Nachdem Youtube unsere Kanäle RT DE und Der Fehlende Part gelöscht hat, verzeichnen wir einen sprunghaften Anstieg neuer Telegram-Abonnenten.

Was wäre, wenn wir Medien hätten, die …

„Wenn der Staat die Medien füttert, werden sie zu Staatsmedien.“

Staatlich finanzierte Medien? „Jetzt reicht’s!“ (von Ivo Sasek)

Referendum gegen staatlich finanzierte Medien!

Nachdem unsere jährlichen Medien-Zwangsgebühren gerade eben in astronomische Höhen gezwungen wurden, dass meine Eltern davon noch volle drei Monatsmieten für ihre kleine Wohnung hätten zahlen können, sollen Herr und Frau Schweizer die Zwangsmedien nun auch noch per Extra-Mediensteuer subventionieren. Diese beabsichtigte Medienförderung ist allerdings ein eklatanter Verfassungsbruch. Unsere Bundesverfassung hält in Artikel 93 unmissverständlich fest, dass der Bund ausschließlich Radio und Fernsehen unterstützen darf – also weder Presse – noch Internetangebote. Daher muss festgestellt werden, dass das Medien-Subventionspaket eine krasse Zuwiderhandlung gegen unsere Bundesverfassung ist. Die Verfassungswidrigkeit von direkten Mediensubventionen ist auch innerhalb der Bundesverwaltung aktenkundig. Sogar die Wettbewerbskommission (Weko) hat die Geldverteilung als „verfassungswidrig“ gerügt, ebenso als „wettbewerbsverzerrend“ und „ineffizient“. Sie beantragte beim Bundesrat daher die vollumfängliche Streichung des Ausbaus dieser Subventionen.

Ungeachtet dessen setzte Medienministerin Sommaruga die direkte Förderung der Online-Medien durch. Doch jede Form der direkten Medienförderung ist ein eindeutiger Verfassungsbruch, ein absolutes „NoGo“. Darum darf dieses Vorhaben so keinesfalls einfach hingenommen werden. Das Ganze ist eine staatspolitische Ungeheuerlichkeit. Aus diesem Grund sahen wache Schweizer es als zwingend an, das Referendum gegen diese finanzielle Unverfrorenheit zu ergreifen.

Widersinnigerweise würden die angestrebten Mediensubventionen in Milliardenhöhe nämlich vor allem die Taschen der großen Verlage füllen. Die Verlage in der Schweiz kassieren schon heute jährlich über 50 Millionen Franken für die Verbilligung der Zustelltaxen und 81 Millionen Franken als Anteil aus den SRG-Gebühren. Weitere 130 Millionen Franken schenkt ihnen der Bund durch einen reduzierten Mehrwertsteuersatz. Jetzt sollen diese Subventionen nochmals um 125 Millionen Franken aufgestockt werden? Übrigens dies auch noch gleich fix für 7 Jahre – sprich: voraussehbar für immer. Aber so nicht mit uns!

Überdeutlich zeigt sich, dass mit nochmals zusätzlichen Pflichtsubventionen die wichtige Funktion z.B. der Medien als „Vierte Gewalt“ im Staat untergraben würden. Die Medien würden auf diesem Weg abermals regelrecht gekauft und könnten daher unmöglich eine nüchterne und unabhängige Wächterfunktion gegenüber Politik und Verwaltung ausüben. Eine derartige Staatsabhängigkeit wäre doch eine mega Zusatzverwicklung in noch mehr Interessenskonflikte. Ich sagte noch mehr! Sie haben davon schon reichlich genug, was die tägliche Pharmapropaganda doch unwiderlegbar beweist. Überdies verfielen unsere Zwangsabgabe-Medien dadurch noch restloser der Unglaubwürdigkeit für das Volk. Jeder weiß doch: „Wes Brot ich ess‚ des Lied ich sing.“

Mit einem breit abgestützten Referendum soll daher dieser verhängnisvollen Entwicklung Einhalt geboten werden. Im Hinblick auf den Erhalt unserer Meinungsvielfalt und unserer direkten Demokratie ist die Unterzeichnung dieses Referendums, ich sag mal ein absolutes Muss! Ich fasse das Gesagte bisher einmal zusammen: Das kürzlich vom Schweizer Parlament zusammengemogelte, muss man fast sagen, „Maßnahmenpaket zugunsten unserer Zwangsabgabe-Medien“ ist absolut verfassungswidrig. Es handelt sich um ein regelrechtes Subventions-Ungeheuer das nicht nur finanzpolitisch, sondern vor allem staats- und wettbewerbspolitisch ein absolutes No-Go ist.

Insgesamt würden wir Steuerzahler ab 2022 jährlich zusätzliche 400 Millionen Franken an die Verleger mit ihren Zeitungen und Radio/TV-Stationen abgeben, das würde uns in sieben Jahren etwa drei Milliarden kosten! Und versteht bitte recht: dies zusätzlich zu den astronomischen Zwangs-Radio- und TV-Gebühren, die wir bereits heute Jahr für Jahr bezahlen und mit weit mehr als einer Milliarde Franken dafür bluten.

Und nochmals: Diese Milliarden-Sonderabgaben aus unserer Bundeskasse würden hauptsächlich in die Taschen der Großverleger und ihrer Aktionäre fließen. Ja sogar reiche Verlegerdynastien wie die Ringiers oder die Wanners, darüber hinaus börsenkotierte Verlage wie die TX Group („Tages-Anzeiger“) und Medienkonzerne wie die NZZ würden gewaltig davon absaugen und profitieren.

Darum sind diese geplanten Mediensubventionen verfassungsrechtlich absolut inakzeptabel. Sie sind überdies wettbewerbspolitisch diskriminierend – das muss man auch erwähnen – auch staats- und demokratiepolitisch schädlich. Und das bleibt auch so, nachdem die Zeitungsverleger jammernd gefordert haben, der Staat müsse ihnen die „Transformation ins Internet“ bezahlen. Was für ein Quatsch. Das ist ohnehin bloß ein Täuschungsmanöver, weil ja diese Transformation längst über die Bühne ist. Die großen Verlage erzielen doch bereits bis 80 % ihres Gewinns im digitalen Geschäftsfeld. Das haben doch selbst die Geschäftszahlen von Tagesanzeiger, NZZ, Ringier und CH Medien bereits schwarz auf weiß bewiesen: Sie konnten doch mitten im Coronajahr zusammengenommen 275 Mio. Franken operativen Gewinn ausweisen. Was wollen sie noch? Typischerweise hörte man aber in der Nationalratsdebatte schon wieder das Gejammer, so etwa durch Edith Graf-Litscher von der SP/TG: „Den Medienhäusern steht das Wasser bis zum Hals.“ Oh nein. In Tat und Wahrheit schrieb aber im Coronajahr 2020 kein einziger Zeitungsverlag rote Zahlen, andere Branchen allerdings zuhauf. Unzähligen ging es weit, weit schlechter und dennoch warten sie noch immer vergeblich auf irgendeine Unterstützung von Bundesbern.

Mit dem angekündigten Referendum muss die direkte Medienförderung wieder zum Tabu werden, weil sie ein Verfassungsbruch ist, der so einfach schlichtweg nicht hingenommen werden darf.

Es hat übrigens einmal ein weiser Jude die Medien als „bellende Wachhunde der Demokratie“ bezeichnet. Zumindest in der Schweiz mutieren aber diese vermeintlichen Wachhunde immer mehr zu Schmusekätzchen, möchte ich sie einmal nennen – heute auf dem Arm von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und morgen auf den Schultern der neuen Amtsträger, die an den Schalthebeln der Staatskasse sitzen.

Staatsabhängige Medien sind überdies demokratiefeindlich und zwar grob! Besonders feindlich ist, dass Gratiszeitungen und kostenlose Online-Medien bewusst von Subventionen ausgeschlossen werden und bleiben. Damit zementiert aber der Staat die bestehenden Medien-Monopole und zwar zu Lasten kleiner privater Angebote sowie lokaler und regionaler Initiativen und, und, und.

Und darum braucht es dringend dieses Referendum! Und es darf einfach nicht so weit kommen, dass zusätzliche Milliarden aus der Bundeskasse hauptsächlich in die Kassen ohnehin reicher Großverleger und ihrer Aktionäre fließen.

Ich fasse zusammen:
• Börsenkotierte Medienkonzerne und millionenschwere Verleger, die selbst im Coronajahr 2020 noch fette Gewinne gemacht haben, brauchen definitiv keine Subventionen, um das geht es.
• Staatlich finanzierte Medien sind bares Gift für die Demokratie, weil sie noch zusätzlich die öffentliche Debatte verhindern und die Medienvielfalt noch zusätzlich, oder endgültig – könnte man sagen – zerstören und begraben.

Drucken Sie daher den Referendumsbogen unterhalb der Sendung aus. Unterschreiben Sie ihn und sammeln Sie so viele Unterschriften als möglich gegen die Gier der Verleger und die Verprassung unserer Steuergelder.

Kämpfen Sie vor allem gegen den Ausverkauf unserer Meinungsfreiheit und die Gefährdung unserer direkten Demokratie. Weil, ohne freie und unabhängige Mainstream-Medien kann es keine mündig differenzierende Öffentlichkeit geben. Und ohne mündig differenzierende Öffentlichkeit kann es keine Demokratie geben, so einfach ist das. Ich danke Ihnen dafür.

Wer all dies übrigens noch viel fundierter und gründlicher auf den Punkt bringt ist die „Schweizerzeit“. Ich schätze dieses Blatt, diese Zeitung, weil hier wirklich erfahrene Menschen Politik machen und nicht blosse „Steinewerfer“. Ich denke, wer die „Schweizerzeit“ abonniert macht sicher nichts falsch.

Ich bin Ivo Sasek, der seit 44 Jahren vor Gott steht.

von Ivo Sasek

Quellen/Links:
https://staatsmedien-nein.ch/

Youtube sperrt unerwüschte Kritiker

Konkurrenz für Twitter: Ex-US-Präsident Trump startet eigenes soziales Netzwerk im Internet

Der von Twitter verbannte frühere US-Präsident Donald Trump will nach Angaben seines Vertrauten Jason Miller mit einer eigenen Plattform in die sozialen Medien zurückkehren.Er rechne «wahrscheinlich in rund zwei bis drei Monaten» damit, sagte Miller – der Wahlkampfberater Trumps war – dem Sender FOX News. «Diese neue Plattform wird groß sein.» Er gehe davon aus, dass Dutzende Millionen Menschen Trump dann wieder auf seinem neuen Kanal folgen würden. Miller äußerte sich nicht zu Details. Er sagte aber, Trump habe in seinem Feriendomizil Mar-a-Lago in Florida intensive Treffen mit verschiedenen Teams wegen des Vorhabens.
Trump folgten auf Twitter mehr als 88 Millionen Menschen. Das Unternehmen verkündete im Januar, Trump wegen des «Risikos einer weiteren Anstiftung zur Gewalt» dauerhaft zu sperren. Zuvor hatten Trump-Anhänger das Kapitol in Washington gestürmt, um gegen das Ergebnis der Wahl zu protestieren, die Trump verloren hatte. Trump wurde vorgeworfen, den Mob aufgestachelt zu haben. Beweise für einen kausalen Zusammenhang zwischen Trumps Rede und dem Sturm aufs Capitol konnte Twitter nicht vorlegen. Der Republikaner hatte die Twitter-Sperre als eine Verschwörung von Mitarbeitern des Unternehmens mit Demokraten und «radikalen Linken» dargestellt, die darauf abzielte, ihn zum Schweigen zu bringen.Trump hatte bereits nach der Twitter-Sperre im Januar ankündigt, man sei mit mehreren anderen Webseiten in Verhandlung und ziehe auch den Aufbau einer eigenen Plattform in Betracht. Konkrete Ergebnisse sind seitdem nicht bekannt geworden.

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David gegen Goliath: Vor Gericht gegen Youtube und Google

Morgen Verhandlung am Landgericht Berlin

Im August vergangenen Jahres hatte Youtube mein Interview mit Prof. Sucharit Bhakdi über die Corona-Politik zensiert. Ich wurde für sieben Tage gesperrt. Deshalb konnte ich auf Youtube etwa nicht auf meinem Kanal über die Corona-Demonstration am 29.8. in Berlin berichten. Eine ganz massive Behinderung meiner Arbeit als Journalist. Ja sogar Zensur im klassischen Sinne: Denn laut Duden-Definition muss diese nicht unbedingt vom Staat ausgehen. Und Youtube bzw. Google handeln ja auch auf staatlichen Druck – wie sie jetzt indirekt in dem Verfahren eingestehen, aber dazu unten mehr.

Ende September 2020 hatte das Landgericht Berlin auf meinen Antrag bzw. den von meinem Anwalt Joachim Steinhöfel hin eine solche Verfügung gegen diese Maßnahmen erlassen. Die Richter haben Youtube verpflichtet, das Interview wieder online zu stellen und auch meine Verwarnung zurückzunehmen. Youtube hat nun allerdings gegen diese Einstweilige Verfügung Rechtsmittel eingelegt. Deshalb kommt es morgen, am 11. März, um 11.30 Uhr vor dem Landgericht Berlin zur Verhandlung Reitschuster ./. Google (Tegeler Weg 17-21, Saal steht noch nicht fest).R

Die Richter hielten in ihrer Entscheidung vom September den Grund, mit dem Youtube das Video löschte – Identitätsdiebstahl – für nicht stichhaltig. Sie gingen aber noch darüber hinaus und machten deutlich, dass sie auch keinen anderen Grund für eine Sperrung sehen. Sie schrieben: „Es Iiegt auch kein anderweitiger Verstoß vor. Das Video zeigt ein kritisches Interview mit Herrn Prof. Dr. Bhakdi, der eine Gefahr durch das Corona-Virus Frage stellt. Hierdurch werden weder die Thesen von Prof. Bhakdi verbreitet noch fällt das Interview unter die Kategorie Hassrede.“

Im Widerspruch ist bei Google nun plötzlich gar nicht mehr von Identitätsdiebstahl die Rede. Der Grund für meine Sperrung wurde also plötzlich nachträglich geändert. Der Konzern führt dann unter anderem aus, Google wolle vermeiden, dass „über Youtube falsche, falsch wiedergegebene bzw. nicht durch Studien belegte Informationen verbreitet werden“. Nach dieser Definition wäre die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit dadurch beschränkt, dass nur das gesagt werden darf, was durch Studien belegt ist. Ja selbst im Interview müsst ein Journalist vom Interviewten ständig Studien einfordern. Von der Meinungsfreiheit bliebe damit nur noch sehr wenig übrig. Umso wichtiger und grundlegender ist in meinen Augen das Verfahren.

Sehr entlarvend ist auch eine weitere Passage in dem Google-Widerspruch: Dort heißt es, es sei wichtig, dass es nicht „durch Falschmeldungen zu Verunsicherungen“ in Sachen Covid-19 komme. „Insofern besteht seitens der Öffentlichkeit und der von Politikern auch eine erhebliche Erwartungshaltung gegenüber Plattformen, hierzu durch entsprechende eigene Richtlinien einen Beitrag zu leisten.“ Ich dachte bisher, das sei eine Verschwörungstheorie, dass aus der Politik Druck auf die Plattformen ausgeübt wird. Hier wird es nun schwarz auf weiß von Google bestätigt.

Der Weltkonzern ist sich übrigens nicht zu schade, in dem Schriftsatz zu versuchen, mich zu diskreditieren – als ob das irgend etwas mit dem Video zu tun hätte, um das es in dem Verfahren geht. Besonders pikant: Laut Google-Schriftsatz sind keine Inhalte erlaubt, die im Widerspruch zu medizinischen Informationen der Weltgesundheitsorganisation WHO stehen. Die WHO ist eine Behörde der Vereinten Nationen – in der aber vollständig demokratische Staaten in der Minderheit sind. Demnach hätte dann eine Organisation, die mehrheitlich von „nicht lupenreinen“ Demokratien oder autoritären Staaten bestimmt wird, ein Mitspracherecht, was in Deutschland unter die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes fällt und was nicht. Eine gruselige Vorstellung. Die umso mehr die grundsätzliche Bedeutung des Verfahrens veranschaulicht.

Besonders interessant: In ihrer Einstweiligen Verfügung machten die Richter deutlich, dass sich Youtube, also Google, mit seiner Zensur nicht auf das „Hausrecht“ berufen kann, wie dies viele irrtümlicherweise glauben. Dazu heißt es in dem Beschluss: Youtube „bietet ebenfalls ohne Ansehung der Person ihre Dienstleistung an, einer breiten Öffentlichkeit die Teilhabe an den sozialen Medien zu ermöglichen, die grundgesetzlich durch Art. 5. Grundgesetz verbürgte Meinungsfreiheit durch das Hochladen von Videos, dem Posten und streamen von Inhalten auszuüben. Aufgrund der strukturellen Überlegenheit besteht ein Machtverhältnis. Die hieraus resultierende Entscheidungsmacht darf sie nicht willkürlich zum Ausschluss einer Person ohne sachlichen Grund nutzen. Hier steht Art. 5 Grundgesetz ihrer Nutzer ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb aus Artikel 14 Grundgesetz gegenüber.“

Ansehen können Sie sich das Video, um das es geht, hier:

PS: Ich danke allen Leserinnen und Lesern, die mich in dem Verfahren unterstützen, insbesondere Prof. Dr. Max Otte, der mir sehr geholfen hat. Und natürlich Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel.

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