Die Schande von Würzburg: Verwaistes Mädchen muss über Spendenkampagne aufgefangen werden

Schande über diese Merkel-Regierung! Sie ist nicht einmal dazu in der Lage, dem am härtesten getroffenen Opfer unter den Überlebenden der Bluttat von Würzburg zu helfen, nämlich einem 11jährigen Mädchen. Damit Sie die Erinnerungen an 2015 nicht vergessen, machen wir Ihnen ein unschlagbares Angebot: Unser Spezial „Asyl. Die Flut“ plus Jahres-DVD 2015 mit allen Ausgaben des COMPACT-Magazins erhalten Sie aus gegebenem Anlass jetzt statt für 38,75 für nur noch 9,95 EUR. Nicht verpassen, hier erhältlich!

 Das Mädchen überlebte nur, weil sich ihre alleinerziehende Mutter über sie warf und mit ihrem Körper vor der brutalen Messerattacke des somalischen Terroristen schützte. Am Ende gab die Mutter ihr Leben für das Kind, das schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht wurde und dort glücklicherweise gerettet werden konnte.

Das schamlose Spiel des Opferbeauftragten

Wer nun meint, es sei eine Pflicht des Staates, der durch sein Totalversagen in der Asylpolitik die Bluttat von Würzburg erst ermöglicht hat, sich nun wenigstens um die finanzielle Absicherung der Elfjährigen zu kümmern, der täuscht sich. In einem Akt beispielloser und atemberaubender Niedertracht werden nämlich die Angehörigen der Opfer des Massakers von Würzburg vom Opferbeauftragten der Bundesregierung als nicht entschädigungsfähig eingestuft, weil sie angeblich nie Opfer eines Terroranschlags geworden sind.

Es kümmert die Bundesregierung dabei natürlich überhaupt nicht, dass ihre Einschätzung völlig absurd ist, weil der Attentäter durch laute „Allahu akbar“-Rufe noch während seines Massakers überhaupt keinen Hehl aus seiner Gesinnung machte.

Inländerfeindlich aus Prinzip

Weil der Staat sich mit Blick auf das elfjährige Mädchen durch eine schamlose Neuinterpretation des Massakers von Würzburg seinen Pflichten entzieht, musste das Landratsamt Würzburg in Zusammenarbeit mit dem Verein „Würzburg zeigt Herz“ nun eine Spendensammlung starten, um die nähere Zukunft des Mädchens abzusichern. Das ist ein weiterer Offenbarungseid auch für die Bundesregierung, die ein großes Herz für kriminelle Zuwanderer aus aller Welt, aber kein Herz für die unschuldigen Opfer islamistischer Terroranschläge hat.

Als am 4. September 2015 die Grenzen geöffnet wurden, gab es kein Halten mehr. Die Bundeskanzlerin hatte mit ihrer einsamen Entscheidung dafür gesorgt, dass eine wahre Asyl-Flut über uns hereinbrach und auch ganz Europa in den Sog gezogen wurde. Ähnliches könnte jetzt wieder bevorstehen. Damit Sie die Erinnerungen an 2015 nicht vergessen, machen wir Ihnen ein unschlagbares Angebot: Unser Spezial „Asyl. Die Flut“ plus Jahres-DVD 2015 mit allen Ausgaben des COMPACT-Magazins erhalten Sie aus gegebenem Anlass jetzt statt für 38,75 für nur noch 9,95 EUR. Nicht verpassen, hier oder durch Klick aufs Bild erhältlich!

KEIN ISLAMISTISCHES MOTIV?

Terroropfer von Würzburg dürfen nicht zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden!

Die Bundesregierung muss das unwürdige Gezerre um die Entschädigung der Opfer des Anschlags von Würzburg unverzüglich beenden. Es ist absurd, das islamistische Motiv eines Täters zu leugnen, der gezielt Frauen ermordet, dabei „Allahu akbar“ brüllt und sein Verbrechen anschließend als „seinen Dschihad“ bezeichnet. Dass der ‚Opferbeauftragte‘ der Bundesregierung die Ausflüchte der Politik deckt, statt die Interessen der Opfer und ihrer Angehörigen zu wahren, stellt seiner Amtsführung ein denkbar schlechtes Zeugnis aus.

Gerade in diesem Fall liegt das Staatsversagen und damit die Verantwortung der Politik klar zutage. Hätten die Behörden nach Recht und Gesetz gehandelt, hätte der Mörder sich gar nicht in Deutschland aufhalten dürfen, die Ermordeten wären noch am Leben und die Angehörigen und Verletzten wären nicht traumatisiert. Um so erbärmlicher ist das Schweigen und die Rabulistik, mit der die Politik offenkundig von dieser Verantwortung abzulenken versucht.

Offenbar hängt es von der Herkunft von Tätern und Opfern ab, ob die politisch Verantwortlichen Extremismus und Terrorismus erkennen wollen oder nicht. Die politische Einteilung in Opfer erster und zweiter Klasse und die schäbige Behandlung der Toten und Verletzten von Würzburg und ihrer Angehörigen untergräbt das Vertrauen der Bürger in das Funktionieren des Rechtsstaats.

Lektüre des Islamischen Staates warf der Somalier in die Mülltonne

Das Schisma ist in greifbarer Nähe

Bischof Dr. Franz Jung

09 Juli 2018, 12:00 — Es darf folglich gefragt werden, ob der Bischof von Würzburg insgesamt überhaupt in der Einheit mit den Bischöfen weltweit und insbesondere mit dem Bischof von Rom steht.

Der Montagskick von Peter Winnemöller

Linz (kath.net)
Wer in den vergangenen Tagen die Webseite der Diözese Würzburg aufrief, fand unter diesem Link folgendes: »In den kommenden Monaten werde in den diözesanen Gremien intensiv über die Empfehlung der Deutschen Bischofskonferenz diskutiert werden. (sagte der Bischof in seiner Predigt. Anm. PW) „Aber heute ergeht die herzliche Einladung an alle gemischtkonfessionellen Paare, zum Tisch des Herrn hinzuzutreten.“«

Das ist nicht etwa von einem vorlauten Volontär der Pressestelle in die Welt gesetzt und schleunigst wieder entfernt worden. Im Gegenteil! Das ist der offizielle Bericht der Pressestelle des Bistums Würzburg über Messen, zu denen besonders Ehepaare zu ihren 50-,60, und höheren Jubiläen eingeladen waren. Der Bischof von Würzburg hatte in den Messen langjährige gemischtkonfessionelle Paare ohne jegliche Vorbedingung zur Kommunion eingeladen.

Hier war die Kommunion also eine Belohnung zu einem besonderen Anlass, nämlich einer lange währenden Ehe. Das ist insofern befremdlich, da das Kirchenrecht immer noch sehr klar regelt, dass katholische Spender die Sakramente gültig nur katholischen Empfängern spenden. Selbst die hochumstrittene Orientierungshilfe der DBK zieht keine bedingungslose Interkommunion als Belohnung als Möglichkeit in Betracht. Vielmehr geht es dort um die Abhilfe bei einer geistlichen Notlage. Auch dieser Aspekt ist keinesfalls so klar umrissen, wie es uns die derzeitige Interkommunionpropaganda einiger deutscher Bischöfe einreden will.

Noch immer steht ein valides Urteil aus Rom aus, ob ein Bischof im Falle einer gemischtkonfessionellen Ehe eine solche Notlage überhaupt feststellen kann. Da gibt es Klärungsbedarf. Insofern befremdet nicht nur die ertrotzte Veröffentlichung der sogenannten Orientierungshilfe, sondern auch das unreflektierte Vorpreschen einiger Bischöfe. Ein Faszinosum erster Güte ist, dass der Bischof von Würzburg nach seinen eigenen Worten gar nicht mehr vor hat, in der Causa überhaupt noch mit den zuständigen Stellen (z.B. dem Rat für die Auslegung der Gesetzestexte) in Rom zu sprechen. Er will nur noch mit den Gremien in seinem Bistum sprechen. Es darf folglich gefragt werden, ob der Bischof von Würzburg insgesamt überhaupt in der Einheit mit den Bischöfen weltweit und insbesondere mit dem Bischof von Rom steht. Ergänzend darf gefragt werden, ob er angesichts dieser platten Einladung überhaupt das Eucharistieverständnis der Kirche (noch) teilt.

Diese Fragen gilt es unbedingt um der Wahrheit willen zu beantworten. Es geht nicht darum, den Skandal um des Skandales willen zu suchen. Es darf an dieser Stelle auch nicht zugelassen werden, dass die in der Sache durchaus verständlichen Emotionen – gleich ob pro oder kontra – den Diskurs überlagern.

Das vorliegende Skandalon ist ein Ärgernis aus sich heraus. Es geht hier nicht um eine Kleinigkeit. Es geht nicht einfach um eine „pastorale Lösung“. Es geht um den Glauben an die Eucharistie und damit um den Kern unseres katholischen Glaubens.

Die Frage, die zu beantworten ist, ist mit einem Wort gesagt: ob ein Schisma schon vorliegt.

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Quelle