Präsident Trump an die Generalversammlung der Vereinten Nationen

Präsident Donald Trump spricht auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 25. September 2018. Er verteidigte Amerikas Souveränität durch und durch.


Frau Präsidentin, Herr Generalsekretär, führende Persönlichkeiten der Welt, Botschafter und angesehene Delegierte:

Vor einem Jahr stand ich zum ersten Mal in dieser großen Halle vor Ihnen. Ich sprach die Bedrohungen an, mit denen unsere Welt konfrontiert ist, und ich stellte eine Vision vor, um eine bessere Zukunft für die gesamte Menschheit zu erreichen.

Heute stehe ich vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen, um den außergewöhnlichen Fortschritt zu teilen, den wir gemacht haben.

In weniger als zwei Jahren hat meine Regierung mehr als fast jede Verwaltung in der Geschichte unseres Landes erreicht.

Amerikas – so wahr. (Gelächter.) Habe diese Reaktion nicht erwartet, aber das ist okay. (Lachen und Applaus.)

Amerikas Wirtschaft boomt wie nie zuvor. Seit meiner Wahl haben wir 10 Billionen Dollar an Vermögen hinzugefügt. Der Aktienmarkt hat ein historisches Rekordhoch erreicht und die Arbeitslosenansprüche liegen auf dem 50-Jahres-Tief. Die Arbeitslosigkeit bei Afroamerikanern, Hispanoamerikanern und Asiaten hat ihren bisher niedrigsten Stand erreicht. Wir haben mehr als 4 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen, darunter eine halbe Million Arbeitsplätze in der Produktion.

Wir haben die größten Steuersenkungen und Reformen in der amerikanischen Geschichte bestanden. Wir haben mit dem Bau einer größeren Grenzmauer begonnen, und wir haben die Grenzsicherheit erheblich verbessert.

Wir haben uns für dieses Jahr eine Rekordfinanzierung für unser Militär gesichert – 700 Milliarden US-Dollar und im nächsten Jahr 716 Milliarden US-Dollar. Unser Militär wird bald mächtiger sein als je zuvor.

Mit anderen Worten, die Vereinigten Staaten sind stärker, sicherer und ein reicheres Land als zu der Zeit, als ich vor weniger als zwei Jahren das Amt antrat.

Wir stehen für Amerika und für das amerikanische Volk ein. Und wir treten auch für die Welt ein.

Das sind großartige Neuigkeiten für unsere Bürger und für friedliebende Menschen überall. Wir glauben, dass, wenn Nationen die Rechte ihrer Nachbarn respektieren und die Interessen ihres Volkes verteidigen, sie besser zusammenarbeiten können, um die Segnungen von Sicherheit, Wohlstand und Frieden zu sichern.

Jeder von uns hier ist heute der Botschafter einer ausgeprägten Kultur, einer reichen Geschichte und eines Volkes, das durch Erinnerungen, Traditionen und Werte verbunden ist, die unsere Heimat so einzigartig machen wie nirgendwo sonst auf der Erde.

Deshalb wird Amerika immer die Unabhängigkeit und Kooperation gegenüber Global Governance, Kontrolle und Dominanz wählen.

Ich ehre das Recht jeder Nation in diesem Raum, ihre eigenen Bräuche, Überzeugungen und Traditionen zu verfolgen. Die Vereinigten Staaten werden Ihnen nicht sagen, wie man lebt oder arbeitet oder Gott anbetet.

Wir bitten nur, dass Sie unsere Souveränität ehren.

Von Warschau nach Brüssel, von Tokio nach Singapur war es meine höchste Ehre, die Vereinigten Staaten im Ausland zu vertreten. Ich habe enge Beziehungen und Freundschaften und starke Partnerschaften mit den Führern vieler Nationen in diesem Raum geknüpft, und unser Ansatz hat bereits unglaubliche Veränderungen gebracht.

Mit Unterstützung aus vielen Ländern haben wir uns mit Nordkorea zusammen getan, um das Schreckgespenst des Konflikts durch einen mutigen und neuen Friedensschub zu ersetzen.

Im Juni reiste ich nach Singapur, um den Vorsitzenden von Nordkorea, Kim Jong Un, persönlich zu treffen.

Wir hatten äußerst produktive Gespräche und Treffen, und wir waren uns einig, dass es im Interesse beider Länder lag, die Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel voranzutreiben. Seit diesem Treffen haben wir bereits eine Reihe von ermutigenden Maßnahmen gesehen, die sich nur wenige vor kurzem hätten vorstellen können.

Die Raketen fliegen nicht mehr in alle Richtungen. Die Atomtests haben aufgehört. Einige militärische Einrichtungen werden bereits abgebaut. Unsere Geiseln sind freigelassen worden. Und wie versprochen, werden die Überreste unserer gefallenen Helden nach Hause gebracht, um auf amerikanischem Boden zu ruhen.

Ich möchte dem Vorsitzenden Kim für seinen Mut und seine Schritte danken, auch wenn noch viel zu tun bleibt. Die Sanktionen bleiben bis zur Entnuklearisierung bestehen.

Ich möchte auch den vielen Mitgliedstaaten danken, die uns geholfen haben, diesen Moment zu erreichen – ein Moment, der tatsächlich viel größer ist, als die Menschen verstehen würden; viel größer – aber auch für ihre Unterstützung und die kritische Unterstützung, die wir alle brauchen werden.

Ein besonderer Dank geht an Präsident Moon aus Südkorea, Premierminister Abe aus Japan und Präsident Xi aus China.

Im Nahen Osten zeigt unser neuer Ansatz ebenfalls große Fortschritte und historische Veränderungen.

Nach meiner Reise nach Saudi-Arabien im vergangenen Jahr eröffneten die Golfstaaten ein neues Zentrum für die Terrorismusfinanzierung. Sie setzen neue Sanktionen durch, arbeiten mit uns daran, terroristische Netzwerke zu identifizieren und zu verfolgen, und übernehmen mehr Verantwortung für die Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus in ihrer eigenen Region.

Die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und Katar haben Milliarden von Dollar zugesagt, um den Menschen in Syrien und im Jemen zu helfen. Und sie verfolgen mehrere Wege, um Jemens schrecklichen, entsetzlichen Bürgerkrieg zu beenden.

Letztendlich ist es Sache der Nationen der Region zu entscheiden, welche Zukunft sie für sich und ihre Kinder haben wollen.

Aus diesem Grund arbeiten die Vereinigten Staaten mit dem Golf-Kooperationsrat, Jordanien und Ägypten zusammen, um eine regionale strategische Allianz zu schaffen, damit die Länder des Nahen Ostens Wohlstand, Stabilität und Sicherheit in ihrer Heimatregion fördern können.

Dank des Militärs der Vereinigten Staaten und unserer Partnerschaft mit vielen eurer Nationen freue ich mich berichten zu können, dass die blutrünstigen Killer, die als ISIS bekannt sind, aus dem Gebiet vertrieben wurden, das sie einst im Irak und in Syrien hatten. Wir werden weiterhin mit Freunden und Verbündeten zusammenarbeiten, um radikal-islamischen Terroristen jede Finanzierung, jedes Territorium oder jede Unterstützung oder jegliche Art der Infiltration unserer Grenzen zu verweigern.

Die andauernde Tragödie in Syrien ist herzzerreißend. Unsere gemeinsamen Ziele müssen die Deeskalation eines militärischen Konflikts sein, zusammen mit einer politischen Lösung, die den Willen des syrischen Volkes würdigt. In diesem Sinne drängen wir darauf, dass der von den Vereinten Nationen geleitete Friedensprozess wiederbelebt wird. Aber seien Sie versichert, die Vereinigten Staaten werden reagieren, wenn das Assad-Regime chemische Waffen einsetzt.

Ich empfehle den Menschen in Jordanien und anderen Nachbarländern, Flüchtlinge aus diesem sehr brutalen Bürgerkrieg aufzunehmen.

Wie wir in Jordanien sehen, besteht die mitfühlendste Politik darin, Flüchtlinge so nah wie möglich an ihre Häuser zu bringen, um ihre spätere Rückkehr zu erleichtern und Teil des Wiederaufbauprozesses zu werden. Dieser Ansatz dehnt auch begrenzte Ressourcen aus, um weit mehr Menschen zu helfen und die Auswirkungen jedes ausgegebenen Dollars zu erhöhen.

Jede Lösung der humanitären Krise in Syrien muss auch eine Strategie beinhalten, um das brutale Regime anzugehen, das es angeheizt und finanziert hat: die korrupte Diktatur im Iran.

Irans Führer säen Chaos, Tod und Zerstörung. Sie respektieren nicht ihre Nachbarn oder Grenzen oder die souveränen Rechte der Nationen. Stattdessen plündern die iranischen Führer die Ressourcen des Landes, um sich selbst zu bereichern und das Chaos im Nahen Osten und weit darüber hinaus zu verbreiten.

Das iranische Volk ist zu Recht empört, dass seine Führer Milliarden von Dollars aus der iranischen Staatskasse veruntreut, wertvolle Teile der Wirtschaft beschlagnahmt und die religiösen Stiftungen des Volkes ausgeraubt haben, um ihre eigenen Taschen zu füllen und ihre Stellvertreter zum Krieg zu schicken. Nicht gut.

Die iranischen Nachbarn haben einen hohen Tribut für die Aggression und Expansion der Region [des Regimes] gezahlt. Aus diesem Grund haben so viele Länder im Nahen Osten meine Entscheidung, die Vereinigten Staaten von dem schrecklichen nuklearen Deal von 2015 zurückzuziehen und nukleare Sanktionen zu verhängen, nachdrücklich unterstützt.

Der Iran-Deal war ein Glücksfall für die iranischen Führer. In den Jahren seit dem Abschluss des Abkommens wuchs das Militärbudget des Iran um fast 40 Prozent. Die Diktatur nutzte die Mittel, um nuklearfähige Raketen zu bauen, die interne Repression zu verstärken, den Terrorismus zu finanzieren und in Syrien und im Jemen Chaos und Schlachten zu finanzieren.

Die Vereinigten Staaten haben eine Kampagne des wirtschaftlichen Drucks gestartet, um dem Regime die Mittel zu verweigern, die es benötigt, um seine blutige Agenda voranzutreiben. Letzten Monat haben wir begonnen, die harten nuklearen Sanktionen, die im Rahmen des Iran-Abkommens aufgehoben worden waren, wieder in Kraft zu setzen. Zusätzliche Sanktionen werden am 5. November fortgesetzt und weitere werden folgen. Und wir arbeiten mit Ländern zusammen, die iranisches Rohöl importieren, um ihre Einkäufe wesentlich zu reduzieren.

Wir können nicht zulassen, dass der weltweit führende Sponsor des Terrorismus die gefährlichsten Waffen des Planeten besitzt. Wir können nicht zulassen, dass ein Regime, das „Tod dem Amerika“ singt und Israel mit Vernichtung bedroht, die Mittel besitzt, um eine Atomsprengkopf in jede Stadt auf der Erde zu bringen. Kann es einfach nicht tun.

Wir bitten alle Nationen, das iranische Regime zu isolieren, solange seine Aggression anhält. Und wir bitten alle Nationen, das iranische Volk dabei zu unterstützen, sein religiöses und rechtschaffenes Schicksal zurückzuerobern.

In diesem Jahr haben wir im Nahen Osten einen weiteren wichtigen Schritt nach vorne gemacht. In Anerkennung der Tatsache, dass jeder souveräne Staat seine eigene Hauptstadt festlegt, verlegte ich die US-Botschaft in Israel nach Jerusalem.

Die Vereinigten Staaten verpflichten sich zu einer Zukunft des Friedens und der Stabilität in der Region, einschließlich des Friedens zwischen den Israelis und den Palästinensern. Dieses Ziel wird durch die Anerkennung der offensichtlichen Tatsachen vorgebracht und nicht geschädigt.

Amerikas Politik des prinzipientreuen Realismus bedeutet, dass wir nicht als Geisel alter Dogmen, diskreditierter Ideologien und sogenannter Experten gehalten werden, die sich im Laufe der Jahre immer wieder als falsch erwiesen haben. Dies gilt nicht nur für den Frieden, sondern auch für den Wohlstand.

Wir glauben, dass der Handel fair und wechselseitig sein muss. Die Vereinigten Staaten werden nicht länger ausgenutzt werden.

Jahrzehntelang haben die USA ihre Wirtschaft – mit Abstand die größte auf der Erde – mit wenigen Bedingungen geöffnet. Wir erlaubten ausländischen Waren aus der ganzen Welt, frei über unsere Grenzen zu fließen.

Andere Länder haben uns im Gegenzug keinen fairen und gegenseitigen Zugang zu ihren Märkten gewährt. Schlimmer noch, einige Länder haben ihre Offenheit missbraucht, um ihre Produkte zu verkaufen, ihre Waren zu subventionieren, auf unsere Industrie zu zielen und ihre Währungen zu manipulieren, um einen unfairen Vorteil gegenüber unserem Land zu erlangen. Infolgedessen stieg unser Handelsdefizit auf fast 800 Milliarden Dollar pro Jahr.

Aus diesem Grund verhandeln wir systematisch gebrochene und schlechte Handelsgeschäfte neu.

Letzten Monat haben wir ein bahnbrechendes Handelsabkommen zwischen den USA und Mexiko bekannt gegeben. Und erst gestern habe ich mit Präsident Moon den erfolgreichen Abschluss des brandneuen Handelsabkommens zwischen den USA und Korea angekündigt. Und das ist nur der Anfang.

Viele Nationen in diesem Saal werden zustimmen, dass das Welthandelssystem dringend geändert werden muss. Zum Beispiel wurden Länder in die Welthandelsorganisation aufgenommen, die gegen jedes einzelne Prinzip verstoßen, auf dem die Organisation basiert. Während die Vereinigten Staaten und viele andere Nationen sich an die Regeln halten, verwenden diese Länder von der Regierung betriebene Industrieplanung und staatliche Unternehmen, um das System zu ihren Gunsten zu manipulieren. Sie betreiben unerbittliches Produktdumping, forcierten Technologietransfer und den Diebstahl von geistigem Eigentum.

Die Vereinigten Staaten verloren über 3 Millionen Arbeitsplätze in der Produktion, fast ein Viertel aller Arbeitsplätze in der Stahlindustrie und 60.000 Fabriken, nachdem China der WTO beigetreten ist. Und wir haben in den letzten zwei Jahrzehnten Handelsbilanzdefizite von 13 Billionen Dollar erzielt.

Aber diese Zeiten sind vorbei. Wir werden einen solchen Missbrauch nicht länger tolerieren. Wir werden nicht zulassen, dass unsere Arbeiter Opfer werden, unsere Unternehmen betrogen werden und unser Reichtum geplündert und übertragen wird. Amerika wird sich niemals dafür entschuldigen, dass es seine Bürger schützt.

Die Vereinigten Staaten haben gerade Zölle auf weitere 200 Milliarden Dollar in chinesischen Waren für insgesamt 250 Milliarden Dollar bekannt gegeben. Ich habe großen Respekt und Zuneigung für meinen Freund, Präsident Xi, aber ich habe deutlich gemacht, dass unser Handelsungleichgewicht einfach nicht akzeptabel ist. Chinas Marktverzerrungen und ihre Art zu handeln können nicht toleriert werden.

Wie meine Regierung gezeigt hat, wird Amerika immer in unserem nationalen Interesse handeln.

Ich habe letztes Jahr vor diesem Gremium gesprochen und davor gewarnt, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine ernsthafte Verlegenheit für diese Institution geworden ist, indem er ungeheuerliche Menschenrechtsverletzer abgeschirmt hat, während er Amerika und seine vielen Freunde verprügelt hat.

Unsere Botschafterin bei den Vereinten Nationen, Nikki Haley, legte eine klare Reformagenda fest, doch trotz gemeldeter und wiederholter Warnungen wurde nichts unternommen.

Deshalb haben die Vereinigten Staaten den einzig verantwortlichen Kurs gewählt: Wir haben uns aus dem Menschenrechtsrat zurückgezogen, und wir werden nicht zurückkehren, bis eine wirkliche Reform in Kraft tritt.

Aus ähnlichen Gründen werden die Vereinigten Staaten dem Internationalen Strafgerichtshof keine Unterstützung gewähren. Soweit es Amerika betrifft, hat der ICC keine Zuständigkeit, keine Legitimität und keine Autorität. Der IStGH beansprucht nahezu universelle Zuständigkeit für die Bürger aller Länder und verletzt alle Prinzipien von Gerechtigkeit, Fairness und ordnungsgemäßem Prozess. Wir werden die Souveränität Amerikas niemals einer nicht gewählten, nicht verantwortlichen globalen Bürokratie überlassen.

Amerika wird von Amerikanern regiert. Wir lehnen die Ideologie des Globalismus ab, und wir akzeptieren die Doktrin des Patriotismus.

Auf der ganzen Welt müssen sich verantwortliche Nationen gegen die Bedrohung der Souveränität verteidigen, nicht nur durch die globale Regierungsführung, sondern auch durch andere, neue Formen von Zwang und Herrschaft.

In Amerika glauben wir stark an die Energiesicherheit für uns selbst und für unsere Verbündeten. Wir sind der größte Energieproduzent auf der ganzen Welt.

Die Vereinigten Staaten sind bereit, unser reichlich vorhandenes, erschwingliches Angebot an Öl, sauberer Kohle und Erdgas zu exportieren.

OPEC- und OPEC-Nationen zocken wie immer den Rest der Welt ab, und ich mag es nicht. Niemand sollte es mögen. Wir verteidigen viele dieser Nationen umsonst, und dann nutzen sie uns aus, indem sie uns hohe Ölpreise geben. Nicht gut.

Wir wollen, dass sie aufhören, die Preise zu erhöhen, wir wollen, dass sie anfangen, die Preise zu senken, und sie müssen von nun an wesentlich zum militärischen Schutz beitragen. Wir werden es nicht ertragen – diese schrecklichen Preise – viel länger.

Die Abhängigkeit von einem einzigen ausländischen Lieferanten kann eine Nation für Erpressung und Einschüchterung anfällig machen. Aus diesem Grund gratulieren wir europäischen Staaten wie Polen, die den Bau einer Ostsee-Pipeline geleitet haben, damit die Staaten nicht von Russland abhängig sind, um ihren Energiebedarf zu decken. Deutschland wird völlig von russischer Energie abhängig sein, wenn es nicht sofort den Kurs ändert.

Hier in der westlichen Hemisphäre sind wir verpflichtet, unsere Unabhängigkeit vom Vordringen expansiver ausländischer Mächte zu bewahren.

Seit Präsident Monroe ist es die formelle Politik unseres Landes, dass wir die Einmischung fremder Nationen in diese Hemisphäre und in unsere eigenen Angelegenheiten ablehnen. Die Vereinigten Staaten haben kürzlich unsere Gesetze verschärft, um ausländische Investitionen in unserem Land für Bedrohungen der nationalen Sicherheit besser zu prüfen, und wir begrüßen die Zusammenarbeit mit Ländern in dieser Region und auf der ganzen Welt, die dasselbe tun wollen. Sie müssen es zu Ihrem eigenen Schutz tun.

Die Vereinigten Staaten arbeiten auch mit Partnern in Lateinamerika zusammen, um Bedrohungen der Souveränität durch unkontrollierte Migration entgegenzutreten. Toleranz für menschliche Kämpfe und Menschenschmuggel und -handel ist nicht menschlich. Es ist eine schreckliche Sache, die passiert, auf einer Ebene, die noch nie zuvor jemand gesehen hat. Es ist sehr, sehr grausam.

Illegale Einwanderung finanziert kriminelle Netzwerke, rücksichtslose Banden und den Strom tödlicher Drogen. Illegale Einwanderung nutzt gefährdete Bevölkerungsgruppen aus, verletzt hart arbeitende Bürger und hat einen Teufelskreis aus Kriminalität, Gewalt und Armut hervorgebracht. Nur wenn wir nationale Grenzen aufrechterhalten, kriminelle Banden zerstören, können wir diesen Kreislauf durchbrechen und eine echte Grundlage für Wohlstand schaffen.

Wir erkennen das Recht jeder Nation in diesem Raum an, ihre eigene Einwanderungspolitik im Einklang mit ihren nationalen Interessen zu gestalten, genauso wie wir andere Länder bitten, unser eigenes Recht zu respektieren, dasselbe zu tun – was wir tun. Das ist einer der Gründe, warum die Vereinigten Staaten nicht am neuen Global Compact zur Migration teilnehmen werden. Die Migration sollte nicht von einem internationalen Gremium geregelt werden, das für unsere eigenen Bürger nicht verantwortlich ist.

Letztendlich ist die einzige langfristige Lösung für die Migrationskrise, Menschen dabei zu helfen, in ihren Heimatländern eine hoffnungsvollere Zukunft aufzubauen. Macht ihre Länder wieder großartig.

Gegenwärtig erleben wir in Venezuela eine menschliche Tragödie. Mehr als 2 Millionen Menschen sind vor den Qualen des sozialistischen Maduro-Regimes und seiner kubanischen Sponsoren geflohen.

Vor nicht allzu langer Zeit war Venezuela eines der reichsten Länder der Erde. Heute hat der Sozialismus die ölreiche Nation bankrott gemacht und ihre Menschen in bittere Armut getrieben.

Praktisch überall wurde der Sozialismus oder Kommunismus versucht, er hat Leiden, Korruption und Verfall hervorgebracht. Der Machthunger des Sozialismus führt zu Expansion, Einbruch und Unterdrückung. Alle Nationen der Welt sollten dem Sozialismus und dem Elend, das er allen bringt, widerstehen.

In diesem Sinne bitten wir die hier versammelten Nationen, sich uns anzuschließen und die Wiederherstellung der Demokratie in Venezuela zu fordern. Heute kündigen wir zusätzliche Sanktionen gegen das repressive Regime an, die auf Maduros engen Kreis und enge Berater abzielen.

Wir sind dankbar für die Arbeit der Vereinten Nationen auf der ganzen Welt, um Menschen dabei zu helfen, ein besseres Leben für sich und ihre Familien zu schaffen.

Die Vereinigten Staaten sind bei weitem die weltweit größten Geber von ausländischer Hilfe. Aber wenige geben uns etwas. Deshalb sehen wir uns die US-Auslandshilfe genau an. Das wird von Außenminister Mike Pompeo geleitet. Wir werden untersuchen, was funktioniert, was nicht funktioniert und ob die Länder, die unsere Dollars und unseren Schutz erhalten, auch unsere Interessen im Blick haben.

In Zukunft werden wir nur denjenigen, die uns respektieren, ausländische Hilfe zukommen lassen und, ehrlich gesagt, unsere Freunde sind. Und wir erwarten, dass andere Länder ihren gerechten Anteil für die Kosten ihrer Verteidigung übernehmen.

Die Vereinigten Staaten haben sich verpflichtet, die Vereinten Nationen effektiver und rechenschaftspflichtiger zu machen. Ich habe oft gesagt, dass die Vereinten Nationen unbegrenztes Potenzial haben. Als Teil unserer Reformbemühungen habe ich unseren Unterhändlern gesagt, dass die Vereinigten Staaten nicht mehr als 25 Prozent des UN-Friedenssicherungshaushalts bezahlen werden. Dies wird andere Länder ermutigen, sich zu engagieren, und auch an dieser sehr großen Last teilzuhaben.

Und wir arbeiten daran, einen größeren Teil unserer Mittel von bewerteten Beiträgen auf freiwillige Beiträge zu verlagern, damit wir amerikanische Ressourcen auf die Programme mit den besten Erfolgen ausrichten können.

Nur wenn jeder von uns seinen Teil dazu beiträgt und seinen Beitrag leistet, können wir die höchsten Bestrebungen der Vereinten Nationen verwirklichen. Wir müssen Frieden ohne Angst, Hoffnung ohne Verzweiflung und Sicherheit ohne Entschuldigung anstreben.

In dieser Halle, in der so viel Geschichte passiert ist, denken wir an die vielen vor uns, die hierher gekommen sind, um sich den Herausforderungen ihrer Nationen und ihrer Zeit zu stellen. Und unsere Gedanken wenden sich der gleichen Frage zu, die sich in all ihren Reden und Resolutionen, durch jedes Wort und jede Hoffnung zieht. Es ist die Frage, welche Art von Welt wir unseren Kindern hinterlassen werden und welche Art von Nationen sie erben werden.

Die Träume, die diesen Saal heute füllen, sind so vielfältig wie die Menschen, die auf diesem Podium gestanden haben und so unterschiedlich wie die hier in diesem Körper vertretenen Länder sind. Es ist wirklich etwas. Es ist wirklich großartig, großartige Geschichte.

Da gibt es Indien, eine freie Gesellschaft von über einer Milliarde Menschen, die erfolgreich zahllose Millionen aus der Armut in die Mittelschicht befördert hat.

Es gibt Saudi-Arabien, wo König Salman und der Kronprinz mutige neue Reformen verfolgen.

Es gibt Israel, das stolz seinen 70. Jahrestag als blühende Demokratie im Heiligen Land feiert.

In Polen setzt sich ein großes Volk für seine Unabhängigkeit, seine Sicherheit und seine Souveränität ein.

Viele Länder verfolgen ihre eigenen einzigartigen Visionen, bauen ihre eigene hoffnungsvolle Zukunft auf und folgen ihren eigenen wunderbaren Träumen vom Schicksal, vom Vermächtnis und von einem Zuhause.

Die ganze Welt ist reicher, die Menschheit ist besser, wegen dieser schönen Konstellation von Nationen, jede sehr speziell, jede sehr einzigartig, und jede scheint hell in ihrem Teil der Welt.

In jedem von ihnen sehen wir ein großartiges Versprechen eines Volkes, das durch eine gemeinsame Vergangenheit verbunden ist und auf eine gemeinsame Zukunft hinarbeitet.

Was die Amerikaner angeht, wissen wir, welche Zukunft wir uns wünschen. Wir wissen, was für eine Nation Amerika immer sein muss.

In Amerika glauben wir an die Majestät der Freiheit und die Würde des Einzelnen. Wir glauben an die Selbstverwaltung und die Rechtsstaatlichkeit. Und wir schätzen die Kultur, die unsere Freiheit bewahrt – eine Kultur, die auf starken Familien, tiefem Glauben und starker Unabhängigkeit beruht. Wir feiern unsere Helden, wir schätzen unsere Traditionen und vor allem lieben wir unser Land.

In diesem großen Saal heute und jedem, der überall auf der Welt zuhört, ist das Herz eines Patrioten, der die gleiche mächtige Liebe für Ihre Nation empfindet, dieselbe intensive Loyalität gegenüber Ihrer Heimat.

Die Leidenschaft, die in den Herzen der Patrioten und der Seelen der Nationen brennt, hat Reform und Revolution, Opferbereitschaft und Selbstlosigkeit, wissenschaftliche Durchbrüche und großartige Kunstwerke inspiriert.

Unsere Aufgabe ist es nicht zu löschen, sondern zu umarmen. Um damit zu bauen. Auf seine uralte Weisheit zurückgreifen. Und darin den Willen zu finden, unsere Nationen größer, unsere Regionen sicherer und die Welt besser zu machen.

Um dieses unglaubliche Potenzial in unserem Volk freizusetzen, müssen wir die Grundlagen verteidigen, die das alles möglich machen. Souveräne und unabhängige Nationen sind das einzige Vehikel, in dem die Freiheit jemals überlebt hat, die Demokratie jemals gedauert hat oder der Frieden jemals gediehen ist. Und so müssen wir vor allem unsere Souveränität und unsere geschätzte Unabhängigkeit schützen.

Wenn wir das tun, werden wir neue Wege für die Zusammenarbeit vor uns finden. Wir werden eine neue Leidenschaft für die Friedensstiftung in uns finden. Wir werden einen neuen Zweck, eine neue Entschlossenheit und einen neuen Geist finden, die überall um uns herum gedeihen und dies zu einer schöneren Welt machen, in der wir leben können.

Lasst uns zusammen eine Zukunft von Patriotismus, Wohlstand und Stolz wählen. Lasst uns Frieden und Freiheit über Herrschaft und Niederlage wählen. Und lasst uns hierher zu diesem Ort kommen, um für unser Volk und seine Nationen zu stehen, für immer stark, für immer souverän, für immer und ewig und dankbar für die Gnade und die Güte und die Herrlichkeit Gottes.

Vielen Dank. Gott segne Sie. Und Gott segne die Nationen der Welt.

Vielen Dank. Vielen Dank. (Beifall.)

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Ban Ki-moon: Nachhaltige Entwicklung mit Hilfe des Papstes

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Ban Ki-Moon im Interview mit Radio Vatikan

Christen und Mitglieder anderer Religionen haben viel gemeinsam mit den Zielen der Charta der Vereinten Nationen: Frieden, Respekt und Menschenrechte. Der scheidende UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon war in diesen Tagen in Rom, um dieser Überzeugung Ausdruck zu verleihen. Am Mittwoch nahm er an einer Veranstaltung über Sport und Religion im Vatikan teil, dazu hatte er auch ein Treffen unter vier Augen mit Papst Franziskus.

Im Interview mit Radio Vatikan betonte Ban anschließend, wie wichtig die Zusammenarbeit etwa bei nachhaltiger Entwicklung sei. „Ich bin seiner Heiligkeit Papst Franziskus, dem Vatikan und auch dem Internationalen Olympischen Komitee dankbar, dass sie dieses Treffen organisiert haben, bei dem Frieden und Entwicklung gefördert werden sollen“, so Ban. „Sport ist eine universelle Sprache, die alle nationalen Barrieren, alle Ethnien und Nationalitäten und alle anderen Unterschiede, die es geben mag, überschreitet. Sport schafft Zusammenarbeit und Zusammengehörigkeit.“ Deswegen feiere die UNO auch jedes Jahr den 6. April als Tag des Sports für Entwicklung und Frieden, fügt der Generalsekretär an. Da sei es konsequent aus Sicht der UNO, die Kirche einzubeziehen.

„Papst Franziskus ist ein Mann des Friedens und ein Mann der Visionen. Er ist ein Mann mit einer moralischen Stimme. Es ist mir eine große Ehre und ein Privileg, mit ihm zusammen arbeiten zu können.“ Ban betont, dass der Papst sich zum Beispiel im Vorfeld der Pariser Weltklimakonferenz vom letzten Jahr an alle Beteiligten gewandt habe: „Er hatte alle Verantwortlichen aufgefordert, sich stärker und visionärer für die Welt einzusetzen – für die Menschen und für den Planeten –, so dass alle in Frieden und Wohlstand durch Partnerschaft leben können.“ Dasselbe Ziel habe der Papst in seiner Enzyklika Laudato Si’ auch schriftlich der ganzen Welt vorgelegt, fügt Ban an.

„Wir sind sieben Milliarden Menschen, und alle Geschöpfe sollten zusammen leben können. Der Papst hat dazu viel Inspiration gegeben.“ Seine Stimme sei für das Abkommen von Paris zum Klimaschutz wichtig gewesen, während seines Treffens habe er dem Papst deswegen auch ausdrücklich gedankt.

Ban Ki-moons Amtszeit als Generalsekretär der Vereinten Nationen dauert noch bis zum Ende des Jahres; in diesen Tagen entscheiden die Vereinten Nationen, wer ihm nachfolgen wird.

(rv 06.10.2016 ord)

PAPST PIUS XII.: VON DER EINHEIT DER WELT – Das Programm des Papstes für eine internationale Friedensordnung

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KRIEG UND FRIEDEN IN DER HEUTIGEN WELT

Es ist in diesem Bändchen schon wiederholt gesagt worden, daß Pius XII., dessen Leben so sehr unter dem Zeichen des Krieges stand, das Werk des Friedens in ganz besonderer Weise als Auf­gabe seines Pontifikates versteht. Zu dieser Aufgabe eines „Frie­denspapstes“ hat er sich bei all den vielen Krisen der Welt, die er erleben mußte, immer wieder in feierlicher Form bekannt, wofür von unzähligen hier nur ein Beispiel stehen soll.

Wir, der Wir Unsern Geist über die Fluten der menschlichen Leidenschaften erheben und väterliche Gefühle gegenüber den Völkern und Nationen jeder Rasse hegen, der Wir die Unver­sehrtheit und ruhige Sicherheit aller und die tägliche Zunahme des Wohlstandes wünschen: Wir können Uns, immer wenn Wir sehen, wie der heitere Himmel von drohenden Wolken verdun­kelt wird und neue Kriegsgefahren die Menschheit bedrohen, nicht enthalten, Unser Wort zu erheben, um alle zu mahnen, die Zwietracht zu begraben, die Streitigkeiten beizulegen und jenen wahren Frieden zu errichten, der die Rechte der Religion, der Völker und der einzelnen Bürger sichert, indem er sie öffent­lich und aufrichtig anerkennt, wie es notwendig ist1.

Nun besitzt die katholische Moraltheologie seit langem eine ausgearbeitete Lehre vom Kriege, mit dem sie sich als einer der unheimlichsten und zerstörerischsten Erscheinungen der mensch­lichen Geschichte notwendigerweise befassen mußte.

Die Äußerungen Pius‘ XII. bauen auf dieser Lehre auf, wo er ihr etwas Neues hinzufügt, handelt es sich lediglich um Er­läuterungen und Anwendungen in Hinsicht auf die neuen Tat­bestände der Weltsituation und des modernen Krieges.

Der Krieg ist sichtbarster und deutlichster Ausdruck der Ge­fallenheit der Schöpfung, des Waltens widergöttlicher Mächte in ihr, der Störung ihrer gottgewollten Ordnung.

Gott ist der „Gott des Friedens“ (Röm. 15, 33); er hat die Welt geschaffen, daß sie eine Stätte des Friedens sei; er hat sein Gebot des Friedens gegeben — jener „Ruhe in der Ordnung“, von der der heilige Augustinus spricht2.

Der wahre Friede hat also einen sittlichen und religiösen Ge­halt (vgl. S. 75 u. 82); er beginnt im Herzen des Menschen, wo dieser in der Kraft Gottes sein Wesen in Übereinstimmung mit dem Willen Gottes gebracht hat, indem er sich ihm und seinem uns in Jesus Christus offenbar gewordenen Erlöserwillen lie­bend öffnet und anschließt.

Der äußere Friede ist nur Ausfluß dieses inneren Friedens, der der Friede mit Gott ist; — wir kommen immer wieder darauf zurück, daß äußere Zustände auf Gesinnungen begrün­det sein müssen, wenn sie sicher und beständig sein sollen.

Der Friede ist also mehr als die bloße Abwesenheit von Ge­walthandlungen oder Drohungen (vgl. S. 82), aber auch mehr als das rein mechanische Gleichgewicht von Kräften.

Wahrer Friede ist nicht das sozusagen arithmetische Ergebnis eines Kräfleverhältnisses, sondern, in seinem letzten und tief­sten Sinne, eine sittliche und rechtliche Handlung3.

Deshalb ist der Krieg kein unabwendbares Schicksal unserer Geschichte, er ist kein notwendiger Ausbruch, der aus ihren Tie­fen mit der Gewalt einer Naturkraft hervorbricht.

Für jene, welche die Dinge im Lichte der göttlichen Weltord­nung sehen, besteht kein Zweifel, daß es auch für die schwer­sten menschlichen und staatlichen Interessenkämpfe einen friedlichen Ausgleich gibt4.

Gegenseitiger guter Wille läßt den Krieg als letztes Mittel, Gegensätze zwischen den Staaten zu regeln, immer vermeiden5.

Da jedoch die Sünde, die Ungerechtigkeit, die Selbstsucht und die Machtgier Wirklichkeiten der gefallenen Welt sind, muß der Friede gegen sie geschützt und verteidigt werden. Seine Erhal­tung und, wo er gebrochen wurde, seine Herstellung sind also ohne Zwangsgewalt nicht möglich — und zwar eine Zwangs­gewalt und Machtanwendung im Dienste des Rechtes. Die fol­gende Äußerung ist mitten im zweiten Weltkrieg in Hinsicht auf den Frieden gesprochen worden, der ihn beendigen sollte, aber sie enthält eine allgemeine Feststellung, über die sich die katholische Moraltheologie immer einig war.

In Wirklichkeit wird [der Friede] nicht abgeschlossen ohne Anwendung von Gewalt, und sein Bestand selbst hat es nötig, sich auf ein normales Maß von Macht zu stützen. Aber die eigentliche Aufgabe dieser Macht, wenn anders sie sittlich be­stehen soll, muß dem Schutze und der Verteidigung, darf nicht der Schmälerung und Unterdrückung des Rechtes dienen6.

Das führt zu der Frage der Rechtmäßigkeit der Gewaltan­wendung. Sie wird im innerstaatlichen Leben durch die Auto­rität der rechtmäßigen Inhaber der Staatsgewalt gedeckt. Sou­veräne Staaten aber hatten bis heute keine solche übergeordnete Autorität über sich. Eben daraus aber ergab sich seit dem ersten Weltkrieg die ständige Bemühung zur Schaffung einer solchen übernationalen Autorität, die auf alliierter Seite, vor allem auf Betreiben Amerikas, auch während des zweiten Weltkrieges be­raten und vorbereitet wurde und sich in der Organisation der Vereinten Nationen in sehr unvollkommener Form verwirk­lichte (vgl. S. 110). Schon damals begrüßte Pius XII. diesen Plan vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, daß damit eine Ächtung des Krieges als eines Mittels der Politik und vorbeu­gende Maßnahmen zu seiner Verhinderung praktisch ermöglicht würden. Freilich darf eine solche Organisation kein Instrument der Macht, sondern muß eines der Gerechtigkeit sein. Unter die­sen Bedingungen können auch Sicherheitsvorkehrungen in einem einzelnen Land (es ist dabei wohl an Kontrollorgane und zeit­weilige Besatzung. gedacht) erlaubt sein, sofern deren letztes Ziel die Wiedereingliederung in die Völkergemeinschaft und nicht eine dauernde Entrechtung und Unterdrückung ist.

Eine Pflicht obliegt allen, eine Pflicht, die keine Verzögerung, keinen Aufschub, kein Wanken und kein Ausweichen duldet: nämlich alles zu tun, was möglich ist, um ein für allemal den Angriffskrieg als erlaubte Lösung internationaler Spannungen und als Werkzeug nationaler Bestrebungen in Acht und Bann zu erklären. Man hat in der Vergangenheit viele zu solchen Zwecken unternommene Versuche erlebt. Alle sind mißlungen. Und es werden immer alle mißlingen, bis der vernünftigere Teil der Menschheit in festem, heilig hartnäckigem Willen es sich zur Gewissenspflicht macht, die Sendung zu erfüllen, die vergangene Zeiten mit ungenügendem Ernst und nicht ausrei­chender Entschlossenheit begonnen haben7.

Ein wesentlicher Punkt einer jeden künftigen Weltordnung würde die Bildung eines Organs zur Aufrechterhaltung des Friedens sein, eines Organs, auf Grund gemeinsamen Beschlus­ses ausgestattet mit höchster Machtvollkommenheit, zu dessen Aufgabenkreis es gehören würde, jedwede Bedrohung durch Einzel- oder Kollektivangriff im Keime zu ersticken. Niemand könnte diese segensreiche Entwicklung freudiger begrüßen als der, der schon seit langer Zeit den Grundsatz vertreten hat, daß die Theorie des Krieges als eines tauglichen und angemessenen Mittels, zwischenstaatliche Streitfragen zu lösen, nunmehr über­holt sei. Niemand könnte diesem gemeinsamen Vorgehen, das mit einem bisher nicht gekannten Willensernst auszuführen ist, inbrünstiger glücklichen Erfolg wünschen als der, der sich gewis­senhaft bemüht hat, die christliche und religiöse Geisteshaltung zur Verurteilung des modernen Krieges mit seinen ungeheuer­lichen Kampfmitteln zu veranlassen8.

Wahrlich, der Fortschritt der menschlichen Erfindungen, der die Verwirklichung einer größeren Wohlfahrt der gesamten Menschheit hätte bedeuten müssen, ist statt dessen dazu ver­wendet worden, das zu zerstören, was Jahrhunderte aufgebaut hatten. Allein gerade dadurch hat sich die Unsittlichkeit jedes Angriffskrieges nur augenscheinlicher gemacht. Und wenn sich nunmehr an die Anerkennung seiner Unsittlichkeit die Drohung eines rechtlichen Dazwischentretens der Nationen und einer dem Angreifer von der Staatengemeinschaft auferlegten Strafe an­schließt, so daß der Krieg sich immer unter dem Zuschlag der Achtung und immer unter der Aufsicht vorbeugender Maßnah­men fühlt, dann kann die Menschheit aus der Nacht, in der sie so lange versunken war, heraustreten und das Morgenrot eines neuen und besseren Zeitraums ihrer Geschichte begrüßen9.

Unter einer Bedingung jedoch: daß nämlich die Friedensorga­nisation, der die gegenseitigen Sicherungen und, wo nötig, die wirtschaftlichen Sanktionen, ja sogar bewaffnetes Eingreifen, Kraft und Festigkeit verleihen sollen, nicht endgültig irgend­eine Ungerechtigkeit bekräftige, zu keiner Verletzung irgend­eines Rechts zum Nachteil irgendeines Volkes (ob zur Gruppe der Sieger, der Besiegten oder der Neutralen gehörig) beitrage, keine Auflage oder Last verewige, die nur auf Zeit als Wieder­gutmachung der Kriegsschäden erlaubt sein kann10.

Daß einige Völker, deren Regierungen — oder denen viel­leicht zum Teil auch selbst — die Verantwortung für den Krieg zugeschrieben wird, einige Zeit hindurch die Härten der Sicher­heitsvorkehrungen zu ertragen haben, bis die gewaltsam zer­rissenen Bande gegenseitigen Vertrauens allmählich wieder zu­sammengeknüpft sind, wird, so hart es auch ist, aller Wahr­scheinlichkeit nach praktisch unvermeidlich sein. Nichtsdesto­weniger werden auch diese Völker die wohlbegründete Hoff­nung haben müssen, daß auch sie — nach dem Maße ihrer ehr­lichen und wirksamen Mitarbeit an dem Werk des künftigen Wiederaufbaus — zusammen mit den andern Staaten mit der gleichen Wertung und den gleichen Rechten in die große Ge­meinschaft der Nationen eingegliedert werden können. Ihnen diese Hoffnung zu verweigern, wäre das Gegenteil einer vor­ausschauenden Weisheit und hieße die schwere Verantwortung auf sich nehmen, den Weg zu einer allgemeinen Befreiung von all den unheilvollen wirtschaftlichen, sittlichen und politischen Folgen des riesenhaften Zusammenbruchs zu versperren, eines Zusammenbruchs, der die arme Menschheit bis in die tiefsten Tiefen erschüttert, der ihr aber gleichzeitig den Weg zu neuen Zielen gewiesen hat11.

Der Papst hält, wie schon an anderer Stelle gezeigt worden ist, die wirksame institutionelle Verwirklichung einer Staaten­gemeinschaft, für die dringende Forderung unserer Zeit. An dieser Stelle, nämlich in Hinsicht auf das Krieg-Frieden-Pro­blem, soll jedoch ein anderer Gesichtspunkt seines Gedankenganges hervorgehoben werden. Es kommt ihm darauf an, die Lehre von der Unvermeidlichkeit der Kriege zu bekämpfen. Politik ist nicht ein technisches Verfahren, dessen Mittel belie­big verfügbar sind und sich der sittlichen Beurteilung entzie­hen — so daß der Krieg schließlich nichts weiter als ein extre­mes Mittel der Politik ist, die „ultima ratio regis“ oder „die Fortführung der Politik mit anderen Mitteln“. Politik ist viel­mehr in höchstem Maße sittliches Handeln und untersteht der sittlichen Verantwortung. Als solches dem Sittengesetz unter­worfenes Handeln kann aber seine Beurteilung in rechtliche Normen gefaßt werden. Deshalb schlägt Pius XII. bindende zwischenstaatliche Vereinbarungen über ein internationales Strafrecht vor, das die Möglichkeit gibt, vor allem das Verbre­chen des Angriffskrieges und andere Kriegsverbrechen zu be­strafen, aber auch die sogenannten „Verbrechen auf Befehl“ zu verhindern und unabhängige Richtergremien zu schaffen. Solche internationalen Einrichtungen in Teilbereichen sind wertvolle Stufen auf dem Wege zur Staatengemeinschaft.

Hat man die Frage [Frieden oder Krieg] auf diese höhere und Vernunftwesen einzig angemessene Ebene [der sittlichen und re­ligiösen Verantwortung] verlagert, so stellt sich der Widersinn jener Lehre wieder klar heraus, die in den politischen Schulen der letzten Jahrzehnte tonangebend war: der Krieg sei eine der vielen erlaubten Formen des politischen Handelns, die notwen­dige, fast natürliche Art, nicht beizulegende Zwistigkeiten zwi­schen zwei Ländern auszutragen; der Krieg sei also etwas außerhalb jeder sittlichen Verantwortung Liegendes. Als ebenso widersinnig und unannehmbar hat sich der gleichfalls lange Zeit in Geltung stehende Grundsatz erwiesen, wonach der Re­gierende, der einen Krieg erklärt, nur der Möglichkeit ausge­setzt ist, einen politischen Fehler zu begehen, wenn nämlich der Krieg verloren wird; daß er aber keinesfalls einer sittlichen Schuld oder eines Verbrechens angeklagt werden könne, wenn er, obwohl er es gekonnt hätte, den Frieden nicht gewahrt hat12.

Wie ist es möglich — so fragten sich [am Ende des zweiten Weltkrieges] viele mit der Einfalt und Wahrhaftigkeit des ge­sunden Menschenverstandes —, daß, während jeder die sittliche Verantwortung für die eigenen ganz gewöhnlichen Handlungen lebendig in sich fühlt, die entsetzliche Tatsache des Krieges, die doch auch die Frucht freier Entschließung irgendeines Menschen ist, sich der Herrschaft des Gewissens soll entziehen können und daß es keinen Richter geben soll, an den die unschuldigen Opfer sich wenden könnten13?

Die Erfahrungen [der letzten zehn Jahre, aus denen sich die Bedeutung eines internationalen Strafrechts ergibt] umfassen zwei Weltkriege mit ihren Nachwirkungen. In ihrem Verlauf haben sich im Innern der Länder und zwischen den Ländern, und als sich die politischen Totalitarismen frei entfalten konn­ten, Dinge ereignet, deren einziges Gesetz Gewalt und Erfolg war: es zeigte sich damals ein unter normalen Umständen un­vorstellbarer Zynismus bei der Erreichung der erstrebten Ziele und der Lahmlegung des Gegners. Dieser wurde allgemein nicht mehr als Mensch betrachtet. Nicht blinde Naturkräfte, sondern Menschen haben bald in blinder Leidenschaft, bald mit kalter Berechnung unbeschreibliche Leiden, Elend und Vernichtung über Einzelne, Gemeinschaften und Völker gebracht.

Diejenigen, die so handelten, fühlten sich sicher oder ver­suchten, sich die Zusicherung zu verschaffen, daß sie nirgends und durch niemanden zur Rechenschaft gezogen werden könn­ten. Wenn sich das Glück gegen sie wandte, blieb ihnen immer noch der Ausweg, ins Ausland zu fliehen. Das war die Geistes­verfassung derer, die sich selber wie Verbrecher benahmen oder die kraft ihrer Macht anderen befahlen, sie zu handeln zwangen oder zuließen, daß sie Verbrechen begingen, obgleich sie sie hät­ten daran hindern können, wie sie verpflichtet waren.

Bei den Betroffenen schuf dies den Eindruck, es gebe kein Recht und keinen Schutz mehr, und sie seien der Willkür und brutalen Gewalt ausgeliefert. Aber es enthüllte auch eine Rechts­lücke: jene Schuldigen, von denen Wir gesprochen haben, müs­sen ohne Ansehen der Person gezwungen werden können, Re­chenschaft abzulegen und ihre Strafe auf sich zu nehmen, und nichts darf sie der Bestrafung ihrer Taten entziehen, weder der Erfolg noch selbst der „höhere Befehl“, den sie erhalten haben.

Der angeborene Gerechtigkeitssinn des Menschen verlangt eine solche Bestrafung und erblickt in der Androhung einer Strafe, die auf alle angewandt wird, eine wenn nicht unfehl­bare, so doch wenigstens nicht zu mißachtende Garantie gegen solche Delikte. Dieser Gerechtigkeitssinn hat im großen und ganzen genügenden Ausdruck im Strafrecht der einzelnen Staa­ten gefunden, was die Delikte des gemeinen Rechts anbetriffl; in geringerem Maße im Falle politischer Gewalttaten im Innern der Staaten, und bisher nur ganz ungenügend für die Kriegs­ereignisse zwischen den Staaten und Völkern.

Und doch stellt ein ausgeglichener Rechtssinn hier keine we­niger evidenten, weniger dringenden Forderungen auf. Und wenn sie erfüllt werden, wird man deren vorbeugende Kraft nicht weniger spüren. Die durch Verträge bestätigte Gewißheit, daß man Rechenschaft ablegen muß — selbst wenn der krimi­nelle Akt gelingt, selbst wenn man das Verbrechen im Ausland begeht, selbst wenn man nach seiner Begehung ins Ausland flieht —, diese Gewißheit ist eine nicht zu unterschätzende Ga­rantie. Die Einsicht in diese Zusammenhänge läßt selbst den Mann von der Straße die Bedeutung des internationalen Straf­rechts erkennen. Bei diesem handelt es sich in der Tat nicht mehr nur um Forderungen der menschlichen Natur und der sittlichen Pflicht, sondern um die Ausarbeitung von klar bestimmten Rechtsnormen mit Zwangscharakter, die auf Grund formeller Verträge für die vertragsschließenden Staaten bindendes Recht werden14.

Das [Recht der Staaten sich gegen einen ungerechten Angriff zu verteidigen und sich darauf vorzubereiten] ändert absolut nichts an der Tatsache, daß der ungerechte Krieg an die erste Stelle der schweren Verbrechen zu stellen ist, die das internatio­nale Strafrecht auf die schwarze Liste setzt und mit den schwer­sten Strafen belegt und deren Urheber auf jeden Fall schuldig und der vorgesehenen Strafe verfallen sind15.

Die Weltkriege, die die Menschheit erlebt hat, und die Er­eignisse, die sich in den totalitären Staaten abspielen, haben noch viele andere, zum Teil sehr schwere Untaten gezeitigt, die ein internationales Strafrecht unmöglich machen oder von de­nen es die Staatengemeinschaft befreien sollte. So sind auch in einem gerechten und notwendigen Krieg nicht alle wirksamen Mittel für einen Menschen mit gesundem und vernünftigem Rechtsempfinden annehmbar. Die Massenerschießung Unschul­diger als Repressalie für den Fehler eines Einzelnen ist kein Akt der Gerechtigkeit, sondern eine strafbare Ungerechtigkeit; unschuldige Geiseln zu erschießen, wird nicht dadurch ein Recht, daß man es als Kriegsnotwendigkeit hinstellt. In den letzten zehn Jahren hat man Massenmorde aus Rassenhaß gesehen; man hat vor dem Angesicht der ganzen Welt die Schrecken und Grausamkeiten der Konzentrationslager begangen; man hat von der „Liquidierung“ von Hunderttausenden gehört, die als „le­bensunfähiges Leben“ bezeichnet wurden, von erbarmungslosen Deportationen, deren Opfer oft mit Weib und Kind dem Elend ausgeliefert wurden, von der Vergewaltigung einer riesigen Zahl von schutzlosen jungen Mädchen und Frauen, von organi­sierter Menschenjagd in der Zivilbevölkerung, um Arbeiter oder besser Arbeitssklaven zu rekrutieren. Die Verwaltung der Gerechtigkeit entartete hie und da bis zur völligen Willkür so­wohl im Untersuchungsverfahren wie bei der Urteilsfällung oder Ausführung der Sentenz. Um sich an jemandem zu rächen, dessen Taten vielleicht moralisch untadelhaft waren, hat man sich gelegentlich nicht einmal gescheut, sich an dessen Angehöri­gen zu vergreifen.

Diese wenigen Beispiele — Sie wissen, es gibt noch viele an­dere — mögen genügen, um zu zeigen, welche Art von Delikten den Gegenstand internationaler Verträge bilden müßten, Verträgen, die im Stande wären, einen wirksamen Schutz zu bil­den; sie müßten die zu verfolgenden Straftaten exakt angeben und ihre Merkmale mit juristischer Genauigkeit festlegen16.

Die zahlreichen Kriegs- und Nachkriegsprozesse bis auf den heutigen Tag haben dem Problem [der zweifelsfreien morali­schen Schuldhaftigkeit der Angeklagten] eine besondere Phy­siognomie gegeben. Der Richter mußte dabei und muß noch den Fall derjenigen untersuchen, die auf Befehl anderer ein Ver­brechen begangen haben oder die es nicht verhindert haben, obgleich sie es gekonnt oder gesollt hätten. Noch häufiger erhob sich die Frage der Verschuldung derjenigen, die Verbrechen nur auf Befehl ihrer Vorgesetzten, oder sogar von diesen unter An­drohung der schwersten Strafen und oft des Todes gezwungen, begangen haben. Die Angeklagten haben sich in diesen Prozes­sen häufig auf diesen Umstand berufen, daß sie nur auf Befehl „höherer Instanzen“ gehandelt haben.

Wird es möglich sein, durch internationale Abkommen zu er­reichen, daß einerseits die Vorgesetzten rechtlich außer Stande gesetzt werden, Verbrechen zu befehlen, und daß sie bestraft werden, wenn sie derartige Befehle erteilt haben; und daß an­dererseits ihre Untergebenen davon dispensiert werden, solche Befehle auszuführen, und daß sie strafbar werden, wenn sie ge­horchen? Wird es möglich sein, durch internationale Abkom­men den rechtlichen Widerspruch zu beseitigen, nach dem ein Untergebener in seinem Besitz, seinen Gütern und seinem Le­ben bedroht ist, wenn er nicht gehorcht, und wenn er gehorcht, fürchten muß, daß nach Beendigung der Feindseligkeiten die beleidigte Partei, wenn sie den Sieg davonträgt, ihn als Kriegs­verbrecher vor Gericht stellt? Wie klar auch die moralische Norm in all diesen Fällen sein mag — keine höhere Instanz ist berechtigt, einen unmoralischen Akt zu befehlen; es gibt kein Recht, keine Verpflichtung, keine Erlaubnis, einen an sich un­moralischen Akt auszuführen, selbst wenn er befohlen ist, selbst wenn die Weigerung, zu handeln, die schlimmsten persönlichen Schädigungen nach sich zieht — diese moralische Norm steht im Augenblick nicht zur Frage. Es handelt sich gegenwärtig darum, den juristischen Widerspruch, auf den wir hingewiesen haben, zu beseitigen, indem mittels internationaler Abkommen positiv genau definierte, durch die vertragsschließenden Staaten aner­kannte, verpflichtende Rechtsbestimmungen festgesetzt werden17.

Die Unparteilichkeit des Richterkollegiums muß auch und vor allem dann gesichert sein, wenn die internationalen Bezie­hungen in die Strafverfahren hineinspielen. In einem solchen Fall kann es notwendig sein, sich an einen internationalen Ge­richtshof zu wenden oder wenigstens gegenüber einem nationalen Gerichtshof beim internationalen Gericht Berufung einzule­gen. Einem unbeteiligten Dritten bereitet es Unbehagen, wenn er sieht, wie nach Abschluß der Feindseligkeiten der Sieger den Besiegten wegen Kriegsverbrechen aburteilt, während sich der Sieger gegenüber dem Besiegten ähnlicher Handlungen schuldig gemacht hat. Die Besiegten können zweifellos schuldig sein; ihre Richter können ein offenbares Rechtsgefühl und den Willen zu völliger Objektivität haben; trotzdem verlangt in solchen Fällen oft das Interesse des Rechts und das Vertrauen, das für das Urteil beansprucht wird, die Zuziehung von neu­tralen Richtern zum Gerichtshof, so daß die entscheidende Mehrheit von diesen abhängt. Der neutrale Richter darf es in solchen Fällen nicht als seine Aufgabe betrachten, den Ange­klagten freizusprechen; er muß das bestehende Recht anwenden und sich demgemäß verhalten. Aber diese Zuziehung gibt allen unmittelbar Interessierten, allen neutralen Dritten und der Weltöffentlichkeit eine größere Gewißheit, daß „Recht“ gespro­chen worden ist. Gewiß stellt sie eine gewisse Begrenzung der eigenen Souveränität dar; aber dieser Verzicht wird mehr als aufgewogen durch den Zuwachs an Prestige, an Achtung und Vertrauen gegenüber den richterlichen Entscheidungen des Staa­tes, der so vorgeht18.

So lange indessen eine mit ausreichenden Kompetenzen und Machtmitteln ausgestattete höchste Autorität der Staatenge­meinschaft nicht existiert, bleibt die Forderung der Ächtung des Krieges eine freilich unverzichtbare und sicher auf die öffent­liche Meinung nicht wirkungslose, aber doch rein moralische Forderung, und die Anwendung der Zwangsgewalt zur Verhü­tung oder Abwehr eines ungerechten Angriffs bleibt Sache eines einzelnen Staates oder einer Staatengruppe. Es besteht also wei­ter die Frage nach der möglichen „Gerechtigkeit“ oder Recht­mäßigkeit eines Krieges, der dann eben keine „Polizeiaktion“ ist.

Die katholische Moraltheologie hat die Frage, ob es über­haupt einen gerechten Krieg geben kann, immer bejaht und hat im Laufe der Zeit die Bedingungen, unter denen er möglich ist, sorgfältig herausgearbeitet. Das Ergebnis kann man kurz in folgende Sätze zusammenfassen:

  1. Es muß sich um die Verteidigung gegen einen ungerechten Angriff handeln und zwar gegen ein schweres Unrecht durch zweifelsfreie formell moralische Schuld.
  2. Es müssen alle Versuche einer friedlichen Verständigung zum Zwecke der Klärung des Sachverhaltes und einer billigen güt­lichen Einigung mit vollem Ernst gemacht worden und er­schöpft sein.
  3. Das aus dem Krieg zu erwartende Wohl des Staates muß größer sein als das aus ihm zu erwartende Übel.
  4. Das dem Feinde zugefügte Übel darf das Maß seiner Schuld nicht übersteigen.
  5. Es muß vermieden werden, andere, nicht unmittelbar in die Kriegshandlung verwickelte Staaten oder die ganze Chri­stenheit zu schädigen und schwer zu erschüttern.
  6. Die Kriegsführung muß die Schranken der Gerechtigkeit und Liebe einhalten.
  7. Es muß eine Kriegserklärung durch die gesetzlich befugte Obrigkeit »im Namen Gottes zur Vollstreckung seiner Ge­richtsbarkeit“ erfolgen.

Man hat gesagt, daß diese Regeln so streng seien, daß nach ihnen eigentlich nie ein gerechter Krieg geführt worden sei. Man kann das als eine Frage für die Historiker dahingestellt sein lassen. Es entsteht aber heute die ernsthafte Frage, ob im modernen Krieg zum mindesten die Bedingungen 3, 4, 5 und 6 überhaupt noch einzuhalten sind und ob deshalb ein moderner Krieg nicht in jedem Fall — auch als Verteidigungskrieg — ein „ungerechter Krieg“ sein müßte. Bekanntlich haben auch ka­tholische Juristen und Moraltheologen von höchstem Ansehen ähnliches behauptet.

Pius XII. hat den neuartigen schrecklichen Charakter des modernen „totalen“ Krieges oft genug beschrieben. Er hat zwei Dinge noch besonders hervorgehoben: die Aufhebung der Un­terscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten durch die modernen Waffen und daß angesichts der ins Unge­heure gewachsenen Schäden des Krieges das Maß der „zu dul­denden Ungerechtigkeit“ ebenfalls gestiegen ist.

Während der Himmel von düsteren Wolken verdunkelt wird, können Wir, da Uns die Freiheit, Würde und Wohlfahrt aller Nationen aufs innigste am Herzen liegt, nicht anders als erneut alle Bürger und ihre Regierungen zur wahren Eintracht und zum wahren Frieden ermahnen. Möge alle Welt sich daran er­innern, was ein Krieg bedeutet, was Wir ja nur zu gut aus Er­fahrung wissen: nichts als Ruinen, Tod und jede Art von Elend. Im Fortschritt der Zeit hat die Technik solche tödlichen und un­menschlichen Waffen geschaffen und vervollkommnet, daß nicht nur Heere und Flotten nicht nur Städte, Länder und Dörfer, nicht nur die unersetzlichen Schätze der Religion, Kunst und Kultur vernichtet werden können, sondern auch die unschuldi­gen Kinder mit ihren Müttern, die Kranken und wehrlosen Alten. Alles, was der menschliche Geist an Schönem, Gutem, Heiligem hervorgebracht hat, alles oder fast alles kann ausge­löscht werden19.

Die Verschärfung der Kriegstechnik, die zunehmende An­wendung von Kampfmitteln, die keinen Unterschied mehr ma­chen zwischen den sogenannten „Objekten“ militärischer und nichtmilitärischer Art, lenkt von selbst die Aufmerksamkeit auf die Gefahren, die das traurige, unerbittliche gegenseitige Überbieten von Maßnahme und Gegenmaßnahme sowohl zum Schaden der einzelnen Völker wie auch der gesamten Gemein­schaft der Nationen in sich birgt20.

Es genügt nicht, daß man sich gegen eine Ungerechtigkeit irgendwelcher Art zu verteidigen hat, um die Gewaltmethode des Krieges anzuwenden. Wenn die Schäden, die er nach sich zieht, unvergleichlich größer sind als die der „geduldeten Un­gerechtigkeit“, kann man verpflichtet sein, die „Ungerechtigkeit auf sich zu nehmen“21.

Andererseits aber besteht das Neue des modernen Krieges nicht nur in der Steigerung der Waffenwirkung, sondern auch in einer Ausweitung der Kriegsziele. In den meisten der früheren Kriege waren sie beschränkt: es ging um dynastische Ansprüche, um den Besitz bestimmter Landgebiete, um wirtschaftliche oder sonstige bürgerliche Rechte usw. Heute aber haben sie „ideolo­gischen“ Charakter angenommen: der moderne Krieg, wie wir ihn in der heutigen Weltsituation der beiden großen einander entgegenstehenden „Blöcke“ vor allem fürchten, ginge um die gewaltsame Ausbreitung einer Weltanschauung und Lebensform, die alle ihr widersprechenden Glaubens- und Lebensformen brutal unterdrücken und schließlich ausrotten will.

Heute würden in einem Krieg, den Gott verhüten möge, die Waffen in solchem Ausmaß Tod und Verderben bringen, daß sie die Erde fast „wüst und leer“ (Gen. 1, 2), als Einöde und Chaos, ähnlich der Öde nicht ihres Zeitenmorgens, sondern ihres Un­tergangs, zurückließen. Alle Nationen würden in den Strudel mithineingerissen werden; der Kampf hätte seine Rückwirkung und würde sich vervielfachen sogar unter den Bürgern ein und desselben Landes; er würde alle Einrichtungen der Gesittung und alle geistigen Werte in äußerste Gefahr bringen, weil dies­mal der Zwiespalt die schwierigsten Fragen alle in sich vereint, um die man sich zu anderen Zeiten getrennt gestritten hat22.

Deswegen kann sich Pius XII. nicht dazu entschließen, die Möglichkeit eines gerechten Krieges auch unter den heutigen Verhältnissen zu verneinen. Sie liegt, so darf man seine Mei­nung wohl interpretieren, in der Abwehr eines Angriffes, der nicht nur auf einzelne Güter und Rechte eines Volkes zielt, son­dern neben seiner physischen auch seine geistige Existenzform bedroht. Ja er geht sogar noch einen Schritt weiter: er fordert in einem solchen Falle vorbeugend ausdrücklich Solidaritätser­klärungen und -verpflichtungen anderer Völker zur Abschreckung eines solchen Angriffswillens und postuliert bei einem solchen Angriff ihre strenge Hilfsverpflichtung, die keine Neu­tralität gestattet. Und darüber hinaus lehrt er, daß auch die zu erwartenden Schrecken und Schäden des Krieges kein ausreichen­der Grund sind, die Verteidigung zu unterlassen. Nur ihre völ­lige Aussichtslosigkeit würde diese Unterlassung rechtfertigen.

Das Friedensgebot ist göttlichen Rechtes. Sein Zweck ist der Schutz der Menschheitsgüter, insofern sie Güter des Schöpfers sind. Nun aber sind unter diesen Gütern manche von solcher Wichtigkeit für das menschliche Zusammenleben, daß ihre Ver­teidigung gegen den ungerechten Angriff zweifellos vollkom­men gerechtfertigt ist. Zu dieser Verteidigung ist auch die Soli­darität der Völker gehalten: sie hat die Pflicht, den Angegrif­fenen nicht im Stich zu lassen. Die Gewißheit, daß diese Pflicht nicht unerfüllt bleiben wird, wird dazu dienen, den Angreifer zu entmutigen und so den Krieg zu vermeiden, oder wenigstens, im schlimmsten Fall, seine Leiden zu verkürzen23.

An erster Stelle [unter den Fällen, die auf Grund eines inter­nationalen Strafrechts zu bestrafen wären,] steht das Verbre­chen des modernen Krieges, der nicht durch die unbedingte Notwendigkeit, sich zu verteidigen, gefordert ist und der — ­Wir können es ohne zu zaudern sagen — unvorstellbare Zer­störungen, Leiden und Schrecken mit sich bringt. Die Völker­gemeinschaft muß mit gewissenlosen Verbrechern rechnen, die zur Verwirklichung ihrer ehrgeizigen Pläne nicht davor zurück­scheuen, einen totalen Krieg zu entfesseln. Darum müssen die anderen Völker, wenn sie ihre Existenz und ihre kostbaren Güter beschützen und nicht zulassen wollen, daß der interna­tionale Übeltäter tut, was er will, sich wohl oder übel auf den Tag vorbereiten, wo sie sich verteidigen müssen. Dieses Recht, sich in der Verteidigung zu halten, kann man selbst heute keinem Staat verweigern24.

Vor wenigen Tagen noch [siehe das vorhergehende Zitat] haben Wir den Wunsch geäußert, daß man auf internationaler Ebene jeden Krieg bestrafen soll, der nicht durch die absolute Notwendigkeit der Verteidigung gegen eine sehr schwere der Gemeinschaft zugefügte Ungerechtigkeit gefordert ist, falls man diese nicht durch andere Mittel verhindern kann und es einfach geschehen muß, will man in den internationalen Beziehungen nicht brutaler Gewalt und Gewissenlosigkeit freie Hand lassen25.

Der wahre christliche Friedenswille ist Stärke, nicht Schwä­che oder müde Resignation. Er ist ganz eins mit dem Friedens­willen des ewigen und allmächtigen Gottes. Jeder kriegerische Angriff auf jene Güter, welche die göttliche Friedensordnung unbedingt zu achten und zu gewährleisten, deshalb aber auch zu schützen und zu verteidigen verpflichtet, ist Sünde, ist Verbrechen, ist Anschlag auf die Majestät Gottes, des Schöpfers und Ordners der Welt. Ein Volk, das von einem ungerechten Angriff bedroht oder schon dessen Opfer ist, kann, wenn es christlich handeln will, nicht in passiver Gleichgültigkeit ver­harren, und noch mehr verbietet die Solidarität der Völkerfa­milie den anderen, sich in gefühlloser Neutralität als einfache Zuschauer zu verhalten. Wer wird je die Schäden ermessen können, die bereits in der Vergangenheit durch eine solche, vom christlichen Empfinden weit entfernte Gleichgültigkeit gegen­über dem Angriffskrieg angerichtet worden sind? Wie hat sie das Gefühl mangelnder Sicherheit gesteigert bei den „Großen“ und vor allem bei den „Kleinen“? Hat sie dafür vielleicht irgendeinen Vorteil eingebracht? Im Gegenteil: sie hat die An­stifter und Begünstiger des Angriffs nur beruhigt und die ein­zelnen, sich selbst überlassenen Völker in die Notwendigkeit versetzt, ihre Rüstungen ins Unbegrenzte zu vermehren26.

Auf Gott und die von ihm festgesetzte Ordnung sich stützend, ist der christliche Friedenswille hart wie Stahl. Er ist von einer ganz anderen Prägung als das gewöhnliche Gefühl für Mensch­lichkeit, das zu oft nur reine Sentimentalität ist und den Krieg lediglich verabscheut wegen seiner Schrecken und Grausamkei­ten, seiner Zerstörungen und Folgen und nicht auch wegen sei­ner Ungerechtigkeit. Einem solchen Gefühl eudämonistischer und utilitaristischer Art und materialistischer Herkunft fehlt die feste Grundlage einer strengen und unbedingten Verpflich­tung. Es schafft jenen Boden, auf dem der Betrug des unfrucht­baren Kompromisses, der Versuch, sich auf Kosten anderer zu retten, und auf alle Fälle das Glück des Angreifers gedeihen.

Dies ist so sehr wahr, daß weder die ausschließliche Erwä­gung der vom Krieg verursachten Leiden und Übel, noch die genaue Berechnung von Einsatz und Vorurteil letztlich zu be­stimmen vermögen, ob es sittlich erlaubt, oder auch unter be­stimmten konkreten Umständen verpflichtend sei (immer eine begründete Wahrscheinlichkeit des Erfolgs vorausgesetzt!), den Angreifer mit Gewalt abzuwehren27.

Dieselben Gedankengänge gelten auch für die Frage der Ab­rüstung. Pius XII. läßt keinen Zweifel darüber, daß die Ab­rüstung oder mindestens eine international vereinbarte Rü­stungsbeschränkung zu den wesentlichen Punkten eines konkre­ten Friedensprogramms gehört. Bei dem Mißtrauen der Mächte der beiden großen Blöcke gehört zu ihrer konkreten Durch­führung auch eine effektive Rüstungskontrolle, die deshalb ebenfalls bejaht werden muß. Wie groß das Interesse des Pap­stes an diesen Fragen ist, zeigt die Tatsache, daß er sich bis in Einzelheiten mit Methoden der praktischen Durchführung einer solchen Kontrolle befaßt hat. Das Interesse gerade an der Kon­trolle durch Flugzeugbeobachtung dürfte zum Teil wohl auch darin begründet sein, daß der Papst ja in der Staatengemein­schaft das Eigensein und Eigenrecht jedes Mitglieds soweit irgend möglich geschont wissen will, und dies Verfahren »Unannehm­lichkeiten“ in dieser Hinsicht vermeidet.

Im Rahmen einer sittlich begründeten neuen Ordnung istnach Beseitigung der gefährlichsten Brandherde neuer Kon­flikte — kein Platz für den totalen Krieg und für eine hem­mungslose Aufrüstung. Es darf nicht gestattet werden, daß das Grauen eines Weltkrieges mit seiner wirtschaftlichen Not, sei­nem sozialen Elend und seinen sittlichen Verirrungen zum drittenmal über die Menschheit komme. Soll sie gegen eine sol­che Geißel gesichert werden, so ist eine ernsthaft und ehrlich in Angriff genommene, gradweise und entsprechende Rüstungs­beschränkung erforderlich. Das Mißverhältnis zwischen der Überrüstung der mächtigen und der Unterrüstung der kleinen Staaten schafft eine Gefahr für die Erhaltung der Ruhe und des Friedens der Völker und rät zu einer weitgehenden und entspre­chenden Einschränkung in der Herstellung und im Besitz von Angriffswaffen28.

Damit einer solchen . . . Ordnung die Angelpunkte eines wah­ren Friedens, Ruhe und Dauer, beschieden seien, müssen die Nationen von der drückenden Sklaverei des Wettrüstens be­freit werden sowie von der Gefahr, daß die materielle Gewalt, anstatt das Recht zu schützen, zu seiner tyrannischen Verge­waltigung führt. Friedensverträge, die nicht auf einer gegen­seitigen, organischen, fortschreitenden, vereinbarten Abrüstung, sowohl in der praktischen als in der geistigen Ordnung, beruhen und die Abrüstung nicht loyal durchzuführen sich bemühen, werden über kurz oder lang ihre Schwäche und den Mangel an Lebenskraft offenbaren29.

Wenn Wir auf diese mangelhaften Seiten der UN hinweisen, so geschieht dies, weil Wir ihre Autorität gesteigert sehen möch­ten, zumal um die allgemeine Abrüstung durchzusetzen, die Uns so sehr am Herzen liegt und über die Wir schon bei anderen Gelegenheiten gesprochen haben. In der Tat kann nur im Rah­men einer Einrichtung wie der Vereinten Nationen die Ver­pflichtung der einzelnen Nationen, ihre Rüstung herabzusetzen und insbesondere auf die Verwendung bestimmter Waffen zu verzichten, beschlossen und zu einer strikten Pflicht internatio­nalen Rechts gemacht werden. Ebenso sind gegenwärtig nur die Vereinten Nationen imstande, die Befolgung dieser Pflicht zu verlangen, indem sie die tatsächliche Kontrolle über die Rü­stungen der einzelnen, ohne irgendeine Ausnahme, übernehmen. Deren Ausübung durch Luftbeobachtung würde einerseits die Unannehmlichkeiten vermeiden, die die Anwesenheit frem­der Kommissionen an Ort und Stelle verursachen könnte, und anderseits einen tatsächlichen Einblick in die Waffenproduktion und die militärischen Bestände auf verhältnismäßig einfache Weise gestatten. Tatsächlich grenzt es ans Wunderbare, was die Technik auf diesem Gebiet erreichen konnte.

Wenn man über Objektive von hinreichender Winkelöffnung und Lichtstärke verfügt, ist es heute möglich, aus mehreren Kilometern Höhe Gegenstände, die sich auf der Erdoberfläche befinden, mit ausreichenden Einzelheiten zu photographieren. Dem wissenschaftlichen Fortschritt, der modernen mechanischen und photographischen Technik ist es gelungen, Aufnahmeappa­rate zu konstruieren, die eine in jeder Hinsicht ungewöhnliche Vollendung erreicht haben; die Filme sind zu einem so hohen Grad von Empfindlichkeit und Feinkörnigkeit entwickelt wor­den, daß vielhundertfache Vergrößerungen nach ihnen möglich sind. Wenn solche Apparate auf Flugzeuge aufmontiert werden, die fast mit Schallgeschwindigkeit fliegen, können automatisch Tausende von Aufnahmen gemacht werden, so daß Hundert­tausende von Quadratkilometern in verhältnismäßig kurzer Zeit erforscht werden.

Die Experimente auf diesem Gebiet haben Ergebnisse von außerordentlicher Bedeutung gezeitigt, die es gestatten, Fabri­ken, Maschinen, einzelne Personen und Gegenstände, die auf dem Erdboden, und wenigstens indirekt auch solche, die unter der Erde existieren, hervorzuheben. Die Gesamtheit der durchge­führten Untersuchungen hat gezeigt, wie schwierig es ist, eine Truppenbewegung oder Verschiebung von Panzerwaffen, große Waffenlager und kriegswichtige Industriekomplexe zu tarnen. Wenn die Suche dauernden und systematischen Charakter haben könnte, so würden sich auch ganz winzige Einzelheiten hervor­heben lassen, so daß dies einen zuverlässigen Schutz gegen et­waige Überraschungen bieten würde.

Die Kontrolle annehmen, das ist der entscheidende Punkt, an dem jede Nation ihren ernsthaften Friedenswillen beweisen kann30.

Auf der anderen Seite aber warnt auch hier, wie bei anderen Problemen, der Papst unaufhörlich davor, die Frage des Frie­dens als ein rein technisches Problem anzusehen und dabei die sittlichen Fragen zu übersehen, die der Mittelpunkt aller Be­mühungen sein müssen.

Ein rücksichtsloses Wettrüsten unter Ausnützung aller Mög­lichkeiten der fortschreitenden technischen Entwicklung würde — abgesehen davon, daß es auf die Dauer zum wirtschaftlichen Ruin führen müßte — sich selbst ad absurdum führen, denn die Furcht, die man dem möglichen Gegner einflößen will, würde sich bald verschleißen, das Mißtrauen gegenüber feindlichen Absichten dagegen dauernd wachsen. Außerdem muß man da­mit rechnen, daß die Regierenden des einen Teils der Welt sich im Zweifelsfalle aller Rücksichten auf die öffentliche Meinung entschlagen. Hier fügt der Papst wiederum die Mahnung ein, daß überhaupt der hemmungslose, durch keine humanen Rück­sichten und Ziele gelenkte technische Fortschritt gefährlich ist, weil seine Ergebnisse dann zu jedem beliebigen Zweck verfüg­bar scheinen und also an sich ein Kriegspotential darstellen.

Ein extremer Pazifismus aber verhindert, daß der böswillige Angreifer überhaupt Hindernisse auf seinem Wege, sieht, daß er praktisch also ermutigt wird. Es besteht aber hinsichtlich der höchsten Güter eine Abwehr- und Verteidigungspflicht.

Daher [von einem all zu materiellen Verständnis der Krieg-und Friedensfrage] kommen, um von anderen Gründen abzu­sehen, die Meinungsverschiedenheiten und auch die Ungenauig­keiten über Erlaubtheit oder Unerlaubtheit des modernen Krie­ges; daher gleicherweise die Selbsttäuschung von Politikern, die allzusehr auf das Vorhandensein oder Verschwinden [der mo­dernen] Waffen bauen. Der Schrecken, den diese einflößen, ver­liert wie jeder andere Schrecken auf die Dauer seine Wirkung. Wenigstens würde er gegebenenfalls nicht genügen, um der Ent­fesselung eines Krieges Einhalt zu tun, besonders dort, wo die Gefühle der Bürger keinen genügenden Einfluß auf die Ent­scheidungen ihrer Regierungen haben31.

Nie seit Beendigung der Feindseligkeiten fühlten sich die Menschen derart beklemmt von dem Alpdruck eines neuen Krie­ges und der angstvollen Sehnsucht nach dem Frieden wie heute. Sie bewegen sich zwischen zwei entgegengesetzten Polen. Da sind die, welche das alte, nicht ganz falsche, jedoch zu Mißver­ständnissen Anlaß gebende und oft mißbrauchte Wort wieder aufnehmen: Si vis pacem, para bellum: Willst du den Frieden, rüste zum Krieg! Andere glauben das Heil in der Formel zu finden: Frieden um jeden Preis! Beide Teile wollen den Frieden, aber beide gefährden ihn: die einen, weil sie das Mißtrauen wecken, die anderen, weil sie die Sicherheit dessen ermutigen, der den Angriff vorbereitet. Beide also setzen, ohne es zu wol­len, die Sache des Friedens aufs Spiel, ausgerechnet zu einer Zeit, da die Menschheit, erdrückt vom Gewicht der Aufrüstun­gen, geängstigt vom Ausblick auf neue und noch schwerere Konflikte, schon beim Gedanken an eine kommende Kata­strophe erzittert32.

Kein Materialismus ist je ein geeignetes Mittel zur Errei­chung des Friedens gewesen, denn dieser ist vor allem eine geistige Haltung und erst in zweiter Linie ein harmonisches Gleich­gewicht äußerer Kräfte. Es ist also ein prinzipieller Irrtum, den Frieden dem modernen Materialismus anzuvertrauen, der den Menschen an der Wurzel verdirbt und sein persönliches und geistiges Leben erstickt. Zu dem gleichen Mißtrauen führt übri­gens auch die Erfahrung, die auch heute noch beweist, daß das kostspielige Potential an technischen und wirtschaftlichen Kräf­ten, wenn es mehr oder weniger gleichmäßig auf die beiden Parteien verteilt ist, gegenseitige Einschüchterung erzeugt. Dar­aus geht also nur ein Friede der Furcht hervor, nicht der Friede, der Sicherheit für die Zukunft bietet. Man muß es unermüdlich wiederholen und die im Volk, die sich nur zu leicht vom Trug­bild eines Friedens betören lassen, der in einem Überfluß an materiellen Gütern besteht, davon überzeugen, daß der sichere und dauerhafte Friede vor allem ein Problem geistiger Einig­keit und sittlicher Haltung ist. Er verlangt, wenn keine neue Katastrophe die Menschheit treffen soll, daß man auf die trü­gerische Autonomie der materiellen Kräfte verzichtet, die sich in unserer Zeit kaum von den eigentlichen Kriegswaffen unter­scheiden. Die gegenwärtige Lage der Dinge wird sich nicht bes­sern, wenn nicht alle Völker die gemeinsamen geistigen und sittlichen Ziele der Menschheit anerkennen, wenn sie sich nicht helfen, sie zu verwirklichen, und wenn sie sich folglich nicht miteinander verständigen, um sich der auflösenden Diskrepanz entgegenzustellen, die zwischen ihnen hinsichtlich des Lebens­standards und der Produktivität der Arbeit besteht33.

Die Abrüstung, d. h. die gleichzeitige und beiderseitige Ein­schränkung der Rüstungen, die von Uns immer verlangt wurde, zu der Wir immer aufgerufen haben, ist eine wenig zuverlässige Gewähr für einen dauerhaften Frieden, wenn sie nicht begleitet ist von der Ablegung der Waffen des Hasses, der Begehrlichkeit und der maßlosen Geltungssucht. Mit anderen Worten, wer die Frage der materiellen Waffen zu eng mit jener des Friedens ver­quickt, begeht den Fehler, daß er die entscheidende sittliche Seite jeder Kriegsgefahr nicht beachtet. Sein Blick geht nicht über Zahlen hinaus und ist überdies notwendig auf den Augen­blick beschränkt, in dem der Kampf auszubrechen droht. Ein solcher Freund des Friedens kommt immer zu spät zu dessen Rettung.

Wenn man den Krieg wirklich verhindern will, muß man vor allem der seelischen Blutarmut der Völker abzuhelfen suchen, dem Nichtwissen um die eigene Verantwortung vor Gott und den Menschen für das Fehlen der christlichen Ordnung, die al­lein den Frieden zu gewährleisten vermag. Darauf sind jetzt die Bemühungen der Kirche gerichtet34.

Von dieser Postulierung einer Verteidigungspflicht, in einem Falle, wo die physische und geistige Existenz und Lebensform eines Volkes angegriffen ist, geht auch die Beurteilung der Wehrpflicht aus. Auch Pius XII. teilt die traditionelle Abneigung der katholischen Moraltheologie, die bei seinen Vorgängern deutlich zum Ausdruck kam, gegen die allgemeine Wehrpflicht und das „Kasernenleben“. Er stellt aber anläßlich der Ungarntragödie am Ende des Jahres 1956 definitiv fest, daß das bolschewistische Vorgehen in Ungarn unüberhörbar und unübersehbar klar gestellt hat, daß es heute 1. einen rücksichtslosen Herrschafts- und Angriffswillen gebe und daß er 2. auf die Vernichtung der Lebensformen unserer Kultur, die hohe verteidigungswerte Güter besitzt, ziele.

Es besteht also eine konkrete, zwingende Abwehr- und Verteidigungspflicht. Jeder Staat ist berechtigt, Maßnahmen zu treffen, ihr genügen zu können. Für ein an den geltenden Normen und hinsichtlich der Situation richtig informiertes katholisches Gewissen gibt es also kein Recht, den Wehrdienst zu verweigern.

Hier ist anzumerken, daß hinsichtlich der Übersetzung des im zweitletzten Satz des folgenden Zitates gebrauchten Ausdrucks „Wehrdienst“ Meinungsverschiedenheiten bestehen. Der italienische Originaltext gebraucht hier nur das Wort „servizi“, und daraus wird gefolgert, daß den „vom Gesetz geforderten Pflichten“ nach Meinung des Papstes auch mit Ableistung der in den meisten Ländern für Wehrdienstverweigerer vorgesehenen Hilfsdienste Genüge getan werden könne. Zu dieser Frage müßte eine weitere Äußerung des Papstes abgewartet werden. Die hier vorgelegte Übersetzung schließt sich jedenfalls der zitierten Interpretation nicht an. Es scheint klar, daß hier aus den Normen und der Situation eine Verteidigungspflicht festgestellt wird — wenn der Angriff ein militärischer ist, so muß auch seine Abwehr eine militärische sein. Es geht hier darum, daß, die Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen als objektiv irrig bezeichnet wird — das hindert nicht, gesetzlich auch auf das objektiv irrige Gewissen bestimmte Rücksichten zu nehmen und Hilfsdienste nichtmilitärischer Art vorzusehen.

Die heutige Lage, die nicht ihresgleichen in der Vergangenheit hat, sollte dennoch allen klar sein. Es ist jetzt nicht mehr angebracht, sich den Kopf zu zerbrechen, welche Absichten und Methoden hinter den Panzerwagen stehen, wenn diese lärmend und todbringend über die Grenze einbrechen, um zivilisierte
Völker zu einer Lebensform zu zwingen, die sie ausdrücklich verabscheuen; wenn gleichsam die Etappen möglicher Verhandlungen und Vermittlungen verbrannt werden und mit der Verwendung von Atomwaffen gedroht wird, um konkrete Forderungen durchzusetzen, ob diese nun berechtigt oder unberechtigt sind. Es ist klar, daß sich unter den gegenwärtigen Umständen für eine Nation der Fall ergeben kann, wo nach dem Schei­tern aller Bemühungen, den Krieg zu vermeiden, dieser zur wirksamen Verteidigung und in der Hoffnung auf glücklichen Ausgang gegenüber ungerechtem Angriff nicht als unerlaubt betrachtet werden könnte.

Wenn also eine Volksvertretung oder eine durch freie Wahl zustande gekommene Regierung in äußerster Not mit den legi­timen Mitteln der Außen- und Innenpolitik Verteidigungsmaß­nahmen beschließt und die ihrem Urteil nach notwendigen Dis­positionen dazu trifft, so handelt auch sie nicht unmoralisch, so daß ein katholischer Bürger sich nicht auf sein Gewissen beru­fen kann, um den Wehrdienst zu verweigern und die vom Ge­setz festgelegten Pflichten nicht zu erfüllen. Hierin fühlen Wir Uns in voller Übereinstimmung mit Unsern Vorgängern Leo XIII. und Benedikt XV., die jene Verpflichtung niemals leug­neten, wohl aber das zügellose Wettrüsten und die moralischen Gefahren des Kasernenlebens zutiefst beklagten und als wirk­sames Heilmittel, wie auch Wir es getan haben, eine allgemeine Abrüstung vorschlugen (vgl. Leonis XIII. Acta vol. XIV, Ro­mae 1895, S. 210; Arch. degli Affari Eccl. Straord., Nota del Card. Gasparri, Staatssekretär Benedikts XV., an den Mini­sterpräsidenten des Vereinigten Königreichs, 28. Sept. 1917)35.

Wenn heute davon gesprochen wird, daß die moderne Waf­fentechnik die Möglichkeiten eines gerechten Krieges beseitigt habe, so sind damit immer vor allem die Atomwaffen gemeint. Zusammen mit den — weniger auffälligen und deswegen weni­ger das allgemeine Interesse hervorrufenden, aber aller Wahr­scheinlichkeit nach nicht weniger tödlichen — biologischen und chemischen Kampfmitteln — beschwören sie die Schreckens­vision des ABC-Krieges herauf, in dem es kaum Schutzmittel gegen die Einwirkung der verwendeten Waffen gibt.

Pius XII. hat schon am 21. 2. 1943 in einer Ansprache aus Anlaß der Eröffnung des 7. Jahres der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften, als erst sehr wenige etwas von den Mög­lichkeiten der neuen Entdeckungen der Kernphysik ahnten, vor den katastrophalen Folgen, die sie für unsere Erde haben könn­ten, gewarnt. Er hat seitdem nicht aufgehört — offensichtlich auf Grund genauer fachmännischer Informationen — die Menschheit über die Folgen des Einsatzes von Atomwaffen und ebenso schon der fortgesetzten Atomversuche aufzuklären.

An Stelle der reinen Freude, deren Geheimnis einst von Chri­stus geoffenbart wurde, wächst von Jahr zu Jahr die Sorge und die Verzagtheit der Völker in der Furcht vor einem dritten Weltkrieg und einer schrecklichen Zukunft, verursacht durch die neuen Vernichtungswaffen, durch unerhörte Gewaltmittel.

Waffen, die, wie Wir schon seit Februar 1943 Gelegenheit hatten es erschreckend auszusprechen, dazu angetan sind, „für unsern ganzen Erdkreis zu einer gefährlichen Katastrophe zu werden“ (AAS 1943, S. 75) und das Leben der Tiere und Pflan­zen sowie alle menschlichen Werke in immer ausgedehnteren Zonen und in ganzen Gebieten zu vernichten. Diese Waffen vermögen es nunmehr, mit künstlichen radioaktiven Isotopen langer Halbwertzeit die Atmosphäre, das Land, selbst die Oze­ane nachhaltig zu verseuchen, auch wenn diese weit entfernt sind von den Zonen, die von den Kernexplosionen unmittelbar betroffen werden. So steht vor den Augen der aufgeschreckten Welt die Aussicht auf ungeheure Zerstörungen, das Bild von ganzen Ländern, die unbewohnbar werden und unbrauchbar für den Menschen, auch wegen der biologischen Folgen, die auf­treten können, sei es durch Mutationen in den Keimen und Mi­kroorganismen, sei es durch die unberechenbare Wirkung, die ein andauernder radioaktiver Einfluß auf die größeren Orga­nismen, den Menschen inbegriffen, und auf deren Nachkom­menschafl verursachen kann. In dieser Frage möchten Wir nicht versäumen, auf die Gefahr hinzuweisen, die eine Veränderung im Erbgefüge für die kommenden Generationen darstellen kann. Denn mit den neuen Mitteln ist es möglich, das Erbge­füge des Menschen aus seiner natürlichen Entwicklung zu brin­gen, und vielleicht ist das schon geschehen. Unter diesen Ver­änderungen fehlen wohl auch die pathogenen Mutationen nicht — oder würden nicht fehlen, die die Ursache der vererbbaren Krankheiten und Mißbildungen sind36.

Was Uns betrifft, so werden Wir unterdessen nicht müde wer­den in dem Bemühen — immer eingedenk der Gültigkeit des Prinzips der gerechten Verteidigung —, daß der Atomkrieg, der biologische und der chemische Krieg mittels internationaler Übereinkünfte geächtet und ferngehalten werden. Wie lange noch wollen sich die Menschen dem aufleuchtenden Heil der Auferstehung entziehen, um statt dessen Sicherheit von dem tödlichen Schein der neuen Kriegswaffen zu erwarten? Bis wann werden sie ihre Pläne des Hasses und des Todes dem Gebot der Liebe und den Verheißungen des Lebens, die der göttliche Er­löser gebracht hat, entgegensetzen? Wann werden die Lenker der Völker bemerken, daß der Friede nicht auf Beziehungen einer verschärften und kostspieligen wechselseitigen Einschüch­terung beruhen kann, sondern nur auf dem christlichen Grund­satz allumfassender Liebe, besonders aber der Gerechtigkeit, und zwar eher, wenn sie freiwillig geübt als wenn sie erzwun­gen wird, und eher auf einem erworbenen als auf einem bean­spruchten Vertrauen? Wann wird es geschehen, daß die Weisen der Welt die bewundernswürdigen Entdeckungen der geheimen Kräfte der Materie ausschließlich Zielen des Friedens nutzbar machen und dem Menschen Energien von geringen Kosten er­schließen, welche den Mangel verringern und die ungleiche geo­graphische Verteilung der Rohstoffe und der Arbeitsmöglichkeiten auf der Erde ausgleichen, der Medizin und der Landwirt­schaft neue Möglichkeiten bieten und den Völkern neue Quellen des Aufschwungs und Wohlstandes eröffnen37.

Was die Experimente mit Atomexplosionen betrifft, so scheint es, daß die Meinung derjenigen immer mehr Anhang findet, die besorgt sind wegen der Folgen, die ihr häufigeres Stattfin­den haben könnte. Sie könnten mit der Zeit tatsächlich eine Anhäufung von radioaktiven Produkten in der Atmosphäre be­wirken, deren Verteilung von Ursachen abhängt, die sich menschlicher Macht entziehen, und so könnten für das Leben zahlloser Lebewesen sehr gefährliche Verhältnisse entstehen.

Was die Verwendung betrifft: eine Kernexplosion entwickelt in äußerst kurzer Zeit eine ungeheure Energiemenge, gleich mehreren Milliarden Kilowatt; sie besteht aus Strahlungen elektromagnetischer Natur unnützen Verschwendung sie besteht aus Strahlungen elektromagnetischer Natur von höchster Dichte, die sich auf eine weite Ausdehnung von Wellenlängen bis zu den durchdrin­gendsten Strahlen erstreckt, und aus fast mit Lichtgeschwindigkeit herausgeschleuderten Korpuskeln, die aus Kernzerfallspro­zessen stammen. Diese Energie teilt sich der Atmosphäre mit, und im Nu von Tausendstelsekunden steigert sie die Tempera­tur der umgebenden Luftmassen um Hunderte von Graden. Das bewirkt deren gewaltsame Fortbewegung, die sich mit Schallgeschwindigkeit vollzieht. Auf der Erdoberfläche finden in einer Ausdehnung von vielen Quadratkilometern Prozesse von unvorstellbarer Gewaltsamkeit statt, mit Pulverisierung von Materialien und völliger Zerstörung durch direkte Strahlen­einwirkung, Hitze, mechanische Einwirkung, während eine un­geheure Menge von radioaktiven Materialien verschiedener mittlerer Lebensdauer mit ihrer Aktivität die Vernichtung voll­enden und fortsetzen.

Das ist also das Schauspiel, das sich dem entsetzten Blick als Folge dieser Anwendung bieten würde: ganze Städte, auch die an Geschichte und Kunst reichsten und größten, vernichtet; eine schwarze Todeswolke über der pulverisierten Materie, die un­zählige Opfer mit verbrannten, verrenkten, zerstreuten Glie­dern bedeckt, während andere im Todeskampf stöhnen. Inzwi­schen hindert das Gespenst der radioaktiven Wolke jede barm­herzige Hilfe der Überlebenden und rückt unerbittlich vor­wärts, um das übriggebliebene Leben zu vernichten. Es wird kein Siegesgeschrei geben, sondern nur die untraniche Klage der Menschheit, die trostlos die durch den eigenen Wahnsinn erzeugte Katastrophe betrachtet38.

Die wachsende Beherrschung der gewaltigen Naturkräfte durch den Menschen läßt neue und inständige Motive der Sorge erstehen. In der Tat, die zerstörende Gewalt der Atomwaffen ist unbegrenzt geworden, nicht mehr gebremst durch die ‚kritische Masse‘, die der schon schrecklichen Gewalt der ursprünglichen Atomwaffen eine natürliche Grenze setzte. Jetzt wird diese unbegrenzte Macht als Drohung gebraucht, die, von einem Feld auf das andere geschoben, immer katastrophaler wird; denn jeder sucht den anderen zu übertreffen durch die wachsenden und leider tatsächlichen Schrecken, die einem dadurch eingejagt werden. Wenn es sich um Naturkatastrophen handelt, muß man vor dem, was durch den Willen des Allmächtigen geschieht, sein Haupt neigen. Aber wenn sich eine Katastrophe durch den perversen Herrscherwillen eines Menschen ereignen sollte, dann muß ein solcher Akt von jedem rechtdenkenden Menschen getadelt und verurteilt werden. Anstelle der unnützenVerschwendung wissenschaftlicher Tätigkeit und Arbeit und materieller Mittel zur Vorbereitung einer solchen Katastrophe, deren unmittelbare ungeheure Schäden und letzte biologische Wirkungen auf lebende Wesen niemand voraussagen kann, anstelle dieses schrecklichen und kostenreichen Laufs zum Tode hin müssen die Verantwortungsbewußten aller Nationen und jeden Glaubens die schwere moralische Verpflichtung verspüren, weiterhin das edle Ziel zu verfolgen, diese Energien im Dienste des Menschen zu beherrschen. Die wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, industriellen und auch politischen Vereinigungen müßten mit ihrer ganzen Macht alle Anstrengungen unterstützen, die auf die Nutzung dieser Energien zugunsten der moralischen Bedürfnisse hinzielen39.

Es klingt in dem letzten Zitat schon an, daß der Papst das Eindringen in die atomare Struktur, die Gewinnung neuer Energiequellen und die vielen anderen Konsequenzen der Forschungen der Kernphysik nicht an sich ablehnt. Das stünde völlig im Widerspruch zu dem, was er anderswo (vgl. S. 46 ff.) über die gottgewollte Rolle der Wissenschaft und Technik gesagt hat. Es ließen sich auch einige Stellen anführen, wo er die friedliche Verwendung der neuentdeckten Kräfte als echten Fortschritt begrüßt. Wir wollen sie hier nicht im einzelnen aufführen. Auch hier stellt sich wieder die alte Aufgabe: den technischen Geist mit seiner Bindungslosigkeit zu lenken und zu beherrschen und ihm das Maß humaner und sittlicher Zwecke aufzuerlegen.

Eine andere Frage haben sich die Atomforscher — freilich wie man, ohne ungerecht zu sein, wohl sagen muß, reichlich spät und nachträglich — gestellt: ob sie nicht hätten verhindern sollen, daß die neuentdeckten Kräfte in einem Augenblick Machthabern zur Verfügung gestellt wurden, wo es für diese fast unmöglich war, sie nicht zu kriegerischen Zwecken zu ver­wenden, und ob sie sich nicht hätten weigern müssen, an ihrem Gebrauch als Kriegsmittel mitzuwirken. Ohne die Frage er­schöpfen zu wollen, gibt der Papst mit dem Grundsatz, daß jede Erkenntnis und jedes Mittel nicht in die Hand eines jeden gehöre, eine Antwort.

Wie Wir schon bei einer früheren Gelegenheit erklärt haben, ist die Wissenschaft an sich immer ein positiver Wert . . . Sonst könnte Allwissenheit nicht ein göttliches Attribut sein . . . Aber wenn der Zuwachs an Wissen an sich ein Gut ist, so folgt daraus nicht, daß alle Mittel, ihn zu erreichen, rechtmäßig sind. Ganz allgemein gehört im übrigen nicht jede Wissenschaft in jeder­manns Hand und nicht einmal in die jeder beliebigen Men­schengruppe. Die Wissenschaft ist sicherlich kein Gut, wenn man die perverse Absicht hat, sich ihrer zu bedienen, um anderen zu schaden und ihnen widerrechtlich Leiden zuzufügen.

Auf unseren Fall angewandt, bedeutet das: die Suche, Ent­deckung und Kenntnis neuer Methoden von Massenvernich­tung durch den biologischen und chemischen Krieg, neuer Ver­fahren, um politische, nationale oder rassische Feinde zu ver­nichten, neuer Arten von Euthanasie für die Verwundeten, Ver­stümmelten und Unheilbaren können als bloßer Zuwachs an Wissen einen positiven Wert darstellen; aber sie sind es nicht in der Hand jedes Arztes, jedes Armeeführers und selbst jeder Nation. Damit beantwortet man — zum Teil, wohlverstan­den — die Frage: dürfen solche Entdeckungen, solche neuen Er­fahrungen von ihren Urhebern ununterschiedlich verbreitet und, wenn nicht aller Welt, so doch den oberen Stellen mitgeteilt werden40?

Schon in einem der oben angeführten Zitate hat der Papst ausgesprochen, daß er dem Atomkrieg gegenüber — und zwar ihm gegenüber mit besonderer Dringlichkeit — dieselbe Forde­rung stellt, wie gegenüber dem Krieg mit modernen Waffen überhaupt: daß er durch gegenseitig bindende internationale Verträge als Mittel der Politik geächtet wird und sein Anstifter als Verbrecher auf Grund eines internationalen Strafrechtes streng und schwer bestraft werde.

Für den Fall eines ungerechten Angriffes mit Atomwaffen von seiten eines Gegners, dem es um die Vernichtung der höch­sten Güter eines Volkes geht, gilt für die Frage, ob er mit Hilfe von Atomwaffen abgewehrt werden könne, nichts anderes als für den modernen Krieg überhaupt: er ist also unter den an­gegebenen strengen Bedingungen erlaubt. Es ist jedoch hoch be­deutsam, daß eine dieser Bedingungen besonders eingeschärft wird: die Bedingung nämlich, daß die Wirkung der Atomwaffe „kontrollierbar” sein muß, das heißt einmal: ihre Anwendung muß auf militärische Ziele beschränkbar sein und darf nicht unterschiedslos militärische Objekte und nichtmilitärische ver­nichten. Das heißt aber auch: ihre Nachwirkungen müssen ebenso beschränkbar sein und zwar sowohl räumlich wie zeit­lich. Sie dürfen also nicht einen Ort für unabsehbare Zeit für alles Leben unbewohnbar machen; sie dürfen ihre tödlichen oder lebensschädigenden Wirkungen nicht über weite Gebiete oder gar über die ganze Erde verbreiten und so überallhin Schrecken und Gefahr bringen. Atomwaffen, deren Wirkungen nicht in diesem Sinne „kontrollierbar“ sind, sind auf jeden Fall unsittlich und nicht erlaubt.

Der Papst enthält sich dabei des Urteils über die „quaestio facti“, das heißt die Frage, ob es solche „kontrollierbaren“ Atomwaffen bis jetzt überhaupt gibt. Wir sagen mit Absicht bis jetzt, denn tatsächlich kämpfen ja die Atomforscher selber um die Herstellung einer „sauberen“ Bombe, d. h. doch wohl einer Bombe, deren Aus- und Nachwirkungen „kontrollierbar“ sind.

Die Frage, ob der „ABC-Krieg“, der atomische, biologische und chemische Krieg schlechthin notwendig werden kann, um sich gegen einen ABC-Krieg zu verteidigen, läßt sich nach den­selben Prinzipien beantworten, die heute entscheiden, ob ein Krieg überhaupt zu rechtfertigen ist. Jedenfalls stellt sich zu­vor noch eine andere Frage: ist es nicht möglich, durch inter­nationale Übereinkommen den ABC-Krieg zu ächten und wirk­sam unmöglich zu machen41?

Ist der moderne „totale Krieg“, besonders der ABC-Krieg, grundsätzlich erlaubt? Es kann kein Zweifel darüber bestehen, namentlich wegen der Schrecken und unermeßlichen Leiden, die durch den modernen Krieg hervorgerufen werden, daß es ein der strengsten nationalen und internationalen Sanktionen wür­diges „Verbrechen“ darstellt, ihn ohne gerechten Grund zu ent­fesseln (das heißt, ohne daß er durch ein evidentes Unrecht von äußerster Schwere, das auf andere Weise nicht verhindert wer­den kann, aufgezwungen ist). Man kann auch die Frage nach der Erlaubtheit des Atomkrieges, des chemischen und bakterio­logischen Krieges grundsätzlich nur für den Fall stellen, daß er als unvermeidlich zur Selbstverteidigung unter den angegebe­nen Bedingungen beurteilt wird. Aber inzwischen muß man sich mit allen Mitteln bemühen, ihn mit Hilfe internationaler Vereinbarungen zu verhindern oder für seine Anwendung ge­nügend klare und enge Grenzen zu ziehen, damit seine Wir­kungen auf die strikten Erfordernisse der Verteidigung be­schränkt bleiben. Auf alle Fälle, wenn die Indienststellung die­ses Mittels eine solche Ausdehnung des Übels mit sich bringt, daß es sich der Kontrolle des Menschen völlig entzieht, muß seine Anwendung als unsittlich verworfen werden. Hier würde es sich nicht mehr handeln um „Verteidigung“ gegen Unrecht und die notwendige „Sicherung“ rechtmäßiger Besitzungen, sondern um reine und einfache Vernichtung jedes menschlichen Lebens innerhalb des Aktionsbereichs. Das ist aus keinem Grunde erlaubt42.

Inzwischen bleibt weiter die Gefahr, die der Menschheit durch die Fortsetzung von Experimenten mit Kernwaffen droht, die offenbar heute noch nicht „sauber“ d. h. ohne unkontrollier­bare Aus- und Nachwirkungen sind. Diese Experimente stehen zudem im direkten Widerspruch zu der überall notwendigen Abrüstung.

Die schädlichen Auswirkungen dieser Experimente sind weit­hin bekannt und verbreiten große Unruhe. Diese an sich heil­same Beunruhigung steht in Gefahr, von politischer Propaganda ausgenutzt und mißbraucht zu werden. Deswegen stellt der Papst seine Ausführungen über die Einstellung der Experimente in den Zusammenhang seiner Gedanken über den politischen Mißbrauch der Friedensfrage.

Er begrüßt selbstverständlich die Einstellung der Atomver­suche, aber er will sie zusammen mit dem Verzicht auf die Ver­wendung von Atomwaffen überhaupt und eine allgemeine Rü­stungskontrolle erörtert wissen. Die Einstellung der Atomver­suche allein scheint ihm die Herstellung gleicher Sicherheit für alle nicht zu gewährleisten — sie könnte in einer Situation, wo bei allen Beteiligten das Mißtrauen herrscht, der andere handele nur taktisch und man könne sich nicht darauf verlassen, daß er nicht doch insgeheim seine Atomrüstung weiterbetreiben würde, die Furcht und die Nervosität nur noch vermehren.

Tatsächlich ist Pius XII. von dem englischen Atomfachmann und Berater der englischen Regierung, Lord Cherwell, der Vor­wurf gemacht worden, er unterstütze mit seinem Protest gegen die Atomversuche und seiner Warnung vor den Gefahren der Entwicklung der Atomwaffen, die sowjetische Propaganda der Einschüchterung und Entzweiung. Der Osservatore Romano hat — sicherlich nicht ohne Auftrag — darauf geantwortet, der Papst müsse ungeachtet solchen äußerlichen Gleichklangs der Warnung seine Pflicht als Vater der Christenheit und Schützer ihrer Zivilisation erfüllen. Aber diese seine Äußerungen zeig­ten, daß er sehr wohl vor taktischen Überlistungen auf der Hut ist und daß sein nüchternes und waches Denken die Dinge mit der umsichtigen Einsicht in die Wirklichkeit beurteilt, die ein Kennzeichen der Tugend der Klugheit ist.

Dieser Gedanke [wie die Friedensfrage vor politischem Miß­brauch zu schützen ist] führt Uns von selbst zu der immer akuten Frage des Friedens, der die ständige Sorge Unsres Herzens bildet. Ein Teilproblem dieser Frage verlangt in diesem Augenblick besondere Beachtung. Wir meinen einen kürzlich gemachten Vorschlag, der darauf abzielt, durch internationale Abmachungen die Versuche mit Kernwaffen einzustellen. Man hat auch davon gesprochen, durch weitere Schritte zu Konventionen zu kommen, kraft deren auf den Gebrauch dieser Waffen verzichtet und alle Staaten einer echten Rüstungskontrolle unterworfen werden sollen. Es würde sich also um drei Maßnahmen handeln: Verzicht auf die Experimente mit Kernwaffen, Verzicht auf die Verwendung solcher Waffen, allgemeine Rüstungskontrolle43.

Was die Kontrolle betrifft: man hat Kontrollen durch speziell geeignete Flugzeuge zur Überwachung weiter Gebiete in Hinsicht auf Atomexplosionen vorgeschlagen. Andere könnten vielleicht an die Möglichkeit eines weltweiten Netzes von Beobachtungszentren denken, deren jedes von Gelehrten aus verschiedenen Ländern unterhalten und durch feierliche internationale Verpflichtungen gesichert wäre. Solche Zentren müßten mit wertvollen genauen meteorologischen und seismographischen Beobachtungsinstrumenten, Instrumenten zur chemischen Analyse, Massenspektrographie und dergleichen ausgerüstet werden und würden eine wirkliche Kontrolle über zahlreiche Betätigungen — wenn auch leider nicht über alle — ermöglichen, die vorher auf dem Gebiet der Experimente mit Atomexplosionen verboten worden sein müßten.

Wir zögern nicht, auch im Sinne Unserer früheren Ansprachen, zu bestätigen, daß diese drei Maßnahmen zusammen als Gegenstand internationaler Verständigung eine Gewissenspflicht der Völker und ihrer Regierungen darstellen. Wir haben gesagt: diese drei Maßnahmen zusammen, denn ein Motiv ihrer moralischen Verpflichtung ist auch die Herstellung gleicher Sicherheit für alle Völker. Wenn dagegen nur der erste Punkt zur Ausführung käme, ergäbe sich eine Sachlage, die diese Bedingung nicht erfüllen würde, um so mehr als man dann berechtigten Grund hätte, daran zu zweifeln, daß man wirklich auch zum Abschluß der anderen beiden Konventionen kommen wolle. Wir sprechen so offen, weil die Gefahr ungenügender Vorschläge in der Frage des Friedens zum großen Teil von dem gegenseitigen Mißtrauen abhängt, das häufig die Beziehungen zwischen den interessierten Mächten trübt, die sich gegenseitig, wenn auch in verschiedenem Maße, bloßer Taktik, ja mangelnder Loyalität anklagen bei einer Sache, die für das Schicksal des gesamten Menschengeschlechts grundlegend ist44.

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1 Enzyklika „Mirabile illud“ vom 6. 12. 1950 (Aufruf zu Gebeten für den Frieden); HK 5. Jhg., S. 188; U.-G. Nr. 3628, S. 1858.

2 Ansprache vom 24. 12. 1948 an das Kardinalskollegium (Weih­nachtsbotschaft 1948); HK 3. Jhg., S. 164 f.; U.-G. Nr. 4149, S. 2139f.

3 Rundfunkansprache vom 24. 12. 1943 (Weihnachtsbotschaft 1943); U.-G. Nr. 3844, S. 1978.

4 Ansprache vom 2. 6. 1947 an das Kardinalskollegium anläßlich seiner Namenstagsglückwünsche; HK 1. Jhg., S. 525; U.-G. Nr. 544, S. 239.

5 Ansprache vom 19. 10. 1953 an Teilnehmer der 16. Sitzung des Internationalen Dokumentationsbüros für Militärmedizin; HK 8. Jhg., S. 127; U.-G. Nr. 2366, S. 1177.

6 wie 3; U.-G. Nr. 3844, S. 1978.

7 Rundfunkansprache vom 24. 12. 1944 (Weihnachtsbotschaft 1944); U.-G. Nr. 3493, S. 1782 f.

8 wie 7; U.-G. Nr. 3495, S. 1783.

9 wie 7; U.-G. Nr. 3496, S. 1783 f.

10 wie 7; U.-G. Nr. 3497, S. 1784. 11

11 wie 7; U.-G. Nr. 3498, S. 1784.

12 Weihnachtsbotschaft 1954 (wegen Krankheit des Papstes veröffentlicht am 3. 1. 1955 im „Osservatore Romano“); HK 9. Jhg., S. 213.

13 wie 12; HK 9. Jhg., S. 213.

14 Ansprache vom 3. 10. 1953 an Teilnehmer des 6. Internationalen Kongresses für Strafrecht; HK 8. Jhg., S. 77 f.; U.-G. Nr. 437, 438, 439, 440, 441, S. 190 ff.

15 wie 14; HK 8. Jhg., S. 78; U.-G. Nr. 444, S. 193.

16 wie 14; HK 8. Jhg., S. 78; U.-G. Nr. 445, S. 193 f.

17 wie 14; HK 8. Jhg., S. 80; U.-G. Nr. 458, 459, S. 200.

18 wie 14; HK 8. Jhg., S. 80; U.-G. Nr. 455, S. 198 f.

19 Enzyklika „Summi maeoris“ vom 19. 7. 1950 (über den Frieden und die Eintracht der Völker); HK 4. Jhg., S. 541; U.-G. Nr. 3560, S. 1820.

20 Ansprache vom 2. 6. 1943 an das Kardinalskollegium anläßlich seiner Namenstagsglückwünsche; U.-G. Nr. 3725, 3726, S. 1914 f.

21 wie 5; HK 8. Jhg., S. 127; U.-G. Nr. 2366, S. 1177 f.

22 Rundfunkansprache vom 23. 12. 1950 (Weihnachtsbotschaft 1950); HK 5. Jhg., S. 187; U.-G. Nr. 3680, S. 1887.

23 wie 2; HK 3. Jhg., S. 165 f.; U.-G. Nr. 4154, S. 2142.

24 wie 14; HK 1. Jhg., S. 78; U.-G. Nr. 444, S. 193.

25 wie 5; HK 8. Jhg., S. 127; U.-G. Nr. 2366, S. 1177.

26 wie 2; HK 3 Jhg., S. 165; U.-G. Nr. 4152, S. 2141 f.

27 wie 2; HK 3. Jhg., S. 165; U.-G. Nr. 4153, S. 2142.

28 Rundfunkansprache vom 24. 12. 1941 (Weihnachtsbotschaft 1941); U.-G. Nr. 3795, S. 1154 f.

29 Ansprache vom 24. 12. 1939 an das Kardinalskollegium (Weih­nachtsbotschaft 1939); U.-G. Nr. 3660, S. 1877.

30 Rundfunkansprache vom 24. 12. 1956 (Weihnachtsbotschaft 1956); HK 11. Jhg., S. 179.

31 Rundfunkansprache vom 24. 12. 1951 (Weihnachtsbotschaft 1951); HK 6. Jhg., S. 163; U.-G. Nr. 4207, S. 2166 f.

32 wie 2; HK 3. Jhg., S. 164; U.-G. Nr. 4148, S. 2139.

33 Rundfunkansprache vom 24. 12. 1953 (Weihnachtsbotschaft 1953); HK 8. Jhg., S. 171; U.-G. Nr. 673, S. 312.

34 wie 31; HK 6. Jhg., S. 163; U.-G. Nr. 4208, 4209, S. 2166.

35 wie 30; HK 11. Jhg., S. 178.

36 Predigt vom 18. 4. 1954 auf dem Petersplatz (Osterbotschaft 1954); HK 8. Jhg., S. 412; U.-G. Nr. 3849, S. 1981.

37 wie 36; HK 8. Jhg., S. 412; U.-G. Nr. 3850, S. 1982.

38 wie 30; HK 11. Jhg., S. 180.

39 Note vom 14. 4. 1957 an den Sonderbeauftragten des japanischen Ministerpräsidenten, Prof. Masatoshi Matsushita; HK 11. Jhg., S. 402.

40 wie 5; HK 8. Jhg., S. 125; U.-G. Nr. 2351, 2352, S. 1172 f.

41 wie 5; HK 1. Jhg., S. 127; U.-G. Nr. 2367, S. 1178.

42 Ansprache vom 30. 9. 1954 an Teilnehmer des 8. ärztlichen Welt­kongresses; HK 9. Jhg., S. 76 f.

43 Ansprache vom 23. 12. 1955 (Weihnachtsbotschaft 1955); HK 10. Jhg., S. 179.

44 wie 43; HK 10. Jhg., S. 180.

PAPST PIUS XII.: VON DER EINHEIT DER WELT – Das Programm des Papstes für eine internationale Friedensordnung

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IX

DIE KIRCHE UND DIE KULTUREN

Die katholische Kirche ist geschichtlich ganz zweifellos beson­ders eng mit der europäischen Kultur verbunden. Die christliche Religion war die „Seele“ Europas, und viele der geschichtlich ge­wordenen Formen der Kirche, bis zu ihren Rechtsformen und zu den vorwiegenden Sprachen ihrer Philosophie und Theologie und ihres Kultes, sind abendländischen Ursprungs. Dieses Bünd­nis war nie unproblematisch. Aber damit, daß Europa seine »Seele“ vergaß und sich in der Neuzeit immer mehr »säkulari­sierte“ (verweltlichte), wurde die Problematik immer größer. Heute kommen von verschiedenster Seite heftige Angriffe ge­gen eine ungebührliche „Europäisierung“ der Kirche. Der eine erfolgt von den Gesichtspunkten der Mission her: nachdem die Völker Asiens und Afrikas gegen die weißen Kolonialherren aufstehen, wird die Bereitschaft der farbigen Völker, diese Bot­schaft unbefangen aufzunehmen, und damit auch der Erfolg der Mission, durch die geschichtlich verständliche und wahrscheinlich unvermeidliche Tatsache gehemmt, daß die Verkündigung der Frohen Botschaft vielfach im Gefolge des Vordringens der Wei­ßen auftrat und daß sie mit manchem spezifisch abendländi­schen Sondergut einherkommt. Diese Erkenntnis hat die Kirche schon relativ früh aufgenommen und versucht seit langem, ihre Mission danach einzurichten — wobei nicht nur diese negativen Gesichtspunkte eine Rolle spielen, sondern das Wissen um den Wert und das Recht der kulturellen Eigenart und Eigenständig­keit der Völker das viel größere Gewicht hat. Trotzdem kann, darf und will sie, die die Tradition und das organische Wachstum lebendiger Gebilde so hoch einschätzt (vgl. S. 55 u. 58), ihre Ge­schichte nicht verleugnen und weigert sich auch, Europa, dessen Einfluß die heutige Umwälzung der Welt bewirkt hat, völlig abzuschreiben, sondern mißt ihm, wie wir im vorigen Abschnitt (vgl. S. 137 ff.) gesehen haben, noch eine große Bedeutung und Aufgabe bei der Bewältigung der Situation zu. Ebenso weigert sie sich, in der kolonialen Tätigkeit der Europäer nur das — zweifellos reichlich vorhandene — Unrecht zu sehen, sondern will auch ihre wohltätigen Seiten beachtet wissen.

Ein viel radikalerer Angriff kommt heute aber auch aus ge­wissen koexistentialistischen Vorstellungen gegen das Abendlän­dische in der Kirche, in dem man das Hindernis dafür sieht, daß die Kirche sich der geschichtlichen Mission der kommunistischen Welt öffnet. Es soll nicht geleugnet werden, daß solchen Angrif­fen bei manchen eine echte Sorge zugrundeliegt, die Kirche könne die Chance einer geschichtlichen Stunde verpassen. Sie fordern also, sie müsse sich von der sterbenden und in voller individualistischer Auflösung befindlichen Kultur des Abend­landes lösen, um Freiheit zu gewinnen, in das Kommende, Zu­kunftsträchtige einzugehen. In einer merkwürdigen, illusioni­stischen Verkennung der Wirklichkeit wird dies Zukünftige in der kommunistischen Welt angelegt gesehen, die angeblich eine Welt von „jungen Völkern“ sei. Nun ist aber nicht der Kommu­nismus das Künftige, sondern eben die „Eine Welt“, die ihre Gestalt in dem gewinnen wird, was in jenen riesigen Räumen vor sich geht, die bislang zu keinem der beiden Blöcke gehören, um die aber mindestens der Kommunismus mit ungeheurem Elan wirbt, und denen in der rechten Weise zu helfen, der Heilige Vater eine Bekehrung der westlichen Welt, die Wieder­erweckung und Aktivierung ihrer besten und edelsten Kräfte und ihres wahren kulturellen Erbes fordert. Eine Klärung der Frage des Verhältnisses von Kirche und Kultur, namentlich der abendländischen Kultur, ist also notwendig, und der Papst hat in verschiedenen Äußerungen versucht, sie zu geben.

An der Spitze steht ein einfacher Satz, der das Selbstbe­wußtsein der Kirche von ihrer Sendung und ihrem Auftrag ausdrückt:

Die Kirche ist sich bewußt, daß ihr ihre Mission und ihre Auf­gabe für alle Zukunft und für alle Menschen übertragen wor­den ist und daß sie infolgedessen an keine bestimmte Kultur gebunden ist1.

Die Kirche kann sich infolgedessen mit keiner Kultur identi­fizieren, sie ist in alle gesandt. Und sie ist dorthin mit einem religiösen und nicht einem kulturellen Auftrag gesandt.

Ihr göttlicher Stifter Jesus Christus hat der Kirche keinerlei Auftrag kultureller Art gegeben noch ihr ein kulturelles Ziel gesetzt. Die Aufgabe, die Christus ihr zuweist, ist streng reli­giös; sie ist selbst die Synthese all dessen, was die Idee der Re­ligion, der einzigen und absolutwahren Religion in sich schließt: die Kirche soll die Menschen zu Gott führen, damit sie sich ihm ohne Rückhalt ausliefern und in ihm auch ihren vollkommenen inneren Frieden finden. Zu diesem Zweck hat Christus der Kir­che seine ganze Wahrheit und seine ganze Gnade anvertraut.

Die Kirche kann dieses streng religiöse, übernatürliche Ziel niemals aus dem Auge verlieren. Der Sinn all ihrer Aktivitä­ten, bis zum letzten Kanon ihres Kodex herab, kann nichts an­deres sein, als direkt oder indirekt dazu beizutragen2.

Daraus folgert auch die „radikale Unabhängigkeit der Reli­gion von der Kultur“. Ebensowenig wie kultureller Hochstand eine Voraussetzung für die Aufnahme der christlichen Botschaft ist, ebensowenig ist ein solcher kultureller Hochstand auch ein Gradmesser für Wert und Höhe des in einem Volke herrschen­den religiösen Lebens. Der Papst führt dafür verschiedene Bei­spiele an. Eines dieser Beispiele, nämlich das der Renaissance­päpste, ist von besonderem Interesse; es zeigt, daß ‚die Kirche sich auch zu sehr mit einer Kulturform einlassen kann, so daß ihre Aufgabe darunter leidet.

Was ist der tiefste Grund dieser Haltung, daß die katholische Kirche sich mit keiner Kultur identifiziert? Sie ist grundsätzlich die Folge der radikalen Unabhängigkeit der Religion gegenüber der Kultur. Diese gestattet nicht, über die religiösen Werte zu urteilen. So nimmt das Goldene Zeitalter der Griechen, das kaum zweihundert Jahre dauerte, einen einzigartigen Platz in der Universalgeschichte ein, und das Volk Israel in Palästina hat keinerlei vergleichbare kulturelle Werte hervorgebracht. Aber daraus kann man nichts in bezug auf die Reinheit und Erhabenheit der religiösen Vorstellungen dieser beiden Völker schließen. Mehrere hundert Jahre vor dem Höhepunkt der grie­chischen Kultur drückte das Volk Israel bereits in den Psalmen und den Propheten und noch viel früher im Deuteronomion seine Gottesidee und die sittlichen Grundlagen des menschlichen Lebens in einer Reinheit und Vollkommenheit aus, zu denen sich das Griechentum niemals erhoben hat, nicht einmal in sei­nen geistigen Koryphäen, Sokrates, Platon und Aristoteles. Und beweist die Blüte der arabischen Kultur in Spanien zu einer Zeit, als weiter im Norden die christliche Kultur noch in den An­fängen stand und sich erst allmählich mühsam emporrang, die Überlegenheit des Islams über das Christentum? Zweifellos ha­ben die arabischen Gelehrten nicht versäumt, den Christen ihre Inferiorität vorzuwerfen; aber man darf niemals eine Religion nach der kulturellen Entwicklung ihrer Anhänger beurteilen3.

Die Päpste des 15. Jahrhunderts von Nikolaus V. an haben mit großem Interesse die kulturelle Bewegung der Renaissance verfolgt. Sie haben es, zum mindesten anfangs, getan, um diese Bewegung in gewisser Weise zu zügeln und zu verhüten, daß sie sich auf Bahnen verirrte, die dem christlichen Denken fremd sind. Doch die Geschichte hat sich nachträglich gefragt, ob die Männer der Kirche mit der Zeit nicht dem Zauber des Huma­nismus in einem Maße erlegen sind, daR sie ihm einen Teil ihrer eigentlichen Aufgabe geopfert haben, wenn es wahr ist, daß zu dieser Zeit, genauer gesagt um 1500, der religiöse Sinn des Le­bens und der Sinn des Kreuzes Christi mit Nachdruck wieder in Erinnerung gerufen werden mußte. Die Spannung zwischen Religion und Kultur in diesem wichtigen Augenblick der Ge­schichte trägt dazu bei, die radikale Unabhängigkeit der Kirche gegenüber allen kulturellen Tätigkeiten und Werten zu unter­streichen4.

All das heißt aber nicht, daß die Kirche kulturfeindlich sei, nicht einmal, daß sie der Kultur gleichgültig gegenüberstehe. Vor allem aber kann die Kultur der Religion nicht gleichgültig gegenReligion6n. Als eine der tiefsten Wirkungen des Christen­tums auf die verschiedenen Kulturen wird vom Papst bezeich­net, daß es das gottgeschaffene Wesen der Menschen und daher ihre Einheit und Ähnlichkeit in ihrer Vielfalt herausarbeite. In der Erlösungsordnung, in der Christusgleichheit, wird sie wie­derhergestellt und also mindestens gleichnishaft schon auf dieser Welt einer Verwirklichung fähig. Auch die Ordnungen der Ge­meinschaft werden dadurch, daß die Kirche im Lichte der Offen­barung die Grundsätze des Naturrechtes deklariert, auslegt und im Gemeinschaftsleben auf ihre Anwendung drängt, ein­ander ähnlicher und also mehr und mehr der geschichtlichen Verwirklichung ihrer Einheit fähig.

All das wirft auch wieder ein Licht auf den heilsgeschicht­lichen Aspekt der Geschichtsdeutung Pius‘ XII.: Die Beziehung des Wachsens des Reiches Gottes in der Welt zur Verwirklichung ihrer Einheit.

Die katholische Kirche identifiziert sich mit keiner Kultur; ihr innerstes Wesen verbietet ihr das. Sie ist aber bereit, Bezie­hungen zu allen Kulturen zu unterhalten. Dasjenige in ihnen, was der Natur nicht zuwiderläuft, erkennt sie an und läßt es bestehen. Sie verschafft aber darüber hinaus der Wahrheit und der Gnade Jesu Christi Eingang in jede Kultur und verleiht ihnen allen auf diese Weise eine weitgehende Ähnlichkeit; und gerade hierdurch trägt sie in der wirksamsten Weise dazu bei, den Frieden auf der Welt zu erhalten5.

Natur und Offenbarung, Geschichte und Erfahrung sind da­rin einig, zu zeigen, daß die kulturelle Betätigung Anlagen in Bewegung setzt, die der Schöpfer in die menschliche Natur hin­eingelegt hat, und daß sie einen Auftrag erfüllt, den er aus­drücklich erteilt hat: „Erfüllet die Erde und macht sie euch un­tertan“ (Gen. 1, 28). In den großen Kulturen, die die Wissen­schaft aufgedeckt hat, war die Kultur immer organisch mit der Religion verbunden. Keine gesunde kulturelle Entwicklung ohne ein ungefähres Gleichgewicht zwischen dem materiellen und dem geistig-sittlichen Fortschrdaß. Jede Verirrung in der kulturellen Entwicklung hat ihre tiefste Ursache in dem Ab­stand, der zwischen diesen beiden Faktoren entstand. Es hat nie ein Volk ohne Religion gegeben. Irreligiosität umschließt immer einen Willen, sich von der Religion zu trennen, eine Negation, eine Absage, sie ist nie eine ursprüngliche und auch keine dauer­hafte Haltung. Kulturellem Niedergang geht gewöhnlich ein Niedergang des religiösen Lebens voraus. Wenn also die Reli­gion, wie Wir sagten, radikal unabhängig von Kulturformen und Kulturhöhe ist, so verlangt doch umgekehrt die Kultur, die authentisch, gesund und dauerhaft sein will, von sich aus eine intime Bindung an die Religion6.

Aus diesem Tatbestand folgt die entscheidende Ablehnung jeder Kultur, die sich nur auf rein weltliche oder rein materielle Elemente beschränkt. Im Gegensatz zu zeitgenössischen philoso­phischen Strömungen … vermeidet [der heilige Thomas] es, ... der Geschichte eine übertriebene Bedeutung und jenen Charakter des Absoluten beizulegen, der zufolge der Mensch in dem vor­bestimmten schicksalhaften Ablauf der Ereignisse seine Rolle zu spielen hätte, aber vor dem Spiel, das sich auf der Bühne des Universums abrollt, ohnmächtig und gelähmt wäre; natürliche Folge eines Kulturbegriffs, der den Primat des Menschen gegen­über allen anderen Wesen nicht auf Gott gründet. Anderseits findet man in der Haltung des Aquinaten keinerlei Verurtei­lung der Welt, sondern deren freudige, auf Gott gerichtete An­nahme. An mehreren Stellen seines Werkes wendet Thomas sein Prinzip auf die verschiedenen Bereiche der Schöpfung an, sogar  auf den Tanz, für den er Normen aufstellt (vgl. Thomae Aquin. in Isalam Proph. Expos., cap. 3 in fin.). Im ganzen ist die Kul­turphilosophie, die sich aus seinen Werken ablesen läßt, von so vollkommener Ausgeglichenheit, daß sie sich fast völlig über die Verhältnisse des 13. Jahrhunderts und des Mittelalters über­haupt emporhebt und endgültigen Wert erlangt7.

In Unserer Enzyklika „Evangelii praecones“ vom‘ 2. Juni 1951 haben Wir selber erklärt: „Die Kirche hat seit ihrem Ur­sprung bis heute stets die sehr weise Regel befolgt, daß das Evangelium bei den Völkern, die es annehmen, nichts zerstören und auslöschen soll, was in ihrem Charakter und in ihren Anlagen gut, schön und edel ist“, und Wir haben dann diese Stelle erklärt. Aber die Kirche wird die Seele jeder christlichen Kultur von selbst in das Denken und Fühlen der Völker übertragen, bei denen sie lebt und arbeitet, soweit sie daran noch nicht auf die Weise der anima naturaliter christiana teilhatten …8.

Daß die Kirche durch ihr Dasein und ihre religiöse Wirksam­keit die Kultur beeinflussen mußte, war also unvermeidlich. Und selbst wenn man bedenkt, daß die Übertragung der Prin­zipien und Ideale auf die Wirklichkeit immer und überall unter der menschlichen Schwäche leidet, hat sich die kulturelle Ein­wirkung der Kirche als umfassend und fruchtbar erwiesen9.

Die katholische Kirche … macht sich … nicht eins mit irgend­einer Kultur; wohl aber ist sie bereit, mit jeder Kultur einen Bund zu schließen: sie erkennt gerne an, was in jeder dem Werk des Schöpfers nicht widersprechend, was mit der Würde des Menschen und seinen naturgegebenen Rechten und Pflichten vereinbar ist, pflanzt aber darüber hinaus den Reichtum der Wahrheit und Gnade Jesu Christi in sie ein und erreicht da­durch, daß die verschiedenen Kulturen, so fremd sie sich gegen­überzustehen schienen, einander nahekommen und wirklich Schwestern werden. Die Geschichte der Mission und Ausbrei­tung des Christentums und der Kirche von den Zeiten der Völ­kerwanderung bis heute ist ein überzeugender Beweis für den Segen, der von der katholischen Kirche auf die Kulturen aus­geht. In diesem Sinne ist auch die Kirche für die Erneuerung und Stärkung der abendländischen Kultur10.

Die Kirche hat von Anfang an bestimmte Grundsätze in die Menschengeschichte eingeführt, die allmählich, im stillen und ohne die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, das kulturelle Leben beeinflußt und von innen heraus tiefgehend verwandelt haben: die Ausrichtung der gesamten menschlichen Existenz auf einen persönlichen Gott hin, vor dem der Mensch wie ein Kind vor seinem Vater steht; die Achtung vor der persönlichen Würde des Einzelnen; alle Menschen sind durch ihre Natur, ihren Ur­sprung, ihre Bestimmung ohne Unterscheidung von Kaste oder Nationalität gleich; sie sind alle Brüder und Schwestern in Christus; ebenso die Verbundenheit der Menschen untereinan­der und die Errichtung des sozialen Lebens, nicht unter der Ein­wirkung des instinktiven Drucks der Masse oder des Willens eines Diktators, sondern unter dem Einfluß Christi. Man kann noch die Achtung vor der Handarbeit als mit> der Würde des freien Menschen vereinbar hinzufügen11.

Die christliche Religion muß also die Bindung, die die Kul­tur an die Religion sucht, bejahen, sie kommt ihr mit großer Be­reitwilligkeit — wenn auch gleichzeitig mit Vorsicht und mit immer wacher Anspannung des Unterscheidungsvermögens ­entgegen. Denn die christliche Religion wendet sich an den gan­zen Menschen, sie kann keine Spaltungen des menschlichen Le­bens in radikal voneinander abgetrennte Bereiche etwa des wirt­schaftlichen, des politischen, des kulturellen und des religiösen Lebens anerkennen. Wenn von einer Unabhängigkeit der Berei­che gesprochen wird, so gilt das immer von der Unabhängigkeit des höheren gegenüber dem niederen Bereich; dieser niedere aber ist darauf angewiesen, daß die Kräfte des höheren ihn durchformen, und deswegen neigen sich diese Kräfte ihm auch liebevoll zu und suchen ihn zu durchwirken.

Das Christentum sucht keinen reinen Spiritualismus, denn der wäre unmenschlich. Der vollkommene Christ ist auch ein vollkommener Mensch, denn niemand war in vollerem Sinn Mensch als der Gottmensch Jesus Christus selber. Die vollkom­mene Hingabe an Gott ist gewiß ein geistiger Akt; aber er muß sich in der Wirklichkeit des menschlichen Lebens beweisen, von Stunde zu Stunde, von Tag zu Tag, von Jahr zu Jahr. Das Christentum kennt auch im ganzen Weltall keinen Bereich, in den Gott nicht eindringen könnte. Die Kirche hat jede Form von manichäischem Dualismus abgewiesen: „Brüder“, sagt der Apostel Paulus, „was immer wahr, ehrwürdig, gerecht, lauter, Was angenehm, was wohllautend, was irgendeine Tugend und irgendein Lob ist, darauf seid bedacht“ (Phil. 4, 8), und noch klarer in der wohlbekannten klassischen Formel: „Alles ist euer, ihr aber seid Christi, Christus aber ist Gottes“ (1. Kor. 3, 22_23)12.

Hütet euch vor jenen, die diesen christlichen Dienst an der Welt verachten und ihm ein sogenanntes ,reines‘, geistiges Christentum entgegenstellen. Sie haben jene göttliche Institution nicht begriffen, angefangen mit ihrem Fundament: Christus, dem wahren Gott, aber auch wahren Menschen. Der Apostel Paulus läßt uns den vollen integralen Willen des Gottmenschen erken­nen, der auch diese irdische Welt ordnen will; darum gibt er ihm zwei beredte Ehrentitel: ‚Mittler‘ und ‚Mensch‘ (1 Tim. 2, 5)13.

Unter diesen Gesichtspunkten muß das Verhältnis der Kirche zur europäischen Kultur gesehen werden. Sie war die erste Kultur, in die das Christentum eindrang und in deren Vielfalt es die Möglichkeit einer umfassenderen Einheit herausbildete; so ist es zur „Seele“ des Abendlands geworden und hat dessen Fruchtbarkeit entscheidend gefördert. Solange sie von der Lehre und vom christlichen Sittengesetz durchdrungen war, konnte sich die europäische Kultur mit Recht christlich und katholisch nen­nen. Aber sie hat keinen Monopolanspruch auf diesen Titel. Historisch haben ja auch andere Kräfte wie die der Antike sie mitgeformt, die eine Sonderform menschlicher Kultur ist. Des­wegen ist auch die mittelalterliche Kultur nicht die christliche Kultur schlechthin. Und die Entwicklung Europas hat es durch die Religionsspaltung und die Säkularisierung seiner Lebens­formen weit von dem Anspruch, eine christliche Kultur zu sein, abgeführt.

So bleibt also die Kirche von der europäischen Kultur in der Distanz, die ihrer Katholizität entspricht, und dokumentiert diese Distanz dadurch, daß sie Europa unablässig zur Ordnung ruft und unter ihrer Kritik hält. Da es aber geschichtlich die Seele dieser Kultur war, bleibt es ihre Aufgabe, diese Seele neu­zuerwecken und zu beleben, um Europa der Aufgabe, die ihm kraft seiner Gaben und Reichtümer in der Welt zukommt, fähig zu machen und zu erhalten.

Wenn auch das römische Reich die ersten juristischen, recht­lichen und kulturellen Grundlagen Europas legte, indem es die griechisch-lateinische Kultur verbreitete, so hat das Chri­stentum die Seele der Völker im tiefsten gebildet. Es hat in ihnen trotz ihrer ausgeprägten Verschiedenheiten die unver­wechselbaren Merkmale der freien Person herausgearbeitet, die absoluter Rechtsträger und vor Gott nicht nur für ihr Einzel­schicksal verantwortlich ist, sondern auch für das Geschick der Gemeinschaft, in der sie steht. In dieser Überzeugung sind die Achtung vor dem Nächsten, der Sinn für seine unveräußerliche Würde und die Hilfspflicht, die man sich gegenseitig schuldet, verwurzelt. Sie allein gewährleistet und fördert diese Güter, die mit allen Reichtümern der Erde nicht zu bezahlen wären14.

Sicherlich ist das Christentum nicht das Monopol einer be­stimmten Form der Zivilisation. Es paßt sich leicht an alle an und läutert alle, es schenkt ihnen allen die Vollendung ihres eigenen Charakters, indem es sie an Gott, an dem anderen, ewigen Leben orientiert und durch diese Tatsache selbst sie alle im Sinn des gesunden und wahren Humanismus vervollkomm­net. Aber es ist nicht minder wahr, daß zeitlich gesehen zu­nächst auf die Kultur, deren Wurzel der Hellenismus ist, die christliche Religion aufgepfropft wurde. Und wenn sich im Laufe der Jahrhunderte diese fruchtbare Verbindung immer weiter entwickelt hat, ist nicht der Ausgangspunkt dieses Fort­schrittes in den Schriften des Neuen Testamentes gegeben, des­sen Ursprache die griechische ist15?

Man hört oft Mittelalter und katholische Zivilisation gleich­setzen. Diese Gleichsetzung ist nicht ganz zutreffend. Das Le­ben eines Volkes, einer Nation bewegt sich in einem sehr viel­fältigen Raum, der den Bereich der rein religiösen Lebensäuße­rung überschreitet. Sobald eine Gesellschaft aus Ehrfurcht vor den Rechten Gottes es sich in der ganzen Breite dieses weiten Bereiches versagt, die Grenzen zu überschreiten, die durch die Lehre und Ethik der Kirche gezogen sind, kann sie sich mit Recht christlich und katholisch nennen. Aber keine Kultur dürfte sich im ganzen als hervorragend christlich und katholisch ausgeben, nicht einmal die mittelalterliche Kultur, ganz abge­sehen davon, daß diese eine ständige Entwicklung durchmachte und sich gerade in jener Zeit einem neuen mächtigen Einstrom antiker Kultur öffnete16.

Das, was man Abendland oder westliche Welt nennt, war seit dem Mittelalter starken Veränderungen unterworfen. Die Religionsspaltung im 16. Jahrhundert, der Rationalismus und Liberalismus führten zum Staat des 19. Jahrhunderts, zu seiner Politik der Stärke und seiner säkularistischen Zivilisation. Es konnte daher nicht vermieden werden, daß in den Beziehungen der katholischen Kirche zum Abendland eine Verschiebung ein­trat. Die Kultur des Mittelalters selbst kann aber nicht als diekatholische Kultur schlechthin charakterisiert werden; auch sie hat, obwohl sie eng mit der Kirche verbunden war, ihre Kraft aus verschiedenen Quellen geschöpft. Selbst die Religionsein­heit, die das Mittelalter kennzeichnet, ist für dasselbe nicht spe­zifisch; sie war bereits ein Merkmal des christlichen Altertums im östlichen und westlichen Römischen Reich von Konstantin dem Großen bis zu Karl dem Großen17.

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IX

1 Ansprache vom 7. 9. 1955 an die Teilnehmer des 10. Internationalen Historikerkongresses; HK 10. Jhg., S. 77.

2 Ansprache vom 9. 3. 1956 an die Mitglieder der Internationalen Vereinigung der Institute für Archäologie, Geschichte und Kunst­geschichte in Rom; HK 10. Jhg., S. 349.

3 wie 2; HK 10. Jhg., S. 349.

4 wie 2; HK 10. Jhg., S. 349.

5 wie 1; HK 10. Jhg., S. 78.

6 wie 2; HK 10. Jhg., S. 350.

7 wie 2; HK 10. Jhg., S. 350.

8 wie 2; HK 10. Jhg., S. 351.

9 wie 2; HK 10. Jhg., S. 350.

10 Brief vom 27. 6.1955 an Bischof Joseph Freundorfer von Augsburg anläßlich der 1000-Jahrfeier der Schlacht auf dem Lechfeld (Sankt ­Ulrichs-Woche); HK 9. Jhg., S. 525.

11 wie 2; HK 10. Jhg., S. 351.

12 wie 2; HK 10. Jhg., S. 350.

13 Rundfunkansprache vom 24. 12. 1955 (Weihnachtsbotschaft 1955); HK 10. Jhg., S. 178.

14 Ansprache vom 15. 3. 1953 an Professoren und Studenten des Europa-Kollegs von Brügge; HK 7. Jhg., S. .11; U.-G. Nr. 3895, S. 2003.

15 Ansprache vom 20. 4. 1948 an die römischen Korrespondenten grie­chischer Zeitungen; HK 2. Jhg., S. 333.

16 Ansprache vom 16. 5. 1947 an Welsch-Schweizer Pilger anläßlich der Heiligsprechungsfeier des hl. Nikolaus von Flüe; HK 1. Jhg., S. 527.

17 wie 1; HK 10. Jhg., S. 77f.

PAPST PIUS XII.: VON DER EINHEIT DER WELT – Das Programm des Papstes für eine internationale Friedensordnung

PioXII

VIII

DIE EINIGUNG EUROPAS — MODELL DER
EINIGUNG DER WELT

Als eine Vorbedingung und zugleich als einen Modellfall der Einigung der Welt betrachtet Pius XII. die Einigung Europas. Wir werden im folgenden (S. 137 ff.) sehen, daß der Papst die Eu­roparesignation, die die Rolle Europas in der Welt für ausgespielt hält und einen „Abschied vom Abendland“ verkündet, nicht teilt. Da die in der ganzen Welt, in allen Ländern und Erdteilen, in Gang befindliche Umwälzung hauptsächlich durch das Vor­dringen und den Einbruch der westlichen Welt, namentlich ihrer technischen Zivilisation, verursacht ist, können diese Länder die Erfahrungen Europas zu ihrer Bewältigung und Lenkung nicht entbehren, kann sich Europa aber auch seiner Verantwortung nicht entziehen. Das setzt aber voraus, daß Europa selber seiner Krise Herr wird und zu einer Selbstfindung kommt, in der das Erbe seiner Kultur und die neuen Aufgaben eine fruchtbare Synthese bilden. Die Überwindung seiner Spaltung muß das Kernstück seiner Anstrengungen sein. Dazu drängen es aber auch die noch lebendige Erfahrung der schrecklichen Konsequen­zen, die seine Zwietracht, seine Konflikte, seine Selbstzerflei­schung gehabt haben, ebenso wie die Erkenntnis, daß seine Wohl­fahrt und seine Selbstbehauptung gegen die es von außen be­drohenden Gefahren von seiner Einigung und organisierten Zusammenarbeit abhängen.

So stützt der Papst seinen Aufruf zur Einigung Europas dar­auf, daß er die Einsicht und das Friedensbedürfnis der Völker anspricht und ihnen gleichzeitig die Notwendigkeit dieser Eini­gung vor Augen stellt. Er hält es für die geschichtliche Pflicht der europäischen Völker, diesen Sprung in die Zukunft zu tun; es ist ein „vernünftiges Wagnis“, die Forderung dieser unserer Geschichtsstunde.

Von den zahlreichen dieser Aufrufe seien hier drei besonders dringliche mitgeteilt, die in krisenschwere Stunden hineinge­sprochen wurden: der erste auf einem der Höhepunkte des zwei­ten Weltkrieges, der in einer solchen Situation wie eine prophe­tische Kühnheit anmutet; der zweite nach der bitteren Enttäu­schung, die das Scheitern der EVG den Hoffnungen auf Europa bereitete; der dritte nach den ungarischen Ereignissen und nach­dem der Suezkonflikt so heftige Gefühle der Enttäuschung und der Bitterkeit der europäischen Nationen gegeneinander ausge­löst hatte.

Wir stehen heute vor einer Tatsache von großer, bezeichnender Wichtigkeit. Aus den leidenschaftlichen Auseinandersetzungen der Kriegsparteien über die Ziele des Krieges und die Gestal­tung des Friedens schält sich immer mehr die gemeinsame Auf­fassung heraus, daß das Vorkriegs-Europa wie auch seine öffent­lichen Einrichtungen sich in einer so tiefgreifenden Umwand­lung befinden, daß sich der Anfang einer neuen Weltzeit ankün­det. Man behauptet, Europa und seine Staatenordnung werden nicht mehr so sein, wie sie früher waren. Etwas Neues, Besseres, Fortschrittlicheres, etwas organisch Gesunderes, Freieres, Stär­keres, müsse an die Stelle des Alten treten, um die Fehler, die Schwächen, die Mängel zu vermeiden, die, wie man sagt, im Lichte des neuen Geschehens offenbar geworden seien.

Solche Ansichten und Stimmungen lassen sich nicht genügend aus der bloßen Neuerungssucht erklären. Im Licht der Erfah­rungen dieser Umbruchszeit, unter dem lastenden Druck der von ihr geforderten und auferlegten Opfer erstehen neue Er­kenntnisse und neue Bestrebungen, die Geister und Herzen in ihren Bann ziehen. Es ist die sonnenklare Erkenntnis vom Ver­sagen des Heute. Es ist ein entschiedenes Streben nach einer Ordnung, welche die Rechtsgrundsätze des staatlichen und inter­nationalen Lebens sichert. Daß diese drängenden Bestrebungen besonders in den weiten Kreisen des werktätigen Volkes sich bemerkbar machen, kann keineswegs verwundern. Denn gerade sie müssen jeweils mehr als andere, in Kriegs- und Friedenszei­ten, die bitteren Folgen der wirtschaftlichen, staatlichen oder in­ternationalen Störungen an sich erfahren. Weniger noch als an­dere wundert sich die Kirche, die als gemeinsame Mutter aller den Aufschrei besser wahrnimmt und versteht, der aus der ge­quälten Volksseele hervorbricht1.

Die gegenwärtige Lage der Dinge wird sich nicht bessern, wenn nicht alle Völker die gemeinsamen geistigen und sittlichen Ziele der Menschheit anerkennen, wenn sie sich nicht helfen, sie zu verwirklichen und wenn sie sich folglich nicht miteinander verständigen, um sich der auflösenden Diskrepanz entgegenzu­stellen, die zwischen ihnen hinsichtlich des Lebensstandards und der Produktivität der Arbeit besteht.

Alles das kann in Europa geschehen, ja es muß dringend gesche­hen durch das Zustandekommen jener kontinentalen Union sei­ner Völker, die sich zwar voneinander unterscheiden, aber geogra­phisch und historisch miteinander verbunden sind. Eine gültige Ermutigung zu dieser Union besteht in dem offenkundigen Ver­sagen der entgegengesetzten Politik und in der Tatsache, daß die Völker selber in ihren breitesten Schichten ihre Verwirklichung erhoffen, weil sie sie für notwendig und für praktisch möglich halten. Die Zeit scheint also reif dafür, daß die Idee Wirklichkeit wird. Darum ermahnen Wir vor allem die christlichen Poli­tiker zur Tat, denen Wir nur in Erinnerung zu rufen brauchen, daß jede Art friedlicher Einigung der Völker immer ein Anlie­gen des Christentums gewesen ist. Warum noch zaudern? Das Ziel ist klar; die Bedürfnisse der Völker liegen offen vor aller Augen. Dem, der im voraus eine absolute Garantie für den glücklichen Ausgang haben wollte, müßte man antworten, daß es sich wohl um ein Wagnis, aber um ein notwendiges Wagnis handle; um ein Wagnis, das jedoch den gegenwärtigen Möglich­keiten entspreche; um ein vernünfliges Wagnis. Gewiß muß man vorsichtig vorgehen, mit wohlberechneten Schritten voranschrei­ten; aber warum soll man gerade hier nun mißtrauisch sein ge­genüber der hohen Stufe, die die politische Wissenschaft und Praxis erreicht hat, die doch die Hindernisse genügend im Vor­aus zu erkennen und die Abhilfe bereitzuhalten vermag? Zum Handeln drängt vor allem die ernste Lage, in der Europa sich befindet: es gibt für es keine Sicherheit ohne Wagnis. Wer abso­lute Gewißheit verlangt, beweist keinen guten Willen gegen­über Europa2!

So besteht denn eine der konkreten Forderungen dieser Stunde, eines der Mittel, der ganzen Welt den Frieden und ein fruchtbares Erbe an Hab und Gut zu sichern, eine Kraft, die auch die Völker Asiens und Afrikas, des Mittleren Orients und Palästinas mit den Heiligen Stätten einbezieht, darin, daß die Einheit Europas gefestigt wird. Sie kann jedoch nicht gestärkt werden, solange nicht jede der ihr angehörigen Nationen ver­steht, daß die politischen und wirtschaftlichen Niederlagen der einen auf die Dauer in keinem Teil der Welt einen wirklichen Gewinn für die anderen darstellen können. Sie wird nicht fester hinsichtlich der Bildung der öffentlichen Meinung, wenn in der Stunde der gemeinsamen Gefahr die Kritik an den Handlungen der einen, auch wenn sie berechtigt ist, von den andern unter so einseitigen Gesichtspunkten zum Ausdruck gebracht wird, daß man daran zweifeln könnte, ob noch irgendein Band zwischen ihnen besteht. Niemals, kann man gute Politik allein aus dem Gefühl machen; noch weniger eine echte Politik von heute aus den Gefühlen von gestern und vorgestern3.

Der Papst erkennt von allen Motiven, die es für die Einigung Europas gibt, dem der Furcht angesichts seiner äußeren Bedro­hung, die geringste Wirksamkeit und formende Kraft zu. Denn es kann allzuleicht in sein Gegenteil umschlagen. Er sucht also die Betrachtung der positiven Seiten der Einigung zu bestärken. Diese ihre Vorteile dürfen aber nicht rein wirtschaftlich gesehen werden. Nach der christlichen Soziallehre sind die wirtschaft­lichen Zwecke den sozialen unterworfen, (vgl. S. 23) von denen das in dem zweiten Text angeführte Beispiel der Förderung ge­sunder Familien das wichtigste ist.

Der Wille zum gemeinsamen Leben, der das Europa von mor­gen fest zusammenhalten wird, muß sich vor Mutlosigkeit an­gesichts der äußeren Gefahren hüten, die es bedrohen. Ist es nicht besser, daß jeder, statt sich ein wenig widerwillig auf die­ses Ziel zudrängen zu lassen, von ihm durch ein positives Ele­ment angezogen wird?

Derartige Elemente findet man schon im wirtschaftlichen und politischen Bereich. Das einige Europa nimmt sich vor, die Exi­stenz aller seiner Glieder und des Ganzen, das sie bilden, zu ga­rantieren, den wirtschafllichen Wohlstand zu begünstigen, so daß seine politische Macht sich die geziemende Achtung im Kon­zert der Weltmächte verschafft. Das ist sicher ein wertvolles positives Ziel der gegenwärtigen Bemühungen für ein einiges Europa4

Heute ist das Problem der Arbeit eine umfassendere Frage ge­worden, in der ganz Europa solidarisch ist. Die gegenwärtigen Bemühungen, Europa zu einer Einheit umzubilden — wie im­mer das geschehen mag, wenn es sich nur als wirksam erweist —, erfordern ebenfalls die Schaffung neuer Bedingungen für seinen wirtschaftlichen Fortschritt; nur dann kann man hoffen, das Problem der Arbeit zu lösen. Wer glaubt, den Interessen des Arbeiters mit den alten Methoden des Klassenkampfes zu die­nen, irrt sich; und noch mehr irrt sich, wer zudem noch glaubt, er müsse seine Bemühungen rechtfertigen als das einzige Mittel, noch einen religiösen Einfluß auf die Welt der Arbeiter aus­üben zu können.

Zweifellos besteht der Vorteil einer europäischen Wirtschafl nicht einfach in einem zusammengefaßten ausgedehnten Raum, in dem der sogenannte Marktmechanismus Produktion und Kon­sum regelt. Noch wichtiger ist es, daß zugleich mit dem Aufbau der europäischen Wirtschaft im Bereich der Konkurrenz die Sta­bilisierung eines wirklich sozialen Lebens, die gesunde Entwick­lung der Familie von Generation zu Generation angestrebt wird und daß in dieser Hinsicht und mit diesem Ziel die natürlichen Kriterien einer Organisation der Produktion in Raum und Zeit und eines vernünftigen Konsums zur Geltung gebracht werden.

Das ist die einzige Art und Weise, in der Völker mit einem Überschuß von kinderreichen Familien, wie Italien, der euro­päischen Wirtschafl den wichtigen Beitrag ihres Reichtums an Arbeitskräflen und ihres Potentials an Konsum eingliedern können5.

Das Abstellen auf die rein wirtschaftlichen, materiellen Vor­teile der Einigung Europas wäre nicht nur deshalb falsch, weil damit das Ziel einer sozialen Gesundung und Festigung Euro­pas, das für seinen Bestand vorrangig ist, verdeckt würde. (Der Papst warnt immer wieder vor einer allzu „materiellen Fas­sung des Friedensproblems“; vgl. den Abschnitt „Der techni­sche Geist und die Einheit der Menschheit“ S. 43 ff.). Sie sind auch nicht kurzfristig zu erwarten, der zur Einigung notwendige Ausgleich fordert vor allem von den begünstigteren Teilen Euro­pas sicher in mancher Hinsicht Opfer — solche Opfer materiel­ler Art, die sittlich am vertretbarsten sind, stoßen aber in der Wirklichkeit auf den härtesten Widerstand.

Man erkennt ohne Mühe, daß von allen Teilnehmern an einem geeinigten Europa ernsthafte Zugeständnisse verlangt werden müssen. Verlegung von Industrien, Anpassung der Arbeitslöhne, lokale Schwankungen und Schwierigkeiten in dem einen oder anderen Bereich der Produktion, das sind einige der Eventuali­täten, denen die Regierungen und die Völker ins Gesicht sehen müssen. Diese Unannehmlichkeiten können vorübergehender, können aber auch dauerhafter Natur sein. Es ist nicht sicher, daß sie immer kurzfristig durch wirtschaftliche Vorteile ausgeglichen werden können, so wie ja auch schon im Inneren eines Landes die ärmeren Gebiete nur mit Hilfe der glücklicheren Gegenden das gleiche Lebensniveau halten können. Man muß daher die Zustimmung der öffentlichen Meinung jeder Nation zu vielleicht dauerhaften Verzichten erreichen, muß ihr deren Notwendigkeit erklären, sie mit dem Wunsche erfüllen, trotzdem mit den an­deren vereinigt zu bleiben und ihnen weiter zu helfen6.

Man kann sich die natürliche Reaktion der Egoismen leicht vorstellen, den sozusagen instinktiven Rückzug auf sich selber, die in den Händen von Gegnern und aller derjenigen, deren zweideutige Ziele sich mit den Streitigkeiten anderer wohl ver­tragen, zur gefährlichen Waffe werden können. Man muß sich deshalb von Anfang an darüber klar sein: die Aussicht auf ma­teriellen Nutzen wird niemals den Willen zu den Opfern garan­tieren, die für den Erfolg unerläßlich sind. Früher oder später wird sie sich als Trug und Täuschung erweisen. Man kann weiter die Interessen der gemeinsamen Verteidigung anführen. Zwei­felsohne ruft Furcht eine zwar heftige, aber gewöhnlich auch kurze und jeder aufbauenden Kraft entbehrende Wirkung her­vor und ist nicht imstande, die verschiedenen Kräfte zum Dien­ste am selben Ziel zusammenzuführen.

Wenn man also feste Garantien für die Zusammenarbeit zwi­schen den Ländern — wie auch übrigens für jede menschliche Zusammenarbeit sowohl im öffentlichen wie im privaten Bereich, in kleinem Kreise wie auf internationaler Ebene — sucht, so werden sich nur die Werte der geistigen Ordnung als wirksam er­weisen. Nur sie werden es ermöglichen, über die Schwierigkeiten zu triumphieren, die aus unvorhergesehenen Umständen oder noch häufiger aus der Bosheit der Menschen früher oder später hervorgehen. Unter den Völkern wie unter den einzelnen Perso­nen kann ohne wahrhafte Freundschaft nichts von Bestand sein.7

Das Problem der Verschiedenartigkeit der Länder Europas nicht nur hinsichtlich ihres natürlichen Reichtums und ihres Le­bensstandards, sondern auch hinsichtlich der Stufe der technisch-industriellen und sozialen Entwicklung, die sie erreicht haben, fordert nach sorgfältigem Studium die Schaffung von überna­tionalen Einrichtungen, durch die der notwendige Ausgleich bzw. die notwendige Angleichung geschieht. Aber schon der Wille zu ihrer Errichtung und dazu, ihnen ausreichende Voll­machten zu geben, damit sie ihren Zweck auch wirklich erreichen können, ferner die wirkliche Überwindung der vielfachen Schwie­rigkeiten, die im Laufe ihrer Tätigkeit immer wieder entstehen, setzt eine tiefere Bereitschaft zum Zusammenwirken, zur Einheit und den notwendigen Verzichten voraus, die nur aus geistig-sittlichen, im letzten aber religiösen Kräften genährt werden kann: Sie setzen eine innere Umkehr, eine Abwendung von der materialistischen Lebensanschauung und Lebensform voraus und eine Rückkehr zu den geistigen Werten, die das Erbe seiner Ge­schichte sind und seine Größe und Kraft begründet haben. Von den Kräften, die dieses Erbe geformt haben, ist die stärkste und auch heute noch lebendige — weil unvergängliche — das Chri­stentum.

Wenn Wir die Bemühungen jener Staatsmänner [die für die Einheit Europas arbeiten] verfolgen, so können Wir uns eines bedrückenden Gefühls kaum erwehren. Unter dem Zwang der Not, die gebieterisch die schnelle Einigung Europas heischt, be­ginnen sie politische Ziele zu verwirklichen, die ein neues Den­ken von Volk zu Volk voraussetzen. Diese Voraussetzung ist aber leider nicht erfüllt oder jedenfalls nicht genügend erfüllt. Die Atmosphäre, ohne die jene politischen Neuschöpfungen auf die Dauer unmöglich Bestand haben könnten, ist noch nicht da. Und wenn es schon ein Wagnis darstellt, die europäische Neuordnung durch das Zwischenstadium durchretten zu wollen, das zwischen dem alten, zu einseitig nationalen, und dem neuen Denken liegt, so sollte wenigstens einem jeden das Gebot der Stunde klar vor Augen stehen, daß nämlich jene Atmosphäre so schnell wie nur immer möglich geschaffen werden muß8.

Europa wartet noch auf das Erwachen eines eigenen Bewußt­seins. In dem, was es als Erfahrung und Weisheit, als Organi­sation gesellschaftlichen Lebens und als Kultureinfluß darstellt, scheint es inzwischen in nicht wenigen Gebieten der Erde an Bo­den zu verlieren9.

Der praktischen Verwirklichung der europäischen Einheit …, deren Dringlichkeit alle fühlten und auf die hin sich die Anstrengungen instinktiv richteten, standen zwei große Hinder­nisse entgegen. Das eine lag im Aufbau des Staates, das andere war psychologischer und moralischer Natur. Das erste enthält in sich eine Reihe von wirtschaftlichen, sozialen, militärischen und politischen Problemen. Die Mitgliedstaaten, die den Wunsch haben, sich zusammenzutun, haben ein verschiedenes Niveau sowohl hinsichtlich der natürlichen Hilfsquellen und der indu­striellen Entwicklung wie hinsichtlich der sozialen Einrichtun­gen. Sie können ein gemeinsames Leben erst dann ins Auge fas­sen, nachdem sie sich der Mittel versichert haben, das Gleichgewicht des Ganzen aufrechtzuerhalten. Aber noch dringlicher stellt sich die Forderung nach dem, was man den europäischen Geist nennt, das Bewußtsein der inneren Einheit, das nicht so sehr auf der Befriedigung wirtschaftlicher Bedürfnisse gegründet ist, sondern auf der Sicht gemeinsamer geistiger Werte, und zwar einer so klaren Sicht, daß sie den festen Willen, in Einig­keit zu leben, rechtfertigen und lebendig erhalten kann10.

Über die wirtschaftlichen und politischen Ziele hinaus muß sich das einige Europa die Behauptung und Verteidigung der gei­stigen Werte zur Sendung machen, die einstmals die Grundlage und die Stütze seiner Existenz bildeten, die anderen Breiten der Erde und anderen Völkern zu übermitteln einstmals sein Beruf war, den sie heute mit mühsamer Anstrengung wieder suchen muß, um sich selbst zu retten, das heißt den wahren christlichen Glauben als Grundlage der Zivilisation und der Kultur, die die seinige ist, aber auch als Grundlage der Zivilisation und Kultur aller anderen. Wir sagen das deutlich, weil Wir fürchten, daß Europa ohne das nicht die innere Kraft besitzen wird, gegen­über seinen mächtigeren Gegnern nicht nur die Integrität seiner Ideale, sondern auch seine irdische Selbständigkeit zu bewah­ren11.

So betont der Papst also nachdrücklich, daß die Anerkennung des „Erbes der christlichen Kultur“, jener Tradition, deren Seele das Christentum war, ein leeres Wort sei, wenn diese Seele nicht mehr lebe, wenn ihr Leben vom Glauben abgetrennt werde. Nur ein lebendiges Christentum kann Europa die Kraft geben, seine Aufgabe der Einigung und seine Aufgabe in der Weltsituation von heute zu erfüllen.

Mit großer Freude haben Wir in der Resolution der kulturel­len Kommission des Kongresses der „Europäischen Union der Föderalisten“ im Haag im Mai dieses Jahres die Erwähnung der „gemeinsamen Erbschaft der christlichen Kultur“ gelesen. Aber das ist noch nicht genug, solange man nicht dahin kommt, die Rechte Gottes und seines Gesetzes ausdrücklich anzuerkennen, mindestens aber das Naturrecht als festen Grund, in dem die Menschenrechte verankert sind. Wie sollen diese Rechte und alle Freiheiten, losgelöst von der Religion, Einheit, Ordnung und Frieden sichern können12?

Die Seele [der abendländischen Kultur] bilden die christ­lichen Prinzipien, die die Kirche ihr übergeben und die sie leben­dig erhalten hat. Darum wird auch die abendländische Kultur fortbestehen und fruchtbar bleiben indem Maße, wie sie ihnen treu bleibt; — solange sie nicht ihre Seele verliert13.

Niemand, glauben Wir, wird sich weigern können, der Be­hauptung zuzustimmen, daß ein geeintes Europa, um sich im Gleichgewicht zu halten und die Verschiedenheit auf seinem eige­nen Kontinent auszugleichen — ganz zu schweigen von seinem Einfluß auf die Sicherheit des universellen Friedens — einer un­erschütterlichen sittlichen Grundlage bedarf, auf der es ruhen kann. Wo soll es diese Grundtage finden? Lassen wir die Ge­schichte antworten: es gab eine Zeit, in der Europa in seiner Gesamtheit ein kompaktes Ganzes darstellte, und inmitten all seiner Schwächen und trotz alles menschlichen Versagens war das für es eine Kraft; es vollbrachte dank dieser Einheit große Dinge. Die Seele dieser Einheit war die Religion, die die ganze Gesell­schaft bis zum Grund mit christlichem Glauben durchtränkte.

Als sich jedoch erst einmal die Kultur von der Religion ge­trennt hatte, hat sich die Einheit aufgelöst. Auf die Dauer hat die Irreligiosität, die sich wie ein Ölfleck langsam, aber unauf­haltsam ausgebreitet hat, das öffentliche Leben immer weiter durchdrungen, und ihr vor allem verdankt dieser Kontinent seine Zerrissenheit, sein Elend und seine Unruhe.

Wenn sich also Europa davon freimachen will, muß es dann nicht das Band zwischen Religion und Zivilisation bei sich wie­der herstellen14?

Wenn es wahr ist, daß die christliche Botschaft für Europa gleichsam die Hefe im Teig gewesen ist, die in ihm arbeitet und die ganze Masse hebt, so ist es nicht minder wahr, daß diese Botschaft heute wie je den kostbarsten der Werte darstellt, de­ren Hüter es ist; nur sie ist imstande, zugleich mit der Idee und der Ausübung der Grundfreiheiten der menschlichen Person, das Funktionieren der Familien- und Volksgemeinschaft unange­tastet und lebendig zu erhalten und in einer übernationalen Ge­meinschaft die Ehrfurcht vor den kulturellen Verschiedenheiten, den Geist der Versöhnung und der Zusammenarbeit zu sichern, zugleich mit der Bereitschaft zu den Opfern, die dies mit sich bringt, und der Hingabe, die es verlangt15.

Der Papst sieht, wie wir (S. 127) gesehen haben, den augen­blicklichen Zustand Europas, in dem trotz aller Schwierigkeiten doch schon starke Kräfte und viele Politiker auf die Europäische Gemeinschaft hinarbeiten, als ein »Zwischenstadium“ an, in dem sich dieser Bemühung vor allem zwei Aufgaben stellen:

Die Schaffung einer Atmosphäre der Bereitschaft zur Verstän­digung, Zusammenarbeit und Einigung.

Den Aufbau der Einrichtungen, die auf den verschiedenen Gebieten des Wirtschaftlichen, Sozialen, Kulturellen und Mili­tärischen die krönende politische Einheit vorbereiten.

Die Bereitung der rechten Atmosphäre besteht dabei zum nicht geringen Teil in der Beseitigung der Hemmungen, die die Geschichte zwischen den Völkern und in den Seelen ihrer Ange­hörigen aufgebaut hat.

Die meisten dieser Hemmungen — Überlegenheits- oder Un­terlegenheitsgefühle, alte Feindschaften, Ressentiments, Globalurteile über den andern — entstanden und entstehen im Grunde aus dem Übel, das das Europa der Neuzeit verheert hat: einem falschen Nationalismus.

Als erstes warnt der Papst vor einer falschen Selbsteinschät­zung der Nationen, die der heutigen Wirklichkeit nicht mehr angemessen ist. Stolz auf ihre Geschichte, fürchten sie ihre na­tionale Individualität in einer größeren Europäischen Gemein­schaft aufgeben zu müssen. Diese Furcht beruht auf einem Feh­ler, den der Papst schon bei einer anderen Stelle dargelegt hatte (vgl. S. 25 f.): der Verwechslung des Nationalen mit dem Natio­nalstaatlichen.

Die großen Nationen des Kontinents mit ihrer langen Ge­schichte voller Erinnerungen an Ruhm und Macht können das Zustandekommen einer europäischen Union auch dadurch zum Scheitern bringen, daß sie, ohne darauf zu achten, der Gefahr erliegen, sich am Maß ihrer eigenen Vergangenheit zu messen anstatt an dem der gegenwärtigen Wirklichkeit und der Vor­ausschau in die Zukunft. Eben darum erwartet man von ihnen, daß sie von ihrer einstigen Größe abzusehen verstehen, um sich einer höheren wirtschaftlichen und politischen Einheit einzufü­gen. Sie werden das um so bereitwilliger tun, wenn man sie nicht aus einer übertriebenen Sorge um Einheitlichkeit zu einer ge­waltsamen Nivellierung zwingt, während doch die Achtung vor dem kulturellen Charakter der einzelnen Völker durch deren harmonische Vielfalt eine leichtere und dauerhaftere Vereinigung zustande bringen würde16.

Man hört zwar oft die Meinung, bei dem heutigen Kräftever­hältnis hätten die europäischen Nationalstaaten nicht mehr die Stärke, den Frieden ernsthaft aufs Spiel zu setzen (obwohl der Suezkonflikt uns inzwischen darüber belehrt hat), aber selbst wenn dem so wäre, lähmt ihr allzu hartnäckiges Festhalten an einer nationalstaatlichen Interessen- oder Prestigepolitik auf je­den Fall den Willen zur Zusammenarbeit und bewirkt ein Fort­dauern der Zersplitterung, die Europa gegenüber der Gefahr von Osten hilflos macht. Daß ihr gegenüber das eine Volk sich auf Kosten des anderen retten könne, ist eine Illusion, die die Welt schon einmal an den Rand des Abgrunds gebracht hat.

Man sage nicht, daß unter den neuen Verhältnissen die Dy­namik des nationalistischen Staates keine Gefahr mehr darstelle für die übrigen Völker, weil ihm in der Mehrzahl der Fälle die entscheidende wirtschaftliche und militärische Kraft fehle; denn auch die Dynamik einer eingebildeten nationalstaatlichen Macht, die mehr in Gefühlen zum Ausdruck kommt als in Taten, weckt gleicherweise Widerwillen, nährt das Mißtrauen und den Ver­dacht bei den Bündnissen, verhindert das gegenseitige Verstehen und infolgedessen die ehrliche Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe nicht mehr und nicht weniger, als wäre sie im Besitz wirk­licher Macht17.

Wenn die europäische Gemeinschaft auf diesem Weg [des Nationalismus] weiterginge, so würde sich ihr Zusammenhalt als sehr schwach herausstellen im Vergleich zu dem jener Gruppe, die ihr gegenübersteht. Ihre Schwäche würde bestimmt offenbar werden am Tag eines zukünftigen Friedens, der die Aufgabe hätte, mit Klugheit und Gerechtigkeit die noch in der Schwebe gebliebenen Fragen zu regeln18.

Wir sind überzeugt, daß auch heute gegenüber einem Feind, der entschlossen ist, allen Völkern so oder so eine besondere und unerträgliche Lebensform aufzuerlegen, nur der einhellige und starke Zusammenhalt aller, die die Wahrheit und das Gute lie­ben, den Frieden retten kann und retten wird. Es wäre ein verhängnisvoller Irrtum, zu wiederholen, was unter ähnlichen Ver­hältnissen in den Jahren vor dem zweiten Weltkrieg geschah, als jede der bedrohten Nationen, und nicht nur die kleinsten, sich auf Kosten der anderen zu retten versuchte, indem sie diese gleichsam als Schild benutzte, ja sogar versuchte, aus der gefähr­deten wirtschaftlichen und politischen Lage der anderen sehr zweifelhafte Vorteile zu ziehen. Das Nachspiel bestand darin, daß alle zusammen in den Weltbrand hineingerissen wurden19.

Ein wesentliches Hemmnis der Freundschaft zwischen den europäischen Völkern ist die Tatsache, daß sie sich alle in der Vergangenheit nur zu oft kriegerisch gegenüberstanden und die in diesen Kriegen geschehenen Taten, Siege und Niederlagen tiefe Narben in der Seele der Völker zurückgelassen haben. Die Europäer haben ein langes geschichtliches Gedächtnis, das etwa bei Franzosen und Engländern auf den Hundertjährigen Krieg im 14./15. Jahrhundert, zwischen Spanien und dem übrigen Europa auf die Zeit Philipps II., bei den Deutschen gegenüber Frankreich zum mindesten auf die Raubkriege Ludwigs XIV. zurückgeht. Besonders tiefe Wunden hat der letzte Weltkrieg geschlagen, die noch, immer nicht verheilt sind. Aber der Papst mahnt, an die kommende Generation zu denken, um ihr zu ersparen, was wir erlitten haben. Das gilt auch hinsichtlich einer Kollektivschuld, die der Papst im übrigen — nicht nur hier, sondern auch in anderen Äußerungen ausdrücklich ablehnt.

Rückblickend in die Vergangenheit gehört zu jener Atmo­sphäre [der Einigungsbereitschaft] eine ruhige Beurteilung der nationalen Geschichte, der des eigenen Vaterlands wie der Ge­schichte des anderen oder der anderen ‚Länder. Die Ergebnisse einer sachlichen Geschichtsforschung, die von Fachmännern auf beiden Seiten anerkannt werden, mögen der Maßstab jener Be­urteilung sein. Siege und Niederlagen, Bedrückung, Gewalttaten und Grausamkeiten — wahrscheinlich auf der einen wie der an­deren Seite im Laufe der Jahrhunderte —, sie sind geschichtliche Tatsachen und bleiben es. Daß eine Nation auf ihre Siege stolz ist, wer wird es ihr verdenken? Daß sie Niederlagen als Unglück betrauert, ist ein natürliches Empfinden gesunder Vaterlandsliebe. Verlangt nichts Unmögliches voneinander, auch keine un­echten und unwahren Gesinnungen. Aber jeder kann für das Empfinden auch der anderen Nation Verständnis und Achtung aufbringen20

Daß die Errichtung einer europäischen Union ernstliche Schwie­rigkeiten bietet, wird niemand bestreiten. Auf den ersten Blick könnte man ins Feld führen, daß, um sie allen Völkern Euro­pas psychologisch erträglich zu machen, ein gewisser Abstand von den Erinnerungen an die Geschehnisse des letzten Krieges gewonnen werden müsse. Aber wir dürfen keine Zeit mehr ver­lieren.

 Und wenn man wünscht, daß diese Union ihr Ziel er­reicht, daß sie der Sache der europäischen Freiheit und Eintracht, der Sache des wirtschaftlichen Friedens und der interkontinen­talen Politik wirksam dient, so ist es höchste Zeit, daß sie zu­stande kommt21.

Warum dann also verlangen, daß die Erinnerung an den Krieg zuerst aus unserem Horizont verschwindet, während doch ge­rade umgekehrt dessen noch schmerzhaft empfundene Auswir­kungen für die Völker Europas eine Ermunterung sind, endlich einmal ihre egoistisch-nationalistischen Sorgen, diesen Quell so vieler Eifersüchteleien, so vielen Hasses aufzugeben, ein Antrieb, Vorsorge zu ihrer berechtigten Verteidigung gegen alle offene oder versteckte Gewaltpolitik zu treffen?22

Man kann Unrecht, Gewalttat und Grausamkeit rückhaltlos verurteilen, auch wenn sie zu Lasten des eigenen Volkes gehen. Vor allem aber soll ein jeder sich darüber klar sein: für die Ta­ten der Vergangenheit sind die heutigen Generationen nicht ver­antwortlich, nicht die eigene Nation und nicht die andere. Und was den Ablauf der Geschichte, auch das furchtbare Geschehen der Gegenwart angeht, so habt ihr es doch gesehen und erlebt es täglich, daß die Völker als Ganzes dafür nicht zur Verant­wortung gezogen werden können. Gewiß, sie müssen ihr Kol­lektivschicksal tragen; was aber die Verantwortung angeht, so erlauben der Aufbau der modernen Staatsmaschine und die fast unentwirrbare Verkettung der wirtschaftlichen und politischen Dinge es dem „kleinen Mann“ nicht, wirksam auf die Politik Einfluß zu nehmen. Er kann höchstens durch seinen freien Wahl­zettel die allgemeine Richtung der Politik mitbestimmen, und auch das nur in beschränktem Maße23.

Wir haben zu wiederholten Malen darauf bestanden: man ziehe möglichst die Schuldigen zur Verantwortung; man scheide jedoch gerecht und sauber zwischen ihnen und dem Volk als ganzem. Massenpsychosen sind auf beiden Seiten vorgekommen; man muß sie hinnehmen. Es ist dem Einzelnen sehr schwer, sich der Massenpsychose zu entziehen und seine Freiheit von ihr nicht antasten zu lassen. Jene aber, über welche die Massenpsy­chose eines anderen Volkes wie eine furchtbare Katastrophe her­einbricht, mögen sich immer fragen, ob jenes Volk nicht durch Übeltäter ihrer eigenen Nation bis zum Weißglühen in Wut versetzt worden war. Völkerhaß ist jedenfalls immer von grau­envoller Ungerechtigkeit, menschenunwürdig und sinnlos. Setzt ihm das Segenswort des heiligen Paulus entgegen: „Der Herr.. . lenke eure Herzen in der Liebe Gottes und der Geduld Christi“ (2 Thess. 3, 5)24.

Es scheint nach manchen Äußerungen des Papstes, daß er die Friedenssehnsucht und Einigungsbereitschaft der Völker höher einschätzt, als die Fähigkeit der Politiker sie in Taten auszu­drücken (vgl. auch S. 85). Zwar sind diese Gefühle der Völker häufig unartikuliert, aber es ist die Aufgabe der Menschen guten Willens, diese öffentliche Meinung nicht nur zu beleben, sondern sie auch auf konkrete Ziele hinzulenken. Das gilt auch für die klarsehenden Politiker; sie sind freilich oft dadurch behindert, daß ihnen der Mut, aber auch die Autorität fehlt, ihren Völkern die für die größere Gemeinschaft notwendigen Verzichte und Opfer aufzuerlegen. Viele Politiker leben zudem von den schar­fen Gegensätzen innerhalb ihrer Völker, indem sie die angeb­lichen Interessen der einen Gruppe gegen die der anderen aus­spielen, statt, wie es die echte Autorität tut, für ihren Ausgleich und ihre Ordnung zu sorgen. Die Bewältigung der Selbstsucht der inneren Interessengruppen ist aber die Voraussetzung auch für die Bewältigung der nationalen Selbstsucht. Wahre Ordnung und echte Autorität innerhalb der Staaten ist also auch eine Vor­bedingung Europas.

Es bleibt Uns übrig zu fragen, von woher der dringendste Ruf nach der europäischen Einheit kommt? Er kommt von den Men­schen, die aufrichtig den Frieden lieben, von den Menschen der Ordnung und der Ruhe, den Menschen, die — zum mindesten nach Intention und Willen — noch nicht entwurzelt sind und in einem ehrsamen und glücklichen Familienleben den ersten Ge­genstand ihres Denkens und ihrer Freude finden. Diese werden das Gebäude des Vereinten Europa auf ihren Schultern tragen. Solange man ihrem Ruf das Ohr verschließt, wird man nichts Dauerhaftes, nichts, das den gegenwärtigen Krisen gewachsen ist, bauen können25.

Diese heute noch zu undeutlichen Gefühle [der Verständi­gungsbereitschaft und Solidarität] gilt es zu beleben, sie bei al­len Gelegenheiten zu klären, sie in der Masse zu verbreiten und ihnen zu ermöglichen, sich in Gesten auszudrücken, die denen gleichwertig sind, die wir kürzlich bewundert haben [gemeint sind Unwetterkatastrophen, bei denen aus einem spontanen So­lidaritätsgefühl den betroffenen Völkern reiche Hilfe aus vielen Ländern zuteil wurde]26.

Wenn im inneren Leben der Völker keine Ordnung herrscht, ist es vergeblich, die Einigung Europas und die Sicherheit des Friedens für die Welt zu erwarten. In einer Zeit wie der unsern, in der die Irrtümer sich leicht in Katastrophen verwandeln, kann ein christlicher Politiker nicht — und heute weniger denn je — die inneren sozialen Spannungen steigern, indem er sie dramatisiert, indem er übersieht, was positiv ist, und die rich­tige Erkenntnis dessen, was vernünftigerweise möglich ist, verlo­ren gehen läßt. Von ihm wird Zähigkeit in der Verwirklichung der christlichen Soziallehre verlangt27.

Müssen Wir noch beweisen, daß die Schwäche der Autorität die Stärke eines Landes schwerer bedroht als alle anderen Schwie­rigkeiten und daß die Schwäche eines Landes eine Schwächung Europas nach sich zieht und den allgemeinen Frieden gefährdet?

Daher muß der irrigen Auffassung entgegengetreten werden, als ob die rechte Vormacht der Autorität und der Gesetze not­wendigerweise der Tyrannei den Weg öffne. Wir selber haben vor einigen Jahren bei der gleichen Gelegenheit [24.Dez.1944], als Wir von der Demokratie sprachen, festgestellt, daß in einem demokratischen Staat ebenso wie in jedem wohlgeordneten an­deren Staat die Autorität eine echte und wirksame sein müsse. Zweifellos will die Demokratie das Ideal der Freiheit verwirk­lichen; aber ideal ist nur jene Freiheit, die sich von jeder Zügel­losigkeit fernhält, jene Freiheit, die mit dem Bewußtsein des eigenen Rechts die Ehrfurcht vor der Freiheit, der Würde und dem Recht der andern verbindet und die sich ihrer Verantwor­tung gegenüber dem Gemeinwohl bewußt ist. Natürlich kann diese echte Demokratie nur in einer Atmosphäre der Ehrfurcht vor Gott und der Beobachtung seiner Gebote wie der christ­lichen Einigkeit und Brüderlichkeit leben und gedeihen28.

Die zweite der oben aufgeführten Aufgaben des „Zwischen­stadiums“ ist die Errichtung gemeinschaftlicher Institutionen zur Vorbereitung der europäischen Gemeinschaft. Ihre Krönung wäre die Errichtung einer übergeordneten »europäischen politischen Autorität“ mit echter Gesetzesgebungs- und Exekutivgewalt. Der Papst beurteilt die schon vorhandenenen Einrichtungen un­ter dem Gesichtspunkt, wie weit sie in ihrer Verfassung auf dies Ziel zugehen oder von ihm abweichen. Dabei kann er auch scharfe Worte der Ablehnung und Warnung äußern, wie die dritte der folgenden Äußerungen zeigt, die das Scheitern der EVG und die an ihre Stelle gesetzten Ersatzlösungen betrifft.

Sie wissen, wie angelegentlich Wir die Fortschritte der euro­päischen Idee und alle konkreten Bemühungen verfolgen, die darauf gerichtet sind, sie noch tiefer eindringen zu lassen in die Geister und je nach den aktuellen Möglichkeiten die Verwirk­lichung einzuleiten. Mag ihr Weg auch ein Wechsel von Erfolgen und Rückschlägen sein, so hat sie doch in diesen letzten Jahren viel an Boden gewonnen. Solange aber die europäische Idee sich nicht wirklich in gemeinsamen Institutionen verkörperte, die mit eigener Autorität ausgestattet und in einem gewissen Maße von den nationalen Regierungen unabhängig sind, handelte es sich zwar ohne Zweifel um ein sehr schönes, aber dennoch mehr oder minder unerreichbares Ideal29.

Der entscheidende Punkt, von dem die Konstituierung einer „Gemeinschaft“ im eigentlichen Sinne abhängt, ist die Begrün­dung einer europäischen politischen Autorität, die wirkliche Gewalt besitzt und sich ihrer Verantwortung gemäß einsetzt. Unter diesem Gesichtspunkt stellt die Exekutive der Europäi­schen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) einen Rückschritt dar im Vergleich zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, bei der die Hohe Behörde relativ umfassende Vollmachten hat und nicht vom Ministerrat abhängig ist, außer in gewissen genau bestimmten Fällen. Unter den Aufgaben, die Sie jetzt er­warten, steht im Vordergrund die Ratifikation der vorgenann­ten, am 25. März zu Rom unterzeichneten Verträge durch die verschiedenen Parlamente; ferner werden Sie die Mittel zu fin­den haben, um für eine Stärkung der Exekutive in den beste­henden Gemeinschaften zu sorgen und damit die Konstituierung eines einheitlichen politischen Organismus ins Auge zu fassen30.

Die jüngsten Vereinbarungen, von denen man hofft, daß sie den Weg zum kalten Frieden öffnen, haben den Leitgedanken einer umfassenderen Einigung Europas nicht mehr zur Grund­lage. Viele glauben in der Tat, daß die hohe Politik daran sei, zum Typ des Nationalstaates zurückzukehren, der, geschlossen in sich selbst, die Kräfte in sich zusammenballend, unruhig wech­selnd in der Wahl seiner Bündnisse, ebenso schädlich wäre wie der im vergangenen Jahrhundert herrschende Typ31.

Sie haben auch die Frage einer gemeinsamen Außenpolitik studiert und zu diesem Punkte festgestellt, daß er, um anwend­bar zu sein und glückliche Resultate zu schaffen, nicht notwen­digerweise zur Voraussetzung hat, daß die wirtschaftliche Inte­gration als bereits vollendete Tatsache im voraus besteht. Eine gemeinsame europäische Außenpolitik, die durchaus gewisse Differenzierungen einschließen kann, je nachdem sie im Kader der oder jener internationalen Organisation erfolgt, gründet sich ebenso auf das Bewußtsein gemeinsamer wirtschaftlicher, als auch gemeinsamer geistiger und kultureller Interessen. Sie wird unerläßlich in einer Welt, die sich in mehr oder minder kompakte Blöcke zu gruppieren neigt. Glücklicherweise fehlen auch die Ansatzpunkte nicht, um sie in den bestehenden europäischen Institutionen ins Werk zu setzen, aber sie bedarf noch eines wirksamen Instruments der Ausarbeitung und Anwendung32.

1952 haben die Parlamente der sechs Länder Westeuropas die Bildung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl der Montanunion gebilligt, deren Ergebnisse sich gegenwärtig ermutigend auf wirtschaftlicher und sozialer Ebene auswirken. Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG), die auf mi­litärischer und politischer Ebene die Bemühungen zur Einheit verbürgen sollte, stieß hingegen auf lebhafte Widerstände, die sie zum Scheitern brachten. Damals dachten viele, die früheren Hoffnungen, zur Einigung zu gelangen, würden lange Zeit bis zu ihrer Wiedergeburt brauchen. Auf jeden Fall war der Augen­blick, das Problem einer übernationalen Gemeinschaft offen in ganzer Breite anzugehen, noch nicht gekommen, und man mußte sich neu auf die Formel der Westeuropäischen Union (WEU) einigen, die außer dem militärischen Beistand eine Förderung der Zusammenarbeit auf sozialem, kulturellem und wirtschaft­lichem Gebiet zur Aufgabe stellte. Aber solange sie nach dem Prinzip der Mehrheitsentscheidung im Ministerrat darin Be­schränkungen von außen unterliegt und die Versammlung nicht in der Lage ist, ihren Willen durchzusetzen und die parlamen­tarische Kontrolle auszuüben, wird man sie nicht als tragfähiges Fundament für den Aufbau einer wahren Staatengemeinschaft betrachten können. Seit Frühjahr 1955 begann sich das, was man den zweiten europäischen Anlauf genannt hat, zu entwickeln, und es kam am 25. März 1957 zur Unterzeichnung der Verträge der Euratomgemeinschaft und des gemeinsamen Euro­päischen Marktes. Mag diese neue Gemeinschaft auch auf den wirtschaftlichen Bereich beschränkt sein, so kann sie doch, ge­rade durch den Umfang dieses Aufgabengebietes selbst, zur Fe­stigung des Bewußtseins der gemeinsamen Interessen zwischen den Mitgliedstaaten führen; zunächst allein auf materieller Ebene ganz gewiß, wenn aber der Erfolg den Erwartungen ent­spricht, wird sie sich in der Folge auch auf die Bereiche der mehr geistigen und moralischen Werte ausdehnen können33.

Es geht aus allen diesen Texten schon hervor, daß der Papst, wie in der Einleitung zu diesem Abschnitt schon gesagt wurde, Europa eine entscheidende Rolle in dem Ringen der Welt um eine neue Ordnung zuerkennt und weit entfernt von jedem Europapessimismus ist. Man muß allerdings beachten, daß alle seine Aussagen ein „wenn“ enthalten: sie gelten nur, wenn Europa sich selbst wiederfindet, wenn es seine Seele, den christ­lichen Glauben, nicht nur bewahrt, sondern zu neuem Leber erweckt, wenn es seine Idee glaubwürdig darlebt, wenn es seine alten Fehler, vor allem den Nationalismus — und im Ver­hältnis zur farbigen Welt den Kolonialismus — überwindet, wenn es nicht seiner vergangenen Größe nachtrauert, nicht müde und resigniert die Hände in den Schoß legt, sich nicht selbst aufgibt, sondern im Bewußtsein der Aufgaben, die es in der Welt hat, die neue Gestalt seiner Geschichte errichtet.

… die Katastrophe ohnegleichen, die wir gerade hinter uns haben, hat nicht nur unsere Kultur ins Wanken gebracht, son­dern auch bis zu den entferntesten der überseeischen Völker eine Erschütterung, eine Gärung getragen, deren Folgen unabsehbar sind. Viele sind zur Unabhängigkeit erwacht. Durch ihre Teil­nahme am zweiten Weltkrieg sind sie sich ihrer Möglichkeiten bewußt geworden. Aber dieser Durst nach Selbständigkeit, oft von Gewalttaten begleitet, ist nicht ungefährlich, wenn man den gleichzeitigen Schwächezustand bedenkt, in dem sich heute die Staaten des Abendlandes befinden, denen ihr Rang und ihre Berufung als Verkünder des Evangeliums die Aufgabe einer äl­teren Schwester gegenüber den Kontinenten, die noch „im Dun­kel und im Todesschatten sitzen“, auferlegt hatte. Wer sollte nicht fürchten, daß diese Umstände eine Gleichgewichtsstörung beschleunigen könnten, unter der die gesamte Welt auf lange Zeit zu leiden haben würde? Daß Entwicklungen nötig sind, wird gewiß niemand bestreiten. Aber wie sehr muß man wün­schen, daß sie sich in Ordnung, Gerechtigkeit, gegenseitigem Verständnis, kurz in Liebe vollziehen?

Gewiß ist niemals die Rede gewesen von Uniformierung und Nivellierung zwischen verschiedenen Kulturen, wie der Brief des Heiligen Stuhls an die 28. Soziale Woche von Versailles mit Recht betont hat: Die Geschichte, so hieß es dort, beweist, wie sehr die Kirche stets ihre unterscheidenden Merkmale, ihre be­sonderen legitimen Beiträge respektiert hat. Vielleicht nötigen die neuen Verhältnisse, unter welchen sich heute der abendlän­dische Einfluß auf die in voller Gärung befindlichen überseei­schen Völker auswirken muß, die verantwortlichen Stellen erst recht, ihre ethnischen Besonderheiten zu beachten und viel mehr, als eine oft von selbstsüchtigen materiellen Interessen geleitete Kolonisation es getan hat, das Verlangen der Eingeborenen nach gerechtem sozialem Fortschritt, der ja auch durch die Würde der menschlichen Person gefordert ist, in Rechnung zu stellen34.

Dies alte Europa, Mittelpunkt und Wiege der Katholizität, hat, so dürfen wir wohl hoffen, noch nicht aufgehört, eine her­vorragende Rolle beim Entstehen einer brüderlich nach den ewig gültigen Normen des Evangeliums erneuerten Welt zu spielen. Aber dazu müssen wir von den Lehren der Ereignisse profitieren und uns entschlossen zu den rettenden Tugenden des Christentums bekennen, die allein imstande sind, einen dauer­haften Sieg über die materialistischen Lehren zu erringen, deren Drohung heute so schwer auf der Welt lastet …35

Auf jeden Fall: das, was bleiben muß und zweifellos bleiben wird, ist das echte Europa, die Fülle der geistig-sittlichen und kulturellen Werte, die das Abendland aufgehäuft hat, aus den Reichtümern seiner einzelnen Nationen schöpfend, um sie der ganzen Welt auszuteilen. Europa wird nach den Fügungen der göttlichen Vorsehung auch noch weiterhin Hort und Spender dieser Werte sein können, wenn es versteht, sich auf sein eigenes geistiges Wesen zurückzubesinnen und der Vergötzung der Macht abzuschwören. Wie in der Vergangenheit die Quellen sei­ner Kraft und seiner Kultur im höchsten Grade christlich wa­ren, so muß es sich zur Rückkehr zu Gott und den christlichen Idealen entschließen, wenn es Grundlage und Band seiner Ein­heit und seiner wahren Größe wiederfinden will. Und wenn jene Quellen teilweise vertrocknet zu sein scheinen, wenn jenes Band zu zerreißen und das Fundament seiner Einheit zu zerbrechen droht, so fällt die geschichtliche oder gegenwärtige Ver­antwortung auf beide Parteien, die sich heute in angstvoller gegenseitiger Furcht gegenüberstehen36.

Europa allerdings müssen jene Völker [Asiens und Afrikas] das Verdienst ihres Fortschritts zuerkennen; Europa, ohne des­sen auf allen Gebieten wirksamen Einfluß sie von einem blin­den Nationalismus in einen Abgrund von Sklaverei und Chaos hinabgerissen werden können37.

Es scheint Uns notwendig, daß Europa in Afrika die Mög­lichkeit behält, seinen erzieherischen und bildenden Einfluß aus­zuüben, und daß es auf der Grundlage dieser Tätigkeit eine aus­gebreitete und verständnisvolle materielle Hilfe entfaltet, die dazu beitragen kann, den Lebensstandard der afrikanischen Völker zu heben und die natürlichen Reichtümer dieses Konti­nents zu erschließen. So wird es beweisen, daß sein Wille, eine Staatengemeinschaft zu gründen, kein egoistisches Sichabschlie­ßen bedeutet, daß er nicht aus einem Verteidigungstrieb gegen äußere Mächte hervorgeht, die seine Interessen bedrohen, son­dern vor allem aus konstruktiven und selbstlosen Gründen38.

Die Völker des Abendlandes und insbesondere Europas dür­fen in dem Komplex der angedeuteten Fragen nicht passiv in unnützem Der-Vergangenheit-Nachweinen oder im gegenseiti­gen Vorwurf von Kolonialismus verharren. Sie müßten sich statt dessen konstruktiv ans Werk machen, um dorthin, wo es noch nicht geschehen ist, die echten Werte Europas und des We­stens zu tragen, die in anderen Kontinenten so viele gute Früchte hervorgebracht haben. Je mehr sie nur auf dies bedacht sein werden, um so mehr werden sie den jungen Völkern eine Hilfe zu echter Freiheit sein39.

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VIII

1 Ansprache vom 24. 12. 1940 an das Kardinals16llegium (Weih­nachtsbotschaft 1940); U.-G. Nr. 3582, S. 1832.

2 Rundfunkansprache vom 24..12. 1953 (Weihnachtsbotschaft 1953); HK 8. Jhg., S. 171 f.; U.-G, Nr. 674, S. 318.

3 Rundfunkansprache vom 23. 12. 1956 (Weihnachtsbotschaft 1956); HK 11. Jhg., S. 178.

4 Ansprache vom 15. 3. 1953 an Professoren und Studenten des Europa-Kollegs von Brügge; HK 7. Jhg., S. 312; U.-G. Nr. 3896, 3897, S. 2004.

5 Ansprache zum 1. Mai 1953 an italienische Arbeiter; HK 7. Jhg., S. 408 f.; U.-G. Nr. 721, 722, S. 339 f.

6 wie 4; HK 7. Jhg., S. 311; U.-G. Nr. 3890, S. 2002.

7 wie 4; HK 7. Jhg., S. 311; U.-G. Nr. 3891, 3892, 3893, S. 2002 f.

8 Ansprache vom 13. 9. 1952 an Mitglieder der Pax-Christi“-Bewe­gung; HK 7. Jhg., S. 76; U.-G. Nr. 3875, S. 1995.

9 Weihnachtsbotschaft 1954 (wegen der Krankheit des Papstes ver­öffentlicht am 3. 1. 1955 im „Osservatore Romano“); HK 9. Jhg., S. 215.

10 wie 4; HK 7. Jhg., S. 311; U.-G. Nr. 3888, S. 2001.

11 wie 4; HK 7. Jhg., S. 312; U.-G. Nr. 3898, S. 2005.

12 Ansprache vom 11. 11. 1948 an Teilnehmer des 2. Internationalen Kongresses der Europäischen Union der Föderalisten; HK 3. Jhg., 167; U.-G. Nr. 3868, S. 1990.

13 Ansprache vom 9. 3. 1956 an Mitglieder der Internationalen Ver­einigung der Institute für Archäologie, Geschichte und Kunstge­schichte in Rom; HK 10. Jhg., S. 351.

14 wie 12; HK 3, Jhg., S. 167; U.-G. Nr. 3866, S. 1990.

15 Ansprache vom 13. 6. 1957 an Teilnehmer des Europa-Kongresses; HK 11. Jhg., S. 522.

16 wie 12; HK 7. Jhg., S. 167; U.-G. Nr. 3864, S. 1989.

17 wie 9; HK 9. Jhg., S. 215.

18 wie 9; HK 9. Jhg., S. 215.

19 wie 3; HK 11. Jhg., S. 178.

20 wie 8; HK 7. Jhg., S. 76; U.-G. Nr. 3877, S. 1996.

21 wie 12; HK. 3. Jhg., S. 167; U.-G. Nr. 3861, S. 1988.

22 wie 12; HK 3. Jhg., S. 167; U.-G. Nr. 3862, S. 1989.

23 wie 8; HK 7. Jhg., S. 76 f.; U.-G. Nr. 3878, S. 1996.

24 wie 8; HK 7. Jhg., S. 77; U.-G. Nr. 3879, S. 1996 f.

25 wie 12; HK 3. Jhg., S. 167; U.-G. Nr. 3870, S. 1999.

26 wie 4; HK 7. Jhg., S. 312; U.-G. Nr. 3895, S. 2004.

27 wie 2; HK 8. Jhg., S. 172; U.-G. Nr. 675, S. 314.

28 wie 2; HK 8. Jhg., S. 172; U.-G. Nr. 676, S. 314.

29 wie 15; HK 11. Jhg., S. 521.

30 wie 15; HK 11. Jhg., S. 521.

31 wie 9; HK 9. Jhg., S. 215.

32 wie 15; HK 11. Jhg., S. 522.

33 wie 15; HK 11.6Jhg., S. 521.

34 Brief vom 19. 7. 1948 des Unterstaatssekretärs Msgr. Montini im Namen des Hl. Vaters an die Sozialen Wochen von Frankreich; HK 2. Jhg., S. 563.

35 ebd.; HK 2. Jhg., S. 564

36 wie 9; HK 9. Jhg., S. 216.

37 Rundfunkansprache vom 24. 12. 1955 (Weihnachtsbotschaft 1955); HK 10. Jhg., S. 180.

38 wie 15; HK 11. Jhg., S. 522.

39 wie 37; HK 10. Jhg., S. 180.

PAPST PIUS XII.: VON DER EINHEIT DER WELT – Das Programm des Papstes für eine internationale Friedensordnung

+++PAPA: RADIO DA' VOCE A S.SEDE E DIALOGA CON IL MONDO+++

VI

DIE ORGANISATION DER VÖLKERGEMEINSCHAFT

Die Völkergemeinschaft ist nach der Lehre der Kirche eine na­türliche, d. h. notwendige Gemeinschaftsform. Sie ist die sitt­liche Krönung der geschichtlichen Entwicklung der Menschheit. Die Zeit für sie ist jetzt gekommen — ihre Verwirklichung ist nach der Überzeugung des Papstes die Aufgabe unserer Ge­schichtsstunde. Diese Verwirklichung verlangt auch die Schaf­fung einer politischen Organisation der Welt, die mit wahrer und wirksamer Autorität ausgerüstet ist — also eine institutio­nelle, organisatorische Form, die wahrscheinlich eine Vielfalt von verschiedenen internationalen Einrichtungen in sich zusam­menfassen wird. Die Einrichtungen können und müssen aber auch schon vor Errichtung der alles zusammenfassenden Autori­tät geschaffen werden.

Die Völkergemeinschaft muß auf einem bestimmten Besitz an gemeinsamen naturrechtlichen Überzeugungen aufbauen — eine bloße „Koexistenz“ ihrer Glieder widerspricht ihrem Charak­ter, die Koexistenz ist geradezu ein Widerspruch zu ihr und ge­fährdet und zersetzt sie (vgl. S. 112). Sie muß die Eigenständig­keit und Eigenart der ihr angehörenden Völker und Staaten achten, also bündisch, föderativ gegliedert sein.

Der folgende Abschnitt stellt die Gedanken des Papstes über die institutionelle Verwirklichung der Einen Welt dar — soweit sie nicht in anderen Abschnitten schon behandelt sind oder noch behandelt werden. Dabei ist zu beachten, daß es nicht die Auf­gabe der Kirche und des Papstes ist, einen genauen, konkreten Bauplan einer Organisation der Völkergemeinschaft zu entwer­fen, also „technische“ Vorschläge dafür zu machen: verfassungs­technische, rechtstechnische oder verwaltungstechnische. Er be­faßt sich also nur mit den grundsätzlichen (naturrechtlichen) Fragen dieses Bauplans. Ein Urteil über solche Einzelheiten fällt er immer nur, sofern sie ihm konkret als fertige Einrichtungen oder in Form konkreter Vorschläge und Erwägungen vorliegen oder vorgelegt werden und nur unter dem Gesichtspunkt, ob sie als Anwendungen naturrechtlicher Grundsätze richtig sind und die zeitgemäßen Notwendigkeiten solcher Anwendung des Na­turrechts berücksichtigen.

An die Spitze unserer Zusammenstellung setzen wir einen Ausspruch des Papstes, in dem er den Satz verwirft, daß Kon­flikte und kriegerische Auseinandersetzungen, wie sie bisher die Geschichte bestimmten, ein unentrinnbares Schicksal der Welt seien. Die Menschheit ist vielmehr fähig, dies scheinbare Gesetz der Geschichte zu überwinden; das ist die Aufgabe unserer Zeit. Sie ist realisierbar, wenn man den Mut hat, neue Wege und Formen zu suchen, ohne freilich die Erfahrungen der Geschichte, die Lehren einer gesunden Sozialphilosophie zu mißachten. Aber zu all dem wird noch eines verlangt: eine schöpferische Einbil­dungskraft. Die Aufgabe ist eine schöpferische Aufgabe!

Vielleicht wäre hierzu noch eine Anmerkung möglich: die Er­wartung Pius‘ XII., daß heute der Krieg vermeidbar sei und eine friedliche Organisation der Völkergemeinschaft im Bereiche des Verwirklichbaren liege, seine Mahnung, diese Möglichkeit unter Aufbietung aller Kräfte zu ergreifen, könnte utopisch, schwär­merisch und manchem sogar pelagianistisch klingen: eine Über­schätzung der Kräfte der Moral und Vernunft, die in der Welt wirksam sind, wie der Möglichkeiten der gefallenen Natur über­haupt — eine Unterschätzung der in der Weltlage anwesenden Kräfte der Herrschsucht, des Egoismus, vor allem der tatsäch­lichen Spannungen und Spaltungen, die sie zerreißen, wie auch eine Verharmlosung des Wirkens des Widersachers, der ja nicht umsonst der »Fürst dieser Welt“ genannt wird. Es sind in die­sem Bändchen genug Zeugnisse dafür vorhanden, daß der Papst den Menschen und die gegenwärtige Welt durchaus realistisch sieht und daß er die Lehre der Offenbarung über den gefallenen Zustand von Mensch und Welt nicht verharmlost. Die Einheit der Menschheit, die er meint, ist nicht die einstige Einheit in der seligen Gottesschau und der Friede nicht der Friede des „Neuen Himmels und der Neuen Erde“, wo der Löwe beim Lamme ruht. Die Einheit der Welt, die er meint, ist ein Werk des Men­schen in ihrem Dienst am Gottesplan der Geschichte, die hier un­vollendbar ist; sein Friede ein Friede, der noch immer der Zwangsgewalt und der Macht bedarf (vgl. S. 149) und gegebe­nenfalls militärischer Maßnahmen zu seinem Schutz und seiner Erhaltung — genau wie auch der heutige Staat seinen inneren Frieden notfalls durch Zwangsgewalt und Polizeimaßnahmen erhalten und schützen muß und den Bürgerkrieg nicht als Mittel und Möglichkeit innerstaatlicher Auseinandersetzungen in Be­tracht zieht.

Es geht jedoch deutlich aus allen Äußerungen des Papstes hervor, daß er ungeachtet aller Enttäuschungen einer angst­vollen und gequälten Menschheit ihr die Verwirklichung ihrer Einheit und eines friedlichen Zusammenlebens nicht nur als hohes „Ideal“ vor Augen hält, sondern als reale Chance, die Gott schon in dieser Geschichtszeit vorgesehen hat. Wie alle Prophetie, steht auch diese unter einem „Wenn“, aber das pro­phetische „Wenn“ ist kein utopisches. Man erinnere sich, daß der Prophet Jonas Ninive den Untergang prophezeite, wenn es sich nicht bekehre, und daß es sich — zu des Propheten eigener Ver­wunderung und sogar Enttäuschung — tatsächlich bekehrte und gerettet wurde. Der Prophet aber wurde wegen seines Unglau­bens bestraft. Es ist die Aufgabe der Prophetie, der Geschichte die Wege zu weisen, die in Gottes Plan liegen; Gottes Pläne aber sind von höchster Realität. Geschichte ist eben prophetabel, weil Gott ihr Herr ist.

Trotz des natürlichen, immer umfassenderen und heißeren Be­mühens um die Herstellung weitgreifender Beziehungen und internationaler Zusammenschlüsse mit ihren Bedürfnissen und ihren hohen Zielen entstehen aus dem Innern der Menschen und Völker, aus ihren Rechten, aber nicht selten auch verkehrten Ge­sinnungen und Willensstrebungen, aus ihren verborgenen Zielen, aus der Umwelt, aus den äußeren Verhältnissen, aus der oft tief­gehenden Verschiedenheit der Interessen — aus ihnen entstehen, so sagen Wir, Gegensätze, Spannungen, Zusammenstöße und schließlich kriegerische Konflikte mit ihren unvermeidlichen Fol­gen für jeden der beiden Kriegführenden. Dies ist der Stand der Dinge, der sich im Laufe der Geschichte stets wiederholt hat. Es scheint also die Zeit gekommen, da die fortgeschrittene Mensch­heit sich offen die Frage zu stellen hat, ob sie sich mit dem, was für die Vergangenheit ein hartes Gesetz der Geschichte zu sein schien, abfinden muß oder ob sie im Gegenteil neue Wege ver­suchen und auf jedem Lebensgebiet hochherzige Anstrengungen machen soll, um das Menschengeschlecht von dem immer wieder­kehrenden Alpdruck kriegerischer Auseinandersetzungen zu befreien. Dies muß also die lebhafte Sorge der verantwortlichen öffentlichen Gewalten sein1.

Kann man nach all den vergangenen und gegenwärtigen Prü­fungen wagen, die gegenwärtigen Hilfsmittel und Methoden der Regierungen und der Politik für ausreichend zu erachten? In der Tat ist es unmöglich, das Problem der politischen Welt­organisation zu lösen, ohne bereit zu sein, sich zuweilen von den gebahnten Wegen zu entfernen, ohne sich auf die Erfahrungen der Geschichte, eine gesunde Sozialphilosophie und selbst auf ein gewisses Ahnungsvermögen schöpferischer Einbildungskraft zu berufen.2

Von Anfang des Krieges an und während er nach den Ge­setzen der Kriegsmaschine ablief (vgl. S. 40), war der Papst unaufhörlich tätig, nicht nur die Leiden des Krieges zu mildern, sondern auch schon den künftigen Frieden vorzubereiten. Vor allem in seinen Weihnachtsbotschaften bemühte er sich, der Menschheit die Irrtümer ihres bisherigen Weges aufzuzeigen, die Grundsätze einer besseren Ordnung der Gesellschaft, des Staates und des Verhältnisses, der Staaten zueinander darzulegen und die Völker und Staatsmänner zu beschwören, den künftigen Frieden nach ihnen zu gestalten.

Schon 1939 schlug er die Schaffung von übernationalen Rechtsanstalten vor, die die Einhaltung der Verträge sichern, aber auch Konflikte über notwendige Änderungen und Revisio­nen entscheiden sollten. Ihre Aufgabe sollte also — wie auch aus der Wiederholung dieser Forderung 1944 hervorgeht — offen­bar über die Funktion der bisherigen internationalen Gerichts­höfe hinausgehen. In den beiden letzten hier folgenden Zitaten wird bestätigt, daß die Intention seines Vorschlages auf Ein­richtungen mit „wirksamer“ Autorität zielt, denen also offenbar irgendeine Form von Exekutivgewalt zugeordnet werden muß.

Bei der Neuordnung des internationalen Zusammenlebens würde es den Grundsätzen menschlicher Weisheit entsprechen, daß alle Parteien sich von den Mißerfolgen Rechenschaft geben würden, die in den Fehlern der Vergangenheit ihren Grund ha­ben. Bei der Gründung oder Wiederherstellung von internatio­nalen Institutionen, denen eine so hohe, aber auch überaus schwere und verantwortungsvolle Aufgabe zukommt, müßte man sich die Erfahrungen zunutze machen, die aus dem Versa­gen und dem fehlerhaften Funktionieren früherer, ähnlicher Unternehmen gewonnen werden können. Und weil es der menschlichen Schwachheit sehr schwer fällt — man wäre ver­sucht zu sagen: fast unmöglich ist — , im Augenblick der Frie­densverhandlungen selbst alles vorzusehen und alles sicherzu­stellen, wo es ohnehin schwer fällt, sich von Leidenschaft und Bitterkeit freizuhalten, so wäre die Gründung von Rechtsan­stalten, deren Aufgabe es wäre, die loyale und treue Durchfüh­rung der Verträge zu sichern und nötigenfalls sie zu revidieren und zu korrigieren, von entscheidender Bedeutung für die An­nahme eines ehrenhaften Friedensvertrages und um einseitige und willkürliche Verletzungen und Auslegungen der Vertrags­bedingungen zu verhüten3.

Schon in Unserer Weihnachtsbotschaft von 1939 erklärten Wir als wünschenswert die Schaffung von internationalen Organisa­tionen, welche unter Vermeidung der Mängel und Schwächen der Vergangenheit tatsächlich imstande wären, den Frieden nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit gegen jedwede Bedrohung in der Zukunft zu erhalten. Nachdem nun heute, nach so vielen fürchterlichen Erfahrungen, der Wunsch nach einem neuen der­artigen allgemeinen Friedensinstitut die Aufmerksamkeit und Sorge der Staatsmänner und der Völker immer mehr auf sich lenkt, geben Wir gern Unserem Wohlgefallen über diesen Plan Ausdruck und wünschen, seine Verwirklichung möge in weitestem Maße der Höhe des Zieles entsprechen, das in der Erhaltung der Ruhe und Sicherheit in der Welt zum Vorteil aller besteht4.

Nichts entspricht mehr der überlieferten Lehre der Kirche noch ihrer Lehre über den gerechten oder ungerechten Krieg, zu­mal unter den heutigen Verhältnissen, als das Ziel, eine wirk­same politische Organisation der Welt zu schaffen. Man muß zu einer Organisation dieser Art kommen, und wäre es nur, um dem Wettrüsten ein Ende zu machen, durch das sich seit Jahr­zehnten die Völker ruinieren und völlig nutzlos erschöpfen5.

Wie weit werden die Vertreter und Vorkämpfer der Demo­kratie in ihren Überlegungen durchdrungen sein von der Über­zeugung, daß die unbedingt gültige Ordnung des Seins und der Zwecke, von der Wir wiederholt gesprochen haben, als sittliche Forderung und Krönung der gesellschaftlichen Entwicklung auch die Einigung des Menschengeschlechtes und der Völker­familie umfaßt? Von der Anerkennung dieses Grundsatzes hängt das Schicksal des Friedens ab. Keine Weltreform, keine Frie­densbürgschaft kann davon absehen, ohne sich selbst zu schwä­chen und zu verleugnen. Wenn hingegen jene sittliche Forderung ihre Verwirklichung in einem Völkerbund finden sollte, der es verstände, die Strukturfehler und das Versagen vorausgegange­ner Lösungen zu vermeiden, dann würde die Majestät jener Ordnung in gleicher Weise die Beratungen des Bundes und die Anwendung seiner Sanktionsmittel regeln und beherrschen.

Aus dem gleichen Grund versteht es sich, daß die Autorität eines solchen Völkerbundes eine wahre und wirksame sein muß gegenüber den Mitgliedstaaten, so jedoch, daß jeder von ihnen das gleiche Recht auf seine relative Souveränität bewahrt. Nur so kann der Geist einer gesunden Demokratie auch das weite und heikle Feld der Außenpolitik durchdringen6.

Die Einheit der Menschheit ist offenbarungsmäßig verbürgt durch die Einheit der Schöpfung, der Erlösung in und durch den „wahren Menschen“ Jesus Christus, und die Einheit der Bestimmung und des letzten Zieles des Menschen. Diese Einheit setzt voraus, daß aller Vielfalt der menschlichen Entfaltung in Raum und Geschichte eine menschliche Natur zugrundeliegt, die im wesentlichen immer die gleiche ist. Dieser einen Natur, den wesentlichen allen Menschen gemeinsamen, von Gott gesetzten Lebenszwecken entspringen die Prinzipien des Rechts, das die gemeinsame Verwirklichung dieser Lebenszwecke ordnet. Sie sind also „Natur“recht, insofern sie gottgewolltes Recht sind. Die Anerkennung allgemeingültiger Rechtsprinzipien muß daher die Grundlage einer geordneten Völkergemeinschaft sein, nur auf ihr kann ihre Organisation aufbauen; darin besteht das Mini­mum an Übereinstimmung, das sie voraussetzt und von dem bei der Erörterung der „Koexistenz“ die Rede war (vgl. S. 83 f.). Der Papst zählt einige solcher Grundsätze auf.

Mit anderen Worten: Die Völkergemeinschaft setzt die An­erkennung eines überpositiven Rechts voraus, das alle positiven Rechtssatzungen durchdringen muß. Dieser Begriff vom Natur­recht ist kein starrer — die wechselnden Verhältnisse verlan­gen eine ständige Anpassung der Folgerungen aus dem Natur­recht an die geschichtliche Wirklichkeit — die Gestaltung rich­tigen Rechts ist eine ständig von der Geschichte gestellte Auf­gabe. Der Papst läßt sich auch nicht terminologisch einengen, er besteht nicht auf dem vielfach anstößigen Begriff „Naturrecht“, wenn nur die Existenz eines „Rechts“ hinter und über den wech­selnden Rechtssatzungen anerkannt wird. Auch hier bemüht er sich sichtlich um die Formulierung eines Minimalprogramms.

Die geltenden Normen [für die internationalen Beziehungen] können nicht ohne weiteres aus dem Willen der Völker abgelei­tet werden, weil ihre Einigung auf eine Forderung und einen Antrieb der Natur selbst zurückzuführen ist, weil folglich die Grundelemente für die Regelung einer solchen Einigung den Charakter einer sittlichen Notwendigkeit annehmen, ihren Ur­sprung also in der Natur selbst haben. Wir gaben einige dieser Forderungen im besonderen an: das Recht auf Dasein, das Recht auf den Gebrauch der Güter der Erde zur Erhaltung des Lebens; das Recht auf die Achtung und den guten Namen des eigenen Volkes; das Recht, dem Charakter des Volkes eine eigene Prä­gung zu geben; das Recht auf seine Entfaltung und Ausbreitung, das Recht auf die Einhaltung der internationalen Verträge und anderer, ähnlicher Abmachungen. Auch wenn der Inhalt dieser Vereinbarungen rein dem positiven Recht angehört, ist doch die Verpflichtung zu ihrer Erfüllung (falls sie nichts enthalten, was der gesunden Sittlichkeit zuwider wäre) ein Ausfluß der Natur und des Naturrechts. So überwölbt und krönt das Naturrecht alle unter den Menschen und Völkern geltenden Bestimmungen des bloß positiven Rechtes7.

Wenn die . . . Normen des Naturrechts die Beziehungen zwi­schen den Völkern regeln, werden dann die Konfliktsstoffe nicht vielleicht beträchtlich vermindert? . . . Die Erfahrung beweist, daß es keiner langen Belehrung bedarf, um Menschen und Völker von deren Richtigkeit zu überzeugen. Der Belehrende hat so­zusagen die stärkste Hilfe in der menschlichen Natur selbst und in der gesunden Einsicht des Hörers. Eine Bestätigung hierfür bildet auch die Tatsache, daß, wenn Menschen und Völker sich im Leben um jene Forderungen nicht kümmern und anstelle ihres Gehalts das gerade Gegenteil setzen, sie doch in der Praxis nicht darauf verzichten, an deren Buchstaben festzuhalten; so nennen sie die Knechtschaft Freiheit, die Willkür Recht, die er­zwungene Ausführung freie Selbstverfügung. Dies beweist, daß es sehr schwierig ist, die tiefinnere Stimme der Natur ganz zu ersticken. Dafür zu sorgen, daß sie gehört, verstanden und be­folgt werde, ist ein Schritt von großem Wert auf dem Wege zur Befriedung 8.

Wenn die Menschen und Völker ins Dasein treten, schöpfen sie aus der Natur eine große Menge von Fähigkeiten und Kräften, um dem individuellen wie dem sozialen Leben Gestalt zu geben. Solche Gaben und Antriebe der Natur zeigen die Zwecke, die Richtungen, die Wege, sozusagen die Hauptlinien des vom Schöpfer aufgestellten Ordnungsplanes; aber das Wie, das Wann, das Wo ihrer Verwirklichung, die Festlegung eines Zieles mit Vorzug vor einem anderen; der Gebrauch gerade dieses Mittels und nicht eines anderen: alles dies ist von der Natur der freien und vernünftigen Bestimmung der Einzelnen oder der Gruppen überlassen. Das Zusammenleben, nicht we­niger als die private Lebensführung des Einzelnen, regelt sich also nicht automatisch von selbst, etwa so wie das von der Triebkraft des Instinkts bestimmte Gesellschaftsleben der Bie­nen, es wird vielmehr letztlich durch das bewußte Wollen der Völker selbst bestimmt oder, besser gesagt, durch das Wollen der Menschen, die das Volk ausmachen . . .

Beugt es sich der Macht der Vernunft, so wird das Handeln der Völker aus dem Naturgesetz die Mittel zu holen wissen, um die Gegensätze zu beheben und die Verschiedenheiten der Na­turanlagen, der äußeren Verhältnisse und selbst der Interessen — die an sich keine unvermeidlichen Ursachen von gewaltsamen Konflikten sind — in ebenso viele Quellen der Zusammenarbeit und Eintracht zu verwandeln 9.

Die erste Forderung für jede Friedensaktion ist die Anerken­nung des Bestehens eines Naturgesetzes, das allen Menschen und Völkern gemeinsam ist; von dem die Richtlinien des Seins, des Handelns und des Sollens ausgehen und dessen Beobachtung das friedliche Zusammenleben und die gegenseitige Zusammenarbeit erleichtert und sichert. Für jene, die diese Wahrheit zurückweisen wollten, würden die Beziehungen unter den Völkern theoretisch und praktisch ein Rätsel bleiben, und wenn die Zurückweisung allgemeine Lehre würde, dann wäre auch der Lauf der mensch­lichen Geschichte ein ewiges Irren auf stürmischem Meer ohne Landung. Im Lichte jenes Grundsatzes hingegen ist es für jeden leicht, wenigstens in allgemeinen Zügen Gerecht und Ungerecht, Recht und Unrecht zu unterscheiden, die Grundsätze zur Lösung des Zwistes anzugeben, die ursprüngliche Lehre der Geschichte für die Beziehungen der Völker zu verstehen, sich Rechenschaft zu geben über die Formung und den verpflichtenden Charakter des internationalen Rechtes. Mit einem Worte, das Naturgesetz ist die feste, gemeinsame Grundlage jeden Rechtes und jeder Pflicht, die allgemeine, für jegliche Verständigung notwendige Sprache; es ist jenes oberste Berufungsgericht, das die Menschheit immer ersehnte, um vorkommende Zwiste zu beenden 10.

Das Studium der Geschichte und Rechtsentwicklung seit fer­nen Zeiten lehrt, daß einerseits eine Umwandlung der wirt­schaftlichen und sozialen (manchmal auch der politischen) Ver­hältnisse neue Formen der naturrechtlichen Postulate verlangt, denen die bis dahin herrschenden Systeme nicht mehr gerecht werden; andererseits aber, daß bei diesen Umwandlungen die Grundforderungen der Natur immer wiederkehren und sich mit größerer oder geringerer Dringlichkeit von einer Generation auf die andere übertragen. Hier findet ein aufmerksamer Be­obachter die immer wieder irgendwie auftauchende Anerken­nung der menschlichen Persönlichkeit mit ihren Grundrechten auf materielle und nichtmaterielle Gegenstände und folglich den unzerstörbaren Widerstand der Person dagegen, sich von der Gemeinschaft aufsaugen zu lassen, was das Erlöschen der per­sönlichen Tätigkeit zur Folge haben würde. Als Gegenstück fin­det man jedoch gleicherweise die Zurückweisung der übertrie­benen Selbstbehauptung des Einzelmenschen und des einzelnen Volkes, die sich nicht nur dem notwendigen Dienst an der Ge­meinschaft nicht entziehen dürfen, sondern verpflichtet sind, ihn positiv zu leisten. Man findet ebenso das Grundprinzip, daß Macht und glücklicher Erfolg keine Übergriffe rechtfertigen und nicht ohne weiteres Recht schaffen; daß das Recht mehr gel­ten muß als die Gewalt, daß die Rechtsverletzer in der Völ­kergemeinschaft als Verbrecher betrachtet und als solche zur Re­chenschaft gezogen werden müssen 11.

Das Recht ist notwendigerweise im letzten Grunde auf die ontologische Ordnung, ihre Festigkeit, ihre Unwandelbarkeit gegründet. Sind die Menschen und Völker nicht überall, wo sie in Rechtsgemeinschaften geordnet sind, eben Menschen mit einer wesentlich überall gleichen menschlichen Natur? Die Forderun­gen, die sich aus dieser Natur ableiten, sind die letzten Nor­men des Rechts. So verschieden auch die Formulierung dieser Forderungen im positiven Recht je nach Zeit und Ort, nach dem Entwicklungs- und Kulturstand sein mag, ihr Kern ist doch, weil er die Natur ausdrückt, überall derselbe.

Diese Forderungen sind wie der tote Punkt eines Pendels. Das positive Recht geht über den toten Punkt bald nach der einen, bald nach der anderen Seite hinaus, aber das Pendel kehrt im­mer wieder, ob es will oder nicht, zu dem von der Natur fest­gesetzten toten Punkt zurück. Ob man die Forderungen der Na­tur „Recht“, „Ethische Normen“ oder „Postulate der Natur“ nennt, ist unwichtig. Doch man muß die Tatsache anerkennen, daß sie existieren; daß sie nicht von den Launen des Menschen festgesetzt worden sind, daß sie ontologisch in der menschlichen Natur wurzeln, die der Mensch nicht selber geformt hat; daß sie sich daher überall finden müssen; und daß folglich jedes öffent­liche Recht und Völkerrecht in der gemeinsamen menschlichen Natur eine klare, feste und dauerhafte Grundlage findet.

Daraus folgt, daß ein extremer Rechtspositivismus vor der Vernunft nicht gerechtfertigt werden kann. Er repräsentiert das Prinzip: „Das Recht umfaßt alles, was als ‚Recht‘ von der legislativen Macht in einer nationalen oder internationalen Ge­meinschaft festgesetzt ist, und nichts anderes, völlig unabhängig von irgendwelchen Grundforderungen der Vernunft oder der Natur.“ Wenn man sich auf dieses Prinzip beruft, hindert nichts, daß ein logischer und sittlicher Widersinn, die entfesselten Leidenschaften, die Launen und die brutale Gewalt eines Ty­rannen oder eines Verbrechers „Recht“ werden können. Die Ge­schichte bietet bekanntlich mehr als ein Beispiel dieser zur Wirk­lichkeit gewordenen Möglichkeit. Wo dagegen der Rechtsposi­tivismus so aufgefaßt wird, daß man, während man die Grund-forderungen der Natur durchaus anerkennt, den Begriff „Recht“ nur für die durch die Gesetzgebung ausgearbeiteten Gesetze an­wendet, möchte mancher diese Anwendung in ihrer Allgemein­heit vielleicht wenig exakt nennen; immerhin bietet sie eine ge­meinsame Grundlage für die Errichtung des internationalen Rechts auf der Grundlage der ontologischen Ordnung12.

Es wurde schon darauf hingewiesen, daß die Möglichkeit einer Einigung der Völker nicht aus der Geschichte widerlegbar ist (vgl. S. 99 ff.): sie ist etwas Neues, das von unserer Zeit mit „schöpferischer Einbildungskraft“ geschaffen werden muß. Die Weltorganisation kann also auch nicht mit früheren Weltreichen verglichen werden. Diese gingen von dem Eroberungs- oder Selbstbehauptungswillen einzelner Mächte aus; die neue Ord­nung von dem gemeinsamen Willen, Störungen des Existenzrech­tes anderer Völker und die daraus entstehenden Spannungen zu verhindern; sie wächst also gleichsam von unten zusammen.

Nun liegt eine Schwierigkeit darin, daß die Glieder der so zusammenkommenden Gemeinschaft souveräne Staaten sind, und also gemäß der Definition der Souveränität durch keine andere Macht rechtlich beschränkt werden dürfen. Das Eigen­sein der Staaten darf ja auch in der neuen übergreifenden Ord­nung nicht angetastet werden, denn der Staat ist ein „natür­liches“, d. h. notwendiges Gemeinschaftsgebilde. Zu seinem Be­griff gehört aber die Souveränität. Wie kann diese auch in der geforderten föderativen Struktur der organisierten Völkerge­meinschaft gewahrt bleiben und die Autorität dieser Organi­sation dennoch „wirksam“ sein?

Die Schwierigkeit liegt zum größten Teil in einem falschen, absoluten Souveränitätsbegriff, der in der Geschichte der Neu­zeit viel Unheil angerichtet hat. Die Souveränität besteht nicht darin, daß ein jeder Staat nach seiner eigenen Willkür Recht setzen und danach handeln darf (vgl. S. 107). Sie ist durch die Normen des allgemeingültigen überpositiven Rechts, das „Na­turrecht“, begrenzt. Auch ist die oben erwähnte Definition der Souveränität unvollständig; es muß richtig heißen, daß sie da­rin besteht, daß kein Staat gegen seinen Willen durch eine an­dere Macht beschränkt werden dürfe. Bindung der Souveränität an naturrechtlich geforderte Normen und freiwilliger Verzicht auf Ausübung bestimmter einzelner Souveränitätsrechte ist also kein Widerspruch zu ihrem Wesen und hebt sie nicht auf. Nun ist aber die Errichtung einer Organisation der Völkergemein­schaft mit wirksamer Autorität eine Forderung der Schöpfungs­geschichte und also eine naturrechtliche Forderung, die freiwil­lige Bindung des Einzelstaates an ihre Normen ist also an sich keine Behinderung der Staatssouveränität.

Pius XII. hat ausdrücklich gesagt, daß er die Lösung der Schwierigkeiten, die sich aus der Souveränität der Staaten er­gibt, in dieser Richtung sieht.

Nicht weniger unheilvoll erweisen sich für das Wohl der Na­tionen und den Fortschritt der großen menschlichen Gesellschaft, die in ihrem Schoß alle Völker umspannt, jene falschen Gedan­kengänge, nach denen die Staatsgewalt frei und unabhängig vorn höchsten Wesen dastehen soll; und doch ist Gott die erste Ur­sache und das letzte Ziel des Einzelnen wie der Gesellschaft. Die Staatsgewalt soll keine Bindung an ein höheres Gesetz aner­kennen, das aus Gott als der ersten Quelle erfließen würde; vielmehr billigt man ihr unbegrenzte Handlungsfreiheit zu und überläßt sie damit dem unsteten Wellengang der Willkür und ausschließlich den Forderungen schwankender geschichtlicher An­sprüche und zeitbedingter Interessen13.

Es ist klar, daß die angebliche absolute Autonomie des Staates zu der naturgegebenen Rechtsordnung in offenem Widerspruch steht, sie geradezu leugnet, indem sie die Dauerhaftigkeit inter­nationaler Beziehungen dem Ermessen der Regierenden über­läßt und dadurch eine gesicherte Einigung und fruchtbare Zu­sammenarbeit zum gemeinsamen Wohl unmöglich macht14.

Die falsche Auffassung von der schrankenlosen Autorität des Staates ist nicht nur für das innere Leben der Nation, ihre Wohlfahrt und ihren geordneten Aufschwung verderblich, son­dern schadet auch den Beziehungen der Völker untereinander, weil sie die übernationale Gemeinschaft zerstört, dem Völker­recht seine Grundlage und seine Bedeutung entzieht, zur Ver­letzung fremder Rechte führt und jedes Verstehen und fried­liche Zusammenleben erschwert15.

Bei diesem Ausweitungsprozeß [auf die Einheit der Welt hin] haben die Gemeinschaften von Staaten und Völkern, ob sie nun schon existieren oder nur erst ein anzustrebendes und zu ver­wirklichendes Ziel darstellen, naturgemäß eine besondere Be­deutung. Es sind Gemeinschaften, in denen sich souveräne Staa­ten, d. h. solche, die keinem anderen Staat untergeordnet sind, zur Verfolgung ganz bestimmter juristischer Zwecke zu einer juristischen Gemeinschaft zusammenschließen. Man würde sich von diesen Rechtsgemeinschaften eine falsche Vorstellung ma­chen, wenn man sie mit den Weltreichen der Vergangenheit oder unserer Zeit vergliche, in denen Stämme, Völker und Staaten freiwillig oder unfreiwillig zu einem einzigen Staatskomplex verschmolzen wurden. Im gegenwärtigen Fall dagegen schließen sich die Staaten freiwillig zu einer Rechtsgemeinschaft zusam­men, während sie doch souverän bleiben.

Unter diesem Aspekt könnte die Weltgeschichte, die eine fort­laufende Reihe von Kämpfen um die Macht aufweist, die Er­richtung einer Rechtsgemeinschaft freier Staaten zweifellos als Utopie erscheinen lassen. Diese Kämpfe sind nur zu oft von dem Willen, andere Nationen zu unterjochen und die eigene Macht auszudehnen, oder von der Notwendigkeit, die eigene Freiheit und unabhängige Existenz zu verteidigen, ausgegangen. Diesmal drängt umgekehrt gerade der Wille, gefährlichen Span­nungen zuvorzukommen, zu einer übernationalen Rechtsge­meinschaft; die Nützlichkeitserwägungen, die gewiß auch dabei eine erhebliche Rolle spielen, sind auf Werke des Friedens ge­richtet; und schließlich hat vielleicht gerade die technische An­näherung den im Geiste und im Herzen der Einzelnen schlum­mernden Glauben an eine übergeordnete Gemeinschaft der Menschen geweckt, die vom Schöpfer gewollt und in der Ein­heit ihres Ursprungs, ihrer Natur und ihres Zieles wurzelt16;

Der Weg zu einer Gemeinschaft der Völker und ihre Errich­tung hat nicht den Willen der Staaten zur einzigen und obersten Norm, sondern vielmehr die Natur oder den Schöpfer. Das Recht auf Leben, auf Ehre und guten Namen, das Recht auf einen eigenen Charakter und auf Einhaltung internationaler Verträge und ähnliche Rechte sind Forderungen des Völkerrechts, die das Naturrecht vorschreibt. Das positive Recht der Völker, ebenfalls in einer Staatengemeinschaft unerläßlich, hat die Auf­gabe, die Forderungen der Natur genau zu bestimmen, den kon­kreten Verhältnissen anzupassen und außerdem andere, immer auf die Gemeinschaft bezogene Dispositionen festzusetzen, die freiwillig eingegangen, dann aber verpflichtend werden.

In dieser Gemeinschaft der Völker ist also jeder Staat in die internationale Rechtsordnung und damit in die Ordnung des Naturrechts, das alles stützt und krönt, aufgenommen. Auf diese Weise ist er nicht mehr — und ist es übrigens niemals ge­wesen — souverän im Sinne eines vollkommenen Fehlens von Grenzen. Souveränität im wahren Sinne des Wortes bedeutet Autarkie und ausschließliche Kompetenz in bezug auf die Dinge und den Raum gemäß der Substanz und der Form der Tätig­keit, jedoch im Rahmen des internationalen Rechts — nicht aber in Abhängigkeit von der Rechtsordnung irgendeines anderen Staates. Jeder Staat ist unmittelbar Subjekt gegenüber dem in­ternationalen Recht. Staaten, denen diese Kompetenzfülle fehlte oder denen das internationale Recht die Unabhängigkeit von jedem Machteinfluß eines anderen Staates nicht garantierte, wären nicht souverän. Kein Staat jedoch könnte Klage wegen einer Begrenzung seiner Souveränität erheben, wenn man ihm die Erlaubnis, willkürlich und ohne Rücksicht auf die anderen Staaten zu handeln, versagte. Souveränität bedeutet nicht Ver­göttlichung oder Allmacht des Staates im hegelschen Sinn oder im Sinne eines absoluten Rechtspositivismus17.

Der Christ, so sagt Pius XII., muß alles fördern und unter­stützen, was auf die Einigung der Menschheit hinwirkt (vgl. S. 14). Von diesem Gesichtspunkt her will er auch unsere Be­trachtung der Institution der Vereinten Nationen bestimmt wis­sen, er verlangt ihnen gegenüber »Hochherzigkeit“ und Mit­wirkung, auch durch unser Gebet, zu dem er ausdrücklich auf­fordert. Er weiß, daß sie eine „erste Bemühung“ sind, deren Er­folge vielleicht nicht sehr imposant sein mögen, er beurteilt ihre Schwierigkeiten sehr realistisch. Ihre Wirksamkeit scheint er vorerst als eine mehr moralische zu betrachten: nämlich das Welt­gewissen anzusprechen und wachzuhalten oder aufzurütteln.

Die katholische Lehre vom Staat und der bürgerlichen Gesell­schaft beruhte stets auf dem Grundsatz, daß nach Gottes Wil­len die Völker insgesamt eine Gemeinschaft bilden mit gemein­samem Ziel und gemeinsamen Aufgaben. Auch zu einer Zeit, da die Verkündigung dieses Grundsatzes und seiner praktischen Folgerungen auf heftigen Widerstand stieß, hat die Kirche der irrigen Auffassung von einer absolut autonomen, der sozialen Pflichten enthobenen Oberhoheit ihre Zustimmung versagt.

Der katholische Christ, der überzeugt ist, daß jeder Mensch sein Nächster und jedes Volk gleichberechtigtes Glied der Völ­kerfamilie ist, schließt sich hochherzig jenen edlen Bemühungen an, deren erste Ergebnisse sehr bescheiden sein können, deren Äußerungen auf zähe Gegnerschaft und starke Hindernisse stoßen, die aber darauf abzielen, die einzelnen Staaten aus der Enge einer egozentrischen Haltung herauszuheben18.

In kurzer Zeit wird die Versammlung der Vereinten Na­tionen, die damit beauftragt ist, sich mit den Problemen des Weltfriedens und der Weltsicherheit zu befassen, ihre Sitzungen wieder aufnehmen. Männer von Gelehrsamkeit und Erfahrung, von hohem Charakter und erhabenen Idealen, die sich ihrer schweren Verantwortlichkeit für das Kulturleben bewußt sind, werden ihre besten Bemühungen einsetzen, der Familie der Völ­ker wieder Sicherheit zu geben und, wie wir gerne hoffen, sie nicht nur vor einer unvorstellbaren Katastrophe zu bewahren, sondern sie auch auf den Weg zu bringen, der zur Freude in der Gerechtigkeit für alle, Arbeiter und Arbeitgeber, zur Sitt­lichkeit im völkischen Einzelleben, die ihre einzig mögliche Grundlage im religiösen Glauben in Gott gefunden hat, führt. Wenn jemals eine menschliche Versammlung, die an einem kri­tischen Kreuzungspunkt in der Geschichte zusammenkam, die Hilfe des Gebetes brauchte, so ist es diese Versammlung der Ver­einten Nationen19.

Die Erfahrungen und Lehren der Nachkriegszeit drängen ge­wiß nicht dazu, die unmittelbaren, konkreten Möglichkeiten die­ses Welttribunals [der Vereinten Nationen] zu überschätzen, aber darum ist es nicht weniger wahr, daß niemand, dem es am Herzen liegt, für einen würdigen Frieden zu kämpfen, darauf ver­zichten darf, sich dieser Möglichkeit, so begrenzt sie auch sein mag, das Weltgewissen von einem so erhobenen Ort aus anzu­sprechen, zu bedienen, selbst wenn zahllose Anzeichen darauf hinzuweisen scheinen sollten, daß ihre Worte dazu bestimmt wären, früher oder später, bloße »Stimmen in der Wüste“ zu werden.

Alle Völker haben gegenwärtig ein angstvolles Bedürfnis nach äußerem Frieden, einem garantierten, wirklichen Frieden, um sich im Innern mit aufrichtiger Hingabe der gewaltigen Aufgabe des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wiederaufbaus zu widmen, nach dem sich die Völker mit all ihren menschlichen und christlichen Gefühlen sehnen. Die unermeßlichen Wohltaten, die ein gerechter sozialer Friede allen Klassen der Bevölkerung bringen muß, verdienen wohl die Opfer, die heute nicht jeder versteht, die aber in Wahrheit heilsam und fruchtbar und die notwendigen Vorbedingungen der Errichtung und allmählichen Vervollkommnung dieses sozialen Friedens sind 20.

Diese positive Würdigung des Instituts der Vereinten Natio­nen schließt Kritik an ihnen nicht aus, wo ihre Mängel offen­kundig sind. Ihr wichtigster Mangel ist wohl, daß sie nicht auf der Gesinnung einer wahren umfassenden Solidarität beruht, sondern auf einer „Kriegssolidarität“, die es erlaubte, von der Wurzel her völlig unvereinbare Ziele und Zwecke zusammenzubringen und die Gemeinsamkeit der Werte und Zwecke auf das Zusammenstehen gegen einen gemeinsamen Feind zu beschrän­ken — was erheblich unter dem Minimum an gemeinsamen Überzeugungen liegt, die der Papst als mögliche Grundlage soli­darischen Handelns ansieht. Dieser Mangel an gemeinsamen Rechtsvorstellungen hindern sie auch, gegen Rechtsbrecher wirk­sam vorzugehen und zwingt sie, ihre Fälle unter dem Gesichts­punkt des Interesses und der Macht — also rechtlich ungleich­artig — zu behandeln. Der Papst beklagt dieses Vorherrschen eines „falschen Realismus“ in den Vereinten Nationen sehr. Er sieht ein geeignetes Mittel, den Rechtsbrecher zu maßregeln, darin, ihn aus der Gemeinschaft, der gesitteten Welt auszuschlie­ßen und zu isolieren — gleichsam also in der Verweigerung jeder »Koexistenz“. Er hat das im Falle der Ungarntragödie noch ein­mal nachdrücklich wiederholt. Die Tragödie Ungarns war ihm ein erneuter Aufruf, den Bund der Völker zu „einem festen, öf­fentlichen Pakt“ zu machen, dessen Grundlage eine echte, wahre „Friedenssolidarität“ ist. Er fordert aber gleichzeitig auch wie­der das Recht der Völkerorganisation, ungerechten Angreifern zuvorzukommen, sowie eine reale Macht, dies Recht auszuüben.

Jeder Rechtsbrecher muß als Friedensstörer in eine diffamie­rende Isolierung außerhalb der gesitteten Welt verwiesen wer­den. Möge es der Organisation der Vereinten Nationen (UN) gelingen, der volle und reine Ausdruck dieser internationalen Friedenssolidarität zu werden, indem sie aus ihrer Grundver­fassung und ihren Statuten jede Spur ihrer Herkunft beseitigt, die nun einmal notwendig eine Kriegssolidarität gewesen war 21.

Es gibt Fälle und Augenblicke im Leben der Nationen, in de­nen nur die Rückwendung auf die höchsten Prinzipien die Gren­zen zwischen Recht und Unrecht, zwischen dem Erlaubten und dem Unmoralischen klar bestimmen und das Gewissen gegen­über schweren Entscheidungen beruhigen kann. Obwohl das Programm, das den Vereinten Nationen zugrunde liegt, sich die Verwirklichung der absoluten Werte im Zusammenleben der Völker zum Ziel setzt, hat die jüngste Vergangenheit doch ge­zeigt, daß der falsche Realismus bei nicht wenigen ihrer Mit­glieder die Oberhand gewonnen hat, auch wenn es sich darum handelt, die Achtung vor eben jenen Werten der menschlichen Gesellschaft durchzusetzen, die offen mit Füßen getreten wer­den. Die einseitige Einstellung, die die Tendenz hat, unter den verschiedenen Umständen nur im Hinblick auf Interesse und Macht zu handeln, führt dazu, daß die Klagefälle wegen Frie­densbruch sehr verschieden behandelt werden und daß das ver­schiedene Gewicht, das diesen Fällen, einzeln betrachtet, im Lichte der absoluten Werte zukommt, sich ohne weiteres in sein Gegenteil verkehren kann22.

Niemand erwartet oder verlangt das Unmögliche, auch nicht von den Vereinten Nationen; aber man hätte erwarten dürfen, daß ihre Autorität ihr Gewicht zum mindesten durch Beobach­ter an den Stellen äußerster Gefährdung der wesentlichen Werte des Menschen hätte einsetzen können. Wie anerkennenswert es auch sein mag, daß die UN schwere Vergewaltigungen der Men­schenrechte und ganzer Völker verdammt, so hätte man doch wünschen mögen, daß in ähnlichen Fällen Staaten, die sogar die Zulassung von Beobachtern ablehnen und damit eine Auffas­sung von der Souveränität des Staates beweisen, die die Funda­mente der UN selber untergräbt, eine weitere Ausübung ihrer Rechte als Mitglieder dieser Organisation versagt würde. Diese müßte auch das Recht und die Macht haben, jedem unter irgend­einem Vorwand beabsichtigten militärischen Eingriff eines Staa­tes in einem anderen zuvorzukommen, und ebenso, mit ausrei­chenden Polizeikräften den Schutz der Ordnung in dem bedroh­ten Staat zu übernehmen 23.

Man kehre so bald wie möglich dazu zurück, die Reihen fester zu schließen und alle — Regierungen und Völker —, deren Wille es ist, daß die Welt den Pfad der Ehre und Würde der Kinder Gottes beschreitet, in einem festen öffentlichen Pakt zu­sammenzuschließen, einem Pakt, der auch imstande wäre, seine Mitglieder wirksam gegen jeden ungerechten Angriff auf ihre Rechte und ihre Unabhängigkeit zu verteidigen. Es wird dann nicht die Schuld der ehrlichen Menschen sein, wenn für den, der sich von diesem Weg entfernt, nur noch die Wüste der Isolierung übrigbleibt. Vielleicht geschieht es, und Wir wünschen es Uns von Herzen, daß der Zusammenhalt der aufrichtig fried- und freiheitsliebenden Nationen ausreichen wird, um diejenigen, die sich den elementarsten Gesetzen des menschlichen Zusammenle­bens entziehen und sich dadurch, selber des Rechtes berauben, im Namen von Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Frieden zu reden, zu milderen Entschlüssen zu führen. An erster Stelle müssen ja ihre eigenen Völker das Bedürfnis fühlen, wieder Teile der menschlichen Familie zu werden, um deren Ehre und Vorteile zu genießen. Schließt euch also alle zusammen für Freiheit und Frieden, geliebte Völker des Ostens und Westens, Glieder der gleichen Menschheitsfamilie! Frieden, Freiheit! Von jetzt ab las­sen diese erhabenen Worte keine Zweideutigkeit mehr zu. Sie sind zu ihrer ursprünglichen leuchtenden Bedeutung zurückge­kehrt, wie sie immer von Uns aufgefaßt wurde und wie sie den Grundgesetzen der Natur und dem offenkundigen Willen des Schöpfers entspricht. Wiederholt sie, ruft sie laut, setzt sie in die Wirklichkeit um! Eure Staatslenker mögen getreue Interpreten eurer wahren Gefühle, eurer wahren Sehnsucht sein. Gott stehe euch bei, Gott sei eure Stärke24!

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VI

1 Ansprache vom 13. 10. 1955 an das „Italienische Studienzentrum für internationale Versöhnung“; HK 10. Jhg., S. 127.

2 Ansprache vom 6. 4. 1951 an Teilnehmer des Kongresses des „Mou­vement universel pour une Confédération mondiale“; HK 5. Jhg., S. 353; U.-G. Nr. 4002, S. 2061.

3 Ansprache vom 24. 12. 1939 an das Kardinalskollegium (Weih­nachtsbotschaft 1939); U.-G. Nr. 3661, S. 1877.

4 Rundfunkbotschaft vom 1. 9. 1944; U.-G. Nr. 734, S. 354.

5 wie 2; HK 5. Jhg., S. 352; U.-G. Nr. 3995, S. 2059.

6 Rundfunkansprache vom 24. 12. 1944 (Weihnachtsbotschaft 1944); U.-G. Nr. 3491, 3492, S. 1782.

7 wie 1; HK 10. Jhg., S. 128.

8 wie 1; HK 10. Jhg., S. 128 f.

9 wie 1; HK 10. Jhg., S. 128.

10 wie 1; HK 10. Jhg., S. 127.

11 wie 1; HK 10. Jhg., S. 128.

12 Ansprache vom 3. 10. 1953 an Teilnehmer des 6. Internationalen Kongresses für Strafrecht; HK 8. Jhg., S. 81; U.-G. Nr. 462, 463, 464, S. 202 f.

13 Enzyklika„ Summi pontificatus“ vom 20.10.39; U.-G. Nr. 38, S. 21.

14 wie 13; U.-G. Nr. 54, S. 27.

15 wie 13; U.-G. Nr. 52, S. 26.

16 Ansprache vom 6. 12. 1953 an den 5. Nationalkongreß des katho­lischen Juristenverbandes Italiens; HK 8. Jhg., S. 173; U.-G. Nr. 3964, 3965, S. 2043 f.

17 wie 16; HK 8. Jhg., S. 173; U.G. Nr. 3966, 5.2044 f.

18 Ansprache vom 24. 12. 1948 an das Kardinalskollegium (Weih­nachtsbotschaft 1948); HK 3. Jhg., S. 164; U.-G. Nr. 4146, 4147, S. 2138 f.

19 Ansprache vom 1. 9. 1948 an einen amerikanischen Pilgerzug; HK 3. Jhg., S. 72.

20 Ansprache vom 28. 10. 1948 bei der Oberreichung des Beglaubi­gungsschreibens des neuen Gesandten von Salvador; HK 2. Jhg., S. 103.

21 wie 18; HK 3. Jhg., S. 165; U.-G. Nr. 4150, S. 2140 f.

22 Rundfunkansprache vom 23. 12. 1956 (Weihnachtsbotschaft 1956); HK 11. Jhg., S. 179.

23 wie 22; HK 11. Jhg., S. 179.

24 Rundfunkbotschaft vom 10. 11. 1956 an alle Völker und Regierun­gen; HK 11. Jhg., S. 121.