan­den macht; hieraus aber gehen Starkmut, Mäßigung, Standhaftigkeit, Gleichmut in Seelen­ruhe und andere vorzügliche Tugenden und herrliche Taten hervor. Die häusliche und bür­gerliche Gesellschaft aber hat in wunderbarer Weise an Würde, Festigkeit und Ehrbarkeit gewonnen. Gerechter ist geworden und unverletzlicher die Autorität der Fürsten, williger und leichter der Gehorsam der Völker, inniger die Gemeinschaft der Bürger, sicherer die Rechte des Besitzes. Für alles, was nur immer in der bürgerlichen Gesellschaft als nützlich erachtet wird, hat die christliche Religion Rat gegeben und Fürsorge getroffen, so zwar, daß nach dem Zeugnisse des heiligen Augustinus es scheint, als hätte sie zum guten und glück­seligen Leben keine größeren Vorteile bieten können, wenn sie einzig nur dazu bestimmt gewesen wäre, die Bedürfnisse dieses irdischen Lebens zu befriedigen und sein Gedeihen zu ehren. Doch es ist nicht unsere Absicht, diese große Wahrheit nach ihren einzelnen Bezie­hungen darzulegen, sondern wir wollen sprechen über die häusliche Gemeinschaft, welche in der Ehe ihren Ausgangspunkt und ihre Grundlage hat.

Ursprung und Wesensmerkmale der Ehe

Allen ist wohlbekannt, welches der wahre Ursprung der Ehe ist. Denn wenngleich jene, die den christlichen Glauben tadeln, die ständige Lehre der Kirche über diesen Gegenstand anzuerkennen sich weigern, und schon lange die Überlieferung aller Völker, aller Jahrhunderte zu tilgen sich bestreben, so konnten sie dennoch die Macht und das Licht der Wahrheit weder auslöschen noch schwächen. Wir erwähnen nur, was allen bekannt und niemandem zweifelhaft ist: nachdem am sechsten Schöpfungstage Gott den Menschen gebildet aus dem Staub der Erde und in sein Angesicht gehaucht den Odem des Lebens, wollte er ihm eine Gefährtin zugesellen, die er der Seite des schlafenden Mannes selbst in wunderbarer Weise entnahm. Hierdurch beabsichtigte die höchste Vorsehung Gottes, daß jenes Ehepaar den natürlichen Ursprung aller Menschen bilde, aus welchem das Geschlecht hervorgehe und in ununterbrochenen Fortpflanzungen durch alle Zeiten erhalten werden sollte. Und es trug jene Verbindung von Mann und Weib, um desto eher den höchst weisen Ratschlüssen Gottes zu entsprechen, schon von jener Zeit an ganz besonders zwei, und zwar höchst edle Eigens­chaften an sich, ihr gewissermaßen tief eingeprägt und eingegraben, nämlich die Einheit und immerwährende Dauer. Dies hat, wie wir aus dem Evangelium ersehen, die göttliche Autorität Jesu Christi ausgesprochen und offenkundig bestätigt, indem er vor den Juden und Aposteln bezeugte, daß die Ehe ihrer Einsetzung entsprechend nur zwischen zweien statt­finden solle, dem Manne nämlich und dem Weibe, daß aus zweien gleichsam ein Fleisch würde, und daß das eheliche Band nach Gottes Willen so innig und fest geknüpft sei, daß es von keinem Menschen gelöst oder zerrissen werden könne. Er (der Mensch) wird seinem Weibe anhangen, und sie werden zwei sein in einem Fleische. Darum sind sie nun nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was darum Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen (Mt 19,5f.).

Doch diese Gestalt der Ehe, so ausgezeichnet und erhaben, verfiel allmählich bei den heid­nischen Völkern dem Verderben und Untergange; und selbst bei dem Geschlecht der Hebräer sehen wir sie gleichsam getrübt und verdunkelt. Denn bei diesen riß bezüglich der Frauen die allgemeine Gewohnheit ein, daß dem Manne erlaubt war, mehr als eine zu haben; nachher aber, da Moses wegen ihrer Herzenshärte (Mt 19,8) ihnen nachsichtig die Erlaubnis der Scheidung gegeben hatte, war der Weg gebahnt zur Trennung. Kaum glaublich aber dürfte es erscheinen, welches Verderben und welch gänzliche Entstellung der Ehe bei der heidnischen Gesellschaft eingetreten war; denn hier war sie preisgegeben den Wellen der Irrtümer eines jeden Volkes und ein Spielball der schändlichsten Lüste. Wir sehen, wie alle Völker mehr oder weniger den Begriff und wahren Ursprung der Ehe vergaßen; darum wurden an ver­schiedenen Orten Gesetze über die Ehe gegeben, wie sie das Staatswohl zu erheischen schien, nicht aber, wie sie die Natur verlangte. Feierliche Gebräuche, nach Willkür von den Gesetz­gebern bestimmt, hatten die Wirkung, daß ein Weib entweder den ehrbaren Namen einer Ehefrau oder den schmählichen einer Konkubine erhielt; ja so weit war man gekommen, daß die weltlichen Fürsten gesetzlich feststellten, wer eine Ehe eingehen dürfe und wer nicht, wobei die Gesetzgebung vielfach die Billigkeit verletzte und das Unrecht begünstigte. Außerdem waren Vielweiberei, Vielmännerei und Ehetrennung die Ursachen, daß das eheliche Band gar sehr gelockert wurde. Auch bezüglich der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute war die höchste Verwirrung eingetreten, indem der Mann ein Eigentumsrecht über die Frau gewann und sie, häufig ohne gerechten Grund, verstieß, während er, seiner unbändigen und zügellosen Lust folgend, ungestraft in den öffentlichen Häusern und bei den Sklavinnen umherlaufen durfte, als ob die äußere Stellung die Sünde bedinge und nicht der Wille (Hieron. Op. I, col. 455). Indem so die Zügellosigkeit des Mannes überhand nahm, gab es nichts Unglücklicheres mehr als das Weib, das so sehr erniedrigt ward, daß es fast nur noch als ein Werkzeug betrachtet wurde, bestimmt zur Befriedigung der Lust, oder um Nachkommenschaft zu erhalten. Man schämte sich nicht, das Weib zur Ehe zu kaufen und zu verkaufen, gleich als wäre es eine leblose Sache (Arnob; adv. Gent., 4); dem Vater und Gatten war zuweilen das Recht gegeben, das Weib mit dem Tode zu bestrafen. Kinder, die solchen Ehen entsprossen, mußten notwendig entweder Staatseigentum werden oder der Sklaverei des Familienvaters verfallen (Dionysius v. Halik. II., 26,27); hatten doch die Gesetze diesem auch die Befugnis erteilt, die Ehen seiner Kinder nach Belieben zu schließen und zu trennen, ja sogar selbst das unmenschliche Recht über Leben und Tod an denselben zu üben.

Erneuerung der Ehe durch Christus

Doch gegen so viele Laster, so große Schmach, welche den Ehebund besudelten, ward endlich Hilfe und Heilung von Gott gebracht, indem Jesus Christus, welcher die Würde der mensch­lichen Natur erneuert und den mosaischen Gesetzen ihre Vollendung gegeben hat, der Ehe seine vorzügliche und nicht geringe Sorge widmete. Denn er hat die Hochzeit zu Kana in Galiläa durch seine Gegenwart geadelt und durch sein erstes Wunder ihr eine Bedeutung für immer gegeben (Jo 2); das ist auch die Ursache, warum schon von jenem Tage an die Ehen anfingen, von neuem einen gewissen Charakter der Heiligkeit zu tragen. Dann aber führte er die Ehe zurück auf den Adel ihres ersten Ursprunges, indem er sowohl die Gepflogenheit der Hebräer wegen des Mißbrauchs, mehrere Frauen zu haben, und der Erlaubnis der Scheidung tadelte, als auch ganz besonders dadurch, daß er das zu trennen verbot, was Gott selbst durch das Band einer immerwährenden Gemeinschaft verknüpft hatte. Darum setzte er, nach Widerlegung der Einwendungen, welche aus dem mosaischen Gesetz vorgebracht worden, in seiner Eigenschaft als oberster Gesetzgeber folgendes bezüglich der Eheleute fest: »Ich aber sage euch, wer immer sein Weib entläßt, ausgenommen wegen Ehebruches, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe; und wer die Entlassene heiratet, der bricht die Ehe (Mt 19,9).« Was aber kraft göttlicher Autorität bezüglich des ehelichen Bundes verordnet und festgesetzt worden ist, das haben die Apostel als Verkündiger der göttlichen Gesetze vollständiger und ausführlicher uns überliefert und in ihren Schriften aufgezeichnet. Denn was immer unsere heiligen Väter, die Kirchenversammlungen und die Überlieferung der Gesamtkirche gelehrt haben (Trid. Sess. XXIV i. Vorwort), haben sie durch das apostolische Lehramt empfangen, daß nämlich Christus der Herr die Ehe zur Würde eines Sakramentes erhoben und zugleich bewirkt habe, daß die Eheleute durch die himmlische Gnade, welche seine Verdienste erwar­ben, behütet und gestärkt, die Heiligkeit in diesem ihrem Ehebunde erlangten; und daß er in diesem, den er in wunderbarer Weise nach dem Vorbilde der mystischen Ehe seiner selbst mit der Kirche gestaltet, die Liebe, wie sie der Natur entspricht, vervollkommnet (a. a. 0. 1. Kap. De reform.matr.) und die ihrem Wesen nach unteilbare Gemeinschaft von Mann und Weib durch das Band der göttlichen Liebe mächtiger geeint habe. »Ihr Männer«, spricht Paulus zu den Ephesern, »liebet eure Frauen, wie auch Christus die Kirche geliebt und sich selbst für sie hingegeben hat, sie zu heiligen … Die Männer sollen ihre Frauen lieben wie ihre Leiber …, denn niemand hat jemals sein Fleisch gehaßt, sondern er nährt und pflegt es, wie auch Christus seine Kirche; denn wir sind Glieder seines Leibes, von seinem Fleisch und seinem Bein; darum wird der Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, und es werden zwei sein in einem Fleische. Es ist dies ein großes Sakrament, ich sage aber in Christus und in der Kirche (Eph 5,25ff.).« In ähnlicher Weise haben wir durch das apostolische Lehramt das Gebot des Herrn empfangen, daß die Einheit und fortwährende Festigkeit der Ehe, wie diese schon mit ihrem Ursprunge gegeben ist, heilig und für alle Zeit unverletzlich sei. »Denen, welche durch die Ehe verbunden sind«, sagt derselbe Paulus, »gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß das Weib sich nicht vom Manne scheide; wenn sie aber geschieden ist, so bleibe sie ehelos oder versöhne sich mit ihrem Manne (I Kor 7,10f.).« Und wieder: »Das Weib ist gebunden an das Gesetz, solange ihr Mann lebt; ist aber ihr Mann entschlafen, dann ist sie frei (1Kor 7,39).« Aus diesen Ursachen ist die Ehe ein großes Sakrament (Eph 5,32), ehrbar in allem (Hebr 13,4), Gott wohlgefällig, keusch, ehrfurchtgebietend als Bild und Darstellung der erhabensten Dinge.

Höhere Ziele und Pflichten der Ehe

Doch mit dem Gesagten ist die Vervollkommnung und Vollendung, welche das Christentum der Ehe verliehen hat, noch nicht abgeschlossen. Denn der ehelichen Gemeinschaft ist erstens eine viel höhere und edlere Aufgabe vorgesetzt, als dies früher der Fall war; hat sie doch nach Gottes Gebot nicht bloß den Zweck der Fortpflanzung des menschlichen Geschlechtes, sondern der Kirche eine Nachkommenschaft zu zeugen, Mitbürger der Heiligen und Haus­genossen Gottes (Eph 2,19), damit nämlich ein Volk zur Religion und Verehrung des wahren Gottes und unseres Heilandes Christi geboren und erzogen würde (Röm Katech 8. Kap.). An zweiter Stelle sind jedem der Eheteile seine Pflichten bestimmt, seine Rechte vollständig bezeichnet. Von der Gesinnung sollen sie nämlich immer durchdrungen sein, daß sie sich bewußt sind, ein Teil schulde dem andern die größte Liebe, standhafte Treue, emsigen und anhaltenden Beistand. Der Mann ist der Familie Oberer und das Haupt des Weibes, das jedoch, da es Fleisch ist von seinem Fleische und Bein von seinem Bein, ihm unterwürfig und gehorsam sein soll nicht wie eine Sklavin, sondern als Gefährtin, so daß der Gehorsam, den es leistet, nicht ohne Ehrbarkeit und Würde sei. Da aber beide, sowohl jener, der gebietet, wie dieses, welches gehorcht, ein Abbild, und zwar jener Christi, dieses der Kirche darstellen, so soll die göttliche Liebe sie beständig in ihrer Pflichterfüllung leiten. Denn der Mann ist das Haupt des Weibes, wie Christus das Haupt der Kirche ist … Aber wie die Kirche unter­worfen ist Christo, so auch die Frauen ihren Männern in allem (Eph 5,23f.). Was die Kinder betrifft, so müssen diese den Eltern untertan sein und gehorchen und ihnen Ehrerbietung er­zeigen um des Gewissens willen; und alle Sorgen und Gedanken der Eltern müssen hinwieder auf die Beschützung und ganz besonders auf die Erziehung ihrer Kinder zur Tugend gerich­tet sein. Väter, … erziehet sie [die Kinder] in der Lehre und Zucht des Herrn (Eph 6,4). Hieraus erhellt, daß die Pflichten der Eheleute nicht wenige und nicht geringe sind; den guten Eheleuten aber werden sie wegen der Kraft, die sie im Sakramente empfangen, nicht bloß erträglich, sondern auch angenehm.

Nachdem nun Christus die Ehe zu einer so hohen und erhabenen Würde erhoben hatte, hat er die ganze Ehegesetzgebung der Kirche übertragen und anvertraut. Und diese hat auch ihre Gewalt über die Ehen der Christen immer und überall geübt, und zwar so, daß dieselbe als eine ihr eigentümlich zukommende erschien, nicht durch Gunst der Menschen erworben, sondern von Gott durch den Willen ihres Stifters überkommen. Wie viele und welche wach­same Sorge aber die Kirche der Heilighaltung der Ehe zugewendet hat, damit diese unver­sehrt bleibe, ist so allbekannt, daß es keines Beweises bedarf …

Alte und neue Anfeindungen; Zivilehe

Doch bei den Bemühungen des Feindes des menschlichen Geschlechtes fehlt es nicht an solchen, welche, wie sie die übrigen Wohltaten der Erlösung undankbar zurückweisen, so auch die Wiederherstellung und Vollendung der Ehe entweder verachten oder in keiner Weise anerkennen. Schmählich haben einige in alter Zeit gefehlt, da sie die Ehe in dem einen oder anderen Punkte anfeindeten; aber viel verderblicher ist das frevelhafte Beginnen jener, welche in unseren Tagen das Wesen der Ehe, so vollkommen und vollendet nach allen ihren Verhältnissen und Beziehungen, lieber von Grund aus zerstören möchten. Die Ursache dieser Erscheinung liegt vorzugsweise darin, daß so viele Geister, befangen von den Vorurteilen einer falschen Philosophie und verderbter Gewohnheit, nichts lästiger finden als untergeben sein und gehorchen, und daher aufs heftigste dahin streben, daß nicht bloß die einzelnen, sondern auch die Familien und die gesamte menschliche Gesellschaft Gottes Oberherrlichkeit hochmütig verachte. Da nun aber sowohl die Familie wie die gesamte menschliche Gesell­schaft ihre Quelle und ihren Ursprung in der Ehe hat, so gestatten sie in keiner Weise, daß diese der Gerichtsbarkeit der Kirche unterstehe; vielmehr geht ihr Streben dahin, sie ihres heiligen Charakters gänzlich zu entkleiden und in den allerdings niederen Kreis jener Gegen­stände zu bannen, welche menschliche Autorität geordnet hat, und die nach dem bürger­lichen Recht der Völker verwaltet und gerichtet werden. Als notwendige Folge ergab sich hieraus, daß sie den weltlichen Fürsten alle Gerichtsbarkeit über die Ehe zuteilten, der Kirche vollständig absprachen; habe diese je eine Gewalt auf diesem Gebiete geübt, so sei dies ent­weder durch Gnade der Fürsten oder mit Unrecht geschehen. Nun aber, sagen sie, sei es Zeit, daß die Lenker der Staaten ihre Rechte mannhaft zurückfordern, und daran gehen, das Ehe­wesen ganz nach ihrem Gutdünken zu ordnen. Hieraus entstand die sogenannte Zivilehe; hieraus die Gesetze über die Ehehindernisse; hieraus die richterlichen Feststellungen über die Eheverträge, ob sie gültig abgeschlossen seien oder nicht. Wir sehen endlich, wie der katho­lischen Kirche in dieser Rechtssphäre jede Befugnis festzusetzen und zu entscheiden mit solchem Eifer entzogen worden ist, daß man gar keine Rücksicht nahm weder auf ihre gött­liche Vollmacht, noch auf die weisen Gesetze, unter denen die Völker so lange gelebt, welche mit der christlichen Weisheit zugleich das Licht der Gesittung empfangen hatten.

Natürliche Heiligkeit der Ehe

Aber dennoch können die Anhänger des Naturalismus und alle jene, welche unter dem Vor­geben, am meisten die Oberhoheit des Staates zu ehren, durch diese ihre verderblichen Lehren das ganze Staatswesen zu zerrütten streben, den Vorwurf, daß sie im Irrtum sind, nicht von sich abwälzen. Denn da die Ehe Gott zum Urheber hat, und schon von Anbeginn in gewissem Sinne ein Vorbild der Menschwerdung Jesu Christi war, darum kommt ihr ein heiliger und religiöser Charakter zu, nicht von außen her, sondern ihrem Ursprunge nach, nicht von Menschen empfangen, sondern von Natur gegeben. Darum konnten Innozenz III. (Cap. 8 de divort.) und Honorius III. (Cap. 11 de transact.), unsere Vorgänger, nicht mit Unrecht und nicht ohne Grund behaupten, bei Gläubigen und Ungläubigen bestehe das Sakrament der Ehe. Als Zeugen rufen wir auf die Denkmale der Vorzeit, die Sitten und Institutionen der Völker, die zu einer höheren Bildung gelangt waren und durch eine vor­züglichere Erkenntnis des Rechtes und der Billigkeit hervorragten; mit ihrer Grundanschau­ung war es, wie bekannt, von vorneherein gegeben, daß, wenn sie der Ehe gedachten, sie diese nicht anders denn als eine Sache betrachteten, welche mit Religion und Heiligkeit zu­sammenhängt. Deswegen pflegten häufig bei ihnen die Ehebündnisse mit religiösen Gebräu­chen, im Namen der Oberpriester und unter Mitwirkung der Priester gefeiert zu werden. Solche Macht übte auf die Gemüter, wiewohl sie die himmlische Lehre nicht kannten, die Natur der Sache, die Erinnerung an ihren Ursprung, das Bewußtsein des Menschengeschlech­tes! Da nun die Ehe ihrem Begriffe, ihrem Wesen nach und aus sich selbst etwas Heiliges ist, so ziemt es sich, daß sie geregelt und geordnet werde nicht durch die Befehle der Fürsten, sondern durch die göttliche Autorität der Kirche, der allein die Lehrgewalt über das Heilige zusteht. Sodann haben wir die Würde des Sakramentes ins Auge zu fassen, durch dessen Hinzutritt die Ehen der Christen den allerhöchsten Adel empfingen. Bezüglich der Sakramente aber Bestimmungen treffen und Gebote erlassen, gehört so recht eigentlich nach Christi Willen in das Gebiet der kirchlichen Rechte und Pflichten, daß es widersinnig wäre, auch nur den geringsten Teil ihrer Gewalt auf die weltlichen Regenten übertragen zu wollen …

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Quelle: SUMMA PONTIFICIA II – Lehren und Weisungen der Päpste durch zwei Jahrtausende – eine Dokumentation ausgewählt und herausgegeben von P. Amand Reuter O.M.I. 1978 Verlag Josef Kral, Abendsberg

Der Papstprediger: Ehefrauen sollen Ehemännern nicht gehorchen

Von Marian T. Horvat

Ehemänner, liebt eure Frauen, das ist gut. Ehefrauen, unterzieht euch euren Ehegatten, dies ist unannehmbar. Dies war die revolutionäre Botschaft in einer kürzlichen Predigt des Kapuziner-Paters Raniero Cantalamessa, dem Prediger des Päpstlichen Haushaltes.

Pater Cantalamessa kommentierte die Stellen des heiligen Paulus (Eph. 5:21-32), in dem der Vers enthalten ist, der seit langem Feminist(inn)en aus der Fassung gebracht hat, besonders: „Ehefrauen, seid Euren Männern untertan“ (5:22). Gemäß dem Zenit-Bericht hatte Pater Cantalamessa kein Problem mit den Worten des hl. Paulus, mit welchen er ihnen empfiehlt, ihre Frauen zu lieben: „Dies ist gut.“ Der Haken für den päpstlichen Prediger ist „dass er [der hl. Paulus] den Frauen ebenfalls empfiehlt, untergeben zu sein ihren Gatten, und dies – in einer Gesellschaft, die sich betont (und rechtens) bewusst ist der Ebenbürtigkeit der Geschlechter – scheint unannehmbar (P. Cantalamessa über Eheliche Unterordnung“, Zenit, 25. August 2006).

Er fährt fort und erklärt, dass wir die Stelle nicht wörtlich verstehen müssen, da der hl. Paulus in Bezug auf die Autorität des Ehemanns in der Ehe zum Teil bestimmt ist durch die Mentalität des Zeitalters.“ Cantalamessa löst das Problem, indem er erklärt, dass was Christus und die Apostel wirklich gemeint haben für Ehemänner und -Frauen, bedeutet habe, sich zu lieben und sich gegenseitig unterzuordnen (ibid.).

Nun, diese Interpretation ist frontal gegensätzlich und subversiv zu dem, was die Katholische Kirche konstant und konsistent gelehrt hat seit dem heiligen Paulus und bis zum II. Vatikanum.

Ist ein Aufstand oder Protest gegen Pater Cantalamessa’s Kommentar  bevorstehend? Es sieht nicht darnach aus. In der Tat, diese Schlussfolgerung des päpstlichen Predigers wiederholt in gewisser Hinsicht nur die Lehre Johannes Pauls II. in Seinem Apostolische Brief Mulieris dignitatem (15. August 1988). In ihm erwägte Johanne Paul II, dass der in Frage stehende Vers „Frauen seid euren Männern untertan“ effektiv nichtig gemacht werde durch den vorausgehenden Vers 5:21 „Seid einander untertan aus Verehrung für Christus.“ Dieser sei der vorherrschende Vers der Stelle, bekräftigt Woytyla, so dass die „Unterordnung der Frau unter den Mann in der Ehe im Sinne einer ‚gegenseitigen Unterordnung‘ beider ‚aus Verehrung für Christus‘“ (Nr. 24) verstanden werden müsse. Mit dieser „Bibel-Innovation“ soll die Autorität des Ehemannes über die Frau in der Ehe beseitigt werden.

Dies passt den Feminist(inn)en und der gesamten progressivistischen Agenda sehr gut, die die monarchische Struktur aller traditionellen Institutionen abschaffen möchten. Die Familie, wie die Gesellschaft, würden einen angeblich/vermeintlich gesunden Prozess der Evolution erfahren, weg von der Monarchie und auf die Selbst-Regierung/-Verwaltung hin. Es kann weiter zugegeben werden, dass der Ehemann und die Ehefrau verschiedene komplementäre Rollen haben. Aber unter keinen Umständen soll sich die Frau dem Mann unterziehen, denn dies würde eine Verletzung gegen die Gleichheit der Geschlechter bedeuten, eine moderne Norm, welche die Konzilskirche fördert.

Diese Änderung in der Einstellung jedoch ist ein Aufgeben der Katholischen Tradition und des beständigen Lehrens des Magisteriums.

Die frühere Lehre betonte die Unterordnung der Frau unter ihren Ehemann

Es gibt kaum einen Punkt, auf dem die Kirche mehr beharrte, als dass der Vater das Haupt der Familie ist. Die Autorität des Vaters ist zum Wohle der Familie angeordnet als ein Widerschein der Autorität Gottes. Das Konzil von Trient wiederholte die Lehre der Kirchenväter, indem es unterrichtete, dass der Vater als Haupt der Familie handeln müsse und die Mutter ihm „einen bereitwilligen Gehorsam in allen Dingen erweisen solle, die nicht unvereinbar sind mit der christlichen Frömmigkeit“ („Die Pflichten Verheirateter“, Katechismus des Konzils von Trient).

Vielleicht mit einem Auge auf die schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts grollenden feministischen Strömungen, behandelte Papst Leo XIII. die Frage der Autorität in der Ehe gleich in seiner Enzyklika „Arcanum divinae sapientiae“ (10. Februar 1880), indem er die uralte Lehre bestätigte:

„Der Ehemann ist das Oberhaupt der Familie und das Haupt der Ehefrau. Die Ehefrau, weil sie Fleisch von seinem Fleische und Bein von seinem Bein ist, muss ihrem Ehegatten untertänig sein und ihm gehorchen, gewiss nicht als eine Dienstmagd, sondern als eine Gefährtin, so dass ihr Gehorsam weder der Ehre, noch der Würde ermangelt. Da der Ehemann Christus vertritt, und da die Ehefrau die Kirche darstellt, mögen stets in beiden, in ihm, der befielt und ihr, die gehorcht, eine vom Himmel gestütze Liebe vorhanden sein, die beide in ihren jeweiligen Pflichten leitet.“ (Nr. 26)

In seiner Enzyklika „Casti Connubi“ vom 31. Dezember 1930 warnte Papst Pius XI. vor den „falschen Lehrern“, welche im Namen der „menschlichen Würde“ die Ehefrauen überzeugen möchten, den Gehorsam aufzugeben, den sie ihren Ehemännern schuldig sind. „Dies ist nicht Emanzipation, sondern ein Verbrechen“, bekräftigte er betont (Nr. 74). Weiter unterstreicht er, dass die wesentliche Ordnung des Haushaltes sich nicht ändern könne, da sie gegründet ist auf etwas Höherem als menschlichter Autorität und Weisheit, das heißt, der Autorität und der Weisheit Gottes (Nr. 77).

Indem er diese Lehre frontal angreift, verkündet Pater Cantalamessa, dass wir diese Ermahnung zum Gehorsam der Ehefrauen, weil der hl. Paulus „von der Mentalität  seines Zeitalters bestimmt gewesen“ sei, missachten können.

Papst Pius XII. sprach ähnliche Worte der Vorsicht/Warnung, indem katholische Frauen instruierte, „moderne Einflüsse“ zu ignorieren, die ihnen beibringen möchten, sie seien in jeder Hinsicht ebenbürtig ihren Männern. Indem er zu einer Gruppe von Frisch-Verheirateten sprach, sagte er zu ihnen: Ihr seid ebenbürtig in der Würde, doch diese Ebenbürtigkeit schließt nicht eine Hierachie aus, welche den Ehemann als Haupt und die Ehefrau als Untergebene von ihm festsetzt. Diese Hierarchie ist nicht nur nötig, sondern unverzichtbar für die Einheit und das Glück. Katholische Männer und Frauen haben die Pflicht, die sich ändernden gesellschaftlichen Bedingungen, welche die Hierarchie in der Familie unterminieren, zu bekämpfen. („Ansprache an die Neuverheirateten“ vom 10. September 1941 in „Die Frau in der modernen Welt“, herausgegeben von den Mönchen von Solesmes, Boston: St. Paul Editions, 1959, SS 64-6).

Das heißt soviel, dass die immerwährende Lehre der Kirche genau das Gegenteil dessen bekräftigt, was der Kommentar des päpstlichen Predigers aussagt.

Die Hierarchie in der Familie wurde nach dem II. Vatikanum umgestoßen/zerrüttet

Vor Vatikan II sehen wir, dass die Päpste die Wichtigkeit der richtigen Familienordnung behandelten, indem sie die Frauen zu einem gebührenden Gehorsam gegenüber den Ehemännern ermahnten. Sie fürchteten sich nicht, das Wort „Untergebung/Unterordnung“ zu benutzen.

Nach Vatikanum II jedoch haben wir gesehen, wie Johannes Paul II. eine andere, revolutionäre Lehre unterstützte und förderte in „Mulieris dignitatem“. Er und andere Konzilspäpste schwiegen zum Thema Gehorsam der Ehefrauen gegenüber ihren Männern. Ich kenne keinen einzigen Fall von ihnen, dass sie Frauen ermahnt hätten, sich ihren Männern unterzuordnen. Stattdessen beharren sie unveränderlich auf der ebenbürtigen persönlichen Würde der Eheleute. Doch nie ein Wort, das bekräftigen würde, dass die Frau sich ihrem Ehegatten unterordnen sollte.

Vatikan II scheint diese Unterlassung zu legitimieren, weil keines der Dokumente das Thema der Autorität des Ehemannes behandelt. Stattdessen werden Partnerschaft und gleiche persönliche Würde in der Ehe betont. „Gaudium et spes“ beschreibt die Ehe als „ein Abbild und Teilen in der Partnerschaft der Liebe zwischen Christus und der Kirche (Nr. 48) und spricht von der „gleichen persönlichen Würde“ der Eheleute (Nr. 49). So weit ich sehen konnte, gibt es nichts anderes. Es ist eine sehr ernsthafte Unterlassung. Genau zu der Zeit, in der die Revolution versuchte, die traditionelle Hierarchie im Familienleben umzustürzen, scheint Vatikan II diese Haltung unterstützt zu haben.

Was den Katechismus der Katholischen Kirche betrifft, der unter JPII im Jahre 1992 promulgiert wurde, schenkt dieser gleicherweise keine Beachtung der früheren Lehre der Kirche betreffend die Autorität des Vaters in der Familie. Er sagt, dass Männer und Frauen gleich sind als Personen und komplementär als männlich und weiblich. In meiner Sicht ist es eine Sprache, die darauf abzielt, Feminismus und Progressismus zu versöhnen.

All diese post-konziliaren Lehren stehen in völliger Abweichung zum konstanten und gleichförmigen Magisterium der Heiligen Mutter Kirche. In der Tat, sie dienen dazu, die Revolution in der katholischen Gesellschaftslehre zu fördern und bringen das Chaos in die Familie.

Dies ist die Lektion, die wir vom päpstlichen Prediger bekommen.

Marian T. Horvat

Quelle: Papal Preacher: Wives Should Not Obey Husbands

(Aus dem Englischen übersetzt von Paul O. Schenker)