Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen gegen Landrat von Ahrweiler ein

Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz

Es geht um den Verdacht der fahrlässigen Tötung. Wurde in der Region Ahrweiler zu spät vor den Wassermassen gewarnt und evakuiert?

Anwohner und Ladeninhaber in Bad-Neuenahr-Ahrweiler versuchen, ihre Häuser vom Schlamm zu befreien.FOTO: DPA/THOMAS FREY

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Landrat des von der Flutkatastrophe besonders betroffenen Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), eingeleitet. Es gehe um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen am Abend des Hochwassers vom 14. Juli, teilte die Behörde am Freitag mit. Der Anfangsverdacht richte sich gegen den Landrat, weil dieser laut Gesetzeslage „möglicherweise die Einsatzleitung und alleinige Entscheidungsgewalt hatte“.

Das Verfahren richte sich zudem gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs, das nach den derzeitigen Erkenntnissen die Einsatzleitung „zumindest zeitweise übernommen hatte“, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter. Es hätten sich „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür ergeben, dass am 14. Juli ab etwa 20.30 Uhr Gefahrenwarnungen und möglicherweise auch Evakuierungen geboten gewesen wären. „Dies – so der Anfangsverdacht – dürfte in einer als fahrlässig vorwerfbaren Begehungsweise offenbar nicht, nicht in der gebotenen Deutlichkeit oder nur verspätet erfolgt sein.“

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Extremer Starkregen hatte am 14. und 15. Juli an der Ahr im Norden von Rheinland-Pfalz eine Flutwelle ausgelöst und weite Teile des Tals unter Wasser gesetzt. Rund 42 000 Menschen sind von den Folgen des Hochwassers betroffen. Die Zahl der Todesopfer inm Ahrtal liegt mittlerweile bei 141, noch immer werden 17 Menschen vermisst.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte weiter mit, es bestehe der Anfangsverdacht, dass ein entsprechendes Unterlassen jedenfalls für einen Teil der Todesfälle und der entstandenen Personenverletzungen „(mit)ursächlich“ geworden sei. Eine Auswertung von Todesermittlungsverfahren zu Flutopfern habe ergeben, dass sich die Todesfälle überwiegend flussabwärts von Ahrbrück aus mit einem großen Schwerpunkt in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ereignet hätten.

Mehr zum Thema

Fahrlässige Tötung? Flutkatastrophe im Ahrtal wird Fall für die Justiz

Vor der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft eine Mail-Adresse für die Sammlung von Hinweisen zur Flutkatastrophe an der Ahr eingerichtet. Im Kern geht es unter anderem darum, ob Warnungen zu spät erfolgt sind. Landrat Pföhler hatte eigentlich für Freitagvormittag zu einem Pressetermin zur aktuellen Situation eingeladen. Dieser Termin wurde kurzfristig abgesagt. (dpa)

Jetzt neu: Wir schenken Ihnen 4 Wochen Tagesspiegel Plus! zur Startseite

Das dreckige politische Geschäft mit den Opfern der Flut