Ein beträchtlicher Teil des Klerus von Campos (Brasilien) hat an den neuen Ortsbischof Dom Navarro einen Brief gerichtet, um ihm die Gründe für seine gemeinsame Zurückweisung der neuen Messe darzulegen. Die Unterzeichner dieses Briefes, die diese ihre Zurückweisung damit begründen, dass es sich um «eine Frage des Glaubens» handle, legen ihren Gewissenskonflikt, der sie innerlich zerreißt, in einer bis ins Einzelne gehenden Art und Weise dar. Führen wir ihre hauptsächlichen Argumente an: «Auf der einen Seite verdunkelt der neue Messordo die Ausdrücke, die die eucharistischen Dogmen übersetzen, indem er die Messe dem protestantischen Mal annähert und auf ein klares Bekenntnis des katholischen Glaubens verzichtet. Auf der andern Seite wird uns die Messe dargeboten als solche, die vom hl. Vater auferlegt ist. Angesichts dieser beängstigenden Situation haben mehrere von uns dem Papst geschrieben, um ihm zu erklären, dass es für uns moralisch unmöglich ist, die neue Messe anzunehmen. In der Tat würde es sich hier weder um einen Akt handeln, der nach den Erklärungen von Paul VI. selbst (Rede am 19. November 1969) die Unfehlbarkeit beansprucht, noch um einen Akt, der im Gewissen verpflichtend wäre; denn der neue Messordo, da er zweideutig ist, könnte als solcher nicht Gott wohlgefällig sein. Wir wissen, dass die Macht des Papstes in der Kirche die höchste bleibt, ohne indessen unbegrenzt zu sein.» …
«Obwohl wir durch diese Glaubensgründe gezwungen sind, den neuen Messordo zurückzuweisen, hören wir dennoch nicht auf, gehorsam zu sein gegenüber jeglicher Autorität, und zwar in dem vom Dogma und Recht vorgeschriebenen Maße. In der Tat versichert uns die weise Lehre der Kirche, dass man gegenüber einem Dokument, und käme es auch vom höchsten Lehramt, das nicht den Charakter der Unfehlbarkeit an sich trägt und sich von der traditionellen Lehre des Glaubens entfernt, dass es gegenüber einem solchen Dokument rechtmäßig ist, selbst für den einfachen Gläubigen, nicht nur seine Zustimmung auszusetzen, sondern auch, unter Umständen, ihm Widerstand zu leisten».
Die Unterzeichner des Briefes ziehen daraus die Schlussfolgerung, indem sie schreiben: «Durch das, was wir gerade dargelegt haben, können Eure Exzellenz feststellen, dass unser Festhalten an der überlieferten Messe und unsere Zurückweisung der neuen Messe eine Frage des Glaubens bleibt, die wir nicht übergehen können. Diese Haltung schließt in keiner Weise den geringsten Ungehorsam, noch die geringste Missachtung gegenüber Ihrer Person und der des Papstes ein».
Dieser Beschluss der Unterzeichner dieses öffentlichen Briefes bezeugt unbestreitbar ihren Mut und ihren Willen zur Treue gegenüber dem kath. Glauben, «ohne den niemand gerettet wird» (Symbolum — Glaubensbekenntnis des hl. Athanasius). Trotz der Sympathie, die diese Erklärung einflößt, bekundet sie doch auch, dass diese Priester falschen Theorien über das Lehramt anhängen, was ihren Darlegungen viel an Kraft wegnimmt und sie selbst in eine heikle Lage versetzt gegenüber dem örtlichen Repräsentanten von Johannes Paul II.
Diese Theorien sind heute im traditionalistischen Milieu weit verbreitet, wie man weiß. Sie laufen darauf hinaus, zu bekennen, dass der Papst sich in seinem ordentlichen, universalen Lehramt nicht der Unfehlbarkeit erfreue, und dass man auf der anderen Seite, indem man trotzdem die Rechtmäßigkeit des Inhabers des heiligen Stuhles anerkennt, den Umfang seiner disziplinären Gewalt einschränken kann, indem man selbst über die Günstigkeit der Maßnahmen urteilt, die er auf diesem Gebiete trifft. Die Folge davon ist, dass es erlaubt ist, ihm Widerstand zu leisten, «ohne dass man im geringsten ungehorsam oder respektlos ist».
Diese Ideen werden zur Zeit oft verschwommen ausgedrückt; aber sie gehen hauptsächlich auf einen brasilianischen Autor zurück, auf Arnaldo Vigidal Xavier da Silveira, dessen Studien in einem Buch zusammengefasst sind, das in Französisch übersetzt wurde und unter dem Titel erschienen ist: «Was soll man von der neuen Messe Paul VI. denken?» Es ist wahrscheinlich, dass die Unterzeichner des öffentlichen Briefes, von dem wir gerade sprachen, diesen Autor kennen. Deshalb halten wir uns noch mehr an ihn, um zu zeigen, dass die Treue gegenüber der vollständigen katholischen Lehre den einzigen Ausweg in der jetzigen Situation uns zeigt, und dass jeder andere Weg nach mehr oder weniger kurzer Zeit scheitern muss und in den Widerspruch und ins Verderben führt.
Das Unternehmen von A. da Silveira
Im ersten Teil seines Werkes übt A. da Silveira Kritik am neuen Messordo von Paul VI. und schlussfolgert sehr richtig, dass «die Texte der Messe von 1970 wie die von 1969 im Gewissen nicht angenommen werden können» (S. 124). Der Grund für diese Zurückweisung ist nicht einfach ein Grund, der in der Ordnung der Klugheit liegt: der Autor weiß nur allzugut, dass in der Materie der Disziplin allein der Papst über die Zweckmäßigkeit einer neuen liturgischen Verfügung entscheidet. Der Grund für diese Zurückweisung ist viel eher ein Glaubensgrund, nämlich ein solcher, wie ihn die Schlussfolgerung der kurzen kritischen Untersuchung, dargelegt durch die Kardinäle Bacci und Ottaviani, zum Ausdruck bringt: «Der neue Messordo entfernt sich auf beeindruckende Weise, in seinem Gesamt sowie im Einzelnen, von der katholischen Theologie der heiligen Messe, so wie sie auf der XXII. Sitzung des Konzils von Trient formuliert wurde».
Für da Silveira wie für uns, das ist ganz sicher, muss die neue Messe von Paul VI. zurückgewiesen werden, weil sie dem katholischen Gewissen widerspricht. Aber da stellt sich ein Problem, dessen wir uns recht gut bewusst sind: diese Messordnung wurde von Paul VI. verordnet, der allem Anschein nach Inhaber des päpstlichen Stuhles war. Von daher kommt die Schwierigkeit, die man lösen muss: kann ein Papst ein häretisches, liturgisches Gesetz für die ganze Kirche verordnen?
Man weiß, dass die Parteigänger der neuen Messe diese annehmen, weil diese, wie sie sagen, vom Papste kommt in seinem Amt als dem allgemeinen und daher unfehlbaren Hirten. Für sie heißt, die neue Messe annehmen, sich Christus zu unterwerfen, der seinen Willen durch seinen Stellvertreter zum Ausdruck bringt. Diese Stellungnahme erscheint lobenswert; indessen gibt es aber eine unleugbare Tatsache, die durch die Schlussfolgerung der kurzen kritischen Untersuchung ans Licht gebracht wurde: nämlich, dass die neue Messordnung der traditionellen Lehre über die Messe widerspricht, und so schließt eben diese scheinbar lobenswerte Haltung eine häretische Haltung ein: den Begriff einer fremdartigen Entwicklung des Dogmas. Diese Haltung eines scheinbaren Gehorsams führt dazu, die Unfehlbarkeit geradezu in ihrem eigenen Namen zu leugnen.
A. da Silveira verwirft offensichtlich diese falsche Schlussfolgerung. Er weiß zu gut, da er es ausführlich bewiesen hat, dass die neue Messordnung den Glaubenswahrheiten widerspricht. Auf der anderen Seite aber stellt er fest, dass diese Messordnung vom offiziellen Inhaber des päpstlichen Stuhles kommt, von Paul VI. Wie wird er aus einer solchen ausweglosen Situation herauskommen?
Zwei Vernunftschlüsse sind möglich.
Entweder man hält die Lehre von der Unfehlbarkeit des römischen Oberhirten bei der Ausübung seiner universalen, pastoralen Vollmacht als sichere Wahrheit fest, und man stellt dabei fest, dass der neue Messordo dem katholischen Glauben entgegengesetzt ist: dann muss man schließen, dass derjenige, der einen solchen Messordo verordnet hat, durch diese Tatsache selbst kundtut, dass er nicht der Papst sein kann. Diese Hypothese (Annahme) ist keinesfalls unsinnig; sie wurde von der klassischen Theologie ausdrücklich selbst ins Auge gefasst: «Es ist außer Zweifel, dass, wenn ein Papst ein erklärter Häretiker wäre, wie dies zum Beispiel derjenige wäre, der öffentlich eine dem göttlichen Glauben entgegengesetzte Lehre definieren würde, dass dieser nicht von einem Konzil abgesetzt werden könnte, sondern als seines Pontifikates verlustig gegangen erklärt würde und zwar in seiner Eigenschaft als Häretiker»2.
Oder aber, man schließt aus irgendeinem Grunde diese Möglichkeit aus und hält nichts desto weniger das Häretische der neuen Messordnung fest; dann muss man versuchen, durch irgendeinen Kunstgriff die Lehre der Unfehlbarkeit des Papstes selbst zu modifizieren (ändern), um den zu schützen, der eine solche Messordnung erlassen hat.
Dies Letztere ist der Weg, den da Silveira gewählt hat, mit einigen Nuancen (feinen Unterschieden), die ihn von den Pseudotheologen unterscheiden, die keine Skrupel kennen: «Wir sind keineswegs von dem Willen getrieben, das Prinzip der Autorität in der heiligen Kirche in Frage zu stellen … Wir fühlen uns dazu in der Lage, um in wissenschaftlichen und immer respektvollen Ausdrücken eine Analyse zu machen darüber, in welchem Maße gemäß der katholischen Theologie und dem kirchlichen Recht bestimmte Akte des Papstes eine wirksame Verpflichtung darstellen» (Seite 7). Das Vorhaben des Autors ist es also, die Reichweite der Unfehlbarkeit des Papstes zu begrenzen und natürlich dieser Unfehlbarkeit auch die Verordnung einer neuen Messordnung zu entziehen, selbst wenn sie für die ganze Kirche verpflichtend ist. Wie stellt er es nun an, seine These sicherzustellen?
Nachdem er seine kritische Studie über die Messe abgeschlossen hat, handelt da Silveira in einem umfangreichen Anhang über «die Unfehlbarkeit der Kirche in ihren liturgischen Gesetzen». Aus den sehr zahlreichen Texten, die er anführt, muss man schließen, dass die Kirche in ihren universalen Gesetzen (= Gesetzen für die ganze Kirche) immer unfehlbar ist. Das ist übrigens die Schlussfolgerung, die er selbst zieht: «Wie wir es gesehen haben, scheint die These, nach der die disziplinären und liturgischen Dekrete (= Bestimmungen), die für die ganze Kirche promulgiert werden, unfehlbar sind, das Zeugnis der gesamten Tradition für sich zu haben» (Seite 172).
In dieser Darlegung bedauern wir nur ein Wort, das Wort «scheint», das ganz und gar nicht passt nach all den angeführten Zeugnissen, die kategorisch (bedingungslos) die Unfehlbarkeit der disziplinären und liturgischen Dekrete (= Bestimmungen) für die ganze Kirche behaupten.
Aber der Autor, der sich in eine heikle Situation gebracht hat, sucht verzweifelt nach einem Ausweg. Nun, nachdem er ohne Grund in der Sache seine Schlussfolgerung durch das Wort «scheint» abgeschwächt hat, erschüttert er das Ganze durch einen Zweifel: «indessen scheint es uns, dass man zweifeln kann und zweifeln muss, dass die These von der Unfehlbarkeit in den liturgischen und disziplinären Dekreten den Umfang habe, den gewisse Theologen denken, ihnen zuteilen zu können» (ebenda). Aber warum schlägt er eine solche Bresche, offenbar ohne Grund? Das ist deshalb so, weil da Silveira ein Ziel verfolgt, das er klar angibt: «Wir versuchen nur zu beweisen, dass die liturgischen Verordnungen nicht notwendigerweise die Unfehlbarkeit der Kirche beanspruchen» (Seite 207, Note 173).
Einem solchen Vorgehen fehlt die Beweiskraft, es ist riskant. Tatsächlich hat es diese Auswirkung, obwohl sich der Autor Seite 308 dagegen verwahrt, «die Grundlagen für anfechtbare Behauptungen zu legen, die Irrlehren nach sich ziehen» im traditionalistischen Milieu. Nehmen wir als Beispiel den Beweis, den da Silveira aus der Definition des Ersten Vaticanischen Konzils ziehen will. Er behauptet: «Wenn wir jetzt zu den päpstlichen Dokumenten übergehen, werden wir zuallererst sehen, dass man im Prinzip darin irgendeinen Irrtum finden kann, selbst auf dem Gebiet des Glaubens und der Sitten. Das kann man aus der Definition des Konzils selbst ableiten, die das Erste Vaticanum von der Unfehlbarkeit gegeben hat. Dort sind die Bedingungen angegeben, unter denen der Papst unfehlbar ist» (S. 301). Aber anstatt die Schlussfolgerung zu ziehen: es ist also klar, dass, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, wir uns nicht dem universalen Lehrer gegenübersehen, der ex cathedra spricht, sondern, dass wir uns dann dem Papst gegenübersehen, der sich nur als privater Lehrer äußert — statt dessen sagt da Silveira: «Es ist also klar, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann man im Prinzip Irrtümer in einem päpstlichen Dokument finden» (ebenda).
Der Ausdruck «päpstliches Dokument» ist zweideutig und führt zum Irrtum; denn wenn auch der private Lehrer irren kann, so kann es doch der universale Lehrer nicht (= der Papst, wenn er die ganze Kirche lehrt). Dass der Papst als privater Lehrer irren kann, dies bezweifelt niemand, selbst nicht Autoren wie Billot S. J., Bellarmin, Cajetan usw…. Diese denken nur in frommem Sinn, dass Christus niemals seinen Stellvertreter in die Häresie fallen lassen wird, auch nicht als privaten Lehrer. Sie lassen indessen diese Möglichkeit zu, weil die Kirche sie immer zugelassen hat. Der Einwand, den man aus der Fehlbarkeit des Papstes als privaten Lehrer erhebt, um die These der Unfehlbarkeit des Lehramtes in seinen Dekreten für die ganze Kirche zu schwächen, ist nicht zulässig und sie hat nur dazu gedient, einen Zweifel auf eine sichere Lehre zu werfen.
Übrigens, dem Autor ist es nicht recht wohl dabei und er gibt sich selbst darüber Rechenschaft, dass die Neuigkeit, die er unter der Hand eingeführt hat, in der Tradition kein Echo findet. Unbefangen widmet er dem eine ganze Passage, die den Titel trägt: «Eine vergessene Hypothese», um festzustellen, dass sein dritter Weg bei den guten Theologen nicht zu finden ist. Lesen wir dies lieber bei ihm selber: «Wenn man die Frage des häretischen Papstes studiert, so haben sowohl die Alten wie die modernen nur zwei Arten päpstlicher Akte in Erwägung gezogen: die unfehlbaren Erklärungen und die privaten Erklärungen. Die offiziellen, aber nicht unfehlbaren Dokumente scheinen nicht zu existieren» (Seite 312). Unglücklicherweise ist diese recht offenkundige Feststellung für unseren Autor kein Hindernis, trotz den Texten, die er zitiert, und so zieht er trotzdem den Schluss, dass seine Leitidee, die als Grundlage für das ganze System dient und die sehr stark der Quadratur des Kreises gleicht, sehr wohl begründet ist. «Nach den dargelegten Gründen sehen wir es nicht ein, warum man im Prinzip die Hypothese (Annahme) einer Häresie in den offiziellen Dokumenten des Lehramtes ausschließen soll …» (Seite 318). Nicht nur die von da Silveira dargelegten Gründe schließen diese Gedanken aus, sondern mehr noch und vor allem die Lehre der Kirche selbst, die besonders ausgesprochen wurde beim Ersten Vaticanischen Konzil, wie wir es weiter unten sehen werden. Wenn man aber diese Idee als «eine immer rechtmäßige Hypothese» anerkennt und sie gar zur Grundlage eines bedingten Gehorsams gegenüber der neuen Kirche und ihren Hirten macht, dann stellt dies einen Weg dar, der nicht nur verwegen und irrig ist, sondern auch eine wirkliche Gefahr für diejenigen ist, die ihm folgen.
Man könnte sich fragen, aus welchen Gründen ein so gelehrter und gediegener Autor wie da Silveira dahin kommen konnte, sich so fest an einen solchen Ausweg zu klammern. Er selbst bringt uns auf die Spur durch die Schlussfolgerung seines X. Kapitels: «Wenn eines Tages in einem offiziellen päpstlichen oder konziliaren Dokument, das aber nicht unfehlbar ist, eine Häresie entdeckt würde, so wäre man nicht verpflichtet, daraus zu schließen, dass der Heilige Geist der Kirche gefehlt hat» (Seite 318). Das Glied des Satzes «und nicht unfehlbar» drückt den dritten Weg aus, den der Autor eingeschlagen hat. Halten wir es noch einmal fest: was bleibt dann eigentlich? — Es bleibt die unsinnige und gotteslästerliche Hypothese der Irrtumsfähigkeit der Kirche. Darin liegt das ganze Drama. Indem er den einzig möglichen Ausweg aufgibt, der darin besteht, festzustellen, dass derjenige, der von der Höhe des päpstlichen Lehrstuhles aus Häresien verkündet und der Kirche auferlegt, durch diese Tatsache selbst bekundet, dass er seine Jurisdiktion (=Amtsgewalt) verloren hat, fängt sich da Silveira in seiner eigenen Falle. Um dem Skandal im Glauben zu entgehen, bleibt ihm nur noch übrig, irgendeinen Kompromiss zu suchen. Wie er zurecht «die Unsinnigkeit der Hypothese, die jemand verpflichten würde, um jeden Preis eine nicht-häretische Auslegung zu finden für einen Text, den man als in Gegensatz zum Glauben stehend gekennzeichnet hat» zurückweist, so flüchtet er jetzt in einen anderen Ausweg, den der «vergessenen Hypothese».
Wie soll man da nicht denken, dass der Autor Angst hat vor der Leere (= isoliert zu sein) wie so viele andere! Ist es denn so schwer, sich bei all dem an die Glaubenslehre zu halten und die Folgen auf sich zu nehmen, selbst wenn es sehr viel kostet? Haben die Bekenner und Märtyrer dies nicht auch getan? Festzustellen, dass derjenige, der irrige Lehren lehrt, die schon einmal formell von der Kirche verurteilt wurden, nicht Papst sein kann, selbst wenn er dessen Gewänder trägt, dies erscheint kleingläubigen Geistern wie ein Schritt zu einer Trennung im Schisma. Aber dieser Eindruck, der ohne Zweifel von einer übertriebenen Empfindlichkeit herkommt oder von einer geheimen Achtung der Großen dieser Welt herrührt, hat keinen sachlichen Grund. Allein die sichere Lehre der Kirche befreit wahrhaftig, weil sie die Wahrheit Gottes selber ist. Von dieser Wahrheit muss man nur getreu Kenntnis nehmen bei den hauptsächlichen Quellen und man muss mit der Einstellung eines einfältigen Herzen daraus die Schlussfolgerungen ziehen, selbst wenn sie schmerzlich sind, selbst wenn sie ein Ärgernis sind für die Juden und eine Torheit für die Heiden.
Die Kirche und ihr Lehramt
Die Kirche ist ein Geheimnis; denn sie ist die Verlängerung des Geheimnisses der Menschwerdung. Der Sohn Gottes ist Mensch geworden, damit die Menschen Kinder Gottes werden können: «Wir heißen Kinder Gottes und sind es auch» (1 Joh 3,11). Die Kirche ist also eine seinsmäßige Wirklichkeit, durch Christus selbst gegründet, und sie ist die Menge der Gläubigen, die er mit sich vereint hat (Röm 11,17), wie die Zweige mit dem Rebstock (Joh 15,5) oder wie die Glieder mit dem Leibe (1 Kor 4,15), und die der Heilige Geist belebt. Aus dieser Menge der Gläubigen, die seinen mystischen Leib bilden, wählt Christus gewisse Glieder aus und macht sie zu Hauptgliedern seiner Kirche und zu Werkzeugen seines eigenen Handelns unter ihnen und in ihnen.
Wer begreift da nicht, dass ein solcher Organismus, eine solche Gesellschaft, dessen Glieder, belebt vom Heiligen Geist, zugleich geeint sind mit ihrem Chef, dem Gott-Menschen, und die untereinander geeint sind durch eine übernatürliche Wirklichkeit, die sie der «göttl. Natur teilhaftig macht» (2 Petr 1,4), wer versteht da nicht, dass diese Gesellschaft notwendig einig, heilig und unfehlbar ist. Diese drei Attribute: die Einheit, die Heiligkeit und die Unfehlbarkeit, sind keine Privilegien, die ihr von der göttlichen Freigebigkeit gewährt worden sind, sondern sie sind eine notwendige Folge ihrer Natur selbst. Da Gott sich entschlossen hat, aus der Kirche den mystischen Leib seines Sohnes zu machen (Eph 1,22-23), den der Heilige Geist beleben würde, so konnte er nicht anders, als sie einig, heilig und unfehlbar zu machen. Wenn die Kirche wahrhaft der Leib Christi ist, und sie ist es wirklich; wenn der Gott-Mensch ihr Haupt ist, und er ist es wirklich; wenn der Heilige Geist wahrhaft ihre Seele ist, und er ist es wirklich, dann kann diese Kirche nicht vielfältig sein (multiple), so wenig wie sie auf irgendeine Art und Weise unter der Herrschaft des Teufels sein kann. Notwendigerweise, wir wiederholen es, muss die Kirche einig, heilig und vor jedem Irrtum geschützt sein.
Wir werden hier weder von der Einheit der Kirche sprechen, noch von ihrer Heiligkeit, sondern von der Unfehlbarkeit ihres Lehramtes, weil gerade dies das Problem ist, das sich denen stellt, die an der These von da Silveira festhalten und noch für viele andere.
Mission der Kirche
Entnehmen wir die Antwort bei Papst Leo XIII. in seiner Enzyklika Satis Cognitum: «Was hat Christus bei der Gründung und der Aufrechterhaltung seiner Kirche gesucht, was hat er gewollt? Eine einzige Sache: seiner Kirche die Fortsetzung derselben Sendung zu übergeben, desselben Auftrages, den er selbst vom Vater empfangen hatte. Das ist es, was er getan hat: ‹Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch› … ‹Wie du mich in die Welt gesandt hast, so habe ich sie in die Welt gesandt› »4 (Seite 1).
«Als nun die Zeit seiner Rückkehr in den Himmel herannahte, sandte er die Apostel, mit derselben Gewalt ausgerüstet, die er selbst vom Vater empfangen hatte, aus, und trug ihnen auf, seine Lehre überall zu verkünden. ‹Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel und auf Erden. Darum geht hin und lehret alle Völker, … lehret sie alles halten, was ich euch geboten habe›. Wer den Aposteln gehorchte, sollte selig sein; wer nicht, sollte zugrundegehen. ‹Wer glaubt und sich taufen lässt, der wird selig werden; wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden›.Und weil es durchaus der Vorsehung Gottes entspricht, dass er, wenn er jemand zu einem wichtigen und erhabenen Amt befördert, ihn auch in den Stand setzt, demselben würdig vorzustehen, deshalb versprach Christus seinen Jüngern, den Geist der Wahrheit zu senden, der immer bei ihnen bleiben wird». (…)
«Deshalb befiehlt er, die Lehre der Apostel mit derselben Gewissenhaftigkeit anzunehmen und zu beobachten wie seine eigene. ‹Wer euch hört, der hört mich; wer euch verachtet, der verachtet mich›.Wie Jesus Christus Gesandter des Vaters war, so sind auch die Apostel Gesandte Christi. ‹Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch›. Wie deshalb die Apostel und Jünger das Wort Christi annehmen mussten, so waren auch alle, die von den Aposteln auf Befehl Gottes belehrt wurden, verpflichtet, den selben Glauben zu schenken. Und ebensowenig, als man in irgendeinem Punkte die Lehre Christi zurückweisen durfte, so wenig durfte man in einem Punkt die Lehre der Apostel verwerfen» (Seite 19).
«Wie wir aber schon an einer anderen Stelle gesagt haben, konnte dieses Amt der Apostel nicht mit den Aposteln aufhören und mit der Zeit in Wegfall kommen; denn es ging alle an und war zum Heile des Menschengeschlechtes verordnet … Ja, er versprach, bei der Ausübung dieses hohen Amtes bei ihnen zu sein, und zwar nicht für einige Jahre oder Zeiten, sondern ‹bis zur Vollendung der Weltzeit›. … Es war also durch höhere Macht vorgesehen, dass das Lehramt, das Jesus Christus gestiftet hat, nicht auf die Lebensdauer der Apostel beschränkt war, sondern immer dauern sollte. In der Tat sehen wir ja, wie es sich fortpflanzte und von Hand zu Hand überging im Laufe der Zeit».
«Die Apostel weihten in der Tat Bischöfe und bezeichneten im Einzelnen die, die ihnen ‹im Dienste des Wortes› zunächst folgen sollten. Nicht bloß das; sie befahlen auch ihren Nachfolgern, dass sie taugliche Männer sich zugesellten, die mit derselben Gewalt ausgestattet, das Predigtamt versehen sollten. ‹Sei du nun stark, mein Sohn, durch die Gnade, die in Christo Jesu ist; und was du von mir vermittels vieler Zeugen gehört hast, das vertraue treuen Menschen an, welche tauglich sind, auch andere zu lehren›. So sind denn, wie Christus von Gott und wie die Apostel von Christus, auch die Bischöfe und alle Nachfolger der Apostel von den Aposteln gesandt» (…).
«Fortdauern muss also einerseits ununterbrochen und unabänderlich die Pflicht, alles zu lehren, was Christus gelehrt hat, sowie andererseits die fortwährende und unveränderliche Pflicht, die ganze Lehre Christi anzunehmen und zu bekennen» (Seite 21).
«Die Kirche hat denn auch im vollen Bewusstsein dieses Auftrages des Herrn und ihrer Amtspflicht für nichts sich mehr Eifer und Anstrengung kosten lassen, als diese Unversehrtheit des Glaubens nach allen Seiten zu schützen. So behandelte sie alle, die in was immer für einem Punkt der Lehre nicht mit ihr übereinstimmten, als Hochverräter und schied sie von sich aus» (Seite 23).
«Jesus Christus hat also, wie aus dem Gesagten klar hervorgeht, in der Kirche ein lebendiges, beglaubigtes und fortdauerndes Lehramt mit selbständiger Gewalt eingesetzt; er hat es mit seiner eigenen Gewalt bekleidet, es mit dem Geiste der Wahrheit ausgerüstet, durch Wunder bestätigt und hat dessen Lehrvorschriften gerade wie seine eigenen zu beobachten befohlen».
Lehramt der Kirche, Lehramt des Petrus
«So oft also dieses Lehramt erklärt, dieser oder jener Punkt gehöre zum Umfang der göttlich überlieferten Lehre, muss jeder fest glauben, dass es wahr ist; denn wenn dem nicht so wäre, folgte daraus, was ein reiner Widersinn ist, dass Gott selbst Urheber des Irrtums im Menschen wäre: ‹Herr, wenn es ein Irrtum ist, dann sind wir von dir betrogen worden›» (Seite 25). (…)
«Somit haben die Väter der Vaticanischen Kirchenversammlung nichts Neues festgesetzt, sondern bloß der göttlichen Anordnung, der alten und beständigen Lehre der Kirche Rechnung getragen, wenn sie folgendes Dekret erliessen: ‹Mit göttlichem und katholischem Glauben ist also alles anzunehmen, was in dem geschriebenen oder überlieferten Worte Gottes enthalten ist und was von der Kirche in feierlichem Entscheid oder durch gewöhnliche und allgemeine Lehrverkündigung als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird › » (Seite 27).
Hier glauben gewisse Leute, sie könnten die Träger des feierlichen Lehramtes — der Papst allein oder mit dem Konzil — und des universalen, ordentlichen Lehramtes voneinander trennen; letzteres (das ordentliche Lehramt) wäre nach ihnen gegeben in den Bischöfen der ganzen Welt oder auch in dem Zusammenhang der Päpste in der Geschichte (Anm.: so dass ruhig einmal ein Papst irren könnte).
Dieser Einwand ist nichts anderes als eine Spitzfindigkeit ohne Wert, wenn man die theologische Stellung des Papstes betrachtet.
— Petrus, das Fundament der Kirche
In der Tat, worin ruht in erster Linie und in ihrer Fülle die Unfehlbarkeit, wenn nicht in Petrus? Er und nur er allein wurde vom Meister gekennzeichnet als das Fundament seiner Kirche: «Und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen» (Mt 16,18).
«Die Bedeutung und Wichtigkeit eines Fundamentes aber besteht darin, dass es das Gebäude durch festen Anschluss der Teile zusammenhalte und dass es dem ganzen Bauwerk als sicheres und festes Band diene, weil ohne ein solches alles auseinanderfallen muss. Petrus ist es also, der die Kirche trägt und sie durch ein unlösbares Band einigt, stärkt und erhält.» (Satis cognitum, Seite 35).
«Weil nun alle Christen durch die Gemeinschaft des einen, unveränderlichen Glaubens miteinander verbunden sein müssen, hat Christus, der Herr, durch die Kraft seines Gebetes für Petrus auch erlangt, dass er in der Ausübung seines Amtes nie Schiffbruch im Glauben erlitte. ‹Ich habe für dich gebetet, dass dein Glaube nicht wanke›. Überdies trug er ihm auf, so oft es die Umstände forderten, seinen Brüdern Belehrung und Stärke zukommen zu lassen. ‹Bestärke deine Brüder!› Nach dem Willen Christi sollte er zugleich Fundament der Kirche und Stütze des Glaubens sein. Den Glauben desjenigen, dem er aus eigener Machtvollkommenheit das Reich übergab, brauchte er nicht noch zu stärken. Damit, dass er ihn Fels nennt, bezeichnet er ihn als Fundament der Kirche» (Seite 37).
Und in der Tat «wurde die katholische Religion immer vom dem apostolischen Stuhl ganz makellos bewahrt» (Seite 34).
— Die an die Ausübung des Amtes gebundene Unfehlbarkeit
Die Unfehlbarkeit des römischen Papstes ist also an sein Amt gebunden (sie ist ihm eigentümlich) und kann nicht übertragen werden (sie ist einzeln).
Das Privileg der Unfehlbarkeit ist ein Charisma zum Dienst, das Christus seinem Stellvertreter gewährt, nicht für diesen selbst, sondern zur Erbauung der Kirche, deren allgemeiner und unmittelbarer Hirte er ist. Dies geht klar hervor aus der Konstitution (= dogmatische Erklärung) Pastor Aeternus und aus den nachfolgenden päpstlichen Lehren: «Diese Gnadengabe der Wahrheit und des nie versiegenden Glaubens ist dem Petrus und seinen Nachfolgern auf diesem Stuhl von Gott verliehen worden, auf dass sie ihr erhabenes Amt zum Heile aller ausüben, dass die gesamte Herde Christi durch sie von der vergifteten Speise des Irrtums ferngehalten werde und mit der Speise der himmlischen Lehre genährt werde; dass jede Gelegenheit zur Spaltung beseitigt werde, die ganze Kirche einig erhalten bleibe und, gestützt auf ihre Grundfeste, stark dastehe gegen die Tore der Unterwelt.
Da es aber gerade in dieser Zeit, wo die heilbringende Wirksamkeit des apostolischen Amtes so dringend erfordert ist, nicht wenige gibt, die seiner Amtsgewalt entgegenarbeiten, halten wir es für unbedingt notwendig, den Vorzug, den der einziggeborene Sohn Gottes mit dem höchsten Hirtenamt zu verbinden sich gewürdigt hat, feierlich zu erklären» (Denz. 1837/1838).
Weil dieses Charisma (= Gnadengabe) des Dienstes ein Privileg ist, das dem Papste nur zukommt, wenn er in seiner Funktion als universaler Hirte der Kirche ist, erfreut er sich nicht der Unfehlbarkeit, wenn er nicht als universaler Hirte der Kirche handelt. Er ist dann, gemäß dem gebräuchlichen Ausdruck, ein privater Lehrer, der sich nur in seiner eigenen Person äußert.
Wenn er aber die Gesamtheit der Herde, die ihm anvertraut ist, lehrt und weidet, erfreut sich der Papst dieses Charismas, das mit der Ausübung dieses seines Amtes verbunden ist. Nichts anderes will der Ausdruck ex cathedra besagen, der oft im Gegensinn gebraucht wird. Ex cathedra sprechen will für den Papst besagen, dass er von seinem Lehrstuhl aus in der Ausübung seines höchsten Amtes selbst als universaler Lehrer und Hirte spricht, der den Auftrag hat, die Schafe und die Lämmer zu lehren. Dass dieses Lehren mit oder ohne Feierlichkeit geschieht, ändert nichts an der Sache. Jedesmal, wenn der Papst die gesamte Kirche lehrt, übt er sein spezifisches Amt aus, spricht er ex cathedra. So versteht es die dogmatische Konstitution Pastor Aeternus: Wenn der römische Bischof ex cathedra spricht, das heißt, wenn er seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen waltend in höchster apostolischer Amtsgewalt entscheidet, dass eine Lehre über Glaube oder Sitten von der ganzen Kirche festzuhalten ist, so besitzt er aufgrund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte. Und solche Entscheidungen des römischen Bischofs sind daher aus sich und nicht aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich» (Denz. 1839).
Bemerken wir hierzu, dass die Unfehlbarkeit, deren sich der Papst erfreut bei der Ausübung seines ihm eigentümlichen Amtes, die Unfehlbarkeit ist, deren sich die Kirche in ihrem Gesamt erfreut. Die ins Einzelne gehenden Erklärungen von Satis Cognitum lassen leicht verstehen, warum dies so ist: Petrus, Stellvertreter Jesu Christi, ist das Fundament selbst der Kirche und durch seine (aktive) Unfehlbarkeit wird die (passive) Unfehlbarkeit der Kirche durch die Zeiten hindurch grundgelegt und aufrechterhalten. Deshalb ergibt sich daraus eine Folgerung: nämlich, dass es unsinnig ist, einen Gegensatz zu konstruieren zwischen einem außerordentlichen Lehramt des Papstes, das allein von jedem Irrtum garantiert frei wäre, und einem ordentlichen, universalen Lehramt, das nicht unfehlbar wäre. Das, was von der Kirche gesagt wird, gilt genauso für den Papst: «Mit göttlichem und katholischem Glauben ist also all das zu glauben, was im geschriebenen oder überlieferten Worte Gottes enthalten ist, und was von der Kirche in feierlichem Entscheid oder durch gewöhnliche, allgemeine Lehrverkündigung als von Gott geoffenbart vorgelegt wird» (Denz. 1792).
Sollte noch irgendein Zweifel weiterbestehen über die Natur des ordentlichen, universalen Lehramtes, so würde es genügen, sich auf folgenden Text zu beziehen, der von Pius XI. stammt, um diesen Zweifel zu beheben: »Das Lehramt der Kirche ist ja nach Gottes Ratschluss auf Erden begründet worden, damit die geoffenbarten Lehren für alle Zeiten unversehrt bewahrt würden und damit sie leicht und sicher zur Kenntnis der Menschen kämen. Wenn dieses Lehramt auch durch den Papst und die mit ihm in Gemeinschaft stehenden Bischöfe durch die tägliche Lehrverkündigung ausgeübt wird, so hat es doch die Aufgabe, unter gewissen Feierlichkeiten und mit klaren Lehrformeln eine Glaubensentscheidung (Definition) vorzunehmen, so oft sich die Notwendigkeit ergibt, den Irrtümern und Angriffen der Irrlehrer entgegenzutreten, oder den Gläubigen einzelne Wahrheiten der heiligen Lehre klarer und eingehender erklärt vorzulegen. Durch die Ausübung dieses außerordentlichen Lehramtes werden keine neu erfundenen Lehren eingeführt, es wird auch nicht dem von Gott der Kirche anvertrauten Glaubensschatz etwas Neues hinzugefügt, was nicht wenigstens einschlussweise immer darin enthalten war, sondern es wird nur eine Wahrheit, die bisher noch einigen dunkel erscheinen konnte, eingehender erklärt, oder es wird eine Wahrheit als Glaubenssatz festgestellt, über die bisher noch bei einigen Meinungsverschiedenheiten bestanden» (Mortalium animos).
Es besteht also nur eines und ein einziges unfehlbares Lehramt der Kirche, dessen Ausdruck der Papst als solcher ist, das heißt wenn er sich ex cathedra an die gesamte Kirche wendet, sei es auf eine ordentliche Weise (= tägliche Lehrverkündigung) oder auf eine außerordentliche Art und Weise.
Schwierigkeiten und ihre Lösung
Es ist sehr wichtig, das bisher Dargelegte in sich zu verstehen, damit man es vermeidet, irrige Lehren zu bekennen. Und dann ist es auch noch deshalb sehr wichtig, weil die Folgen für die betreffenden Personen, die uns hier beschäftigen, schwerwiegend und unmittelbar sind. Zwei Dinge wird man davon festhalten müssen, die in direkter Beziehung zum offenen Brief des Klerus von Campos (Brasilien) stehen.
Die neue Messordnung: Lösung einer Glaubensfrage
Auf den ersten Blick gesehen betrifft der Text von Pastor Aeternus den Papst nur als Lehrer und nicht als Gesetzgeber. Aber diese beiden Ämter kann man nicht trennen, so verführerisch es in der Sicht eines Autors wie da Silveira ist; eine solche Trennung kann nicht aufrechterhalten werden.
Wie wir weiter oben gesehen haben, besteht das Wesen des Dogmas darin, dass es eine Wahrheit ist, die in der Offenbarung enthalten ist und die uns die Kirche als solche verbürgt, um sie uns zum Glauben vorzulegen. Sie tut dies durch den prophetischen Dienst des höchsten Lehrers, des Papstes in Rom. Und damit er dieses Amt in seinem Namen erfüllen kann, hat ihn Christus mit dem Charisma der Unfehlbarkeit ausgezeichnet.
Aber, wenn er nur dies (Unfehlbarkeit im Lehren) hätte, so wäre dieses Charisma ungenügend für das Leben der Kirche; so hat denn auch Christus seinem Stellvertreter eine spezielle Teilnahme an seiner königlichen Gewalt gegeben, indem er ihn zum obersten Hirten machte.
Daraus geht klar hervor, dass man die königliche Vollmacht des Hirten nicht vom Lehrer trennen kann, da die königliche Vollmacht im Dienste der prophetischen Vollmacht (Lehrvollmacht) steht. Deshalb sehen wir auch in allem, was Glauben und Sitten betrifft, kein einziges Gesetz, keine einzige Entscheidung, keine einzige Richtlinie für die gesamte Kirche, die nicht zum mindesten einschlussweise irgendeine Lehre enthält. So ist die Veröffentlichung eines Messordo für die ganze Kirche ein Akt des Papstes als Hirte, und dieser schließt notwendig eine Lehre ein, die den Papst als Lehrer verpflichtet, nicht wegen der Gegenseitigkeit zwischen der Regel des Gebetes und dem Gesetz des Glaubens (lex orandi, lex credendi), sondern um eines noch viel allgemeineren Grundes willen. Jedes Gesetz des obersten Hirten als solches, wobei er sich also an die ganze Kirche wendet, um sie zu leiten und sie zu regieren, bringt einschlussweise das Lehramt des höchsten Lehrers zum Ausdruck.
Infolgedessen ist es ganz und gar unmöglich, eine Messordnung anzunehmen, die regelrecht durch einen wahren Papst veröffentlicht worden wäre und die zugleich dem katholischen Glauben widersprechen würde.
Vaticanum II und die Wortfalle
Vaticanum II war von Anfang an bis zum Schluss von allen Arten von Zweideutigkeiten gekennzeichnet. Zwei von ihnen war indessen ein besonderer Erfolg beschieden: die Behauptung, die hundertmal wiederholt wurde, dass das Konzil nur ein Pastoralkonzil war; und die verwirrenden Aussagen von Paul VI. über die Tragweite der Texte, die er selbst verordnet (promulgiert) hat.
— Ein pastorales Konzil?
Worin sollte denn dieses Konzil pastoral gewesen sein, und vor allem, worin hätte sich dieses Konzil von den anderen ökumenischen Konzilien unterschieden? Von Rechts wegen war es sehr wohl pastoral gewesen, und zwar in dem Sinn, in dem es die andern Konzilien auch waren: es war zusammengerufen worden, um die der Kirche eigentümlichen Fragen in einem gegebenen Augenblick der Geschichte zu regeln. Das Konzil von Nizäa war zusammengekommen, um das Problem des Arianismus zu regeln; das Konzil von Trient, um das Problem des Protestantismus zu regeln; und Vaticanum II war erfolgt, um … die Kirche der Welt zu öffnen. In der Tat, dieses Konzil war pastoral in gewissen Punkten (Leben der Priester, Seminarien, Liturgie (…), aber alle diese Punkte ergeben sich doch nur aus einer allgemeinen Lehre. Anderseits und vor allem war Vaticanum II hauptsächlich lehrmäßig, das heißt dogmatisch im strengen Sinn des Wortes. Es genügt übrigens, sich auf die Texte zu beziehen, um sich von dieser Offenkundigkeit zu überzeugen: die rein disziplinären Entscheidungen sind mengenmäßig unbedeutend, während die lehrmäßigen Stellen den wesentlichen Teil ausmachen. Was die Formeln anbetrifft, durch welche die in Frage kommenden Lehren veröffentlicht worden sind, so lassen diese keinen Zweifel zu.
Nehmen wir ein Beispiel, das von größter Bedeutung ist, das der Religionsfreiheit. Wir lesen in der Konzilserklärung: «Die Kirche also, getreu der Wahrheit des Evangeliums, folgt dem Wege, dem Christus und die Apostel gefolgt sind, wenn sie das Prinzip der Religionsfreiheit als übereinstimmend mit der Würde des Menschen und der göttlichen Offenbarung anerkennt, und wenn sie eine solche Freiheit ermutigt. Diese Lehre, empfangen von Christus und den Aposteln, hat sie im Laufe der Zeiten bewahrt und überliefert ».7
«Das Gesamt und jeder der einzelnen Punkte, die in dieser Erklärung verordnet sind, hat den Vätern des Konzils gefallen. Und Wir, kraft unserer apostolischen Vollmacht, die Wir von Christus erhalten haben, in Vereinigung mit den ehrwürdigen Vätern, Wir billigen, setzen fest und beschließen sie im Heiligen Geiste, und Wir ordnen an, dass das, was vom Konzil aufgestellt wurde, zum Ruhme Gottes veröffentlicht werde.
Rom, in St. Peter, den 7. Dezember 1965. Ich, Paul, Bischof der katholischen Kirche».8
Papst und Konzilsväter behaupten also, dass «das Prinzip der Religionsfreiheit» in Übereinstimmung ist «mit der göttlichen Offenbarung», dass es «empfangen wurde von Christus und den Aposteln», und dass es ein wesentlicher Bestandteil des hinterlassenen Glaubensgutes ist, das «im Laufe der Zeiten bewahrt und von der Kirche überliefert wurde». Mehr noch, Paul VI., der die kirchl. Gebräuche kannte, gibt die Quelle seiner Autorität an und von da her die verpflichtende Kraft seiner Definition, nämlich Christus selber: «in der Kraft der apostolischen Vollmacht, die Wir von Christus haben».
Endlich ist die Veröffentlichung das Ergebnis einer Entscheidung, die gefasst wurde mit dem Willen, die Gläubigen zu verpflichten, wie dies die Ausdrücke «statuimus» und «decernimus» beweisen; der erste Ausdruck «wir setzen fest» ist der rechtliche Ausdruck der Entscheidung, und der zweite «wir beschließen» ist der rechtliche Ausdruck, der näherhin den Willen, eine Verpflichtung auszusprechen, bezeichnet.
Das Prinzip der Religionsfreiheit, erarbeitet durch die Väter von Vaticanum II und promulgiert von Paul VI., ist also sehr wohl, in der Tat, in seiner rechtlichen Form ein katholisches Dogma.
Dies stellt eine Tatsache dar, von der man ausgehen muss. Bleibt noch zu wissen, ob der Papst, der Paul VI. sein wollte, die Vollmacht hat, etwas als Dogma unseres Glaubens zu definieren, was einer seiner Vorgänger mit einer ähnlichen Strenge als Irrtum verurteilt hat. 9. Diese Frage stellen, heißt auch schon, darauf zu antworten: wenn man nicht die päpstliche Unfehlbarkeit leugnen will — nach der Art eines Hans Küng — und die Relativität der Dogmen zulässt, was der verderblichste Aspekt der modernistischen Häresie ist, dann gibt es nur eine Lösung. Es ist diejenige, die wir schon aufgezeigt haben, indem wir uns auf den heiligen Alfons von Liguori bezogen: «Wenn ein Papst ein erklärter Häretiker wäre, es derjenige wäre, der öffentlich eine dem göttl. Gesetz entgegengesetzte Lehre definieren würde, so könnte er nicht durch ein Konzil abgesetzt werden, sondern als ein solcher erklärt werden, der seines Pontifikates verlustig gegangen ist aufgrund seiner Eigenschaft als Häretiker (Irrlehrer)»
— Ein Konzil von einem neuen Typ?
Gehen wir eine letzte (Wort-)Falle an, für die Paul VI. selbst verantwortlich ist, und auf die die Verfasser des Briefes des Klerus von Campos hereingefallen sind. Es handelt sich um folgenden Text:
«Gewisse Leute fragen sich, welches die Autorität ist, welches die theologische Einschätzung ist, die das Konzil beabsichtigt hat, seinen Lehren zuzuteilen, da es gezögert hat, feierliche dogmatische Definitionen zu geben, indem es dadurch das unfehlbare Lehramt der Kirche in Anspruch genommen hätte. Jeder, der sich auf die konziliare Erklärung vom 6. März 1964 bezieht, die am 16. November wiederholt wurde, weiß, welches die Antwort ist. Da das Konzil einen pastoralen Charakter hatte, hat dieses es vermieden, gemäß der außerordentlichen Art und Weise Dogmen zu verkünden, versehen mit der Note der Unfehlbarkeit. Dennoch hat dieses Konzil seinen Lehren die Autorität des höchsten ordentlichen Lehramtes zuerkannt, welche so offenkundig authentisch (echt) ist, dass es von allen Gläubigen angenommen werden muss gemäß den Normen, die das Konzil bezeichnet hat, wobei der Natur und dem Ziel eines jeden Dokumentes Rechnung zu tragen ist» (Mittwochaudienz, 12. Januar 1966).
Durch diesen Text von einem bewundernswerten Hell-Dunkel hat Paul VI. ohne weiteres in Irrtum geführt. Die Versammlung eines ökumenischen Konzils (Vaticanum II wäre das 21. Konzil der Geschichte), ist dies nicht schon eine außerordentliche Art und Weise, das päpstliche Lehramt auszuüben?
Mehr noch, mit dem Vorurteil spielend, das wir weiter oben angespielt haben, behauptet er zugleich, dass «das Konzil es vermieden hat, nach außergewöhnlicher Art Dogmen zu verkünden, versehen mit der Note der Unfehlbarkeit» und dass «diese Lehre des Konzils von allen Gläubigen angenommen werden muss». Wie könnte es denn eine Verpflichtung für die Gläubigen geben, eine nicht unfehlbare Lehre anzunehmen, das heißt eine Lehre, die irgendeinen Irrtum enthalten kann?
Und trotz dieser Verwirrungen, und man muss sagen, zu ihrer Sicherheit, haben sich viele damit beruhigt. Von dem Augenblick an, da Vaticanum II nach dem Ausspruch Paul VI., der ja in dieser Materie Fachmann war, nicht die ganze Kirche auf außerordentliche Weise gelehrt hätte, wäre alles möglich geworden, selbst das Unmögliche. Ein wahrer Papst könnte von nun an von der Höhe seines Lehrstuhles aus (vorausgesetzt, dies geschehe auf gewöhnliche und nicht auf außerordentliche Art) gleich welche Häresie auch immer lehren, und dies sogar, wenn er von einem ökumenischen Konzil unterstützt wird. Aber einmal vorausgesetzt, was noch zu beweisen wäre, dass Vaticanum II nur auf gewöhnliche Art und Weise gelehrt hat, so ist es nicht in Übereinstimmung mit der kath. Lehre, an die zuvor erinnert wurde, eine solche Schlussfolgerung zu ziehen.
Zum Schluss der Studie möchten wir, dass jeder verstehen möge, dass das Abenteuer in der Lehre voller Gefahren ist. Die christliche Lehre aber ist einfach und lichtvoll. Jeder, der sich bemüht, ehrlich in sie einzudringen, hat nichts davon zu befürchten; denn sie ist für den Geist befreiend. Umgekehrt aber führen ungewisse Berechnungen zu Unsinnigkeiten und, was noch schwerwiegender ist, wenn man sich daran klammert, bringen sie einen auf den fatalen Weg der Häresie 10 und des Schismas. Dies ist gerade erst vorgekommen im schmerzlichen Fall von Mgr. Lefebvre und seiner Bruderschaft“.
Für viele verbindet sich die Kleingläubigkeit mit einem Mangel an Treue der Lehre gegenüber, und gerade dies hindert sie an einem Aufschwung in Richtung zur Wahrheit hin. Aber für die, die mehr als alles andere an die Liebe zur Wahrheit gebunden sind — und die Wahrheit des Glaubens, das ist die Person des menschgewordenen Wortes selbst —, für diese ist es niemals zu spät, um wiedergutzumachen. Wir sind der Überzeugung, dass die Unterzeichner des öffentlichen Briefes des Klerus von Campos zu diesen gehören, und wir rechnen damit, dass diese bescheidene Arbeit dazu beitragen wird, ihnen zu helfen. Wir sind uns selber nur allzusehr bewusst, dass wir selbst eine Zeitlang tastend gesucht haben, als dass wir zu hastig diejenigen richten wollten, die ihrerseits nun tastend umhersuchen. Indessen ist es unsere Aufgabe, ihnen ins Gedächtnis zu rufen, dass man gegenüber dem Anruf Gottes nicht taub bleiben darf und dass es sich geziemt, dass man ihm bereitwillig diene.
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1 Diffusion de la Pensée Française, 1975. Dieses Buch enthält eine ganze Menge von Auskünften über die Lehre der Theologen, bekannter und nicht bekannter, und aus diesem Grunde haben wir uns schon gelegentlich dieses Buches bedient. Aber es beinhaltet nicht nur dieses, wie wir sehen werden.
Weisen wir noch darauf hin, dass dieses Buch eine bewegte Geschichte hat. Kaum gedruckt, wurde es vom Verkauf zurückgezogen, und zwar auf Anweisung seines Verfassers, aus Gründen, die noch nicht recht geklärt sind. Und dann wurde es plötzlich, neulich erst, aufs neue von dem Herausgeber verbreitet: dieses Mal aus weniger klaren Gründen vielleicht, wie aus den Umständen hervorgeht. Wie dem auch sei, es sind genügend Exemplare im Umlauf und zwar unter dem Vorwand, dass viele die Gelegenheit hätten, davon Kenntnis zu nehmen. Unter anderem gibt es davon eine spanische Übersetzung (vervielfaltigt, fotokopiert), und wohlverstanden das Original in Portugiesisch, aufgeteilt in Form einzelner, getrennter Artikel.
2 Heiliger Alfons von Liguori, vollständige Werke (oeuvres complètes), Bd. IX, S. 262.
3 Bemerken wir im vorübergehen, dass der gelehrte Verfasser sich fast ausschließlich auf Texte von Theologen stützt, die im allgemeinen zu den bedeutendsten gehören, aber praktisch niemals auf die Lehre des Lehramtes selbst. Diese Methode hat etwas Überraschendes an sich und bringt ein großes Risiko mit sich: das Risiko, die Gegebenheiten des Glaubens zu relativieren dadurch, dass sie unmerklich in den Rang theologischer Meinungen zurückgeführt werden. Wir unsererseits hüten uns davor, zu einem solchen Vorgehen Zuflucht zu nehmen, und wir ziehen es immer vor, vom Lehramt auszugehen und die Theologen nur im Zweifelsfall zu befragen oder in den Fällen, wo es noch eine Lücke gibt in den Formeln des Lehramtes.
4 Die Angabe der Seitenzahl bezieht sich auf: Akte Leo XIII., Bd. 5, Editions de la Bonne Presse.
5 Der Papst, insofern er allgemeiner Lehrer ist, hat seine Autorität von Christus empfangen, um in seinem Namen zu lehren. Seine Rolle besteht vor allem darin, das Depositum Fidei (Glaubensgut) authentisch auszusagen oder, anders ausgedrückt, dessen genauen Inhalt zu definieren (bestimmen). Der Papst sagt das Wort Gottes, und dieses Wort Gottes, da es in voller Sicherheit empfangen wurde, muss von der ganzen Kirche geglaubt werden, da es in der Lehre dargelegt wird. Bemerken wir noch, dass das Wort «definieren», wie auch einige andere Worte, eine scheinbare Schwierigkeit mit sich bringt, an der sich aber einige hartnäckig stoßen, die den genauen Sinn gewisser abstrakter Ausdrücke nicht kennen. «Bestimmen oder unfehlbar den wahren Sinn des göttlichen Glaubensgutes festlegen, das ist es, was man eine Glaubensdefinition nennt», sagt Martin Sola (La evolucion homogenes, n. 35). Eine solche Bestimmung (Festlegung) ereignet sich jedesmal, wenn der Papst, sich an die ganze Kirche wendend, diese oder jene Wahrheit als zu glaubende lehrt, das heißt, dass der oder jener Punkt zum Glaubensgut gehört.
6 Wenn es eine Lehre vorträgt, dann dogmatisiert das Lehramt in dem Sinne, dass es für das, was es erklärt, einen Charakter der absoluten Wahrhaftigkeit annimmt. Das ist der Grund, warum die Feinde der Kirche einen solchen Hass haben für das, was sie gerechterweise ihren «Dogmatismus» nennen. Die Gläubigen, die heute (um, wie sie glauben, die päpstliche Unfehlbarkeit zu retten) diesen absoluten Charakter relativieren, täuschen sich. Sie müssen sich davon Rechenschaft geben, dass das Dogma im täglichen Lehrunterricht der Kirche viel häufiger ist, als sie es denken möchten. «Ein Dogma (dogma catholicum) ist jede durch Gott übernatürlich geoffenbarte religiöse Wahrheit, die als solche von der Kirche unserem Glauben vorgelegt wird. Bei jedem Dogma muss man also einen doppelten Charakter unterscheiden: einen inneren oder objektiven Charakter, nämlich die Tatsache, dass es in der Offenbarung enthalten ist, und einen äußeren rechtlichen Charakter, nämlich die Proklamation (Verkündigung) durch die Kirche. (…) Die gewöhnliche Verkündigung geschah von Anfang an durch die fortwährenden Predigten, durch die Auferlegung der Glaubensregel vor der Taufe (Glaubensbekenntnis der Taufe, Symbol der Apostel, ‹Regula Fidei›), durch die Worte und Handlungen der Liturgie, durch die Einführung von Katechismen. Die außerordentliche Verkündigung beschränkt sich gewöhnlich auf gewisse wichtige Glaubenswahrheiten, die durch die Häresie bedroht sind. Dann definiert die Kirche die Glaubenswahrheiten in einem feierlichen Urteil (solemni judicio). So zum Beispiel die Gottheit Christi auf dem Konzil von Nicäa 325. Indessen sind die von dem ordentlichen Lehramt vorgelegten Glaubenswahrheiten genauso wie diejenigen vom außerordentlichen Lehramt definierten wahre Dogmen im eigentlichen Sinn des Wortes» (Barthmann, Abriss der Theologie, Bd. 1, Seite 22).
7 «Ecclesia igitur, evangelicae veritate fidelis viam Christi et Apostolorum sequitur, quando rationem libertatis religiosae tamquam dignitati hominis et Dei revelationi consonam agnoscit eamque fovet. Doctrinam a Magisterio et ab Apostolis acceptam, decursu temporum, custodivit et tradidit» (Nr. 12 Typis Polyglotta Vaticanis).
8 «Haec omnia et singula, quae in hac declaratione edicta sunt, placuerunt Sacrosanctum Concilli Patribus. Et Nos, Apostolica a Christo Nobis tradita potestate, illa, una cum Venerabilibus Patribus, in Spiritu Sancto approbamus, decernimus ac statuimus et quae ita synodaliter statuta sunt ad Dei gloriam promulgari iubemus. Romae, apud S. Petrum die VII mensis decembris anno MCMLXV. Ego PAULUS Catholicae ecclesiae Episcopus (Nr. 15, ebenda).
9 Syllabus, sechzehnter verurteilter Satz: «Es steht jedem Menschen frei, diejenige Religion anzunehmen und zu bekennen, die er im Lichte seiner Vernunft als wahr betrachtet.»
[Libertas praestantissimus Leo XIII: «Richten wir unser Augenmerk auf das, was für den einzelnen verlangt wird und was so sehr der Tugend der Religion widerstreitet, nämlich auf die sogenannte Kultusfreiheit. Sie besteht in ihrem innersten Wesen darin, dass es einem jeden überlassen bleibt, eine beliebige Religion oder gar keine zu bekennen.
Nun ist aber unter allen menschlichen Pflichten ohne Zweifel jene die höchste und heiligste, die uns Menschen befiehlt, Gott fromm und gläubig zu ehren. Es folgt dies notwendig daraus, dass wir stets in der Gewalt Gottes sind, durch Gottes Willen und Vorsehung geleitet werden und zu ihm zurückkehren müssen, von dem wir ausgegangen sind. (…) Wenn aber die Frage aufgeworfen wird, welcher von den vielen bestehenden und sich widersprechenden Religionen wir zu folgen haben, so antworten Vernunft und Natur: jener, die Gott vorgeschrieben hat! … Jene Freiheit, von der wir reden (Kultusfreiheit), würde dem Menschen das Recht zugestehen, die heiligste Pflicht ungestraft zu verletzen und zu vergessen, um sich alsdann vom unwandelbaren Guten dem Bösen zuzuwenden. Wir sagten schon, dass dies keine Freiheit ist, sondern das Verderben der Freiheit und die Knechtschaft des Geistes, der unter die Gewalt der Sünde geraten ist. (…) Ein gottloser Staat oder, was schließlich auch auf Gottesleugnung hinausläuft, ein Staat, der, wie man sagt, gegen alle Religionen gleichmäßig wohlwollend gesinnt ist und allen ohne Unterschied die gleichen Rechte zuerkennt, versündigt sich gegen die Gerechtigkeit wie gegen die Vernunft». (109/ 110/ 111, Seiten 101, 102 und 103: «Menschen und Gesellschaft in christlicher Schau» Dokumente, Dr. Marmy, Paulusverlag, Freiburg: Schweiz 1945.]
10 Wie wir es weiter oben gesehen haben, behaupten gewisse Leute, entgegen der katholischen Lehre, die wir gerade in Erinnerung gerufen haben, dass der Papst in seinem ordentlichen, universalen Lehramt nicht notwendigerweise vor dem Irrtum bewahrt wäre. Wenn man ihnen glauben will, so wäre der Papst nur unfehlbar, wenn seine Lehre mit der ganzen Tradition oder mit der Lehre des Episkopates (der Bischöfe) übereinstimmt. Diese Behauptung ist aber unsinnig und schließt in sich eine Häresie mit ein. Sie läuft in der Tat darauf hinaus, dass man sagt:
1. dass der Papst unfehlbar ist, wenn er sich nicht irrt, was eine lächerliche Verwechslung ist zwischen Unfehlbarkeit und Irrtumslosigkeit. Aber wer urteilt dann unfehlbar über die Irrtumslosigkeit? Das ist der breite Weg, der hinführt zum freien Urteil (wie im Protestantismus);
2. dass der Papst unfehlbar ist, wenn er durch seine Brüder bestärkt wird. Dann ist es also nicht mehr er, der sie bestärkt, da er ihre Zustimmung benötigt, um bestärkt zu sein (konzilare oder gallikanische Theorie).
Es ist nicht ohne Interesse, darauf hinzuweisen, dass eine internationale anglikanisch-katholische Kommission einen abschließenden Bericht ihrer Arbeiten veröffentlicht hat (Windsor 1981), in welchem man besonders dies lesen kann: «Die Lehre der Kirche wird verkündet, weil sie wahr ist: sie ist nicht einfachhin wahr, weil sie verkündet worden ist. … Weder die allgemeinen Konzilien noch die universalen Primaten (d. h. die Päpste) sind unfehlbar bewahrt vor dem Irrtum, selbst nicht in den offiziellen Erklärungen». Solche Formulierungen und einige andere mehr gleichen sehr stark jenen, die so mancher Bewunderer des Erzbischofs Lefebvre glaubt heute aussprechen zu können, um ihn zu verteidigen. Solche Darlegungen widersprechen derart der katholischen Lehre, dass der kluge Kardinal Ratzinger, der gegenwärtig das Ex-Offizium leitet, sich verpflichtet sah, solche Darlegungen als wenig vereinbar mit der traditionellen Lehre zu kennzeichnen (Documentation catholique, N. 1830, 16. Mai 1982, Seiten 497-514).
11 Siehe, Ecône Schlusspunkt, «Fortes in Fide», Nr. 21-22.
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Quelle: FORTES IN FIDE – SEPARATA, Jahrgang 1982 – vollständiges Heft. Verantwortlich für diese [deutschsprachige] Ausgabe: Dr. Pierre Cuttat, Basel.
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