Über die christliche Ehe
Der geheimnisvolle Ratschluß der göttlichen Weisheit, welchen der Heiland der Menschen, Jesus Christus, auf Erden ausführen wollte, war darauf gerichtet, daß er, von Gott ausgehend, die gewissermaßen altersschwache Welt durch sich und in sich wieder herstellte. Dies hat in einem herrlichen und erhabenen Worte der Apostel Paulus zusammengefaßt, indem er an die Epheser also schrieb: Das Geheimnis seines Ratschlusses . . . wiederherzustellen alles in Christo, was im Himmel und was auf Erden ist (Eph 1,9f.). In der Tat, als Christus den Auftrag, den der Vater ihm gegeben, zu erfüllen begann, hat er alsbald das Alte ausgetrieben und allen Dingen eine neue Form und Gestalt verliehen. Denn die Wunden, welche die Sünde des ersten Vaters dem menschlichen Geschlechte geschlagen, hat er geheilt; alle Menschen, von Natur Kinder des Zornes, hat er zur Gnade bei Gott zurückgeführt; die da ermüdet waren durch fortdauernde Irrungen, hat er zum Lichte der Wahrheit geleitet; die befleckt von jeglicher Unreinheit, hat er zu aller Tugend erneuert; und denen, welche das Erbe der ewigen Seligkeit wieder erlangt haben, hat er die gewisse Hoffnung gegeben, daß selbst ihr Leib, sterblich und hinfällig, dermal einst der Unsterblichkeit und himmlischen Glorie teilhaftig sein werde. Damit aber solche außerordentliche Wohltaten so lange auf Erden währen, als Menschen da leben, hat er die Kirche eingesetzt als Stellvertreterin seines Amtes, und hat ihr, für die Zukunft sorgend, befohlen, zu ordnen, was in der menschlichen Gesellschaft gestört, herzustellen, was in Verfall geraten.
Übernatürliche Religion und natürliche Ordnung
Wenngleich nun diese göttliche Wiederherstellung, von der wir geredet, vorzugsweise und zunächst auf die Menschen sich bezog, welche in der übernatürlichen Gnadenordnung stehen, so hat sie doch auch in reichlichem Maße für die natürliche Ordnung kostbare und heilsame Früchte getragen; darum haben sowohl die einzelnen Menschen als die gesamte Gesellschaft des menschlichen Geschlechtes keine geringe Vervollkommnung in jeder Richtung hierdurch erreicht. Denn nachdem einmal die christliche Weltordnung begründet war, ward den einzelnen Menschen das Glück zuteil, daß sie lernten und sich gewöhnten, unter der göttlichen Vorsehung zu ruhen und die Hoffnung auf himmlische Hilfe zu nähren, die nicht zuschanden macht; hieraus aber gehen Starkmut, Mäßigung, Standhaftigkeit, Gleichmut in Seelenruhe und andere vorzügliche Tugenden und herrliche Taten hervor. Die häusliche und bürgerliche Gesellschaft aber hat in wunderbarer Weise an Würde, Festigkeit und Ehrbarkeit gewonnen. Gerechter ist geworden und unverletzlicher die Autorität der Fürsten, williger und leichter der Gehorsam der Völker, inniger die Gemeinschaft der Bürger, sicherer die Rechte des Besitzes. Für alles, was nur immer in der bürgerlichen Gesellschaft als nützlich erachtet wird, hat die christliche Religion Rat gegeben und Fürsorge getroffen, so zwar, daß nach dem Zeugnisse des heiligen Augustinus es scheint, als hätte sie zum guten und glückseligen Leben keine größeren Vorteile bieten können, wenn sie einzig nur dazu bestimmt gewesen wäre, die Bedürfnisse dieses irdischen Lebens zu befriedigen und sein Gedeihen zu ehren. Doch es ist nicht unsere Absicht, diese große Wahrheit nach ihren einzelnen Beziehungen darzulegen, sondern wir wollen sprechen über die häusliche Gemeinschaft, welche in der Ehe ihren Ausgangspunkt und ihre Grundlage hat.
Ursprung und Wesensmerkmale der Ehe
Allen ist wohlbekannt, welches der wahre Ursprung der Ehe ist. Denn wenngleich jene, die den christlichen Glauben tadeln, die ständige Lehre der Kirche über diesen Gegenstand anzuerkennen sich weigern, und schon lange die Überlieferung aller Völker, aller Jahrhunderte zu tilgen sich bestreben, so konnten sie dennoch die Macht und das Licht der Wahrheit weder auslöschen noch schwächen. Wir erwähnen nur, was allen bekannt und niemandem zweifelhaft ist: nachdem am sechsten Schöpfungstage Gott den Menschen gebildet aus dem Staub der Erde und in sein Angesicht gehaucht den Odem des Lebens, wollte er ihm eine Gefährtin zugesellen, die er der Seite des schlafenden Mannes selbst in wunderbarer Weise entnahm. Hierdurch beabsichtigte die höchste Vorsehung Gottes, daß jenes Ehepaar den natürlichen Ursprung aller Menschen bilde, aus welchem das Geschlecht hervorgehe und in ununterbrochenen Fortpflanzungen durch alle Zeiten erhalten werden sollte. Und es trug jene Verbindung von Mann und Weib, um desto eher den höchst weisen Ratschlüssen Gottes zu entsprechen, schon von jener Zeit an ganz besonders zwei, und zwar höchst edle Eigenschaften an sich, ihr gewissermaßen tief eingeprägt und eingegraben, nämlich die Einheit und immerwährende Dauer. Dies hat, wie wir aus dem Evangelium ersehen, die göttliche Autorität Jesu Christi ausgesprochen und offenkundig bestätigt, indem er vor den Juden und Aposteln bezeugte, daß die Ehe ihrer Einsetzung entsprechend nur zwischen zweien stattfinden solle, dem Manne nämlich und dem Weibe, daß aus zweien gleichsam ein Fleisch würde, und daß das eheliche Band nach Gottes Willen so innig und fest geknüpft sei, daß es von keinem Menschen gelöst oder zerrissen werden könne. Er (der Mensch) wird seinem Weibe anhangen, und sie werden zwei sein in einem Fleische. Darum sind sie nun nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was darum Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen (Mt 19,5f.).
Doch diese Gestalt der Ehe, so ausgezeichnet und erhaben, verfiel allmählich bei den heidnischen Völkern dem Verderben und Untergange; und selbst bei dem Geschlecht der Hebräer sehen wir sie gleichsam getrübt und verdunkelt. Denn bei diesen riß bezüglich der Frauen die allgemeine Gewohnheit ein, daß dem Manne erlaubt war, mehr als eine zu haben; nachher aber, da Moses wegen ihrer Herzenshärte (Mt 19,8) ihnen nachsichtig die Erlaubnis der Scheidung gegeben hatte, war der Weg gebahnt zur Trennung. Kaum glaublich aber dürfte es erscheinen, welches Verderben und welch gänzliche Entstellung der Ehe bei der heidnischen Gesellschaft eingetreten war; denn hier war sie preisgegeben den Wellen der Irrtümer eines jeden Volkes und ein Spielball der schändlichsten Lüste. Wir sehen, wie alle Völker mehr oder weniger den Begriff und wahren Ursprung der Ehe vergaßen; darum wurden an verschiedenen Orten Gesetze über die Ehe gegeben, wie sie das Staatswohl zu erheischen schien, nicht aber, wie sie die Natur verlangte. Feierliche Gebräuche, nach Willkür von den Gesetzgebern bestimmt, hatten die Wirkung, daß ein Weib entweder den ehrbaren Namen einer Ehefrau oder den schmählichen einer Konkubine erhielt; ja so weit war man gekommen, daß die weltlichen Fürsten gesetzlich feststellten, wer eine Ehe eingehen dürfe und wer nicht, wobei die Gesetzgebung vielfach die Billigkeit verletzte und das Unrecht begünstigte. Außerdem waren Vielweiberei, Vielmännerei und Ehetrennung die Ursachen, daß das eheliche Band gar sehr gelockert wurde. Auch bezüglich der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute war die höchste Verwirrung eingetreten, indem der Mann ein Eigentumsrecht über die Frau gewann und sie, häufig ohne gerechten Grund, verstieß, während er, seiner unbändigen und zügellosen Lust folgend, ungestraft in den öffentlichen Häusern und bei den Sklavinnen umherlaufen durfte, als ob die äußere Stellung die Sünde bedinge und nicht der Wille (Hieron. Op. I, col. 455). Indem so die Zügellosigkeit des Mannes überhand nahm, gab es nichts Unglücklicheres mehr als das Weib, das so sehr erniedrigt ward, daß es fast nur noch als ein Werkzeug betrachtet wurde, bestimmt zur Befriedigung der Lust, oder um Nachkommenschaft zu erhalten. Man schämte sich nicht, das Weib zur Ehe zu kaufen und zu verkaufen, gleich als wäre es eine leblose Sache (Arnob; adv. Gent., 4); dem Vater und Gatten war zuweilen das Recht gegeben, das Weib mit dem Tode zu bestrafen. Kinder, die solchen Ehen entsprossen, mußten notwendig entweder Staatseigentum werden oder der Sklaverei des Familienvaters verfallen (Dionysius v. Halik. II., 26,27); hatten doch die Gesetze diesem auch die Befugnis erteilt, die Ehen seiner Kinder nach Belieben zu schließen und zu trennen, ja sogar selbst das unmenschliche Recht über Leben und Tod an denselben zu üben.
Erneuerung der Ehe durch Christus
Doch gegen so viele Laster, so große Schmach, welche den Ehebund besudelten, ward endlich Hilfe und Heilung von Gott gebracht, indem Jesus Christus, welcher die Würde der menschlichen Natur erneuert und den mosaischen Gesetzen ihre Vollendung gegeben hat, der Ehe seine vorzügliche und nicht geringe Sorge widmete. Denn er hat die Hochzeit zu Kana in Galiläa durch seine Gegenwart geadelt und durch sein erstes Wunder ihr eine Bedeutung für immer gegeben (Jo 2); das ist auch die Ursache, warum schon von jenem Tage an die Ehen anfingen, von neuem einen gewissen Charakter der Heiligkeit zu tragen. Dann aber führte er die Ehe zurück auf den Adel ihres ersten Ursprunges, indem er sowohl die Gepflogenheit der Hebräer wegen des Mißbrauchs, mehrere Frauen zu haben, und der Erlaubnis der Scheidung tadelte, als auch ganz besonders dadurch, daß er das zu trennen verbot, was Gott selbst durch das Band einer immerwährenden Gemeinschaft verknüpft hatte. Darum setzte er, nach Widerlegung der Einwendungen, welche aus dem mosaischen Gesetz vorgebracht worden, in seiner Eigenschaft als oberster Gesetzgeber folgendes bezüglich der Eheleute fest: »Ich aber sage euch, wer immer sein Weib entläßt, ausgenommen wegen Ehebruches, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe; und wer die Entlassene heiratet, der bricht die Ehe (Mt 19,9).« Was aber kraft göttlicher Autorität bezüglich des ehelichen Bundes verordnet und festgesetzt worden ist, das haben die Apostel als Verkündiger der göttlichen Gesetze vollständiger und ausführlicher uns überliefert und in ihren Schriften aufgezeichnet. Denn was immer unsere heiligen Väter, die Kirchenversammlungen und die Überlieferung der Gesamtkirche gelehrt haben (Trid. Sess. XXIV i. Vorwort), haben sie durch das apostolische Lehramt empfangen, daß nämlich Christus der Herr die Ehe zur Würde eines Sakramentes erhoben und zugleich bewirkt habe, daß die Eheleute durch die himmlische Gnade, welche seine Verdienste erwarben, behütet und gestärkt, die Heiligkeit in diesem ihrem Ehebunde erlangten; und daß er in diesem, den er in wunderbarer Weise nach dem Vorbilde der mystischen Ehe seiner selbst mit der Kirche gestaltet, die Liebe, wie sie der Natur entspricht, vervollkommnet (a. a. 0. 1. Kap. De reform.matr.) und die ihrem Wesen nach unteilbare Gemeinschaft von Mann und Weib durch das Band der göttlichen Liebe mächtiger geeint habe. »Ihr Männer«, spricht Paulus zu den Ephesern, »liebet eure Frauen, wie auch Christus die Kirche geliebt und sich selbst für sie hingegeben hat, sie zu heiligen … Die Männer sollen ihre Frauen lieben wie ihre Leiber …, denn niemand hat jemals sein Fleisch gehaßt, sondern er nährt und pflegt es, wie auch Christus seine Kirche; denn wir sind Glieder seines Leibes, von seinem Fleisch und seinem Bein; darum wird der Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, und es werden zwei sein in einem Fleische. Es ist dies ein großes Sakrament, ich sage aber in Christus und in der Kirche (Eph 5,25ff.).« In ähnlicher Weise haben wir durch das apostolische Lehramt das Gebot des Herrn empfangen, daß die Einheit und fortwährende Festigkeit der Ehe, wie diese schon mit ihrem Ursprunge gegeben ist, heilig und für alle Zeit unverletzlich sei. »Denen, welche durch die Ehe verbunden sind«, sagt derselbe Paulus, »gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß das Weib sich nicht vom Manne scheide; wenn sie aber geschieden ist, so bleibe sie ehelos oder versöhne sich mit ihrem Manne (I Kor 7,10f.).« Und wieder: »Das Weib ist gebunden an das Gesetz, solange ihr Mann lebt; ist aber ihr Mann entschlafen, dann ist sie frei (1Kor 7,39).« Aus diesen Ursachen ist die Ehe ein großes Sakrament (Eph 5,32), ehrbar in allem (Hebr 13,4), Gott wohlgefällig, keusch, ehrfurchtgebietend als Bild und Darstellung der erhabensten Dinge.
Höhere Ziele und Pflichten der Ehe
Doch mit dem Gesagten ist die Vervollkommnung und Vollendung, welche das Christentum der Ehe verliehen hat, noch nicht abgeschlossen. Denn der ehelichen Gemeinschaft ist erstens eine viel höhere und edlere Aufgabe vorgesetzt, als dies früher der Fall war; hat sie doch nach Gottes Gebot nicht bloß den Zweck der Fortpflanzung des menschlichen Geschlechtes, sondern der Kirche eine Nachkommenschaft zu zeugen, Mitbürger der Heiligen und Hausgenossen Gottes (Eph 2,19), damit nämlich ein Volk zur Religion und Verehrung des wahren Gottes und unseres Heilandes Christi geboren und erzogen würde (Röm Katech 8. Kap.). An zweiter Stelle sind jedem der Eheteile seine Pflichten bestimmt, seine Rechte vollständig bezeichnet. Von der Gesinnung sollen sie nämlich immer durchdrungen sein, daß sie sich bewußt sind, ein Teil schulde dem andern die größte Liebe, standhafte Treue, emsigen und anhaltenden Beistand. Der Mann ist der Familie Oberer und das Haupt des Weibes, das jedoch, da es Fleisch ist von seinem Fleische und Bein von seinem Bein, ihm unterwürfig und gehorsam sein soll nicht wie eine Sklavin, sondern als Gefährtin, so daß der Gehorsam, den es leistet, nicht ohne Ehrbarkeit und Würde sei. Da aber beide, sowohl jener, der gebietet, wie dieses, welches gehorcht, ein Abbild, und zwar jener Christi, dieses der Kirche darstellen, so soll die göttliche Liebe sie beständig in ihrer Pflichterfüllung leiten. Denn der Mann ist das Haupt des Weibes, wie Christus das Haupt der Kirche ist … Aber wie die Kirche unterworfen ist Christo, so auch die Frauen ihren Männern in allem (Eph 5,23f.). Was die Kinder betrifft, so müssen diese den Eltern untertan sein und gehorchen und ihnen Ehrerbietung erzeigen um des Gewissens willen; und alle Sorgen und Gedanken der Eltern müssen hinwieder auf die Beschützung und ganz besonders auf die Erziehung ihrer Kinder zur Tugend gerichtet sein. Väter, … erziehet sie [die Kinder] in der Lehre und Zucht des Herrn (Eph 6,4). Hieraus erhellt, daß die Pflichten der Eheleute nicht wenige und nicht geringe sind; den guten Eheleuten aber werden sie wegen der Kraft, die sie im Sakramente empfangen, nicht bloß erträglich, sondern auch angenehm.
Nachdem nun Christus die Ehe zu einer so hohen und erhabenen Würde erhoben hatte, hat er die ganze Ehegesetzgebung der Kirche übertragen und anvertraut. Und diese hat auch ihre Gewalt über die Ehen der Christen immer und überall geübt, und zwar so, daß dieselbe als eine ihr eigentümlich zukommende erschien, nicht durch Gunst der Menschen erworben, sondern von Gott durch den Willen ihres Stifters überkommen. Wie viele und welche wachsame Sorge aber die Kirche der Heilighaltung der Ehe zugewendet hat, damit diese unversehrt bleibe, ist so allbekannt, daß es keines Beweises bedarf …
Alte und neue Anfeindungen; Zivilehe
Doch bei den Bemühungen des Feindes des menschlichen Geschlechtes fehlt es nicht an solchen, welche, wie sie die übrigen Wohltaten der Erlösung undankbar zurückweisen, so auch die Wiederherstellung und Vollendung der Ehe entweder verachten oder in keiner Weise anerkennen. Schmählich haben einige in alter Zeit gefehlt, da sie die Ehe in dem einen oder anderen Punkte anfeindeten; aber viel verderblicher ist das frevelhafte Beginnen jener, welche in unseren Tagen das Wesen der Ehe, so vollkommen und vollendet nach allen ihren Verhältnissen und Beziehungen, lieber von Grund aus zerstören möchten. Die Ursache dieser Erscheinung liegt vorzugsweise darin, daß so viele Geister, befangen von den Vorurteilen einer falschen Philosophie und verderbter Gewohnheit, nichts lästiger finden als untergeben sein und gehorchen, und daher aufs heftigste dahin streben, daß nicht bloß die einzelnen, sondern auch die Familien und die gesamte menschliche Gesellschaft Gottes Oberherrlichkeit hochmütig verachte. Da nun aber sowohl die Familie wie die gesamte menschliche Gesellschaft ihre Quelle und ihren Ursprung in der Ehe hat, so gestatten sie in keiner Weise, daß diese der Gerichtsbarkeit der Kirche unterstehe; vielmehr geht ihr Streben dahin, sie ihres heiligen Charakters gänzlich zu entkleiden und in den allerdings niederen Kreis jener Gegenstände zu bannen, welche menschliche Autorität geordnet hat, und die nach dem bürgerlichen Recht der Völker verwaltet und gerichtet werden. Als notwendige Folge ergab sich hieraus, daß sie den weltlichen Fürsten alle Gerichtsbarkeit über die Ehe zuteilten, der Kirche vollständig absprachen; habe diese je eine Gewalt auf diesem Gebiete geübt, so sei dies entweder durch Gnade der Fürsten oder mit Unrecht geschehen. Nun aber, sagen sie, sei es Zeit, daß die Lenker der Staaten ihre Rechte mannhaft zurückfordern, und daran gehen, das Ehewesen ganz nach ihrem Gutdünken zu ordnen. Hieraus entstand die sogenannte Zivilehe; hieraus die Gesetze über die Ehehindernisse; hieraus die richterlichen Feststellungen über die Eheverträge, ob sie gültig abgeschlossen seien oder nicht. Wir sehen endlich, wie der katholischen Kirche in dieser Rechtssphäre jede Befugnis festzusetzen und zu entscheiden mit solchem Eifer entzogen worden ist, daß man gar keine Rücksicht nahm weder auf ihre göttliche Vollmacht, noch auf die weisen Gesetze, unter denen die Völker so lange gelebt, welche mit der christlichen Weisheit zugleich das Licht der Gesittung empfangen hatten.
Natürliche Heiligkeit der Ehe
Aber dennoch können die Anhänger des Naturalismus und alle jene, welche unter dem Vorgeben, am meisten die Oberhoheit des Staates zu ehren, durch diese ihre verderblichen Lehren das ganze Staatswesen zu zerrütten streben, den Vorwurf, daß sie im Irrtum sind, nicht von sich abwälzen. Denn da die Ehe Gott zum Urheber hat, und schon von Anbeginn in gewissem Sinne ein Vorbild der Menschwerdung Jesu Christi war, darum kommt ihr ein heiliger und religiöser Charakter zu, nicht von außen her, sondern ihrem Ursprunge nach, nicht von Menschen empfangen, sondern von Natur gegeben. Darum konnten Innozenz III. (Cap. 8 de divort.) und Honorius III. (Cap. 11 de transact.), unsere Vorgänger, nicht mit Unrecht und nicht ohne Grund behaupten, bei Gläubigen und Ungläubigen bestehe das Sakrament der Ehe. Als Zeugen rufen wir auf die Denkmale der Vorzeit, die Sitten und Institutionen der Völker, die zu einer höheren Bildung gelangt waren und durch eine vorzüglichere Erkenntnis des Rechtes und der Billigkeit hervorragten; mit ihrer Grundanschauung war es, wie bekannt, von vorneherein gegeben, daß, wenn sie der Ehe gedachten, sie diese nicht anders denn als eine Sache betrachteten, welche mit Religion und Heiligkeit zusammenhängt. Deswegen pflegten häufig bei ihnen die Ehebündnisse mit religiösen Gebräuchen, im Namen der Oberpriester und unter Mitwirkung der Priester gefeiert zu werden. Solche Macht übte auf die Gemüter, wiewohl sie die himmlische Lehre nicht kannten, die Natur der Sache, die Erinnerung an ihren Ursprung, das Bewußtsein des Menschengeschlechtes! Da nun die Ehe ihrem Begriffe, ihrem Wesen nach und aus sich selbst etwas Heiliges ist, so ziemt es sich, daß sie geregelt und geordnet werde nicht durch die Befehle der Fürsten, sondern durch die göttliche Autorität der Kirche, der allein die Lehrgewalt über das Heilige zusteht. Sodann haben wir die Würde des Sakramentes ins Auge zu fassen, durch dessen Hinzutritt die Ehen der Christen den allerhöchsten Adel empfingen. Bezüglich der Sakramente aber Bestimmungen treffen und Gebote erlassen, gehört so recht eigentlich nach Christi Willen in das Gebiet der kirchlichen Rechte und Pflichten, daß es widersinnig wäre, auch nur den geringsten Teil ihrer Gewalt auf die weltlichen Regenten übertragen zu wollen …
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Quelle: SUMMA PONTIFICIA II – Lehren und Weisungen der Päpste durch zwei Jahrtausende – eine Dokumentation ausgewählt und herausgegeben von P. Amand Reuter O.M.I. 1978 Verlag Josef Kral, Abendsberg
Nach aktuell neuester Novus-Ordo-Lehre ist Ehebruch keine Sünde mehr.
Auch wenn man im Ehebruch lebt, könne man im Stand der Gnade sein und sogar darin wachsen, wenn man nicht von der „Kommunion“ ausgeschlossen wird.
Franz, Amoris Laetitia (Nr. 305), 19. März 2016: „Aufgrund der Bedingtheiten oder mildernder Faktoren ist es möglich, dass man mitten in einer objektiven Situation der Sünde – die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist – in der Gnade Gottes leben kann, dass man lieben kann und dass man auch im Leben der Gnade und der Liebe wachsen kann, wenn man dazu die Hilfe der Kirche bekommt. [Fußnote:] In gewissen Fällen könnte es auch die Hilfe der Sakramente sein. Deshalb » erinnere ich [die Priester] daran, dass der Beichtstuhl keine Folterkammer sein darf, sondern ein Ort der Barmherzigkeit des Herrn « (Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium [14. November 2013], 44: AAS 105 [2013], S. 1038). Gleichermaßen betone ich, dass die Eucharistie » nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen « ist ( ebd., 47: AAS 105 [2013], S. 1039).“
https://w2.vatican.va/content/francesco/de/apost_exhortations/documents/papa-francesco_esortazione-ap_20160319_amoris-laetitia.html