Papst Leo XIII.: Rundschreiben „LIBERTAS PRAESTANTISSIMUM“, 20. Juni 1888

Die Freiheit 1, dieses so köstliche Gut der Natur, nur den Wesen zu eigen, die mit Erkenntniskraft oder Ver­nunft begabt sind, verleiht dem Menschen die besondere Würde, über sich selbst zu verfügen und Herr seiner Handlungen zu sein. Es kommt aber sehr darauf an, wie man sich dieser Würde bedient, da aus dem Gebrauch der Freiheit die höchsten Güter, aber auch die größten Übel erwachsen. Gewiß steht es in des Menschen Macht, der Vernunft zu gehorchen, das sittlich Gute zu wählen und geraden Wegs sein höchstes Ziel zu verfolgen. Doch kann der­selbe auch nach jeder Richtung hin abirren: er kann einem trügerischen Scheingute folgen und so die sittliche Ordnung stören und sich freiwillig ins Verderben stürzen.

Jesus Christus, der Erlöser des Menschengeschlechtes, der die ursprüngliche Würde der Natur wiederherstellte und vervollkommnete, hat hierdurch den Willen des Menschen selbst außerordentlich gestählt, und durch die Gnadenhilfe hienieden, wie durch die versprochene ewige Seligkeit im Himmel ihn auf noch Höheres hingelenkt. In ähnlicher Weise hat sich die katholische Kirche um dieses hohe Gut der Natur verdient gemacht und wird stets ihre Verdienste um dasselbe haben, da ihr ja die Aufgabe geworden ist, die uns durch Jesus Christus verliehenen Wohltaten durch alle Zeiten hindurch dem Menschengeschlechte zu vermitteln. Nichtsdestoweniger gibt es viele, welche glauben, die Kirche sei eine Feindin der menschlichen Freiheit. Schuld an dieser Erscheinung ist ein gewisses verkehrtes und falsches Urteil über die Freiheit selbst. Jene fälschen nämlich den richtigen Begriff der Freiheit oder dehnen ihn über Gebühr aus, so daß sie in den Bereich der Freiheit sehr vieles ver­weisen, worin der Mensch, nach dem Urteil der gesunden Vernunft, nicht frei sein kann.

An anderer Stelle haben Wir, namentlich in dem Rundschreiben Immortale Dei 2, von den sogenannten neuzeitlichen Freiheiten gesprochen und das Richtige vom Falschen geschieden; zugleich haben Wir gezeigt, wie das, was an jenen Freiheiten gut ist, so alt ist wie die Wahrheit selbst, und wie die Kirche dieses zu allen Zeiten freudig anerkannt hat und immer anzuwenden pflegte. Was Neues hinzukam, bildet, wenn Wir es auf den Wahrheitsgehalt prüfen, einen gewissen ver­dorbenen Bestandteil, der seinen Ursprung in den wirren Zeitverhältnissen und in einer wahren Sucht nach Neuerungen hat.

Da jedoch viele hartnäckig an der Meinung festhalten, als seien jene Freiheiten auch in dem, was sie Verdorbenes enthalten, die höchste Zier unseres Jahrhunderts und die notwendige Grundlage, auf der die Staaten ruhen, so daß ohne sie eine vollkommene Staatsregierung nicht denkbar sei, darum erscheint es Uns mit Rücksicht auf das öffentliche Wohl notwendig, diese Frage besonders zu erörtern.

Wir sprechen geradewegs von der sittlichen Freiheit, wie Wir sie sowohl bei den Einzelpersonen als auch im Staatsleben finden.

Zunächst dürfte es doch gut sein, einiges über die natürliche Freiheit vorauszuschicken, da sie, obgleich von der sittlichen Freiheit gänzlich verschieden, doch die ursprüngliche Quelle ist, aus welcher jegliche Art von Freiheit von selbst aus eigener Kraft sich herleitet. Nach dem allgemeinen Urteil und nach der gemeinsamen Über­zeugung — welche ganz sicher die Stimme der Natur ist — findet sich dieselbe nur in den mit Verstand und Vernunft begabten Wesen; in ihr liegt vor allem der Grund, warum der Mensch in Wahrheit der Herr seiner Handlungen genannt werden muß. Mit vollem Recht! Denn während die anderen Lebewesen nur durch ihre Sinne geleitet werden, und triebmäßig finden, was ihnen nützlich, und fliehen, was ihnen schädlich ist, so bedient sich der Mensch bei jeder seiner Handlungen der Vernunft als Führerin. Die Vernunft aber erkennt, daß alle Güter dieser Welt, insgesamt oder einzeln ge­nommen, sein und auch nicht sein können; und eben hierdurch sieht sie ein, daß uns keins von allen unbedingt notwendig ist und verleiht damit dem Willen die Möglich­keit, frei zu wählen, was ihm gefällt.

Über diese sogenannte Zufälligkeit der genannten Güter steht aber deshalb dem Menschen ein Urteil zu, weil er eine ihrer Natur nach einfache, geistige und des Denkens fähige Seele besitzt. Dieser Geist stammt aber wegen dieser seiner Beschaffenheit nicht aus der Körper­welt, noch hängt er in seinem Bestand von ihr ab; viel­mehr ist er unmittelbar von Gott erschaffen, ist hoch erhaben über der den Körpern eigentümlichen Daseins­form und hat seine eigene Lebens- und Handlungsweise. So erkennt er, vermöge seiner Urteilskraft, die unwandel­baren und notwendigen Ideen des Wahren und Guten und sieht ein, daß jene Einzelgüter ihm durchaus nicht notwendig sind. Da also der menschliche Geist existiert, ohne mit Körperlichem vermischt zu sein, und er hier­durch die Denkkraft besitzt, so bildet dieses das sicherste Fundament für die natürliche Freiheit.

Wie die Einfachheit, Geistigkeit und Unsterblichkeit der menschlichen Seele, so verkündet auch niemand lauter die Freiheit und verteidigt sie standhafter als die katholische Kirche, welche zu jeder Zeit beide Wahrheiten als Dogmen gelehrt hat und noch heute in Schutz nimmt. Und damit noch nicht genug: die Kirche hat auch gegen­über den Irrlehrern und neuerungssüchtigen Menschen die Verteidigung der Freiheit übernommen und dadurch dieses hohe Gut des Menschen vor dem Verderben gerettet. Mit welchem Eifer sie auf diesem Gebiete die unsinnigen Bestrebungen der Manichäer und anderer zurückgewiesen, davon legen die Geschichtsbücher Zeugnis ab; wie mutig und wie siegreich sie in neuerer Zeit auf dem Konzil von Trient und später gegen die Jansenisten für die menschliche Willensfreiheit kämpfte, ist allgemein bekannt; nie und nirgends ließ sie den blinden Schicksals­glauben, den Fatalismus, festen Fuß fassen.

Diejenigen besitzen also, wie gesagt, Freiheit, welche mit Vernunft und Verstand begabt sind. Diese ist, wenn wir ihr Wesen betrachten, nichts anderes als die Fähig­keit, Zweckdienliches zu wählen; wer nämlich eines unter vielen auswählen kann, der ist Herr seiner Handlungen.

Weil nun alles, was wir zur Erreichung eines Zweckes wählen, ein Gut ist, das wir ein nützliches zu nennen pflegen, da ferner jedes Gut seiner Natur nach das Ver­langen erregt, so ist die Freiheit eine Fähigkeit des Willens oder vielmehr der Wille selbst, insofern er, wenn er handelt, zu wählen vermag. Niemals jedoch wird der Wille angeregt, wenn nicht die Erkenntnis des Verstandes gleichsam wie eine Fackel ihm voranleuchtet; ein Gut nämlich, wonach der Wille verlangt, kann nur ein Gut sein, insofern es von dem Verstande als solches erkannt wird. Und dies um so mehr, als bei jedem Willensakt das Urteil sowohl über die Echtheit der Güter als auch darüber, welches Gut den anderen vorzuziehen ist, immer der Wahl vorausgeht.

Urteilen ist aber Sache des Verstandes und nicht des Willens, darüber besteht kein Zweifel. Wenn also die Freiheit eine Fähigkeit des Willens ist, der seinem Wesen nach ein Begehren bedeutet, das der Vernunft gehorcht, so folgt daraus, daß auch die Freiheit, wie der Wille selbst, sich nur beziehen kann auf ein Gut, das vom Verstande erkannt wird. Beide Vermögen sind aber unvollkommen; es kann mithin geschehen, und es geschieht auch oft, daß der Verstand dem Willen ein Gut vorstellt, das keineswegs ein wahres Gut ist, das vielmehr nur den trügerischen Schein des Guten besitzt, nach dem alsdann der Wille verlangt.

Sich irren können und sich wirklich irren, ist ein Fehler, der nur die Unvollkommenheit unseres Ver­standes beweist; wenn auch das Verlangen nach einem trügerischen und nur scheinbaren Gute ein Beweis unserer Freiheit ist, wie auch krank sein noch ein Beweis des Lebens bleibt, so ist jenes Verlangen doch ein gewisser Mangel der Freiheit. Dadurch also, daß der Wille vom Verstande abhängig ist, verdirbt er, wenn er etwas der gesunden Vernunft Widersprechendes anstrebt, durch diesen Fehler die Freiheit in ihrer Wurzel und begeht einen Mißbrauch derselben. Aus eben diesem Grunde besitzt Gott, der unendlich Vollkommene, der die höchste Weisheit und die wesenhafte Güte selbst ist, die höchste Freiheit und kann das sittlich Böse in keiner Weise wollen; ebensowenig können es die Seligen des Himmels, da sie die Anschauung des höchsten Gutes besitzen. Sehr richtig haben der hl. Augustinus und andere den Pelagianern gegenüber bemerkt: wenn das Vermögen zu sündigen zum Wesen und zur Vollkommenheit der Freiheit gehörte, so wären Gott, Jesus Christus, die Engel und Seligen, denen allen dieses Vermögen fehlt, entweder nicht frei, oder doch weniger vollkommen, als der unvollkommene Mensch, so lange er auf Erden wandelt. Über dieses Thema hat der hl. Thomas sich oftmals des Weiteren ausgesprochen, woraus mit zwingender Folgerichtigkeit hervorgeht, daß die Fähigkeit zu sündigen keine Freiheit ist, sondern Knechtschaft. Sehr scharfsinnig bemerkt er zu den Worten Christi, unseres Herrn: Wer Sünde tut, der ist der Sünde Knecht 3: «Jedes ist das, was ihm seiner Natur nach zukommt. Wenn es also von einem anderen, was außer ihm liegt, bewegt wird, handelt es nicht aus sich, sondern infolge der Einwirkung eines anderen; das aber ist knechtisch. Der Mensch ist seiner Natur nach ein vernünftiges Wesen. Wenn er sich also von seiner Vernunft leiten läßt, so wird er aus eigenem Antrieb bewegt und handelt selbständig; das ist ein Zeichen der Freiheit; wenn er aber sündigt, so handelt er nicht nach seiner Vernunft und wird alsdann gleichsam von einem anderen bewegt und von fremden Schranken beengt: und darum heißt es, wer Sünde tut, ist der Sünde Knecht.» 4

Selbst die Philosophie der Alten hat dies klar genug erkannt; insbesondere jene, welche lehrten: nur der Weise ist frei; für einen Weisen hielten sie aber nur den, der gelernt hatte, stets naturgemäß zu handeln, d. h. sittlich und tugendhaft.

Da es sich mit der menschlichen Freiheit also verhält, so mußte sie gestählt werden durch entsprechende Hilfs- ­und Schutzmittel, durch welche ihre ganze Tätigkeit auf das Gute hin- und vom Bösen abgelenkt werde; andernfalls hätte die Willensfreiheit dem Menschen zum großen Schaden gereichen können.

Zunächst war also das Gesetz notwendig, jene Regel für das, was zu tun und zu lassen ist; hiervon kann bei jenen Lebewesen keine Rede sein, welche mit Notwendig­keit handeln, weil sie bei all ihrem Tun dem Drange der Natur folgen und anders aus sich selbst überhaupt sich nicht betätigen können. Die vernünftigen Wesen jedoch haben eben deswegen, weil sie Freiheit besitzen, es in der Gewalt, zu handeln oder nicht zu handeln, so oder anders zu handeln; sie wählen ja, was sie wollen, und es geht der Wahl jenes Urteil der Vernunft voraus. Dieses Urteil sagt nicht bloß, was der Natur nach sittlich, was unsittlich ist, sondern auch was gut und zu tun ist, sowie was schlecht und zu meiden ist; die Vernunft schreibt nämlich dem Willen vor, wonach er verlangen darf, und was er zu meiden hat, damit der Mensch der­einst sein letztes Ziel erreichen kann, auf welches alles hingeordnet werden muß. Diese Ordnung der Vernunft heißt Gesetz.

Der letzte Grund, warum dem Menschen ein Gesetz notwendig ist, liegt mithin in dem freien Willen; unsere Willensentschlüsse sollen nämlich mit der rechten Vernunft im Einklange stehen. Nichts ist deshalb so falsch und so unsinnig, wie die Behauptung, der Mensch dürfe die Fessel des Gesetzes nicht tragen, weil er von Natur aus frei ist. Wenn das wahr wäre, so würde daraus notwendig folgen, zur Freiheit gehöre, daß sie mit der Vernunft nichts zu tun habe; gerade das Gegenteil ist zweifellos richtig: deshalb muß der Mensch durch das Gesetz geleitet werden, weil er von Natur aus frei ist. Auf diese Weise wird das Gesetz für den Menschen ein Führer bei all seinen Handlungen: es lockt ihn zum Guten durch den Lohn, den es verspricht, und schreckt ihn vom Bösen ab durch die Strafe, die es androht.

Ein solches Gesetz ist an erster Stelle das Naturgesetz, welches geschrieben steht und eingegraben ist in die Seele jedes einzelnen Menschen; es ist nämlich die menschliche Vernunft selbst, die das Gute befiehlt und das Böse verbietet.

Diesem Gebote der menschlichen Vernunft kann aber die Bedeutung eines Gesetzes nur zukommen, weil es die Stimme und die Dolmetscherin jener höheren Vernunft ist, der unser Geist und unsere Freiheit zu gehorchen hat. Da die Macht des Gesetzes darin besteht, Pflichten auf­zuerlegen und Rechte zu erteilen, so beruht dieselbe ganz auf der Autorität, d. h. in der wahren Gewalt, sowohl Pflichten und Rechte zu bestimmen als die Befehle mit Strafe und Lohn zu bekräftigen. Es ist klar, dies alles könnte beim Menschen nicht geschehen, wenn nicht Gott es wäre, der als oberster Gesetzgeber ihm für seine Handlungen diese Norm gegeben. Daraus folgt, daß das Naturgesetz ein und dasselbe ist wie das ewige Gesetz, welches den vernünftigen Wesen angeboren ist und sie hinlenkt auf das rechte Tun und Ziel ; es ist nämlich die ewige Vernunft Gottes selbst, des Schöpfers und Lenkers der ganzen Welt.

Mit dieser Regel für unser Handeln und diesem Zügel gegen die Sünde sind durch Gottes Güte noch einige besondere Schutzmittel verbunden, die sehr geeignet sind, den menschlichen Willen zu kräftigen und zu leiten. Unter diesen ragt an erster Stelle die Macht der göttlichen Gnade hervor; dadurch, daß sie den Verstand erleuchtet und den Willen zu heilsamer Standhaftigkeit stählt, sodaß dieser stets zum sittlich Guten angetrieben wird, bewirkt sie, daß wir von unserer angeborenen Freiheit leichter und sicherer den richtigen Gebrauch machen. Es ist also durch­aus falsch, wenn man behauptet, daß durch die Einwirkung Gottes unsere Willensakte weniger frei würden; denn die Kraft der göttlichen Gnade wirkt innerlich im Menschen und zwar ganz entsprechend seiner natürlichen Neigung, da sie von dem Urheber unserer Seele und unserer Freiheit ausgeht, von dem jedes Wesen seiner Natur ent­sprechend bewegt wird. Ja, gerade dadurch, bemerkt der hl. Thomas, daß die Einwirkung vom Schöpfer der Natur ausgeht, ist sie in wunderbarer Weise wie geschaffen und geeignet, jegliche Natur in ihrem Wesen zu schützen, und deren eigentümliche Handlungsweise, Kraft und Wirksamkeit zu erhalten.

Was hier von der Freiheit des Einzelnen gesagt ist, kann ohne Mühe auf jene angewandt werden, die in gesellschaftlichem Verbande leben. Was nämlich Vernunft und Naturgesetz für die einzelnen Menschen bedeuten, das besorgt in der Gesellschaft das zum Gemeinwohl aller Bürger erlassene menschliche Gesetz.

Einige von diesen menschlichen Gesetzen beziehen sich auf das, was von Natur aus gut oder böse ist; sie gebieten das eine zu tun und das andere zu lassen und fügen gleichzeitig die notwendige Vergeltung hinzu.

Die Quelle dieser Gesetze ist aber keineswegs die menschliche Gesellschaft, denn die Gesellschaft ist nicht der Ursprung der menschlichen Natur, folglich entscheidet sie auch nicht, was der Natur entsprechend, d. h. gut, noch was der Natur widersprechend, d. h. bös ist. Gut und Bös ist vielmehr früher als die menschliche Gesellschaft und hat seinen Ursprung durchaus nur in dem Naturgesetz und infolgedessen in dem ewigen Gesetz. Die Gebote des Naturgesetzes also besitzen, wenn sie auch unter die menschlichen Gesetze aufgenommen sind, nicht bloß die Bedeutung eines menschlichen Gesetzes, sie sind vielmehr ausgerüstet mit jener viel höheren und erhabeneren Gewalt, welche von dem Naturgesetze selbst und dem ewigen Gesetze ausgeht. Und in Bezug auf diese Art Gesetze ist es eben das Amt des bürgerlichen Gesetz­gebers, unter Anwendung der allgemeinen Rechtsordnung die Bürger im Gehorsam zu erhalten, übelgesinnte und zum Laster neigende Menschen zu zügeln, damit sie vom Bösen abgeschreckt und zum Rechten hingelenkt werden oder dem gesamten Volke doch wenigstens nicht zum Ärgernis und zum Schaden gereichen.

Andere Gesetze der bürgerlichen Obrigkeit aber fließen nicht unmittelbar und zunächst aus dem Natur­recht ab, sondern nur in weiterem Abstande und mittel­bar; sie bestimmen verschiedene Dinge näher, für welche durch die Natur nur allgemein und vom großen Ganzen her gesorgt ist. So befiehlt z. B. das Naturgesetz, daß die Bürger sorgen müssen für die öffentliche Ruhe und Wohlfahrt; wie viel sie beisteuern müssen, in welcher Weise, was sie zu leisten haben, wird nicht durch das Naturgesetz, sondern durch menschliche Weisheit genauer bestimmt. Hat man nach dem Maßstabe menschlicher Klugheit solche bestimmte Lebensregeln gefunden, und werden diese von der gesetzmäßigen Obrigkeit vor­geschrieben, so bilden sie ein menschliches Gesetz im eigentlichen Sinne des Wortes. Dieses Gesetz ordnet alle Staatsbürger auf den Zweck des Gemeinwesens hin und verbietet ihnen ein Abweichen davon ; insofern es nämlich den Spuren des Urgesetzes folgt und mit ihm übereinstimmt, leitet es sie zum Ehrenhaften hin und schreckt vom Gegenteil ab. Daraus erkennt man, daß durchwegs Richtschnur und Regel der Freiheit im ewigen Gesetze Gottes sind, nicht nur für die einzelnen Menschen, sondern auch für die menschliche Gemeinschaft und Bindung. In einer menschlichen Gesellschaft besteht also die wahre Freiheit nicht darin, daß du tun kannst, was dir beliebt, daraus würde ja nur die größte Ver­wirrung und Unordnung entstehen und der Staat zu Grunde gerichtet werden, sondern vielmehr darin, daß du vermittels der bürgerlichen Gesetze desto leichter nach den Geboten des Naturgesetzes zu leben vermagst.

Und für die Vorgesetzten besteht die Freiheit nicht darin, daß sie nach Belieben drauflos befehlen können — das wäre ebenso unrecht und mit größter Gefahr für den Staat verbunden —, sondern die Bindungskraft der menschlichen Gesetze soll aus der Erkenntnis erstehen, daß sie ein Ausfluß des ewigen Gesetzes sind und nichts vorschreiben, was nicht in ihm als der Quelle jeglichen Rechtes enthalten wäre, wie sie ein Ausfluß des ewigen Gesetzes sind und nichts vorschreiben, was nicht in ihm als der Quelle jeglichen Rechtes enthalten ist. Sehr weise bemerkt hierzu der hl. Augustinus: «Ich glaube, du erkennst auch, daß in jenem zeitlichen (Gesetze) nichts gerecht und gesetzmäßig ist, das die Menschen nicht aus dem ewigen (Gesetze) entnommen hätten.» 5 Würde also irgend eine Obrigkeit etwas befehlen, das im Wider­spruch stände mit den Grundsätzen der gesunden Vernunft und dem Staate schädlich wäre, so hätte es keine Gesetzes­kraft, weil es keine Regel der Gerechtigkeit wäre und die Menschen dem Guten entfremden würde, zu dessen Erreichung die Gemeinschaft doch da ist.

Ob die menschliche Freiheit in dem Individuum oder in der Gesellschaft, ob sie in denen, die befehlen, oder in denen, die gehorchen, betrachtet wird, zu ihrem Wesen gehört notwendig, daß sie jener höchsten und ewigen Vernunft unterworfen ist, die nichts anderes ist als die Au­torität Gottes, der befiehlt und verbietet. Diese allgerechte Herrschaft Gottes über die Menschen hebt so wenig die Freiheit auf oder mindert sie, daß sie dieselbe vielmehr schützt und vervollkommnet. Die wahre Vollkommenheit jeglichen Wesens besteht ja darin, daß es nach seinen Ziele strebt und es erreicht ; das höchste Ziel aber, das der Mensch in seiner Freiheit anstreben soll, ist Gott.

Diese wahren und erhabenen Grundsätze, welche wir selbst mit dem bloßen Licht unserer Vernunft erkennen, hat die Kirche, durch das Beispiel und die Worte ihres göttlichen Stifters belehrt, allüberallhin verbreitet und festgehalten; niemals hat sie aufgehört, diesen Lehrer gemäß ihr Amt zu verwalten und die christlichen Völker zu unterrichten. Auf dem sittlichen Gebiete überragen die Gebote des Evangeliums nicht bloß alle Weisheit der Heiden, sie rufen auch den Menschen auf zu einer den Alten unbekannten sittlichen Vollkommenheit und leiten ihn dazu an, bringen ihn Gott näher und verleihen ihm dadurch eine viel vollkommenere Freiheit.

So besaß die Kirche augenscheinlich stets eine außerordentliche Macht, die bürgerliche und politische Freiheit der Völker zu schützen und zu schirmen. Es ist nicht nötig, ihre Verdienste nach dieser Richtung hin aufzuzählen. Es genügt, daran zu erinnern, daß hauptsächlich durch die Bemühungen und die wohltätige Mitwirkung der Kirche die Sklaverei abgeschafft wurde, jene alte Schmach der heidnischen Völker. Die Rechtsgleichheit aller, wie die wahre Brüderlichkeit der Menschen unter einander, hat Jesus Christus zuerst vor allen anderen gepredigt; die Stimme seiner Apostel war nur das Echo dieser Lehre, da sie predigten: es sei kein Jude mehr, noch Grieche, noch Barbar, noch Scythe, sondern alle seien Brüder in Christus 6. So groß und so bekannt ist der Einfluß der Kirche in dieser Beziehung, daß dort, wohin immer sie ihren Fuß setzt, erfahrungsgemäß die Wildheit der Bewohner nicht lange mehr bestehen kann; es folgt gar bald auf Grausamkeit Milde und auf die Finsternis der Barbarei das Licht der Wahrheit. Die Kirche hat aber nie nachgelassen, auch den bereits gebildeten Völkern große Wohltaten dadurch zu erweisen, daß sie der Willkür gottloser Menschen sich entgegenstellte, oder daß sie Unschuldige und Schwache vor drohendem Unheil be­wahrte, oder endlich dadurch, daß sie sich redlich bemühte, in den Staaten eine solche Verfassung zur Herrschaft zu bringen, welche die Guten wegen ihrer Gerechtigkeit hochschätzten, die Fremden aber wegen ihrer Stärke fürchteten.

Außerdem ist es zweifellos eine strenge Pflicht, der Autorität die schuldige Ehrfurcht zu bezeigen und sich den gerechten Gesetzen in Gehorsam zu unterwerfen: so werden die guten Bürger vermittels der Macht und Wachsamkeit bei Ausübung der Gesetze vor Ungerechtig­keiten von seiten der Übeltäter beschützt. Die recht­mäßige Gewalt stammt von Gott, und wer der Gewalt widersteht, widersteht dem Willen Gottes 7; auf diese Weise erhält der Gehorsam eine ganz erhabene Würde, da er der gerechtesten und höchsten Autorität geleistet wird. Wo aber das Recht zu befehlen nicht vorhanden ist, oder wo etwas befohlen wird, was der Vernunft, dem ewigen Gesetze, dem Gebote Gottes zuwider ist, ist es recht, nicht zu gehorchen, nämlich den Menschen nicht zu gehorchen, damit Gott der schuldige Gehorsam geleistet werde. Hierdurch ist der Tyrannei der Zugang versperrt und die weltliche Obrigkeit angewiesen, daß sie nicht alles an sich ziehe, dem einzelnen Bürger sind seine Rechte sichergestellt, ebenso der Familie wie allen Mitgliedern des Staatswesens; jedem wird das Maß seiner wahren Freiheit gegeben, das, wie wir gezeigt haben, darin besteht, daß ein jeder nach den Gesetzen und nach der gesunden Vernunft leben kann.

Wenn man, so oft überhaupt von Freiheit die Rede ist, darunter die gesetzmäßige und sittliche Freiheit ver­stände, wie die gesunde Vernunft und Unsere Darlegung sie erwiesen haben, würde niemand es wagen, die Kirche zu tadeln. Leider geschieht es, indem man ihr in höchst ungerechter Weise den Vorwurf macht, sie sei eine Feindin der Freiheit des Einzelnen oder des Staates. Sehr viele folgen dem Beispiele Luzifers, der das gottlose Wort sprach: Ich will nicht dienen 8, und streben im Namen der Freiheit eine unsinnige Zügellosigkeit an. Dazu ge­hören die Anhänger jener so weit verbreiteten und so mächtigen Schule, die Liberale genannt werden wollen, indem sie ihren Namen von der Freiheit (libertas) herleiten.

In der Tat, was die Naturalisten oder Rationalisten in der Philosophie anstreben, das wollen auf dem Gebiete des sittlichen und des bürgerlichen Lebens die Anhänger des Liberalismus erreichen, indem sie die von den Natu­ralisten aufgestellten Grundsätze auf das sittliche Ver­halten und Tun im Leben anwenden. Die Grundidee des ganzen Rationalismus ist aber die Oberherrlichkeit der menschlichen Vernunft, welche der göttlichen und ewigen Vernunft den Gehorsam verweigert, sich unab­hängig erklärt und sich selbst zum obersten Prinzip, zur Quelle und zum Richter aller Wahrheit aufwirft.

Die genannten Anhänger des Liberalismus erklären also, daß es keine göttliche Gewalt über uns gebe, der wir im Leben zu gehorchen hätten, jeder sei vielmehr sich selbst Gesetz. Daraus ist jene sogenannte unabhängige Lebensanschauung entstanden, welche unter dem Scheine der Freiheit den Willen von der Heilighaltung der Gebote Gottes entbindet und dem Menschen eine grenzenlose Zügellosigkeit zu gewähren pflegt.

Es ist leicht vorauszusehen, wohin dies alles besonders in der menschlichen Gesellschaft führen muß. Steht einmal die Überzeugung fest, daß der Mensch niemandem untersteht, so folgt von selbst, daß die Ursache, durch welche eine bürgerliche oder staatliche Vereinigung zustande kommt, nicht in einer Macht, die außer oder über dem Menschen steht, zu suchen ist, sondern einzig und allein in dem freien Willen der Einzelnen; dann stammt die öffentliche Gewalt ebenfalls in ihrem letzten Ursprunge vom Volke; und da ferner die Vernunft des Einzelnen für ihn die einzige Führerin und Richtschnur des persönlichen Handelns ist, so muß die Vernunft der Gesamtheit die einzige Richtschnur des öffentlichen Lebens für alle sein. Infolgedessen hat die größere Masse auch die größere Macht und die Mehrheit des Volkes ist es, welche die öffentlichen Rechte und Pflichten bestimmt. Aus dem Gesagten folgt, wie unvernünftig dies ist. Es widerspricht ganz und gar der Natur, nicht bloß des Menschen, sondern auch aller anderen Geschöpfe, wenn man kein Band annehmen will, das den einzelnen Menschen oder die bürgerliche Gesellschaft mit Gott dem Schöpfer und folglich mit dem höchsten Gesetzgeber aller verknüpft. Denn alle geschaffenen Dinge müssen notwendigerweise mit der Ursache ihres Daseins in irgend einem Zusammen­hange stehen; es gehört zum Wesen der Dinge, ja es gereicht zur Vervollkommnung jedes Wesens, die Stelle und Stufe einzunehmen, welche der natürlichen Ordnung gemäß ist: daß nämlich das Niedere dem Höheren unter­worfen sei und ihm gehorche.

Außerdem ist jene Lehre für den Einzelnen wie für die Staaten äußerst verhängnisvoll; denn in der Tat, wenn einzig und allein die menschliche Vernunft über Gut und Bös zu entscheiden hat, wird jeder Unterschied zwischen Gut und Bös aufgehoben; es würde das Unsitt­liche vom Sittlichen sich nicht dem Wesen nach unter­scheiden, der Unterschied wäre von der Meinung und dem Urteil des Einzelnen abhängig; was gefiele, wäre auch erlaubt. Diese sittliche Ordnung, die zur Bezähmung und Unterdrückung der stürmischen Leidenschaften fast keine Macht besitzt, würde von selbst zu jeglicher Sitten­verderbnis führen. Im öffentlichen Leben löst sich alsdann die obrigkeitliche Gewalt los von ihrem wahren und natürlichen Ursprung, aus dem sie alle wirksame Kraft für das Gemeinwohl schöpft. Das Gesetz, das zu bestimmen hat, was zu tun und zu lassen ist, ist der Willkür der Masse überantwortet, was der geradeste Weg zur Willkürherr­schaft ist. Ist einmal die Oberherrlichkeit Gottes über den Menschen und über die menschliche Gesellschaft abgeschafft, so folgt von selbst, daß es öffentlich keine Religion mehr gibt und alles, was auf Religion Bezug hat, gänzlich vernachlässigt wird. Ebenso wird die Menge, gestützt auf ihre vermeintliche Gewalt, leicht zu Empörung und Aufruhr sich erheben, und sind die Bande der Pflicht und des Gewissens zerrissen, so bleibt nichts als die rohe Gewalt mehr übrig, die aber für sich allein nicht stark genug ist, die Volksleidenschaft zu zügeln. Zur Genüge bezeugt uns dies der fast ständige Kampf gegen die Sozialisten und andere aufruhrlüsterne Bewegungen, die seit langem sich mühen, die Staaten von Grund auf zu erschüttern.

Es mögen also vorurteilsfreie Männer selbst entschei­den, ob solche Lehren dazu beitragen, dem Menschen die wahre und seiner würdige Freiheit zu erhalten, oder ob sie vielmehr dieselbe verdrehen und ganz zu Grunde richten.

Es ist gewiß, daß nicht alle Anhänger des Liberalismus diesen Ansichten voll und ganz zustimmen, da sie doch durch ihre Ungeheuerlichkeit Schrecken einflößen und wie wir gesehen haben, offensichtlich falsch sind und die Wurzel der allergrößten Übel bilden. Gezwungen durch die Macht der Wahrheit, gestehen manche ein, ja behaupten es mit Nachdruck, das sei eine falsche Freiheit und werde zur Zügellosigkeit, wenn dieselbe es in ihrem Ungestüm wagt, Wahrheit und Gerechtigkeit zu mißachten. Deshalb müsse sie stets von der gesunden Vernunft gelenkt und geleitet werden und müsse sich folgerichtig auch beugen vor dem Naturgesetz und dem ewigen göttlichen Gesetze. Aber hier, glauben sie, müsse man stehen bleiben, und leugnen, daß der freie Mensch sich auch den Gesetzen zu unterwerfen habe, die Gott auf eine andere Weise als durch die natürliche Vernunft uns vorschreibe.

Doch in diesen Worten widersprechen sie sich selbst. Denn ist es wahr, was jene auch zugeben, und was von keinem vernünftigerweise geleugnet werden kann, daß wir dem Willen Gottes, des Gesetzgebers, zu gehorchen haben, weil der ganze Mensch in Gottes Gewalt steht und zu Gott hinstrebt, ist das wahr, so folgt daraus, daß keiner der gesetzgebenden Autorität Gottes Maß und Weise vorschreiben kann, ohne sich gegen den schuldigen Gehorsam zu verfehlen. Ja, wenn der mensch­liche Geist in seiner Anmaßung so weit geht, daß er selbst bestimmen will, welches und wie groß die Rechte Gottes und welches die Pflichten des Menschen sind, so hat er mehr dem Scheine als der Wirklichkeit nach eine wahre Ehrfurcht vor den göttlichen Gesetzen, und an Stelle der Hoheit und Vorsehung Gottes gilt ihm nur noch sein eigener Wille. Als unsere Lebensnorm haben wir mithin in ständiger Ehrerbietigkeit sowohl das ewige Gesetz, als alle jene einzelnen Gebote zu be­trachten, die der unendlich weise und allmächtige Gott nach der von ihm gewählten Weise gegeben hat; wir können dieselben an klaren und unbezweifelbaren Merk­malen sicher erkennen. Und dies um so mehr, als die Gesetze dieser Art vollkommen mit unserer Vernunft übereinstimmen und das Naturgesetz vervollkommnen, da sie mit dem ewigen Gesetz sowohl den Ursprung als auch den Gesetzgeber gemeinsam haben. Diese Gesetze enthalten nämlich eine Belehrung Gottes selbst an uns, der uns gnädig lenkt und leitet, damit unser Geist und Wille nicht auf Abwege gerate. So muß denn heilig und unverletzt vereinigt bleiben, was nicht getrennt werden darf noch kann, und in allem müssen wir, wie die natür­liche Vernunft selbst es vorschreibt, Gott gehorsam und zu Diensten ergeben sein.

Etwas gemäßigtere Ansichten, aber ebenso wider­sprechende, vertreten jene, die behaupten, Leben und Sitte des Einzelnen hätten sich nach dem Willen der göttlichen Gesetze zu richten, nicht aber das öffentliche Leben im Staate; es sei erlaubt, in staatlichen Dingen von den Geboten Gottes abzuweichen, auch brauche man bei der Gesetzgebung darauf keinerlei Rücksicht zu nehmen. Daraus ergibt sich jene verhängnisvolle Folgerung, Staat und Kirche seien zu trennen.

Doch ist nicht schwer einzusehen, wie töricht diese Behauptung ist. Die Natur selbst belehrt uns, daß der Staat den Bürgern die Mittel und Wege bereiten muß zu einem sittlichen Leben, d. h. zu einem Leben nach Gottes Gesetzen, weil Gott der Ursprung aller Sittlichkeit und Gerechtigkeit ist; es ist demnach der größte Wider­spruch, zu behaupten, der Staat habe sich um diese Gesetze nicht zu kümmern, oder er dürfe sogar etwas dagegen bestimmen.

Außerdem hat die staatliche Obrigkeit die Pflicht, nicht bloß für die äußere Wohlfahrt und äußeren An­gelegenheiten, sondern ganz besonders durch weise Gesetzgebung für die geistigen Güter Sorge zu tragen. Wir können uns aber nichts denken, was so sehr geeignet ist, diese Güter zu fördern als jene Gesetze, welche Gott zum Urheber haben; deshalb mißbrauchen jene, die bei der Staatsregierung keine Rücksicht auf die göttlichen Gesetze nehmen, die politische Macht entgegen ihrer Bestimmung und gegen das Gebot der Natur. Aber, wie Wir schon des öfteren erwähnt haben, noch wichtiger ist es, daß die bürgerliche Gewalt und die geistliche zuweilen einander entgegenkommen müssen, obgleich die bürgerliche Gewalt nicht dasselbe nächste Ziel im Auge haben noch dieselben Wege einschlagen kann, wie die geistliche. Sie besitzen nämlich beide Gewalt über dieselben Untertanen, und nicht selten müssen sie beide über dieselbe Sache bestimmen, wenngleich nicht in derselben Weise. So oft dieses stattfindet, muß es, da ein berechtigter Streit nicht möglich ist und dem allweisen Willen Gottes offenkundig zuwiderläuft, eine bestimmte Regel geben, durch welche die Ursache des Streites und Zwiespaltes beseitigt und ein einmütiges Vorgehen in diesen Sachen erzielt wird. Nicht mit Unrecht kann man diese Vereinigung vergleichen mit jener, welche zwischen Leib und Seele besteht und beiden zum Segen gereicht ; die Trennung ist namentlich für den Leib gefährlich, denn sie raubt ihm das Leben.

Um dies noch besser zu erkennen, müssen wir die verschiedenen Auswüchse der Freiheit, wie sie als For­derungen unserer Zeit genannt werden, im einzelnen genauer betrachten.

Richten wir zuerst unser Augenmerk auf das, was für die Einzelnen verlangt wird und was so sehr der Tugend der Religion widerstreitet, nämlich auf die sogenannte Kultusfreiheit. Sie besteht in ihrem innersten Wesen darin, daß es einem jeden überlassen bleibt, eine beliebige Religion oder auch gar keine zu bekennen.

Nun ist aber unter allen menschlichen Pflichten ohne Zweifel jene die höchste und heiligste, die uns Menschen befiehlt, Gott fromm und gläubig zu ehren. Es folgt dies notwendig daraus, daß wir stets in der Gewalt Gottes sind, durch Gottes Willen und Vorsehung geleitet werden und zu ihm zurückkehren müssen, von dem wir ausgegangen sind.

Dazu kommt, daß es keine wahre Tugend ohne Religion geben kann. Die Religion ist nämlich eine sittliche Tugend, welche jene Pflichten umfaßt, die sich auf das beziehen, was uns zu Gott hinführt, insofern er das höchste und letzte Gut ist; deshalb ist die Religion, «welche sich in dem betätigt, was direkt und unmittelbar auf die Ehre Gottes gerichtet ist» 9, die Fürstin und Leiterin aller Tugenden. Wenn aber die Frage aufgeworfen wird, welcher von den vielen bestehenden und sich wider­streitenden Religionen wir zu folgen haben, so antworten Vernunft und Natur: jener, die Gott vorgeschrieben hat. Die Menschen können dieselbe an gewissen äußern Merk­malen erkennen, mit denen die Vorsehung Gottes sie ausgezeichnet hat, da ein Irrtum in einer so wichtigen Sache die schlimmsten Folgen zeitigen müßte. Jene Frei­heit also, von der Wir hier reden, würde dem Menschen das Recht zugestehen, die heiligste Pflicht ungestraft zu verletzen und zu vergessen, um alsdann sich von dem unwandelbaren Guten dem Bösen zuzuwenden. Wir sagten schon, daß dies keine Freiheit ist, sondern das Verderben der Freiheit und die Knechtschaft des Geistes, der unter die Gewalt der Sünde geraten ist.

Wird diese Freiheit betrachtet, wie sie im Staatsleben sich darstellt, so behauptet man, der Staat habe keinerlei Grund, Gott zu verehren und öffentliche Gottesverehrung zu wünschen; kein Kultus dürfe dem anderen vorgezogen werden, alle seien als gleichberechtigt anzusehen ; auch sei auf das Volk keine Rücksicht zu nehmen, selbst da nicht, wo das Volk sich zur katholischen Religion bekennt. Dies könnte nur der Fall sein, wenn es wahr wäre, daß die bürgerliche Gesellschaft keine Pflichten gegen Gott besäße oder dieselben ungestraft verletzen könnte. Beides ist offenbar falsch; denn es kann nicht bezweifelt werden, daß die bürgerliche Gesellschaft durch Gottes Willen entstanden ist, mag man ihre Bestandteile, oder ihre Form, d. i. die Autorität, oder ihre Ursache oder endlich den großen Nutzen betrachten, den sie in reichem Maße den Menschen darbieten soll. Gott schuf den Menschen als gesellschaftliches Wesen und stellte ihn unter seines­gleichen, damit er das, was seine Natur verlangt, er aber allein nicht erlangen kann, in Gemeinschaft mit anderen sich erwerbe. Deshalb muß die bürgerliche Gesellschaft als Gesellschaft Gott als ihren Vater und Urheber an­erkennen und sich seiner Macht und Oberherrlichkeit in Ehrfurcht unterwerfen. Ein gottloser Staat oder, was schließlich auch auf Gottesleugnung hinausläuft, ein Staat, der, wie man sagt, gegen alle Religionen gleichmäßig wohlwollend gesinnt ist und allen ohne Unterschied die gleichen Rechte zuerkennt, versündigt sich gegen die Gerechtigkeit wie gegen die gesunde Vernunft.

Da im Staate notwendigerweise Einheit im religiösen Bekenntnisse bestehen muß, so hat er sich zu der Religion zu bekennen, welche die einzig wahre ist; diese ist, namentlich in katholischen Staaten, nicht schwer zu erkennen, da an ihr die Merkmale der Wahrheit hervor­leuchten. Diejenigen, die an der Spitze des Staates stehen, müssen demnach diese Religion erhalten und beschützen, wenn anders sie in kluger und nützlicher Weise das Wohl aller Bürger, wie es ihre Pflicht ist, fördern wollen. Die öffentliche Gewalt ist zum Wohle der Untertanen ein­gesetzt : und wenn sie auch zunächst die Aufgabe hat, die Bürger der irdischen Wohlfahrt des Lebens entgegen­zuführen, so soll sie doch nicht die Erlangung jenes höchsten und letzten Gutes, in dessen Besitz die ewige Seligkeit des Menschen besteht, erschweren, sondere erleichtern ; das können sie aber nicht, wenn sie die Religion vernachlässigen.

Aber das haben Wir schon an anderer Stelle ausführlicher besprochen; hier wollen Wir nur dies eine be­merken, daß eine solche Freiheit dem Herrscher wie den Untertanen höchst verderblich ist. Die Religion dagegen verbreitet einen wunderbaren Segen, da sie den Ursprung der Gewalt von Gott herleitet und den Fürsten auf’s nachdrücklichste einschärft, ihrer Pflichten eingedenk zu sein, nichts Ungerechtes und Hartes zu befehlen, mit Milde und gewissermaßen mit väterlicher Liebe zu regieren. Die Religion will auch, daß die Bürger der rechtmäßigen Obrigkeit als der bevollmächtigten Gottes untertänig sein sollen; sie verknüpft die Untertanen mit der Obrigkeit nicht allein durch das Band des Gehorsams, sondern auch durch das Band der Ehrfurcht und Liebe; sie ver­bietet den Aufruhr sowie jeden Versuch, die Ordnung und öffentliche Ruhe zu stören; beides gibt ja nur Veranlassung, die Freiheit der Bürger noch mehr ein­zuschränken. Wir wollen schweigen davon, wieviel die Religion zur Sittlichkeit beiträgt und wieviel die Sitt­lichkeit zur wahren Freiheit; denn die Vernunft beweist es, und die Geschichte bestätigt es : je sittlicher ein Staat ist, um so freier, reicher und mächtiger ist er auch.

Betrachten wir nun auch in Kürze die Rede- und Pressefreiheit. Wir brauchen kaum zu erwähnen, daß eine solche unbeschränkte, alles Maß und alle Schranken überschreitende Freiheit kein Recht auf Dasein besitzen kann. Das Recht ist nämlich eine sittliche Macht, und es ist daher töricht, zu glauben, es sei von der Natur unterschiedslos und in gleichem Maße sowohl der Wahrheit wie der Lüge, der Sittlichkeit wie dem Laster verliehen. Es besteht ein Recht: das, was wahr und sittlich ist, frei und weise im Staat auszubreiten, damit es möglichst vielen zu gute komme ; mit Recht unterdrückt aber die Obrigkeit, nach Vermögen lügenhafte Meinungen, diese größte Pest des Geistes, wie auch Laster, welche die Seele und die Sitten ver­derben, damit sie nicht zum Schaden des Staates um sich greifen.

Es ist in der Ordnung, daß durch die Autorität der Gesetze auch die Irrtümer eines ausschweifenden Geistes, die das unerfahrene Volk geradezu vergewaltigen, ebenso kräftig unterdrückt werden, wie die mit offener Gewalt an den Schwächeren verübten Ungerechtigkeiten. Und dies um so mehr, als sich der weitaus größere Teil des Volkes vor diesen Scheingründen und verfänglichen Trug­schlüssen, namentlich wenn sie der Leidenschaft schmei­cheln, gar nicht oder doch nur sehr schwer zu schützen vermag. Wird unbeschränkte Rede- und Pressefreiheit gestattet, so bleibt nichts mehr heilig und unverletzt; es werden selbst die höchsten und sichersten Urteile unserer natürlichen Vernunft nicht verschont bleiben, trotzdem sie doch das gemeinsame und kostbarste Erbgut des Menschengeschlechtes bilden. Wenn so allmählich die Wahrheit verdunkelt worden ist, gewinnen leicht vielfache und verderbliche Irrtümer die Oberhand. Die Zügellosigkeit wird dabei gerade so viel gewinnen, als die Freiheit Schaden leiden muß ; die Freiheit ist eben um so größer und um so gesicherter, je festere Zügel der Zuchtlosigkeit angelegt werden.

Über Fragen, in welchen Gott oder die Kirche kein letztes Wort gesprochen, welche Gott der freien Aus­sprache überlassen hat, kann jeder denken, was er will. Was er für recht hält, mag er auch aussprechen, das ist nicht von der Natur verboten. Denn diese Freiheit verleitet niemals die Menschen zur Unterdrückung der Wahrheit, vielmehr verhilft sie uns oft dazu, die Wahrheit zu finden und zu offenbaren.

Ähnlich ist die sogenannte Lehrfreiheit zu beurteilen.

Es ist klar, daß nur die Wahrheit das Recht hat, in den Geist einzudringen, da sie allein Gut, Ziel und Vollendung der vernünftigen Wesen ist; daher darf im Unterricht nur die Wahrheit vorgetragen werden, mag es sich um solche handeln, die die Wahrheit noch nicht kennen oder um solche, die sie schon wissen: den einen soll der Unterricht die Erkenntnis der Wahrheit bringen, bei den anderen soll er dieselbe schützen. Aus ebendemselben Grunde ist es offenbar die Pflicht der Lehrer, den Irrtum aus dem Geiste zu verbannen und den Weg zu falschen Meinungen durch sichere Schutz­mittel abzusperren. Es ist also klar, daß jene Freiheit, von der die Rede ist, der gesunden Vernunft widerspricht und nur geeignet ist, die Geister im Innersten zu ver­derben, insofern sie verlangt, jede beliebige Meinung nach Gutdünken lehren zu können. Ohne Pflichtverletzung kann der Staat diese Zügellosigkeit den Bürgern nicht gestatten. Dies gilt um so mehr, als der Einfluß des Lehrers bei seinen Zuhörern ein großer ist, und der Schüler selbst selten für sich allein beurteilen kann, ob das richtig ist, was der Lehrer vorträgt.

Deshalb muß auch diese Freiheit, soll sie eine sittliche sein, in bestimmten Grenzen gehalten werden, damit das Lehramt nicht ungestraft zu einer Quelle des Ver­derbens ausarte. Die Wahrheiten, über die allein sich der Unterricht zu erstrecken hat, sind teils natürliche, teils übernatürliche. Die natürlichen Wahrheiten, als da sind die obersten Grundsätze der Vernunft sowie die nächsten Schlußfolgerungen aus denselben, bilden gleich­sam das gemeinsame Erbgut des Menschengeschlechtes. Da auf ihnen, wie auf der einzig festen Grundlage, Sitte, Gerechtigkeit und Religion wie auch die Verbundenheit der menschlichen Gesellschaft ruht, so könnte nichts so gottlos und so über alle Begriffe unmenschlich sein als zuzulassen, daß diese Grundlage ungestraft verletzt und zerstört würde.

Mit derselben Ehrerbietigkeit ist jener überaus große und heilige Schatz von Wahrheiten zu bewahren, die wir durch Gottes Offenbarung kennen. Mit vielen und klaren Beweisen haben die Apologeten oft die Haupt­wahrheiten begründet, wie z. B. die Existenz einer gött­lichen Offenbarung, die Menschwerdung des eingeborenen Sohnes Gottes, welcher kam, um der Wahrheit Zeugnis zu geben; die Einsetzung der Kirche als einer voll­kommenen Gesellschaft, deren Haupt Christus selbst ist, und der er versprochen hat, bei ihr zu bleiben bis zum Ende der Welt. Dieser Gesellschaft hat er alle Wahr­heiten, die er selbst gelehrt, anvertraut mit dem aus­gesprochenen Willen, daß sie diese Wahrheiten bewahre, schütze und mit vollgültiger Autorität erkläre ; zugleich hat er befohlen, daß alle Völker seine Kirche wie ihn selbst hören sollen; die Zuwiderhandelnden soll ewiges Verderben treffen. Daraus ergibt sich, daß der Mensch in Gott seinen besten und zuverlässigsten Lehrer findet, der Quelle und Ursprung aller Wahrheit ist, sowie am Eingeborenen, der im Schoße des Vaters ist, der da ist der Weg, die Wahrheit, das Leben und das wahre Licht, das jeden Menschen erleuchtet, und auf dessen Wort alle gelehrig hören müssen: Und sie werden alle Gottes Schüler sein dürfen 10.

Auf dem Gebiete des Glaubens und der Sitten hat Gott die Kirche zur Teilnahme am göttlichen Lehramte bestimmt und sie nach seinem göttlichen Wohlgefallen mit Unfehlbarkeit ausgerüstet; deshalb ist sie die höchste und zuverlässigste Lehrerin der Menschen und besitzt das unverletzliche Recht auf Lehrfreiheit. In der Tat hat die Kirche, deren Lebenskraft in den von Gott emp­fangenen Lehren besteht, keine dringendere Sorge, als das ihr von Gott übertragene Amt auch treulich zu verwalten ; und mächtiger als alle sie umgebenden Hin­dernisse, hat sie niemals den Kampf für ihre Lehrfreiheit aufgegeben. So geschah es, daß der Erdkreis dem kläg­lichen Aberglauben entrissen und zur Weisheit des Chris­tentums wie neugeschaffen emporgeführt wurde.

Die Vernunft lehrt aber deutlich, daß die geoffenbarten göttlichen Wahrheiten und die natürlichen sich nicht widersprechen können, so daß, was jenen widerspricht, somit auch falsch sein muß. Darum ist das göttliche Lehramt nicht nur kein Hindernis für die Forschung und den wissenschaftlichen Fortschritt, noch verzögert es irgendwie die Entwicklung der menschlichen Kultur, sondern verleiht ihnen vielmehr reichliches Licht und sicheren Schutz. Aus eben demselben Grunde trägt sie nicht wenig bei zur Vervollkommnung der menschlichen Freiheit, da es die Lehre Jesu Christi, unseres Erlösers, ist, daß der Mensch durch die Wahrheit frei werde. Ihr werdet die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch frei machen 11.

Es ist also kein Grund vorhanden, daß sich die wahre Freiheit beklagen könnte; noch auch können der Wissenschaft, sofern sie diesen Namen verdient, jene gerechten und notwendigen Gesetze schwer fallen, welche der Lehre des Einzelnen Schranken setzen, wie sie Kirche und Vernunft übereinstimmend fordern. Wenn auch die Kirche hierin besonders und zu allermeist den Schutz des christlichen Glaubens im Auge hat, so sucht sie doch auch jede menschliche Wissenschaft zu pflegen und zu heben. Den Beweis dafür liefert die Erfahrung allent­halben. Die Wissenschaften sind ja auch wirklich gut und lobenswert und eifriger Pflege würdig. Außerdem trägt jede Art von Gelehrsamkeit, welche die rechte Vernunft erworben hat, und welche der Wirklichkeit entspricht, sehr viel bei zur Beleuchtung jener Wahr­heiten, welche wir auf das Wort Gottes hin glauben. In der Tat, es ist das hohe Verdienst der Kirche, die Denkmäler der Weisheit des Altertums ruhmvoll erhalten zu haben, der Wissenschaft eine Zufluchtsstätte eröffnet, den Wettkampf der Geister immer von neuem angespornt und mit großem Eifer die Künste gepflegt zu haben, mit welchen die Bildung unserer Zeit so gerne sich schmückt.

Endlich dürfen wir nicht vergessen, daß noch ein sehr weites Feld offen steht, auf welchem die menschliche Tätigkeit sich ausdehnen und die Geister sich ungehindert üben können. Hierher gehören alle jene Fragen, die mit der Glaubens- und christlichen Sittenlehre nicht in not­wendigem Zusammenhange stehen, oder über welche jeder Gelehrte seine Ansicht voll und frei beibehalten kann, weil die Kirche mit ihrer Autorität nicht für die eine oder andere eintritt, oder jene Fragen, in welchen die Kirche kein Urteil gefällt, sondern ausdrücklich die Sache den Gelehrten zur weiteren Untersuchung über­lassen hat.

Aus all diesem erkennen wir, was von jener Art Freiheit zu halten ist, welche die Anhänger des Liberalismus mit stets gleichem Eifer erstreben und anpreisen. Auf der einen Seite verlangen sie für sich und den Staat eine solche Zügellosigkeit, daß sie sich nicht scheuen, jedem verderblichen Irrtum Tür und Tor zu öffnen; auf der anderen Seite hindern sie in vielfacher Weise die Kirche und beschränken ihre Freiheit so viel als nur möglich, obgleich sie von der Lehre der Kirche keinen Schaden zu fürchten haben, wohl aber große Vorteile sich ver­sprechen könnten.

Viel gepriesen wird auch die sogenannte Gewissens­freiheit. Wird sie in dem Sinne verstanden, daß jeder nach seinem Belieben Gott verehren oder auch nicht verehren mag, so ist dieselbe durch das bereits Gesagte hinläng­lich abgetan. Aber man kann sie auch in dem Sinne auffassen, daß es dem Bürger im Staate ungehindert ge­stattet sein soll, nach seiner Gewissenspflicht Gottes Willen zu erfüllen und dessen Gebote zu halten. Diese wahre Freiheit freilich, diese für Gotteskinder würdige Freiheit, welche die Würde der menschlichen Person mit höchster Ehre schützend umgibt, hat durchaus nichts gemein mit Gewalt und Unrecht. Sie war stets Wunsch der Kirche und ist ihr überaus teuer. Diese Art Freiheit haben die Apostel unablässig für sich in Anspruch genommen, haben die Apologeten in ihren Schriften verteidigt, haben die Glaubenszeugen in ungeheurer Zahl mit ihrem Blute besiegelt. Und mit Recht! Denn diese christliche Freiheit anerkennt die hohe und heilige Oberherrlich­keit Gottes über die Menschen, aber ebenso auch die erste und höchste Pflicht der Menschen Gott gegenüber. Sie hat nichts gemein mit jenem aufrührerischen und unbotmäßigen Geiste, und nie darf man von ihr denken, sie wolle der öffentlichen Gewalt den Gehorsam ver­weigern ; denn zu befehlen und die Ausführung des Befehles zu verlangen, hat die menschliche Gewalt nur insoweit das Recht, als sie nicht in Widerspruch steht mit Gottes Gewalt und nur in den Grenzen der von Gott gesetzten Ordnung sich hält. Sollte aber etwas befohlen werden, was dem Willen Gottes offenbar wider­spricht, so wiche dieser Befehl von jener Ordnung ab und geriete in Widerspruch mit der Oberhoheit Gottes : und da wäre es recht, nicht zu gehorchen.

Die Anhänger des Liberalismus, welche der weltlichen Obrigkeit eine oberherrliche und unbegrenzte Gewalt zuerkennen und behaupten, der Mensch habe in seinem Leben auf Gott keine Rücksicht zu nehmen, wollen von einem Zusammenhang der Freiheit mit Sittlichkeit und Religion durchaus nichts wissen; was immer zum Schutze dieser Freiheit geschieht, wird als Rechtsverletzung und als Staatsverbrechen gebrandmarkt. Wollten sie sagen, was sie wirklich meinen, so gäbe es keine noch so un­geheuerliche Gewalt, der man nicht gehorchen und die man nicht ertragen müßte.

Die Kirche wünscht von Herzen, daß die oben berührten christlichen Grundsätze alle Zweige des Staatslebens ganz durchdringen mögen. In ihnen liegt eine überaus große Heilkraft gegen die vielen und großen Übel unserer Zeit, die großenteils aus jenen vielgepriesenen Freiheiten ent­standen sind, in denen man die Quelle des Heiles und des Ruhmes gefunden zu haben glaubte. Das Ergebnis hat diese Hoffnung zerstört. An Stelle der süßen und heilbringenden Früchte sind bittere und verdorbene gewachsen. Sucht man ein Heilmittel, so möge es gesucht werden in der Rückkehr zu den gesunden Lehren, von denen allein man die Erhaltung der Ordnung und somit den Schutz der Freiheit zuversichtlich erwarten kann.

Nichtsdestoweniger hat die Kirche ein mütterliches Auge für die menschliche Schwäche, die sich so gewaltig geltend macht, und sie kennt wohl die Richtung, in welcher in unseren Tagen die Geister und Verhältnisse treiben. Obgleich sie nur der Wahrheit und Sittlichkeit Rechte zuerkennt, so hat sie doch nichts dagegen, daß die öffentliche Gewalt etwas duldet, was der Wahrheit und Gerechtigkeit zuwiderläuft, wenn es sich darum handelt, ein größeres Übel zu verhindern oder ein wahres Gut zu erlangen oder zu schützen. Selbst der unendliche, gütige Gott, der alles kann, duldet in seiner weisen Vor­sehung manches Übel in der Welt, teils damit nicht größere Güter verhindert werden, teils damit nicht noch größere Übel entstehen. Die Staatsregierungen sollen hierin den Lenker der Welt nachahmen : Da die mensch­liche Obrigkeit nun einmal nicht alle Übel verhindern kann, muß sie «manches dulden und ungestraft dahin­gehen lassen, was aber durch Gottes Vorsehung bestraft wird und zwar mit Recht» 12.

Wenn auch das menschliche Gesetz unter solchen Umständen um des Gemeinwohles willen — und nur aus diesem Grunde — ein Übel dulden kann oder sogar muß, so darf es doch nie das Übel gutheißen oder in sich wollen ; denn das Übel ist der Mangel eines Gutes und widerspricht mithin dem Gemeinwohl, das der Gesetzgeber anstreben und schützen muß, so viel er nur kann. Auch hierin hat sich das menschliche Gesetz Gott zum Vorbild zu nehmen, der dadurch, daß er Böses in der Welt zuläßt, «weder will, daß Böses geschieht, noch will, daß das Böse nicht geschehe, sondern zuläßt, daß es geschehe; und das ist gut» 13. Diese Worte des engelgleichen Lehrers enthalten kurz die ganze Lehre von der Zulassung des Bösen.

Aber, wenn man die Sache richtig beurteilen will, muß man zugeben, daß ein Staat um so weiter von seinem Ideale sich entfernt, je mehr er Böses zulassen muß; deshalb muß die Duldung des Bösen, da sie zu den Geboten der politischen Klugheit gehört, unbedingt in jenen Grenzen sich halten, welche der Zweck des Staates, d. h. das Gemeinwohl, verlangt. Wenn sie dem öffent­lichen Wohle schadet und noch größere Übel verursacht, so darf sie folgerichtig nicht angewendet werden, weil unter solchen Umständen kein Gut mehr erreicht wird. Wenn es aber geschieht, daß die Kirche unter besonders gearteten staatlichen Verhältnissen, zu gewissen modernen Freiheiten schweigt — nicht als ob sie dieselben an sich wünschte, sondern weil sie glaubt, die Duldung sei das Beste — so wird sie, wenn die Verhältnisse sich bessern, sich ihrer Freiheit wieder bedienen, um durch Rat, Mahnung und Bitten, wie es das von Gott ihr aufge­tragene Amt erheischt, für das ewige Heil der Menschen Sorge zu tragen. Es bleibt ewig wahr: jene Freiheit, die allen gewährt wird und unterschiedlos sich über alles erstreckt, ist, wie öfters gesagt, an sich nicht erstrebens­wert, weil es unvernünftig ist, daß der Irrtum dasselbe Recht besitze wie die Wahrheit.

Und was gerade die Toleranz (Duldung) betrifft, so weichen die Anhänger des Liberalismus himmelweit ab von dem gerechten und klugen Vorgehen der Kirche. Indem sie den Bürgern in all den Dingen, von denen wir geredet, unbegrenzte Zügellosigkeit gewähren, über­schreiten sie alles Maß und gelangen schließlich dahin, daß sie der Sittlichkeit und Wahrheit nicht mehr Recht zuzuerkennen scheinen als dem Irrtum und der Unsitt­lichkeit. Die Kirche wird als unduldsam und hart ge­schmäht; sie, die Säule und Grundfeste der Wahrheit und unfehlbare Lehrerin der Sitten, weil sie diese Art von zügelloser und schmachvoller Duldung stets pflichtmäßig verwirft und für unerlaubt erklärt. Bei diesem Beginnen merken jene Liberalen nicht einmal, daß sie lästern, was sie loben sollten. Während sie sich mit der Duldung brüsten, kommt es oft vor, daß sie zurückhaltend und karg sind, wo es sich um die katholische Sache handelt ; und eben dieselben, die nach allen Seiten reichlich Freiheit gewähren, verweigern sie vielfach der Kirche.

Fassen wir der Klarheit halber die ganze Ausführung mit ihren Folgerungen der Hauptsache nach kurz zu­sammen, so ist der Kern der Sache dieser: es ist not­wendige Wahrheit, daß der ganze Mensch vollkommen und zu jeder Zeit in der Hand Gottes ist ; deshalb ist eine menschliche Freiheit, die nicht Gott unterworfen und seinem Willen nicht untertänig ist, gar nicht denkbar.

Die Oberherrlichkeit Gottes leugnen oder sich ihr nicht fügen wollen, ist nicht das Zeichen des freien Mannes, sondern des Empörers, der seine Freiheit miß­braucht; gerade aus dieser Gesinnung entsteht und in ihr besteht der Grundirrtum des Liberalismus. Er hat aber verschiedene Formen. Der Wille kann in verschiedener Weise und in verschiedenem Maße den Gehorsam ver­weigern, den er Gott oder den Stellvertretern der gött­lichen Gewalt schuldet.

Die Oberherrlichkeit Gottes, des Allerhöchsten, voll­ständig verachten und ihm jeden Gehorsam im öffentlichen wie privaten und häuslichen Leben kurzerhand verweigern, ist der schlimmste Mißbrauch der Freiheit und darum die schlechteste Art des Liberalismus: von dieser gilt durchaus alles, was wir bis jetzt gegen denselben gesagt haben.

Ihm zunächst steht die Lehre jener, welche zwar zugeben, daß wir uns Gott, dem Schöpfer und Herrn der Welt, unterwerfen müssen, da ja durch seinen Willen die ganze Natur hervorgebracht sei; aber sie weisen die durch die Autorität Gottes uns auferlegten Gesetze, in Sachen des Glaubens und der Sitte, welche die Ver­nunft aus sich nicht erkennt, in kecker Weise zurück, oder sie behaupten wenigstens, man habe dieselben, namentlich im öffentlichen Staatsleben, nicht zu berück­sichtigen. Wir haben oben gezeigt, wie sehr sie im Un­recht sind und wie offensichtlich sie sich widersprechen. Aus dieser Lehre entspringt, wie aus ihrer Hauptquelle, jene verderbliche Lehre von der Trennung von Kirche und Staat, wo doch das Gegenteil einleuchtet, daß diese Zweiggewalten, wenn auch unähnlich im Amt und ungleich an Rangeswürde, doch unter sich übereinstimmen sollen durch Eintracht im Handeln und Austausch den Dienstleistungen.

Diese Art des Liberalismus teilt sich in zwei Richtungen. Manche verlangen, der Staat solle ganz und gar von der Kirche getrennt sein, in dem Sinne, daß alle Rechtsver­hältnisse der Bürger, alle Einrichtungen, Sitten, Gesetze, Staatsämter, aller Jugendunterricht keine Rücksicht auf die Kirche nehmen, wie wenn sie gar nicht da wäre ; höchstens will man den einzelnen Bürgern gestatten, nach Belieben im Privatleben ihrer Religion nachzuleben. Gegen diese richtet sich die ganze Macht Unserer Beweise, mit denen Wir die Ansicht von der Trennung der kirch­lichen und staatlichen Angelegenheiten bekämpft haben. Wir fügen nur noch hinzu, daß es doch unsinnig ist, zu sagen, der einzelne Bürger habe die Kirche zu achten, die Gesamtheit der Bürger aber nicht.

Die anderen sind nicht dagegen, daß die Kirche be­stehe ; sie könnten es auch nicht. Sie sprechen ihr das Wesen und die eigentümlichen Rechte einer vollkommenen Gesellschaft ab ; sie behaupten, sie habe nicht das Recht, Gesetze zu erlassen, zu richten und zu bestrafen ; sie dürfe diejenigen, die sich ihr aus eigenem Antriebe und freiwillig unterwerfen, nur ermahnen, beraten und leiten. Sie entstellen also durch ihre Lehre den Charakter dieser Gesellschaft, sie schwächen und beschränken ihre Auto­rität, ihr Lehramt und ihre ganze Wirksamkeit ; die Staatsgewalt aber heben sie so hoch empor, daß sie der staatlichen Macht und Botmäßigkeit auch die Kirche unterwerfen, als wäre sie bloß eine jener freien Ver­einigungen von Bürgern.

Diese Leute werden widerlegt durch die Beweisführung der Apologeten, die auch Wir angewendet haben, nament­lich im Rundschreiben Immortale Dei. Aus ihr geht hervor, daß durch göttliche Anordnung selbst all das der Kirche zukommt, was zum Wesen und zu den Rechten einer rechtmäßigen, höchsten und allseitig vollkommenen Gesell­schaft gehört.

Viele endlich wollen keine Trennung von Kirche und Staat; aber sie meinen, man müsse darauf hinarbeiten, daß die Kirche sich den Zeitverhältnissen fügen und sich beugen und anschmiegen müsse an das, was die heutige Staatsklugheit in der Staatsverwaltung verlangt. Diese Ansicht ist nicht falsch, so lange es sich um eine gewisse Billigkeit handelt, welche sich mit der Wahrheit und Gerechtigkeit verträgt; wenn nämlich die Kirche im Hinblick auf einen großen Vorteil sich nachgiebig zeigt und den Zeitverhältnissen sich anpaßt, soweit sie es ohne Verletzung ihres heiligen Amtes vermag. Aber anders fällt unser Urteil aus, wenn es sich um Dinge und Lehren handelt, welche die veränderten Sitten und ein falsches Urteil gegen alles Recht eingeführt haben. Keine Zeit kann Religion, Wahrheit und Gerechtigkeit entbehren. Da aber Gott befohlen, daß die Kirche diese höchsten und heiligsten Dinge zu schützen hat, so gibt es nichts Verkehrteres, als zu verlangen, die Kirche solle Irrtum und Ungerechtigkeit stillschweigend dulden oder nachsichtig sein gegen das, was der Religion schadet.

Aus dem Gesagten ergibt sich, daß es niemals erlaubt ist, die Gedankenfreiheit, Pressefreiheit, Lehrfreiheit, sowie unterschiedslose Religionsfreiheit zu fordern, zu vertei­digen, oder zu gewähren, als seien dies ebensoviele Rechte, welche die Natur dem Menschen verliehen habe. Hätte die Natur diese Rechte verliehen, so wäre es erlaubt, Gottes Oberherrlichkeit zu bestreiten, und der mensch­lichen Freiheit könnten durch kein Gesetz Schranken gezogen werden. — Ebenso folgt aus dem Gesagten, daß jene Freiheiten, wenn vernünftige Gründe vorhanden sind, geduldet werden können, unter der Bedingung, daß sie nicht schrankenlos sind, auch daß sie nicht in Zügellosigkeit und Frechheit ausarten. Wo aber diese Freiheiten eingeführt sind, da sollen die Bürger sie nur benutzen, um recht zu handeln, und darüber denken, was die Kirche darüber denkt. Jede Freiheit kann nur insoweit als eine rechtmäßige betrachtet werden, als sie eine größere Möglichkeit zum sittlichen Handeln bietet, sonst nie.

Dort, wo die Staatsgewalt die Untertanen bedrückt und ausbeutet, so daß die Bürgerschaft unter ungerechter Gewalt seufzt, oder die Kirche ihrer gebührenden Freiheit beraubt wird, da ist es erlaubt, eine andere Staatsverfassung anzustreben, in welcher Freiheit gewährt wird; in diesem Fall verlangt man nicht nach jener maßlosen und falschen Freiheit, sondern es wird eine Milderung zum Wohle aller gesucht, und dies geschieht nur deshalb, damit dort, wo dem Bösen Freiheit gelassen wird, einem nicht auch noch die Möglichkeit genommen wird, das Gute zu tun. Auch ist es keine Pflichtverletzung, eine Staatsver­fassung anzustreben, welche durch eine Volksvertretung gemäßigt ist, solange dabei die katholische Lehre von dem Ursprung und der Anwendung der Staatsgewalt gewahrt bleibt. Die Kirche verwirft keine jener ver­schiedenen Staatsformen, solange sie aus sich geeignet sind, das Gemeinwohl zu fördern; sie verlangt aber, daß die einzelnen Verfassungen, wie es ja auch die Natur ver­langt, ohne Rechtsverletzung zustandekommen, nament­lich unter Wahrung der kirchlichen Rechte. Es ist gut, sich am öffentlichen Leben zu beteiligen, außer, wenn es irgendwo wegen der besonderen Staats- und Zeitverhält­nisse verboten ist; ja, die Kirche billigt es sehr, daß die Einzelnen ihre Kräfte in den Dienst des Gesamtwohles stellen, und so viel als sie können zum Schutze, zur Erhaltung und zur Blüte des Staates beitragen. Auch das verurteilt die Kirche nicht, daß ihr Volk niemandem, weder einem auswärtigen noch einem einheimischen Herrn versklavt sein will, solange die Gerechtigkeit dabei gewahrt bleibt. Auch tadelt sie die nicht, welche dahin streben, daß die Gemeinwesen nach ihren eigenen Gesetzen leben und den Bürgern die größtmögliche Gelegenheit gegeben wird, ihre Lage zu verbessern. Die Kirche war stets die treueste Förderin der maßvoll gehandhabten bürgerlichen Freiheiten. Zeugen dafür sind vor allem die italienischen Städte. Zur Zeit, als die heilsame Macht der Kirche alle Verhältnisse des Gemeinwesens ungehindert durchdrang, haben sie, vermöge ihres Stadtrechtes, eine Zeit der Blüte, des Reichtums und des Ruhmes erlebt.

Ehrwürdige Brüder, Wir vertrauen darauf, daß das, was Wir hier Unserem Apostolischen Amte gemäß Euch im Lichte des Glaubens und der Vernunft gelehrt haben, reichliche Frucht in der Zukunft tragen werde, zumal wenn Ihr Uns unterstützt.

Wir aber erheben in der Demut Unseres Herzens Unsere Augen zu Gott und bitten ihn inständig, er möge den Menschen gnädig das Licht seiner Weisheit und seines Rates verleihen, damit sie dank diesen himm­lischen Kräften in diesen hochwichtigen Fragen die Wahrheit erkennen und demgemäß ihr privates und öffentliches Leben zu jeder Zeit mit ungebeugter Stand­haftigkeit auch nach der Wahrheit einrichten.

Als Unterpfand dieser himmlischen Gaben und zum Zeichen Unseres Wohlwollens erteilen Wir Euch, Ehrwür­dige Brüder, Eurem Klerus und Eurem Volke, dem Ihr vorsteht, gern den Apostolischen Segen im Herrn.

Gegeben zu Rom, bei St. Peter, am 20. Juni 1888, im elften Jahre Unseres Pontifikates.

PAPST LEO XIII.

_______

1 LEO XIII., Rundschreiben an alle Ehrwürdigen Brüder, die Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe und Bischöfe des katholischen Erdkreises, die mit dem Apostolischen Stuhle in Gnade und Gemein­schaft stehen. ASS xx (1888) 593-613.

2 ASS xviii (1885) 161-180 ; MG SS. 574-602.

3 Joh. v 34.

4 THOMAS VON AQUIN, In Joannem c. VIIl lect. 4 n. 3.

5 AUGUSTINUS, De libero arbitrio I.6 n. 15, PL xxxii 1229.

6  Vgl. Gal. iii 28.

7 Röm. xiii 2.

8 Vgl. Jer. II 20

9 THOMAS VON AQUIN, Sum. theol. II-II q. 81 a. 6.

10 Joh. vi 45.

11 Joh. viii 32.

12 AUGUSTINUS, De libero arbitrio I 6 n. 14, PL XXXII 1228.

13 THOMAS VON AQUIN, Sum. theol. I q. 19 a. 9 ad 3.

_______

(Quelle: MENSCH UND GEMEINSCHAFT IN CHRISTLICHER SCHAU – Dokumente – Herausgegeben von Dr. EMIL MARTY unter Mitwirkung von Josef Schafer und Anton Rohrbasser – Verlag der Paulusdruckerei Freiburg in der Schweiz, 1945)