Der Lockdown als staatlich organisierter Terror gegen Kinder und Jugendliche

Die Zumutungen und Entwicklungsbeeinträchtigungen zu Lasten der Jüngsten und Wehrlosesten unter uns gehen weiter – und nehmen immer bedrohlichere Ausmaße an: Denn der Lockdown, dieser schlimmste vorstellbare Extremzustand einer einst intakten Gesellschaft, fordert seinen Tribut vor allem von Kindern und Heranwachsenden – und damit von denen, die durch den vorgeschobenen Anlass seiner Ausrufung eigentlich am wenigsten betroffen wären: einem Virus von allenfalls durchschnittlicher Gefährlichkeit. Die Psychiatrien und psychologischen Anlaufstellen sind dem Andrang nicht mehr gewachsen.

Es wächst eine kaputte Generation heran, und denen, die ihr Leben noch vor sich hätten, wird ebendieses vorsätzlich von einer Politik kaputtgemacht, die keine Maßstäbe mehr kennt. Wenig verwunderlich ist da, was eine aktuelle Erhebung der „Welt“ unter deutschen Kinder- und Jugendpsychiatrien zum Vorschein brachte: Immer mehr Kinder und Jugendliche in Deutschland werden in den Notaufnahmen von Kinder- und Jugendpsychiatrien (KJP) vorstellig – und klagen über schwere Depressionen und Angststörungen.

Auch akute suizidale Gefährdungen und andere Krankheitsbilder haben zugenommen stark seit Beginn des zweiten, eigentlich Lockdowns (gegen den sich der erste Lockdown von Mitte März bis Anfang Mai wie ein harmloser Kindergeburtstag ausnahm). Vor allem ab dem vierten Quartal 2020 – also zeitlich koinzident mit dem Beginn des „zweiwöchigen kurzen Wellenbrecher-Lockdown“, der nunmehr ein halbes Jahr lang geht – sei die Notfallversorgung so stark beansprucht gewesen wie nie zuvor gewesen, zitiert die Zeitung Professor Tobias Renner, den Ärztlichen Direktor der KJP am Uniklinikum Tübingen.

Was Renner hier alarmierend der Öffentlichkeit zur Kenntnis bringt, deckt sich mit den Äußerungen seines Kollegen am Kinderspital Zürich, der vergangene Woche in der „Neuen Zürcher Sonntagszeitung“ über eine vergleichbare Situation in der Schweiz berichtet hatte – und in seiner Klinik alleine im ersten Quartal 2021 mehr Fälle von vollendetem und versuchtem Suiziden unter Minderjährigen registrierte als im gesamten Jahr 2019, dem letzten Vor-Corona-Vergleichszeitraum. Und das, obwohl die Schweiz nie einen so harten Lockdown wie Deutschland hatte und seit sechs Wochen wieder weitgehende Öffnungen zulässt.

Ähnliche Lage in der Schweiz

Alleine in Tübingen habe es eine Steigerung der Aufnahmen um mehr als 30 Prozent gegeben – bei einer exorbitant hohen Notfallquote von 86 Prozent: „Das heißt, 86 Prozent der stationär behandelten Kinder und Jugendlichen kamen in der akuten Krise“, sagt Professor Renner. Von diesen seien die meisten „akut suizidgefährdet“ gewesen. Als Beispiel nannte der akut behandlungsbedürftige Magersucht; bei diesem Krankheitsbild lag der Anstieg bei 100 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Ähnliche Situationsbeschreibungen gehen auch anderswo aus der Republik ein. Reta Pelz, Chefärztin in der KJP der Mediclin-Klinik in Offenburg, erklärt laut „dts Nachrichtenagentur“: „Seit Januar sind wir durchweg um 110 bis 120 Prozent überbelegt.“ Auch dort nahm die Schwere der Störungsbilder zu: „Kinder, die aus einer tiefen Traurigkeit nicht mehr rauskamen, die keinen Grund zum Weiterleben, keine Perspektive entwickeln können, sahen wir mehr als sonst.

Vor allem bei den Mädchen sei eine „massive Zunahme von Essstörungen“ zu verzeichnen – bei einer Verdoppelungs- bis gar Verdreifachungsrate von 2020 auf 2021, so Pelz. Im stationären Bereich mache dieses Störungsbild mittlerweile 40 Prozent der Patienten aus.“ Identische Lageberichte werden von Chefärzten weiterer Kinder- und Jugendkliniken etwa in Berlin, Leipzig, München, Klingenmünster in der Pfalz, Westfalen/Lippe oder dem niedersächsischen Königslutter berichtet.

Kinder- und Jugendpsychiatrien rufen Alarmstufe Rot aus

Bei diesen brachialen Nebenwirkungen einer verantwortungslosen und rechtswidrigen Lockdown-Politik stellt sich nicht nur die Frage nach der politischen, sondern auch privatrechtlichen Haftung der Regierenden, die diese absolut vermeidbaren Schäden sehenden Auges in Kauf nehmen, um eine unverhältnismäßige, auf eine einzige Krankheit (oder auch nur potentielle Infektionsträger) monofixierte Pandemiepolitik auf die Spitze zu treiben.

Politik hat die Pflicht zur Schadensminderung, zur Güterabwägung, zur Wahl des mildesten Mittels und der Globalbetrachtung der gesundheitspolitischen Gesamtsituation – was nicht nur körperliche, abstrakt-diagnostisch ermittelte Fallzahlen beinhalten darf, sondern auch das psychische Wohlergehen der Bevölkerung; vor allem der besonders schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen.

Dass nicht nur diese vollends aus dem Blick geraten sind, sondern die Bundesregierung bis heute jegliche wissenschaftliche Untersuchung zu schädlichen Begleiterscheinungen des historischen Präzedenzfalls einer sogenannten Pandemie unterlässt, ist schlichtweg kriminell. Irgendwann werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, die in dieser Sonderform eines „Generationenkonflikts“ die Jüngeren gegen die Älteren ausgespielt haben; nicht nur, indem sie Kleinkinder mit Masken und Stäbchen foltern oder Enkel zu potentiellen Großeltern-Mörder stempeln – sondern vor allem, indem sie ihre mentale Gesundheit opfern. (DM)

„MARIA – DIE MUTTER CHRISTI – IST DAS MAß JEDER FRAU“

Christ’s Appearance to Mary Magdalene after the Resurrection, Ivanov, 1834.

Der Mensch ist geschaffen als Gottes Ebenbild und Gleichnis. „So schuf Gott den Menschen als sein Abbild. Als Gottes Abbild schuf er ihn. Er schuf ihn als Mann und Frau“ (Genesis 1, 27). Er schuf ihn also zweigeschlechtlich. „Unter Geschlechtlichkeit verstehen wir hier etwas, das sich auf die gesamte Person des Menschen bezieht … Dort im Innersten der Person regiert die Geschlechtsnatur. So ist … die Geschlechtlichkeit eines Menschen etwas, das seinem Sein zugeordnet ist“.

Die Gottebenbürtigkeit des Menschen gilt von Mann und Frau im gleichen Maße, wenn auch nicht in gleicher Weise. Nun ist aber Christus „das Ebenbild des unsichtbaren Gottes“ (Kol. 1,15). Jesus Christus allein ist das absolute, ebenbürtige, adäquate Spiegelbild des Vaters. Nur im Gottmenschen Jesus Christus ist der Mensch perfekt.

Auf Grund seiner Gottebenbildlichkeit steht jeder Mensch in einer Wesensrelation zu Jesus Christus, der das schlechthinnige Maß aller Menschen ist. Der Prozess der Menschwerdung, der ein ganzes Leben lang währt, ist unabdingbar an den menschgewordenen Logos verwiesen. Menschliche Existenzentfaltung ist, losgelöst von Jesus Christus, von vornherein zum Scheitern verurteilt. Das gilt ebensosehr für die Frau wie für den Mann.

Es hat nur einen Menschen gegeben, der durch seinen einzigartigen Christusbezug zur höchsten Vollendung seines Menschseins gelangte: Maria. Man darf nicht Maria neben Christus stellen. Niemand hat sich bewusst und gewollt so ganz und gar unter ihn gestellt wie sie als Mutter und Magd. Es wäre falsch, Maria von Christus zu trennen und ihr ein Eigenlicht zuschreiben zu wollen. Gerade sie ist ganz Licht vom Lichte Christi. Sie kündet mit 1000 Zungen und Sprachen ihn. Christus ist das Leitbild für Maria. Sie ist sein getreuestes Spiegelbild. Kein Mensch spiegelt den Herrn so klar und leuchtend wieder wie sie.

Einzigartig ist die wurzelhafte Herkunft Mariens von Christus, die dieser Herkunft entsprechende Hinkunft Mariens zu Christus und schlussfolgernd auch die der Hinkunft korrespondierende Ankunft Mariens bei Christus.

Über die wurzelhafte Herkunft Mariens von Christus sagt Pius IX. in der Bulle „Ineffabilis Deus“: „Deshalb verwendet ja auch die Kirche die gleichen Worte, mit denen die Heilige Schrift von der ungeschaffenen göttlichen Weisheit spricht und ihren ewigen Ursprung schildert, im kirchlichen Stundengebet bei der Feier des hochheiligen Opfers und überträgt sie auf den Ursprung dieser Jungfrau, deren Erschaffung ja zugleich mit der Menschwerdung der göttlichen Weisheit beschlossen wurde.“

Das Dogma von der Unbefleckten Empfängnis aber lehrt: „dass die seligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch einzigartiges Gnadengeschenk und Vorrecht des allmächtigen Gottes, im Hinblick auf die Verdienste Jesu Christi, des Erlösers des Menschengeschlechtes, von jedem Fehl der Erbsünde rein bleibt.“ Maria wendet sich also der ganze Strom der Erlösungsgnade zu. Sie ist „voll der Gnaden“. Dazu sagt die Enzyklika „Mystici Corporis“ im Anhang: „Ihre heiligste Seele war, mehr als alle anderen von Gott erschaffenen zusammen, vom göttlichen Geist Jesu Christi erfüllt.“ „Cuius sanctissima anima fuit, magis quam ceterae una simul omnes a Deo creatae, divino Jesu Christi Spiritu repleta.“ Maria ist also nicht nur die höchste und letzte Stufe in der Reihe der begnadeten Seelen. Auf ihre Person kommen mehr Gnaden als auf alle anderen Menschen zusammen. „Voll der Gnaden“ meint die volle Erlösung Mariens.

Dem Woher Mariens entspricht ihr Wohin. Das Wort des Psalmisten „In te proiectus sum ex utero“, „auf dich bin ich geworfen vom Schoß der Mutter“, gilt von Maria in einer einmaligen Weise. Ihre totale Hinordnung zu Christus ist ausgesprochen in dem zweifachen Titel: „Mutter Christi“ und „Braut Christi“, bzw. „Eva des neuen Bundes“. Von diesem zweifachen Titel aus kennt Mariens Leben nur einen Sinn und ein Ziel: Christus und sein Werk. In der Ungeteiltheit, in der Ausschließlichkeit ihres Da-seins für das personale Wort, für das verbale Wort – sie bewahrte alle Worte in ihrem Herzen – und das Werk Christi erschöpft sich der Sinn ihres Lebens.

Der Hinordnung Mariens zu Christus, die Werk Gottes und Werk Mariens ist, korrespondiert die gnadenhafte, einzigartige Ankunft Mariens bei Christus durch ihre leibliche Aufnahme in den Himmel und ihre Teilnahme am Königtum Christi als dessen Teilgabe. Das Maß der Teilhabe und Teilnahme am Erlösungswerk Christi auf Erden bestimmt genau das Maß ihrer Teilhabe am Königtum ihres Sohnes. Wenn Pius IX. in „Ineffabilis Deus“ von einem „uno eodemque decreto“, ein- und demselben Ratschluss, spricht, mit dem Gott die Inkarnation seines Sohnes und den Ursprung Mariens beschlossen habe, dann sagt Pius XII. im Schlussteil von „Mystici Corporis„, dass Maria „unaque simul cum filio suo regnat“, dass Maria zugleich mit ihrem Sohne als Königin regiert. Beide Worte, die in ihrer Ähnlichkeit überraschen, betonen die Zusammenschau Mariens mit Christus.

Die Christusbezogenheit Mariens ist die bedeutungsvollste Aussage über die Muttergottes für das Mädchen und die Frau von heute. Wenn die Menschwerdung „das leuchtendste Wort ist, welches Gott in die Welt hineingesprochen hat, wenn alle früheren ‚Worte, die der Vater in der natürlichen und übernatürlichen Offenbarung gesprochen hat, in Christus wie in einem Schlusswort zusammengefasst und erklärt werden“, dann ist Maria die leuchtendste, klarste, umfassendste, end-gültige, geschöpfliche Ant-wort auf dieses Wort. Alle Antworten, die Menschen dem Wort und Anruf Gottes zu geben sich bemühen und bemüht haben, werden in Maria zusammengefasst und erklärt. Ihr Leben enthüllt uns den letzten Sinn fraulichen und menschlichen Daseins überhaupt.

Maria ist das strahlendste und vollkommenste Ebenbild Christi und darum auch Ebenbild Gottes. Sie ist die Frau ohne Fehl und Makel, die Frau, wie Gott sie sich gedacht hat, die seinen göttlichen Gedanken „virgo – sponsa – mater, Jungfrau – Braut – Mutter“ in einer absolut vollkommenen Weise personal darstellt. Darum ist Maria das Maß jeder Frau. Sie ist das Realbild des göttlichen Idealbildes der Frau. Ihr Bild hat für jegliche Form fraulicher Existenz kanonischen Charakter.

Das Leben Mariens ist als Antwort auf das Leben Christi eine scharfe Korrektur für alle Frauen und Mädchen, die den Sinn ihres Daseins ausschließlich in ihrer Beziehung zu Beruf und Arbeit, zu Mann und Kind, zu Ehe und Familie erblicken. Ordnung im Leben des Mädchens heißt: Hinordnung seines Lebens in allen Bereichen auf Christus. Gerade die Schlagworte vom „Frauenüberschuss“ und von der „Erfüllung“, die beide den Sinn fraulichen Daseins innerweltlich und zwischenmenschlich sehen, verraten, wie sehr hier das Frauenbild heute der Korrektur am Marienbild bedarf.

Eine Hilfe zur Verwirklichung dieser Ordnung könnte die Weihe an das unbefleckte Herz Mariens sein. Es sei ein Bild gestattet: Wenn Christus das Meer ist, in das alle Menschen münden, dann ist Maria der reißende Strom zu diesem Meer hin, der seine Wasser nicht schnell genug in dieses Meer ergießen kann. Wer sich Maria weiht, im Bild gesprochen, wer sich in diesen Strom hineinstellt, wird von Maria nicht nur fortgetragen, sondern geradezu fortgerissen zu Christus hin. Das Bild darf aber nicht magisch missdeutet werden, als ob durch die Weihe an Maria das Heil garantiert wäre. Die Weihe verlangt eine personale Entscheidung und hebt die eigene Aktivität nicht auf. Aber die Bewegung des Menschen und der gesamten Schöpfung auf Christus hin ist nirgendwo so stark, so gewaltig, so hinreißend wie bei Maria, der als „Braut des Heiligen Geistes die Dynamik des Geistes selbst innewohnt.

Wer von diesem Strom gepackt wird, gelangt leichter ans Ziel, wie eben die Strömung dem Schwimmer zu Hilfe kommt. Wie Maria sich selbst nicht gehörte, so ist auch der ihr Geweihte nicht Eigentum Mariens, sondern in ihr und durch sie ganz Eigentum Christi. Gerade in diesem dynamischen „Hin“ Mariens zu Christus ist das Wort des heiligen Bernhard begründet: „servus mariae numquam peribit“, ein Diener Mariens geht nie verloren. Man mag gegen diesen Satz dogmatische Bedenken erheben, die religiöse Erfahrung bestätigt ihn immer wieder. Die drei täglichen „Ave“ sind für viele der letzte Rettungsanker geworden.

Je mehr aber eine Zeit und die Menschen in ihr den elementaren, schöpferischen und erlösenden Urbezug auf Christus hin verloren haben, desto mehr tut die Weihe an das unbefleckte Herz Mariens not.

Gertrud von le Fort wagt den Vergleich „Wie die Hingabe Mariens die Voraussetzung der Erscheinung Christi war, so ist die Imitatio Mariae die Voraussetzung eines christlichen Zeitalters“.

Es ist das Anliegen dieser Arbeit, die spezifische Relation, in der die Frau zu Christus stehen sollte, aufzuweisen und die Frau mit der Gestalt des Herrn zu konfrontieren. Nur in ihm, der gesagt hat „Ich bin das Licht der Welt“ wird alles Licht. Nur von Christus her kann das Frauenbild in einer gültigen Weise aufgehellt werden. Indem das Frauenbild in das Christusbild hineingehalten wird, wird die besondere Christusebenbildlichkeit der Frau deutlich.

Ich hoffe, dass im Laufe der Untersuchung sich der Leserin und dem Leser immer mehr die Wahrheit der These von Léon Bloy erschließt: „plus une femme est sainte, plus elle est femme“. Je heiliger eine Frau ist, desto fraulicher ist sie.“ Diese These gilt auch in der Umkehrung: „Je fraulicher eine Frau ist, desto heiliger ist sie.“ Das „heilig“ ist identisch mit christlich. Der Frau ist einem besonderen Maße die „anima naturaliter christiana“ zu eigen. Sie findet in Christus und seiner Religion die höchste Erfüllung ihrer natürlichen Wesensart. Frommsein und Frausein gehören zusammen. Echte Fraulichkeit existentialisiert sich in echter Frömmigkeit. Die völlig achristliche Frau ist die entartete, aus ihrer Art „geschlagene“, de-generiert Frau.

Es versteht sich von selbst, dass diese Arbeit nicht am Bilde Mariens vorbeigehen darf. Denn „so wie Christus der Herr … für alle als absolut gültiger Typus jeglichen sittlichen Strebens dasteht …, so muss auch Maria als das Weib, in dem, was des Weibes ist, für die Individuen ihres Geschlechtes das absolute Musterbild und Ideal der gottwohlgefälligen Weiblichkeit archetypisch abgeben, so dass das Weib in allen Lagen und Verhälltnissen seines Lebens … auf Mariens Beispiel mit völliger Ruhe und Entschiedenheit hinschauen mag, um von ihr die konkrete Regel ihres Verhaltens zu entlehnen.

Das Bild Mariens verdeckt und verhüllt dabei nicht das Bild Christi, sondern ent-deckt und ent-hüllt es; es verstellt es nicht, sondern lässt es durch, und gerade diese Durch-lässigkeit des Christusbildes im Marienbilde ist das Charakteristikum, das „Marianische“. Der grundsätzliche Christusbezug der Frau wird im Bilde Mariens sowohl erhellt wie auch konkret geschlichtlich veranschaulicht.

So ergibt sich für die Darstellung des Themas ein dreifacher Gesichtspunkt: Das Christusbild, das Marienbild als die frauliche Verwirklichung des Christusbildes, das Frauenbild im Spiegel des Marien- und Christusbildes. Auf diesem Wege würde das Bild der christlichen und damit das Bild der „ewigen“, zeitlosen Frau gewonnen.

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Quelle: Josef Dreissen: „Christus Leitbild jeder Frau“, 312 Seiten, 1962 – Einleitung

(Artikelbild dazu von mir [POS] ausgewählt)

PAPST PAUL VI. 1968: ENZYKLIKA „HUMANAE VITAE“

ENZYKLIKA
SEINER HEILIGKEIT
PAUL PP. VI.

HUMANAE VITAE

ÜBER DIE WEITERGABE DES LEBENS

An die Ehrwürdigen Brüder, die Patriarchen, die Erzbischöfe,
Bischöfe und die übrigen Ortsordinarien, die mit dem Apostolischen Stuhl
in Frieden und Gemeinschaft leben,
an den Klerus und die Christgläubigen des ganzen katholischen Erdkreises sowie an alle Menschen guten Willens

EHRWÜRDIGE BRÜDER, LIEBE SÖHNE UND TÖCHTER!
GRUSS UND APOSTOLISCHEN SEGEN!

 

Die Weitergabe des Lebens

1. Die überaus ernste Aufgabe, menschliches Leben weiterzugeben, durch die die Gatten freie und bewußte Mitarbeiter des Schöpfergottes sind, erfüllt sie immer mit großer Freude; doch ist die Freude vielfach mit nicht geringen Schwierigkeiten und Bedrängnissen verbunden. Zu allen Zeiten stellte die Erfüllung dieser Aufgabe das Gewissen der Gatten vor schwere Probleme. Die jüngste Entwicklung jedoch, die die menschliche Gesellschaft nimmt, bringt derartige Veränderungen mit sich, daß sich neue Fragen erheben, denen die Kirche sich stellen muß, weil sie aufs engste mit menschlichem Leben und Glück zusammenhängen.

I. NEUE GESICHTSPUNKTE DES PROBLEMS:
DIE ZUSTÄNDIGKEIT DES KIRCHLICHEN LEHRAMTES

2. Die Veränderungen sind wirklich bedeutsam und verschiedenartig. Zunächst handelt es sich um die rasche Bevölkerungszunahme: viele fürchten, daß die Weltbevölkerung schneller zunimmt, als die zur Verfügung stehende Nahrung erlaubt. Dadurch wächst die Not in vielen Familien und in den Entwicklungsländern. Das kann staatliche Regierungen leicht dazu drängen, diese Gefahr mit radikalen Maßnahmen zu bekämpfen. Dazu erschweren nicht nur Arbeits- und Wohnverhältnisse, sondern auch gesteigerte Ansprüche wirtschaftlicher Art und im Hinblick auf die Erziehung und den Unterricht der Jugend den angemessenen Unterhalt einer größeren Zahl von Kindern. Wir erleben auch einen gewissen Wandel in der Auffassung von der Persönlichkeit der Frau und ihrer Aufgabe in der menschlichen Gesellschaft; ebenso in der Auffassung vom Wert der Gattenliebe in der Ehe und in der Beurteilung des ehelichen Verkehrs im Hinblick auf diese Liebe. Schließlich ist vor allem der staunenswerte Fortschritt des Menschen in der Beherrschung der Naturkräfte und deren rationaler Auswertung in Betracht zu ziehen. Diese Herrschaft sucht nun der Mensch auf sein ganzes Leben auszudehnen: auf seinen Körper, seine seelischen Kräfte, auf das soziale Leben und selbst auf die Gesetze, die die Weitergabe des Lebens regeln.

3. Diese Sachlage wirft neue Fragen auf. Wäre es nicht angebracht, angesichts der gegenwärtigen Lebensverhältnisse und der Bedeutung, die der eheliche Verkehr für die Harmonie und gegenseitige Treue der Gatten hat, die heute geltenden sittlichen Normen zu überprüfen? Zumal, wenn man erwägt, daß diese unter Umständen nur unter heroischen Opfern befolgt werden können? Könnte nicht das sogenannte Ganzheitsprinzip auf diesen Bereich angewandt werden und damit die Planung einer weniger großen, aber vernünftig geregelten Fruchtbarkeit einen physisch unfruchtbar machenden Akt in eine erlaubte und vorausschauende Geburtenlenkung verwandeln? Kann man nicht die Meinung vertreten, daß das Ziel des Dienstes an der Fortpflanzung mehr dem Eheleben als Ganzen aufgegeben sei als jedem einzelnen Akt? Man stellt auch die Frage, ob bei dem gesteigerten Verantwortungsbewußtsein des heutigen Menschen nicht die Zeit gekommen sei, wo die Weitergabe des Lebens mehr von Vernunft und freier Entscheidung bestimmt werden sollte als von gewissen biologischen Regelmäßigkeiten.

4. Zweifellos forderten solche Fragen vom kirchlichen Lehramt eine neue und vertiefte Überlegung über die Prinzipien der Ehemoral, die ihre Grundlage im natürlichen Sittengesetz haben, das durch die göttliche Offenbarung erhellt und bereichert wird. Kein gläubiger Christ wird bestreiten, daß die Auslegung des natürlichen Sittengesetzes zur Aufgabe des kirchlichen Lehramtes gehört. Denn zweifellos hat – wie Unsere Vorgänger wiederholt ausgesprochen haben (1) – Christus Jesus, als er dem Petrus und den übrigen Aposteln an seiner göttlichen Gewalt Anteil gab und sie aussandte, alle Völker zu lehren, was er uns geboten hat (2), sie zu zuverlässigen Wächtern und Auslegern des ganzen Sittengesetzes bestellt, das heißt nicht nur des evangelischen, sondern auch des natürlichen Sittengesetzes. Denn auch das natürliche Sittengesetz bringt den Willen Gottes zum Ausdruck, und dessen treue Befolgung ist ja allen Menschen zum ewigen Heil notwendig (3). In Erfüllung dieses Auftrags hat sich die Kirche zu allen Zeiten, besonders oft in letzter Zeit über die Natur der Ehe, über die sittlich geordnete Inanspruchnahme der ehelichen Rechte und die Pflichten der Eheleute in übereinstimmenden Dokumenten geäußert (4).

5. Im Bewußtsein dieser gleichen Aufgabe haben Wir den von Unserm Vorgänger Johannes XXIII. im März 1963 eingesetzten Ausschuß bestätigt und erweitert. Ihm gehörten außer vielen Gelehrten aus den betreffenden Fachgebieten auch Ehepaare an. Dieser Ausschuß sollte Gutachten einholen über die Fragen, die das eheliche Leben und vor allem die sittlich geordnete Geburtenregelung aufwirft; er sollte darüber hinaus die Ergebnisse seiner Studien so vorlegen, daß das kirchliche Lehramt eine den Erwartungen nicht nur der Gläubigen, sondern auch der übrigen Welt entsprechende Antwort geben könnte (5). Das Forschungsergebnis der Sachkundigen und die Gutachten vieler Unserer Brüder im Bischofsamt, die sie teils aus eigenem Antrieb einsandten, die teils von Uns erbeten waren, erlaubten Uns, dieses vielseitige Problem von allen Seiten aus sorgfältiger zu bedenken. Deshalb sagen Wir allen von Herzen Dank.

6. Die Folgerungen jedoch, zu denen der Ausschuß gelangt war, konnten für Uns kein sicheres und endgültiges Urteil darstellen, das Uns der Pflicht enthoben hätte, ein so bedeutsames Problem zum Gegenstand Unserer persönlichen Erwägung zu machen. Das war auch deshalb notwendig, weil es in der Vollversammlung des Ausschusses nicht zu einer vollen Übereinstimmung der Auffassungen über die vorzulegenden sittlichen Normen gekommen war; und vor allem, weil einige Lösungsvorschläge auftauchten, die von der Ehemoral, wie sie vom kirchlichen Lehramt bestimmt und beständig vorgelegt wurde, abwichen. Daher wollen Wir nun nach genauer Prüfung der Uns zugesandten Akten, nach reiflicher Überlegung, nach inständigem Gebet zu Gott, in kraft des von Christus Uns übertragenen Auftrags auf diese schwerwiegenden Fragen Unsere Antwort geben.

II. PRINZIPIEN DER KIRCHLICHEN LEHRE

Gesamtschau des Menschen

7. Die Frage der Weitergabe menschlichen Lebens darf – wie jede andere Frage, die das menschliche Leben angeht – nicht nur unter biologischen, psychologischen, demographischen, soziologischen Gesichtspunkten gesehen werden; man muß vielmehr den ganzen Menschen im Auge behalten, die gesamte Aufgabe, zu der er berufen ist; nicht nur seine natürliche und irdische Existenz, sondern auch seine übernatürliche und ewige. Da nun viele, die sich für künstliche Geburtenregelung einsetzen, sich dabei auf die Forderungen der ehelichen Liebe und der verantwortlichen Elternschaft berufen, ist es nötig, diese beiden bedeutsamen Elemente des ehelichen Lebens genauer zu bestimmen und zu beleuchten. – Dabei wollen Wir vor allem zurückgreifen auf die Pastoralkonstitution „Gaudium et spes„, in der sich jüngst das Zweite Vatikanische Konzil mit sehr hoher Autorität dazu geäußert hat.

Die eheliche Liebe

8. Die eheliche Liebe zeigt sich uns in ihrem wahren Wesen und Adel, wenn wir sie von ihrem Quellgrund her sehen; von Gott, der „Liebe ist (6)“, von ihm, dem Vater, „nach dem alle Vaterschaft im Himmel und auf Erden ihren Namen trägt (7)“. Weit davon entfernt, das bloße Produkt des Zufalls oder Ergebnis des blinden Ablaufs von Naturkräften zu sein, ist die Ehe in Wirklichkeit vom Schöpfergott in weiser Voraussicht so eingerichtet, daß sie in den Menschen seinen Liebesplan verwirklicht. Darum streben Mann und Frau durch ihre gegenseitige Hingabe, die ihnen in der Ehe eigen und ausschließlich ist, nach jener personalen Gemeinschaft, in der sie sich gegenseitig vollenden, um mit Gott zusammenzuwirken bei der Weckung und Erziehung neuen menschlichen Lebens. Darüber hinaus hat für die Getauften die Ehe die hohe Würde eines sakramentalen Gnadenzeichens, und bringt darin die Verbundenheit Christi mit seiner Kirche zum Ausdruck.

Eigenart der ehelichen Liebe

9. In diesem Licht wird die besondere Eigenart und Forderung der ehelichen Liebe deutlich. Es kommt sehr darauf an, daß man davon die rechte Vorstellung hat. An erster Stelle müssen wir sie als vollmenschliche Liebe sehen; das heißt als sinnenhaft und geistig zugleich. Sie entspringt darum nicht nur Trieb und Leidenschaft, sondern auch und vor allem einem Entscheid des freien Willens, der darauf hindrängt, in Freud und Leid des Alltags durchzuhalten, ja dadurch stärker zu werden: so werden dann die Gatten ein Herz und eine Seele und kommen gemeinsam zu ihrer menschlichen Vollendung. Weiterhin ist es Liebe, die aufs Ganze geht; jene besondere Form personaler Freundschaft, in der die Gatten alles großherzig miteinander teilen, weder unberechtigte Vorbehalte machen noch ihren eigenen Vorteil suchen. Wer seinen Gatten wirklich liebt, liebt ihn um seiner selbst willen, nicht nur wegen dessen, was er von ihm empfängt. Und es ist seine Freude, daß er durch seine Ganzhingabe bereichern darf. Die Liebe der Gatten ist zudem treu und ausschließlich bis zum Ende des Lebens; so wie sie Braut und Bräutigam an jenem Tag verstanden, da sie sich frei und klar bewußt durch das gegenseitige eheliche Jawort aneinander gebunden haben. Niemand kann behaupten, daß die Treue der Gatten – mag sie auch bisweilen schwer werden – unmöglich sei. Im Gegenteil. Zu allen Zeiten hatte sie ihren Adel und reiche Verdienste. Beispiele sehr vieler Ehepaare im Lauf der Jahrhunderte sind der Beweis dafür: Treue entspricht nicht nur dem Wesen der Ehe, sie ist darüber hinaus eine Quelle innigen, dauernden Glücks. Diese Liebe ist schließlich fruchtbar, da sie nicht ganz in der ehelichen Vereinigung aufgeht, sondern darüber hinaus fortzudauern strebt und neues Leben wecken will. „Ehe und eheliche Liebe sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet. Kinder sind gewiß die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr bei (8).“

Verantwortliche Elternschaft

10. Deshalb fordert die Liebe von den Ehegatten, daß sie ihre Aufgabe verantwortlicher Elternschaft richtig erkennen. Diese Aufgabe, auf die man heute mit gutem Recht ganz besonderen Wert legt, muß darum richtig verstanden werden. Sie muß aber unter verschiedenen berechtigten, miteinander zusammenhängenden Gesichtspunkten betrachtet werden. Was zunächst die biologischen Vorgänge angeht, bedeutet verantwortungsbewußte Elternschaft die Kenntnis und die Beachtung der mit ihnen zusammenhängenden Funktionen. So vermag der Mensch in seinen Fortpflanzungskräften die biologischen Gesetze zu entdecken, die zur menschlichen Person gehören (9). Was dann psychologisch Trieb und Leidenschaft betrifft, so meint verantwortungsbewußte Elternschaft ihre erforderliche Beherrschung durch Vernunft und Willen. Im Hinblick schließlich auf die gesundheitliche, wirtschaftliche, seelische und soziale Situation bedeutet verantwortungsbewußte Elternschaft, daß man entweder, nach klug abwägender Überlegung, sich hochherzig zu einem größeren Kinderreichtum entschließt, oder bei ernsten Gründen und unter Beobachtung des Sittengesetzes zur Entscheidung kommt, zeitweise oder dauernd auf weitere Kinder zu verzichten. Endlich und vor allem hat verantwortungsbewußte Elternschaft einen inneren Bezug zur sogenannten objektiven sittlichen Ordnung, die auf Gott zurückzuführen ist, und deren Deuterin das rechte Gewissen ist. Die Aufgabe verantwortungsbewußter Elternschaft verlangt von den Gatten, daß sie in Wahrung der rechten Güter- und Wertordnung ihre Pflichten gegenüber Gott, sich selbst, gegenüber ihrer Familie und der menschlichen Gesellschaft anerkennen. Daraus folgt, daß sie bei der Aufgabe, das Leben weiterzugeben, keineswegs ihrer Willkür folgen dürfen, gleichsam als hinge die Bestimmung der sittlich gangbaren Wege von ihrem eigenen und freien Ermessen ab. Sie sind vielmehr verpflichtet, ihr Verhalten auf den göttlichen Schöpfungsplan auszurichten, der einerseits im Wesen der Ehe selbst und ihrer Akte zum Ausdruck kommt, den anderseits die beständige Lehre der Kirche kundtut (10).

Achtung vor dem Wesen und der Zielsetzung des ehelichen Aktes

11. Jene Akte, die eine intime und keusche Vereinigung der Gatten darstellen und die das menschliche Leben weitertragen, sind, wie das letzte Konzil betont hat, „zu achten und zu ehren (11)“; sie bleiben auch sittlich erlaubt bei vorauszusehender Unfruchtbarkeit, wenn deren Ursache keineswegs im Willen der Gatten liegt; denn die Bestimmung dieser Akte, die Verbundenheit der Gatten zum Ausdruck zu bringen und zu bestärken, bleibt bestehen. Wie die Erfahrung lehrt, geht tatsächlich nicht aus jedem ehelichen Verkehr neues Leben hervor. Gott hat ja die natürlichen Gesetze und Zeiten der Fruchtbarkeit in seiner Weisheit so gefügt, daß diese schon von selbst Abstände in der Aufeinanderfolge der Geburten schaffen. Indem die Kirche die Menschen zur Beobachtung des von ihr in beständiger Lehre ausgelegten natürlichen Sittengesetzes anhält, lehrt sie nun, daß „jeder eheliche Akt“ von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens hingeordnet bleiben muß (12).

Untrennbarkeit von liebender Vereinigung und Fortpflanzung

12. Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Sinngehalte – liebende Vereinigung und Fortpflanzung -, die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen. Seiner innersten Struktur nach befähigt der eheliche Akt, indem er den Gatten und die Gattin aufs engste miteinander vereint, zugleich zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind. Wenn die beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung beachtet werden, behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz den Sinngehalt gegenseitiger und wahrer Liebe, und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft, zu der der Mensch berufen ist. Unserer Meinung nach sind die Menschen unserer Zeit durchaus imstande, die Vernunftgemäßheit dieser Lehre zu erfassen.

Treue zum Schöpfungsplan Gottes

13. Man weist ja mit Recht darauf hin, daß ein dem Partner aufgenötigter Verkehr, der weder auf sein Befinden noch auf seine berechtigten Wünsche Rücksicht nimmt, kein wahrer Akt der Liebe ist, daß solche Handlungsweise vielmehr dem widerspricht, was mit Recht die sittliche Ordnung für das Verhältnis der beiden Gatten zueinander verlangt. Ebenso muß man dann auch, wenn man darüber nachdenkt, zugeben: Ein Akt gegenseitiger Liebe widerspricht dem göttlichen Plan, nach dem die Ehe entworfen ist, und dem Willen des ersten Urhebers menschlichen Lebens, wenn er der vom Schöpfergott in ihn nach besonderen Gesetzen hineingelegten Eignung, zur Weckung neuen Lebens beizutragen, abträglich ist. Wenn jemand daher einerseits Gottes Gabe genießt und anderseits – wenn auch nur teilweise – Sinn und Ziel dieser Gabe ausschließt, handelt er somit im Widerspruch zur Natur des Mannes und der Frau und deren inniger Verbundenheit; er stellt sich damit gegen Gottes Plan und heiligen Willen. Wer das Geschenk ehelicher Liebe genießt und sich dabei an die Zeugungsgesetze hält, der verhält sich nicht, als wäre er Herr über die Quellen des Lebens, sondern er stellt sich vielmehr in den Dienst des auf den Schöpfer zurückgehenden Planes. Wie nämlich der Mensch ganz allgemein keine unbeschränkte Verfügungsmacht über seinen Körper hat, so im besonderen auch nicht über die Zeugungskräfte als solche, sind doch diese ihrer innersten Natur nach auf die Weckung menschlichen Lebens angelegt, dessen Ursprung Gott ist. „Das menschliche Leben muß allen etwas Heiliges sein“, mahnt Unser Vorgänger Johannes XXIII., „denn es verlangt von seinem ersten Aufkeimen an das schöpferische Eingreifen Gottes (13).“

Unerlaubte Wege der Geburtenregelung

14. Gemäß diesen fundamentalen Grundsätzen menschlicher und christlicher Eheauffassung müssen Wir noch einmal öffentlich erklären: Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung – auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen -, sind kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen (14). Gleicherweise muß, wie das kirchliche Lehramt des öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden (15). Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel (16). Man darf, um diese absichtlich unfruchtbar gemachten ehelichen Akte zu rechtfertigen, nicht als Argument geltend machen, man müsse das Übel wählen, das als das weniger schwere erscheine; auch nicht, daß solche Akte eine gewisse Einheit darstellen mit früheren oder nachfolgenden fruchtbaren Akten und deshalb an ihrer einen und gleichen Gutheit teilhaben. Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere sittliche Übel zu dulden, um ein größeres zu verhindern oder um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern (17), so ist es dennoch niemals erlaubt – auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen (18): das heißt etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muß; das gilt auch, wenn dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen, der Familie oder der menschlichen Gesellschaft zu schützen oder zu fördern. Völlig irrig ist deshalb die Meinung, ein absichtlich unfruchtbar gemachter und damit in sich unsittlicher ehelicher Akt könne durch die fruchtbaren ehelichen Akte des gesamtehelichen Lebens seine Rechtfertigung erhalten.

Erlaubtheit therapeutischer Mittel

15. Die Kirche hält aber jene therapeutischen Maßnahmen, die zur Heilung körperlicher Krankheiten notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus aller Voraussicht nach eine Zeugungsverhinderung eintritt. Voraussetzung dabei ist, daß diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt wird (19).

Erlaubte Inanspruchnahme unfruchtbarer Perioden

16. Allein dieser Lehre der Kirche über die Gestaltung der ehelichen Sittlichkeit halten einige heute entgegen, wie schon oben (Nr. 3) erwähnt, es sei Recht und Aufgabe der menschlichen Vernunft, die ihr von der Naturwelt dargebotenen Kräfte zu steuern und auf Ziele auszurichten, die dem Wohl des Menschen entsprechen. Ja, man fragt: Ist nicht in diesem Zusammenhang in vielen Situationen künstliche Geburtenregelung vernünftiger, wenn man nämlich damit mehr Frieden und Eintracht in der Familie erreichen und für die Erziehung schon lebender Kinder bessere Bedingungen schaffen kann? Auf diese Frage ist entschieden zu antworten: Die Kirche ist die erste, die den Einsatz der menschlichen Vernunft anerkennt und empfiehlt, wenn es um ein Werk geht, das den vernunftbegabten Menschen so eng mit seinem Schöpfer verbindet; aber ebenso betont sie, daß man sich dabei an die von Gott gesetzte Ordnung halten muß. Wenn also gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der Geburten – Gründe, die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation der Gatten oder aus äußeren Verhältnissen ergeben -, ist es nach kirchlicher Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken und die Kinderzahl so zu planen, daß die oben dargelegten sittlichen Grundsätze nicht verletzt werden (20). Die Kirche bleibt sich und ihrer Lehre treu, wenn sie einerseits die Berücksichtigung der empfängnisfreien Zeiten durch die Gatten für erlaubt hält, andererseits den Gebrauch direkt empfängnisverhütender Mittel als immer unerlaubt verwirft auch wenn für diese andere Praxis immer wieder ehrbare und schwerwiegende Gründe angeführt werden. Tatsächlich handelt es sich um zwei ganz unterschiedliche Verhaltensweisen: bei der ersten machen die Eheleute von einer naturgegebenen Möglichkeit rechtmäßig Gebrauch; bei der anderen dagegen hindern sie den Zeugungsvorgang bei seinem natürlichen Ablauf. Zweifellos sind in beiden Fällen die Gatten sich einig, daß sie aus guten Gründen Kinder vermeiden wollen, und dabei möchten sie auch sicher sein. Jedoch ist zu bemerken, daß nur im ersten Fall die Gatten sich in fruchtbaren Zeiten des ehelichen Verkehrs enthalten können, wenn aus berechtigten Gründen keine weiteren Kinder mehr wünschenswert sind. In den empfängnisfreien Zeiten aber vollziehen sie dann den ehelichen Verkehr zur Bezeugung der gegenseitigen Liebe und zur Wahrung der versprochenen Treue. Wenn die Eheleute sich so verhalten, geben sie wirklich ein Zeugnis der rechten Liebe.

Ernste Folgen der Methoden einer künstlichen Geburtenregelung

17. Verständige Menschen können sich noch besser von der Wahrheit der kirchlichen Lehre überzeugen, wenn sie ihr Augenmerk auf die Folgen der Methoden der künstlichen Geburtenregelung richten. Man sollte vor allem bedenken, wie bei solcher Handlungsweise sich ein breiter und leichter Weg einerseits zur ehelichen Untreue, anderseits zur allgemeinen Aufweichung der sittlichen Zucht auftun könnte. Man braucht nicht viel Erfahrung, um zu wissen, wie schwach der Mensch ist, und um zu begreifen, daß der Mensch – besonders der Jugendliche, der gegenüber seiner Triebwelt so verwundbar ist – anspornender Hilfe bedarf, um das Sittengesetz zu beobachten, und daß es unverantwortlich wäre, wenn man ihm die Verletzung des Gesetzes selbst erleichterte. Auch muß man wohl befürchten: Männer, die sich an empfängnisverhütende Mittel gewöhnt haben, könnten die Ehrfurcht vor der Frau verlieren, und, ohne auf ihr körperliches Wohl und seelisches Gleichgewicht Rücksicht zu nehmen, sie zum bloßen Werkzeug ihrer Triebbefriedigung erniedrigen und nicht mehr als Partnerin ansehen, der man Achtung und Liebe schuldet. Schließlich ist sehr zu bedenken, welch gefährliche Macht man auf diese Weise jenen staatlichen Behörden in die Hand gäbe, die sich über sittliche Grundsätze hinwegsetzen. Wer könnte es Staatsregierungen verwehren, zur Überwindung der Schwierigkeiten ihrer Nationen für sich in Anspruch zu nehmen, was man Ehegatten als erlaubte Lösung ihrer Familienprobleme zugesteht? Wer könnte Regierungen hindern, empfängnisverhütende Methoden zu fördern, die ihnen am wirksamsten zu sein scheinen, ja sogar ihre Anwendung allgemein vorzuschreiben, wo immer es ihnen notwendig erscheint? Auf diese Weise könnte es geschehen, daß man, um Schwierigkeiten persönlicher, familiärer oder sozialer Art, die sich aus der Befolgung des göttlichen Gesetzes ergeben, zu vermeiden, es dem Ermessen staatlicher Behörden zugestände, sich in die ganz persönliche und intime Aufgabe der Eheleute einzumischen. Will man nicht den Dienst an der Weitergabe des Lebens menschlicher Willkür überlassen, dann muß man für die Verfügungsmacht des Menschen über den eigenen Körper und seine natürlichen Funktionen unüberschreitbare Grenzen anerkennen, die von niemand, sei es Privatperson oder öffentliche Autorität, verletzt werden dürfen. Diese Grenzen bestimmen sich einzig aus der Ehrfurcht, die dem menschlichen Leibe in seiner Ganzheit und seinen natürlichen Funktionen geschuldet wird: und zwar entsprechend den oben dargelegten Grundsätzen und dem recht verstandenen sogenannten Ganzheitsprinzip, so wie es Unser Vorgänger Pius XII. erläutert hat (21).

Die Kirche als Garant der wahren Werte des Menschen

18. Es ist vorauszusehen, daß vielleicht nicht alle diese überkommene Lehre ohne weiteres annehmen werden; es werden sich, verstärkt durch die modernen Kommunikationsmittel, zu viele Gegenstimmen gegen das Wort der Kirche erheben. Die Kirche aber, die es nicht überrascht, daß sie ebenso wie ihr göttlicher Stifter gesetzt ist „zum Zeichen, dem widersprochen wird (22)“, steht dennoch zu ihrem Auftrag, das gesamte Sittengesetz, das natürliche und evangelische, demütig, aber auch fest zu verkünden. Die Kirche ist ja nicht Urheberin dieser beiden Gesetze; sie kann deshalb darüber nicht nach eigenem Ermessen entscheiden, sondern nur Wächterin und Auslegerin sein; niemals darf sie etwas für erlaubt erklären, was in Wirklichkeit unerlaubt ist, weil das seiner Natur nach dem wahren Wohl des Menschen widerspricht. Indem sie das eheliche Sittengesetz unverkürzt wahrt, weiß die Kirche sehr wohl, daß sie zum Aufbau echter menschlicher Kultur beiträgt; darüber hinaus spornt sie den Menschen an, sich nicht seiner Verantwortung dadurch zu entziehen, daß er sich auf technische Mittel verläßt; damit sichert sie die Würde der Eheleute. Indem die Kirche so dem Beispiel und der Lehre unseres göttlichen Erlösers getreu vorgeht, zeigt sie, daß ihre aufrichtige und uneigennützige Liebe den Menschen begleitet: sie will ihm helfen in dieser Welt, daß er wirklich als Kind am Leben des lebendigen Gottes teilhat, der aller Menschen Vater ist (23).

III. SEELSORGLICHE RICHTLINIEN

Die Kirche als Mutter und Lehrmeisterin

19. Unsere Worte wären nicht der volle und deutliche Ausdruck der Gedanken und Sorgen der Kirche, der Mutter und Lehrmeisterin aller Völker, wenn sie den Menschen, die sie zur treuen Befolgung von Gottes Gebot über die Ehe auffordern, nicht auch in den schweren Situationen, unter denen heute Familien und Völker leiden, Hilfen böten bei der Durchführung einer sittlich geordneten Geburtenregelung. Die Kirche kann sich ja zu den Menschen nicht anders verhalten als unser göttlicher Erlöser: sie kennt die Schwachheit der Menschen, sie hat Erbarmen mit den Scharen, sie nimmt sich der Sünder an; sie muß aber jenes Gesetz lehren, das wirklich das Gesetz des menschlichen Lebens ist: jenes Lebens, das auf seine ursprüngliche Wahrheit zurückgeführt, von Gottes Geist bewegt wird (24).

Möglichkeit der Beobachtung des göttlichen Gesetzes

20. Die Verwirklichung der Lehre über die rechte Geburtenregelung, die die Kirche als Gottes Gebot selbst verkündet, erscheint zweifellos vielen schwer, ja sogar ganz unmöglich. Aber wie jedes besonders hohe und wertvolle Gut verlangt dieses Gesetz vom einzelnen Menschen, von der Familie und von der menschlichen Gesellschaft feste Entschlüsse und viele Anstrengungen. Ja, seine Befolgung ist nicht möglich ohne die helfende Gnade Gottes, die den guten Willen des Menschen stützt und stärkt. Wer aber tiefer nachdenkt, wird erkennen, daß diese Anstrengungen die Würde des Menschen erhöhen und beitragen zum Wohl der menschlichen Gesellschaft.

Selbstbeherrschung

21. Sittlich geordnete Geburtenregelung aber verlangt von den Gatten vor allem eine volle Anerkennung und Wertschätzung der wahren Güter des Lebens und der Familie, ferner eine ständige Bemühung um allseitige Beherrschung ihrer selbst und ihres Trieblebens. Ganz sicher ist diese geistige Herrschaft über den Naturtrieb ohne Askese nicht möglich. Nur so vermag man die dem ehelichen Leben eigentümlichen Ausdrucksformen der Liebe in Einklang zu bringen mit der rechten Ordnung. Das gilt besonders für jene Zeiten, in denen man Enthaltsamkeit üben muß. Solche Selbstzucht, Ausdruck ehelicher Keuschheit, braucht keineswegs der Gattenliebe zu schaden; sie erfüllt sie vielmehr mit einem höheren Sinn für Menschlichkeit. Solche Selbstzucht verlangt zwar beständiges Sich-Mühen; ihre heilsame Kraft aber führt die Gatten zu einer volleren Entfaltung ihrer selbst und macht sie reich an geistlichen Gütern. Sie schenkt der Familie wahren Frieden und hilft, auch sonstige Schwierigkeiten zu meistern. Sie fördert bei den Gatten gegenseitige Achtung und Besorgtsein füreinander; sie hilft den Eheleuten, ungezügelte Selbstsucht, die der wahren Liebe widerspricht, zu überwinden, sie hebt bei ihnen das Verantwortungsbewußtsein für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie verleiht den Eltern bei der Erziehung der Kinder eine innerlich begründete, wirkungsvollere Autorität: dementsprechend werden dann Kinder und junge Menschen mit fortschreitendem Alter zu den wahren menschlichen Werten die rechte Einstellung bekommen und die Kräfte ihres Geistes und ihrer Sinne in glücklicher Harmonie entfalten.

Schaffung einer für die Keuschheit gedeihlichen Atmosphäre

22. Bei dieser Gelegenheit wollen Wir die Erzieher und alle, die für das Gemeinwohl der menschlichen Gesellschaft verantwortlich sind, an die Notwendigkeit erinnern, ein Klima zu schaffen, das geschlechtlich zuchtvolles Verhalten begünstigt. So überwindet wahre Freiheit Ungebundenheit durch Wahrung der sittlichen Ordnung. Alle, denen der Fortschritt der menschlichen Kultur und der Schutz der wesentlichen Güter der Seele am Herzen liegt, müssen einstimmig verurteilen, was bei den modernen Massenmedien dazu beiträgt, die Sinne aufzupeitschen und Sittenverfall zu verbreiten, ebenso jede Form von Pornographie in Schrift, Wort und Darstellung. Man soll doch nicht versuchen, solche Entartung mit Berufung auf Kunst und Wissenschaft zu rechtfertigen (25) oder mit dem Hinweis auf die Freiheit, die vielleicht in diesem Bereich die staatlichen Stellen gewähren.

Appell an die staatlichen Behörden

23. Daher richten Wir das Wort an die Regierungen, denen vor allem die Verantwortung für den Schutz des Gemeinwohls obliegt und die soviel zur Wahrung der guten Sitten beitragen können: Duldet niemals, daß die guten Sitten eurer Völker untergraben werden; verhindert unter allen Umständen, daß durch Gesetze in die Familie, die Keimzelle des Staates, Praktiken eindringen, die zum natürlichen und göttlichen Gesetz im Widerspruch stehen. Um das Problem des Bevölkerungszuwachses zu lösen, kann und muß die staatliche Gewalt einen anderen Weg gehen: den einer weisen und vorausschauenden Familien- und Bildungspolitik, die das Sittengesetz und die Freiheit der Bürger sicherstellt. Wir wissen sehr wohl um die Schwierigkeiten, die hier die Regierungen haben, zumal in den Entwicklungsländern. Unser Verständnis für diese begründeten Sorgen beweist Unsere Enzyklika „Populorum progressio“. Hier aber wiederholen Wir mit Unserem Vorgänger Johannes XXIII.: „Bei Behandlung und Lösung dieser Fragen darf der Mensch weder Wege gehen noch Mittel anwenden, die im Widerspruch zu seiner Würde stehen, wie sie von jenen ungescheut angeboten werden, die vom Menschen und seinem Leben rein materialistisch denken. Unserer Überzeugung nach läßt sich die Frage nur lösen, wenn beim wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt sowohl der einzelnen wie des ganzen Menschheitsgeschlechtes die echt menschlichen Güter und Werte geachtet und gemehrt werden (26).“ Sehr zu Unrecht würde man die göttliche Vorsehung für das verantwortlich machen, was im Gegenteil eine Folge kurzsichtiger Politik ist, mangelnden Sinns für soziale Gerechtigkeit, selbstsüchtiger Bereicherung, schließlich fauler Nachlässigkeit in der Übernahme von Anstrengungen, die ein Volk mit all seinen Bürgern zu höherem Lebensstandard führen könnten (27). Möchten doch alle Verantwortlichen, auf die es ankommt – wie es einige schon ausgezeichnet tun -, immer wieder mit allen Kräften ans Werk gehen. Man darf nicht nachlassen im Eifer, sich innerhalb der großen Menschenfamilie gegenseitig zu helfen; hier öffnet sich, meinen Wir, ein schier unbegrenztes Betätigungsfeld für die großen überstaatlichen Einrichtungen.

An die Wissenschaftler

24. Wir möchten nun Unsern Appell an die Männer der Wissenschaft richten, „die dem Wohl von Ehe und Familie und dem Frieden des Gewissens sehr dienen, wenn sie durch ihre gemeinsame wissenschaftliche Arbeit die Voraussetzungen für eine sittlich einwandfreie Geburtenregelung genauer zu klären versuchen (28)“. Vor allem ist zu wünschen – was schon Pius XII. gesagt hat -, daß aufbauend auf dem Wissen um die natürlichen Zyklen die Medizin für eine sittlich geordnete Geburtenregelung sichere Grundlagen zu schaffen vermag (29). So werden dann die Wissenschaftler – besonders die Katholiken unter ihnen – durch ihren Beitrag beweisen, daß es so ist, wie die Kirche lehrt: daß nämlich „es keinen wahren Widerspruch geben kann zwischen den göttlichen Gesetzen hinsichtlich der Übermittlung des Lebens und dem, was echter ehelicher Liebe dient (30)“.

An die christlichen Eheleute

25. Nun richtet sich Unser Wort insbesondere an Unsere Söhne und Töchter, besonders an diejenigen, die Gott beruft, ihm im Ehestande zu dienen. Indem die Kirche die unumstößlichen Forderungen des göttlichen Gesetzes weitergibt, verkündet sie das Heil und schließt in den Sakramenten Wege der Gnade auf: dadurch wird der Mensch eine neue Schöpfung, die in Liebe und echter Freiheit dem erhabenen Plan seines Schöpfers und Erlösers entspricht und Sinn hat für die leichte Last Christi (31). Indem sie in Demut seiner Stimme folgen, sollen die christlichen Eheleute daran denken, daß ihre Berufung zum christlichen Leben, die in der Taufe gründet, im Sakrament der Ehe entfaltet und gefestigt wurde. So werden sie „gestärkt und gleichsam geweiht“, um ihre Aufgaben treu erfüllen, ihre Berufung zur Vollendung führen und vor der Welt das ihnen aufgetragene christliche Zeugnis geben zu können (32). Diese Aufgabe hat der Herr ihnen anvertraut, damit sie den Menschen jenes heilige und doch milde Gesetz offenbar machen, das ihre gegenseitige Liebe und ihr Zusammenwirken mit der Liebe Gottes, des Urhebers menschlichen Lebens, innig vereint. Daß für das Leben christlicher Eheleute bisweilen ernste Schwierigkeiten auftreten, leugnen Wir keineswegs: denn wie für jeden von uns ist auch für sie „die Pforte eng und schmal der Weg, der zum Leben führt (33)“. Dennoch wird die Hoffnung auf dieses Leben wie ein hellstrahlendes Licht ihren Weg erleuchten, wenn sie tapferen Sinnes bemüht sind, „nüchtern, gerecht und gottesfürchtig in dieser Welt zu leben (34)“, wohl wissend, daß „die Gestalt dieser Welt vergeht (35)“. Deshalb sollen die Eheleute die ihnen auferlegten Opfer bereitwillig auf sich nehmen, gestärkt durch den Glauben und die Hoffnung, die „nicht zuschanden werden läßt: denn die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsere Herzen durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ward (36)“. Sie sollen ferner in inständigem Gebet die Hilfe Gottes erflehen und vor allem aus der immer strömenden Quelle der Eucharistie Gnade und Liebe schöpfen. Sollten aber Sünden ihren Weg hemmen, dann mögen sie nicht den Mut verlieren, sondern demütig und beharrlich zur Barmherzigkeit Gottes ihre Zuflucht nehmen, die ihnen im Bußsakrament in reichem Maße geschenkt wird. So können die Eheleute zu der ihnen als Gatten eigenen Vollkommenheit kommen, wie der Apostel sie kennzeichnet: „Ihr Männer, liebet eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt hat … So sollen die Männer ihre Frauen lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. Hat doch niemand je sein eigenes Fleisch gehaßt, sondern er hegt und pflegt es wie Christus seine Kirche … Dieses Geheimnis ist groß: ich meine im Hinblick auf Christus und die Kirche. Wohlan, so liebe jeder von euch seine Frau ebenso wie sich selbst; die Frau aber stehe in Ehrfurcht zum Manne (37).“

Familienapostolat

26. Eine der edelsten Früchte, die aus dem unentwegten Bemühen der Eheleute um die Befolgung des göttlichen Gesetzes heranreift, ist der häufige Wunsch der Eheleute, andere an ihrer Erfahrung teilhaben zu lassen. So fügt sich dem weiten Bereich der Laienberufung ein neues Apostolat ausgezeichneter Art ein: der Dienst jener aneinander, die in gleicher Situation stehen: die Eheleute übernehmen für andere Eheleute, denen gegenüber sie sich als Führer erweisen, eine apostolische Aufgabe. Das scheint heute eine besonders zeitgemäße Form des Apostolates zu sein (38).

An die Ärzte und ihre Helfer

27. Große Hochachtung zollen Wir den Ärzten und ihren Helfern, die in der Ausübung ihres Berufes mehr darauf schauen, was ein christliches Berufsethos von ihnen fordert als auf rein menschliche Interessen. Sie mögen beharrlich bei dem Vorsatz bleiben, sich für die Lösungen einzusetzen, die dem Glauben und der Vernunft entsprechen; sie mögen sich auch bemühen, ihre Berufskollegen für die gleiche Einstellung zu gewinnen. Zudem sollen sie es als besondere Aufgabe ihres Berufes betrachten, sich das notwendige Wissen zu erwerben, um in diesem schwierigen Bereich Eheleute, die zu ihnen kommen, recht beraten und ihnen verantwortbare Wege zeigen zu können, wie es mit Fug und Recht von ihnen erwartet wird.

An die Priester

28. Liebe Priester, liebe Söhne! Durch euren heiligen Beruf seid ihr Berater und geistliche Führer der einzelnen Menschen wie der Familien. Voll Vertrauen möchten Wir Uns an euch wenden. Eure Pflicht ist es ja – Unser Wort gilt besonders den Lehrern der Moraltheologie -, die kirchliche Ehelehre unverfälscht und offen vorzulegen. Gebt an erster Stelle ihr bei der Ausübung eures Amtes das Beispiel aufrichtigen Gehorsams, der innerlich und nach außen dem kirchlichen Lehramt zu leisten ist. Wie ihr wohl wißt, verpflichtet euch dieser Gehorsam nicht so sehr wegen der beigebrachten Beweisgründe, als wegen des Lichtes des Heiligen Geistes, mit dem besonders die Hirten der Kirche bei der Darlegung der Wahrheit ausgestattet sind (39). Ihr wißt auch, daß es zur Wahrung des inneren Friedens der einzelnen und der Einheit des christlichen Volkes von größter Bedeutung ist, daß in Sitten- wie in Glaubensfragen alle dem kirchlichen Lehramt gehorchen und die gleiche Sprache sprechen. Deshalb machen Wir Uns die eindringlichen Worte des großen Apostels Paulus zu eigen und appellieren erneut an euch aus ganzem Herzen: „Ich ermahne euch, Brüder, … daß Ihr alle in Eintracht redet; keine Parteiungen soll es unter euch geben, vielmehr sollt ihr im gleichen Sinn und in gleicher Überzeugung zusammenstehen (40).“

29. Ferner, wenn nichts von der Heilsiehre Christi zu unterschlagen eine hervorragende Ausdrucksform der Liebe ist, so muß dies immer mit Duldsamkeit und Liebe verbunden sein; dafür hat der Herr selbst durch sein Wort und Werk den Menschen ein Beispiel gegeben. Denn obwohl er gekommen war; nicht um die Welt zu richten, sondern zu retten (41), war er zwar unerbittlich streng gegen die Sünde, aber geduldig und barmherzig gegenüber den Sündern. Bei ihren Schwierigkeiten und Nöten sollten die Eheleute im Wort und im mitfühlenden Herzen des Priesters ein Echo der Stimme und der Liebe unseres Erlösers finden. Redet mit Zuversicht, liebe Söhne, überzeugt, daß der Heilige Geist, welcher dem Lehramt bei der Darlegung der rechten Lehre beisteht, die Herzen der Gläubigen erleuchtet und sie zur Zustimmung einlädt. Es geht nicht ohne Gebet. Lehrt es die Eheleute; unterweist sie, daß sie oft, mit großem Glauben, zu den Sakramenten der Eucharistie und der Buße kommen und niemals wegen ihrer Schwachheit den Mut verlieren.

An die Bischöfe

30. Liebe und ehrwürdige Brüder im Bischofsamt! Am Ende dieses Rundschreibens wenden Wir Uns in Ehrerbietung und Liebe an euch. Mit euch teilen Wir besonders eng die Sorgen um das geistliche Wohl des Gottesvolkes. An euch richtet sich Unsere dringende Bitte: Setzt euch, an der Spitze eurer Mitarbeiter, der Priester, und eurer Gläubigen restlos und unverzüglich ein für Schutz und Heiligkeit der Ehe; dafür, daß damit das Leben in der Ehe zu menschlicher und christlicher Vollendung kommt. Das sollt ihr als die größte und verantwortungsvollste Aufgabe ansehen, die euch heute anvertraut ist. Ihr wißt sehr wohl, daß dieser Hirtendienst eine gewisse Abstimmung der pastoralen Bemühungen aufeinander erfordert, die alle Bereiche menschlichen Tuns umfaßt: den wirtschaftlichen, den der Bildung und den gesellschaftlichen. Gleichzeitiger Fortschritt auf allen diesen Gebieten wird das Leben von Eltern und Kindern in der Familie erträglicher, leichter und froher machen. Bei ehrfürchtiger Wahrung von Gottes Plan mit der Welt wird auch das Leben der menschlichen Gesellschaft durch brüderliche Liebe reicher und durch wahren Frieden gesicherter werden.

SCHLUSSWORT

31. Euch, ehrwürdige Brüder, liebe Söhne und Töchter, und euch alle, Menschen guten Willens, rufen Wir auf zu einem wahrhaft großen Werk der Erziehung und des Fortschritts und der Liebe. Wir stützen Uns dabei auf die feste Lehre der Kirche, die der Nachfolger des heiligen Petrus, gemeinsam mit den Brüdern im katholischen Bischofsamt, treu bewahrt und auslegt. Dieses wahrhaft große Werk, davon sind Wir fest überzeugt, gereicht sowohl der Welt wie der Kirche zum Segen. Nur wenn der Mensch sich an die von Gott in seine Natur eingeschriebenen und darum weise und liebevoll zu achtenden Gesetze hält, kann er zum wahren, sehnlichst erstrebten Glück gelangen. Für dieses große Werk erflehen Wir nicht nur euch allen, sondern besonders den Eheleuten, vom allheiligen und allbarmherzigen Gott die Fülle himmlischer Gnade und erteilen euch als deren Unterpfand von Herzen Unseren Apostolischen Segen.

Rom, bei St. Peter, am 25. Juli, am Fest des heiligen Apostels Jakobus 1968, im sechsten Jahre Unseres Pontifikats.

PAUL PP. VI.


Anmerkungen

1) Vgl. Pius IX., Enz. Qui Pluribus, 9. Nov. 1846: Pius IX. P. M. Acta, Bd. 1, S. 9-10; Pius X., Enz. Singulari Quadam, 24. Sept. 1912: AAS 4 (1912), S. 658; Pius XI., Enz. Casti Connubii, 31. Dezember 1930: AAS 22 (1930), S. 579-581; Pius XII., Ansprache Magnificate Dominum, an den katholischen Weltepiskopat, 2. Nov. 1954: AAS 46 (1954), S. 671-672; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961), S. 457.

2) Vgl. Mt 28,18-19.

3) Vgl. Mt 7,21.

4) Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. CIII; Leo XIII., Enz. Arcanum, 10. Febr. 1880: Acta Leonis XIII., 2 (1881), S. 26-29; Pius XI., Enz. Divini Illius Magistri, 31. Dez. 1929: AAS 22 (1930), S. 56-61; Enz. Casti ConnubiiAAS 22 (1930), S. 545-546; Pius XII., Ansprache an die italienische medizinisch-biologische Vereinigung vom hl. Lukas, 12. Nov. 1944: Ansprache und Radiobotschaften, VI, S. 191-192; An die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 835-854; An den Kongreß des Fronte della Famiglia und der Vereinigung der kinderreichen Familien, 28. Nov. 1951: AAS 43 (1951), S. 857-859; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735; Johannes XXIII., Enz. Mater et MagistraAAS 53 (1961), S. 446-447; Codex luris Canonici, c. 1067; c. 1068, § 1; c. 1076, §§ 1-2; 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 47-52.

5) Vgl. Paul VI., Ansprache an das Kardinalskollegium, 23. Juni 1964: AAS 56 (1964), S. 588; An die Kommission zum Studium der Probleme der Bevölkerung, der Familie und der Geburten, 27. März 1965: AAS 57 (1965), S. 388; An den Nationalkongreß der italienischen Vereinigung der Hebammen und Gynäkologen, 29. Okt. 1966: AAS 58 (1966), S. 1168.

6) Vgl. 1 Joh 4-8.

7) Vgl. Eph 3,15.

8) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50.

9) Vgl. S. Thom. Aqu., S. Th., I-II, qu. 94, a. 2.

10) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50 und 51.

11) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 49.

12) Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii: AAS 92 (1930), S. 560; Pius XII., Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt.1951: AAS 43 (1951), S. 843.

13) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et MagistraAAS 53 (1961), S. 447.

14) Vgl. Catechisrnus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI., Enz. Casti ConnubiiAAS 22 (1930), S. 562-564; Pius XII., Ansprache an die italienische medizinisch-biologische Vereinigung vom hl. Lukas, 12. Nov. 1944: Ansprache und Radiobotschaften, VI (1944), S. 191-192; Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 842-843; S. 857-859; Johannes XXIII., Enz. Pacem in Terris, 11. April 1963: AAS 55 (1963), S. 259-260; 2. Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, Nr. 51.

15) Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii: AAS 22 (1930), S. 565; Dekret d. Hl. Off., 22. Februar 1940, AAS 32 (1940), S. 73; Pius XII., Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 843-844; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735.

16) Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI., Enz. Casti Connubii: AAS 22 (1930), S. 559-561; Pius XII., An die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 843; AAS 45 (1953), S. 674-675; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra: AAS 53 (1961), S. 447.

17) Vgl. Pius XII., Ansprache an den Nationalkongreß der Vereinigung kath. Juristen Italiens, 6. Dez. 1953: AAS 45 (1953), S. 798-799.

18) Vgl. Röm 3,8.

19) Vgl. Pius XII., Ansprache an die Teilnehmer des 26. Kongresses der italien. Gesellschaft für Urologie, 8.7.1953: AAS 45 (1953), S. 674-675; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735.

20) Vgl. Pius XII., Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 846.

21) Vgl. Pius XII., Ansprache an die Teilnehmer des 26. Kongresses der italien. Gesellschaft für Urologie, 8.7.1953: AAS 45 (1953), S. 674-675; AAS 48 (1956), S. 46l-462.

22) Vgl. Lk 2,34.

23) Vgl. Paul VI., Enz. Populorum Progressio, 26. März 1967, Nr. 21.

24) Vgl. Röm 8.

25) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Dekret Inter Mirifica über die sozialen Kommunikationsmittel, Nr. 6-7.

26) Vgl. Enz. Mater et MagistraAAS 53 (1961), S. 447.

27) Vgl. Enz. Populorum Progressio, Nr. 48-55.

28) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 52.

29) Vgl. Pius XII., Ansprache an den Kongreß des Fronte della Famiglia und der Vereinigung der kinderreichen FamilienAAS 43 (1951), S. 859.

30) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 51.

31) Vgl. Mt 11,30.

32) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 48; Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35.

33) Mt 7,14; vgl. Hebr 12,11.

34) Vgl. Tit 2,12.

35) Vgl. 1 Kor 7,31.

36) Vgl. Röm 5,5.

37) Eph 5,25.28-29.32-33.

38) Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35 und 41; Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 48-49; 2. Vatikanisches Konzil, Dekret Apostolicam Actuositatem, Nr. 11.

39) Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 25.

40) Vgl. 1 Kor 1,10.

41) Vgl. Joh 3,17.

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Quelle

 

JOHANNES PAUL II.: HOMILIE ZU: EHE, FAMILIE, KINDER

Pope, now Saint, John Paul II Departs, 7 October 1979

APOSTOLIC JOURNEY TO THE UNITED STATES OF AMERICA

HOLY MASS AT THE CAPITAL MALL

HOMILY OF HIS HOLINESS JOHN PAUL II

Washington
Sunday, 7 October 1979

 

Dear brothers and sisters in Jesus Christ,

1. In his dialogue with his listeners, Jesus was faced one day with an attempt by some Pharisees to get him to endorse their current views regarding the nature of marriage. Jesus answered by reaffirming the teaching of Scripture : „At the beginning of creation God made them male and female; for this reason a man shall leave his father and mother and the two shall become one. They are no longer two but one in flesh. Therefore let no man separate what God has joined“ (Mk 10 :6-9).

The Gospel according to Mark immediately adds the description of a scene with which we are all familiar. This scene shows Jesus becoming indignant when he noticed how his own disciples tried to prevent the people from bringing their children closer to him. And so he said: „Let the children come to me and do not hinder them. It is to just such as these that the kingdom of God belongs … Then he embraced them and blessed them, placing his hands on them“ (Mk 10 :14-16). In proposing these readings, today’s liturgy invites all of us to reflect on the nature of marriage, on the family, and on the value of life—three themes that are so closely interconnected.

2. I shall all the more gladly lead you in reflecting on the word of God as proposed by the Church today, because all over the world the Bishops are discussing marriage and family life as they are lived in all dioceses and nations. The Bishops are doing this in preparation for the next World Synod of Bishops, which has as its theme: „The Role of the Christian Family in the Contemporary World„. Your own Bishops have designated next year as a year of study, planning and pastoral renewal with regard to the family. For a variety of reasons there is a renewed interest throughout the word in marriage, in family life, and in the value of all human life.

This very Sunday marks the beginning of the annual Respect Life Program, through which the Church in the United States intends to reiterate its conviction regarding the inviolability of human life in all stages. Let us then, all together, renew our esteem for the value of human life, remembering also that, through Christ, all human life has been redeemed.

3. I do not hesitate to proclaim before you and before the world that all human life—from the moment of conception and through all subsequent stages—is sacred, because human life is created in the image and likeness of God. Nothing surpasses the greatness or dignity of a human person. Human life is not just an idea or an abstraction; human life is the concrete reality of a being that lives, that acts, that grows and develops; human life is the concrete reality of a being that is capable of love, and of service to humanity.

Let me repeat what I told the people during my recent pilgrimage to my homeland : „If a person’s right to life is violated at the moment in which he is first conceived in his mother’s womb, an indirect blow is struck also at the whole of the moral order, which serves to ensure the inviolable goods of man. Among those goods, life occupies the first place. The Church defends the right to life, not only in regard to the majesty of the Creator, who is the First Giver of this life, but also in respect of the essential good of the human person“ (8 June 1979).

4. Human life is precious because it is the gift of a God whose love is infinite; and when God gives life, it is for ever. Life is also precious because it is the expression and the fruit of love. This is why life should spring up within the setting of marriage, and why marriage and the parents‘ love for one another should be marked by generosity in self-giving. The great danger for family life, in the midst of any society whose idols are pleasure, comfort and independence, lies in the fact that people close their hearts and become selfish. The fear of making permanent commitments can change the mutual love of husband and wife into two loves of self—two loves existing side by side, until they end in separation.

In the sacrament of marriage, a man and a woman—who at Baptism became members of Christ and hence have the duty of manifesting Christ’s attitudes in their lives—are assured of the help they need to develop their love in a faithful and indissoluble union, and to respond with generosity to the gift of parenthood. As the Second Vatican Council declared: Through this sacrament, Christ himself becomes present in the life of the married couple and accompanies them, so that they may love each other and their children, just as Christ loved his Church by giving himself up for her (cf. Gaudium et Spes, 48 ; cf. Eph 5 :25).

5. In order that Christian marriage may favor the total good and development of the married couple, it must be inspired by the Gospel, and thus be open to new life—new life to be given and accepted generously. The couple is also called to create a family atmosphere in which children can be happy, and lead full and worthy human and Christian lives.

To maintain a joyful family requires much from both the parents and the children. Each member of the family has to become, in a special way, the servant of the others and share their burdens (cf. Gal 6:2; Phil 2 :2). Each one must show concern, not only for his or her own life, but also for the lives of the other members of the family: their needs, their hopes, their ideals. Decisions about the number of children and the sacrifices to be made for them must not be taken only with a view to adding to comfort and preserving a peaceful existence. Reflecting upon this matter before God, with the graces drawn from the Sacrament, and guided by the teaching of the Church, parents will remind themselves that it is certainly less serious to deny their children certain comforts or material advantages than to deprive them of the presence of brothers and sisters, who could help them to grow in humanity and to realize the beauty of life at all its ages and in all its variety.

If parents fully realized the demands and the opportunities that this great sacrament brings, they could not fail to join in Mary’s hymn to the author of life—to God—who has made them his chosen fellow-workers.

6. All human beings ought to value every person for his or her uniqueness as a creature of God, called to be a brother or sister of Christ by reason of the Incarnation and the universal Redemption. For us, the sacredness of human life is based on these premises. And it is on these same premises that there is based our celebration of life—all human life. This explains our efforts to defend human life against every influence or action that threatens or weakens it, as well as our endeavors to make every life more human in all its aspects.

And so, we will stand up every time that human life is threatened. When the sacredness of life before birth is attacked, we will stand up and proclaim that no one ever has the authority to destroy unborn life. When a child is described as a burden or is looked upon only as a means to satisfy an emotional need, we will stand up and insist that every child is a unique and unrepeatable gift of God, with the right to a loving and united family. When the institution of marriage is abandoned to human selfishness or reduced to a temporary, conditional arrangement that can easily be terminated, we will stand up and affirm the indissolubility of the marriage bond. When the value of the family is threatened because of social and economic pressures, we will stand up and reaffirm that the family is „necessary not only for the private good of every person, but also for the common good of every society, nation and state“ (General Audience, January 3, 1979) .When freedom is used to dominate the weak, to squander natural resources and energy, and to deny basic necessities to people, we will stand up and reaffirm the demands of justice and social love. When the sick, the aged or the dying are abandoned in loneliness, we will stand up and proclaim that they are worthy of love, care and respect.

I make my own the words which Paul VI spoke last year to the American Bishops: „We are convinced, moreover, that all efforts made to safeguard human rights actually benefit life itself. Everything aimed at banishing discrimination—in law or in fact—which is based on race, origin, color, culture, sex or religion (cf. Octogesima Аdveniens, 16) is a service to life. When the rights of minorities are fostered, when the mentally or physically handicapped are assisted, when those on the margin of society are given a voice—in all these instances the dignity of life, and the sacredness of human life are furthered… In particular, every contribution made to better the moral climate of society, to oppose permissiveness and hedonism, and all assistance to the family, which is the source of new life, effectively uphold the values of life“ (May 26, 1978) .

7. Much remains to be done to support those whose lives are wounded and to restore hope to those who are afraid of life. Courage is needed to resist pressures and false slogans, to proclaim the supreme dignity of all life, and to demand that society itself give it its protection. A distinguished American, Thomas Jefferson, once stated: „The care of human life and happiness and not their destruction is the just and only legitimate object of good government“ (March 31, 1809). I wish therefore to praise all the members of the Catholic Church and other Christian Churches, all men and women of the Judeo-Christian heritage, as well as all people of good will who unite in common dedication for the defense of life in its fullness and for the promotion of all human rights.

Our celebration of life forms part of the celebration of the Eucharist. Our Lord and Savior, through his death and Resurrection, has become for us „the bread of life“ and the pledge of eternal life. In him we find the courage, perseverance and inventiveness which we need in order to promote and defend life within our families and throughout the world.

Dear brothers and sisters: we are confident that Mary, the Mother of God and the Mother of Life, will give us her help so that our way of living will always reflect our admiration and gratitude for God’s gift of love that is life. We know that she will help us to use every day that is given to us as an opportunity to defend the life of the unborn and to render more human the lives of all our fellow human beings, wherever they may be.

And through the intercession of Our Lady of the Rosary, whose feast we celebrate today, may we come one day to the fullness of eternal life in Christ Jesus our Lord. Amen.

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„Bambino Gesù“ bereit, Charlie Gard aufzunehmen

Charlie Gard / Quelle: © Charliesfight.Org

Erklärung von Mariella Enoc und Anteilnahme von Papst Franziskus

Die Präsidentin des Kinderkrankenhauses „Bambino Gesù“ in Rom, Mariella Enoc, erklärte, dass der Schutz des menschlichen Lebens ein Liebesdienst sei, den Gott jedem Menschen anvertraue. Daher habe sie mit dem „Great Ormond Street Hospital“ in London überprüfen lassen, ob eine Verlegung des kleinen Charlie nach Rom möglich sei, so Mariella Enoc. Charlie Gard wird im „Great Ormond Street Hospital“ behandelt. „Wir wissen, dass der Fall verzweifelt ist, und dass, soweit vorliegt, keine wirksamen Therapien existieren. Wir sind den Eltern im Gebet nah und, wenn es ihr Wunsch ist, bereit, ihr Kind bei uns für die Zeit aufzunehmen, die ihm zum Leben bleibt.“

Am 27. Juni 2017 wurde bekanntgegeben, dass die Behandlung des kleinen Jungen im Krankenhaus abgebrochen werde, weil keinerlei Heilungschancen nach Auffassung der Ärzte bestünden. Eine Beschwerde der Eltern wurde vom Gerichtshof für Menschenrechte abgewiesen.

Greg Burke, Direktor des Pressesaals, ließ am Sonntag, dem 2. Juli 2017 verlautbaren, dass Papst Franziskus mit Anteilnahme das Schicksal des kleinen Charlie Gard verfolge. Papst Franziskus sprach den Eltern des kleinen Jungen seine Nähe aus und versicherte sie seiner Gebete. Der Papst äußerte die Hoffnung, dass dem Wunsch der Eltern gefolgt werde, ihren kleinen Sohn bis zum Ende zu umsorgen und zu begleiten.

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