DER MENSCH VON DER EMPFÄNGNIS AN

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Amniotic Sac“ – Die „Fruchtblase

Erneuertes Bewusstsein für die Würde des Menschen

Generalaudienz als Videostream aus der Bibliothek des Apostolischen Palastes am 12. August

Liebe Brüder und Schwestern, guten Tag!

Die Pandemie hat deutlich gezeigt, wie verwundbar wir sind und wie sehr wir alle miteinander verbunden sind. Wenn wir nicht füreinander Sorge tragen, begonnen bei den Geringsten, bei jenen, die am meisten betroffen sind, ein­schließlich der Schöpfung, dann können wir die Welt nicht heilen.

Lobenswert ist der Einsatz so vieler Menschen, die in diesen Monaten die menschliche und christliche Liebe zum Nächsten unter Beweis stellen, indem sie sich um die Kranken kümmern, auch wenn sie dabei ihre eigene Gesundheit gefährden. Sie sind Helden! Das Coronavirus ist aber nicht die einzige Krankheit, die bekämpft werden muss, sondern die Pandemie hat größere – nämlich soziale – Krankheiten ans Tageslicht gebracht. Eine davon ist die verzerrte Sicht auf den Menschen: eine Sicht, die seine Würde und sein auf Beziehung beruhendes Wesen außer Acht lässt. Manchmal betrachten wir die anderen wie Gegenstände, die benutzt und weggeworfen werden können. In Wirklichkeit macht diese Sichtweise blind und fördert eine individualistische und aggressive Wegwerfkultur, die den Menschen zu einem Konsumgut macht (vgl. Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium, 53; Enzyklika Laudato si’, 22).

Geliebte Personen

Im Licht des Glaubens wissen wir dagegen, dass Gott den Mann und die Frau auf eine andere Weise sieht. Er hat uns nicht als Gegenstände erschaffen, sondern als geliebte Personen, die ihrerseits fähig sind zu lieben; er hat uns nach seinem Bild, ihm ähnlich erschaffen (vgl. Gen 1,27). Auf diese Weise hat er uns eine einzigartige Würde geschenkt und uns eingeladen, in Gemeinschaft mit ihm zu leben, in Gemeinschaft mit unseren Schwestern und unseren Brüdern, in der Achtung der ganzen Schöpfung. In Gemeinschaft, in Harmonie, können wir sagen. Die Schöpfung ist eine Harmonie, in der zu leben wir aufgerufen sind. Und in dieser Gemeinschaft, in dieser Harmonie, die Gemeinschaft ist, schenkt Gott uns die Fähigkeit, Leben zu schenken und zu bewahren (vgl. Gen 1,28-29), zu arbeiten und für die Erde Sorge zu tragen (vgl. Gen 2,15; Laudato si’, 67). Natürlich kann man das Leben nicht hervorbringen und bewahren ohne die Harmonie; es wird zerstört.

Von dieser individualistischen Sicht, von dem, was keine Harmonie ist, haben wir ein Beispiel in den Evangelien, in der Bitte, die die Mutter der Jünger Jakobus und Johannes an Jesus richtet (vgl. Mt 20,20-28). Sie möchte, dass ihre Söhne rechts und links neben dem neuen König sitzen dürfen. Aber Jesus schlägt eine andere Sicht vor: die Sicht zu dienen und sein Leben für die anderen hinzugeben. Und er bestätigt dies, indem er gleich darauf zwei Blinden das Augenlicht zurückgibt und sie zu seinen Jüngern macht (vgl. Mt 20,29-34). Zu versuchen, im Leben nach oben zu kommen, den anderen überlegen zu sein, zerstört die Harmonie. Es ist die Logik der Herrschaft, die anderen zu beherrschen. Die Harmonie ist etwas anderes: Sie ist das Dienen.

Bitten wir also den Herrn, uns Augen zu schenken, die achtgeben auf die Brüder und Schwestern, besonders auf jene, die leiden. Als Jünger Jesu wollen wir weder gleichgültig noch individualistisch sein: Das sind zwei schlimme Haltungen, die gegen die Harmonie gehen. Gleichgültig: Ich wende den Blick ab. Individualistisch: Nur auf das eigene Interesse schauen. Die von Gott geschaffene Harmonie bittet uns, die anderen anzublicken, die Nöte der anderen, die Probleme der anderen, in Gemeinschaft zu sein. Wir wollen in jedem Menschen, unabhängig von seiner Hautfarbe, Sprache oder sozialen Stellung, die menschliche Würde erkennen. Die Harmonie bringt dich dazu, die menschliche Würde zu erkennen, jene von Gott geschaffene Würde, mit dem Menschen im Mittelpunkt.

Bild Gottes

Das Zweite Vatikanische Konzil hebt hervor, dass diese Würde unveräußerlich ist, weil sie »›nach dem Bild Gottes‹ geschaffen ist« (Pastorale Konstitution Gaudium et spes, 12). Sie ist die Grundlage des ganzen sozialen Lebens und bestimmt seine operativen Grundsätze. In der modernen Kultur ist der Bezugspunkt, der dem Prinzip der unveräußerlichen Würde des Menschen am nächsten ist, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die der heilige Johannes Paul II. als einen »Meilenstein auf dem langen und schwierigen Weg der Menschheit« (Ansprache an die Vollversammlung der Vereinten Nationen, 2. Oktober 1979, 7) bezeichnet hat und als »eine der höchsten Ausdrucksformen des menschlichen Gewissens« (Ansprache an die Vollversammlung der Vereinten Nationen, 5. Oktober 1995, 2). Die Rechte sind nicht nur individuell, sondern auch sozial; es sind die Rechte der Völker, der Nationen (vgl. Kompendium der Soziallehre der Kirche, 157). Denn der Mensch in seiner persönlichen Würde ist ein soziales Wesen, geschaffen nach dem Bild des dreieinigen Gottes. Wir sind soziale Wesen, wir haben das Bedürfnis, in dieser sozialen Harmonie zu leben. Aber wenn Egoismus vorhanden ist, dann geht unser Blick nicht zu den anderen, zur Gemeinschaft, sondern er kehrt zu uns selbst zurück, und das macht uns hässlich, böse, egoistisch und zerstört die Harmonie.

Dieses erneuerte Bewusstsein um die Würde eines jeden Menschen hat ernsthafte soziale, wirtschaftliche und politische Auswirkungen. Den Bruder und die ganze Schöpfung als von der Liebe des Vaters empfangenes Geschenk zu betrachten bringt ein Verhalten hervor, das von Aufmerksamkeit, Fürsorge und Staunen geprägt ist. So blickt der Gläubige, indem er den Nächs­ten als Bruder und nicht als Fremden betrachtet, auf ihn mit Mitgefühl und Empathie, nicht mit Verachtung oder Feindseligkeit. Und indem er die Welt im Licht des Glaubens betrachtet, bemüht er sich, mit Hilfe der Gnade seine Kreativität und seine Begeisterung zu entwickeln, um die Dramen der Geschichte zu lösen. Er versteht und entwickelt seine Fähigkeiten als Verantwortungen, die seinem Glauben entspringen (vgl. ebd.), als Gaben Gottes, die in den Dienst der Menschheit und der Schöpfung gestellt werden müssen.

Während wir alle etwas für den Schutz vor einem Virus tun, das alle ohne Unterschied betrifft, ermahnt uns der Glaube, uns ernsthaft und tatkräftig dafür einzusetzen, der Gleichgültigkeit gegenüber den Verletzungen der Würde des Menschen entgegenzuwirken. Die Kultur der Gleichgültigkeit, die die Wegwerfkultur begleitet: Die Dinge, die mich nicht betreffen, interessieren mich nicht. Der Glaube verlangt immer, uns von unserem Individualismus – sowohl auf persönlicher als auch auf kollektiver Ebene – heilen und bekehren zu lassen; von einem parteilichen Individualismus zum Beispiel.

Möge der Herr uns »das Augenlicht zurückgeben«, um neu zu entdecken, was es bedeutet, Glieder der Menschheitsfamilie zu sein. Und möge dieser Blick zu konkretem Handeln werden: zu Taten des Mitgefühls und der Achtung für jeden Menschen und zur Bewahrung und zum Schutz unseres gemeinsamen Hauses.

(Orig. ital. in O.R. 13.8.2020)

DOKUMENT ÜBER DIE BRÜDERLICHKEIT ALLER MENSCHEN

APOSTOLISCHE REISE VON PAPST FRANZISKUS
IN DIE VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE 

(3.-5. FEBRUAR 2019)

DOKUMENT ÜBER

DIE BRÜDERLICHKEIT ALLER MENSCHEN

FÜR EIN FRIEDLICHES ZUSAMMENLEBEN IN DER WELT

[Multimedia]


 

VORWORT

 

Der Glaube lässt den Gläubigen im anderen einen Bruder sehen, den man unterstützt und liebt. Aus dem Glauben an Gott, der das Universum, die Geschöpfe und alle Menschen – aufgrund seines Erbarmens – mit gleicher Würde erschaffen hat, ist der Gläubige gerufen, diese menschliche Brüderlichkeit zum Ausdruck zu bringen, indem er die Schöpfung und das ganze Universum bewahrt und jeden Menschen unterstützt, besonders die am meisten Bedürftigen und die Ärmsten.

Ausgehend von diesem transzendenten Wert haben wir uns in verschiedenen Begegnungen, die von einer Atmosphäre der Brüderlichkeit und Freundschaft geprägt waren, über die Freuden, Leiden und Probleme der heutigen Welt im Hinblick auf den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, die Errungenschaften in der Medizin, das digitale Zeitalter, die Massenmedien und Kommunikationsmittel ausgetauscht; über die Armut, die kriegerischen Auseinandersetzungen und das Leiden so vieler Brüder und Schwestern in verschiedenen Teilen der Welt, die hervorgerufen werden durch Wettrüsten, soziale Ungerechtigkeit, Korruption, Ungleichheit, moralischen Verfall, Terrorismus, Diskriminierung, Extremismus und viele weitere Ursachen.

Aus diesem brüderlichen und aufrichtigen Austausch, den wir hatten, und aus der Begegnung voller Hoffnung auf eine strahlende Zukunft für alle Menschen, entstand die Idee dieses »Dokuments über die Brüderlichkeit aller Menschen«. Das Dokument ist aufrichtig und sorgfältig durchdacht und soll eine gemeinsame Erklärung guten und aufrichtigen Willens sein, so dass es alle, die in ihren Herzen den Glauben an Gott und den Glauben an die Brüderlichkeit aller Menschen tragen, einlädt, sich zusammenzutun und gemeinsam daran zu arbeiten, und dass das Dokument so für die jungen Generationen zu einem Leitfaden einer Kultur des gegenseitigen Respekts wird, im Verständnis der großen göttlichen Gnade, die alle Menschen zu Brüdern macht.

 

DOKUMENT

 

Im Namen Gottes, der alle Menschen mit gleichen Rechten, gleichen Pflichten und gleicher Würde geschaffen hat und der sie dazu berufen hat, als Brüder und Schwestern miteinander zusammenzuleben, die Erde zu bevölkern und auf ihr die Werte des Guten, der Liebe und des Friedens zu verbreiten.

Im Namen der unschuldigen menschlichen Seele, die zu töten Gott verboten hat, wenn er sagt, dass jeder, der einen Menschen ermordet, so ist, als hätte er die ganze Menschheit getötet, und dass jeder, der einen Menschen rettet, so ist, als hätte er die ganze Menschheit gerettet.

Im Namen der Armen, Notleidenden, Bedürftigen und Ausgegrenzten, denen beizustehen nach Gottes Gebot alle verpflichtet sind, insbesondere alle vermögenden und wohlhabenden Menschen.

Im Namen der Waisen, Witwen, Flüchtlinge und aller, die aus ihren Häusern und Heimatländern vertrieben wurden, aller Opfer von Krieg, Verfolgung und Ungerechtigkeit; im Namen aller Schwachen, aller in Angst lebenden Menschen, der Kriegsgefangenen und der Gefolterten überall auf der Welt, ohne irgendeinen Unterschied.

Im Namen der Völker, die der Sicherheit, des Friedens und des gemeinsamen Zusammenlebens entbehren und Opfer von Zerstörung, Niedergang und Krieg wurden.

Im Namen der »Brüderlichkeit aller Menschen«, die alle umfasst, vereint und gleich macht an Würde.

Im Namen dieser Brüderlichkeit, welche durch die politischen Bestrebungen von Integralismus und Spaltung sowie durch maßlos gewinnorientierte Systeme und abscheuliche ideologische Tendenzen, die die Handlungen und Schicksale der Menschen manipulieren, entzweit wird.

Im Namen der Freiheit, die Gott allen Menschen geschenkt hat, als er sie frei geschaffen und mit dieser besonderen Würde auszeichnet hat.

Im Namen der Gerechtigkeit und der Barmherzigkeit, den Grundlagen des Wohlstands und den Eckpfeilern des Glaubens.

Im Namen aller Menschen guten Willens an allen Orten der Welt.

Im Namen Gottes und all dieser erklären Al-Azhar al-Sharif – mit den Muslimen von Ost und West – und die Katholische Kirche – mit den Katholiken von Ost und West – gemeinsam, dass sie die Kultur des Dialogs als Weg, die allgemeine Zusammenarbeit als Verhaltensregel und das gegenseitige Verständnis als Methode und Maßstab annehmen wollen.

Wir – die wir an Gott und an die endgültige Begegnung mit ihm und an sein Gericht glauben – verlangen ausgehend von unserer religiösen und moralischen Verantwortung mit diesem Dokument von uns selbst und den leitenden Persönlichkeiten in der Welt, von den Architekten der internationalen Politik und der globalen Wirtschaft, ein ernsthaftes Engagement zur Verbreitung einer Kultur der Toleranz, des Zusammenlebens und des Friedens; ein schnellstmögliches Eingreifen, um das Vergießen von unschuldigem Blut zu stoppen und Kriegen, Konflikten, Umweltzerstörung und dem kulturellen und moralischen Niedergang, den die Welt derzeit erlebt, ein Ende zu setzen.

Wir rufen die Intellektuellen, die Philosophen, die Vertreter der Religionen, die Künstler, die Medienleute und die Kulturschaffenden in der ganzen Welt auf, die Werte des Friedens, der Gerechtigkeit, des Guten, der Schönheit, der menschlichen Brüderlichkeit und des gemeinsamen Zusammenlebens wiederzuentdecken, um die Bedeutung dieser Werte als Rettungsanker für alle deutlich zu machen und sie möglichst überall zu verbreiten.

Ausgehend von einer tiefen Reflexion über unsere gegenwärtige Realität, in Achtung vor ihren Erfolgen und im Miterleben ihrer Leiden, ihrer Unglücke und Katastrophen, kommt diese Erklärung zu der Überzeugung, dass Hauptursachen für die Krise der modernen Welt ein betäubtes menschliches Gewissen und eine Entfremdung von religiösen Werten sowie die Dominanz von Individualismus und materialistischen Philosophien ist, die den Menschen vergöttlichen und weltliche wie auch materielle Werte an die Stelle der höchsten und transzendenten Prinzipien setzen.

In Anerkennung der positiven Entwicklung, die unsere moderne Zivilisation in den Bereichen der Wissenschaft, der Technologie, der Medizin, der Industrie und des Wohlstands insbesondere in den entwickelten Ländern genommen hat, betonen wir, dass mit diesen großen und geschätzten historischen Fortschritten auch ein Verfall der Ethik, die internationales Handeln prägt, sowie eine Schwächung der geistlichen Werte und des Verantwortungsbewusstseins einhergeht. All dies trägt dazu bei, dass sich ein allgemeines Gefühl von Frustration, Einsamkeit und Verzweiflung ausbreitet, das viele dazu bringt, entweder in den Strudel des atheistischen und agnostischen Extremismus oder in einen religiösen Integralismus, Extremismus und blinden Fundamentalismus zu verfallen und so andere Menschen dazu führt, sich Formen der Abhängigkeit und der individuellen und kollektiven Selbstzerstörung zu ergeben.

Die Geschichte macht deutlich, dass religiöser wie nationaler Extremismus und Intoleranz in der Welt, sowohl im Westen als auch im Osten, etwas hervorgerufen haben, was man als Anzeichen eines »stückweisen Dritten Weltkriegs« bezeichnen könnte, Anzeichen, die in verschiedenen Teilen der Welt und unter verschiedenen tragischen Bedingungen bereits ihr grausames Gesicht gezeigt haben; Situationen, von denen nicht genau bekannt ist, wie viele Opfer, Witwen und Waisen sie hervorgebracht haben. Darüber hinaus gibt es andere Bereiche, die dabei sind, sich zum Schauplatz neuer Konflikte zu entwickeln, in denen es Spannungsherde und Anhäufungen von Waffen und Munition gibt, und zwar in einer global von Unsicherheit, Enttäuschung, Zukunftsangst und von kurzsichtigen wirtschaftlichen Interessen geprägten Situation.

Wir bekräftigen auch, dass die heftigen politischen Krisen, die Ungerechtigkeit und das Fehlen einer gerechten Verteilung der natürlichen Ressourcen – von denen nur eine Minderheit Reicher auf Kosten der Mehrheit der Erdbevölkerung profitiert – eine enorme Anzahl an Kranken, Bedürftigen und Toten hervorgebracht haben und weiterhin hervorrufen und tödliche Krisen verursachen, denen mehrere Länder ausgesetzt sind, trotz des natürlichen Reichtums und der Ressourcen der jungen Generationen, die sie kennzeichnen. Angesichts dieser Krisen, die dazu führen, dass Millionen von Kindern an Hunger sterben, die aufgrund von Armut und Unterernährung bereits bis auf die Knochen abgemagert sind, herrscht ein inakzeptables internationales Schweigen.

In diesem Zusammenhang wird deutlich, wie wichtig die Familie als grundlegender Kern der Gesellschaft und der Menschheit ist, um Kinder zur Welt zu bringen, aufzuziehen, heranzubilden und ihnen eine solide Moral und familiären Schutz zu bieten. Die Institution der Familie anzugreifen, sie zu verachten oder an der Bedeutung ihrer Rolle zu zweifeln, ist eines der gefährlichsten Übel unserer Zeit.

Wir bestätigen auch die Wichtigkeit des Wiedererwachens des Sinns für das Religiöse und der Notwendigkeit, ihn in den Herzen der neuen Generationen durch die gesunde Erziehung und die Annahme der moralischen Werte und der rechten religiösen Lehren wiederzubeleben, um den individualistischen, egoistischen, konfliktbeladene Tendenzen, dem Radikalismus und dem blinden Extremismus in all seinen Formen und Erscheinungen entgegenzutreten.

Das erste und wichtigste Ziel der Religionen ist es, an Gott zu glauben, ihn zu ehren und alle Menschen dazu aufzurufen zu glauben, dass dieses Universum von einem Gott abhängig ist, der es führt, der der Schöpfer ist, der uns mit seiner göttlichen Weisheit geformt hat und uns die Gabe des Lebens geschenkt hat, um sie zu behüten. Niemand hat das Recht, diese Gabe wegzunehmen, zu bedrohen oder nach seinem Gutdünken zu manipulieren. Im Gegenteil müssen alle diese Gabe des Lebens von ihrem Anfang bis zu ihrem natürlichen Tod zu bewahren. Deshalb verurteilen wir alle Praktiken, die das Leben bedrohen, wie die Genozide, die terroristischen Akte, die Zwangsumsiedlungen, den Handel mit menschlichen Organen, die Abtreibung und die Euthanasie sowie die politischen Handlungsweisen, die all dies unterstützen.

Ebenso erklären wir mit Festigkeit, dass die Religionen niemals zum Krieg aufwiegeln und keine Gefühle des Hasses, der Feindseligkeit, des Extremismus wecken und auch nicht zur Gewalt oder zum Blutvergießen auffordern. Diese Verhängnisse sind Frucht der Abweichung von den religiösen Lehren, der politischen Nutzung der Religionen und auch der Interpretationen von Gruppen von religiösen Verantwortungsträgern, die in gewissen Geschichtsepochen den Einfluss des religiösen Empfindens auf die Herzen der Menschen missbraucht haben: Die Gläubigen sollten dazu geführt werden, Dinge zu tun, die nichts mit der Wahrheit der Religion zu tun haben; sie sollten weltliche und kurzsichtige politische und wirtschaftliche Ziele verwirklichen. Deshalb bitten wir alle aufzuhören, die Religionen zu instrumentalisieren, um Hass, Gewalt, Extremismus und blinden Fanatismus zu entfachen. Wir bitten, es zu unterlassen, den Namen Gottes zu benutzen, um Mord, Exil, Terrorismus und Unterdrückung zu rechtfertigen. Wir bitten darum aufgrund unseres gemeinsamen Glaubens an Gott, der die Menschen nicht erschaffen hat, damit sie getötet werden oder sich gegenseitig bekämpfen, und auch nicht, damit sie in ihrem Leben und in ihrer Existenz gequält und gedemütigt zu werden. Denn Gott, der Allmächtige, hat es nicht nötig, von jemandem verteidigt zu werden; und er will auch nicht, dass sein Name benutzt wird, um die Menschen zu terrorisieren.

Dieses Dokument bekräftigt im Einklang mit den vorausgehenden Internationalen Dokumenten, die die Wichtigkeit der Rolle der Religionen im Aufbau des weltweiten Friedens hervorgehoben haben, das Folgende:

–    Die feste Überzeugung, dass die wahren Lehren der Religionen dazu einladen, in den Werten des Friedens verankert zu bleiben; dass sie dazu anregen, die Werte des gegenseitigen Kennens, der Brüderlichkeit aller Menschen und des allgemeinen Miteinanders zu vertreten; dass sie darauf hinwirken, dass die Weisheit, die Gerechtigkeit und die Nächstenliebe wiederhergestellt werden und der Sinn für die Religiosität unter den jungen Menschen wiedererweckt wird, um die neuen Generationen vor der Vorherrschaft des materialistischen Gedankenguts, vor der Gefahr der politischen Handlungsweisen der Gier nach maßlosem Gewinn und vor der Gleichgültigkeit zu schützen, die alle auf dem Gesetz der Kraft und nicht auf der Gesetzeskraft begründet sind.

–    Die Freiheit ist ein Recht jedes Menschen: ein jeder genießt Bekenntnis-, Gedanken-, Meinungs-, und Handlungsfreiheit. Der Pluralismus und die Verschiedenheit in Bezug auf Religion, Hautfarbe, Geschlecht, Ethnie und Sprache entsprechen einem weisen göttlichen Willen, mit dem Gott die Menschen erschaffen hat. Diese göttliche Weisheit ist der Ursprung, aus dem sich das Recht auf Bekenntnisfreiheit und auf die Freiheit, anders zu sein, ableitet. Deshalb wird der Umstand verurteilt, Menschen zu zwingen, eine bestimmte Religion oder eine gewisse Kultur anzunehmen wie auch einen kulturellen Lebensstil aufzuerlegen, den die anderen nicht akzeptieren.

–    Die Gerechtigkeit, die auf der Barmherzigkeit gründet, ist der Weg, der beschritten werden muss, um zu einem würdigen Leben zu gelangen, auf das jeder Mensch Anspruch hat.

–   Der Dialog, die Verständigung, die Verbreitung der Kultur der Toleranz, der Annahme des Anderen und des Zusammenlebens unter den Menschen würden beträchtlich dazu beitragen, viele wirtschaftliche, soziale, politische und umweltbezogene Probleme zu verringern, die einen großen Teil des Menschengeschlechts bedrängen.

–   Der Dialog unter den Gläubigen bedeutet, sich im enormen Raum der gemeinsamen geistlichen, menschlichen und gesellschaftlichen Werte zu begegnen und diese zugunsten der höchsten moralischen Tugenden einzusetzen, die von den Religionen erweckt werden; er bedeutet auch, die unnützen Diskussionen zu vermeiden.

–    Der Schutz der Gottesdienststätten – Tempel, Kirchen und Moscheen – ist eine von den Religionen, den menschlichen Werten, den Gesetzen und den internationalen Konventionen gewährleistete Verpflichtung. Jeder Versuch, die Gottesdienststätten anzugreifen oder sie durch Attentate oder Explosionen oder Zerstörungen zu bedrohen, ist eine Abweichung von den Lehren der Religionen sowie eine klare Verletzung des Völkerrechts.

–   Der verdammenswerte Terrorismus, der die Sicherheit der Personen im Osten als auch im Westen, im Norden als auch im Süden bedroht und Panik, Angst und Schrecken sowie Pessimismus verbreitet, ist nicht der Religion geschuldet – auch wenn die Terroristen sie instrumentalisieren –, sondern den angehäuften falschen Interpretationen der religiösen Texte, den politischen Handlungsweisen des Hungers, der Armut, der Ungerechtigkeit, der Unterdrückung, der Anmaßung; deswegen ist es notwendig, die Unterstützung für die terroristischen Bewegungen durch Bereitstellung von Geldern, Waffen, Plänen oder Rechtfertigungen und auch durch die medizinische Versorgung einzustellen und all dies als internationale Verbrechen anzusehen, die die weltweite Sicherheit und Frieden bedrohen. Man muss einen derartigen Terrorismus in all seinen Formen und Erscheinungen verurteilen.

–   Die Auffassung von Bürgerrecht fußt auf der Gleichheit der Rechte und Pflichten, unter deren Schutz alle die gleiche Gerechtigkeit genießen. Daher ist notwendig, sich dafür einzusetzen, dass in unseren Gesellschaften die Auffassung desvollwertigen Bürgerrechts festgelegt und auf eine diskriminierende Verwendung des Begriffs Minderheiten verzichtet wird. Diese bringt den Samen des Gefühls der Isolation und der Minderwertigkeit mit sich; sie bereitet der Feindseligkeit und dem Unfrieden den Boden und nimmt die Errungenschaften und die religiösen und zivilen Rechte einiger Bürger weg, während sie diese diskriminiert.

–   Es ist unbestreitbar, dass die Beziehung zwischen dem Westen und dem Osten von gegenseitiger Notwendigkeit ist und weder ersetzt noch vernachlässigt werden kann, damit beide durch den Austausch und Dialog der Kulturen sich gegenseitig kulturell bereichern. Der Westen könnte in der Kultur des Ostens Heilmittel für einige seiner geistigen und religiösen Krankheiten finden, die von der Vorherrschaft des Materialismus hervorgerufen wurden. Und der Osten könnte in der Kultur des Westens viele Elemente finden, die ihm hilfreich sind, sich vor der Schwachheit, der Spaltung, dem Konflikt und vor dem wissenschaftlichen, technischen und kulturellen Abstieg zu retten. Es ist wichtig, den religiösen, kulturellen und historischen Unterschieden Aufmerksamkeit zu schenken, die ein wesentlicher Bestandteil in der Bildung der Persönlichkeit, der Kultur und der Zivilisation des Ostens sind. Es ist auch wichtig, die allgemeinen gemeinsamen Menschenrechte zu festigen, um dazu beizutragen, ein würdiges Leben für alle Menschen im Westen und im Osten zu gewährleisten, wobei der Rückgriff auf eine doppelte Politik vermieden werden muss.

–   Es ist eine unabdingbare Notwendigkeit, das Recht der Frau auf Bildung, auf Arbeit und auf Ausübung der eigenen politischen Rechte anzuerkennen. Ferner muss darauf hingearbeitet werden, die Frau von allen historischen und sozialen Zwängen zu befreien, die gegen die Grundsätze des eigenen Glaubens und der eigenen Würde stehen. Es ist ebenso notwendig, sie vor der sexuellen Ausbeutung zu beschützen wie auch davor, als Ware oder Mittel zum Vergnügen oder zum finanziellen Gewinn zu behandelt zu werden. Daher muss man alle unmenschlichen Praktiken und volkstümlichen Bräuche, welche die Würde der Frau erniedrigen, einstellen und dafür arbeiten, dass die Gesetze geändert werden, welche die Frauen daran hindern, ihre Rechte voll zu genießen.

–   Der Schutz der Grundrechte der Kinder, in einer familiären Umgebung aufzuwaschen sowie Ernährung, Bildung und Beistand zu erhalten, ist eine Pflicht der Familie und der Gesellschaft. Diese Rechte müssen garantiert und geschützt werden, damit sie keinem Kind in keinem Teil der Welt fehlen oder verwehrt werden. Es muss jede Praxis verurteilt werden, welche die Würde der Kinder oder ihre Rechte verletzt. Desgleichen ist es wichtig, über die Gefahren zu wachen, denen sie – besonders im digitalen Bereich – ausgesetzt sind, und das Geschäft mit ihrer Unschuld und jede Verletzung ihrer Kindheit als Verbrechen anzusehen.

–  Der Schutz der Rechte der älteren Menschen, der Schwachen, der Menschen mit Behinderung und der Unterdrückten ist eine religiöse und soziale Forderung; er muss durch eine strenge Gesetzgebung und die Anwendung der diesbezüglichen internationalen Konvention gewährleistet und verteidigt werden.

Zu diesem Zweck verkünden und versprechen die Katholische Kirche und Al-Azhar in gemeinsamer Zusammenarbeit, dieses Dokument den Verantwortungsträgern, den einflussreichen Führungskräften, den Religionsvertretern in aller Welt, den zuständigen Organisationen auf regionaler und internationaler Ebene, den Organisationen der Zivilgesellschaft, den religiösen Institutionen und den Meinungsführern zu bringen; sie verkünden und versprechen, sich dafür einzusetzen, die in dieser Erklärung enthaltenen Grundsätze auf allen regionalen und internationalen Ebenen zu verbreiten, indem sie dazu auffordern, diese Grundsätze in Politik, Entscheidungen, Gesetzestexten, Studienprogrammen und Kommunikationsmaterialen umzusetzen.

Al-Azhar und die Katholische Kirche bitten, dass dieses Dokument Forschungs- und Reflexionsgegenstand in allen Schulen, in den Universitäten und in den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen werde, um dazu beizutragen, neue Generationen zu bilden, die das Gute und den Frieden bringen und überall das Recht der Unterdrückten und der Geringsten verteidigen.

Abschließend hoffen wir darauf dass:

diese Erklärung eine Einladung zur Versöhnung und zur Brüderlichkeit unter allen Glaubenden, besser noch unter Glaubenden und Nichtglaubenden sowie unter allen Menschen guten Willens;

dass sie ein Aufruf sei an jedes wache Gewissen, das sich von der abweichenden Gewalt und dem blinden Extremismus lossagt; ein Aufruf an den, der die Werte der Toleranz und Brüderlichkeit, die von den Religionen gefördert und unterstützt werden, liebt;

dass sie ein Zeugnis für die Größe des Glaubens an Gott sei, der die getrennten Herzen eint und den menschlichen Geist erhebt;

dass sie ein Symbol für die Umarmung zwischen Ost und West, Nord und Süd sowie zwischen allen, die glauben, dass Gott uns erschaffen hat, damit wir uns kennen, unter uns zusammenarbeiten und als Brüder und Schwestern leben, die sich lieben.

Das hoffen und suchen wir zu verwirklichen, um einen universalen Frieden zu erreichen, den alle Menschen in diesem Leben genießen können.

 

Abu Dhabi, am 4. Februar 2019

 

   Seine Heiligkeit
Papst Franziskus
Großimam von Al-Azhar
Ahmad Al-Tayyeb

 

BRIEF VON JOHANNES PAUL II. AN DIE DEUTSCHEN BISCHÖFE – 11.1.1998

Demonstranten bei der Bischofskonferenz 1998 | Bild: picture-alliance / dpa

BRIEF VON JOHANNES PAUL II.
AN DIE DEUTSCHEN BISCHÖFE

Den verehrten Brüdern im Bischofsamt in Deutschland

Gruß und Apostolischen Segen.

1. Am 27. Mai 1997 haben wir entsprechend der Bitte von Herrn Bischof Karl Lehmann, dem Vorsitzenden Eurer Bischofskonferenz, miteinander die Fragen über die rechte Zuordnung der katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen zur staatlich geregelten Beratung gemäß dem Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz vom 21. August 1995 besprochen und vertieft. Noch einmal danke ich Euch für diese Begegnung, in der Ihr Euer lebendiges Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Evangelium des Lebens sowie Eure Bereitschaft, in Einheit mit dem Nachfolger Petri die richtige Entscheidung zu finden, zum Ausdruck gebracht habt.

In den seither vergangenen Monaten habe ich die verschiedenen Gesichtspunkte der Frage erneut studiert, mich weiter über sie beraten und das Problem im Gebet vor den Herrn getragen. So möchte ich heute, wie am Ende der Gespräche angekündigt, die erzielten Ergebnisse noch einmal zusammenfassen und gemäß meiner Verantwortung als oberster Hirte der Kirche einige Richtlinien für das künftige Verhalten in den umstrittenen Punkten geben.

2. Eure Bischofskonferenz setzt sich seit Jahrzehnten in unmissverständlicher Weise ein, um die Botschaft von der unantastbaren Würde des menschlichen Lebens in Wort und Tat zu bezeugen. Denn obgleich das Recht auf Leben in der Verfassung Eures geschätzten Landes eine klare Anerkennung findet, hat der Gesetzgeber die Tötung ungeborener Kinder dennoch in bestimmten Fällen legalisiert, in anderen Fällen für straffrei erklärt, auch wenn dabei der Charakter der Unrechtmäßigkeit gewahrt bleibt. Eure Bischofskonferenz hat sich zu Recht mit dem früheren und dem jetzt geltenden Abtreibungsgesetz nicht abgefunden, sondern freimütig und unerschrocken gegen die Abtreibung Stellung genommen. In vielen Ansprachen, Erklärungen, ökumenischen Initiativen und anderen Beiträgen, unter denen besonders das Hirtenwort Menschenwürde und Menschenrechte von allem Anfang an vom 26. September 1996 zu erwähnen ist, habt Ihr den Wert des menschlichen Lebens von der Empfängnis an verkündet und verteidigt.

Im Kampf um das ungeborene Leben muss sich die Kirche in unseren Tagen immer mehr von der sie umgebenden Umwelt unterscheiden. Sie hat dies von ihren Anfängen an getan (vgl. Brief an Diognet 5.1-6.2) und tut es bis heute. „Bei der Verkündigung dieses Evangeliums dürfen wir nicht Feindseligkeit und Unpopularität fürchten, wenn wir jeden Kompromiss und jede Zweideutigkeit ablehnen, die uns der Denkweise dieser Welt angleichen würde (vgl. Röm 12,2). Wir sollen in der Welt, aber nicht von der Welt sein (vgl. Joh 15,19; 17,16) mit der Kraft, die uns von Christus kommt, der durch seinen Tod und seine Auferstehung die Welt besiegt hat (vgl. Joh 16,33)“ (Evangelium vitae, Nr. 82). Durch Eure vielfältigen Bemühungen im Dienst am Leben habt Ihr diese Worte in die Tat umgesetzt und dazu beigetragen, dass die Haltung der Kirche zur Frage des Lebensschutzes den Bürgern Eures Landes von Kindesbeinen an vertraut ist. Ich möchte Euch aus ganzem Herzen meine Wertschätzung und meine volle Anerkennung für diesen unermüdlichen Einsatz aussprechen. Ebenso danke ich allen, die in der Öffentlichkeit das Lebensrecht eines jeden Menschen verteidigen. Besondere Erwähnung verdienen dabei die Politiker, die sich in Vergangenheit und Gegenwart nicht scheuen, die Stimme für das Leben der ungeborenen Kinder zu erheben.

3. Neben einigen positiven Aussagen über den Lebensschutz und über die Notwendigkeit der Beratung sieht das Gesetz vom 21. August 1995 vor, dass die Abtreibung bei Vorliegen einer sehr vage umschriebenen „medizinischen Indikation“ bis zur Geburt rechtmäßig ist. Diese Bestimmung habt ihr zu Recht heftig kritisiert. Ebenso ist die Legalisierung der Abtreibung bei Vorliegen einer „kriminologischen Indikation“ für gläubige Christen und für alle Menschen mit wachem Gewissen völlig unannehmbar. Ich bitte Euch, weiterhin alle möglichen Schritte zur Änderung dieser gesetzlichen Verfügungen zu unternehmen.

4. Nun wende ich mich den neuen Gesetzesbestimmungen über die Beratung der schwangeren Frauen in Not zu, weil diese bekanntlich für die kirchliche Sendung im Dienst am Leben und für das Verhältnis von Kirche und Staat in Eurem Land von erheblicher Bedeutung sind. Aufgrund meiner Besorgnis über die neuen Bestimmungen fühlte ich mich verpflichtet, am 21. September 1995 in einem persönlichen Brief einige Grundsätze in Erinnerung zu rufen, die in dieser Sache sehr wichtig sind. Ich lenkte Eure Aufmerksamkeit unter anderem darauf, dass die positive gesetzliche Definition der Beratung im Sinn des Lebensschutzes durch gewisse zweideutige Formulierungen abgeschwächt wird und dass die von den Beraterinnen auszustellende Beratungsbescheinigung nunmehr einen anderen juristischen Stellenwert hat als in der vorigen gesetzlichen Regelung. Ich ersuchte Euch, die kirchliche Beratungstätigkeit neu zu definieren und dabei darauf zu achten, dass die Freiheit der Kirche nicht beeinträchtigt wird und kirchliche Einrichtungen nicht für die Tötung unschuldiger Kinder mitverantwortlich gemacht werden können.

In den Vorläufigen Bischöflichen Richtlinien habt Ihr das Ziel der kirchlichen Beratung gegenüber dem Gesetz weiter im Sinn des unbedingten Lebensschutzes präzisiert. Durch diese und andere Maßnahmen habt Ihr den kirchlichen Beratungsstellen ein deutliches eigenes Profil gegeben. Im Ringen um die staatliche Anerkennung der Vorläufigen Bischöflichen Richtlinien in den einzelnen Ländern ist die eigenständige Position der Kirche in der Frage weiter zutage getreten.

5. Umstritten blieb die Problematik der Beratungsbescheinigung, die gewiss nicht aus dem Beratungskonzept herausgelöst werden kann, aber sorgsam gemäß ihrer objektiven rechtlichen Bedeutung zu bewerten ist. In der Ansprache vom 22. Juni 1996 während meiner Pastoralreise in Deutschland stellte ich fest: „Von unserem Glauben her ist klar, dass von kirchlichen Institutionen nichts getan werden darf, was in irgendeiner Form der Rechtfertigung der Abtreibung dienen kann“.

Um in der Frage des Beratungsscheines eine Lösung zu finden, kam es – in Fortführung einer ersten Unterredung am 5. Dezember 1995 – am 4. April 1997 zu einem zweiten Gespräch zwischen einer Delegation Eurer Bischofskonferenz und Vertretern der Kongregation für die Glaubenslehre, bei dem trotz einer grundlegenden Einmütigkeit in der Lehre der Kirche zum Lebensschutz und in der Verurteilung der Abtreibung wie auch in der Notwendigkeit einer umfassenden Beratung schwangerer Frauen in Not die strittige Frage der Beratungsbescheinigung nicht endgültig gelöst werden konnte. Während der Begegnung am 27. Mai 1997 wurden alle zu berücksichtigenden Elemente noch einmal in einer brüderlichen Atmosphäre freimütig und offen vorgetragen.

In meinem Auftrag, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), richte ich mich nun wiederum an Euch, liebe Mitbrüder. Es geht nämlich um eine pastorale Frage mit offenkundigen lehrmäßigen Implikationen, die für die Kirche und für die Gesellschaft in Deutschland und weit darüber hinaus von Bedeutung ist. Auch wenn die gesetzliche Situation in Eurem Land einzigartig ist, so betrifft das Problem, wie wir das Evangelium des Lebens in der pluralistischen Welt von heute wirksam und glaubwürdig verkünden, doch die Kirche insgesamt. Der Auftrag, das Leben in allen seinen Phasen zu schützen, lässt keine Abstriche zu. Daraus folgt, dass die Botschaft und die Handlungsweise der Kirche in der Frage der Abtreibung in ihrem wesentlichen Gehalt in allen Ländern dieselben sein müssen.

6. Ihr legt großen Wert darauf, dass die katholischen Beratungsstellen in der Schwangerenberatung öffentlich präsent bleiben, um durch eine zielorientierte Beratung viele ungeborene Kinder vor der Tötung zu retten und den Frauen in schwierigen Lebenssituationen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Seite zu stehen. Ihr unterstreicht, dass die Kirche in dieser Frage – um der ungeborenen Kinder willen – die vom Staat eröffneten Spielräume zugunsten des Lebens und der Beratung so weit wie möglich nützen muss und nicht die Verantwortung auf sich nehmen kann, mögliche Hilfeleistungen unterlassen zu haben. Ich unterstütze Euch in diesem Anliegen und hoffe sehr, dass die kirchliche Beratung kraftvoll weitergeführt werden kann. Die Qualität dieser Beratung, die sowohl den Wert des ungeborenen Lebens wie auch die Schwierigkeiten der schwangeren Frau ganz ernst nimmt und eine Lösung auf der Basis von Wahrheit und Liebe anstrebt, wird die Gewissen vieler Ratsuchender anrühren und für die Gesellschaft ein mahnender Aufruf sein.

Ich möchte in diesem Zusammenhang den Einsatz der katholischen Beraterinnen der Caritas und des Sozialdienstes katholischer Frauen sowie einiger anderer Beratungsstellen ausdrücklich hervorheben. Ich kenne den guten Willen der Beraterinnen und weiß um ihre Mühen und Sorgen. Ich möchte ihnen aufrichtig für ihr Engagement danken und sie bitten, weiterhin für jene zu kämpfen, die keine Stimme haben und ihr Lebensrecht noch nicht selber verteidigen können.

7. Was nun die Frage der Beratungsbescheinigung betrifft, möchte ich wiederholen, was ich Euch schon im Brief vom 21. September 1995 geschrieben habe: „Sie bestätigt, dass eine Beratung stattgefunden hat, ist aber zugleich ein notwendiges Dokument für die straffreie Abtreibung in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft“. Ihr selber habt diese widersprüchliche Bedeutung des Beratungsscheines, die im Gesetz verankert ist, mehrmals als „Dilemma“ bezeichnet. Das „Dilemma“ besteht darin, dass die Bescheinigung die Beratung zugunsten des Lebensschutzes bestätigt, aber zugleich die notwendige Bedingung für die straffreie Durchführung der Abtreibung bleibt, auch wenn sie gewiss nicht deren entscheidende Ursache ist.

Der positive Text, den Ihr dem von katholischen Stellen ausgestellten Beratungsschein gegeben habt, kann diese widersprüchliche Spannung nicht grundsätzlich beheben. Die Frau kann den Schein aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dazu gebrauchen, um nach einer dreitägigen Frist ihr Kind straffrei und in öffentlichen Einrichtungen und zum Teil auch mit öffentlichen Mitteln abtreiben zu lassen. Es ist nicht zu übersehen, dass der gesetzlich geforderte Beratungsschein, der gewiss zuerst die Pflichtberatung sicherstellen will, faktisch eine Schlüsselfunktion für die Durchführung straffreier Abtreibungen erhalten hat. Die katholischen Beraterinnen und die Kirche, in deren Auftrag die Beraterinnen in vielen Fällen handeln, geraten dadurch in eine Situation, die mit ihrer Grundauffassung in der Frage des Lebensschutzes und dem Ziel ihrer Beratung in Konflikt steht. Gegen ihre Absicht werden sie in den Vollzug eines Gesetzes verwickelt, der zur Tötung unschuldiger Menschen führt und vielen zum Ärgernis gereicht.

Nach gründlicher Abwägung aller Argumente kann ich mich der Auffassung nicht entziehen, dass hier eine Zweideutigkeit besteht, welche die Klarheit und Entschiedenheit des Zeugnisses der Kirche und ihrer Beratungsstellen verdunkelt. Deshalb möchte ich Euch, liebe Brüder, eindringlich bitten, Wege zu finden, dass ein Schein solcher Art in den kirchlichen oder der Kirche zugeordneten Beratungsstellen nicht mehr ausgestellt wird. Ich ersuche Euch aber, dies auf jeden Fall so zu tun, dass die Kirche auf wirksame Weise in der Beratung der hilfesuchenden Frauen präsent bleibt.

8. Verehrte Mitbrüder! Ich weiß, dass die Bitte, die ich an Euch richte, ein nicht leichtes Problem anrührt. Schon seit langem und verstärkt seit der Begegnung vom 27. Mai 1997 ist von vielen Seiten, auch von Menschen, die sich für die Kirche und in der Kirche einsetzen, nachdrücklich vor einem solchen Entscheid gewarnt worden, der die Frauen in Konfliktsituationen ohne den Beistand der Glaubensgemeinschaft lasse. Ebenso nachdrücklich ist freilich auch von gläubigen Menschen aller Schichten und Stände angemahnt worden, dass der Schein die Kirche in die Tötung unschuldiger Kinder verwickelt und ihren unbedingten Widerspruch gegen die Abtreibung weniger glaubwürdig macht.

Ich habe beide Stimmen sehr ernst genommen und respektiere die leidenschaftliche Suche nach dem rechten Weg der Kirche in dieser wichtigen Sache auf beiden Seiten, fühle mich aber um der Würde des Lebens willen gedrängt, die oben dargelegte Bitte an Euch zu richten. Zugleich anerkenne ich, dass die Kirche sich ihrer öffentlichen Verantwortung nicht entziehen kann, am allerwenigsten da, wo es um das Leben und die Würde des Menschen geht, den Gott geschaffen und für den Christus gelitten hat. Das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz bietet viele Möglichkeiten, um in der Beratung präsent zu bleiben; die Präsenz der Kirche darf letztlich nicht vom Angebot des Scheins abhängen. Nicht nur der Zwang einer gesetzlichen Vorschrift darf es sein, der die Frauen zu den kirchlichen Beratungsstellen führt, sondern vor allem die sachliche Kompetenz, die menschliche Zuwendung und die Bereitschaft zu konkreter Hilfe, die darin anzutreffen sind. Ich vertraue darauf, dass Ihr mit den vielfältigen Möglichkeiten Eurer Institutionen und Eurer Organisationen, mit dem reichen Potential an intellektuellen Kräften wie an Innovationsfähigkeit und Kreativität Wege finden werdet, die Präsenz der Kirche in der Beratung nicht nur nicht vermindern zu lassen, sondern noch zu verstärken. Ich bin davon überzeugt, dass Ihr in der geistigen Auseinandersetzung, die in der Gesellschaft Eures Landes bereits stattfindet und die nun folgen wird, alle Eure Kräfte mobilisieren könnt, um den Weg der Kirche nach innen und nach außen verständlich zu machen, so dass er auch dort wenigstens Respekt findet, wo man nicht glaubt, ihn billigen zu können.

Dass die Kirche den Weg des Gesetzgebers in einem konkreten Punkt nicht mitgehen kann, wird ein Zeichen sein, das gerade im Widerspruch zur Schärfung des öffentlichen Gewissens beiträgt und damit letztlich auch dem Wohl des Staates dient: „Das Evangelium vom Leben ist nicht ausschließlich für die Gläubigen da: es ist für alle da. … Unser Handeln als «Volk des Lebens und für das Leben» verlangt daher, richtig ausgelegt und mit Sympathie aufgenommen zu werden. Wenn die Kirche die unbedingte Achtung vor dem Recht auf Leben jedes unschuldigen Menschen – von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Tod – zu einer der Säulen erklärt, auf die sich jede bürgerliche Gesellschaft stützt, «will sie lediglich einen humanen Staat fördern. Einen Staat, der die Verteidigung der Grundrechte der menschlichen Person, besonders der schwächsten, als seine vorrangige Pflicht anerkennt»“ (Evangelium vitae, Nr. 101).

Noch einmal danke ich Euch für Euer vielfältiges Bemühen, das Leben der ungeborenen Kinder zu schützen, und ebenso für Eure Bereitschaft, die katholische Beratungstätigkeit neu zu umschreiben. Ich empfehle die Euch anvertrauten Gläubigen – im besonderen die in der Beratung engagierten Frauen und Männer sowie alle schwangeren Frauen in Not – Maria, der Mutter vom Guten Rat, und erteile Euch von Herzen den Apostolischen Segen.

Aus dem Vatikan, am 11. Januar 1998, dem Fest der Taufe des Herrn

JEDER MENSCH LEBT EWIG — (03)

Jeder Mensch lebt ewig (1)

Jeder Mensch lebt ewig (2)

Für katholische CHRISTEN ist es, muss es also klar sein, dass es keinen einzigen Menschen gibt, der vom Schöpfer ins Leben gerufen wurde und der jetzt nicht mehr leben würde.

Ins Leben gerufen wird jeder Mensch von GOTT im Moment der Fertilisierung (Befruchtung), der sog. Empfängnis. Zur Empfängnis gehört auch die individuelle GEIST-SEELE des sich entwickelnden Leibes. Ohne diese Seele kann sich der Embryo nicht zu einem Individuum, einer Person, entwickeln. Die Geist-Seele bestimmt ALLES für den LEIB. Die Seele ist UNSTERBLICH, in jedem Entwicklungsstadium, nicht so der Leib. Stirbt das Kind im Mutterleib, lebt die Seele dennoch fort. Es leben also alle tot-geborenen und abgetriebenen, getöteten Kinder seit Adam und Eva mit ihrer unsterblichen Seele bis in alle Ewigkeit. Es ist darum z.B. falsch, ja unmenschlich, Tot-Geborene nicht wie Lebend-Gestorbene zu behandeln.

Laut Worldometers ist die Welt derzeit mit 7’700’000’000 Menschen bevölkert. Gemäß WHO gibt es derzeit jedes Jahr 40’000’000 bis 50’000’000 Abtreibungen, d.h. 125’000 pro Tag.

Die weltweite Bevölkerungs-Entwicklung von Jahr 1 (nach Christus) bis 2015 wird mit diesem Youtube-Film eindrücklich dargestellt. Daraus ist ersichtlich, dass heute (2019) ca. 7 Billionen  = 7 Milliarden und bis zum Jahr 2100 11 Billionen oder 11 Milliarden Menschen auf der Erde leben (werden).

Es brauchte also 200’000 Jahre bis die Weltbevölkerung 1 Milliarde Menschen erreichte – und nur 200 Jahre, damit die Zahl auf 7 Milliarden stieg.

Nun sind das aber nur die physisch lebenden Menschen, nicht die gezeugten! Können wir uns vorstellen, wieviele GEZEUGTE Menschen LEBTEN UND EWIG LEBEN WERDEN?

[POS]

Papst Franziskus: Das Wunder der Liebe hilft in schweren Zeiten

Papst Franziskus beim Treffen am Montag mit Mitgliedern des Vereins „Una Vita Rara“ (ein seltenes Leben) (Vatican Media)

Papst Franziskus hat Mitglieder des Verein „Una Vita Rara“ (Ein seltenes Leben) getroffen, die sich für die Forschung und die Solidarität zu Betroffenen seltener Krankheiten einsetzen. Bei diesem Treffen erinnerte er daran, dass „jedes menschliche Leben einzigartig ist“ und zeigte sich beeindruckt vom Willen der Familien, der schmerzhaften Realität ins Auge zu sehen „und etwas zu tun, um sie zu verbessern.“

 Nadine Vogelsberg und Alessandro Di Bussolo – Vatikanstadt

„Jedes menschliche Leben ist einzigartig, und wenn die Krankheit selten oder sogar sehr selten ist, so ist es immer noch ein Leben.“ Das sagte Papst Franziskus zu den gut 60 Eltern Mitglieder des Vereins „Ein seltenes Leben“. Dieser Verein setzt sich zum einen für Solidarität mit Betroffenen, aber auch für die Forschung ein. Der Papst empfing die Mitglieder am Montag zur Privataudienz in der Sala Clementina im apostolischen Palast. Papst Franziskus zeigte sich berührt und bewundernd gegenüber dem Willen der Familien der Kranken, „sich zusammenzuschließen um dieser traurigen Realität ins Auge zu blicken und sie zu verbessern“, trotz des Schmerzes angesichts „der Leiden und der Not“.

Er wandte sich sodann direkt an Giorgio, den Vorsitzenden des Vereins, und seine Frau Rosita. Die beiden sie die Eltern des 15-Jährigen Davide, der an einer seltenen Hirnerkrankung leidet, am Allan Herndon Dudley Syndrom. Papst Franziskus sagte zu ihnen, sie hätten „in sich den Drang gespürt etwas zu tun; für ihn und alle Personen, die von einer seltenen Krankheiten betroffen sind und deren Familien.“

Auch, wenn die alltägliche Realität oft schwer sei, fuhr der Papst fort, drücke der Name, den sie dem Verein gegeben hätten – „ein seltenes Leben“ – aus, dass „Ihr die Realität von David, aber auch Eure Realität mit ihm, nicht als negativ, sondern als positiv wahrnehmt.“ Dieser positive Blick sei ein typisches „Wunder“ der Liebe, stellt Papst Franziskus klar. „Die Liebe tut das: sie vermag das Gute auch in einer negativen Situation zu sehen, Sie vermag die kleine Flamme mitten in dunkler Nacht am Leben zu halten.“

Und die Liebe, so der Papst weiter, sorge noch für ein anderes Wunder: sie helfe dabei, dem Nächsten gegenüber offen zu bleiben, fähig zu teilen, solidarisch zu sein wenn jemand an einer Krankheit oder sich in einem anderen schwierigen Zustand befinde, die im Alltag kräftezehrend sei. Aus dieser Einstellung heraus sei auch der „Weg der seltenen Worte“ entstanden, vermutete der Papst. Diesen 700 Kilometer langen „seltenen Weg“ waren die Teilnehmer nach Rom gekommen – vor zehn Tagen waren sie aufgebrochen und am Montag in Rom angekommen. Als einen „Weg des Lebens und der Hoffnung“ bezeichnete der Papst diese Strecke.

Giorgio und Rosita haben den Verein 2016 gegründet. Um das Allan Herndon Dudley Syndrom bekannter zu machen, haben Sie zum Lauf von Monticelli Brusati am Iseo-See in der Lombardei bis nach Rom aufgerufen – eine Strecke von 700 Kilometern Länge.

 

LESEN SIE AUCH:

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Quelle

PAPST PAUL VI. 1968: ENZYKLIKA „HUMANAE VITAE“

ENZYKLIKA
SEINER HEILIGKEIT
PAUL PP. VI.

HUMANAE VITAE

ÜBER DIE WEITERGABE DES LEBENS

An die Ehrwürdigen Brüder, die Patriarchen, die Erzbischöfe,
Bischöfe und die übrigen Ortsordinarien, die mit dem Apostolischen Stuhl
in Frieden und Gemeinschaft leben,
an den Klerus und die Christgläubigen des ganzen katholischen Erdkreises sowie an alle Menschen guten Willens

EHRWÜRDIGE BRÜDER, LIEBE SÖHNE UND TÖCHTER!
GRUSS UND APOSTOLISCHEN SEGEN!

 

Die Weitergabe des Lebens

1. Die überaus ernste Aufgabe, menschliches Leben weiterzugeben, durch die die Gatten freie und bewußte Mitarbeiter des Schöpfergottes sind, erfüllt sie immer mit großer Freude; doch ist die Freude vielfach mit nicht geringen Schwierigkeiten und Bedrängnissen verbunden. Zu allen Zeiten stellte die Erfüllung dieser Aufgabe das Gewissen der Gatten vor schwere Probleme. Die jüngste Entwicklung jedoch, die die menschliche Gesellschaft nimmt, bringt derartige Veränderungen mit sich, daß sich neue Fragen erheben, denen die Kirche sich stellen muß, weil sie aufs engste mit menschlichem Leben und Glück zusammenhängen.

I. NEUE GESICHTSPUNKTE DES PROBLEMS:
DIE ZUSTÄNDIGKEIT DES KIRCHLICHEN LEHRAMTES

2. Die Veränderungen sind wirklich bedeutsam und verschiedenartig. Zunächst handelt es sich um die rasche Bevölkerungszunahme: viele fürchten, daß die Weltbevölkerung schneller zunimmt, als die zur Verfügung stehende Nahrung erlaubt. Dadurch wächst die Not in vielen Familien und in den Entwicklungsländern. Das kann staatliche Regierungen leicht dazu drängen, diese Gefahr mit radikalen Maßnahmen zu bekämpfen. Dazu erschweren nicht nur Arbeits- und Wohnverhältnisse, sondern auch gesteigerte Ansprüche wirtschaftlicher Art und im Hinblick auf die Erziehung und den Unterricht der Jugend den angemessenen Unterhalt einer größeren Zahl von Kindern. Wir erleben auch einen gewissen Wandel in der Auffassung von der Persönlichkeit der Frau und ihrer Aufgabe in der menschlichen Gesellschaft; ebenso in der Auffassung vom Wert der Gattenliebe in der Ehe und in der Beurteilung des ehelichen Verkehrs im Hinblick auf diese Liebe. Schließlich ist vor allem der staunenswerte Fortschritt des Menschen in der Beherrschung der Naturkräfte und deren rationaler Auswertung in Betracht zu ziehen. Diese Herrschaft sucht nun der Mensch auf sein ganzes Leben auszudehnen: auf seinen Körper, seine seelischen Kräfte, auf das soziale Leben und selbst auf die Gesetze, die die Weitergabe des Lebens regeln.

3. Diese Sachlage wirft neue Fragen auf. Wäre es nicht angebracht, angesichts der gegenwärtigen Lebensverhältnisse und der Bedeutung, die der eheliche Verkehr für die Harmonie und gegenseitige Treue der Gatten hat, die heute geltenden sittlichen Normen zu überprüfen? Zumal, wenn man erwägt, daß diese unter Umständen nur unter heroischen Opfern befolgt werden können? Könnte nicht das sogenannte Ganzheitsprinzip auf diesen Bereich angewandt werden und damit die Planung einer weniger großen, aber vernünftig geregelten Fruchtbarkeit einen physisch unfruchtbar machenden Akt in eine erlaubte und vorausschauende Geburtenlenkung verwandeln? Kann man nicht die Meinung vertreten, daß das Ziel des Dienstes an der Fortpflanzung mehr dem Eheleben als Ganzen aufgegeben sei als jedem einzelnen Akt? Man stellt auch die Frage, ob bei dem gesteigerten Verantwortungsbewußtsein des heutigen Menschen nicht die Zeit gekommen sei, wo die Weitergabe des Lebens mehr von Vernunft und freier Entscheidung bestimmt werden sollte als von gewissen biologischen Regelmäßigkeiten.

4. Zweifellos forderten solche Fragen vom kirchlichen Lehramt eine neue und vertiefte Überlegung über die Prinzipien der Ehemoral, die ihre Grundlage im natürlichen Sittengesetz haben, das durch die göttliche Offenbarung erhellt und bereichert wird. Kein gläubiger Christ wird bestreiten, daß die Auslegung des natürlichen Sittengesetzes zur Aufgabe des kirchlichen Lehramtes gehört. Denn zweifellos hat – wie Unsere Vorgänger wiederholt ausgesprochen haben (1) – Christus Jesus, als er dem Petrus und den übrigen Aposteln an seiner göttlichen Gewalt Anteil gab und sie aussandte, alle Völker zu lehren, was er uns geboten hat (2), sie zu zuverlässigen Wächtern und Auslegern des ganzen Sittengesetzes bestellt, das heißt nicht nur des evangelischen, sondern auch des natürlichen Sittengesetzes. Denn auch das natürliche Sittengesetz bringt den Willen Gottes zum Ausdruck, und dessen treue Befolgung ist ja allen Menschen zum ewigen Heil notwendig (3). In Erfüllung dieses Auftrags hat sich die Kirche zu allen Zeiten, besonders oft in letzter Zeit über die Natur der Ehe, über die sittlich geordnete Inanspruchnahme der ehelichen Rechte und die Pflichten der Eheleute in übereinstimmenden Dokumenten geäußert (4).

5. Im Bewußtsein dieser gleichen Aufgabe haben Wir den von Unserm Vorgänger Johannes XXIII. im März 1963 eingesetzten Ausschuß bestätigt und erweitert. Ihm gehörten außer vielen Gelehrten aus den betreffenden Fachgebieten auch Ehepaare an. Dieser Ausschuß sollte Gutachten einholen über die Fragen, die das eheliche Leben und vor allem die sittlich geordnete Geburtenregelung aufwirft; er sollte darüber hinaus die Ergebnisse seiner Studien so vorlegen, daß das kirchliche Lehramt eine den Erwartungen nicht nur der Gläubigen, sondern auch der übrigen Welt entsprechende Antwort geben könnte (5). Das Forschungsergebnis der Sachkundigen und die Gutachten vieler Unserer Brüder im Bischofsamt, die sie teils aus eigenem Antrieb einsandten, die teils von Uns erbeten waren, erlaubten Uns, dieses vielseitige Problem von allen Seiten aus sorgfältiger zu bedenken. Deshalb sagen Wir allen von Herzen Dank.

6. Die Folgerungen jedoch, zu denen der Ausschuß gelangt war, konnten für Uns kein sicheres und endgültiges Urteil darstellen, das Uns der Pflicht enthoben hätte, ein so bedeutsames Problem zum Gegenstand Unserer persönlichen Erwägung zu machen. Das war auch deshalb notwendig, weil es in der Vollversammlung des Ausschusses nicht zu einer vollen Übereinstimmung der Auffassungen über die vorzulegenden sittlichen Normen gekommen war; und vor allem, weil einige Lösungsvorschläge auftauchten, die von der Ehemoral, wie sie vom kirchlichen Lehramt bestimmt und beständig vorgelegt wurde, abwichen. Daher wollen Wir nun nach genauer Prüfung der Uns zugesandten Akten, nach reiflicher Überlegung, nach inständigem Gebet zu Gott, in kraft des von Christus Uns übertragenen Auftrags auf diese schwerwiegenden Fragen Unsere Antwort geben.

II. PRINZIPIEN DER KIRCHLICHEN LEHRE

Gesamtschau des Menschen

7. Die Frage der Weitergabe menschlichen Lebens darf – wie jede andere Frage, die das menschliche Leben angeht – nicht nur unter biologischen, psychologischen, demographischen, soziologischen Gesichtspunkten gesehen werden; man muß vielmehr den ganzen Menschen im Auge behalten, die gesamte Aufgabe, zu der er berufen ist; nicht nur seine natürliche und irdische Existenz, sondern auch seine übernatürliche und ewige. Da nun viele, die sich für künstliche Geburtenregelung einsetzen, sich dabei auf die Forderungen der ehelichen Liebe und der verantwortlichen Elternschaft berufen, ist es nötig, diese beiden bedeutsamen Elemente des ehelichen Lebens genauer zu bestimmen und zu beleuchten. – Dabei wollen Wir vor allem zurückgreifen auf die Pastoralkonstitution „Gaudium et spes„, in der sich jüngst das Zweite Vatikanische Konzil mit sehr hoher Autorität dazu geäußert hat.

Die eheliche Liebe

8. Die eheliche Liebe zeigt sich uns in ihrem wahren Wesen und Adel, wenn wir sie von ihrem Quellgrund her sehen; von Gott, der „Liebe ist (6)“, von ihm, dem Vater, „nach dem alle Vaterschaft im Himmel und auf Erden ihren Namen trägt (7)“. Weit davon entfernt, das bloße Produkt des Zufalls oder Ergebnis des blinden Ablaufs von Naturkräften zu sein, ist die Ehe in Wirklichkeit vom Schöpfergott in weiser Voraussicht so eingerichtet, daß sie in den Menschen seinen Liebesplan verwirklicht. Darum streben Mann und Frau durch ihre gegenseitige Hingabe, die ihnen in der Ehe eigen und ausschließlich ist, nach jener personalen Gemeinschaft, in der sie sich gegenseitig vollenden, um mit Gott zusammenzuwirken bei der Weckung und Erziehung neuen menschlichen Lebens. Darüber hinaus hat für die Getauften die Ehe die hohe Würde eines sakramentalen Gnadenzeichens, und bringt darin die Verbundenheit Christi mit seiner Kirche zum Ausdruck.

Eigenart der ehelichen Liebe

9. In diesem Licht wird die besondere Eigenart und Forderung der ehelichen Liebe deutlich. Es kommt sehr darauf an, daß man davon die rechte Vorstellung hat. An erster Stelle müssen wir sie als vollmenschliche Liebe sehen; das heißt als sinnenhaft und geistig zugleich. Sie entspringt darum nicht nur Trieb und Leidenschaft, sondern auch und vor allem einem Entscheid des freien Willens, der darauf hindrängt, in Freud und Leid des Alltags durchzuhalten, ja dadurch stärker zu werden: so werden dann die Gatten ein Herz und eine Seele und kommen gemeinsam zu ihrer menschlichen Vollendung. Weiterhin ist es Liebe, die aufs Ganze geht; jene besondere Form personaler Freundschaft, in der die Gatten alles großherzig miteinander teilen, weder unberechtigte Vorbehalte machen noch ihren eigenen Vorteil suchen. Wer seinen Gatten wirklich liebt, liebt ihn um seiner selbst willen, nicht nur wegen dessen, was er von ihm empfängt. Und es ist seine Freude, daß er durch seine Ganzhingabe bereichern darf. Die Liebe der Gatten ist zudem treu und ausschließlich bis zum Ende des Lebens; so wie sie Braut und Bräutigam an jenem Tag verstanden, da sie sich frei und klar bewußt durch das gegenseitige eheliche Jawort aneinander gebunden haben. Niemand kann behaupten, daß die Treue der Gatten – mag sie auch bisweilen schwer werden – unmöglich sei. Im Gegenteil. Zu allen Zeiten hatte sie ihren Adel und reiche Verdienste. Beispiele sehr vieler Ehepaare im Lauf der Jahrhunderte sind der Beweis dafür: Treue entspricht nicht nur dem Wesen der Ehe, sie ist darüber hinaus eine Quelle innigen, dauernden Glücks. Diese Liebe ist schließlich fruchtbar, da sie nicht ganz in der ehelichen Vereinigung aufgeht, sondern darüber hinaus fortzudauern strebt und neues Leben wecken will. „Ehe und eheliche Liebe sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet. Kinder sind gewiß die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr bei (8).“

Verantwortliche Elternschaft

10. Deshalb fordert die Liebe von den Ehegatten, daß sie ihre Aufgabe verantwortlicher Elternschaft richtig erkennen. Diese Aufgabe, auf die man heute mit gutem Recht ganz besonderen Wert legt, muß darum richtig verstanden werden. Sie muß aber unter verschiedenen berechtigten, miteinander zusammenhängenden Gesichtspunkten betrachtet werden. Was zunächst die biologischen Vorgänge angeht, bedeutet verantwortungsbewußte Elternschaft die Kenntnis und die Beachtung der mit ihnen zusammenhängenden Funktionen. So vermag der Mensch in seinen Fortpflanzungskräften die biologischen Gesetze zu entdecken, die zur menschlichen Person gehören (9). Was dann psychologisch Trieb und Leidenschaft betrifft, so meint verantwortungsbewußte Elternschaft ihre erforderliche Beherrschung durch Vernunft und Willen. Im Hinblick schließlich auf die gesundheitliche, wirtschaftliche, seelische und soziale Situation bedeutet verantwortungsbewußte Elternschaft, daß man entweder, nach klug abwägender Überlegung, sich hochherzig zu einem größeren Kinderreichtum entschließt, oder bei ernsten Gründen und unter Beobachtung des Sittengesetzes zur Entscheidung kommt, zeitweise oder dauernd auf weitere Kinder zu verzichten. Endlich und vor allem hat verantwortungsbewußte Elternschaft einen inneren Bezug zur sogenannten objektiven sittlichen Ordnung, die auf Gott zurückzuführen ist, und deren Deuterin das rechte Gewissen ist. Die Aufgabe verantwortungsbewußter Elternschaft verlangt von den Gatten, daß sie in Wahrung der rechten Güter- und Wertordnung ihre Pflichten gegenüber Gott, sich selbst, gegenüber ihrer Familie und der menschlichen Gesellschaft anerkennen. Daraus folgt, daß sie bei der Aufgabe, das Leben weiterzugeben, keineswegs ihrer Willkür folgen dürfen, gleichsam als hinge die Bestimmung der sittlich gangbaren Wege von ihrem eigenen und freien Ermessen ab. Sie sind vielmehr verpflichtet, ihr Verhalten auf den göttlichen Schöpfungsplan auszurichten, der einerseits im Wesen der Ehe selbst und ihrer Akte zum Ausdruck kommt, den anderseits die beständige Lehre der Kirche kundtut (10).

Achtung vor dem Wesen und der Zielsetzung des ehelichen Aktes

11. Jene Akte, die eine intime und keusche Vereinigung der Gatten darstellen und die das menschliche Leben weitertragen, sind, wie das letzte Konzil betont hat, „zu achten und zu ehren (11)“; sie bleiben auch sittlich erlaubt bei vorauszusehender Unfruchtbarkeit, wenn deren Ursache keineswegs im Willen der Gatten liegt; denn die Bestimmung dieser Akte, die Verbundenheit der Gatten zum Ausdruck zu bringen und zu bestärken, bleibt bestehen. Wie die Erfahrung lehrt, geht tatsächlich nicht aus jedem ehelichen Verkehr neues Leben hervor. Gott hat ja die natürlichen Gesetze und Zeiten der Fruchtbarkeit in seiner Weisheit so gefügt, daß diese schon von selbst Abstände in der Aufeinanderfolge der Geburten schaffen. Indem die Kirche die Menschen zur Beobachtung des von ihr in beständiger Lehre ausgelegten natürlichen Sittengesetzes anhält, lehrt sie nun, daß „jeder eheliche Akt“ von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens hingeordnet bleiben muß (12).

Untrennbarkeit von liebender Vereinigung und Fortpflanzung

12. Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Sinngehalte – liebende Vereinigung und Fortpflanzung -, die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen. Seiner innersten Struktur nach befähigt der eheliche Akt, indem er den Gatten und die Gattin aufs engste miteinander vereint, zugleich zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind. Wenn die beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung beachtet werden, behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz den Sinngehalt gegenseitiger und wahrer Liebe, und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft, zu der der Mensch berufen ist. Unserer Meinung nach sind die Menschen unserer Zeit durchaus imstande, die Vernunftgemäßheit dieser Lehre zu erfassen.

Treue zum Schöpfungsplan Gottes

13. Man weist ja mit Recht darauf hin, daß ein dem Partner aufgenötigter Verkehr, der weder auf sein Befinden noch auf seine berechtigten Wünsche Rücksicht nimmt, kein wahrer Akt der Liebe ist, daß solche Handlungsweise vielmehr dem widerspricht, was mit Recht die sittliche Ordnung für das Verhältnis der beiden Gatten zueinander verlangt. Ebenso muß man dann auch, wenn man darüber nachdenkt, zugeben: Ein Akt gegenseitiger Liebe widerspricht dem göttlichen Plan, nach dem die Ehe entworfen ist, und dem Willen des ersten Urhebers menschlichen Lebens, wenn er der vom Schöpfergott in ihn nach besonderen Gesetzen hineingelegten Eignung, zur Weckung neuen Lebens beizutragen, abträglich ist. Wenn jemand daher einerseits Gottes Gabe genießt und anderseits – wenn auch nur teilweise – Sinn und Ziel dieser Gabe ausschließt, handelt er somit im Widerspruch zur Natur des Mannes und der Frau und deren inniger Verbundenheit; er stellt sich damit gegen Gottes Plan und heiligen Willen. Wer das Geschenk ehelicher Liebe genießt und sich dabei an die Zeugungsgesetze hält, der verhält sich nicht, als wäre er Herr über die Quellen des Lebens, sondern er stellt sich vielmehr in den Dienst des auf den Schöpfer zurückgehenden Planes. Wie nämlich der Mensch ganz allgemein keine unbeschränkte Verfügungsmacht über seinen Körper hat, so im besonderen auch nicht über die Zeugungskräfte als solche, sind doch diese ihrer innersten Natur nach auf die Weckung menschlichen Lebens angelegt, dessen Ursprung Gott ist. „Das menschliche Leben muß allen etwas Heiliges sein“, mahnt Unser Vorgänger Johannes XXIII., „denn es verlangt von seinem ersten Aufkeimen an das schöpferische Eingreifen Gottes (13).“

Unerlaubte Wege der Geburtenregelung

14. Gemäß diesen fundamentalen Grundsätzen menschlicher und christlicher Eheauffassung müssen Wir noch einmal öffentlich erklären: Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung – auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen -, sind kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen (14). Gleicherweise muß, wie das kirchliche Lehramt des öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden (15). Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel (16). Man darf, um diese absichtlich unfruchtbar gemachten ehelichen Akte zu rechtfertigen, nicht als Argument geltend machen, man müsse das Übel wählen, das als das weniger schwere erscheine; auch nicht, daß solche Akte eine gewisse Einheit darstellen mit früheren oder nachfolgenden fruchtbaren Akten und deshalb an ihrer einen und gleichen Gutheit teilhaben. Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere sittliche Übel zu dulden, um ein größeres zu verhindern oder um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern (17), so ist es dennoch niemals erlaubt – auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen (18): das heißt etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muß; das gilt auch, wenn dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen, der Familie oder der menschlichen Gesellschaft zu schützen oder zu fördern. Völlig irrig ist deshalb die Meinung, ein absichtlich unfruchtbar gemachter und damit in sich unsittlicher ehelicher Akt könne durch die fruchtbaren ehelichen Akte des gesamtehelichen Lebens seine Rechtfertigung erhalten.

Erlaubtheit therapeutischer Mittel

15. Die Kirche hält aber jene therapeutischen Maßnahmen, die zur Heilung körperlicher Krankheiten notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus aller Voraussicht nach eine Zeugungsverhinderung eintritt. Voraussetzung dabei ist, daß diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt wird (19).

Erlaubte Inanspruchnahme unfruchtbarer Perioden

16. Allein dieser Lehre der Kirche über die Gestaltung der ehelichen Sittlichkeit halten einige heute entgegen, wie schon oben (Nr. 3) erwähnt, es sei Recht und Aufgabe der menschlichen Vernunft, die ihr von der Naturwelt dargebotenen Kräfte zu steuern und auf Ziele auszurichten, die dem Wohl des Menschen entsprechen. Ja, man fragt: Ist nicht in diesem Zusammenhang in vielen Situationen künstliche Geburtenregelung vernünftiger, wenn man nämlich damit mehr Frieden und Eintracht in der Familie erreichen und für die Erziehung schon lebender Kinder bessere Bedingungen schaffen kann? Auf diese Frage ist entschieden zu antworten: Die Kirche ist die erste, die den Einsatz der menschlichen Vernunft anerkennt und empfiehlt, wenn es um ein Werk geht, das den vernunftbegabten Menschen so eng mit seinem Schöpfer verbindet; aber ebenso betont sie, daß man sich dabei an die von Gott gesetzte Ordnung halten muß. Wenn also gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der Geburten – Gründe, die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation der Gatten oder aus äußeren Verhältnissen ergeben -, ist es nach kirchlicher Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken und die Kinderzahl so zu planen, daß die oben dargelegten sittlichen Grundsätze nicht verletzt werden (20). Die Kirche bleibt sich und ihrer Lehre treu, wenn sie einerseits die Berücksichtigung der empfängnisfreien Zeiten durch die Gatten für erlaubt hält, andererseits den Gebrauch direkt empfängnisverhütender Mittel als immer unerlaubt verwirft auch wenn für diese andere Praxis immer wieder ehrbare und schwerwiegende Gründe angeführt werden. Tatsächlich handelt es sich um zwei ganz unterschiedliche Verhaltensweisen: bei der ersten machen die Eheleute von einer naturgegebenen Möglichkeit rechtmäßig Gebrauch; bei der anderen dagegen hindern sie den Zeugungsvorgang bei seinem natürlichen Ablauf. Zweifellos sind in beiden Fällen die Gatten sich einig, daß sie aus guten Gründen Kinder vermeiden wollen, und dabei möchten sie auch sicher sein. Jedoch ist zu bemerken, daß nur im ersten Fall die Gatten sich in fruchtbaren Zeiten des ehelichen Verkehrs enthalten können, wenn aus berechtigten Gründen keine weiteren Kinder mehr wünschenswert sind. In den empfängnisfreien Zeiten aber vollziehen sie dann den ehelichen Verkehr zur Bezeugung der gegenseitigen Liebe und zur Wahrung der versprochenen Treue. Wenn die Eheleute sich so verhalten, geben sie wirklich ein Zeugnis der rechten Liebe.

Ernste Folgen der Methoden einer künstlichen Geburtenregelung

17. Verständige Menschen können sich noch besser von der Wahrheit der kirchlichen Lehre überzeugen, wenn sie ihr Augenmerk auf die Folgen der Methoden der künstlichen Geburtenregelung richten. Man sollte vor allem bedenken, wie bei solcher Handlungsweise sich ein breiter und leichter Weg einerseits zur ehelichen Untreue, anderseits zur allgemeinen Aufweichung der sittlichen Zucht auftun könnte. Man braucht nicht viel Erfahrung, um zu wissen, wie schwach der Mensch ist, und um zu begreifen, daß der Mensch – besonders der Jugendliche, der gegenüber seiner Triebwelt so verwundbar ist – anspornender Hilfe bedarf, um das Sittengesetz zu beobachten, und daß es unverantwortlich wäre, wenn man ihm die Verletzung des Gesetzes selbst erleichterte. Auch muß man wohl befürchten: Männer, die sich an empfängnisverhütende Mittel gewöhnt haben, könnten die Ehrfurcht vor der Frau verlieren, und, ohne auf ihr körperliches Wohl und seelisches Gleichgewicht Rücksicht zu nehmen, sie zum bloßen Werkzeug ihrer Triebbefriedigung erniedrigen und nicht mehr als Partnerin ansehen, der man Achtung und Liebe schuldet. Schließlich ist sehr zu bedenken, welch gefährliche Macht man auf diese Weise jenen staatlichen Behörden in die Hand gäbe, die sich über sittliche Grundsätze hinwegsetzen. Wer könnte es Staatsregierungen verwehren, zur Überwindung der Schwierigkeiten ihrer Nationen für sich in Anspruch zu nehmen, was man Ehegatten als erlaubte Lösung ihrer Familienprobleme zugesteht? Wer könnte Regierungen hindern, empfängnisverhütende Methoden zu fördern, die ihnen am wirksamsten zu sein scheinen, ja sogar ihre Anwendung allgemein vorzuschreiben, wo immer es ihnen notwendig erscheint? Auf diese Weise könnte es geschehen, daß man, um Schwierigkeiten persönlicher, familiärer oder sozialer Art, die sich aus der Befolgung des göttlichen Gesetzes ergeben, zu vermeiden, es dem Ermessen staatlicher Behörden zugestände, sich in die ganz persönliche und intime Aufgabe der Eheleute einzumischen. Will man nicht den Dienst an der Weitergabe des Lebens menschlicher Willkür überlassen, dann muß man für die Verfügungsmacht des Menschen über den eigenen Körper und seine natürlichen Funktionen unüberschreitbare Grenzen anerkennen, die von niemand, sei es Privatperson oder öffentliche Autorität, verletzt werden dürfen. Diese Grenzen bestimmen sich einzig aus der Ehrfurcht, die dem menschlichen Leibe in seiner Ganzheit und seinen natürlichen Funktionen geschuldet wird: und zwar entsprechend den oben dargelegten Grundsätzen und dem recht verstandenen sogenannten Ganzheitsprinzip, so wie es Unser Vorgänger Pius XII. erläutert hat (21).

Die Kirche als Garant der wahren Werte des Menschen

18. Es ist vorauszusehen, daß vielleicht nicht alle diese überkommene Lehre ohne weiteres annehmen werden; es werden sich, verstärkt durch die modernen Kommunikationsmittel, zu viele Gegenstimmen gegen das Wort der Kirche erheben. Die Kirche aber, die es nicht überrascht, daß sie ebenso wie ihr göttlicher Stifter gesetzt ist „zum Zeichen, dem widersprochen wird (22)“, steht dennoch zu ihrem Auftrag, das gesamte Sittengesetz, das natürliche und evangelische, demütig, aber auch fest zu verkünden. Die Kirche ist ja nicht Urheberin dieser beiden Gesetze; sie kann deshalb darüber nicht nach eigenem Ermessen entscheiden, sondern nur Wächterin und Auslegerin sein; niemals darf sie etwas für erlaubt erklären, was in Wirklichkeit unerlaubt ist, weil das seiner Natur nach dem wahren Wohl des Menschen widerspricht. Indem sie das eheliche Sittengesetz unverkürzt wahrt, weiß die Kirche sehr wohl, daß sie zum Aufbau echter menschlicher Kultur beiträgt; darüber hinaus spornt sie den Menschen an, sich nicht seiner Verantwortung dadurch zu entziehen, daß er sich auf technische Mittel verläßt; damit sichert sie die Würde der Eheleute. Indem die Kirche so dem Beispiel und der Lehre unseres göttlichen Erlösers getreu vorgeht, zeigt sie, daß ihre aufrichtige und uneigennützige Liebe den Menschen begleitet: sie will ihm helfen in dieser Welt, daß er wirklich als Kind am Leben des lebendigen Gottes teilhat, der aller Menschen Vater ist (23).

III. SEELSORGLICHE RICHTLINIEN

Die Kirche als Mutter und Lehrmeisterin

19. Unsere Worte wären nicht der volle und deutliche Ausdruck der Gedanken und Sorgen der Kirche, der Mutter und Lehrmeisterin aller Völker, wenn sie den Menschen, die sie zur treuen Befolgung von Gottes Gebot über die Ehe auffordern, nicht auch in den schweren Situationen, unter denen heute Familien und Völker leiden, Hilfen böten bei der Durchführung einer sittlich geordneten Geburtenregelung. Die Kirche kann sich ja zu den Menschen nicht anders verhalten als unser göttlicher Erlöser: sie kennt die Schwachheit der Menschen, sie hat Erbarmen mit den Scharen, sie nimmt sich der Sünder an; sie muß aber jenes Gesetz lehren, das wirklich das Gesetz des menschlichen Lebens ist: jenes Lebens, das auf seine ursprüngliche Wahrheit zurückgeführt, von Gottes Geist bewegt wird (24).

Möglichkeit der Beobachtung des göttlichen Gesetzes

20. Die Verwirklichung der Lehre über die rechte Geburtenregelung, die die Kirche als Gottes Gebot selbst verkündet, erscheint zweifellos vielen schwer, ja sogar ganz unmöglich. Aber wie jedes besonders hohe und wertvolle Gut verlangt dieses Gesetz vom einzelnen Menschen, von der Familie und von der menschlichen Gesellschaft feste Entschlüsse und viele Anstrengungen. Ja, seine Befolgung ist nicht möglich ohne die helfende Gnade Gottes, die den guten Willen des Menschen stützt und stärkt. Wer aber tiefer nachdenkt, wird erkennen, daß diese Anstrengungen die Würde des Menschen erhöhen und beitragen zum Wohl der menschlichen Gesellschaft.

Selbstbeherrschung

21. Sittlich geordnete Geburtenregelung aber verlangt von den Gatten vor allem eine volle Anerkennung und Wertschätzung der wahren Güter des Lebens und der Familie, ferner eine ständige Bemühung um allseitige Beherrschung ihrer selbst und ihres Trieblebens. Ganz sicher ist diese geistige Herrschaft über den Naturtrieb ohne Askese nicht möglich. Nur so vermag man die dem ehelichen Leben eigentümlichen Ausdrucksformen der Liebe in Einklang zu bringen mit der rechten Ordnung. Das gilt besonders für jene Zeiten, in denen man Enthaltsamkeit üben muß. Solche Selbstzucht, Ausdruck ehelicher Keuschheit, braucht keineswegs der Gattenliebe zu schaden; sie erfüllt sie vielmehr mit einem höheren Sinn für Menschlichkeit. Solche Selbstzucht verlangt zwar beständiges Sich-Mühen; ihre heilsame Kraft aber führt die Gatten zu einer volleren Entfaltung ihrer selbst und macht sie reich an geistlichen Gütern. Sie schenkt der Familie wahren Frieden und hilft, auch sonstige Schwierigkeiten zu meistern. Sie fördert bei den Gatten gegenseitige Achtung und Besorgtsein füreinander; sie hilft den Eheleuten, ungezügelte Selbstsucht, die der wahren Liebe widerspricht, zu überwinden, sie hebt bei ihnen das Verantwortungsbewußtsein für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie verleiht den Eltern bei der Erziehung der Kinder eine innerlich begründete, wirkungsvollere Autorität: dementsprechend werden dann Kinder und junge Menschen mit fortschreitendem Alter zu den wahren menschlichen Werten die rechte Einstellung bekommen und die Kräfte ihres Geistes und ihrer Sinne in glücklicher Harmonie entfalten.

Schaffung einer für die Keuschheit gedeihlichen Atmosphäre

22. Bei dieser Gelegenheit wollen Wir die Erzieher und alle, die für das Gemeinwohl der menschlichen Gesellschaft verantwortlich sind, an die Notwendigkeit erinnern, ein Klima zu schaffen, das geschlechtlich zuchtvolles Verhalten begünstigt. So überwindet wahre Freiheit Ungebundenheit durch Wahrung der sittlichen Ordnung. Alle, denen der Fortschritt der menschlichen Kultur und der Schutz der wesentlichen Güter der Seele am Herzen liegt, müssen einstimmig verurteilen, was bei den modernen Massenmedien dazu beiträgt, die Sinne aufzupeitschen und Sittenverfall zu verbreiten, ebenso jede Form von Pornographie in Schrift, Wort und Darstellung. Man soll doch nicht versuchen, solche Entartung mit Berufung auf Kunst und Wissenschaft zu rechtfertigen (25) oder mit dem Hinweis auf die Freiheit, die vielleicht in diesem Bereich die staatlichen Stellen gewähren.

Appell an die staatlichen Behörden

23. Daher richten Wir das Wort an die Regierungen, denen vor allem die Verantwortung für den Schutz des Gemeinwohls obliegt und die soviel zur Wahrung der guten Sitten beitragen können: Duldet niemals, daß die guten Sitten eurer Völker untergraben werden; verhindert unter allen Umständen, daß durch Gesetze in die Familie, die Keimzelle des Staates, Praktiken eindringen, die zum natürlichen und göttlichen Gesetz im Widerspruch stehen. Um das Problem des Bevölkerungszuwachses zu lösen, kann und muß die staatliche Gewalt einen anderen Weg gehen: den einer weisen und vorausschauenden Familien- und Bildungspolitik, die das Sittengesetz und die Freiheit der Bürger sicherstellt. Wir wissen sehr wohl um die Schwierigkeiten, die hier die Regierungen haben, zumal in den Entwicklungsländern. Unser Verständnis für diese begründeten Sorgen beweist Unsere Enzyklika „Populorum progressio“. Hier aber wiederholen Wir mit Unserem Vorgänger Johannes XXIII.: „Bei Behandlung und Lösung dieser Fragen darf der Mensch weder Wege gehen noch Mittel anwenden, die im Widerspruch zu seiner Würde stehen, wie sie von jenen ungescheut angeboten werden, die vom Menschen und seinem Leben rein materialistisch denken. Unserer Überzeugung nach läßt sich die Frage nur lösen, wenn beim wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt sowohl der einzelnen wie des ganzen Menschheitsgeschlechtes die echt menschlichen Güter und Werte geachtet und gemehrt werden (26).“ Sehr zu Unrecht würde man die göttliche Vorsehung für das verantwortlich machen, was im Gegenteil eine Folge kurzsichtiger Politik ist, mangelnden Sinns für soziale Gerechtigkeit, selbstsüchtiger Bereicherung, schließlich fauler Nachlässigkeit in der Übernahme von Anstrengungen, die ein Volk mit all seinen Bürgern zu höherem Lebensstandard führen könnten (27). Möchten doch alle Verantwortlichen, auf die es ankommt – wie es einige schon ausgezeichnet tun -, immer wieder mit allen Kräften ans Werk gehen. Man darf nicht nachlassen im Eifer, sich innerhalb der großen Menschenfamilie gegenseitig zu helfen; hier öffnet sich, meinen Wir, ein schier unbegrenztes Betätigungsfeld für die großen überstaatlichen Einrichtungen.

An die Wissenschaftler

24. Wir möchten nun Unsern Appell an die Männer der Wissenschaft richten, „die dem Wohl von Ehe und Familie und dem Frieden des Gewissens sehr dienen, wenn sie durch ihre gemeinsame wissenschaftliche Arbeit die Voraussetzungen für eine sittlich einwandfreie Geburtenregelung genauer zu klären versuchen (28)“. Vor allem ist zu wünschen – was schon Pius XII. gesagt hat -, daß aufbauend auf dem Wissen um die natürlichen Zyklen die Medizin für eine sittlich geordnete Geburtenregelung sichere Grundlagen zu schaffen vermag (29). So werden dann die Wissenschaftler – besonders die Katholiken unter ihnen – durch ihren Beitrag beweisen, daß es so ist, wie die Kirche lehrt: daß nämlich „es keinen wahren Widerspruch geben kann zwischen den göttlichen Gesetzen hinsichtlich der Übermittlung des Lebens und dem, was echter ehelicher Liebe dient (30)“.

An die christlichen Eheleute

25. Nun richtet sich Unser Wort insbesondere an Unsere Söhne und Töchter, besonders an diejenigen, die Gott beruft, ihm im Ehestande zu dienen. Indem die Kirche die unumstößlichen Forderungen des göttlichen Gesetzes weitergibt, verkündet sie das Heil und schließt in den Sakramenten Wege der Gnade auf: dadurch wird der Mensch eine neue Schöpfung, die in Liebe und echter Freiheit dem erhabenen Plan seines Schöpfers und Erlösers entspricht und Sinn hat für die leichte Last Christi (31). Indem sie in Demut seiner Stimme folgen, sollen die christlichen Eheleute daran denken, daß ihre Berufung zum christlichen Leben, die in der Taufe gründet, im Sakrament der Ehe entfaltet und gefestigt wurde. So werden sie „gestärkt und gleichsam geweiht“, um ihre Aufgaben treu erfüllen, ihre Berufung zur Vollendung führen und vor der Welt das ihnen aufgetragene christliche Zeugnis geben zu können (32). Diese Aufgabe hat der Herr ihnen anvertraut, damit sie den Menschen jenes heilige und doch milde Gesetz offenbar machen, das ihre gegenseitige Liebe und ihr Zusammenwirken mit der Liebe Gottes, des Urhebers menschlichen Lebens, innig vereint. Daß für das Leben christlicher Eheleute bisweilen ernste Schwierigkeiten auftreten, leugnen Wir keineswegs: denn wie für jeden von uns ist auch für sie „die Pforte eng und schmal der Weg, der zum Leben führt (33)“. Dennoch wird die Hoffnung auf dieses Leben wie ein hellstrahlendes Licht ihren Weg erleuchten, wenn sie tapferen Sinnes bemüht sind, „nüchtern, gerecht und gottesfürchtig in dieser Welt zu leben (34)“, wohl wissend, daß „die Gestalt dieser Welt vergeht (35)“. Deshalb sollen die Eheleute die ihnen auferlegten Opfer bereitwillig auf sich nehmen, gestärkt durch den Glauben und die Hoffnung, die „nicht zuschanden werden läßt: denn die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsere Herzen durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ward (36)“. Sie sollen ferner in inständigem Gebet die Hilfe Gottes erflehen und vor allem aus der immer strömenden Quelle der Eucharistie Gnade und Liebe schöpfen. Sollten aber Sünden ihren Weg hemmen, dann mögen sie nicht den Mut verlieren, sondern demütig und beharrlich zur Barmherzigkeit Gottes ihre Zuflucht nehmen, die ihnen im Bußsakrament in reichem Maße geschenkt wird. So können die Eheleute zu der ihnen als Gatten eigenen Vollkommenheit kommen, wie der Apostel sie kennzeichnet: „Ihr Männer, liebet eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt hat … So sollen die Männer ihre Frauen lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. Hat doch niemand je sein eigenes Fleisch gehaßt, sondern er hegt und pflegt es wie Christus seine Kirche … Dieses Geheimnis ist groß: ich meine im Hinblick auf Christus und die Kirche. Wohlan, so liebe jeder von euch seine Frau ebenso wie sich selbst; die Frau aber stehe in Ehrfurcht zum Manne (37).“

Familienapostolat

26. Eine der edelsten Früchte, die aus dem unentwegten Bemühen der Eheleute um die Befolgung des göttlichen Gesetzes heranreift, ist der häufige Wunsch der Eheleute, andere an ihrer Erfahrung teilhaben zu lassen. So fügt sich dem weiten Bereich der Laienberufung ein neues Apostolat ausgezeichneter Art ein: der Dienst jener aneinander, die in gleicher Situation stehen: die Eheleute übernehmen für andere Eheleute, denen gegenüber sie sich als Führer erweisen, eine apostolische Aufgabe. Das scheint heute eine besonders zeitgemäße Form des Apostolates zu sein (38).

An die Ärzte und ihre Helfer

27. Große Hochachtung zollen Wir den Ärzten und ihren Helfern, die in der Ausübung ihres Berufes mehr darauf schauen, was ein christliches Berufsethos von ihnen fordert als auf rein menschliche Interessen. Sie mögen beharrlich bei dem Vorsatz bleiben, sich für die Lösungen einzusetzen, die dem Glauben und der Vernunft entsprechen; sie mögen sich auch bemühen, ihre Berufskollegen für die gleiche Einstellung zu gewinnen. Zudem sollen sie es als besondere Aufgabe ihres Berufes betrachten, sich das notwendige Wissen zu erwerben, um in diesem schwierigen Bereich Eheleute, die zu ihnen kommen, recht beraten und ihnen verantwortbare Wege zeigen zu können, wie es mit Fug und Recht von ihnen erwartet wird.

An die Priester

28. Liebe Priester, liebe Söhne! Durch euren heiligen Beruf seid ihr Berater und geistliche Führer der einzelnen Menschen wie der Familien. Voll Vertrauen möchten Wir Uns an euch wenden. Eure Pflicht ist es ja – Unser Wort gilt besonders den Lehrern der Moraltheologie -, die kirchliche Ehelehre unverfälscht und offen vorzulegen. Gebt an erster Stelle ihr bei der Ausübung eures Amtes das Beispiel aufrichtigen Gehorsams, der innerlich und nach außen dem kirchlichen Lehramt zu leisten ist. Wie ihr wohl wißt, verpflichtet euch dieser Gehorsam nicht so sehr wegen der beigebrachten Beweisgründe, als wegen des Lichtes des Heiligen Geistes, mit dem besonders die Hirten der Kirche bei der Darlegung der Wahrheit ausgestattet sind (39). Ihr wißt auch, daß es zur Wahrung des inneren Friedens der einzelnen und der Einheit des christlichen Volkes von größter Bedeutung ist, daß in Sitten- wie in Glaubensfragen alle dem kirchlichen Lehramt gehorchen und die gleiche Sprache sprechen. Deshalb machen Wir Uns die eindringlichen Worte des großen Apostels Paulus zu eigen und appellieren erneut an euch aus ganzem Herzen: „Ich ermahne euch, Brüder, … daß Ihr alle in Eintracht redet; keine Parteiungen soll es unter euch geben, vielmehr sollt ihr im gleichen Sinn und in gleicher Überzeugung zusammenstehen (40).“

29. Ferner, wenn nichts von der Heilsiehre Christi zu unterschlagen eine hervorragende Ausdrucksform der Liebe ist, so muß dies immer mit Duldsamkeit und Liebe verbunden sein; dafür hat der Herr selbst durch sein Wort und Werk den Menschen ein Beispiel gegeben. Denn obwohl er gekommen war; nicht um die Welt zu richten, sondern zu retten (41), war er zwar unerbittlich streng gegen die Sünde, aber geduldig und barmherzig gegenüber den Sündern. Bei ihren Schwierigkeiten und Nöten sollten die Eheleute im Wort und im mitfühlenden Herzen des Priesters ein Echo der Stimme und der Liebe unseres Erlösers finden. Redet mit Zuversicht, liebe Söhne, überzeugt, daß der Heilige Geist, welcher dem Lehramt bei der Darlegung der rechten Lehre beisteht, die Herzen der Gläubigen erleuchtet und sie zur Zustimmung einlädt. Es geht nicht ohne Gebet. Lehrt es die Eheleute; unterweist sie, daß sie oft, mit großem Glauben, zu den Sakramenten der Eucharistie und der Buße kommen und niemals wegen ihrer Schwachheit den Mut verlieren.

An die Bischöfe

30. Liebe und ehrwürdige Brüder im Bischofsamt! Am Ende dieses Rundschreibens wenden Wir Uns in Ehrerbietung und Liebe an euch. Mit euch teilen Wir besonders eng die Sorgen um das geistliche Wohl des Gottesvolkes. An euch richtet sich Unsere dringende Bitte: Setzt euch, an der Spitze eurer Mitarbeiter, der Priester, und eurer Gläubigen restlos und unverzüglich ein für Schutz und Heiligkeit der Ehe; dafür, daß damit das Leben in der Ehe zu menschlicher und christlicher Vollendung kommt. Das sollt ihr als die größte und verantwortungsvollste Aufgabe ansehen, die euch heute anvertraut ist. Ihr wißt sehr wohl, daß dieser Hirtendienst eine gewisse Abstimmung der pastoralen Bemühungen aufeinander erfordert, die alle Bereiche menschlichen Tuns umfaßt: den wirtschaftlichen, den der Bildung und den gesellschaftlichen. Gleichzeitiger Fortschritt auf allen diesen Gebieten wird das Leben von Eltern und Kindern in der Familie erträglicher, leichter und froher machen. Bei ehrfürchtiger Wahrung von Gottes Plan mit der Welt wird auch das Leben der menschlichen Gesellschaft durch brüderliche Liebe reicher und durch wahren Frieden gesicherter werden.

SCHLUSSWORT

31. Euch, ehrwürdige Brüder, liebe Söhne und Töchter, und euch alle, Menschen guten Willens, rufen Wir auf zu einem wahrhaft großen Werk der Erziehung und des Fortschritts und der Liebe. Wir stützen Uns dabei auf die feste Lehre der Kirche, die der Nachfolger des heiligen Petrus, gemeinsam mit den Brüdern im katholischen Bischofsamt, treu bewahrt und auslegt. Dieses wahrhaft große Werk, davon sind Wir fest überzeugt, gereicht sowohl der Welt wie der Kirche zum Segen. Nur wenn der Mensch sich an die von Gott in seine Natur eingeschriebenen und darum weise und liebevoll zu achtenden Gesetze hält, kann er zum wahren, sehnlichst erstrebten Glück gelangen. Für dieses große Werk erflehen Wir nicht nur euch allen, sondern besonders den Eheleuten, vom allheiligen und allbarmherzigen Gott die Fülle himmlischer Gnade und erteilen euch als deren Unterpfand von Herzen Unseren Apostolischen Segen.

Rom, bei St. Peter, am 25. Juli, am Fest des heiligen Apostels Jakobus 1968, im sechsten Jahre Unseres Pontifikats.

PAUL PP. VI.


Anmerkungen

1) Vgl. Pius IX., Enz. Qui Pluribus, 9. Nov. 1846: Pius IX. P. M. Acta, Bd. 1, S. 9-10; Pius X., Enz. Singulari Quadam, 24. Sept. 1912: AAS 4 (1912), S. 658; Pius XI., Enz. Casti Connubii, 31. Dezember 1930: AAS 22 (1930), S. 579-581; Pius XII., Ansprache Magnificate Dominum, an den katholischen Weltepiskopat, 2. Nov. 1954: AAS 46 (1954), S. 671-672; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961), S. 457.

2) Vgl. Mt 28,18-19.

3) Vgl. Mt 7,21.

4) Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. CIII; Leo XIII., Enz. Arcanum, 10. Febr. 1880: Acta Leonis XIII., 2 (1881), S. 26-29; Pius XI., Enz. Divini Illius Magistri, 31. Dez. 1929: AAS 22 (1930), S. 56-61; Enz. Casti ConnubiiAAS 22 (1930), S. 545-546; Pius XII., Ansprache an die italienische medizinisch-biologische Vereinigung vom hl. Lukas, 12. Nov. 1944: Ansprache und Radiobotschaften, VI, S. 191-192; An die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 835-854; An den Kongreß des Fronte della Famiglia und der Vereinigung der kinderreichen Familien, 28. Nov. 1951: AAS 43 (1951), S. 857-859; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735; Johannes XXIII., Enz. Mater et MagistraAAS 53 (1961), S. 446-447; Codex luris Canonici, c. 1067; c. 1068, § 1; c. 1076, §§ 1-2; 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 47-52.

5) Vgl. Paul VI., Ansprache an das Kardinalskollegium, 23. Juni 1964: AAS 56 (1964), S. 588; An die Kommission zum Studium der Probleme der Bevölkerung, der Familie und der Geburten, 27. März 1965: AAS 57 (1965), S. 388; An den Nationalkongreß der italienischen Vereinigung der Hebammen und Gynäkologen, 29. Okt. 1966: AAS 58 (1966), S. 1168.

6) Vgl. 1 Joh 4-8.

7) Vgl. Eph 3,15.

8) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50.

9) Vgl. S. Thom. Aqu., S. Th., I-II, qu. 94, a. 2.

10) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50 und 51.

11) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 49.

12) Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii: AAS 92 (1930), S. 560; Pius XII., Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt.1951: AAS 43 (1951), S. 843.

13) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et MagistraAAS 53 (1961), S. 447.

14) Vgl. Catechisrnus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI., Enz. Casti ConnubiiAAS 22 (1930), S. 562-564; Pius XII., Ansprache an die italienische medizinisch-biologische Vereinigung vom hl. Lukas, 12. Nov. 1944: Ansprache und Radiobotschaften, VI (1944), S. 191-192; Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 842-843; S. 857-859; Johannes XXIII., Enz. Pacem in Terris, 11. April 1963: AAS 55 (1963), S. 259-260; 2. Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, Nr. 51.

15) Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii: AAS 22 (1930), S. 565; Dekret d. Hl. Off., 22. Februar 1940, AAS 32 (1940), S. 73; Pius XII., Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 843-844; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735.

16) Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI., Enz. Casti Connubii: AAS 22 (1930), S. 559-561; Pius XII., An die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 843; AAS 45 (1953), S. 674-675; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra: AAS 53 (1961), S. 447.

17) Vgl. Pius XII., Ansprache an den Nationalkongreß der Vereinigung kath. Juristen Italiens, 6. Dez. 1953: AAS 45 (1953), S. 798-799.

18) Vgl. Röm 3,8.

19) Vgl. Pius XII., Ansprache an die Teilnehmer des 26. Kongresses der italien. Gesellschaft für Urologie, 8.7.1953: AAS 45 (1953), S. 674-675; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735.

20) Vgl. Pius XII., Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 846.

21) Vgl. Pius XII., Ansprache an die Teilnehmer des 26. Kongresses der italien. Gesellschaft für Urologie, 8.7.1953: AAS 45 (1953), S. 674-675; AAS 48 (1956), S. 46l-462.

22) Vgl. Lk 2,34.

23) Vgl. Paul VI., Enz. Populorum Progressio, 26. März 1967, Nr. 21.

24) Vgl. Röm 8.

25) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Dekret Inter Mirifica über die sozialen Kommunikationsmittel, Nr. 6-7.

26) Vgl. Enz. Mater et MagistraAAS 53 (1961), S. 447.

27) Vgl. Enz. Populorum Progressio, Nr. 48-55.

28) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 52.

29) Vgl. Pius XII., Ansprache an den Kongreß des Fronte della Famiglia und der Vereinigung der kinderreichen FamilienAAS 43 (1951), S. 859.

30) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 51.

31) Vgl. Mt 11,30.

32) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 48; Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35.

33) Mt 7,14; vgl. Hebr 12,11.

34) Vgl. Tit 2,12.

35) Vgl. 1 Kor 7,31.

36) Vgl. Röm 5,5.

37) Eph 5,25.28-29.32-33.

38) Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35 und 41; Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 48-49; 2. Vatikanisches Konzil, Dekret Apostolicam Actuositatem, Nr. 11.

39) Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 25.

40) Vgl. 1 Kor 1,10.

41) Vgl. Joh 3,17.

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Quelle

 

Du gabst, o HERR, mir Sein und Leben

 

Mein [POS] Tonstudio-Remix: Original (Schubert, Chor der St.Hedwig-Kathedrale Berlin)  + Solistin Ingeborg Studer (77-jährig, – † 14.7.2017, R.I.P., St. Pelagiberg, Schweiz)

Du gabst, o Herr, mir Sein und Leben, 
und deiner Lehre himmlisch Licht. 
Was kann dafür, ich Staub, dir geben? 
Nur danken kann ich, mehr doch nicht. 

Wohl mir! Du willst für deine Liebe 
ja nichts, als wieder Lieb‘ allein; 
und Liebe, dankerfüllte Liebe 
soll meines Lebens Wonne sein. 

Mich selbst, o Herr, mein Tun und Denken 
und Leid und Freude opfr‘ ich dir; 
Herr, nimm durch deines Sohnes Opfer 
dies Herzensopfer auch von mir.

 

(Die Auswahl der Bilder und die Zusammenstellung und Verarbeitung zu einem Video-Clip sind ebenfalls von mir.)

Messe in Cartagena: „Die Würde der Person und die Menschenrechte“

Cartagena, Messe, 10. September 2017 / © PHOTO.VA – OSSERVATORE ROMANO

Predigt von Papst Franziskus bei der Messe in Cartagena — Volltext

Wir übernehmen die offizielle Übersetzung der Predigt von Papst Franziskus bei der Abschlussmesse seiner Kolumbien-Reise, die er am gestrigen Sonntag, dem 10. September 2017, in Cartagena (de Indias) feierte.

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»Die Würde der Person und die Menschenrechte«

In dieser Stadt, die wegen ihrer Ausdauer bei der Verteidigung der errungenen Freiheit vor zweihundert Jahren die „Heldenhafte“ genannt wurde, feiere ich die letzte heilige Messe während dieser Reise. Zudem ist Cartagena de Indias seit 32 Jahren Sitz der Menschenrechte in Kolumbien, weil man als Volk hier würdigt, dass »dank der Gruppe von Missionaren, die von den jesuitischen Geistlichen Pedro Claver y Corberó und Alonso de Sandoval sowie Bruder Nicolás González gebildet wurde und der sich viele Söhne und Töchter der Stadt Cartagena de Indias im 17. Jahrhundert angeschlossen haben, die Bemühung entstand, die Situation der Unterdrückten jener Epoche leichter zu machen, vornehmlich der Sklaven, für die sie Respekt und Freiheit verlangten« (Kolumbien-Kongress 1985, Gesetz 95, Art. 1).

Hier am Gnadenort des heiligen Petrus Claver, wo auf kontinuierliche und systematische Weise die Besprechung, die Reflexion und die Überprüfung hinsichtlich der Fortschritte und der Gültigkeit der Menschenrechte in Kolumbien stattfinden, spricht das Wort Gottes heute von Vergebung, Korrektur, Gemeinschaft und Gebet.

In der vierten Rede des Matthäusevangeliums spricht Jesus zu uns, die wir uns entschieden haben, auf die Gemeinschaft zu setzen, die wir das Leben in Gemeinschaft schätzen und von einem Plan träumen, der alle einbezieht. Der vorausgehende Text ist die Stelle des Guten Hirten, der die neunundneunzig Schafe zurücklässt, um dem verlorenen nachzugehen, und dieser Duft durchzieht die ganze Rede, die wir gerade gehört haben: Es gibt keinen noch so Verlorenen, der nicht unsere Sorge verdiente, unsere Nähe und unsere Vergebung. Aus diesem Blickwinkel heraus versteht man also, dass ein Versagen, eine von jemandem begangene Sünde uns alle fragend macht, aber zunächst einmal das Opfer der Sünde des Bruders angeht; und dieser ist aufgerufen, die Initiative zu ergreifen, damit der, der ihm Böses getan hat, nicht verloren gehe. Die Initiative ergreifen: Wer die Initiative ergreift, ist immer der Mutigere.

In diesen Tagen habe ich viele Zeugnisse von Personen gehört, die auf jene zugegangen sind, die ihnen Böses getan haben. Furchtbare Verletzungen habe ich an ihren Körpern gesehen; nicht wieder gutzumachende Verluste, über die sie immer noch weinen. Und doch sind diese Menschen losgegangen und haben den ersten Schritt getan auf einer anderen Straße als denen, die schon beschrittenen wurden. Denn Kolumbien sucht seit Jahrzehnten den Frieden, und es war, wie Jesus lehrt, nicht genug, dass die beiden Parteien sich annäherten und einen Dialog führten. Es war nötig, dass sich viele andere Akteure in diesen Dialog der Wiedergutmachung der Sünden einschalteten. »Hört [dein Bruder] aber nicht auf dich, dann nimm einen oder zwei mit dir« (Mt 18,16), sagt uns der Herr im Evangelium.

Wir haben gelernt, dass diese Wege der Versöhnung, des Vorrangs der Vernunft über die Vergeltung, der zerbrechlichen Harmonie zwischen Politik und Recht nicht die Vorgänge im Volk umgehen können. Es genügt nicht, gesetzliche Rahmen und institutionelle Vereinbarungen zwischen politischen und wirtschaftlichen Gruppen guten Willens zu planen. Jesus findet die Lösung zum vollbrachten Bösen in der persönlichen Begegnung zwischen den Parteien. Zudem ist es immer wertvoll, in unsere Friedensprozesse die Erfahrungen von Bereichen einzubeziehen, die vielfach aus dem Blickfeld geraten sind, damit eben die Gemeinschaften die Abläufe des kollektiven Gedächtnisses färben mögen. »Der hauptsächliche Urheber und der historische Träger dieses Prozesses sind die Menschen und ihre Kultur, nicht eine Klasse, eine Fraktion, eine Gruppe, eine Elite – alle Menschen und ihre Kultur –. Wir brauchen keinen Plan einiger weniger für einige wenige, oder einer erleuchteten bzw. stellvertretenden Minderheit, die sich ein Kollektiv-Empfinden aneignet. Es geht um ein Abkommen für das Zusammenleben, um eine gesellschaftliche und kulturelle Übereinkunft« (Apost. Schreiben Evangelii gaudium, 239).

Wir können einen großen Beitrag zu dieser neuen Gangart leisten, die Kolumbien durchführen will. Jesus weist uns darauf hin, dass dieser Weg der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft mit einem Dialog zu zweit beginnt. Nichts kann diese wiedergutmachende Begegnung ersetzen; kein kollektiver Prozess kann uns von der Herausforderung entbinden, sich zu begegnen, sich auszusprechen und zu verzeihen. Die tiefen Wunden der Geschichte erfordern notwendigerweise Instanzen, wo Gerechtigkeit walte; wo es den Opfern ermöglicht werde, die Wahrheit zu erfahren; wo der Schaden gebührend wiedergutgemacht werde und wo man eindeutig handeln möge, um eine Wiederholung derartiger Untaten zu vermeiden. Aber mit all dem stehen wir noch an der Schwelle der christlichen Erfordernisse. Uns Christen ist aufgegeben, „von unten her“ einen kulturellen Wandel zu vollbringen: Auf die Kultur des Todes und der Gewalt mit der Kultur des Lebens und der Begegnung zu antworten. Dies sagte schon jener Schriftsteller, der euch und ebenso allen gehört: »Jetzt ist es Zeit zu begreifen, dass man dieses kulturelle Unglück nicht mit Blei und nicht mit Geld beheben kann, sondern mit einer Erziehung zum Frieden, der mit Liebe auf den Trümmern eines erhitzten Landes aufgebaut wird, wo wir beizeiten aufstehen, um uns immer wieder gegenseitig abzuschlachten … eine legitime Revolution des Friedens, die die immense schöpferische Energie auf das Leben hin kanalisiert; jene Energie, die wir ungefähr zweihundert Jahre lang benutzt haben, um uns zu zerstören, und die jetzt einfordern und hervorheben möge die Vorherrschaft der Fantasie« (Gabriel García Márquez, Botschaft über den Frieden 1998).

Wieviel haben wir zugunsten der Begegnung und des Friedens unternommen? Wieviel haben wir unterlassen, als wir zuließen, dass die Barbarei im Leben unseres Volkes Gestalt annahm. Jesus gebietet uns, uns mit diesen Verhaltensmustern auseinanderzusetzen, jenen Lebensstilen, die dem Gemeinwesen weh tun und die Gemeinschaft zerstören. Wie oft werden Vorgänge der Gewalt und soziale Ausschließung „normalisiert“, als normal hingenommen, ohne dass sich unsere Stimme erhebt und unsere Hände prophetisch anklagen! Neben dem heiligen Petrus Claver gab es Tausende Christen, viele von ihnen waren Ordensleute … aber nur eine Handvoll Menschen begann eine Gegenkultur der Begegnung. Der heilige Petrus Claver vermochte es, Hunderttausenden von Schwarzen und von Sklaven, die unter absolut menschenunwürdigen Bedingungen völlig verängstigt und ihrer Hoffnungen beraubt ankamen, wieder Würde und Zuversicht zu geben. Er besaß keine namhaften akademischen Titel; man ging so weit zu behaupten, dass er nur von „mittelmäßiger“ Begabung wäre; er besäße aber den „Genius“, das Evangelium völlig zu leben und denen zu begegnen, die die anderen nur als Ausschuss betrachteten. Einige Jahrhunderte später ist die Spur dieses Missionars und Apostels der Gesellschaft Jesu von der heiligen María Bernarda Bütler aufgenommen worden. Sie hat ihr Leben den Armen und den Ausgestoßenen in dieser Stadt Cartagena gewidmet[1].

Bei der Begegnung, die sich unter uns vollzieht, entdecken wir unsere Rechte wieder und erschaffen unser Leben neu, damit es wieder echt menschlich sei. »Das gemeinsame Haus aller Menschen muss sich weiterhin über dem Fundament eines rechten Verständnisses der universalen Brüderlichkeit und der Achtung der Unantastbarkeit jedes menschlichen Lebens erheben – jedes Mannes und jeder Frau; der Armen, der Alten, der Kinder, der Kranken, der Ungeborenen, der Arbeitslosen, der Verlassenen und derer, die man meint „wegwerfen“ zu können, weil man sie nur als Nummern der einen oder anderen Statistik betrachtet. Das gemeinsame Haus aller Menschen muss auch auf dem Verständnis einer gewissen Unantastbarkeit der erschaffenen Natur errichtet werden« (Ansprache an die Mitglieder der UN-Vollversammlung, 25 September 2015).

Jesus weist uns im Evangelium auf die Möglichkeit hin, dass der andere sich verschließt, eine Veränderung verweigert und an seinem Übel festhält. Wir können nicht verhehlen, dass es Menschen gibt, die in Sünden verharren, welche das Zusammenleben und die Gemeinschaft verletzen. »Ich denke an das erschütternde Drama der Droge, mit der zum Hohn der moralischen und zivilen Gesetze Gewinn gemacht wird«. Dieses Übel bedroht direkt die Würde des Menschen und zerbricht fortschreitend das Abbild, das der Schöpfer in uns hineingelegt hat. Ich verurteile entschlossen diese Wunde, die so viele Menschenleben ausgelöscht hat und die von skrupellosen Zeitgenossen aufrecht erhalten und gefördert wird. Mit dem Leben unserer Brüder und Schwestern darf man nicht spielen, noch ihre Würde beeinträchtigen. Ich mache einen Appell, damit man nach Wegen sucht, dem Rauschgifthandel ein Ende zu bereiten, der nichts anderes tut als überall Tod zu säen, so viele Hoffnungen zunichte zu machen und so viele Familie zu zerstören. Ich denke auch an ein anderes Drama: »an die Zerstörung der natürlichen Ressourcen und die gegenwärtige Umweltverschmutzung, an die Tragödie der Ausbeutung der Arbeitskraft; ich denke an den illegalen Geldhandel wie an die Finanzspekulation, die oft räuberische Züge annimmt und schädlich ist für ganze Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme, indem sie Millionen von Menschen der Armut aussetzt; ich denke an die Prostitution, die täglich unschuldige Opfer fordert, vor allem unter den Jüngsten, indem sie ihnen die Zukunft nimmt; ich denke an die Abscheulichkeit des Menschenhandels, an die Verbrechen gegen Minderjährige und die Missbräuche Minderjähriger, an die Sklaverei, die in vielen Teilen der Welt immer noch ihren Schrecken verbreitet, an die oft nicht gehörte Tragödie der Migranten, mit denen in der Illegalität in unwürdiger Weise spekuliert wird« (Botschaft zum Weltfriedenstag 2014, 8). Und man spekuliert sogar mit einer “aseptischen Legalität” des Pazifismus, die nicht auf das Fleisch des Bruders oder der Schwester achtet, welches das Fleisch Christi ist. Auch dafür müssen wir vorbereitet sein und unbeirrt Position beziehen auf den Prinzipien der Gerechtigkeit, die nichts von der Nächstenliebe wegnehmen. Es ist nicht möglich, in Frieden zusammenzuleben, ohne nichts mit dem zu tun zu haben, was das Leben korrumpiert und es gefährdet. In diesem Zusammenhang erinnere ich an alle, die mutig und unermüdlich für die Verteidigung und die Wahrung der Rechte der menschlichen Person und ihrer Würde gearbeitet und sogar ihr Leben gelassen haben. Wie von ihnen, so fordert die Geschichte auch von uns, die Verteidigung der Menschenrechte endgültig auf uns zu nehmen, hier in Cartagena de Indias, dem Ort, den ihr zum nationalen Sitz dafür gewählt habt.

Schließlich bittet uns Jesus, gemeinsam zu beten. Unser Gebet möge symphonisch sein, mit persönlichem Klang und verschiedenem Akzent, das aber auf einmütige Weise einen einzigen Schrei erhebt. Ich bin gewiss, dass wir heute gemeinsam für die Rettung jener beten, die im Irrtum waren, und nicht für ihre Vernichtung; dass wir für die Gerechtigkeit beten und nicht für die Rache, für den Wiederaufbau in der Wahrheit und nicht im Vergessen. Beten wir dafür, dass das Motto dieses Besuchs eingelöst werde: „Machen wir den ersten Schritt!“; und dass dieser erste Schritt in eine gemeinsame Richtung gehe.

„Den ersten Schritt machen“ heißt vor allem, den anderen mit Christus, dem Herrn, entgegenzugehen. Er bittet uns immer, einen entschiedenen und sicheren Schritt hin zu den Brüdern und Schwestern zu machen und dabei auf den Anspruch zu verzichten, Verzeihung zu erlangen, ohne zu verzeihen, und geliebt zu werden, ohne zu lieben. Wenn Kolumbien einen stabilen und dauerhaften Frieden will, muss es dringend einen Schritt in diese Richtung tun, die jene des Gemeinguts, der Chancengleichheit, der Gerechtigkeit, der Achtung der menschlichen Natur und ihrer Bedürfnisse ist. Nur wenn wir dabei helfen, die Knoten der Gewalt zu lösen, entwirren wir das komplizierte Knäuel der Zusammenstöße: Von uns wird verlangt, den Schritt zur Begegnung mit den Geschwistern zu tun und dabei den Mut zu einer Korrektur zu haben, die nicht zurückweisen, sondern einbeziehen will; von uns wird verlangt, in Liebe darin fest zu bleiben, was nicht verhandelbar ist; schließlich ist die Aufgabe, den Frieden aufzubauen, indem man »nicht mit dem Mund, sondern mit den Händen und den Werken« spricht (heiliger Petrus Claver) und indem man gemeinsam die Augen zum Himmel erhebt: Er ist imstande, jenes zu lösen, was uns unmöglich erscheint. Er hat uns verheißen, uns bis zum Ende der Zeiten zu begleiten, und Er wird eine so große Bemühung nicht ohne Frucht lassen.


Verabschiedung (nach der Kommunion)

Zum Abschluss dieser Feier möchte ich mich beim Erzbischof von Cartagena Jorge Enrique Jiménez Carvajal für die freundlichen Worte bedanken, die er im Namen seiner Brüder im Bischofsamt und des ganzen Volkes Gottes an mich gerichtet hat.

Ich danke dem Präsidenten Juan Manuel Santos für seine Einladungen, das Land zu besuchen, den Vertretern des öffentlichen Lebens sowie allen, die sich mit uns in dieser Eucharistiefeier hier oder durch die Medien verbunden haben.

Ich bin dankbar für den Einsatz und die Zusammenarbeit, die diesen Besuch möglich gemacht haben. Es sind so viele, die mitgearbeitet und ihre Zeit und ihre Verfügbarkeit geschenkt haben. Es waren intensive und schöne Tage, in denen ich so vielen Menschen begegnen und viele Aktivitäten kennenlernen konnte, die mein Herz berührt haben. Ihr habt mir viel Gutes getan.

Liebe Brüder und Schwestern, ich möchte euch noch ein letztes Wort sagen: Bleiben wir nicht dabei stehen, den „ersten Schritt zu tun“, sondern machen wir uns weiterhin täglich zusammen auf den Weg, um dem anderen auf der Suche nach Harmonie und Brüderlichkeit entgegenzugehen. Wir können nicht stillstehen. Am 8. September 1654 starb genau hier der heilige Petrus Claver. Er hatte vierzig Jahre der freiwilligen Sklaverei, der unermüdlichen Arbeit für die Ärmsten hinter sich. Er blieb nicht stehen; nach dem ersten Schritt folgten viele weitere. Sein Beispiel hilft uns, aus uns selbst herauszugehen, um dem Nächsten entgegenzugehen. Kolumbien, dein Bruder braucht dich. Geh ihm entgegen und bring ihm die Umarmung des Friedens, frei von aller Gewalt, „Sklaven des Friedens für immer“.

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FUSSNOTEN

[1] Auch sie hatte die Klugheit der Liebe und vermochte Gott im Nächsten zu finden. Keiner von beiden legte angesichts der Ungerechtigkeit und der Schwierigkeiten die Hände in den Schoß. Denn »wenn ein Konflikt entsteht, schauen einige nur zu und gehen ihre Wege, als ob nichts passiert wäre. Andere gehen in einer Weise darauf ein, dass sie zu seinen Gefangenen werden, ihren Horizont einbüßen und auf die Institutionen ihre eigene Konfusion und Unzufriedenheit projizieren. Damit wird die Einheit unmöglich. Es gibt jedoch eine dritte Möglichkeit, und dies ist der beste Weg, dem Konflikt zu begegnen. Es ist die Bereitschaft, den Konflikt zu erleiden, ihn zu lösen und ihn zum Ausgangspunkt eines neuen Prozesses zu machen« (Apost. Schreiben Evangelii gaudium, 227).

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Quelle

Vatikan-Konferenz fordert weltweite Ächtung von Organhandel

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Debatte an der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften

Eine Konferenz im Vatikan ruft die Verantwortlichen weltweit zu schärferen Maßnahmen gegen Organhandel auf. „Die Verwendung der Organe hingerichteter Häftlinge und Geldzahlungen an Organspender oder die Hinterbliebenen verstorbener Organspender sollten als Verbrechen weltweit verurteilt und von der Justiz verfolgt werden.“ Das fordern die Teilnehmer der Konferenz, die von der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften ausgerichtet wurde, in ihrer Schlusserklärung.Organhandel und „Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme“ seien „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, so die Erklärung. Vor allem arme und ausgebeutete Menschen würden in diesem Bereich leicht zu Opfern; zahlende „Transplantationstouristen“ dürften nicht die Augen vor den Schattenseiten dieses Geschäfts verschließen, bei dem „skrupellose Zwischenhändler“ und „korrupte Mitarbeiter im Gesundheitswesen“ die Menschenwürde mit Füßen träten.Die Erklärung rügt ungenannte Staaten, die zum Ziel von „Transplantationstouristen“ würden, weil ihre Gesetzgebung „zum Schutz der Armen und Verwundbaren“ nicht ausreiche oder nicht durchgesetzt werde. Vor allem Indien, China und die Philippinen werden in diesen Jahren zum Ziel von Menschen aus reichen Ländern, die auf der Suche nach einem für sie lebenswichtigen Organ alle Bedenken beiseiteschieben. Aus China haben zwei Regierungsvertreter an der Konferenz im Vatikan teilgenommen.

Religions- und Kirchenführer sollen nach den Empfehlungen der Konferenz zur Organspende ermutigen und Regierungen dafür sorgen, dass in ihren Ländern genug Organe bereit sind, damit sich gar nicht erst ein Schwarzmarkt entwickelt.

Bei der Konferenz im Vatikan war es zu teils hitzigen Debatten mit Blick auf die Praxis in China gekommen. Die Tagung zu Organhandel gehört zu einem Reigen von Vatikan-Initiativen gegen Menschenhandel und moderne Sklaverei. Damit hat Papst Franziskus die Päpstliche Akademie der Wissenschaften betraut.

(rv 09.02.2017 sk)