Segnungen homosexueller Paare: Ist es übertrieben, von Kirchenspaltung zu sprechen?

  GESELLSCHAFT

Mathias von Gersdorff 

Mancher könnte meinen, die für den 10. Mai geplanten Segnungen seien zwar nicht in Ordnung. Doch gleich von Kirchenspaltung zu sprechen, sei übertrieben. Das sei nicht die Absicht der segnenden Priester. Wir schauen uns heute deshalb an, was sie selber schreiben, welche Ansichten sie haben, was sie anstreben.

Die Pressestelle des Bistums Essen hat auf der Internetseite des Bistums am 3. Mai 2021 einen Bericht über eine Tagung veröffentlicht, in der es genau um das Thema „Segnungen für gleichgeschlechtliche Paare“ ging. Dabei muss man wissen, dass der Bischof von Essen, Franz-Josef Overbeck, einer der liberalsten Bischöfe Deutschlands ist. Gleich nach der Veröffentlichung des Responsum (der Entscheidung) der Glaubenskongregation gegen eine Segnung homosexueller Partnerschaften, gab er bekannt, nichts gegen die Segnungen unternehmen zu wollen. Ich zitiere aus dem Bericht (in Kursiv).

„Allerdings fand sich unter den rund 100 Teilnehmenden der Tagung [organisiert vom Bistum Essen selbst] niemand, der die dringende Notwendigkeit dieser Segensfeiern in Frage gestellt hätte.“

Das bedeutet: Für sie ist es ausgemachte Sache, dass sie gegen den Vatikan, gegen den Papst und inzwischen auch gegen den Vorsitzenden der (deutschen) Bischofskonferenz revoltieren werden. Sie geben überhaupt kein Hinweis, auch nur darüber nachzudenken, ob sie im Irrtum sind. Was die Weltkirche denkt, ist ihnen egal.

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„Derzeit entwickeln einige Bistümer gemeinsam eine Handreichung zum Thema, die auch einen Vorschlag für den Ablauf einer Segensfeier enthalten wird.“

Die Gestaltung von Segensfeiern obliegt ausschließlich dem Apostolischen Stuhl. Da dieser sowieso Segnungen von Homosexuellen verboten hat, werden sie selber solche „Feiern“ entwerfen – ein weiterer Akt des Ungehorsams.

„Konkret erwartet Teuber (ein Teilnehmer der Tagung), dass die Kirche ihr verklemmtes Sprechen über Sexualität überwindet und ein liebendes homosexuelles Paar offiziell statt heimlich segnet: „Vor Gott werden Segnende Rechenschaft ablegen – nicht vor der Glaubenskongregation in Rom.““

Eindeutig werden die Autorität und die Hierarchie der Kirche abgelehnt. Dadurch werden nicht nur essentielle Elemente der katholischen Kirche abgelehnt, sie machen sich selber zu einer Autorität, die der Auffassung ist, sie können eben solche Segnungen erfinden.

„Unterstützung für seine Forderung erhielt Teuber von sämtlichen Theologinnen und Theologen der Tagung. Der Liturgiewissenschaftler Benedikt Kranemann aus Erfurt plädierte dafür, eine vollständige, festliche Liturgie zu entwickeln mit Wortverkündigung, Segensgebet, Fürbitten und Ringtausch; denn der Ring habe im westlichen Kulturkreis einen hohen symbolischen Wert“.

Man will diese Pseudo-Segnungen so ähnlich wie möglich wie Trauungen gestalten. Dadurch wird noch klarer, dass man praktizierte Homosexualität und entsprechende Partnerschaften ausdrücklich gutheißt. Dass das im Widerspruch zur katholischen Moral steht, muss nicht näher erläutert werden.

„Segensfeiern sind Hochformen christlicher Liturgie, vergleichbar mit der Taufe – und ein „Lackmustest“ dafür, wie ernst es der Kirche mit ihrem neuen Blick auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften sei, sagte Kranemann.“

Hier fordert man direkt die Preisgabe der katholischen Sexualmoral. Die Weltkirche soll nun die Vorgaben dieser deutschen Theologen folgen. Eine Arroganz und Präpotenz zum fremd schämen.

„Wir denken immer noch, es gebe eine Art katholischer Sexualwissenschaft, so Stephan Goertz, Moraltheologe aus Mainz.“

Damit steht er mit beiden Beinen außerhalb der katholischen Kirche. Zumal die Sexualmoral kein isoliertes Kapitel innerhalb der gesamten Moral der Kirche ist. Sie entspringt direkt dem Menschenbild.

„Wie es jetzt weitergeht? Im Plenum der Tagung mangelte es nicht an Vorschlägen: Hartnäckig dran bleiben und mitreden, Texte schreiben, Tagungen veranstalten. Die Bischöfe darauf verpflichten, sich an der Diskussion zu beteiligen. An einem gemeinsam verabredeten Sonntag in allen Kirchen über Sex predigen. Sich am strategischen Vorgehen der „Fridays for Future“-Bewegung und ihren Formaten etwas abgucken. Und seine Solidarität öffentlich zeigen, damit die, die den Segen anbieten, keine Repressalien befürchten müssen.“

Hier wird erneut deutlich, dass man sich in Kampfstimmung befindet und eine Agenda ausführt. Dafür sollen besonders provokante Aktionsformen verwendet werden. Auf diese Weise soll eine neue Moral durchgesetzt werden – vom Bistum Essen aus.

Fazit: Sind diese Positionen repräsentativ, so besteht kein Zweifel, dass die Gründung einer neuen nicht-katholischen Kirche angestrebt wird, die weder mit Rom noch mit der Weltkirche verbunden ist.

Frankfurt, den 6. Mai 2021.

Quelle: r-gr.blogspot.com

Bestimmten Instituten vorbehaltene Segnungen können nun von allen Priestern erteilt werden

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St. Benedict’s Abbey, Atchison, Kansas (USA) / Wikimedia Commons – Randy OHC, CC BY 2.0

Pater Edward McNamara, Professor für Liturgie und Studiendekan der Theologischen Fakultät am Päpstlichen Athenäum „Regina Apostolorum“ in Rom, beantwortet eine Frage in Bezug auf besondere Segnungen.

Frage: Meine Frage bezieht sich auf die „Benedictiones Propriae“, die sich im Römischen Rituale befinden. Dürfen solche Segnungen, die Priestern bestimmter Ordensinstitute vorbehalten sind, von jedem katholischen Priester gültig erteilt werden oder nur von Priestern des jeweiligen spezifischen Instituts? Ich stelle diese Frage im Hinblick auf die Instruktion „Universae Ecclesiae“ (insbesondere Nr. 28). — A.C., Italien

Pater Edward McNamara: Die Instruktion „Universae Ecclesiae“ führt das Motu proprio „Summorum Pontificum“ von Papst Benedikt XVI. weiter aus. Dort heißt es:

„27. In Bezug auf die mit der Feier der Messe verbundenen disziplinarischen Regelungen finden die Vorschriften des geltenden Codex des kanonischen Rechtes Anwendung.“

„28. Das Motu proprio Summorum Pontificum ist darüber hinaus ein Spezialgesetz und derogiert daher für den ihm eigenen Bereich von jenen nach 1962 erlassenen Gesetzen, die sich auf die heiligen Riten beziehen und unvereinbar sind mit den Rubriken der liturgischen Bücher, die 1962 in Kraft waren.“

Die Frage unseres Lesers bezieht sich vor allem auf die Instruktion „Inter Oecumenici“ aus dem Jahre 1964, wo zu lesen ist:

„77. Die bisher reservierten Segnungen, die im Römischen Rituale stehen (tit. IX, cap. 9, 10 und 11), können fortan von jedem Priester vorgenommen werden, ausgenommen die Segnung von Glocken für benedizierte Kirchen und für Oratorien (cap. 9. n. 11), die Segnung des Grundsteines einer neuen Kirche (cap. 9, n. 16), die Segnung einer neuen Kirche oder eines öffentlichen Oratoriums (cap. 9, n. 17), eines Antimensiums (cap. 9, n. 21), eines neuen Friedhofes (cap. 9, n. 22), ausgenommen auch die päpstlichen Segnungen (cap. 10, n. 1 3) und die Segnung und Errichtung von Kreuzwegstationen (cap. 11, n. 1), die dem Bischof vorbehalten sind.“

Beide Dokumente sind von einem Papst genehmigt worden und besitzen gleiche Gesetzeskraft. Allerdings ist in „Universae Ecclesiae“ die Rede von einer Derogation nachfolgender Gesetze, die mit den Rubriken der früheren liturgischen Bücher unvereinbar sind, wie zum Beispiel die Handkommunion oder der Einsatz eines außerordentlichen Spenders der heiligen Kommunion.

Die Abschaffung vorbehaltener Segnungen fällt nicht in diese Kategorie, da diese Segnungen mit den Rubriken an und für sich nicht unvereinbar sind. Was abgeschafft wurde, ist eine Art Privileg oder Gunst, die Priestern gewisser Institute gewährt worden war.

Seit „Inter Oecumenici“ konnte und kann jeder Priester alle diese Segnungen in jeder beliebigen Sprache vornehmen. Es wäre vom rechtlichen Standpunkt aus unsinnig, wenn ein Priester eine Segnung auf Englisch, nicht aber auf Lateinisch erteilen könnte, wenn er die Formel verwendet, die vor 1962 in Gebrauch war.

Die vorbehaltenen Segnungen waren hauptsächlich folgende:

Bei den Serviten: Weihe und Errichtung der Stationen der Schmerzensmutter zu Ehren von Unserer Lieben Frau von den Sieben Schmerzen; Segnung und Bekleidung mit dem schwarzen Skapulier von den Sieben Schmerzen Mariä; Segnung des Rosenkranzes von den Sieben Schmerzen.

Bei den Trinitariern: Segnung und Bekleidung mit dem Skapulier der Heiligsten Dreifaltigkeit; Segnung des Rosenkranzes oder des Trishagions der Heiligsten Dreifaltigkeit.

Bei den Passionisten: Segnung und Bekleidung mit dem schwarzen Skapulier des Heiligen Kreuzes und der Passion unseres Herrn.

Bei den Steyler Missionaren: Segnung und Bekleidung mit dem roten Skapulier der Passion und des Herzens Jesu sowie des Liebenden und Mitleidenden Herzens der Unbefleckten Jungfrau Maria.

Bei den Theatinern: Segnung und Bekleidung mit dem blauen Skapulier der Unbefleckten Empfängnis Mariä.

Bei den Unbeschuhten Karmeliten: Segnung und Bekleidung mit dem Skapulier von Unserer Lieben Frau vom Berg Karmel; Wassersegnung zu Ehren des heiligen Albert, des Bekenners.

Bei den Karmeliten: Segnung des Rosenkranzes des heiligen Josef; Segnung des Ringes des heiligen Josef.

Bei den Mercedariern: Segnung und Bekleidung mit dem Skapulier von Unserer Lieben Frau von der Barmherzigkeit; Wassersegnung für Kranke zu Ehren des heiligen Raimund Nonnatus; Kerzensegnung zu Ehren des heiligen Raimund Nonnatus; Ölsegnung zu Ehren des heiligen Serapion, des Märtyrers.

Bei den Kamillianern: Segnung und Bekleidung mit dem Skapulier von Unserer Lieben Frau, dem Heil der Kranken.

Bei den Augustiner-Eremiten: Segnung und Bekleidung mit dem Skapulier der Mutter des Guten Rates; Segnung und Bekleidung mit dem Gürtel zu Ehren der Allerseligsten Jungfrau Maria.

Bei den Kapuziner-Minderbrüdern: Segnung und Bekleidung mit dem Skapulier des heiligen Josef, dem Bräutigam Mariens und Schutzpatron der Universalkirche.

Bei den Minimiten: Segnung und Bekleidung mit dem Gürtel zu Ehren des heiligen Franz von Paola.

Bei den Dominikanern: Segnung des Gürtels zu Ehren des heiligen Thomas von Aquin zur Bewahrung der Keuschheit; Segnung von Rosenkränzen von Unserer Lieben Frau; Segnung von Rosen für die Rosenkranzbruderschaft; Kerzensegnung für die Rosenkranzbruderschaft; Wassersegnung mit den Reliquien des heiligen Petrus von Verona (Märtyrer); Palmzweigsegnungen und Segnungen anderen Blattwerks am Fest des heiligen Petrus von Verona; Wassersegnung für die Kranken zu Ehren des heiligen Vinzenz Ferrer.

Bei den Steyler Missionaren: Segnung und Bekleidung mit der heiligen Medaille der Unbefleckten Empfängnis Mariä, allgemein bekannt unter dem Namen „Wundertätige Medaille“; Wassersegnung für die Kranken zu Ehren des heiligen Vinzenz von Paul.

Bei den Kamaldulensern: Segnung des Rosenkranzes Unseres Herrn.

Bei den Missionaren vom Kostbaren Blut: Segnung von Rosenkränzen vom Kostbaren Blut.

Bei den Redemptoristen: Segnung von Rosenkränzen der heiligen Birgitta.

Bei den Benediktinern: Krankensegnung mit einer Reliquie des wahren Kreuzes oder dem Zeichen des heiligen Abtes Maurus.

Bei den Jesuiten: Wassersegnung zu Ehren des heiligen Ignatius, des Bekenners.

Da diese Segnungen eng mit der Geschichte und Spiritualität des jeweiligen Instituts verbunden sind, bleiben sie – wenn auch nicht vom rechtlichen Standpunkt, so doch in der Praxis – oft weiterhin deren Mitgliedern vorbehalten. Andere hingegen werden vielerorts von frommen Katholiken in Anspruch genommen und es ist gut, dass jeder Priester diese Segnungen vornehmen darf.

Übersetzt von Pater Thomas Fox LC aus dem englischen Originalartikel https://zenit.org/articles/blessings-linked-to-certain-orders/

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Quelle