Papst prangert „Angriffe auf Würde und Leben“ an

Das Papstschreiben „Evangelium Vitae“ von Papst Johannes Paul II. stand diesen Mittwoch im Zentrum der Generalaudienz. Anlass war der 25. Jahrestag der Veröffentlichung der Enzyklika über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens. 25 Jahre später gebe es „neue Bedrohungen“ und „neue Sklaverei“, beklagte Franziskus.

Stefanie Stahlhofen – Vatikanstadt

„Die Angriffe auf die Würde und das Leben der Menschen gehen leider auch in unserem Zeitalter, dem Zeitalter der universellen Menschenrechte, weiter“

„Die Angriffe auf die Würde und das Leben der Menschen gehen leider auch in unserem Zeitalter, dem Zeitalter der universellen Menschenrechte, weiter; in der Tat sind wir mit neuen Bedrohungen und neuer Sklaverei konfrontiert, und es gibt nicht immer eine Gesetzgebung, die das schwächste und verletzlichste menschliche Leben schützt“, sagte der Papst, ohne auf konkrete Beispiele einzugehen. In Deutschland hatte etwa im Februar eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für Aufsehen gesorgt, die das Verbot organisierter Hilfe beim Suizid aufhob.

Deutlich machte der Papst bei seiner Generalaudienz, dass Christen immer das Leben der Menschen schützen sollten.

Das Leben zeigt sich konkret in jedem Menschen

„In der Tat ist das Leben, das wir zu fördern und zu verteidigen aufgerufen sind, kein abstrakter Begriff, sondern manifestiert sich immer in einem Menschen aus Fleisch und Blut: ein neu gezeugtes Kind, ein armer Ausgestoßener, ein Kranker, der allein und entmutigt oder im Endstadium der Krankheit ist, einer, der seine Arbeit verloren hat oder keine finden kann, ein zurückgewiesener oder im Lager lebender Migrant… Das Leben zeigt sich konkret in jedem einzelnen Menschen.“

Der Papst verwies zudem auf eine enge Verbindung zwischen der Verkündigung und dem „Evangelium des Lebens“. Dies habe bereits der heilige Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Evangelium Vitae“ betont, erinnerte Franziskus – und schlug auch einen Bogen zur aktuellen Corona-Pandemie.

„Evangelium Vitae“ nicht nur zu Corona-Zeiten wichtig

„Heute werden wir mit dieser Lehre erneut konfrontiert, im Moment der Pandemie, die das menschliche Leben und die Weltwirtschaft bedroht. Eine Situation, die die Worte, mit denen die Enzyklika beginnt, noch herausfordernder erscheinen lässt. Hier sind sie: ,Das Evangelium vom Leben liegt der Botschaft Jesu am Herzen. Von der Kirche jeden Tag liebevoll aufgenommen soll es mit beherzter Treue als Frohe Botschaft allen Menschen jeden Zeitalters und jeder Kultur verkündet werden.`“

Die Botschaft von Papst Johannes Pauls Schreiben „Evangelium Vitae“ sei heute aktueller denn je, so der Papst. Er hielt seine Generalaudienz aufgrund der Corona-Pandemie wieder aus der Bibliothek des apostolischen Palasts per Videoübertragung.

„Jenseits von Notlagen, wie wir sie gerade erleben, geht es darum, auf kultureller und erzieherischer Ebene zu handeln, um den künftigen Generationen eine Haltung der Solidarität, Fürsorge und Annahme zu vermitteln, wohl wissend, dass die Kultur des Lebens nicht das ausschließliche Erbe der Christen ist, sondern all jenen gehört, die sich für den Aufbau brüderlicher Beziehungen einsetzen und den jedem Menschen eigenen Wert anerkennen, auch wenn er zerbrechlich ist und leidet.“

Allen, die sich für andere Menschen einsetzen und das Evangelium bezeugen, sprach Franziskus seinen Dank aus. Es gebe viele Menschen die „auf unterschiedliche Weise ihr Bestes tun, um den Kranken, den Alten, den Einsamen und den Mittellosen zu dienen“. Zugleich rief Franziskus dazu auf, immer wieder neu auf den „unschätzbaren Wert“ des menschlichen Lebens hinzuweisen.

Jedes menschliche Leben: einzigartig

„Jedes menschliche Leben, einzigartig und unwiederholbar, steht für sich und stellt einen unschätzbaren Wert dar. Dies muss immer wieder neu verkündet werden, mit mutigen Worten und Taten. Dies erfordert Solidarität und brüderliche Liebe für die große Menschheitsfamilie und für jedes ihrer Mitglieder.“

Der Papst machte in freier Rede noch einmal explizit deutlich, wie zentral die Menschenwürde und der Schutz des menschlichen Lebens im Christentum sind:

„Jeder Mensch ist von Gott dazu berufen, die Fülle des Lebens zu genießen; und da er der mütterlichen Sorge der Kirche anvertraut ist, muss jede Bedrohung der Menschenwürde und des Lebens das mütterliche Herz der Kirche, ihr „Innerstes“ erschüttern. Lebensschutz ist für die Kirche keine Ideologie, er ist Realität. Eine menschliche Realität, die alle Christen einbezieht, weil sie Christen und weil sie Menschen sind. Es ist keine Ideologie“, unterstrich Papst Franziskus bei seiner Generalaudienz diesen Mittwoch zum Thema Lebensschutz.

Vaterunser gegen Corona

Zum Abschluss erinnnerte er zudem an sein für diesen Mittag angesetztes Vaterunser-Gebet, um gemeisanm mit Christen weltweit ein Ende der Corona-Pandemie zu erbitten.

„Lassen Sie uns in diesen Tagen des Leidens, in denen die Welt von der Pandemie schwer geprüft wird, unsere Stimmen der Bittgebete an den Herrn vereinen. Möge der Vater, gut und barmherzig, das übereinstimmende Gebet seiner Kinder gewähren, die sich in vertrauensvoller Hoffnung an seine Allmacht wenden“.

(vatican news – sst)

VOM LEBENSDIENST DER FRAU — 1. CHRISTUS, DAS LEBEN

Der Herr nennt sich „das Leben“ (Joh. 11, 25; 14, 6). Die frohe Botschaft, dass Jesus Christus das Leben ist, kündet uns vor allem der heilige Evangelist Johannes. „In ihm war das Leben“ (Joh. 1, 4). Der Sohn hat nicht nur das Leben, er ist es. Er hat das Leben nicht etwa von einem anderen „empfangen“ er selbst ist der Urheber des Lebens (Apg. 3,15). „Denn gleich wie der Vater das Leben in sich selbst hat, so hat er auch dem Sohne verliehen, das Leben in sich selbst zu haben“ (Joh. 5, 26). In Christus begegnen wir der ungebrochenen Fülle, der Quelle des Lebens. Er allein ist der „Lebendige“ schlechthin. In Jesus Christus ist „das Leben sichtbar erschienen. Wir haben es gesehen. Wir bezeugen und verkündigen euch das ewige Leben, das beim Vater war und uns sichtbar erschienen ist“ (Joh. 1, 2). Der Herr bezeichnet es als eine spezifische Sendung, den Menschen das Leben zu bringen. „Ich bin gekommen, dass sie das Leben haben und es in Fülle haben“ (Joh. 10,10). In dem Maße, wie ein Mensch teilhat an Jesus Christus, ist er lebendig. Ohne Teilnahme an Jesus Christus gibt es kein Leben. „Wer den Sohn hat, hat das Leben, wer den Sohn aber nicht hat, hat auch das Leben nicht“ (1. Joh. 5,12). Es genügt dem Herrn in keiner Weise, dass die Menschen „etwas vom Leben haben“, dass sie ein „bisschen“ Leben besitzen, dass ihr Leben sich am Rande des Nichts bewegt und immer vom Tod bedroht ist, er will vielmehr den Menschen ein ganz neues Lebensgefühl vermitteln, ihrem Hunger nach Leben in einer Weise entgegenkommen, die uns Menschen völlig den Atem verschlägt. Weil er allein das Leben ist, will er selbst sich uns vermitteln. Wer sein Fleisch isst und sein Blut trinkt, isst ihn selbst und lebt durch ihn (vgl. Joh. 6, 57). Darum kann der Herr sagen „Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der bleibt in mir und ich in ihm“ (Joh. 6, 56).

Weil Christus das Leben ist, kann ihm der Tod nichts anhaben. Christus ist der einzige vom Wesen her Lebendige, vor dem der Tod kapitulieren musste, und der den Tod siegreich überwunden hat. Weil Christus das Leben ist, ist er auch die Auferstehung (Joh. 11, 25).

In seinem Leiden und Sterben hat Christus den Tod mehr als besiegt, er hat den Tod in Leben gewandelt. Alles was mit Christus in Berührung kommt, wird neu lebendig. Die Kranken, die Aussätzigen, die Besessenen, die Sünder, sie alle schöpfen von ihm das Leben und spüren die lebendigmachende Kraft, die selbst vom Saum seines Kleides ausgeht. Christus verlebendigt sogar den Tod. Das ist fürwahr der göttliche Triumph des Lebens über den Tod. Im Durchgang durch den Tod wird Christus das Leben der Welt. „Dux vitae mortuus regnat vivus“ singt die Kirche in ihrer österlichen Freude und dem stolzen Bewusstsein ihres österlichen Sieges. „Der Fürst des Lebens, tot, herrscht lebend.“ Nur angesichts des Todes kann sich Christus als das Leben offenbaren. Der Tod ist der dunkle Hintergrund, der Christus als das Leben in seiner ganzen Herrlichkeit ausstrahlen lässt. Wenn schon die machtvolle Begegnung Christi mit den Kranken mannigfachster Art, mit Kranken, die an einer unheilbaren Krankheit litten, alle medizinischen Kapazitäten damaliger Zeit konsultierten und ihr ganzes Vermögen ihrer Gesundheit opferten (vgl. Mark. 5, 24), ihn als das Leben erscheinen liessen, dann musste die Begegnung mit dem Tod ihn vollends als den Fürsten und Urheber des Lebens herausstellen. Mit Christus und in Christus stirbt der Tod, um mit ihm als Leben aufzuerstehen. Im Tode Christi wird der Tod zum Prinzip und zur Quelle des Lebens. Am Kreuz Christi entspringt der siebenfache Strom der Sakramente.

Im Tod besiegt Christus nicht nur seinen persönlichen Tod, wie er etwa bei der Auferweckung des Lazarus nur den persönlichen Tod seines Freundes überwand, sondern er besiegt den Tod aller, weil er den Tod aller stirbt; er besiegt den Tod als solchen. Darum hat Christus ein- für allemal dem Tod den Stachel genommen. Er hat grundsätzlich für immer und für alle den Tod um den Sieg gebracht. Der Tod ist nicht mehr in der Welt, seitdem das Leben den Tod im Tod begraben hat. Wer an Christus glaubt, „hat das ewige Leben“ (Joh. 6, 47). Wer von seinem Brot ist, „wird leben in Ewigkeit“ (Joh. 6, 51). Wer an Jesus Christus glaubt, „wird leben, auch wenn er gestorben ist, und jeder, der im Glauben an ihn lebt, wird nicht sterben in Ewigkeit“ (vgl. Joh. 11, 26f.).

Es ist ungemein wichtig, unseren Mädchen den Blick für Christus als das wahre Leben zu öffnen. Sie haben oft eine zu einseitige Auffassung vom Leben. Es wird verstanden als die kurze Spanne Zeit zwischen Geburt und Tod, zwischen Wiege und Bahre. Es wird rein diesseitig-irdisch gesehen. Das Leben des Menschen wird auf eine Stufe gestellt mit dem Leben der Pflanzen und Tiere. – Aus dieser Sicht entstehen viele Kurzschlüsse. Wer seinen Blick nur auf dieses sein irdisch-sichtbares Leben gerichtet hat, stellt sich die begreifliche Frage: ist das denn das Leben? Ist das alles? Wie viele Arbeiterinnen, die unter sehr ungünstigen Verhältnissen eine völlig unfrauliche Arbeit verrichten müssen, sagen: Das ist doch kein Leben mehr. Das ist ein Hundeleben! Ich möchte aber auch einmal leben! Das Leben beginnt nach Feierabend! Die sehr berechtigte Parole: „Freut euch des Lebens“, die wir Christen, richtig interpretiert, nicht dick genug unterstreichen können, wird vielfach rein materialistisch missverstanden. Wer als Mädchen „das Leben genießen möchte“, meint damit: ein Liebesabenteuer, einen schönen Film, einen rauschenden Ballabend, festliche Kleider, gehobenes Essen, und dergl. mehr. Vitalität und Gesundheit, Tod und Leben sind rein diesseitige Begriffe, die Zustände des leiblichen Lebens charakterisieren. Das „Leben“ ist säkularisiert und wird nicht mehr im biblischen Sinne genommen. Wenn Christus das Leben ist, darf es nicht von ihm losgelöst werden. Wer es tut, gleicht einem Manne, der den Fluss von seiner Quelle und den Ast vom Baum trennt. Der Fluss trocknet aus und der Ast modert. Das ist die notwendige Folge. Der Begriff des Lebens hat in der Hl. Schrift eine eminent christologische Valenz.  Wer dem Leben Christus nimmt, entwertet es völlig und macht es sinnlos. Es ist sehr bedauerlich und schließlich ein Zeugnis unseres Unglaubens, dass im Wort Leben das Wort Christus nicht mehr mitschwingt.

Ein Weg, den Glauben an Christus als das Leben der Welt neu zu wecken, wäre die rechte Zuordnung von Taufe und Eucharistie. Man darf wohl sagen, dass kein Glaube so tief und fest im Bewusstsein unseres Volkes verwurzelt ist, wie der Glaube an die Gegenwart Christi unter den Gestalten von Brot und Wein. Dieser eucharistische Glaube manifestiert sich in den mannigfachen Formen: in der Kniebeuge, im Segen mit dem Allerheiligsten, im Anschauen der Gestalten bei der heiligen Wandlung, in öffentlichen und privaten Anbetungsstunden, im Benehmen im Gotteshaus, in theophorischen Prozessionen, im Schmuck der Altäre, in kunstvollen heiligen Gefäßen, im ewigen Licht, im Opfer für das Gotteshaus. All das ist letztlich Zeugnis des eucharistischen Glaubens.

Jedes Brot aber ist auf ein Leben hin geordnet und setzt es voraus. Nur der Lebendige kann essen. Der Appetit ist ist ja geradezu ein Gradmesser der Gesundheit. Darum spricht man von einem „gesunden“ Appetit. Umgekehrt ist Appetitlosigkeit oft ein Krankheitssymptom. Wenn es dem kleinen Kind nicht mehr schmeckt und es die Nahrungsaufnahme verweigert, geht die besorgte Mutter zum Arzt. Sie weiß: meinem Kind fehlt etwas. Leben und Brot sind korrelativ. Alles Brot steht im Dienst des Lebens. Brot gibt Blut und Blut gibt Leben, sagt der Volksmund. Oder das andere von der Mutter oft zitierte Wort: Milch und Brot macht die Wangen rot.

Nun wird aber die Qualität des Brotes ganz bestimmt von der Qualität des Lebens. Jedes Leben fordert ein ihm homogenes Brot. Dem vergänglichen leiblichen Leben genügt ein vergängliches leibliches Brot. Im Leben von unten entspricht ein Brot von unten. Auf das „irdische“ Leben antwortet das irdische Brot. Der menschliche Leib ist von der Erde genommen und wird auch wieder zur Erde zurückkehren. Demselben Gesetz unterliegt alle leibliche Nahrung. Wie dieses Leben sich nicht „hält“, und der Leib verfault, so kann sich auch keine irdische Speise „halten“, so ist auch sie dem Prozess der Fäulnis ausgesetzt. Weil das leibliche Leben des Menschen ein Leben auf den Tod hin ist, ist das tägliche Brot ein „totes“ Brot, dem Christus sich selbst als das „lebendige“ Brot gegenüberstellt.

Analog lassen sich die Parallelen ziehen zwischen dem Leben und dem Brot der Seele. Beide kommen von „oben“, vom „Himmel“ und sind geistiger Natur. Jedes Brot erhält und erhellt das Leben. Im Licht des Brotes enthüllt sich das Leben. Wie kostbar muss ein Leben sein, das mit dem Christus-Brot genährt wird! Wie heilig muss ein Leben sein, dem Christus selbst sich zur Speise gibt! Welche Fülle des Lebens muss in uns verborgen sein, wenn Christus selbst und mit ihm der dreifaltige Gott zu uns kommen, um Wohnung bei uns zu nehmen! Das Brot der heiligen Eucharistie ist nicht nur christliche Existenzerhaltung, sondern auch – und das nicht zuletzt – christliche Existenzerhellung. Die Herrlichkeit des Christusbrotes lässt uns die Herrlichkeit des Christuslebens ahnen. Die Glaubenswirklichkeit der Taufe wird bestätigt und neu erschlossen in der Glaubenswirklichkeit der hl. Eucharistie.

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Quelle: Josef Dreissen: „Christus Leitbild jeder Frau“, 312 Seiten, 1962

(Artikelbild dazu von mir [POS] ausgewählt)

Tausende demonstrieren gegen Abtreibung in Irland

Junge Lebensschützer demonstrieren in Dublin am 6. Juli 2019 Foto: Mit freundlicher Genehmigung

Schätzungsweise 10.000 irische Lebensschützer haben an der ersten großen Pro-Life-Kundgebung und dem ersten Marsch für das Leben in Irland teilgenommen, seitdem das Land die Abtreibung per Gesetz legalisiert hat. Auch der Primas von Irland war dabei.

Das berichtet die Catholic News Agency, die englischsprachige Schwesteragentur von CNA Deutsch.

Die Redner auf der Veranstaltung betonten ihre Entschlossenheit, sich weiterhin für die Wiederherstellung des Rechtsschutzes für ungeborene Kinder einzusetzen.

Der irische Marsch fürs Leben am 6. Juli begann am Parnell Square in Dublin und endete im Customs House, wo die All-Ireland Rally for Life stattfand.

„Wir waren erfreut, Menschen jeden Alters und aller Schichten zu sehen, die auf diesen Aufruf reagieren“, teilten die Organisatoren mit.

Die Veranstaltung wurde von zahlreichen Vereinen und Organisationen unterstützt, darunter mehr als 30 lokale Pro-Life-Gruppen.

Die Verfassung der Republik Irland war 1983 in einem nationalen Referendum geändert worden, um das Recht des ungeborenen Babys als gleichwertig mit dem Recht der Mutter anzuerkennen. Fast 67% der irischen Wähler stimmten damals dem Antrag zu.

In einem Referendum am 25. Mai 2018 haben über 66% der irischen Wähler diesen Schutz wieder aufgehoben. Der iIrische Gesetzgeber verabschiedete in der Folge Gesetze zur Legalisierung von Abtreibung auf der einst stark katholischen Inselnation.

Niamh Uí Bhriain, eine Sprecherin des Life Institute, sagte bei der Kundgebung am 6. Juli, dass Lebensschutz-Aktivisten „das, was im vergangenen Mai passiert ist, umkehren werden“ und fügte hinzu: „Wir haben vielleicht das Referendum verloren, aber wir sind nicht besiegt worden“, berichtete der staatliche Sender RTE News.

Erzbischof Eamon Martin von Armagh, der Primas von ganz Irland, sagte den Medien bei der Kundgebung, er wolle „solidarisch“ mit denen sein, die glauben, dass Schwangerschaft den Umgang mit zwei Leben bedeutet: „das Leben einer Mutter und ihres ungeborenen Kindes – und beide brauchen Liebe, Respekt und Schutz.“

„Ich marschiere heute, weil ich glaube, dass es so wichtig wie eh und je ist, die Heiligkeit des ganzen menschlichen Lebens zu bekräftigen. Die direkte und absichtliche Auslöschung eines unschuldigen Menschenlebens ist immer grundsätzlch falsch – wir müssen vermeiden, dass wir für den Wert eines jeden Menschenlebens desensibilisiert werden“, sagte Erzbischof Martin laut einem Bericht von EWTN Irland.

Der irische Oberhirte forderte mehr Hilfe für schutzbedürftige Frauen, für Mütter und Väter, die sich in einer Krise befinden, und für „Eltern, die das Gefühl haben, dass sie mit einer Abtreibung die falsche Wahl getroffen haben“.

Auch mehrere Mediziner sprachen sich bei der Kundgebung gegen das Abtreibungsgesetz aus.

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Quelle

Das Recht auf Leben und die richtigen Lösungen

Rede beim Marsch fürs Leben in Wien
30 November, 2018 / 6:22 AM

CNA Deutsch veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung die Rede der Lebensschützerin Angelika de Poncharra (*) beim Marsch fürs Leben in Wien.

‚Grüß Gott, liebe Freunde des Lebens!

Ich werde von der französischen Lebensorganisation „Choisir La Vie„, auf Deutsch „Wähle das Leben“, ins Ausland geschickt, um die Unterstützung der französischen Lebensrechtler zu überbringen.

Die Abtreibung wurde schon 1920 im kommunistischen Russland, 1967 in Großbritannien und 1973 in den Vereinigten Staaten straffrei gemacht, und als Reaktion  darauf findet in den USA seit 45 Jahren ein Marsch für das Leben statt, der jedes Mal hunderttausende Pro-Lifer mobilisiert. Der Rekord der Märsche wird aber von dem armen Land Peru gehalten, denn im Jahre 2015 schätzte man die Zahl der Demonstranten in Lima auf 1/2 Million.

In Frankreich wurde die Abtreibung am 17. Januar 1975 straffrei gemacht, und nach kleinen Anfängen organisiert Chosir la Vie zusammen mit anderen Lebensschutzorganisationen seit 1995 jährlich um den 20. Januar herum einen internationalen Marsch durch Paris, an dem in der letzten Zeit zwischen 20.000 und 40.000 Leute teilnahmen, jedes Mal mehr. Auch unseren österreichischen und deutschen Freunden wünschen wir von Herzen immer größeren Zulauf!

Wir laden euch herzlich für Sonntag, den 20. Januar 2019, nach Paris ein. Am Samstagabend, dem 19. Januar, beginnen wir wieder mit einem feierlichen Gebetsabend in einer Pariser Kirche, denn nur Gott kann den Marsch des Todes stoppen. Dieser wird von seinem Feind und dessen Helfershelfern systematisch weltweit vorangetrieben. Zu diesen Helfershelfern gehören leider auch Organisationen der Vereinten Nationen wie das sogenannte Kinderhilfswerk Unicef. Afrika und Südamerika sind die neuen Zielscheiben der Kultur des Todes, die jährlich offiziell mindestens 50 Millionen Kindern das Leben kostet, mehr als alle Kriege der Menschheit zusammen.

Unsere Organisation – Choisir la Vie – informiert über den Nichtrespekt des Lebens in Frankreich und in der Welt, bildet Ärzte und Krankenschwestern gegen Abtreibung und in der Palliativmedizin aus, berät telefonisch Eltern im Schwangerschaftskonflikt, sucht konkrete Lösungen in Zusammenarbeit mit befreundeten Einrichtungen und mit Heimen für schwangere Frauen.

Unter dem Motto „la vie est un droit, pas un choix!“ – „Leben ist ein Recht, keine freie Wahl! werden wir am 20. Januar 2019 in der französischen Hauptstadt ganz besonders die sehr gefährdete Gewissensfreiheit aller Menschen, insbesondere die der Ärzte und Krankenschwestern, verteidigen.

Die französischen Apotheker dürfen ihren Beruf schon lange nicht mehr ausüben, wenn sie keine Pillen oder Spiralen verkaufen. Wir marschieren auch gegen jede Abtreibung und gegen Euthanasie und wollen den Leuten ins Gewissen reden, denn das Drama der Abtreibung zerstört nicht nur viele ungeborene Kinder, sondern auch Mütter, Väter, Geschwister, Ärzte und Krankenschwestern dauerhaft, schickt schwer depressive Frauen in psychiatrische Kliniken, wenn sie sich nicht sogar das Leben nehmen. Dabei lieben wir alle, die Kinder, die schwangeren Mütter, die Frauen nach einer Abtreibung und die Väter.

Der Mangel an Respekt jedes menschlichen Lebens und besonders die Abtreibung ist ein Hauptgrund für die immer größere Gewalttätigkeit in unseren Ländern. Hier ein Zitat der hl. Mutter Teresa von Kalkutta in Oslo:

„Der größte Zerstörer des Friedens ist heute die Abtreibung… Wenn eine Mutter ihr eigenes Kind in ihrem eigenen Schoß ermorden kann, wie können wir anderen Leuten sagen, sie sollen sich nicht gegenseitig umbringen? – Wir bekämpfen Abtreibung durch Adoption… Das Kind ist das größte Geschenk Gottes für die Familie, für ein Volk und für die Welt.“  

Viele Frauen wissen nicht, dass praktisch alle Pillen Kinder im Anfangsstadium töten, indem sie deren Einnistung und Ernährung nach dem Ende der ersten Lebenswoche verhindern. Auch die Spirale tötet auf diese Weise und kann schwere Infektionen der Gebärmutter hervorrufen. Kondome vermeiden weder eine Schwangerschaft noch AIDS zuverlässig und sind moralisch inakzeptabel, da sie Sexualität vom Kind trennen wollen.

Offiziell werden in Frankreich seit Jahren über 200.000 Abtreibungen jährlich vorgenommen, d.h. jedes 4. bis 5. gezeugte Kind darf nicht leben, und die wahren Zahlen sind ein Vielfaches. Dabei ist Abtreibung nie die Lösung eines Problems, sondern der Beginn vieler schwerwiegender Probleme, welche die Eltern oft lebenslang mit sich herumschleppen.

Eine kanadische Lebensschützerin, Gitane Maltais, die als Schülerin nach einer Vergewaltigung und ohne die Hilfe ihrer Eltern ihr Baby zur Adoption geben musste, sagte: „Ein Kind im Arm ist viel leichter zu tragen als ein Kind auf dem Gewissen!“ – Gott öffne die Herzen der Menschen und segne euch, euren Einsatz für alle ungeborenen Kinder und ihre armen Eltern und Großeltern!‘

Angelika de Poncharra ist Beauftragte für die Auslandskontakte der französischen Lebensschutzorganisation „Choisir La Vie“. (Foto: Kempa.at)

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Quelle

Präsident Trump: „Jedes Leben ist heilig“

US-Präsident Donald Trump spricht am 19.01.2018 vor dem Weißen Haus in Washington (USA) zu den Teilnehmern einer «March for Life» Veranstaltung. Die «March for Life» Bewegung ist eine Organisation von Abtreibungsgegnern, die die Legalisierung von Abtreibungen in den USA rückgängig machen wollen. Foto: Pablo Martinez Monsivais/AP/dpa +++(c) dpa – Bildfunk+++ |

 

In einer Videobotschaft wendet sich der Republikaner als erster amtierender US-Präsident an die Teilnehmer des Marsches für das Leben.

Jedes Leben ist heilig. Diese Meinung vertrat US-Präsident Donald Trump in einer Videobotschaft zum 45. Marsch für das Leben in Washington. Sie wurde live aus dem Rosengarten des Weißen Hauses auf Leinwände an der „National Mall“ in Washington übertragen. Trump ist der erste amtierende Präsident, der sich auf diesem Weg an die Teilnehmer des Protestzuges gegen Abtreibung wandte. Andere Präsidenten wie Ronald Reagan (1911–2004), George Bush senior und junior hatten per Telefon zu den Lebensschützern gesprochen. Trump sagte in seiner Rede an die Demonstranten, ihre Bewegung sei „aus Liebe geboren“: „Ihr liebt eure Familien, ihr liebt eure Nachbarn und ihr liebt jedes Kind – geboren und ungeboren – weil ihr daran glaubt, dass jedes Leben heilig und jedes Kind ein kostbares Geschenk von Gott ist.“ Der Marsch für das Leben stehe für „die Heiligkeit des Lebens und die Familie als Grundlage unserer Gesellschaft“. Das Leben sei „das größte Wunder von allen“. Der Präsident forderte einen stärkeren Schutz für ungeborene Kinder. Die USA seien eines der wenigen Länder, die Schwangerschaftsabbrüche nach der 20. Woche zuließen. Trump rief den Senat auf, einer Gesetzesinitiative zuzustimmen, die solche Abtreibungen in den meisten Fällen verbieten solle.

DT/idea

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Quelle

PAPST PAUL VI. 1968: ENZYKLIKA „HUMANAE VITAE“

ENZYKLIKA
SEINER HEILIGKEIT
PAUL PP. VI.

HUMANAE VITAE

ÜBER DIE WEITERGABE DES LEBENS

An die Ehrwürdigen Brüder, die Patriarchen, die Erzbischöfe,
Bischöfe und die übrigen Ortsordinarien, die mit dem Apostolischen Stuhl
in Frieden und Gemeinschaft leben,
an den Klerus und die Christgläubigen des ganzen katholischen Erdkreises sowie an alle Menschen guten Willens

EHRWÜRDIGE BRÜDER, LIEBE SÖHNE UND TÖCHTER!
GRUSS UND APOSTOLISCHEN SEGEN!

 

Die Weitergabe des Lebens

1. Die überaus ernste Aufgabe, menschliches Leben weiterzugeben, durch die die Gatten freie und bewußte Mitarbeiter des Schöpfergottes sind, erfüllt sie immer mit großer Freude; doch ist die Freude vielfach mit nicht geringen Schwierigkeiten und Bedrängnissen verbunden. Zu allen Zeiten stellte die Erfüllung dieser Aufgabe das Gewissen der Gatten vor schwere Probleme. Die jüngste Entwicklung jedoch, die die menschliche Gesellschaft nimmt, bringt derartige Veränderungen mit sich, daß sich neue Fragen erheben, denen die Kirche sich stellen muß, weil sie aufs engste mit menschlichem Leben und Glück zusammenhängen.

I. NEUE GESICHTSPUNKTE DES PROBLEMS:
DIE ZUSTÄNDIGKEIT DES KIRCHLICHEN LEHRAMTES

2. Die Veränderungen sind wirklich bedeutsam und verschiedenartig. Zunächst handelt es sich um die rasche Bevölkerungszunahme: viele fürchten, daß die Weltbevölkerung schneller zunimmt, als die zur Verfügung stehende Nahrung erlaubt. Dadurch wächst die Not in vielen Familien und in den Entwicklungsländern. Das kann staatliche Regierungen leicht dazu drängen, diese Gefahr mit radikalen Maßnahmen zu bekämpfen. Dazu erschweren nicht nur Arbeits- und Wohnverhältnisse, sondern auch gesteigerte Ansprüche wirtschaftlicher Art und im Hinblick auf die Erziehung und den Unterricht der Jugend den angemessenen Unterhalt einer größeren Zahl von Kindern. Wir erleben auch einen gewissen Wandel in der Auffassung von der Persönlichkeit der Frau und ihrer Aufgabe in der menschlichen Gesellschaft; ebenso in der Auffassung vom Wert der Gattenliebe in der Ehe und in der Beurteilung des ehelichen Verkehrs im Hinblick auf diese Liebe. Schließlich ist vor allem der staunenswerte Fortschritt des Menschen in der Beherrschung der Naturkräfte und deren rationaler Auswertung in Betracht zu ziehen. Diese Herrschaft sucht nun der Mensch auf sein ganzes Leben auszudehnen: auf seinen Körper, seine seelischen Kräfte, auf das soziale Leben und selbst auf die Gesetze, die die Weitergabe des Lebens regeln.

3. Diese Sachlage wirft neue Fragen auf. Wäre es nicht angebracht, angesichts der gegenwärtigen Lebensverhältnisse und der Bedeutung, die der eheliche Verkehr für die Harmonie und gegenseitige Treue der Gatten hat, die heute geltenden sittlichen Normen zu überprüfen? Zumal, wenn man erwägt, daß diese unter Umständen nur unter heroischen Opfern befolgt werden können? Könnte nicht das sogenannte Ganzheitsprinzip auf diesen Bereich angewandt werden und damit die Planung einer weniger großen, aber vernünftig geregelten Fruchtbarkeit einen physisch unfruchtbar machenden Akt in eine erlaubte und vorausschauende Geburtenlenkung verwandeln? Kann man nicht die Meinung vertreten, daß das Ziel des Dienstes an der Fortpflanzung mehr dem Eheleben als Ganzen aufgegeben sei als jedem einzelnen Akt? Man stellt auch die Frage, ob bei dem gesteigerten Verantwortungsbewußtsein des heutigen Menschen nicht die Zeit gekommen sei, wo die Weitergabe des Lebens mehr von Vernunft und freier Entscheidung bestimmt werden sollte als von gewissen biologischen Regelmäßigkeiten.

4. Zweifellos forderten solche Fragen vom kirchlichen Lehramt eine neue und vertiefte Überlegung über die Prinzipien der Ehemoral, die ihre Grundlage im natürlichen Sittengesetz haben, das durch die göttliche Offenbarung erhellt und bereichert wird. Kein gläubiger Christ wird bestreiten, daß die Auslegung des natürlichen Sittengesetzes zur Aufgabe des kirchlichen Lehramtes gehört. Denn zweifellos hat – wie Unsere Vorgänger wiederholt ausgesprochen haben (1) – Christus Jesus, als er dem Petrus und den übrigen Aposteln an seiner göttlichen Gewalt Anteil gab und sie aussandte, alle Völker zu lehren, was er uns geboten hat (2), sie zu zuverlässigen Wächtern und Auslegern des ganzen Sittengesetzes bestellt, das heißt nicht nur des evangelischen, sondern auch des natürlichen Sittengesetzes. Denn auch das natürliche Sittengesetz bringt den Willen Gottes zum Ausdruck, und dessen treue Befolgung ist ja allen Menschen zum ewigen Heil notwendig (3). In Erfüllung dieses Auftrags hat sich die Kirche zu allen Zeiten, besonders oft in letzter Zeit über die Natur der Ehe, über die sittlich geordnete Inanspruchnahme der ehelichen Rechte und die Pflichten der Eheleute in übereinstimmenden Dokumenten geäußert (4).

5. Im Bewußtsein dieser gleichen Aufgabe haben Wir den von Unserm Vorgänger Johannes XXIII. im März 1963 eingesetzten Ausschuß bestätigt und erweitert. Ihm gehörten außer vielen Gelehrten aus den betreffenden Fachgebieten auch Ehepaare an. Dieser Ausschuß sollte Gutachten einholen über die Fragen, die das eheliche Leben und vor allem die sittlich geordnete Geburtenregelung aufwirft; er sollte darüber hinaus die Ergebnisse seiner Studien so vorlegen, daß das kirchliche Lehramt eine den Erwartungen nicht nur der Gläubigen, sondern auch der übrigen Welt entsprechende Antwort geben könnte (5). Das Forschungsergebnis der Sachkundigen und die Gutachten vieler Unserer Brüder im Bischofsamt, die sie teils aus eigenem Antrieb einsandten, die teils von Uns erbeten waren, erlaubten Uns, dieses vielseitige Problem von allen Seiten aus sorgfältiger zu bedenken. Deshalb sagen Wir allen von Herzen Dank.

6. Die Folgerungen jedoch, zu denen der Ausschuß gelangt war, konnten für Uns kein sicheres und endgültiges Urteil darstellen, das Uns der Pflicht enthoben hätte, ein so bedeutsames Problem zum Gegenstand Unserer persönlichen Erwägung zu machen. Das war auch deshalb notwendig, weil es in der Vollversammlung des Ausschusses nicht zu einer vollen Übereinstimmung der Auffassungen über die vorzulegenden sittlichen Normen gekommen war; und vor allem, weil einige Lösungsvorschläge auftauchten, die von der Ehemoral, wie sie vom kirchlichen Lehramt bestimmt und beständig vorgelegt wurde, abwichen. Daher wollen Wir nun nach genauer Prüfung der Uns zugesandten Akten, nach reiflicher Überlegung, nach inständigem Gebet zu Gott, in kraft des von Christus Uns übertragenen Auftrags auf diese schwerwiegenden Fragen Unsere Antwort geben.

II. PRINZIPIEN DER KIRCHLICHEN LEHRE

Gesamtschau des Menschen

7. Die Frage der Weitergabe menschlichen Lebens darf – wie jede andere Frage, die das menschliche Leben angeht – nicht nur unter biologischen, psychologischen, demographischen, soziologischen Gesichtspunkten gesehen werden; man muß vielmehr den ganzen Menschen im Auge behalten, die gesamte Aufgabe, zu der er berufen ist; nicht nur seine natürliche und irdische Existenz, sondern auch seine übernatürliche und ewige. Da nun viele, die sich für künstliche Geburtenregelung einsetzen, sich dabei auf die Forderungen der ehelichen Liebe und der verantwortlichen Elternschaft berufen, ist es nötig, diese beiden bedeutsamen Elemente des ehelichen Lebens genauer zu bestimmen und zu beleuchten. – Dabei wollen Wir vor allem zurückgreifen auf die Pastoralkonstitution „Gaudium et spes„, in der sich jüngst das Zweite Vatikanische Konzil mit sehr hoher Autorität dazu geäußert hat.

Die eheliche Liebe

8. Die eheliche Liebe zeigt sich uns in ihrem wahren Wesen und Adel, wenn wir sie von ihrem Quellgrund her sehen; von Gott, der „Liebe ist (6)“, von ihm, dem Vater, „nach dem alle Vaterschaft im Himmel und auf Erden ihren Namen trägt (7)“. Weit davon entfernt, das bloße Produkt des Zufalls oder Ergebnis des blinden Ablaufs von Naturkräften zu sein, ist die Ehe in Wirklichkeit vom Schöpfergott in weiser Voraussicht so eingerichtet, daß sie in den Menschen seinen Liebesplan verwirklicht. Darum streben Mann und Frau durch ihre gegenseitige Hingabe, die ihnen in der Ehe eigen und ausschließlich ist, nach jener personalen Gemeinschaft, in der sie sich gegenseitig vollenden, um mit Gott zusammenzuwirken bei der Weckung und Erziehung neuen menschlichen Lebens. Darüber hinaus hat für die Getauften die Ehe die hohe Würde eines sakramentalen Gnadenzeichens, und bringt darin die Verbundenheit Christi mit seiner Kirche zum Ausdruck.

Eigenart der ehelichen Liebe

9. In diesem Licht wird die besondere Eigenart und Forderung der ehelichen Liebe deutlich. Es kommt sehr darauf an, daß man davon die rechte Vorstellung hat. An erster Stelle müssen wir sie als vollmenschliche Liebe sehen; das heißt als sinnenhaft und geistig zugleich. Sie entspringt darum nicht nur Trieb und Leidenschaft, sondern auch und vor allem einem Entscheid des freien Willens, der darauf hindrängt, in Freud und Leid des Alltags durchzuhalten, ja dadurch stärker zu werden: so werden dann die Gatten ein Herz und eine Seele und kommen gemeinsam zu ihrer menschlichen Vollendung. Weiterhin ist es Liebe, die aufs Ganze geht; jene besondere Form personaler Freundschaft, in der die Gatten alles großherzig miteinander teilen, weder unberechtigte Vorbehalte machen noch ihren eigenen Vorteil suchen. Wer seinen Gatten wirklich liebt, liebt ihn um seiner selbst willen, nicht nur wegen dessen, was er von ihm empfängt. Und es ist seine Freude, daß er durch seine Ganzhingabe bereichern darf. Die Liebe der Gatten ist zudem treu und ausschließlich bis zum Ende des Lebens; so wie sie Braut und Bräutigam an jenem Tag verstanden, da sie sich frei und klar bewußt durch das gegenseitige eheliche Jawort aneinander gebunden haben. Niemand kann behaupten, daß die Treue der Gatten – mag sie auch bisweilen schwer werden – unmöglich sei. Im Gegenteil. Zu allen Zeiten hatte sie ihren Adel und reiche Verdienste. Beispiele sehr vieler Ehepaare im Lauf der Jahrhunderte sind der Beweis dafür: Treue entspricht nicht nur dem Wesen der Ehe, sie ist darüber hinaus eine Quelle innigen, dauernden Glücks. Diese Liebe ist schließlich fruchtbar, da sie nicht ganz in der ehelichen Vereinigung aufgeht, sondern darüber hinaus fortzudauern strebt und neues Leben wecken will. „Ehe und eheliche Liebe sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet. Kinder sind gewiß die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr bei (8).“

Verantwortliche Elternschaft

10. Deshalb fordert die Liebe von den Ehegatten, daß sie ihre Aufgabe verantwortlicher Elternschaft richtig erkennen. Diese Aufgabe, auf die man heute mit gutem Recht ganz besonderen Wert legt, muß darum richtig verstanden werden. Sie muß aber unter verschiedenen berechtigten, miteinander zusammenhängenden Gesichtspunkten betrachtet werden. Was zunächst die biologischen Vorgänge angeht, bedeutet verantwortungsbewußte Elternschaft die Kenntnis und die Beachtung der mit ihnen zusammenhängenden Funktionen. So vermag der Mensch in seinen Fortpflanzungskräften die biologischen Gesetze zu entdecken, die zur menschlichen Person gehören (9). Was dann psychologisch Trieb und Leidenschaft betrifft, so meint verantwortungsbewußte Elternschaft ihre erforderliche Beherrschung durch Vernunft und Willen. Im Hinblick schließlich auf die gesundheitliche, wirtschaftliche, seelische und soziale Situation bedeutet verantwortungsbewußte Elternschaft, daß man entweder, nach klug abwägender Überlegung, sich hochherzig zu einem größeren Kinderreichtum entschließt, oder bei ernsten Gründen und unter Beobachtung des Sittengesetzes zur Entscheidung kommt, zeitweise oder dauernd auf weitere Kinder zu verzichten. Endlich und vor allem hat verantwortungsbewußte Elternschaft einen inneren Bezug zur sogenannten objektiven sittlichen Ordnung, die auf Gott zurückzuführen ist, und deren Deuterin das rechte Gewissen ist. Die Aufgabe verantwortungsbewußter Elternschaft verlangt von den Gatten, daß sie in Wahrung der rechten Güter- und Wertordnung ihre Pflichten gegenüber Gott, sich selbst, gegenüber ihrer Familie und der menschlichen Gesellschaft anerkennen. Daraus folgt, daß sie bei der Aufgabe, das Leben weiterzugeben, keineswegs ihrer Willkür folgen dürfen, gleichsam als hinge die Bestimmung der sittlich gangbaren Wege von ihrem eigenen und freien Ermessen ab. Sie sind vielmehr verpflichtet, ihr Verhalten auf den göttlichen Schöpfungsplan auszurichten, der einerseits im Wesen der Ehe selbst und ihrer Akte zum Ausdruck kommt, den anderseits die beständige Lehre der Kirche kundtut (10).

Achtung vor dem Wesen und der Zielsetzung des ehelichen Aktes

11. Jene Akte, die eine intime und keusche Vereinigung der Gatten darstellen und die das menschliche Leben weitertragen, sind, wie das letzte Konzil betont hat, „zu achten und zu ehren (11)“; sie bleiben auch sittlich erlaubt bei vorauszusehender Unfruchtbarkeit, wenn deren Ursache keineswegs im Willen der Gatten liegt; denn die Bestimmung dieser Akte, die Verbundenheit der Gatten zum Ausdruck zu bringen und zu bestärken, bleibt bestehen. Wie die Erfahrung lehrt, geht tatsächlich nicht aus jedem ehelichen Verkehr neues Leben hervor. Gott hat ja die natürlichen Gesetze und Zeiten der Fruchtbarkeit in seiner Weisheit so gefügt, daß diese schon von selbst Abstände in der Aufeinanderfolge der Geburten schaffen. Indem die Kirche die Menschen zur Beobachtung des von ihr in beständiger Lehre ausgelegten natürlichen Sittengesetzes anhält, lehrt sie nun, daß „jeder eheliche Akt“ von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens hingeordnet bleiben muß (12).

Untrennbarkeit von liebender Vereinigung und Fortpflanzung

12. Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Sinngehalte – liebende Vereinigung und Fortpflanzung -, die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen. Seiner innersten Struktur nach befähigt der eheliche Akt, indem er den Gatten und die Gattin aufs engste miteinander vereint, zugleich zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind. Wenn die beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung beachtet werden, behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz den Sinngehalt gegenseitiger und wahrer Liebe, und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft, zu der der Mensch berufen ist. Unserer Meinung nach sind die Menschen unserer Zeit durchaus imstande, die Vernunftgemäßheit dieser Lehre zu erfassen.

Treue zum Schöpfungsplan Gottes

13. Man weist ja mit Recht darauf hin, daß ein dem Partner aufgenötigter Verkehr, der weder auf sein Befinden noch auf seine berechtigten Wünsche Rücksicht nimmt, kein wahrer Akt der Liebe ist, daß solche Handlungsweise vielmehr dem widerspricht, was mit Recht die sittliche Ordnung für das Verhältnis der beiden Gatten zueinander verlangt. Ebenso muß man dann auch, wenn man darüber nachdenkt, zugeben: Ein Akt gegenseitiger Liebe widerspricht dem göttlichen Plan, nach dem die Ehe entworfen ist, und dem Willen des ersten Urhebers menschlichen Lebens, wenn er der vom Schöpfergott in ihn nach besonderen Gesetzen hineingelegten Eignung, zur Weckung neuen Lebens beizutragen, abträglich ist. Wenn jemand daher einerseits Gottes Gabe genießt und anderseits – wenn auch nur teilweise – Sinn und Ziel dieser Gabe ausschließt, handelt er somit im Widerspruch zur Natur des Mannes und der Frau und deren inniger Verbundenheit; er stellt sich damit gegen Gottes Plan und heiligen Willen. Wer das Geschenk ehelicher Liebe genießt und sich dabei an die Zeugungsgesetze hält, der verhält sich nicht, als wäre er Herr über die Quellen des Lebens, sondern er stellt sich vielmehr in den Dienst des auf den Schöpfer zurückgehenden Planes. Wie nämlich der Mensch ganz allgemein keine unbeschränkte Verfügungsmacht über seinen Körper hat, so im besonderen auch nicht über die Zeugungskräfte als solche, sind doch diese ihrer innersten Natur nach auf die Weckung menschlichen Lebens angelegt, dessen Ursprung Gott ist. „Das menschliche Leben muß allen etwas Heiliges sein“, mahnt Unser Vorgänger Johannes XXIII., „denn es verlangt von seinem ersten Aufkeimen an das schöpferische Eingreifen Gottes (13).“

Unerlaubte Wege der Geburtenregelung

14. Gemäß diesen fundamentalen Grundsätzen menschlicher und christlicher Eheauffassung müssen Wir noch einmal öffentlich erklären: Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung – auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen -, sind kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen (14). Gleicherweise muß, wie das kirchliche Lehramt des öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden (15). Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel (16). Man darf, um diese absichtlich unfruchtbar gemachten ehelichen Akte zu rechtfertigen, nicht als Argument geltend machen, man müsse das Übel wählen, das als das weniger schwere erscheine; auch nicht, daß solche Akte eine gewisse Einheit darstellen mit früheren oder nachfolgenden fruchtbaren Akten und deshalb an ihrer einen und gleichen Gutheit teilhaben. Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere sittliche Übel zu dulden, um ein größeres zu verhindern oder um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern (17), so ist es dennoch niemals erlaubt – auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen (18): das heißt etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muß; das gilt auch, wenn dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen, der Familie oder der menschlichen Gesellschaft zu schützen oder zu fördern. Völlig irrig ist deshalb die Meinung, ein absichtlich unfruchtbar gemachter und damit in sich unsittlicher ehelicher Akt könne durch die fruchtbaren ehelichen Akte des gesamtehelichen Lebens seine Rechtfertigung erhalten.

Erlaubtheit therapeutischer Mittel

15. Die Kirche hält aber jene therapeutischen Maßnahmen, die zur Heilung körperlicher Krankheiten notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus aller Voraussicht nach eine Zeugungsverhinderung eintritt. Voraussetzung dabei ist, daß diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt wird (19).

Erlaubte Inanspruchnahme unfruchtbarer Perioden

16. Allein dieser Lehre der Kirche über die Gestaltung der ehelichen Sittlichkeit halten einige heute entgegen, wie schon oben (Nr. 3) erwähnt, es sei Recht und Aufgabe der menschlichen Vernunft, die ihr von der Naturwelt dargebotenen Kräfte zu steuern und auf Ziele auszurichten, die dem Wohl des Menschen entsprechen. Ja, man fragt: Ist nicht in diesem Zusammenhang in vielen Situationen künstliche Geburtenregelung vernünftiger, wenn man nämlich damit mehr Frieden und Eintracht in der Familie erreichen und für die Erziehung schon lebender Kinder bessere Bedingungen schaffen kann? Auf diese Frage ist entschieden zu antworten: Die Kirche ist die erste, die den Einsatz der menschlichen Vernunft anerkennt und empfiehlt, wenn es um ein Werk geht, das den vernunftbegabten Menschen so eng mit seinem Schöpfer verbindet; aber ebenso betont sie, daß man sich dabei an die von Gott gesetzte Ordnung halten muß. Wenn also gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der Geburten – Gründe, die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation der Gatten oder aus äußeren Verhältnissen ergeben -, ist es nach kirchlicher Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken und die Kinderzahl so zu planen, daß die oben dargelegten sittlichen Grundsätze nicht verletzt werden (20). Die Kirche bleibt sich und ihrer Lehre treu, wenn sie einerseits die Berücksichtigung der empfängnisfreien Zeiten durch die Gatten für erlaubt hält, andererseits den Gebrauch direkt empfängnisverhütender Mittel als immer unerlaubt verwirft auch wenn für diese andere Praxis immer wieder ehrbare und schwerwiegende Gründe angeführt werden. Tatsächlich handelt es sich um zwei ganz unterschiedliche Verhaltensweisen: bei der ersten machen die Eheleute von einer naturgegebenen Möglichkeit rechtmäßig Gebrauch; bei der anderen dagegen hindern sie den Zeugungsvorgang bei seinem natürlichen Ablauf. Zweifellos sind in beiden Fällen die Gatten sich einig, daß sie aus guten Gründen Kinder vermeiden wollen, und dabei möchten sie auch sicher sein. Jedoch ist zu bemerken, daß nur im ersten Fall die Gatten sich in fruchtbaren Zeiten des ehelichen Verkehrs enthalten können, wenn aus berechtigten Gründen keine weiteren Kinder mehr wünschenswert sind. In den empfängnisfreien Zeiten aber vollziehen sie dann den ehelichen Verkehr zur Bezeugung der gegenseitigen Liebe und zur Wahrung der versprochenen Treue. Wenn die Eheleute sich so verhalten, geben sie wirklich ein Zeugnis der rechten Liebe.

Ernste Folgen der Methoden einer künstlichen Geburtenregelung

17. Verständige Menschen können sich noch besser von der Wahrheit der kirchlichen Lehre überzeugen, wenn sie ihr Augenmerk auf die Folgen der Methoden der künstlichen Geburtenregelung richten. Man sollte vor allem bedenken, wie bei solcher Handlungsweise sich ein breiter und leichter Weg einerseits zur ehelichen Untreue, anderseits zur allgemeinen Aufweichung der sittlichen Zucht auftun könnte. Man braucht nicht viel Erfahrung, um zu wissen, wie schwach der Mensch ist, und um zu begreifen, daß der Mensch – besonders der Jugendliche, der gegenüber seiner Triebwelt so verwundbar ist – anspornender Hilfe bedarf, um das Sittengesetz zu beobachten, und daß es unverantwortlich wäre, wenn man ihm die Verletzung des Gesetzes selbst erleichterte. Auch muß man wohl befürchten: Männer, die sich an empfängnisverhütende Mittel gewöhnt haben, könnten die Ehrfurcht vor der Frau verlieren, und, ohne auf ihr körperliches Wohl und seelisches Gleichgewicht Rücksicht zu nehmen, sie zum bloßen Werkzeug ihrer Triebbefriedigung erniedrigen und nicht mehr als Partnerin ansehen, der man Achtung und Liebe schuldet. Schließlich ist sehr zu bedenken, welch gefährliche Macht man auf diese Weise jenen staatlichen Behörden in die Hand gäbe, die sich über sittliche Grundsätze hinwegsetzen. Wer könnte es Staatsregierungen verwehren, zur Überwindung der Schwierigkeiten ihrer Nationen für sich in Anspruch zu nehmen, was man Ehegatten als erlaubte Lösung ihrer Familienprobleme zugesteht? Wer könnte Regierungen hindern, empfängnisverhütende Methoden zu fördern, die ihnen am wirksamsten zu sein scheinen, ja sogar ihre Anwendung allgemein vorzuschreiben, wo immer es ihnen notwendig erscheint? Auf diese Weise könnte es geschehen, daß man, um Schwierigkeiten persönlicher, familiärer oder sozialer Art, die sich aus der Befolgung des göttlichen Gesetzes ergeben, zu vermeiden, es dem Ermessen staatlicher Behörden zugestände, sich in die ganz persönliche und intime Aufgabe der Eheleute einzumischen. Will man nicht den Dienst an der Weitergabe des Lebens menschlicher Willkür überlassen, dann muß man für die Verfügungsmacht des Menschen über den eigenen Körper und seine natürlichen Funktionen unüberschreitbare Grenzen anerkennen, die von niemand, sei es Privatperson oder öffentliche Autorität, verletzt werden dürfen. Diese Grenzen bestimmen sich einzig aus der Ehrfurcht, die dem menschlichen Leibe in seiner Ganzheit und seinen natürlichen Funktionen geschuldet wird: und zwar entsprechend den oben dargelegten Grundsätzen und dem recht verstandenen sogenannten Ganzheitsprinzip, so wie es Unser Vorgänger Pius XII. erläutert hat (21).

Die Kirche als Garant der wahren Werte des Menschen

18. Es ist vorauszusehen, daß vielleicht nicht alle diese überkommene Lehre ohne weiteres annehmen werden; es werden sich, verstärkt durch die modernen Kommunikationsmittel, zu viele Gegenstimmen gegen das Wort der Kirche erheben. Die Kirche aber, die es nicht überrascht, daß sie ebenso wie ihr göttlicher Stifter gesetzt ist „zum Zeichen, dem widersprochen wird (22)“, steht dennoch zu ihrem Auftrag, das gesamte Sittengesetz, das natürliche und evangelische, demütig, aber auch fest zu verkünden. Die Kirche ist ja nicht Urheberin dieser beiden Gesetze; sie kann deshalb darüber nicht nach eigenem Ermessen entscheiden, sondern nur Wächterin und Auslegerin sein; niemals darf sie etwas für erlaubt erklären, was in Wirklichkeit unerlaubt ist, weil das seiner Natur nach dem wahren Wohl des Menschen widerspricht. Indem sie das eheliche Sittengesetz unverkürzt wahrt, weiß die Kirche sehr wohl, daß sie zum Aufbau echter menschlicher Kultur beiträgt; darüber hinaus spornt sie den Menschen an, sich nicht seiner Verantwortung dadurch zu entziehen, daß er sich auf technische Mittel verläßt; damit sichert sie die Würde der Eheleute. Indem die Kirche so dem Beispiel und der Lehre unseres göttlichen Erlösers getreu vorgeht, zeigt sie, daß ihre aufrichtige und uneigennützige Liebe den Menschen begleitet: sie will ihm helfen in dieser Welt, daß er wirklich als Kind am Leben des lebendigen Gottes teilhat, der aller Menschen Vater ist (23).

III. SEELSORGLICHE RICHTLINIEN

Die Kirche als Mutter und Lehrmeisterin

19. Unsere Worte wären nicht der volle und deutliche Ausdruck der Gedanken und Sorgen der Kirche, der Mutter und Lehrmeisterin aller Völker, wenn sie den Menschen, die sie zur treuen Befolgung von Gottes Gebot über die Ehe auffordern, nicht auch in den schweren Situationen, unter denen heute Familien und Völker leiden, Hilfen böten bei der Durchführung einer sittlich geordneten Geburtenregelung. Die Kirche kann sich ja zu den Menschen nicht anders verhalten als unser göttlicher Erlöser: sie kennt die Schwachheit der Menschen, sie hat Erbarmen mit den Scharen, sie nimmt sich der Sünder an; sie muß aber jenes Gesetz lehren, das wirklich das Gesetz des menschlichen Lebens ist: jenes Lebens, das auf seine ursprüngliche Wahrheit zurückgeführt, von Gottes Geist bewegt wird (24).

Möglichkeit der Beobachtung des göttlichen Gesetzes

20. Die Verwirklichung der Lehre über die rechte Geburtenregelung, die die Kirche als Gottes Gebot selbst verkündet, erscheint zweifellos vielen schwer, ja sogar ganz unmöglich. Aber wie jedes besonders hohe und wertvolle Gut verlangt dieses Gesetz vom einzelnen Menschen, von der Familie und von der menschlichen Gesellschaft feste Entschlüsse und viele Anstrengungen. Ja, seine Befolgung ist nicht möglich ohne die helfende Gnade Gottes, die den guten Willen des Menschen stützt und stärkt. Wer aber tiefer nachdenkt, wird erkennen, daß diese Anstrengungen die Würde des Menschen erhöhen und beitragen zum Wohl der menschlichen Gesellschaft.

Selbstbeherrschung

21. Sittlich geordnete Geburtenregelung aber verlangt von den Gatten vor allem eine volle Anerkennung und Wertschätzung der wahren Güter des Lebens und der Familie, ferner eine ständige Bemühung um allseitige Beherrschung ihrer selbst und ihres Trieblebens. Ganz sicher ist diese geistige Herrschaft über den Naturtrieb ohne Askese nicht möglich. Nur so vermag man die dem ehelichen Leben eigentümlichen Ausdrucksformen der Liebe in Einklang zu bringen mit der rechten Ordnung. Das gilt besonders für jene Zeiten, in denen man Enthaltsamkeit üben muß. Solche Selbstzucht, Ausdruck ehelicher Keuschheit, braucht keineswegs der Gattenliebe zu schaden; sie erfüllt sie vielmehr mit einem höheren Sinn für Menschlichkeit. Solche Selbstzucht verlangt zwar beständiges Sich-Mühen; ihre heilsame Kraft aber führt die Gatten zu einer volleren Entfaltung ihrer selbst und macht sie reich an geistlichen Gütern. Sie schenkt der Familie wahren Frieden und hilft, auch sonstige Schwierigkeiten zu meistern. Sie fördert bei den Gatten gegenseitige Achtung und Besorgtsein füreinander; sie hilft den Eheleuten, ungezügelte Selbstsucht, die der wahren Liebe widerspricht, zu überwinden, sie hebt bei ihnen das Verantwortungsbewußtsein für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie verleiht den Eltern bei der Erziehung der Kinder eine innerlich begründete, wirkungsvollere Autorität: dementsprechend werden dann Kinder und junge Menschen mit fortschreitendem Alter zu den wahren menschlichen Werten die rechte Einstellung bekommen und die Kräfte ihres Geistes und ihrer Sinne in glücklicher Harmonie entfalten.

Schaffung einer für die Keuschheit gedeihlichen Atmosphäre

22. Bei dieser Gelegenheit wollen Wir die Erzieher und alle, die für das Gemeinwohl der menschlichen Gesellschaft verantwortlich sind, an die Notwendigkeit erinnern, ein Klima zu schaffen, das geschlechtlich zuchtvolles Verhalten begünstigt. So überwindet wahre Freiheit Ungebundenheit durch Wahrung der sittlichen Ordnung. Alle, denen der Fortschritt der menschlichen Kultur und der Schutz der wesentlichen Güter der Seele am Herzen liegt, müssen einstimmig verurteilen, was bei den modernen Massenmedien dazu beiträgt, die Sinne aufzupeitschen und Sittenverfall zu verbreiten, ebenso jede Form von Pornographie in Schrift, Wort und Darstellung. Man soll doch nicht versuchen, solche Entartung mit Berufung auf Kunst und Wissenschaft zu rechtfertigen (25) oder mit dem Hinweis auf die Freiheit, die vielleicht in diesem Bereich die staatlichen Stellen gewähren.

Appell an die staatlichen Behörden

23. Daher richten Wir das Wort an die Regierungen, denen vor allem die Verantwortung für den Schutz des Gemeinwohls obliegt und die soviel zur Wahrung der guten Sitten beitragen können: Duldet niemals, daß die guten Sitten eurer Völker untergraben werden; verhindert unter allen Umständen, daß durch Gesetze in die Familie, die Keimzelle des Staates, Praktiken eindringen, die zum natürlichen und göttlichen Gesetz im Widerspruch stehen. Um das Problem des Bevölkerungszuwachses zu lösen, kann und muß die staatliche Gewalt einen anderen Weg gehen: den einer weisen und vorausschauenden Familien- und Bildungspolitik, die das Sittengesetz und die Freiheit der Bürger sicherstellt. Wir wissen sehr wohl um die Schwierigkeiten, die hier die Regierungen haben, zumal in den Entwicklungsländern. Unser Verständnis für diese begründeten Sorgen beweist Unsere Enzyklika „Populorum progressio“. Hier aber wiederholen Wir mit Unserem Vorgänger Johannes XXIII.: „Bei Behandlung und Lösung dieser Fragen darf der Mensch weder Wege gehen noch Mittel anwenden, die im Widerspruch zu seiner Würde stehen, wie sie von jenen ungescheut angeboten werden, die vom Menschen und seinem Leben rein materialistisch denken. Unserer Überzeugung nach läßt sich die Frage nur lösen, wenn beim wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt sowohl der einzelnen wie des ganzen Menschheitsgeschlechtes die echt menschlichen Güter und Werte geachtet und gemehrt werden (26).“ Sehr zu Unrecht würde man die göttliche Vorsehung für das verantwortlich machen, was im Gegenteil eine Folge kurzsichtiger Politik ist, mangelnden Sinns für soziale Gerechtigkeit, selbstsüchtiger Bereicherung, schließlich fauler Nachlässigkeit in der Übernahme von Anstrengungen, die ein Volk mit all seinen Bürgern zu höherem Lebensstandard führen könnten (27). Möchten doch alle Verantwortlichen, auf die es ankommt – wie es einige schon ausgezeichnet tun -, immer wieder mit allen Kräften ans Werk gehen. Man darf nicht nachlassen im Eifer, sich innerhalb der großen Menschenfamilie gegenseitig zu helfen; hier öffnet sich, meinen Wir, ein schier unbegrenztes Betätigungsfeld für die großen überstaatlichen Einrichtungen.

An die Wissenschaftler

24. Wir möchten nun Unsern Appell an die Männer der Wissenschaft richten, „die dem Wohl von Ehe und Familie und dem Frieden des Gewissens sehr dienen, wenn sie durch ihre gemeinsame wissenschaftliche Arbeit die Voraussetzungen für eine sittlich einwandfreie Geburtenregelung genauer zu klären versuchen (28)“. Vor allem ist zu wünschen – was schon Pius XII. gesagt hat -, daß aufbauend auf dem Wissen um die natürlichen Zyklen die Medizin für eine sittlich geordnete Geburtenregelung sichere Grundlagen zu schaffen vermag (29). So werden dann die Wissenschaftler – besonders die Katholiken unter ihnen – durch ihren Beitrag beweisen, daß es so ist, wie die Kirche lehrt: daß nämlich „es keinen wahren Widerspruch geben kann zwischen den göttlichen Gesetzen hinsichtlich der Übermittlung des Lebens und dem, was echter ehelicher Liebe dient (30)“.

An die christlichen Eheleute

25. Nun richtet sich Unser Wort insbesondere an Unsere Söhne und Töchter, besonders an diejenigen, die Gott beruft, ihm im Ehestande zu dienen. Indem die Kirche die unumstößlichen Forderungen des göttlichen Gesetzes weitergibt, verkündet sie das Heil und schließt in den Sakramenten Wege der Gnade auf: dadurch wird der Mensch eine neue Schöpfung, die in Liebe und echter Freiheit dem erhabenen Plan seines Schöpfers und Erlösers entspricht und Sinn hat für die leichte Last Christi (31). Indem sie in Demut seiner Stimme folgen, sollen die christlichen Eheleute daran denken, daß ihre Berufung zum christlichen Leben, die in der Taufe gründet, im Sakrament der Ehe entfaltet und gefestigt wurde. So werden sie „gestärkt und gleichsam geweiht“, um ihre Aufgaben treu erfüllen, ihre Berufung zur Vollendung führen und vor der Welt das ihnen aufgetragene christliche Zeugnis geben zu können (32). Diese Aufgabe hat der Herr ihnen anvertraut, damit sie den Menschen jenes heilige und doch milde Gesetz offenbar machen, das ihre gegenseitige Liebe und ihr Zusammenwirken mit der Liebe Gottes, des Urhebers menschlichen Lebens, innig vereint. Daß für das Leben christlicher Eheleute bisweilen ernste Schwierigkeiten auftreten, leugnen Wir keineswegs: denn wie für jeden von uns ist auch für sie „die Pforte eng und schmal der Weg, der zum Leben führt (33)“. Dennoch wird die Hoffnung auf dieses Leben wie ein hellstrahlendes Licht ihren Weg erleuchten, wenn sie tapferen Sinnes bemüht sind, „nüchtern, gerecht und gottesfürchtig in dieser Welt zu leben (34)“, wohl wissend, daß „die Gestalt dieser Welt vergeht (35)“. Deshalb sollen die Eheleute die ihnen auferlegten Opfer bereitwillig auf sich nehmen, gestärkt durch den Glauben und die Hoffnung, die „nicht zuschanden werden läßt: denn die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsere Herzen durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ward (36)“. Sie sollen ferner in inständigem Gebet die Hilfe Gottes erflehen und vor allem aus der immer strömenden Quelle der Eucharistie Gnade und Liebe schöpfen. Sollten aber Sünden ihren Weg hemmen, dann mögen sie nicht den Mut verlieren, sondern demütig und beharrlich zur Barmherzigkeit Gottes ihre Zuflucht nehmen, die ihnen im Bußsakrament in reichem Maße geschenkt wird. So können die Eheleute zu der ihnen als Gatten eigenen Vollkommenheit kommen, wie der Apostel sie kennzeichnet: „Ihr Männer, liebet eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt hat … So sollen die Männer ihre Frauen lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. Hat doch niemand je sein eigenes Fleisch gehaßt, sondern er hegt und pflegt es wie Christus seine Kirche … Dieses Geheimnis ist groß: ich meine im Hinblick auf Christus und die Kirche. Wohlan, so liebe jeder von euch seine Frau ebenso wie sich selbst; die Frau aber stehe in Ehrfurcht zum Manne (37).“

Familienapostolat

26. Eine der edelsten Früchte, die aus dem unentwegten Bemühen der Eheleute um die Befolgung des göttlichen Gesetzes heranreift, ist der häufige Wunsch der Eheleute, andere an ihrer Erfahrung teilhaben zu lassen. So fügt sich dem weiten Bereich der Laienberufung ein neues Apostolat ausgezeichneter Art ein: der Dienst jener aneinander, die in gleicher Situation stehen: die Eheleute übernehmen für andere Eheleute, denen gegenüber sie sich als Führer erweisen, eine apostolische Aufgabe. Das scheint heute eine besonders zeitgemäße Form des Apostolates zu sein (38).

An die Ärzte und ihre Helfer

27. Große Hochachtung zollen Wir den Ärzten und ihren Helfern, die in der Ausübung ihres Berufes mehr darauf schauen, was ein christliches Berufsethos von ihnen fordert als auf rein menschliche Interessen. Sie mögen beharrlich bei dem Vorsatz bleiben, sich für die Lösungen einzusetzen, die dem Glauben und der Vernunft entsprechen; sie mögen sich auch bemühen, ihre Berufskollegen für die gleiche Einstellung zu gewinnen. Zudem sollen sie es als besondere Aufgabe ihres Berufes betrachten, sich das notwendige Wissen zu erwerben, um in diesem schwierigen Bereich Eheleute, die zu ihnen kommen, recht beraten und ihnen verantwortbare Wege zeigen zu können, wie es mit Fug und Recht von ihnen erwartet wird.

An die Priester

28. Liebe Priester, liebe Söhne! Durch euren heiligen Beruf seid ihr Berater und geistliche Führer der einzelnen Menschen wie der Familien. Voll Vertrauen möchten Wir Uns an euch wenden. Eure Pflicht ist es ja – Unser Wort gilt besonders den Lehrern der Moraltheologie -, die kirchliche Ehelehre unverfälscht und offen vorzulegen. Gebt an erster Stelle ihr bei der Ausübung eures Amtes das Beispiel aufrichtigen Gehorsams, der innerlich und nach außen dem kirchlichen Lehramt zu leisten ist. Wie ihr wohl wißt, verpflichtet euch dieser Gehorsam nicht so sehr wegen der beigebrachten Beweisgründe, als wegen des Lichtes des Heiligen Geistes, mit dem besonders die Hirten der Kirche bei der Darlegung der Wahrheit ausgestattet sind (39). Ihr wißt auch, daß es zur Wahrung des inneren Friedens der einzelnen und der Einheit des christlichen Volkes von größter Bedeutung ist, daß in Sitten- wie in Glaubensfragen alle dem kirchlichen Lehramt gehorchen und die gleiche Sprache sprechen. Deshalb machen Wir Uns die eindringlichen Worte des großen Apostels Paulus zu eigen und appellieren erneut an euch aus ganzem Herzen: „Ich ermahne euch, Brüder, … daß Ihr alle in Eintracht redet; keine Parteiungen soll es unter euch geben, vielmehr sollt ihr im gleichen Sinn und in gleicher Überzeugung zusammenstehen (40).“

29. Ferner, wenn nichts von der Heilsiehre Christi zu unterschlagen eine hervorragende Ausdrucksform der Liebe ist, so muß dies immer mit Duldsamkeit und Liebe verbunden sein; dafür hat der Herr selbst durch sein Wort und Werk den Menschen ein Beispiel gegeben. Denn obwohl er gekommen war; nicht um die Welt zu richten, sondern zu retten (41), war er zwar unerbittlich streng gegen die Sünde, aber geduldig und barmherzig gegenüber den Sündern. Bei ihren Schwierigkeiten und Nöten sollten die Eheleute im Wort und im mitfühlenden Herzen des Priesters ein Echo der Stimme und der Liebe unseres Erlösers finden. Redet mit Zuversicht, liebe Söhne, überzeugt, daß der Heilige Geist, welcher dem Lehramt bei der Darlegung der rechten Lehre beisteht, die Herzen der Gläubigen erleuchtet und sie zur Zustimmung einlädt. Es geht nicht ohne Gebet. Lehrt es die Eheleute; unterweist sie, daß sie oft, mit großem Glauben, zu den Sakramenten der Eucharistie und der Buße kommen und niemals wegen ihrer Schwachheit den Mut verlieren.

An die Bischöfe

30. Liebe und ehrwürdige Brüder im Bischofsamt! Am Ende dieses Rundschreibens wenden Wir Uns in Ehrerbietung und Liebe an euch. Mit euch teilen Wir besonders eng die Sorgen um das geistliche Wohl des Gottesvolkes. An euch richtet sich Unsere dringende Bitte: Setzt euch, an der Spitze eurer Mitarbeiter, der Priester, und eurer Gläubigen restlos und unverzüglich ein für Schutz und Heiligkeit der Ehe; dafür, daß damit das Leben in der Ehe zu menschlicher und christlicher Vollendung kommt. Das sollt ihr als die größte und verantwortungsvollste Aufgabe ansehen, die euch heute anvertraut ist. Ihr wißt sehr wohl, daß dieser Hirtendienst eine gewisse Abstimmung der pastoralen Bemühungen aufeinander erfordert, die alle Bereiche menschlichen Tuns umfaßt: den wirtschaftlichen, den der Bildung und den gesellschaftlichen. Gleichzeitiger Fortschritt auf allen diesen Gebieten wird das Leben von Eltern und Kindern in der Familie erträglicher, leichter und froher machen. Bei ehrfürchtiger Wahrung von Gottes Plan mit der Welt wird auch das Leben der menschlichen Gesellschaft durch brüderliche Liebe reicher und durch wahren Frieden gesicherter werden.

SCHLUSSWORT

31. Euch, ehrwürdige Brüder, liebe Söhne und Töchter, und euch alle, Menschen guten Willens, rufen Wir auf zu einem wahrhaft großen Werk der Erziehung und des Fortschritts und der Liebe. Wir stützen Uns dabei auf die feste Lehre der Kirche, die der Nachfolger des heiligen Petrus, gemeinsam mit den Brüdern im katholischen Bischofsamt, treu bewahrt und auslegt. Dieses wahrhaft große Werk, davon sind Wir fest überzeugt, gereicht sowohl der Welt wie der Kirche zum Segen. Nur wenn der Mensch sich an die von Gott in seine Natur eingeschriebenen und darum weise und liebevoll zu achtenden Gesetze hält, kann er zum wahren, sehnlichst erstrebten Glück gelangen. Für dieses große Werk erflehen Wir nicht nur euch allen, sondern besonders den Eheleuten, vom allheiligen und allbarmherzigen Gott die Fülle himmlischer Gnade und erteilen euch als deren Unterpfand von Herzen Unseren Apostolischen Segen.

Rom, bei St. Peter, am 25. Juli, am Fest des heiligen Apostels Jakobus 1968, im sechsten Jahre Unseres Pontifikats.

PAUL PP. VI.


Anmerkungen

1) Vgl. Pius IX., Enz. Qui Pluribus, 9. Nov. 1846: Pius IX. P. M. Acta, Bd. 1, S. 9-10; Pius X., Enz. Singulari Quadam, 24. Sept. 1912: AAS 4 (1912), S. 658; Pius XI., Enz. Casti Connubii, 31. Dezember 1930: AAS 22 (1930), S. 579-581; Pius XII., Ansprache Magnificate Dominum, an den katholischen Weltepiskopat, 2. Nov. 1954: AAS 46 (1954), S. 671-672; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961), S. 457.

2) Vgl. Mt 28,18-19.

3) Vgl. Mt 7,21.

4) Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. CIII; Leo XIII., Enz. Arcanum, 10. Febr. 1880: Acta Leonis XIII., 2 (1881), S. 26-29; Pius XI., Enz. Divini Illius Magistri, 31. Dez. 1929: AAS 22 (1930), S. 56-61; Enz. Casti ConnubiiAAS 22 (1930), S. 545-546; Pius XII., Ansprache an die italienische medizinisch-biologische Vereinigung vom hl. Lukas, 12. Nov. 1944: Ansprache und Radiobotschaften, VI, S. 191-192; An die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 835-854; An den Kongreß des Fronte della Famiglia und der Vereinigung der kinderreichen Familien, 28. Nov. 1951: AAS 43 (1951), S. 857-859; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735; Johannes XXIII., Enz. Mater et MagistraAAS 53 (1961), S. 446-447; Codex luris Canonici, c. 1067; c. 1068, § 1; c. 1076, §§ 1-2; 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 47-52.

5) Vgl. Paul VI., Ansprache an das Kardinalskollegium, 23. Juni 1964: AAS 56 (1964), S. 588; An die Kommission zum Studium der Probleme der Bevölkerung, der Familie und der Geburten, 27. März 1965: AAS 57 (1965), S. 388; An den Nationalkongreß der italienischen Vereinigung der Hebammen und Gynäkologen, 29. Okt. 1966: AAS 58 (1966), S. 1168.

6) Vgl. 1 Joh 4-8.

7) Vgl. Eph 3,15.

8) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50.

9) Vgl. S. Thom. Aqu., S. Th., I-II, qu. 94, a. 2.

10) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50 und 51.

11) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 49.

12) Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii: AAS 92 (1930), S. 560; Pius XII., Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt.1951: AAS 43 (1951), S. 843.

13) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et MagistraAAS 53 (1961), S. 447.

14) Vgl. Catechisrnus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI., Enz. Casti ConnubiiAAS 22 (1930), S. 562-564; Pius XII., Ansprache an die italienische medizinisch-biologische Vereinigung vom hl. Lukas, 12. Nov. 1944: Ansprache und Radiobotschaften, VI (1944), S. 191-192; Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 842-843; S. 857-859; Johannes XXIII., Enz. Pacem in Terris, 11. April 1963: AAS 55 (1963), S. 259-260; 2. Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, Nr. 51.

15) Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii: AAS 22 (1930), S. 565; Dekret d. Hl. Off., 22. Februar 1940, AAS 32 (1940), S. 73; Pius XII., Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 843-844; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735.

16) Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI., Enz. Casti Connubii: AAS 22 (1930), S. 559-561; Pius XII., An die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 843; AAS 45 (1953), S. 674-675; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra: AAS 53 (1961), S. 447.

17) Vgl. Pius XII., Ansprache an den Nationalkongreß der Vereinigung kath. Juristen Italiens, 6. Dez. 1953: AAS 45 (1953), S. 798-799.

18) Vgl. Röm 3,8.

19) Vgl. Pius XII., Ansprache an die Teilnehmer des 26. Kongresses der italien. Gesellschaft für Urologie, 8.7.1953: AAS 45 (1953), S. 674-675; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735.

20) Vgl. Pius XII., Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 846.

21) Vgl. Pius XII., Ansprache an die Teilnehmer des 26. Kongresses der italien. Gesellschaft für Urologie, 8.7.1953: AAS 45 (1953), S. 674-675; AAS 48 (1956), S. 46l-462.

22) Vgl. Lk 2,34.

23) Vgl. Paul VI., Enz. Populorum Progressio, 26. März 1967, Nr. 21.

24) Vgl. Röm 8.

25) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Dekret Inter Mirifica über die sozialen Kommunikationsmittel, Nr. 6-7.

26) Vgl. Enz. Mater et MagistraAAS 53 (1961), S. 447.

27) Vgl. Enz. Populorum Progressio, Nr. 48-55.

28) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 52.

29) Vgl. Pius XII., Ansprache an den Kongreß des Fronte della Famiglia und der Vereinigung der kinderreichen FamilienAAS 43 (1951), S. 859.

30) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 51.

31) Vgl. Mt 11,30.

32) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 48; Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35.

33) Mt 7,14; vgl. Hebr 12,11.

34) Vgl. Tit 2,12.

35) Vgl. 1 Kor 7,31.

36) Vgl. Röm 5,5.

37) Eph 5,25.28-29.32-33.

38) Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35 und 41; Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 48-49; 2. Vatikanisches Konzil, Dekret Apostolicam Actuositatem, Nr. 11.

39) Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 25.

40) Vgl. 1 Kor 1,10.

41) Vgl. Joh 3,17.

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Quelle

 

„Bambino Gesù“ bereit, Charlie Gard aufzunehmen

Charlie Gard / Quelle: © Charliesfight.Org

Erklärung von Mariella Enoc und Anteilnahme von Papst Franziskus

Die Präsidentin des Kinderkrankenhauses „Bambino Gesù“ in Rom, Mariella Enoc, erklärte, dass der Schutz des menschlichen Lebens ein Liebesdienst sei, den Gott jedem Menschen anvertraue. Daher habe sie mit dem „Great Ormond Street Hospital“ in London überprüfen lassen, ob eine Verlegung des kleinen Charlie nach Rom möglich sei, so Mariella Enoc. Charlie Gard wird im „Great Ormond Street Hospital“ behandelt. „Wir wissen, dass der Fall verzweifelt ist, und dass, soweit vorliegt, keine wirksamen Therapien existieren. Wir sind den Eltern im Gebet nah und, wenn es ihr Wunsch ist, bereit, ihr Kind bei uns für die Zeit aufzunehmen, die ihm zum Leben bleibt.“

Am 27. Juni 2017 wurde bekanntgegeben, dass die Behandlung des kleinen Jungen im Krankenhaus abgebrochen werde, weil keinerlei Heilungschancen nach Auffassung der Ärzte bestünden. Eine Beschwerde der Eltern wurde vom Gerichtshof für Menschenrechte abgewiesen.

Greg Burke, Direktor des Pressesaals, ließ am Sonntag, dem 2. Juli 2017 verlautbaren, dass Papst Franziskus mit Anteilnahme das Schicksal des kleinen Charlie Gard verfolge. Papst Franziskus sprach den Eltern des kleinen Jungen seine Nähe aus und versicherte sie seiner Gebete. Der Papst äußerte die Hoffnung, dass dem Wunsch der Eltern gefolgt werde, ihren kleinen Sohn bis zum Ende zu umsorgen und zu begleiten.

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Quelle