QUO PRIMUM galt nur, solange kein PAPST sie außer Kraft setzte

Auch die folgende Verordnungs-Schlussformel von Papst Pius X. für die Apostolische Konstitution DIVINO AFFLATU beweist, dass die analoge Schlussformel der Bulle „QUO PRIMUM“ des Papstes Pius V. seine Neu-Verordnungen nicht für immer unantastbar machte. Sie bedeutet, dass NIEMAND das Recht hat(te), Entgegengesetztes zu verfügen und zu tun als einzig er, ALS PAPST, selbst oder ein nachfolgender PAPST.

Daher erklären Wir vor allem in Kraft dieses Rundschreibens die Ordnung des Psalteriums, wie sie gegenwärtig im Römischen Brevier vorliegt, für abgeschafft und verbieten seinen Gebrauch vom 1. Januar 1913 an ganz und gar. Wir befehlen, dass in allen Kirchen des Welt- und Ordensklerus, in den Klöstern, Orden und Kongregationen und in allen religiösen Gemeinschaften ohne Ausnahme, wo sie nach Pflicht oder Herkommen das kanonische Stundengebet nach dem Römischen Brevier, wie es von Pius V. herausgegeben und von Klemens VIII., Urban VIII. und Leo XIII. neu durchgesehen ist, verrichten, von diesem Tage an die neue Ordnung des Psalteriums, wie Wir sie mit ihren Regeln und Rubriken bestätigt und in der Vatikanischen Druckerei zu veröffentlichen befohlen haben, gewissenhaft eingehalten werde. Zugleich bedrohen Wir aber jene mit den rechtlichen Strafen, welche die Pflicht, täglich das kirchliche Stundengebet zu verrichten, versäumt haben; sie mögen wissen, dass sie der schweren Pflicht nicht genügen, wenn sie nicht Unsere Ordnung des Psalteriums übernehmen.

Allen Patriarchen, Erzbischöfen, Bischöfen und Äbten und den sonstigen Prälaten von Kirchen, selbst die Kardinäle und Erzpriester der Patriarchalbasiliken Roms nicht ausgenommen, befehlen Wir daher, dass sie in ihren Diözesen, Kirchen oder Klöstern das Psalterium mit den Regeln und Rubriken, wie es von Uns geordnet ist, in der festgesetzten Zeit zur Einführung bringen. Auch schreiben Wir vor, dass dieses Psalterium und seine Regeln und Rubriken von allen andern, welche zum Breviergebet oder zum Gesang der Horen verpflichtet sind, ohne Schmälerung angewandt und eingehalten werden. Für die Zwischenzeit aber soll es jedem einzelnen und ebenso den Kapiteln, wenn die Mehrheit derselben sich dazu geneigt zeigt, erlaubt sein, die neue Ordnung des Psalteriums sogleich nach dessen Erscheinen rechtmäßig anzuwenden.

Dies aber verfügen, erklären und bekräftigen Wir, indem Wir zugleich anordnen, dass dieses Unser Schreiben immer gültig und wirksam ist und sein wird. Keine apostolischen Konstitutionen und Anordnungen, weder im allgemeinen noch im besonderen, sollen dieser Gültigkeit entgegenstehen, noch sonst irgend etwas gegen sie in Kraft bleiben. Keinem Menschen also soll es erlaubt sein, diese Unsere Urkunde über die Abschaffung und Zurücknahme, Gewährung, Befehl, Vorschrift, Festsetzung, Nachsicht, Auftrag und Willensäußerung zu durchbrechen oder ihr in frevelhaftem Unterfangen zuwiderhandeln. Wenn aber sich jemand dazu erdreisten sollte, dann soll er wissen, dass er den Unwillen des Allmächtigen Gottes und seiner heiligen Apostel Petrus und Paulus auf sich laden wird.