Kardinal Burke spricht die „Dubia“ ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung an

Cardinal Walter Brandmüller and Cardinal Raymond Burke pictured at a Pontifical High Mass in St. Peter’s basilica to mark the 10th anniversary of Summorum Pontificum, Sept. 16, 2017. (Edward Pentin photo)

In der Absicht, zwei kürzlich verstorbene Kardinäle zu ehren, macht der amerikanische Kardinal einen letzten Appell an den Heiligen Vater, um Klarheit zu schaffen, indem er sagt, dass die „ernste“ Situation „sich ständig verschlechtere“ und dass es „dringend“ sei, seine Brüder im Glauben zu bestärken.“

Von Edward Pentin

(Aus dem Englischen übersetzt von mir [POS]

 

Ein Jahr nach der Veröffentlichung der Dubia hat Kardinal Raymond Burke dem Heiligen Vater ein letztes Plädoyer für die Klärung wichtiger Aspekte seiner moralischen Lehre gegeben. Er sagte, die Schwere der Situation verschlechtere sich ständig.

In einem Interview vom 14. November mit dem National Catholic Register sagte Kardinal Burke, er wende sich wieder „an den Heiligen Vater und an die ganze Kirche“, um zu betonen, „wie dringlich es ist, den Dienst, den er vom Herrn empfangen hat, auszuüben. Der Papst sollte seine Brüder im Glauben mit einem klaren Ausdruck der Lehre sowohl über die christliche Moral als auch über die Bedeutung der sakramentalen Praxis der Kirche bestärken.“

Am 19. September letzten Jahres unterzeichneten Kardinal Burke zusammen mit den Kardinälen Walter Brandmüller und den kürzlich verstorbenen Kardinälen Joachim Meisner und Carlo Caffarra die Dubia an den Papst. Sie machten die Initiative am 14. November 2016 öffentlich, als klar wurde, dass der Heilige Vater nicht antworten würde.

Auf die Klärung der umstrittenen Passagen aus Kapitel 8 seines nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia gerichtet, versuchte die Fünf-Fragen-Dubia – eine uralte und gebräuchliche Praxis zur Klärung von Glaubensrichtungen – unter anderem zu ermitteln, ob die frühere kirchliche Lehre in Kraft bleibe, die verbietet, dass zivil „Wiederverheiratete“ Geschiedene, die sexuelle Beziehungen haben, die Sakramente empfangen können.

Seitdem Amoris Laetitia im April 2016 veröffentlicht wurde, haben einige Bischofskonferenzen auf der Grundlage der Exhortation (des Nachsynodalen Schreibens) gesagt, dass einige zivil wiederverheiratete Geschiedene jetzt die Sakramente je nach ihren persönlichen Umständen empfangen können, während andere, die ihre Position auf die immerwährende Lehre der Kirche gründen, sagen, dass sie es nicht können.

„Die Sorge war und ist, genau zu bestimmen, was der Papst als Nachfolger von Petrus lehren wollte“, sagte Kardinal Burke.

„Weit davon entfernt, dass die Bedeutung unserer Fragen geringer geworden sind“, macht die gegenwärtige Situation sie „noch dringlicher“, fügte er hinzu.

Er machte es in diesem frischen Interview auch deutlich, dass er beabsichtigt, die beiden verstorbenen Kardinäle zu ehren, indem er die Position der Unterzeichner der Dubia unterstreicht und eine Zusammenfassung der Situation gibt.


Ihre Eminenz, in welchem ​​Stadium sind wir seitdem Sie, Kardinal Walter Brandmüller, und die zwei kürzlich verstorbenen Kardinäle, Carlo Caffarra und Joachim Meisner, die Dubia diese Woche vor einem Jahr veröffentlichten?

Ein Jahr nach der Veröffentlichung der Dubia zu Amoris Laetitia, die keinerlei Antwort vom Heiligen Vater erhalten haben, beobachten wir eine zunehmende Verwirrung über die Interpretationsweisen des Apostolischen Schreibens. Daher wird unsere Besorgnis wegen der Situation der Kirche und ihrer Sendung in der Welt immer dringender. Ich bleibe natürlich in regelmäßigen Gesprächen mit Kardinal Walter Brandmüller über diese schwerwiegenden Angelegenheiten. Wir beide bleiben in tiefer Verbundenheit mit den beiden verstorbenen Kardinälen Joachim Meisner und Carlo Caffarra, die im Laufe der letzten Monate verstorben sind. Ich stelle damit noch einmal den Ernst der Lage dar, der sich immer weiter verschlimmert.

Es ist viel über die Gefahren des zweideutigen Charakters von Kapitel 8 von Amoris Laetitia gesagt worden, wobei betont wird, dass es offen ist für viel Interpretation. Warum ist Klarheit so wichtig?

Klarheit in der Lehre impliziert keine Starrheit, welche die Menschen davon abhalten würde, auf dem Pfad des Evangeliums zu gehen, sondern im Gegenteil: Klarheit liefert das Licht, das notwendig ist, um Familien auf dem Weg der christlichen Jüngerschaft zu begleiten. Es ist Dunkelheit, die uns davon abhält, den Weg zu sehen, und die die Evangelisierungshandlung der Kirche behindert, wie Jesus sagt: „Die Nacht kommt, da niemand mehr arbeiten kann“ (Joh 9,4).

Könnten Sie mehr über die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Dubia erzählen?

Die gegenwärtige Situation, weit entfernt davon, die Bedeutung der Dubia (Zweifel) oder Fragen zu verringern, macht sie noch dringender. Es ist überhaupt nicht – wie einige behauptet haben – eine Angelegenheit einer „betroffenen Unwissenheit“, die nur deshalb Zweifel aufwirft, weil sie nicht willens ist, eine gegebene Lehre anzunehmen. Vielmehr war und ist das Anliegen genau zu bestimmen, was der Papst als Nachfolger von Petrus lehren wollte. So ergeben sich die Fragen aus der Anerkennung des Petrusamtes, das Papst Franziskus vom Herrn erhalten hat, um seine Brüder im Glauben zu bestärken. Das Lehramt ist Gottes Geschenk an die Kirche, um Klarheit über Fragen zu schaffen, die das Glaubensgut betreffen. Aussagen, denen diese Klarheit fehlt, können ihrem Wesen nach keine qualifizierten Ausdrücke des Lehramtes sein.

Warum ist es Ihrer Meinung nach so gefährlich, dass es unterschiedliche Interpretationen von Amoris Laetitia gibt, besonders über die pastorale Behandlung derjenigen, die in irregulären Beziehungen leben, und insbesondere der zivilrechtlich wiederverheirateten Geschiedenen?

Es ist offensichtlich, dass einige von Amoris Laetitia’s Angaben über wesentliche Aspekte des Glaubens und der Ausübung des christlichen Lebens verschiedene Interpretationen erhalten haben, die voneinander abweichen und manchmal miteinander unvereinbar sind. Diese unbestreitbare Tatsache bestätigt, dass diese Hinweise ambivalent sind und eine Vielzahl von Lesarten zulassen, von denen viele im Gegensatz zur katholischen Lehre stehen. Die Fragen, die wir Kardinäle aufgeworfen haben, richten sich auf das, was genau der Heilige Vater gelehrt hat und wie seine Lehre mit dem Glaubensgut (depositum fidei) harmoniert, da das Lehramt nicht über dem Wort Gottes steht, sondern ihm dient, indem es nichts lehrt, als was überliefert ist, weil es das Wort Gottes aus göttlichem Auftrag und mit dem Beistand des Heiligen Geistes voll Ehrfurcht hört, heilig bewahrt und treu auslegt und weil es alles, was es als von Gott geoffenbart zu glauben vorlegt, aus diesem einen Schatz des Glaubens schöpft. (2. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Dei Verbum, 10).

_______

Fortsetzung folgt!

Erzbischof Joachim Kardinal Meisner: Papst Pius XII. als vorbildlicher Lehrer des Glaubens. Ein theologisches Lebensbild

maxresdefault (2)

Vortrag am 15. Oktober 2008 in Wien

In diesem Jahr gedenken wir des fünfzigsten Todestages von Papst Pius XII. Sein Pontifikat währte neunzehn Jahre, vom 3. März 1939 bis zum 9. Oktober 1958, an dem er – weltweit hoch angesehen – in Castel Gandolfo verstarb. Die zahlreichen Nachrufe von Christen und Nicht-Christen waren voll Anerkennung und großem Respekt vor einer außergewöhnlichen Lebensleistung. Angelo Giuseppe Roncalli, damals Patriarch von Venedig, kurze Zeit später Papst Johannes XXIII., ließ in seiner Trauerrede keinen Zweifel daran, der Name Pius’ XII. werde „unter die größten und beliebtesten in der Geschichte der neueren Zeit eingehen“ und zitierte dann aus dem Markus-Evangelium: „Er hat alles gut gemacht. Die Tauben macht er hören und die Stummen reden“ (Trauerrede 1958 in: Tardini, 9ff.).

1. Die bleibende kirchliche Bedeutung Pius XII.

Im Folgenden möchte ich Ihnen diesen großen Papst in theologischen Schwerpunkten als vorbildlichen Lehrer des Glaubens vor Augen stellen. Unter den kirchlichen Zeugnissen für die Bedeutung Pius’ XII. sei zunächst auf die erste Weihnachtsansprache Papst Johannes’ XXIII. verwiesen, zweieinhalb Monate nach dem Tod seines Vorgängers. Der Heilige Vater bezeichnet Eugenio Pacelli als „hervorragenden Lehrer“ („doctor optimus“), „Licht der heiligen Kirche“ („Ecclesiae sanctae lumen“) und „Liebhaber des Gesetzes Gottes“ („divinae legis amator“) [Radiobotschaft vom 24.12.1958: AAS 51 (1959) 5-12 (8)]. Der Erzbischof von Mailand, Giovanni Battista Montini, der spätere Papst Paul VI., schrieb im Januar 1959 an Schwester Pascalina Lehnert: „Der überreiche Schatz der Reden (von Papst Pius XII.) hilft mir ständig und erfüllt mich mit Bewunderung, wenn ich an die Arbeit und an die Weisheit denke, die ihn geschaffen hat; er bereichert das lehrhafte und sprachliche Vermögen der Kirche“ (Brief vom 9.1.1959).

Vierzig Jahre nach dem Amtsantritt Pius’ XII. hebt Papst Johannes Paul II. besonders die Wegbereitung für das Zweite Vatikanische Konzil hervor: Bei diesem Jahrestag „können wir nicht vergessen, was Pius XII. zur theologischen Vorbereitung des Zweiten Vatikanischen Konzils beigetragen hat, vor allem für die Lehre über die Kirche, die ersten liturgischen Reformen, den neuen Impuls für das Studium der Bibel und die große Aufmerksamkeit für die Probleme der Gegenwart“ (Ansprache zum Angelus, Sonntag, 18. März 1979). Die Dokumente des Zweiten Vatikanums weisen über 200 Mal ausdrücklich auf die lehramtlichen Veröffentlichungen Pius’ XII. hin. Daraus ergibt sich: Nach der Heiligen Schrift wird auf dem letzten Konzil – wie eben schon kurz angedeutet – keine Persönlichkeit so häufig zitiert wie Papst Pius XII.

Zum Verständnis des Zweiten Vatikanums sollten darum auch dessen Quellen erneut studiert werden, nicht zuletzt die reichhaltigen und auch heute noch nicht ausgeschöpften Lehrdokumente des „doctor optimus“. Zu dieser Rezeption des Konzils ermuntert uns der gegenwärtige Nachfolger Petri, Papst Benedikt: Die konziliaren Texte sind nicht mit einer „Hermeneutik der Diskontinuität“ zu deuten, wonach das Zweite Vatikanum einen radikalen Bruch mit der Überlieferung vollzogen hat, sondern mit einer „Hermeneutik der Reform“, „der Erneuerung des einen Subjekts Kirche, die der Herr uns geschenkt hat, unter Wahrung der Kontinuität“ (Ansprache an die Mitglieder der römischen Kurie, 22.12.2005). Für diese Kontinuität stehen nicht zuletzt die wichtigen Lehraussagen Pius’ XI. und Pius’ XII., die den Konzilsvätern vertraut waren und in den Fußnoten zitiert werden, die aber heute vielfach unbekannt sind. Zur Hermeneutik der Kontinuität gehört darum die Aufgabe, das vom Konzil in den Fußnoten Genannte sich auch unmittelbar wieder anzueignen: Eine erneute Rezeption des reichhaltigen Werkes von Papst Pacelli ist an der Zeit. Zweifellos führt das Zweite Vatikanum das theologische Erbe Pius’ XII. in manchen Punkten weiter, entfernt sich aber keineswegs von der Substanz des Lehramtes und des seelsorglichen Wirkens von Eugenio Pacelli.

2. Das christologische Zentrum

Im Zentrum des theologischen Lehramtes Pius’ XII. steht zweifellos die Gestalt Jesu Christi. Schon seine erste Enzyklika, die ein Programm des Pontifikates entwirft, setzt ein mit einem dankbaren Rückblick auf die feierliche Weihe des Menschengeschlechtes an das Heiligste Herz Jesu im Jahre 1899 durch Papst Leo XIII. Im gleichen Jahr wurde Eugenio Pacelli zum Priester geweiht. Seine theologische Ausbildung und geistliche Formung erhielt er also während des Pontifikates von Leo XIII. (1878-1903). Wichtig für diese Zeit ist vor allem die Erneuerung der philosophischen und theologischen Studien im Zuge der Enzyklika Aeterni Patris (1878), mit einem vertieften Zugang zum Werke des hl. Thomas von Aquin, aber auch die seelsorgliche Aufmerksamkeit für die zahlreichen neuen sozialen Fragen im Gefolge der Industrialisierung. Von Leo XIII. stammt bekanntlich die erste große Sozialenzyklika, Rerum novarum (1891). Angesichts des weit gespannten Interesses des Lehramtes Leos XIII. mag es auf den ersten Blick erstaunen, dass der Papst die Weihe der Welt an das Heiligste Herz Jesu als den Höhepunkt seines Pontifikates betrachtete: Verwunderlich ist dieser geistliche Akzent freilich nicht, wenn wir bedenken, dass auch die sozialen und politischen Übel dieser Welt letztlich nur durch die gottmenschliche Hingabe Jesu Christi geheilt werden können, dessen Königreich der Liebe und des Friedens am Ende über alle Mächte des Bösen triumphieren wird.

Die Herz-Jesu-Frömmigkeit zeigt sich im Pontifikat Pius’ XII. besonders deutlich in der Enzyklika Haurietis aquas (1956), der theologisch und pastoral gründlichsten Stellungnahme des kirchlichen Lehramtes zum Thema. Es ist eine Ermunterung, in Freude „Wasser zu schöpfen“ aus den Quellen des Heiles (vgl. Jes 12,3). Das heiligste Herz Jesu wird gekennzeichnet als „Sinnbild“ und „Zusammenfassung des ganzen Geheimnisses der Erlösung“ (Enz. Haurietis aquas: AAS 48 (1956) 336). Es ist ein machtvolles Heilmittel in einer Zeit, in der „die Gottlosigkeit überhandnimmt“ und „die Liebe bei vielen erkaltet“ (Mt 24,12).

In die Regierungszeit Pius’ XII. fiel auch das tausendfünfhundertjährige Jubiläum des Konzils von Chalzedon (451 – 1951). Auf diesem Konzil gelangt die lehramtliche Ausformulierung des Christusglaubens zu ihrem Höhepunkt: In Jesus Christus, der Person des ewigen Sohnes Gottes, sind durch die Inkarnation die göttliche und die menschliche Natur miteinander verbunden, und zwar unvermischt und ungetrennt. Sie sind nicht vermischt, denn Gottheit und Menschheit behalten ihre spezifische Eigenart. Sie sind aber auch nicht getrennt, denn in der menschlichen Natur ist der Sohn Gottes persönlich zugegen.

Die Enzyklika Sempiternus Rex (1951) würdigt das Konzil von Chalzedon auch im Blick auf zeitgenössische Gefährdungen: Einige Theologen trennen die Gottheit Christi aufgrund der „Kenosis“ (Entäußerung) von seiner Menschheit, während andere die menschliche Natur Jesu so verselbständigen, dass sie als eigenständiges Subjekt erscheint und von der Person des ewigen Wortes abgekoppelt wird. Diese Mahnung ist auch heute höchst aktuell angesichts von Stimmen, die von einer „menschlichen Person“ Jesu sprechen und dem Menschen Jesus eine eigene Subjekthaftigkeit zuschreiben, die von seinem göttlichen Ich getrennt wird. Dagegen betont schon Pius XII. mit dem Hinweis auf Chalzedon, dass die menschliche Natur Christi in der Person des Wortes subsistiert, d.h. von der göttlichen Person des Sohnes seinsmäßig getragen wird (Vgl. Sempiternus Rex: AAS 43 (1951) 637f.).

3. Die Beziehung von Glaube und Vernunft

Das Geheimnis Christi ist zugänglich durch den Glauben, der wiederum die menschliche Vernunft logisch voraussetzt. Das Verhältnis zwischen Glauben und Vernunft wird herausgestrichen durch die Enzyklika Humani generis (1950). Sie trägt den Untertitel: „(Rundschreiben) über einige falsche Ansichten, welche die Grundlagen der katholischen Lehre zu untergraben drohen“. Humani generis ist das Lehrdokument Pius’ XII., das im „Katechismus der Katholischen Kirche“ am meisten zitiert wird. Es gilt als die wichtigste aller Enzykliken des „doctor optimus“. Auf die gegenwärtige Aktualität deutet auch die Enzyklika Johannes Pauls II. Fides et ratio (1998), worin das Rundschreiben des „doctor angelicus“ vier Mal genannt wird (Vgl. Johannes Paul II., Enz. Fides et ratio, Nr. 49, 54 (zweimal), 55. Siehe auch Enz. Veritatis splendor (1993), Nr. 36; Enz. Evangelium vitae (1995), Nr. 43).

Im Zentrum der päpstlichen Kritik steht ein „dogmatischer Relativismus“, der begünstigt wird durch „die Geringschätzung der allgemein gebräuchlichen Lehre und ihrer sprachlichen Ausdrucksweise“ (Humani generis: AAS 42 (1950) 566). Manche Theologen vergessen, dass das „Lehramt in Sachen des Glaubens und der Sitten … die nächste und allgemeine Glaubensnorm (proxima et universalis veritatis norma) sein muss“ (Humani generis: AAS 42 (1950) 567); anstatt die fortschreitende Klärung der Lehre zu würdigen, wenden sie die falsche Methode an, „Klares aus Dunklem erklären zu wollen“ (Humani generis: AAS 42 (1950) 569). Die fragwürdige Verabschiedung von der überlieferten Sprache und von den in Jahrhunderte langer Mühe erarbeiteten philosophischen Begriffen ist motiviert durch die Hoffnung, sich mit einer Rückkehr zur Ausdrucksweise der Schrift und der Väter den getrennten Christen nähern zu können. Die Ansätze der philosophia perennis werden durch Anleihen aus der modernen Philosophie ersetzt, so etwa aus dem Idealismus oder dem Existentialismus. Dieser falsche „Irenismus“ führt zum Zusammenbruch der Stützen für die Glaubensreinheit: „Brechen sie zusammen, so ist freilich alles geeint, aber einzig und allein zum Ruin“ (Humani generis: AAS 42 (1950) 565).

Die menschliche Vernunft ist in der Lage, „das Dasein des einen persönlichen Gottes mit Sicherheit zu beweisen und die Grundlagen des christlichen Glaubens durch göttliche Zeichen unwiderleglich nachzuweisen; ebenso das Gesetz richtig zu umschreiben, das Gott in die Herzen der Menschen hineingelegt hat … Die Vernunft wird jedoch diese Aufgabe nur dann genau und sicher erfüllen können, wenn sie … von jener gesunden Philosophie durchdrungen ist, die wir gleich einem längst bestehenden Erbteil von früheren christlichen Jahrhunderten überkommen haben, und die sogar ein umso höheres Ansehen genießt, als ja das kirchliche Lehramt selber deren Grundsätze und Hauptthesen … am Maßstab der göttlichen Offenbarung selbst gemessen hat. Diese Philosophie… verteidigt einmal den echten und zuverlässigen Wert der menschlichen Erkenntnis, sodann die unerschöpflichen Grundgesetze der Metaphysik – nämlich die Prinzipien des zureichenden Grundes, der Kausalität und der Finalität – und schließlich die Fähigkeit, eine sichere und unveränderliche Wahrheit zu ermitteln“ (Humani generis: AAS 42 (1950) 571f.). Betont wird deshalb die Vorrangstellung der Lehre des hl. Thomas von Aquin für die Ausbildung der zukünftigen Priester in den philosophischen Disziplinen (Humani generis: AAS 42 (1950) 573).

Das kirchliche Lehramt verteidigt nicht nur den Glauben, sondern auch die der Glaubenszustimmung logisch vorausgesetzten Grundsätze der menschlichen Vernunft, weil es um die Folgen der Erbsünde weiß. „Denn die Wahrheiten, die sich auf Gott beziehen und das Verhältnis zwischen Gott und den Menschen betreffen, übersteigen durchaus die Ordnung der sinnlichen Welt; und sobald sie auf die Lebensführung Einfluss gewinnen und sie bestimmen, fordern sie Selbsthingabe und Selbstverleugnung. Der menschliche Verstand erwirbt aber solche Wahrheiten nur mit Mühe, einerseits infolge des Andranges der Sinne und der Einbildungskraft, andererseits infolge der bösen Neigungen, die aus der Erbsünde stammen. Daher kommt es, dass die Menschen in dergleichen Dingen sich gern einreden, das sei falsch oder doch zweifelhaft, was sie selber nicht wahrhaben wollen“ (Humani generis: AAS 42 (1950) 561f.).

Papst Pius XII. wendet sich gegen Irrtümer bezüglich der Gotteslehre: „Man bezweifelt die Fähigkeit der menschlichen Vernunft, ohne Hilfe der Offenbarung und der Gnade Gottes anhand von Beweisgründen aus der Schöpfung die Existenz eines persönlichen Gottes zu beweisen“; man leugnet den Anfang der Welt und das göttliche Vorauswissen der freien Handlungen der Menschen (vgl. Humani generis: AAS 42 (1950) 570).

Wichtig ist auch die klare Unterscheidung zwischen Natur und Gnade: Manche Theologen „unterhöhlen den Begriff der unverdienten übernatürlichen Gnadenordnung, indem sie der Meinung sind, Gott könne keine vernunftbegabten Wesen schaffen, ohne sie zur seligmachenden Anschauung zu bestimmen und zu berufen“ (ebd.).

Unter den übrigen Irrtümern sei insbesondere auf die Leugnung der Lehre von der Transsubstantiation verwiesen mit der Begründung, der hierbei vorausgesetzte philosophische Begriff von der Substanz sei überholt. Dieser Irrtum beschränkt die eucharistische Gegenwart Christi „auf eine Art von Symbolismus“ (Humani generis: AAS 42 (1950) 570f.).

Als folgenreichster Irrtum im Bereich des natürlichen Denkens wird von Pius XII. der Evolutionismus gebrandmarkt (wie wir diese Denkrichtung heute nennen): „Das sogenannte Evolutionssystem, das sogar im eigenen Bereich der Naturwissenschaften noch nicht einwandfrei bewiesen ist“, wird „unklug und kritiklos“ angenommen und „auf den Ursprung aller Dinge“ angewandt; damit gelangt man zum Monismus (so etwa bei den Propagandisten des Kommunismus) und zum Pantheismus (Humani generis: AAS 42 (1950) 562). Nichts einzuwenden ist gegen eine sachliche Erörterung der Evolutionslehre, „insofern sie nämlich den Ursprung des menschlichen Leibes aus einem bereits bestehenden und lebenden Stoffe erforscht; während uns der katholische Glaube verpflichtet, an der unmittelbaren Erschaffung der Seelen durch Gott festzuhalten“. Der „Ursprung des menschlichen Leibes aus einem bereits bestehenden und lebenden Stoffe“ ist freilich noch nicht bewiesen, und „die Quellen der göttlichen Offenbarung“ erfordern „auf diesem Gebiet die größte Zurückhaltung und Vorsicht“ (Humani generis: AAS 42 (1950) 575).

Papst Johannes Paul II. hat 1996 in einer Botschaft an die Mitglieder der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften einer evolutiven Sicht des menschlichen Leibes eine höhere Wahrscheinlichkeit eingeräumt: „Heute, beinahe ein halbes Jahrhundert nach dem Erscheinen der Enzyklika [scil. „Humani generis“], geben neue Erkenntnisse dazu Anlass, in der Evolutionstheorie mehr als eine Hypothese zu sehen. Es ist in der Tat bemerkenswert, dass diese Theorie nach einer Reihe von Entdeckungen in unterschiedlichen Wissensgebieten immer mehr von der Forschung akzeptiert wurde. Ein solches unbeabsichtigtes und nicht gesteuertes Übereinstimmen von Forschungsergebnissen stellt schon an sich ein bedeutsames Argument zugunsten dieser Theorien dar“ (n. 4).

Die von Pius XII. geforderte Vorsicht vergisst Johannes Paul II. darüber freilich nicht. Auch er erklärt diejenigen Evolutionstheorien für nicht mit der Wahrheit über den Menschen vereinbar, „die – angeleitet von der dahinter stehenden Weltanschauung – den Geist für eine Ausformung der Kräfte der belebten Materie oder für ein bloßes Epiphänomen dieser Materie halten. Diese Theorien sind im Übrigen nicht imstande, die personale Würde des Menschen zu begründen“ (n. 5).

Während Pius XII. die Evolutionslehre bezüglich des Leibes mit Vorsicht behandelt, betont er bezüglich des Ursprungs der Menschheit die Verbindung mit der Lehre von der Erbsünde: Der Polygenismus, der eine Vielzahl von Stammvätern annehme, sei keine diskutable Hypothese; „es ist nämlich in keiner Weise ersichtlich, wie eine derartige Auffassung sich vereinbaren lässt mit dem, was die Quellen der geoffenbarten Wahrheit und die Akten des kirchlichen Lehramtes über die Erbsünde sagen, die auf eine wirkliche, von einem einzigen Adam begangene Sünde zurückzuführen ist, und die durch Zeugung auf alle Menschen übertragen wird und jedem einzelnen persönlich anhaftet“ (Humani generis: AAS 42 (1950) 576). Noch heute lehrt der Katechismus der Katholischen Kirche, dass „das Menschengeschlecht … aufgrund des gemeinsamen Ursprungs eine Einheit“ bildet. Bezeichnenderweise wird dieser Satz mit einer Passage der Enzyklika Pius XII. „Summi Pontificatus“ kommentiert (KKK 360).

4. Das Mysterium der Kirche

In der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg finden wir in der Theologie eine beachtliche Erneuerung der Ekklesiologie. Kennzeichnend ist hierfür etwa der berühmte Satz von Romano Guardini: „Die Kirche erwacht in den Seelen“ (Vom Sinn der Kirche, Mainz 1923). Es wächst das Bewusstsein für die gemeinschaftliche Natur der Kirche, die in allen ihren Gliedern das Leben Christi in sich trägt. Die Kirche ist nicht nur eine rechtlich fassbare Institution und besteht nicht nur aus der Hierarchie. Die erneute Aufmerksamkeit für die Kirche als „Leib Christi“ konnte freilich zu einer Vernachlässigung des institutionellen Aspektes führen. Die Enzyklika Mystici corporis (1943) über die Kirche als geheimnisvollen Leib Christi bietet von Seiten des Lehramtes eine gründliche Stellungnahme, in der das sichtbare und das unsichtbare Element der Kirche, das göttliche Geheimnis und die hierarchische Institution gleichermaßen zu ihrem Recht kommen. Inmitten des Zweiten Weltkrieges ist die Gemeinschaft der Kirche ein Zeichen der Hoffnung, das von Christus her die Feindschaft überwindet.

Die Analogie des „Leibes“ für die Kirche ist von ihrem neutestamentlichen Ursprung eng mit den Sakramenten der Taufe und der Eucharistie verbunden. Es ist nicht die einzige Bezeichnung für die Kirche, wohl aber die gehaltvollste, wie Pius XII. nachdrücklich hervorhebt (vgl. Mystici corporis: AAS 35 (1943) 199). Das Zweite Vatikanum hat weitere Analogien betont, wie die vom Volke Gottes, ohne freilich die vorzügliche Bedeutung der Rede vom geheimnisvollen „Leib Christi“ in Frage zu stellen. Der christologische und der pneumatologische Ansatzpunkt für die Ekklesiologie kommen gleichermaßen zum Zuge: Christus ist das „Haupt“ und der Heilige Geist die „Seele“ der Kirche (vgl. Mystici corporis: AAS 35 (1943) 220). Das Adjektiv „mystisch“ „erinnert daran, dass die Kirche … nicht bloß aus gesellschaftlichen und rechtlichen Bestandteilen und Beziehungen besteht“.

Sie ragt über die natürliche Ordnung hinaus kraft des Heiligen Geistes, „der als Quelle aller Gnaden, Gaben und Charismen fortwährend und zuinnerst die Kirche erfüllt und in ihr wirkt“ (Mystici corporis: AAS 35 (1943) 222f). Das missionarische und ökumenische Anliegen der Enzyklika zeigt sich in der Einladung an alle Menschen, „sich aus einer Lage zu befreien, in der sie des eigenen ewigen Heiles nicht sicher sein können. Denn mögen sie auch aus einem unbewussten Sehnen und Wünschen heraus schon in einer gewissen Beziehung stehen zum mystischen Leib des Erlösers, so entbehren sie doch so vieler wirksamer göttlicher Gaben und Hilfen, derer man sich nur in der katholischen Kirche erfreuen kann“ (Mystici corporis: AAS 35 (1943) 243).

Mit den Anliegen der Enzyklika über die Kirche ist das Rundschreiben über die Liturgie innig verbunden (Mediator Dei, 1947). Auch hier geht es um die Einbeziehung aller Glieder der Kirche in die Verehrung Gottes zugunsten des Heiles der Menschen aufgrund der Mittlerschaft Jesu Christi. Papst Pius XII. greift die Anliegen der Liturgischen Bewegung auf, reinigt sie von Irrwegen und bereitet den Weg für die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanums, Sacrosanctum Concilium. Im Zentrum stehen hierbei die Ausführung zur Eucharistie, wobei die Darbringung des Opfers (mit Lob, Dank, Sühne und Bitte) ein deutliches Profil erhält. Zu unterscheiden sind das hierarchische Priestertum, deren Vertreter in der Person Christi, des Hauptes der Kirche, die eucharistische Wandlung vollziehen, und das gemeinsame Priestertum aller Getauften, worin sich die Gläubigen mit dem heiligen Opfer verbinden. Neben der Liturgie, der öffentlichen Gottesverehrung im Namen der Kirche, würdigt Pius XII. auch die übrigen Formen des Kultes: die geistliche Betrachtung und die Gewissenserforschung, den Besuch des Altarsakramentes, die Volksandachten und die marianische Frömmigkeit, insbesondere in der Gestalt des Rosenkranzes. Der Papst äußert sich ebenso zu den Prinzipien für die christliche Kunst und die kirchliche Musik.

Die wichtigste dogmatische Entscheidung Pius’ XII. im Bereich der Liturgie findet sich in der Apostolischen Konstitution Sacramentum Ordinis (1947): sie klärt die Frage nach dem sakramentalen Zeichen des Weihesakramentes. „Materie“ und „Form“ sind hier die Handauflegung durch den Bischof sowie die Worte, welche die Anwendung des sakramentalen Zeichens näher bestimmen (vgl. AAS 40 (1948) 5-7; DH 3857-3861). Damit wurde die Streitfrage bezüglich der Sakramentalität der Bischofsweihe im positiven Sinn geklärt. Das hat dann das 2. Vaticanum in seiner Kirchenkonstitution „Lumen gentium“ Nr. 21 erneut bestätigt. Eine wichtige Maßnahme der liturgischen Reform war 1951 die Wiedereinführung der Osternacht, die zuvor am Karsamstagvormittag in meist gähnend leeren Kirchen stattgefunden hatte und nun wieder als Hauptfeier des Kirchenjahres zur Geltung kam.

Zu den größten Herausforderungen der Kirche gehört vor allem seit der Aufklärungszeit die Deutung der Heiligen Schrift. Die stärkere Herausarbeitung der historischen und literarischen Feinheiten kann das Verständnis des inspirierten Textes fördern. Ein rationalistisches Vorverständnis freilich kann die Grundlagen des Glaubens zerstören. Während in der Zeit Pius’ X. die päpstliche Bibelkommission wichtige Punkte der biblischen Botschaft zu verteidigen suchte, geht es im Pontifikat Pius’ XII. stärker um eine positive Einbindung der Fortschritte in der exegetischen Wissenschaft. Die Enzyklika Divino afflante Spiritu (1943) bildet hier einen Meilenstein, der die Dogmatische Konstitution des Zweiten Vatikanums über die göttliche Offenbarung maßgeblich vorbereitet (Enz. Divino afflante Spiritu (30.9.1943): AAS 35 (1943) 297-325). Eigens erwähnt sei die Bedeutung der verschiedenen literarischen Gattungen für die Erklärung des Wortsinns der Heiligen Schrift (Divino afflante Spiritu: AAS 35 (1943) 314-316).

Die Sorge für die Einheit der Christen tritt unter anderen in der Enzyklika über die Kirche (Mystici corporis) hervor, zeigt sich aber auch vor allem in mehreren Rundschreiben, die sich an die katholischen Ostkirchen wenden (Enz. Orientalis Ecclesiae (9.4.1944): AAS 36 (1944) 129-144, u.a.). Vier Enzykliken sind der Ausbreitung der Kirche in der Mission gewidmet: Pius XII. befasst sich etwa mit der Situation in China (1958) und ermöglicht einen leichteren Austausch der Priester für die Missionsländer durch die Enzyklika Fidei donum (1957), welche die missionarische Verpflichtung aller Ortskirchen und aller Bischöfe betont.

5. Das marianische Lehramt

Schon zur Zeit Pius’ XI. gab es Vorbereitungen für eine Weiterführung des 1871 wegen des deutschfranzösischen Krieges abgebrochenen Vatikanischen Konzils. Als Programmpunkte für die Konzilsarbeit wurden von der Vorbereitungskommission zwei dogmatische Definitionen erwogen: die der universalen Mittlerschaft Mariens und die der leiblichen Aufnahme der Gottesmutter in den Himmel. Nach der Definition der erbsündenfreien Empfängnis durch Papst Pius IX. (1854) wünschten viele Theologen eine vollständigere Abklärung der marianischen Grundwahrheiten durch das kirchliche Lehramt. Besonders weit gediehen waren die Vorbereitungen für eine Definition der universalen Gnadenmittlerschaft, nachdem Papst Benedikt XV. im Jahre 1921 auf Bitten der belgischen Bischöfe das Fest Mariens als „Mittlerin aller Gnaden“ eingeführt hatte. Dessen Feier wurde allen Bistümern und Ordensgemeinschaften ermöglicht, die darum nachsuchten. Eugenio Pacelli, als Nuntius in München, war einer der ersten kirchlichen Würdenträger, die im Jahre 1925 eine von Kardinal Mercier veranlasste Bittschrift unterschrieben zugunsten der Heiligsprechung Ludwig Maria Grignions von Montfort und der dogmatischen Definition der universalen Gnadenmittlerschaft Mariens. Beide Anliegen waren eng miteinander verbunden. Papst Pius XII. sprach zwar 1947 den seligen Grignion heilig, unternahm aber nicht die dogmatische Definition der Gnadenmittlerschaft. Der Hauptgrund dafür waren Einwände gegen die aktive Mitwirkung Mariens bei der Erlösung als Grundlage für ihre allgemeine Gnadenmittlerschaft in Jesus Christus. Diese Schwierigkeiten sind zwar mittlerweile durch das Zweite Vatikanum überwunden, das Maria eine aktive Mitwirkung an der Erlösung zugesteht. Sie führten freilich dazu, dass sich die marianische Aktivität Pius’ XII. von Anfang an auf die Definition der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel konzentrierte und die Überlegungen zu dem anderen Mariendogma zurückstellte.

Im Jahre 1942 veröffentlichte das Heilige Offizium zwei umfangreiche Bände mit zahlreichen Gesuchen zur dogmatischen Definition der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel, die den Heiligen Stuhl von 1869 bis 1940 erreicht hatten und die durch über fünf Millionen Unterschriften von Gläubigen unterstützt wurden. Vor allem in den vierziger Jahren entstanden akribisch dokumentierte theologische Studien, welche die Möglichkeit einer Definition bekräftigten. Am 1. Mai 1946 richtete Pius XII. an alle Bischöfe ein Rundschreiben, um ihre Meinung bezüglich des Mariendogmas zu erkunden (Vgl. Enz. Deiparae Virginis (1.5.1946): AAS 42 (1950) 782-783). Das Ergebnis der Befragung war positiv. Von 1191 befragten Bischöfen stimmten 1169 zu. Am 1. November 1950 erfolgte daraufhin die Verkündigung des Glaubenssatzes, „dass die unbefleckte Gottesgebärerin und immerwährende Jungfrau Maria nach Vollendung des irdischen Lebenslaufes mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen wurde“ (Apostolische Konstitution Munificentissimus Deus (1.11.1950): AAS 42 (1950) 767-770 [770]).

Die dogmatische Definition bildet den Höhepunkt der gesamten lehramtlichen Tätigkeit Pius’ XII. Für die Marienlehre bedeutsam ist daneben die Einführung des Festes Maria Königin im Jahre 1954 zum hundertsten Jahrestag der Dogmatisierung der Unbefleckten Empfängnis (Enz. Ad caeli reginam (11.10.1954): AAS 46 (1954) 625-640). Es vervollständigt die Einführung des Christkönigsfestes durch Pius XI. (1925). Wie Christus „König“ der ganzen Schöpfung ist aufgrund seiner Gottessohnschaft und des von ihm vollbrachten Erlösungswerkes, so ist Maria „Königin“ durch ihre Gottesmutterschaft und die Mitwirkung am Erlösungswerk Christi. Die Einführung des Festes Maria Königin war der Höhepunkt des Marianischen Jahres 1953-54. Ein weiteres Jubeljahr (1957-58) erinnerte an den hundertsten Jahrestag der Marienerscheinungen von Lourdes und wurde von einer eigenen Enzyklika vorbereitet (Vgl. Enz. Le pèlerinage de Lourdes (2.7.1957): AAS 49 (1957) 605-619).

Eugenio Pacelli wurde am 13. Mai 1917 von Papst Benedikt XV. zum Bischof geweiht. Dieser Termin fällt mit der ersten Erscheinung der Gottesmutter in Fatima zusammen. Um der Botschaft von Fatima entgegenzukommen, vollzog Pius XII. im Jahre 1942 die Weihe der Menschheit an das Unbefleckte Herz Mariens und führte 1944 das Fest vom Herzen Mariens ein. 1952 vollzog er mit einem Apostolischen Schreiben die Weihe Russlands an das Herz Mariens, die von der Seherin Lucia dos Santos im Namen der Gottesmutter gefordert worden war, allerdings ohne die von der prophetischen Botschaft vorgesehene Beteiligung des Weltepiskopates.

Schon bei Pius XII. klingt die später beim Zweiten Vatikanum breiter entfaltete Beziehung zwischen Maria und der Kirche an. Beachtenswert ist besonders die Beschreibung des Anteils Mariens am Erlösungswerk in der Enzyklika Mystici corporis. Innig verbunden mit ihrem Sohn, hat Maria ihn „auf Golgota … dem ewigen Vater dargebracht als neue Eva für alle Kinder Adams, die von dessen traurigem Fall entstellt waren. So ward sie, schon zuvor Mutter unseres Hauptes dem Leibe nach, nun auch … im Geiste Mutter aller seiner Glieder“ (Enz. Mystici corporis: AAS 35 (1943) 247f.).

6. Die Gestaltung des christlichen Lebens

Die reichhaltige Lehre des „doctor optimus“ erstreckt sich auf alle Bereiche des christlichen Lebens, von Ehe und Familie bis hin zu Fragen der medizinischen Ethik und dem Frieden in der Welt. Die nahezu 1400 Ansprachen Pius’ XII. in verschiedenen Sprachen bieten dafür einen reichhaltigen Stoff. „Es gibt kaum eine religiöse Grundsatzfrage, die Pius XII. nicht in seinen Reden und Schreiben behandelt hätte“ (Leiber, Robert, „Pius XII.“: LThK28 (1963) 542-544 [543]). Nur einige wenige Beispiele seien hier angedeutet.

Papst Pius XI. hatte im Jahre 1932 zum ersten Mal die Säle des Vatikans für die Neuvermählten geöffnet. Sein Nachfolger führte diese Gewohnheit fort und empfing bei den großen Mittwochsaudienzen oft mehrere hundert Paare, denen er eigene Ansprachen widmete. Darin wird das gesamte Leben von Ehe und Familie feinfühlig, tiefgründig und mit praktischem Sinn beleuchtet. Es sind „Perlen religiöser Redekunst“ (Zimmermann, Friedrich, „Einführung“: Ders. (Hrsg.), Ansprachen Pius’ XII. an Neuvermählte, Regensburg 1953, 5-11 [11]), die einen tiefen Eindruck hinterlassen haben. Aus diesen Ansprachen könnte man ein ganzes Kompendium zur Theologie und Spiritualität der Familie zusammenstellen. In einer eigenen Enzyklika findet der Papst aber auch wegweisende Worte für die Bedeutung der gottgeweihten Jungfräulichkeit; wichtig ist die von ihm geschaffene rechtliche Grundlage für die Schaffung der Säkularinstitute (vgl. Apost. Konstitution Provida mater Ecclesia (2.2.1947): AAS 39 (1947) 114-124). Eine umfangreiche und sehr konkrete Apostolische Ermahnung fördert die Heiligkeit des Priesterlebens (Apost. Ermahnung Menti nostrae (23.9.1950): AAS 42 (1950) 657-702).

Eine besondere Aufmerksamkeit widmet Pius XII. der Berufung der Frau. Er weist auf die neue Situation hin, die eine stärkere Beteiligung der Frau am öffentlichen Leben erfordert als in früheren Zeiten. Gleichzeitig unterstreicht er aber die besonderen Eigenschaften der Geschlechter, die hierbei zu beachten sind. Dazu gehört eine spezifische, wenn auch nicht exklusive Verantwortung des Mannes in Führungsrollen und die mütterliche Begabung der Frau, die in alle Lebensbereiche einzubringen ist. Der damalige Bischof von Graz schreibt in seinem Geleitwort zu einer Sammlung von päpstlichen Stellungnahmen zur Situation der Frau: „Es ist geradezu staunenswert, wie schlicht, einfach und doch so umfassend der Heilige Vater auf alle Gebiete der fraulichen Interessen einzugehen weiß. Die Darstellung wird zu einem modernen Frauenspiegel, sowohl in Anbetracht der vielfältigen Probleme und Schwierigkeiten, denen sich heute die Frauen und Mädchen gegenübersehen, als auch hinsichtlich eines Frauenbildes, wie es aus dem christlichen Raume der heutigen Welt aufbauend geboten werden soll“ (Schoiswohl, Josef, „Geleitwort“: Seibel-Royer, Käthe (Hrsg.), Pius XII., Ruf an die Frau. Aus den Rundschreiben, Ansprachen, Briefen und Konstitutionen des Heiligen Vaters, Graz 2 1956, 9-10 [9]).

Eine ganze Reihe von Stellungnahmen betrifft den Bereich, der heute als „Bioethik“ bezeichnet wird und dem eine stets zunehmende Bedeutung zukommt. In einer seiner Ansprachen an katholische Ärzte begründet Pius XII. beispielsweise, dass die künstliche Befruchtung außerhalb, aber auch innerhalb der Ehe grundsätzlich abzulehnen ist. Der gute Zweck, den Kindersegen zu fördern, heiligt nicht die Mittel, welche die Verbindung zwischen Zeugung und ehelicher Gemeinschaft auflösen. Genutzt werden können freilich die neuen medizinischen Möglichkeiten, die eheliche Verbindung selbst zu erleichtern (Vgl. Ansprache an den 4. internationalen Kongress katholischer Ärzte, 29.9.1949: AAS 41 (1949) 559f.).

Die ersten Jahre des Pontifikates von Pius XII. fielen mit dem Zweiten Weltkrieg zusammen. Während die Kriegsmaschinerie ihr grauenvolles Zerstörungswerk anrichtete, präsentierte der Papst vor allem in seinen Weihnachtsansprachen der Jahre 1942 und 1943 die moralischen Bedingungen für einen gerechten Frieden nach dem Ende des Krieges. Pius XII. weist dabei auf die verbindende Deutung des Naturrechtes, das auch von Nichtchristen gewürdigt werden kann. Anerkennende Worte findet der Papst für eine demokratische Gesellschaft, die freilich das von Gott stammende Naturrecht anerkennt und sich gegenüber den Ansprüchen Christi, des wahren Friedensfürsten, nicht verschließt.

Das sittliche Naturgesetz wird nachdrücklich bereits in der Antrittsenzyklika erwähnt mit Worten, die wir auch heute allen Politikern, gleich welcher Couleur, ins Stammbuch schreiben sollten: „Die vornehmliche und tiefere Quelle der Übel, von denen das heutige Staatswesen geplagt wird“, besteht darin, „dass die allgemeine Norm in Bezug auf die Rechtschaffenheit der Sitten geleugnet und verworfen wird“, nämlich das Naturgesetz (lex naturalis). „Dieses Naturgesetz beruht als auf seinem Fundament auf Gott, dem allmächtigen Schöpfer und Vater aller …“. „Das Völkerrecht vom göttlichen Recht zu lösen, so dass es einzig auf der Willkür der Staatslenker als seinem Fundament beruht, bedeutet … nichts anderes, als jenes selbst vom Thron seiner Ehre und seiner Stärke herabzustoßen und es dem allzu großen und aufgeregten Eifer privaten und öffentlichen Interesses zu übertragen, der nach nichts anderem strebt, als die eigenen Rechte zur Geltung zu bringen und die fremden in Abrede zu stellen“ (Summi pontificatus (1939): AAS 31 (1939) 430. 438; dt. DH 3780f. 3786).

Der gesellschaftspolitische Einsatz Pius’ XII. für Friede und Gerechtigkeit ist in einer tiefen Spiritualität verwurzelt. Das reiche geistliche Leben des Papstes zeigt sich mit besonderer Frische in seinen Ansprachen anlässlich der von ihm vorgenommenen 33 Heiligsprechungen. Unter den Rundschreiben, die einzelnen Heiligen gewidmet sind, seien besonders die Ausführungen über den heiligen Benedikt (vgl. Enz. Fulgens radiatur (21.3.1947): AAS 39 (1947) 137-155 [zum 1400. Todestag des hl. Benedikt]) und den heiligen Bonifatius (Enz. Ecclesiae fastos (5.6.1954): AAS 46 (1954) 337-356 [zum 1200. Todestag des hl. Bonifatius]) hervorgehoben.

Die Bonifatius-Enzyklika vom 5. Juni 1954 schließt mit einem Blick auf die Statue des Heiligen in Fulda, dessen Sockel eine biblische Ermunterung trägt: „Das Wort des Herrn bleibt in Ewigkeit“ (1 Petr 1,25). Die Kirche hat seit dem segensvollen Wirken des heiligen Bonifatius manche Stürme erlebt und wird auch in der Gegenwart aufs stärkste bedrängt. Sie ist aber, auch dank des Wirkens des großen Missionars, fest begründet auf den Felsen Petri“ (a.a.O. 353-356).

7. Die verbreitete Kritik an Pius XII.

Obwohl mir die Darstellung Pius XII.’ als eines überragenden theologischen Lehrers besonders am Herzen liegt, ist es mir auch wichtig, zu den populären, ja populistischen Vorwürfen gegen Pius XII. Stellung bezogen zu haben. Wenn wir heute auf die 5 Jahrzehnte zurückschauen, die seit dem Tod dieses Papstes vergangen sind, stellen wir fest, dass die zunächst unumstritten positiven Einschätzungen in heftigem Meinungsstreit ziemlich an den Rand gedrückt worden sind. Bei keinem anderen Papst gehen die Urteile der Nachwelt so weit auseinander und bei keinem anderen Papst ist die Diskrepanz zwischen einem populären Schwarz-Weiß-Geschichtsbild und den differenzierten Ergebnissen der Zeitgeschichtsforschung so groß wie in seinem Fall. Rolf Hochhuth diffamiert den Papst, der seliggesprochen werden soll, inzwischen als „satanischen Feigling“ und als den „verächtlichsten aller Päpste“. Auf der Theaterbühne und Filmleinwand erscheint Papst Pius XII. als der Bösewicht, der aus verwerflichen politischen und ökonomischen Motiven sowie aus persönlicher Schwäche den Völkermord an den Juden nicht öffentlich verurteilt hat, obwohl er ihn als Oberhaupt der einflussreichsten moralischen Institution der Welt sogar hätte verhindern können. Die Entstehungs- und Wirkungsgeschichte von Hochhuths 1963 erstaufgeführtem Stück „Der Stellvertreter” ist so bemerkenswert, dass neuerdings sogar Geheimdienste an der Inszenierung des Welterfolgs beteiligt gewesen sein wollen. Hochhuths Polemik ist inzwischen in die Jahre gekommen und hat auch durch die sich steigernde Aggressivität des Schriftstellers keine neue Überzeugungskraft gewonnen. In den letzten Jahren konnte Hochhuth seine Thesen nur dadurch retten, dass er sich dem Dialog mit den neuen wissenschaftlichen Ergebnissen verweigerte. Besonders bedauerlich, ja beschämend, ist die Feststellung, dass die Kritik an Pius XII. von Deutschland ausging. Denn nach der totalen Niederlage am Ende des Krieges war es dieser Papst, der weithin als einziger den Deutschen noch einen Rest an Würde zusprach. Das zeigte sich bei der Kardinalserhebung im Februar 1946, bei der drei deutsche Bischöfe ins hl. Kollegium berufen wurden und der Papst in der öffentlichen Ansprache betonte, dass Menschen nicht das Recht hätten, eine Kollektivschuld zu behaupten.

Ich will mich – in der gebotenen Kürze – in dem folgenden Teil meiner Überlegungen mit zwei Hauptvorwürfen der Pius-Debatte auseinandersetzen. Der erste Hauptvorwurf lautet: Der autoritäre, antibolschewistische Eugenio Pacelli, seit seiner Zeit als Nuntius in München und Berlin 1917-1929 ein Freund der Deutschen, sympathisierte mit dem autoritären, antibolschewistischen Dritten Reich und wurde so zu „Hitlers Papst“. Der zweite Hauptvorwurf richtet sich an den „Papst, der geschwiegen hat“: Pius XII. hat, so der Vorwurf, aus persönlicher Feigheit und aus seiner antisemitischen Grundeinstellung heraus zum Völkermord an den europäischen Juden geschwiegen und deshalb moralische Schuld am Holocaust auf sich geladen.

Zunächst: Hitlers Papst Pacelli wird vorgehalten, die deutschen Katholiken durch das Reichskonkordat in eine besondere, widerstandshemmende Loyalitätsverpflichtung gegenüber Hitler gebracht zu haben. Der Kardinalstaatssekretär habe durch den Vertrag die Oppositionsmöglichkeiten des deutschen Klerus geschwächt, den seelischen Widerstand der deutschen Katholiken gebrochen und die Zentrumspartei, die im Vatikan eher weniger geschätzte Vertretung des politischen Katholizismus, ohne Gegenleistung geopfert. Auf der anderen Seite habe das Reichskonkordat Hitler und den Nationalsozialismus international aufgewertet und den zentralistischen vatikanischen Einfluss auf die deutsche Kirche verstärkt.

In der Tat wollte der Vatikan die Gelegenheit, der katholischen Kirche einen einklagbaren Spielraum zu sichern und sich im Konfliktfall auf eine völkerrechtliche Vereinbarung berufen zu können, nicht vorbeigehen lassen. Immerhin enthielt das Konkordat allgemeine Garantien für die ungehinderte Seelsorge, beendete zumindest vorübergehend die Verfolgung der Geistlichen, versprach die Erhaltung des Verbandskatholizismus, regelte Fragen der finanziellen Unterstützung der Kirche, garantierte den Erhalt der theologischen Fakultäten, der Bekenntnisschulen und des Religionsunterrichts. Es war ja auch tatsächlich ein großer Vorteil, dass die katholische Kirche auch nach 1933 nicht in die Illegalität abgedrängt war wie Sozialdemokraten und Kommunisten, sondern national und international organisiert blieb und sich offen ihrer dichten Infrastruktur bedienen konnte.

Es ist richtig, dass Hitler aus dem Vertragsabschluß propagandistische Erwartungen ableitete: »Durch den Abschluss des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und der Deutschen Reichsregierung scheint mir genügend Gewähr dafür gegeben, dass sich die Reichsangehörigen des römisch-katholischen Bekenntnisses von jetzt ab rückhaltlos in den Dienst des neuen nationalsozialistischen Staates stellen werden« (8.7.1933, in: L. VOLK, Der bayerische Episkopat, S. 121 f.). Dass das Konkordat in seiner Wirkung den Loyalitätsdruck auf die deutschen Bischöfe tatsächlich erhöht und später den deutschen Katholiken den Widerstand erschwert haben soll, ist jedoch bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Die zeitgenössische Presse sah jedenfalls die Kirche als moralische Siegerin, das Angebot der Nationalsozialisten hatte nicht nur die Bedingungen erfüllt, an denen in der Weimarer Republik noch alle Verhandlungen gescheitert waren, sondern war sogar darüber hinausgegangen. Die NS-Monatshefte rechneten noch beim Tod Pius XI. das Reichskonkordat zu den größten Erfolgen seines Pontifikats.

Pacelli sah das Dritte Reich zu keinem Zeitpunkt als Bollwerk des christlichen Abendlandes gegen die Ausbreitung des Bolschewismus durch die Sowjetunion und riet auch Pius XI. dringend davon ab, solche Pläne in Erwägung zu ziehen. Aus der eindeutigen Ablehnung des Bolschewismus in Theorie und Praxis ergab sich keine Unterstützung des Nationalsozialismus. „Beide sind materialistisch, antireligiös, totalitär, tyrannisch, grausam und militaristisch“ erklärte das vatikanische Staatssekretariat am 30. Mai 1943 dem britischen Geschäftsträger.

Für die Auseinandersetzung mit den totalitären Ideologien des 20. Jahrhunderts hatte die Glaubenskongregation unter aktiver Beteiligung des Kardinalstaatssekretärs Pacelli bereits 1935/1936 Gutachten ausarbeiten lassen, die den Nationalismus, Rassismus, Kommunismus und Totalitarismus gleichermaßen als Häresien verurteilten.

Am 18. November 1936, 14 Tage nach dem Gespräch des Kardinals Faulhaber mit Adolf Hitler, verzichtete das Hl. Offizium aber auf den Plan einer gemeinsamen Verurteilung dieser Irrlehren. Stattdessen kam es im März 1937 zunächst zur Veröffentlichung der Enzyklika „Mit brennender Sorge“, die sicher nicht erschienen wäre, wenn Papst Pius XI. die kurzzeitige Hoffnung von 1933 auf eine antibolschewistische Kooperation mit dem Nationalsozialismus immer noch gehegt hätte. Wenige Tage später erschien die Enzyklika „Divini Redemptoris“ mit einer scharfen Kritik am atheistischen Kommunismus. 1938 folgte dann der sog. „Rassensyllabus“ und der Auftrag Papst Pius’ XI. zu einer Rassenenzyklika, die dann aber vor seinem Tod nicht mehr erscheinen konnte und deshalb als „Unterschlagene Enzyklika“ erst vor 10 Jahren „wiederentdeckt“ wurde.

Die Beziehung Pacelli – Hitler war eine Beziehung gegenseitiger Abneigung ohne persönlichen Kontakt. Für Pacelli gab es weder weltanschaulich noch persönlich irgendeine Verbindung zu Adolf Hitler. Allein Pacellis Münchener Erfahrungen mit kommunistischen und nationalsozialistischen Bewegungen hätten dafür ausreichen können, keinerlei Sympathien für die eine oder andere Ideologie mehr zu empfinden. Von der Beurteilung der katholikenfeindlichen Vorkommnisse während des Hitler-Putsches 1923 über die zahlreichen internen Protestschreiben wegen der permanenten Konkordatsverletzungen ab 1933 bis zur Enzyklika „Mit brennender Sorge“ 1937, die von Kardinal Faulhaber entworfen und von Pacelli politisch zugespitzt worden war, ist die Einschätzung Hitlers und seiner Partei unmissverständlich klar. Pacellis 1929 beim Abschied aus Deutschland festgehaltener Eindruck von Hitler hat sich später nicht mehr verändert, wurde aber vielfach bestätigt: „Ich müsste mich sehr täuschen, wenn dies hier ein gutes Ende nehmen sollte. Dieser Mensch ist völlig von sich selbst besessen, alles, was nicht ihm dient, verwirft er, was er sagt und schreibt, trägt den Stempel seiner Selbstsucht, dieser Mensch geht über Leichen und tritt nieder, was ihm im Weg ist. Ich kann nur nicht begreifen, dass selbst so viele von den Besten in Deutschland dies nicht sehen. Wer von all diesen hat überhaupt das haarsträubende Buch „Mein Kampf“ gelesen?“ (Verabschiedung bei Bischöfen 1929, übernommen aus P. Lehnert, S.42).

Diplomatisch zurückhaltender schrieb Pacelli am 28. April 1937 an den damaligen Wiener Nuntius Amleto Cicognani: „Um die Wahrheit zu sagen: Die starken Feindschaftsgefühle gegenüber der Kirche seitens des gegenwärtigen Kanzlers des Deutschen Reichs sind hier seit langem bekannt“ (zitiert nach Godman, 218). Zwei ungeschützte, erst kürzlich bekannt gewordene Äußerungen aus Gesprächen mit Diplomaten von 1937 und 1938 passen bestätigend in dieses Bild. Hitler sei, so Pacelli, ein „nicht vertrauenswürdiger Halunke“ und eine „grundsätzlich böse Person“, mit der jeder politische Kompromiss definitiv ausgeschlossen sei. „Pius XII.?“, wird Hitler 1944 zitiert, „dies ist der einzige Mensch, der mir immer widersprochen und niemals gehorcht hat.“

Das „Schweigen“ des Papstes und die Ermordung der europäischen Juden

Die These vom „Papst, der geschwiegen hat“ ist für viele offenbar so unmittelbar einleuchtend, dass sie inzwischen häufig als eine selbstverständliche Tatsache präsentiert wird, die nicht mehr überprüft werden muss.

Die Frage ist dann nur noch, welche Konsequenzen dieses schuldhafte Verhalten haben muss. Wenn wir uns an dieser Stelle einmal einen Moment über die Vorgaben der political correctness hinwegsetzen und trotzdem nachfragen, wie es eigentlich gewesen ist, stoßen wir auf eine Fülle schriftlicher Zeugnisse, die die Nachlässe von Päpsten, die nicht geschwiegen haben, weit übersteigt: 41 Enzykliken, 4 Apostolische Konstitutionen, 3 Motu proprii, 14 Apostolische Schreiben und 1400 Ansprachen mit Stellungnahmen zu fast allen Zeitfragen bei Audienzen, in Printmedien und Radioansprachen. Allein die Textsammlung „Soziale Summe“ umfasst für das Pontifikat Pius XII. mehr als 4000 Druckseiten. Ausgerechnet Pius XII., der in den Texten des II. Vatikanischen Konzils meistzitierte Theologe, soll also geschwiegen haben?

„Um die These vom schuldhaften Schweigen des Papstes zurückzuweisen, ist längst keine Forschung mehr notwendig“ (Brechenmacher, Katholizismusforschung, 96). Die vielfältigen, bereits vorliegenden Ergebnisse der zeitgeschichtlichen Katholizismusforschung beziehen sich sowohl auf tatsächliche Stellungnahmen als auch auf die vielfältigen Formen humanitärer Unterstützung und diplomatischer Hilfe, für deren Erfolg es unabdingbar war, dass sie gerade nicht vor aller Augen passierten.

In der Enzyklika „Mit brennender Sorge“ (1937) (n. 12) heißt es: „Wer die Rasse oder das Volk oder den Staat oder die Staatsform, die Träger der Staatsgewalt oder andere Grundwerte menschlicher Gemeinschaftsgestaltung … zur höchsten Norm aller, auch der religiösen Werte macht und sie mit Götzenkult vergöttert, der verkehrt und fälscht die gottgeschaffene und gottbefohlene Ordnung der Dinge.“ In diesem Satz der Enzyklika, so urteilte Papst Pius XII. 1945, „gipfelt der aufs Letzte gehende Widerstreit zwischen dem nationalsozialistischen Staat und der katholischen Kirche. Wo es soweit gekommen war, konnte die Kirche, ohne ihrer Sendung untreu zu werden, nicht länger darauf verzichten, vor der ganzen Welt Stellung zu nehmen.“ (Ansprache Pius’ XII. „Con sempre“ an das Kardinalskollegium über den Nationalsozialismus 2. Juni 1945, n. 15).

In seiner Weihnachtsansprache 1942 prangerte Pius XII. öffentlich die Verfolgung der Hunderttausende an, „die persönlich schuldlos, manchmal nur um ihrer Volkszugehörigkeit oder Abstammung willen, dem Tod geweiht oder einer fortschreitenden Verelendung preisgegeben sind.“ Pius XII. wurde damals kritisiert, weil er weder die Juden noch die Nationalsozialisten beim Namen genannt hatte. Der Papst war davon ausgegangen, dass auch so jedem Zuhörer klar sein musste, wer gemeint war. Aber selbst vatikanintern war man an diesem Punkt nicht ganz einer Meinung. Der prompte Protest des deutschen Botschafters beim Heiligen Stuhl zeigte dann, dass die Botschaft auch in dieser Form des uneigentlichen Sprechens ankommen konnte. Die Nationalsozialisten reagierten empört, der Papst habe damit seine Neutralität aufgegeben, zu der ihn die Lateran-Verträge verpflichteten. Die Rede sei „eine einzige Attacke gegen alles, für das wir einstehen. Der Papst sagt, dass Gott alle Völker und Rassen gleichwertig ansieht. Hier spricht er deutlich zugunsten der Juden … Er beschuldigt das deutsche Volk, Ungerechtigkeiten gegenüber den Juden zu begehen, und macht sich zum Sprecher der jüdischen Kriegsverbrecher“ (SD 1942).

Gegen das von vielen Seiten erwartete offene Wort sprach, dass davon „kein praktischer Erfolg zu erwarten ist und dass durch einen solchen Schritt die noch mögliche Arbeit auch gefährdet werden könnte“ (heißt es in einem Bericht für die Fuldaer Bischofskonferenz aus dem Sommer 1942). Dazu kam als durchgehende Konstante im Leben des rationalen Juristen und Diplomaten Pacelli die Versuchung, in der Abwägung moralischer Erfordernisse gegen mögliche Erfolgsaussichten eher zögerlich-zaudernd alles bedenken zu wollen. Pius hielt an seinen honorigen Spielregeln auch dann noch unbeirrt fest, als diese von der Geschichte längst außer Kraft gesetzt worden waren.

Ein abschreckendes Beispiel bildete zudem die Reaktion der Nationalsozialisten auf den öffentlichen Protest der niederländischen Bischöfe gegen die Verfolgung der Juden. Am 26. Juli 1942 wurde in allen niederländischen Kirchen ein Hirtenbrief von Erzbischof Johannes de Jong von Utrecht verlesen, in dem scharf gegen die Deportation der niederländischen Juden protestiert wurde. Gleichzeitig wurde ein Protesttelegramm der Kirchen an die deutsche Besatzungsmacht veröffentlicht. Die Deutschen reagierten darauf wie angekündigt mit der Deportation auch der katholisch getauften Juden, die bis dahin von den Verfolgungsmaßnahmen verschont geblieben waren, darunter die Philosophin Sr. Teresia Benedicta a Cruce Edith Stein. Das Beispiel der Niederlande veranlasste Pius XII. zu noch größerer Zurückhaltung, weil es einerseits zeigte, dass die Angst vor den Reaktionen der Nationalsozialisten auf öffentliche Proteste durchaus begründet war, und andererseits deutlich wurde, dass dieses offene Wort keine Verbesserung der Lage bewirken konnte.

Damals ging es nicht in erster Linie darum, was der Papst sagte oder worüber er schwieg, sondern darum, was er getan hat. Statt auf einen öffentlichen Protest konzentrierte Pius XII. seine Anstrengungen auf die humanitäre Unterstützung der Verfolgten. In den mit Deutschland verbündeten, aber nicht direkt von Deutschland beherrschten Ländern waren die Einflussmöglichkeiten des Vatikans je nach Einstellung der Regierungen größer als in Deutschland selbst. In verschiedenen Ländern protestierten die katholischen Bischöfe und päpstlichen Nuntien gemeinsam gegen antisemitische Gesetze und die Verfolgung der Juden. Der Vatikan nutzte seine Kontakte zu freien Staaten dazu, getauften Juden die Einreise in diese Staaten zu ermöglichen, und beschaffte z.B. 3000 Einreisegenehmigungen für Brasilien. Ferner unterstützte er die Emigration von Juden, indem er die Überfahrt in die USA finanziell ermöglichte. Die caritative Hilfe wurde aber auch für die wirtschaftliche Unterstützung von Familien eingesetzt, denen ab Herbst 1941 die Emigration nicht mehr möglich war. Der Vatikan kümmerte sich um die Freilassung internierter Juden und speziell um die Rettung der Juden von Rom. Pius XII. konnte zwar nicht verhindern, dass die am 16. Oktober 1943 aufgegriffenen etwa 1000 Juden ermordet wurden. Die sofortige, von Pius XII. über den sonst nur als Fluchthelfer für NS-Größen erwähnten Bischof Hudal eingeleitete Reaktion führte aber dazu, dass nach dem 17. Oktober keine Massendeportationen aus Rom mehr stattfanden. Bereits vor dieser Razzia konnte die Hälfte der etwa 8000 in Rom lebenden Juden in kirchlichen Einrichtungen untertauchen, in Klöstern, Konventen, Kinderheimen, Waisenhäusern, auch im Vatikan selbst (1964 wurde durch den Bericht der New Yorker jüdischen Zeitung „Wiedergutmachung” bekannt, ein reicher italienischer Jude habe den Heiligen Stuhl als Haupterben eingesetzt, um sich für die Zuflucht zu bedanken, die ihm in den Kriegsjahren im Vatikan gewährt worden war). Die Darstellung dieser Vorgänge bei Hochhuth, der Papst habe selbst dann noch geschwiegen, als die Juden „unter seinen eigenen Fenstern“ abtransportiert wurden, ist emotional aufgeladene Geschichtsklitterung.

Lassen Sie mich zum Ende dieses ersten Teils noch eine Überlegung von P. Alfred Delp anfügen. Er schrieb in der Sylvesternacht 1944/1945 in seiner Todeszelle in Plötzensee in sein Tagebuch: „Gewiss wird man später einmal feststellen, dass der Papst seine Pflicht und mehr als das getan hat. Dass er Frieden anbot, Friedensmöglichkeiten suchte, geistige Voraussetzungen für die Ermöglichung des Friedens proklamierte, für Gefangene sorgte, Almosen spendete, nach Vermissten suchte usw. Das alles weiß man mehr oder weniger heute schon, es wird sich nur um eine Mehrung der Quantität handeln, die wir später aus den Archiven erfahren“ (P. Alfred Delp, Aufzeichnungen aus der Todeszelle in Plötzensee, Silvesternacht 1944/1945). Die Tagebuchnotizen P. Alfred Delps erinnern freilich uns alle noch einmal daran, dass das Thema Pius XII. und der Nationalsozialismus nicht das Thema einer anonymen Institution und nicht das Thema eines umstrittenen Papstes allein sein kann, sondern unversehens zur Anfrage an uns alle wird. Christus hat seiner Kirche zugesagt: „Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis zur Vollendung der Welt“ (Mt 28,20). Aus dieser Verheißung Christi erfuhr Papst Pius XII. selbst Kraft für sein segensvolles Wirken in einer bewegten Zeit. Sie ermuntert auch uns, die Liebe Christi und seine Friedensherrschaft auszubreiten in den Turbulenzen der Gegenwart. Das Lehramt des „doctor optimus“ schenkt uns dabei reiche geistige Nahrung, die auch in der Zukunft ihre Früchte zeigen wird.

_______

Quelle