Kriminelle Familienclans müssen konsequent durch Ermittlungsbehörden und Justiz bekämpft werden.

Polen verstärkt familienfreundliche Politik

Bildquelle: Visegrád Post

Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki kündigte am Dienstag (17. August) die Einführung einer neuen Sozialleistung für Familien an, eine Art „Familienbonus“ (Rodzinny Kapitał Opiekuńczy) als Teil des allgemeineren Programms „Polnische Ordnung“ (Polski Ład), eines kürzlich von der PiS ins Leben gerufenen New Deal à la polonaise.
 

12.000 Zloty pro Kind ab dem zweiten Kind

Es handelt sich um eine Beihilfe von 12.000 Zloty pro Kind (etwa 2.600 Euro), die Familien ab dem zweiten Kind gezahlt wird – entweder 1.000 Zloty pro Monat (220 Euro) für ein Jahr oder 500 Zloty pro Monat (110 Euro) für zwei Jahre. Es kann z. B. für einen Krippenplatz, eine Tagesmutter oder die Betreuung eines Kindes durch einen Elternteil verwendet werden. Diese Leistung, die im ersten Jahr rund 410 000 polnischen Kindern zugute kommen soll, wird unabhängig vom Einkommen der Eltern sein und ergänzt das schon bestehende Programm „500+“. Schließlich können Familien mit einem zweiten (oder mehreren) Kind(ern), das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Leistung noch keine 36 Monate alt ist/sind, die Leistung ebenfalls erhalten, bis das/die betreffende/n Kind/er das dritte Lebensjahr vollendet hat/haben. Davon sind rund 110.000 zusätzliche Kinder betroffen.

Die Familien sind die Zukunft der Nation

Ein moderner Staat, ein Wohlfahrtsstaat, ein Staat, der sich um die Würde des Menschen kümmert, muss sich in erster Linie um die Familien kümmern,

erklärte Mateusz Morawiecki bei dieser Gelegenheit und erinnerte daran, dass die liberale bzw. linke Opposition „Familien, insbesondere solche mit mehreren Kindern, sehr oft als etwas Ungewöhnliches… oder sogar Pathologisches ansieht, [während]

es die Familien sind, die den größten Beitrag zu unserer Gesellschaft leisten und die Zukunft unserer Nation gestalten“.

Für die polnische Familienministerin Marlena Maląg „wird es ein Anreiz sein, mehr Kinder zu bekommen, und es wird bessere Bedingungen für ihre Erziehung schaffen“, während Polen derzeit „vor ernsthaften Herausforderungen im Zusammenhang mit ungünstigen demographischen Trends steht“.

Dieser Beitrag erscjhien zuerst bei der VISEGRÁD POST, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.

Papst Franziskus: „Ohne Geburten gibt es keine Zukunft“

Der Papst eröffnete an diesem Freitag gemeinsam mit dem italienischen Premierminister Mario Draghi ein hochrangiges Diskussionsforum zur Geburtenrate in Italien. Dabei mahnte er eine Politik für Familien an, die dem rückläufigen Trend entgegenwirken kann. Wie dringend frischer Wind bei der Familienpolitik ist, zeigen die Daten: allein im Jahr 2020 sanken die Geburten in Italien um 30 Prozent.

Das Forum der Familienvereinigungen in Italien hat das Treffen im Auditorium della Conciliazione, nur wenige Schritte vom Vatikan entfernt, einberufen. Neben Premierminister Draghi nahm auch Papst Franziskus teil. Schließlich geht es bei den Arbeiten um ein Thema, das Franziskus erklärtermaßen am Herzen liegt. Und so dankte der Papst den Anwesenden in seiner Eröffnungsansprache für ihren Einsatz für eine Familienpolitik, die junge Leute dazu ermuntern könne, eine Familie zu gründen.

Junge Menschen stünden heute vor der „Unsicherheit des Arbeitsplatzes“ und den „immer weniger leistbaren Kosten“, die für das Aufziehen der Kinder aufzuwenden sind. Der Papst sprach in seiner Einlassung von seiner „Traurigkeit“ darüber, dass Frauen „am Arbeitsplatz entmutigt werden, Kinder zu bekommen oder ihren Bauch verstecken müssen.“ All dies sei „Treibsand, der eine Gesellschaft versinken lassen kann“, und der dazu beitrage, den „demographischen Winter“ in Italien nur noch „kälter und dunkler“ zu machen, gab Franziskus vor den Teilnehmern des Treffens zu bedenken. Diese vertreten zahlreiche Gesellschaftsbereiche, darunter Banken, Firmen, Versicherungen, Medienbetriebe, Sportvereinigungen und andere. 

Paare bekommen weniger Kinder, als sie eigentlich wollen

Mit Blick auf den jüngsten dramatischen Rückgang der Geburtenrate in Italien, die bereits in den Vorjahren stetig sank, betonte Franziskus, dass es diese Tendenz umzukehren gelte, „um Italien vom Leben ausgehend wieder in Gang zu bringen, ausgehend vom menschlichen Wesen.“ Ein besonderes Augenmerk legte Franziskus dabei auf die jungen Paare, die mittlerweile derart desillusioniert seien, dass – Statistik bei der Hand – nur die Hälfte darauf vertraue, „dass sie im Lauf ihres Lebens zwei Kinder bekommen können.“

Umfragen zufolge wollen die italienischen Paare durchschnittlich zwei Kinder. Doch die Realität sieht anders aus, mit einem Durchschnitt unter 1,5: „Italien verzeichnet so seit Jahren die niedrigste Geburtenrate in Europa“, betonte Franziskus – „in dem, was der ,alte‘ Kontinent wird, nicht mehr wegen seiner ruhmreichen Geschichte, sondern wegen seines hohen Altersdurchschnitts. Jedes Jahr ist es, als würde eine Stadt von 200.000 Einwohnern verschwinden, und das Jahr 2020 hat die niedrigste Geburtenrate seit der nationalen Einheit verzeichnet: nicht nur wegen Covid, sondern auch wegen einer ständigen und fortschreitenden Abnahme der Geburten, einem immer strengeren Winter.“

„Jedes Jahr ist es, als würde eine Stadt von 200.000 Einwohnern verschwinden“

Die Gedanken des Papstes gingen auch zu den Schwierigkeiten, die in Italien (und anderen Ländern) Eltern und Großeltern während der Lockdown-Phasen in den vergangenen Monaten ausgesetzt waren. Ihnen seien Überstunden abverlangt worden, die Wohnung musste als Arbeitsstelle und Schule herhalten, „und die Eltern mussten als Lehrer, Informatiker, Handwerker und Psychologen“ tätig werden. In dieser Situation seien auch die Großeltern wahre „Rettungsboote für die Familien“ gewesen, abgesehen von ihrer „Erinnerung, die uns für die Zukunft öffnet“: „Damit die Zukunft gut wird, gilt es also, sich um die Familien zu kümmern, vor allem um die jungen, die von Sorgen bestürmt werden, die riskieren, ihre Lebensprojekte auf Eis zu legen.“

Lob für die Einrichtung eines Familienbonus

„„Wie ist es möglich, dass eine Frau sich für das schönste Geschenk schämen muss, das das Leben anbieten kann?“

Und hier spricht der Papst eine Realität an, die besonders perfide ist: Frauen, die fürchten, wegen ihrer Schwangerschaft den Arbeitsplatz zu verlieren und deshalb versuchen, eine nahende Geburt so lange wie möglich geheim zu halten und ihren wachsenden Bauch zu verbergen: 

„Wie ist es möglich, dass eine Frau sich für das schönste Geschenk schämen muss, das das Leben anbieten kann? Nicht die Frau, sondern die Gesellschaft muss sich schämen, denn eine Gesellschaft, die das Leben nicht annimmt, hört auf zu leben. Kinder sind die Hoffnung, die ein Volk wieder aufleben lässt!“

Die italienische Realität im Blick drückte der Papst dann seine Zufriedenheit darüber aus, dass die italienische Regierung die Zahlung einer einmaligen Geldsumme für die Geburt eines Kindes auf den Weg gebracht hat. Bislang war eine solche Zahlung nicht vorgesehen, doch sie wurde innerhalb eines größeren Paketes für die Förderung von Familien jüngst auf den Weg gebracht. Der Papst verlieh in diesem Zusammenhang seiner Hoffnung Ausdruck, dass diese Zahlung „den konkreten Bedürfnissen der Familien entgegenkommt, die viele Opfer gebracht haben und noch bringen, und dass sie den Startschuss für soziale Reformen darstellt, die die Kinder und die Familien ins Zentrum stellen: „Wenn die Familien nicht im Zentrum der Gegenwart stehen, dann gibt es keine Zukunft; aber wenn die Familien wieder in Bewegung kommen, dann kommt alles in Bewegung.“

Geschenk, Nachhaltigkeit, Solidarität

Dem Papst ist klar, dass es sich um keine leichte Aufgabenstellung handelt, doch er blickt trotz allem optimistisch in die Zukunft. Er bot in seinen Ausführungen drei Gedanken an, die dabei unterstützend wirken könnten. Zuallererst die „Gabe“: „Jede Gabe erhält man, und das Leben ist das erste Geschenk, das jeder empfangen hat. Wir sind gerufen, es weiterzugeben. Und ein Kind ist die größte Gnade für alle und kommt vor allem anderen.“

Das Fehlen von Kindern verursache im Gegenzug eine Überalterung der Gesellschaft, was „implizit“ bedeute, dass „alles mit uns endet, dass nur unsere individuellen Interessen zählen“, so Franziskus. Vor allem in wohlhabenderen Gesellschaften sei oft festzustellen, dass „das Primat des Geschenkes“ nicht mehr als solches wahrgenommen werde und dass „mehr Indifferenz und weniger Solidarität, mehr Abgrenzungen und weniger Großzügigkeit“ herrschten, stellte der Papst fest, der als zweiten Gedenken seiner langen Ansprache die „Nachhaltigkeit“ anführte. Diese sei nicht nur „wirtschaftlich, technologisch und auf die Umwelt bezogen“ zu denken, sondern auch als eine „generationenbezogene Nachhaltigkeit“, betonte Franziskus.

„Die dramatischen Geburtenzahlen und die Schrecken der Pandemie erfordern Wandel und Verantwortung“

„Wir werden nicht in der Lage sein, die Produktion lebendig zu halten und die Umwelt zu bewahren, wenn wir nicht auf die Familien und die Kinder achten. Darum geht es beim nachhaltigen Wachstum“, so der Papst mit Blick auf Nachkriegsphasen, die stets mit einem explosionsartigen Anstieg der Geburtenraten einhergingen. Und auch heute, in der durch Corona notwendig gewordenen Wiederaufbauphase, dürfe man keine „kurzsichtigen Wachstumsmodelle“ verfolgen, „als ob für eine Vorbereitung des Morgen nur ein flüchtiges Justieren ausreiche. Nein, die dramatischen Zahlen der Geburten und die Schrecken der Pandemie erfordern Wandel und Verantwortung.“

In Verantwortung sieht der Papst auch die Schule, die nicht nur dafür da sein sollte, auswendig gelerntes Wissen einzutrichtern, sondern als „privilegierte Zeit für Begegnung und menschliches Wachstum“ verstanden werden sollte. Dabei zählten lange nicht nur die Noten, gab Franziskus zu bedenken:

„Jung zu bleiben kommt nicht davon, Selfies oder Retuschen zu machen“

„Es ist traurig, Modelle zu sehen, für die es nur wichtig ist, in Erscheinung zu treten, um schön, jung und in Form zu sein. Die jungen Leute wachsen nicht dank der Feuerwerke der Fassaden, sondern sie reifen, wenn sie von jemandem angezogen werden, der den Mut hat, große Träume zu verfolgen, sich für die anderen aufzuopfern, der Welt Gutes zu tun, in der wir leben. Und jung zu bleiben kommt nicht davon, Selfies oder Retuschen zu machen, sondern davon, sich eines Tages in den Augen seiner Kinder spiegeln zu können.“ Manchmal, so klagte der Papst, werde jedoch die scheinbare Wahrheit akzeptiert, dass eine Selbstverwirklichung Erfolg und Wohlstand bedeute, während die Kinder nur als Beiwerk gelten, das die eigenen persönlichen Ansprüche nicht behindern sollte. Diese Mentalität bezeichnete Franziskus als „Krebsgeschwür für die Gesellschaft“, das die Nachhaltigkeit der Zukunft unterminiere. 

Strukturelle Solidarität

Der dritte und letzte Gedankengang des Papstes galt dem Thema Solidarität. Diese müsse „strukturell“ sein, also nicht an eine Notsituation gebunden, sondern im normalen Leben der Familien integriert sein und somit auch eine Unterstützung für die Familienplanung bilden. Dazu brauche es jedoch eine weitsichtige Familienpolitik, die über kurzfristige Umfragewerte hinausgehe, betonte Franziskus. „Darin liegt der Unterschied zwischen einer guten Verwaltung des Allgemeingutes und darin, ein guter Politiker zu sein.“ Den jungen Menschen müssten dringend Garantien für eine ausreichend stabile Anstellung und für ihre Wohnsituation gegeben werden, damit sie nicht dazu getrieben würden, das Land zu verlassen, betonte Franziskus.

Dabei müsse auch die Wirtschaft einbezogen werden, so der Papst, der seinem Wunsch Ausdruck verlieh, dass auch Unternehmer und Firmen sich zunehmend dieser Sichtweise anschließen mögen. Achtsamkeit für die Mitarbeiter, die nicht unter untragbaren Bedingungen und Arbeitsdauern leiden sollten, aber auch die Idee, einen Teil des Ertrags an die Arbeiterschaft weiterzugeben, um deren Familien eine gute Entwicklung zu ermöglichen, sind nur einige der Denkanstöße, die das Kirchenoberhaupt dazu mit seinem hochkaratigen Publikum teilte: „Das ist eine Herausforderung nicht nur für Italien, sondern für viele Länder, die oft reich an Ressourcen sind, aber arm an Hoffnung.“

Abschließend dankte der Papst den Teilnehmern der Konferenz nochmals für ihren Einsatz, allen Hindernissen zum Trotz: „Manchmal wird es euch scheinen, als würdet ihr in der Wüste rufen oder gegen Windmühlen kämpfen. Aber geht vorwärts, gebt nicht auf, denn es ist schön, das Gute zu träumen und die Zukunft aufzubauen. Und ohne Geburten gibt es keine Zukunft.“

(vatican news – cs)

Vatikan startet weltweites „Jahr der Familie“

So sieht das Logo aus

Noch mal was von „Lumen fidei“ gehört? Nein? Dabei war das die erste Enzyklika von Papst Franziskus. Doch der schöne Text vom Juni 2013 ist in der Schublade verschwunden.

Ein solches Schicksal droht leider so manchem Vatikanpapier. Damit das mit „Amoris laetitia“ anders läuft, hat Papst Franziskus ein „Jahr der Familie – Amoris laetitia“ ausgerufen. Es startet an diesem Freitag und soll die Impulse des Schreibens wachhalten, mit dem Franziskus am 19. März 2016 seine Schlussfolgerungen aus gleich zwei vatikanischen Bischofssynoden zur Neujustierung der Ehe- und Familienseelsorge zog.

„Die fünf Jahre seit der Veröffentlichung von Amoris laetitia können ein Stimulus für die ganze Kirche sein, dieses wichtige Dokument, Ergebnis eines langen synodalen Wegs, wieder in die Hand zu nehmen.“ Das sagte US-Kardinal Kevin Farrell, Präfekt des Vatikan-Ministeriums für Laien, Familie und Leben, an diesem Donnerstag bei einer Online-Pressekonferenz im Vatikan. „Das Jahr der Familie – Amoris laetitia wird eine gute Gelegenheit, um die Früchte dieses Wegs noch reifer werden zu lassen, nicht nur in den verschiedenen Bereichen der Kirche, sondern auch in den Familien selbst.“

Gabriella Gambino gehört zur Führungsspitze des vatikanischen Familien-Ministeriums
Gabriella Gambino gehört zur Führungsspitze des vatikanischen Familien-Ministeriums

Ein Text, der das Wiederlesen lohnt

Tatsächlich ist „Amoris laetitia“ eine schöne Lektüre. Dem Text geht alle Säuerlichkeit ab; stattdessen liegt der Akzent, wie der Titel schon sagt, auf der Freude und dem Positiven. „Du und deine Frau“, „Die Zärtlichkeit der Umarmung“, „Unsere tägliche Liebe“, „Freude und Schönheit“, „Gott liebt das frohe Genießen seiner Kinder“ – so heißen einige Kapitel des Schreibens.

„Familien nicht mehr als bloßes Objekt der Seelsorge begreifen“

Kardinal Farrell erhofft sich von einer Relecture des Textes einen „Mentalitätswechsel“. „Wir sollten dazu übergehen, Familien nicht mehr als bloßes Objekt der Seelsorge zu begreifen, sondern als Subjekt. Die Familien sind voller Möglichkeiten und Gaben für die ganze Gesellschaft und für die Kirche, darum sollen sie in den Pfarreien und Bistümern zu Akteuren werden… Man sollte den Familien mehr Raum geben. Sie sind eine Botschaft der Hoffnung für die ganze Welt und vor allem für die jungen Leute…“

Nun spart „Amoris laetitia“ bei seinen Überlegungen zu Ehe und Familie aber auch die Kratzer im Bild nicht aus. Der Papst schreibt auch über die Brüche, die Unvollkommenheiten, die Gefährdungen. Da geht es etwa um Trennung, Scheidung, Wiederheirat. Und auch um das Thema Homosexualität – naturgemäß mit anderer Akzentsetzung als im jüngsten Dokument aus der Glaubenskongregation. Auch darum lohnt „Amoris laetitia“ mit seinem positiven Grundton eine neue Lektüre.

Gleich zwei Bischofssynoden im Vatikan beschäftigten sich seit Franziskus' Amtsantritt mit Ehe und Familie
Gleich zwei Bischofssynoden im Vatikan beschäftigten sich seit Franziskus‘ Amtsantritt mit Ehe und Familie

„Leider hat sich in den letzten Jahren die Debatte nur auf einen Teil des Dokuments konzentriert“

„Als Ehefrau und Mutter erlebe ich wie alle anderen auch die Mühen dieser Zeit, was Ehe und Familie betrifft“, sagte die Untersekretärin des vatikanischen Familien-Ministeriums, Gabriella Gambino. „Aber ich muss sagen, dass es bewegend ist, wenn ich an meinem Schreibtisch die Mails und Briefe aus aller Welt lese, die der Kirche viel Dankbarkeit und Hoffnung ausdrücken.“

In den letzten Jahren sei viel über „Amoris laetitia“ geschrieben und nachgedacht worden, so Frau Gambino. „Jetzt ist es Zeit zu handeln. ‚Amoris laetitia‘ hat uns viel zu sagen. Es enthält pastorale Strategien und Ratschläge, die wir mit Intelligenz und pastoraler Kreativität zwischen den Zeilen entdecken. Der Papst hat mehrmals gesagt, man solle den Text doch bitte nicht nur durch die ‚Was darf man und was darf man nicht‘-Brille lesen. Leider hat sich in den letzten Jahren die Debatte nur auf einen Teil des Dokuments konzentriert.“

Die berühmteste Fußnote der jüngeren Kirchengeschichte

Man könnte sogar noch genauer sagen: nur auf eine Fußnote. Es ist die Fußnote 351, in der Franziskus erklärt, wiederverheiratete Geschiedene könnten unter Umständen auch die „Hilfe der Sakramente“ erhalten. Diese Zeilen aus Kapitel acht von „Amoris laetitia“ rührten eine heftige Diskussion auf; mehrere Kardinäle teilten dem Papst schriftlich Zweifel („dubia“) mit. Ende Dezember stellte der Vatikan daraufhin klar, dass Franziskus‘ vorsichtige Öffnung in diesem Punkt „authentisches Lehramt“ sei.

„Fragen, die die Familien stark interessieren“

„In diesem Jahr sollten wir ‚Amoris laetitia“ als ein Ganzes lesen“, rät darum Frau Gambino. „Wir sollten alle geistlichen und pastoralen Aspekte des Dokuments in den Blick nehmen; man hat wenig von ihnen gesprochen, dabei gehen sie die breite Mehrheit der Familien stärker an. Denken wir an die Überlegungen zu den emotionalen, affektiven und sexuellen Elementen der Liebe; an die Offenheit für das Leben, an die verschiedenen Arten von Beziehung, die man in der Familie lebt; an die Ratschläge, was die moralische, geistige und sexuelle Erziehung der Kinder betrifft. All das sind Fragen, die die Familien stark interessieren…“

Das vatikanische Dikasterium für Laien, Familie und das Leben (so der offizielle Name der Einrichtung) hat eine Reihe von Arbeitshilfen erarbeitet und eine Homepage zum Familienjahr freigeschaltet – allerdings nicht auf Deutsch. Papst Franziskus will während des Themenjahres jeden Monat ein Video veröffentlichen. Und dann kann natürlich, wer will, ganz einfach noch mal in „Amoris laetitia“ lesen…

(vatican news – sk)

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„Wir können uns alle in einem Zimmer versammeln“, schreibt der aus den USA stammende Kardinal in einem Artikel der Vatikanzeitung L’Osservatore Romano. „Zuerst sprechen wir einen Lobpsalm, dann bitten wir uns gegenseitig um Vergebung.“ Das könne mit Worten oder mit einer Geste der Eheleute und der Kinder geschehen.

„Dann können wir das Sonntagsevangelium lesen und ein Gebet sprechen – in den Anliegen der Familie, unserer Lieben, der Kirche und der Welt. Und zum Schluss können wir dann unsere Familie und alle Familien, die wir kennen, dem Schutz Mariens anvertrauen.“

„Warum nicht mal ausprobieren?“

So etwas könne jede christliche Familie ohne größere Schwierigkeiten tun, glaubt Kardinal Farrell. Es gelte, die Worte Jesu ernstzunehmen, dass er anwesend sei, da wo „zwei oder drei“ in seinem Namen zusammenkämen (vgl. Mt 18.20).

„Und warum sollen wir nicht mal ausprobieren, eine Gemeinschaft aufzubauen?“, fährt Farrell in seinem Beitrag fort. Über Skype oder andere Audio- bzw. Video-Verbindungen könnten doch sonntags auch mehrere Familien zusammen beten. „Dabei können wir zum Beispiel unsere Kinder abwechselnd die Texte lesen lassen.“

Kardinal Farrell
Kardinal Farrell

Eine „etwas seltsame Zeit“

Die „etwas seltsame Zeit“ der Isolation und Quarantäne ist nach Ansicht von Kardinal Farrell eine gute Gelegenheit, „um den Reichtum und das Geschenk unserer Hauskirchen wiederzuentdecken“. Und er zitiert aus dem Schreiben von Papst Franziskus Amoris Laetitia: „Die Gegenwart des Herrn wohnt in der realen, konkreten Familie mit all ihren Leiden, ihren Kämpfen, ihren Freuden und ihrem täglichen Ringen.“ (Nr. 315)

(vatican news – sk)

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PAPST PAUL VI. 1968: ENZYKLIKA „HUMANAE VITAE“

ENZYKLIKA
SEINER HEILIGKEIT
PAUL PP. VI.

HUMANAE VITAE

ÜBER DIE WEITERGABE DES LEBENS

An die Ehrwürdigen Brüder, die Patriarchen, die Erzbischöfe,
Bischöfe und die übrigen Ortsordinarien, die mit dem Apostolischen Stuhl
in Frieden und Gemeinschaft leben,
an den Klerus und die Christgläubigen des ganzen katholischen Erdkreises sowie an alle Menschen guten Willens

EHRWÜRDIGE BRÜDER, LIEBE SÖHNE UND TÖCHTER!
GRUSS UND APOSTOLISCHEN SEGEN!

 

Die Weitergabe des Lebens

1. Die überaus ernste Aufgabe, menschliches Leben weiterzugeben, durch die die Gatten freie und bewußte Mitarbeiter des Schöpfergottes sind, erfüllt sie immer mit großer Freude; doch ist die Freude vielfach mit nicht geringen Schwierigkeiten und Bedrängnissen verbunden. Zu allen Zeiten stellte die Erfüllung dieser Aufgabe das Gewissen der Gatten vor schwere Probleme. Die jüngste Entwicklung jedoch, die die menschliche Gesellschaft nimmt, bringt derartige Veränderungen mit sich, daß sich neue Fragen erheben, denen die Kirche sich stellen muß, weil sie aufs engste mit menschlichem Leben und Glück zusammenhängen.

I. NEUE GESICHTSPUNKTE DES PROBLEMS:
DIE ZUSTÄNDIGKEIT DES KIRCHLICHEN LEHRAMTES

2. Die Veränderungen sind wirklich bedeutsam und verschiedenartig. Zunächst handelt es sich um die rasche Bevölkerungszunahme: viele fürchten, daß die Weltbevölkerung schneller zunimmt, als die zur Verfügung stehende Nahrung erlaubt. Dadurch wächst die Not in vielen Familien und in den Entwicklungsländern. Das kann staatliche Regierungen leicht dazu drängen, diese Gefahr mit radikalen Maßnahmen zu bekämpfen. Dazu erschweren nicht nur Arbeits- und Wohnverhältnisse, sondern auch gesteigerte Ansprüche wirtschaftlicher Art und im Hinblick auf die Erziehung und den Unterricht der Jugend den angemessenen Unterhalt einer größeren Zahl von Kindern. Wir erleben auch einen gewissen Wandel in der Auffassung von der Persönlichkeit der Frau und ihrer Aufgabe in der menschlichen Gesellschaft; ebenso in der Auffassung vom Wert der Gattenliebe in der Ehe und in der Beurteilung des ehelichen Verkehrs im Hinblick auf diese Liebe. Schließlich ist vor allem der staunenswerte Fortschritt des Menschen in der Beherrschung der Naturkräfte und deren rationaler Auswertung in Betracht zu ziehen. Diese Herrschaft sucht nun der Mensch auf sein ganzes Leben auszudehnen: auf seinen Körper, seine seelischen Kräfte, auf das soziale Leben und selbst auf die Gesetze, die die Weitergabe des Lebens regeln.

3. Diese Sachlage wirft neue Fragen auf. Wäre es nicht angebracht, angesichts der gegenwärtigen Lebensverhältnisse und der Bedeutung, die der eheliche Verkehr für die Harmonie und gegenseitige Treue der Gatten hat, die heute geltenden sittlichen Normen zu überprüfen? Zumal, wenn man erwägt, daß diese unter Umständen nur unter heroischen Opfern befolgt werden können? Könnte nicht das sogenannte Ganzheitsprinzip auf diesen Bereich angewandt werden und damit die Planung einer weniger großen, aber vernünftig geregelten Fruchtbarkeit einen physisch unfruchtbar machenden Akt in eine erlaubte und vorausschauende Geburtenlenkung verwandeln? Kann man nicht die Meinung vertreten, daß das Ziel des Dienstes an der Fortpflanzung mehr dem Eheleben als Ganzen aufgegeben sei als jedem einzelnen Akt? Man stellt auch die Frage, ob bei dem gesteigerten Verantwortungsbewußtsein des heutigen Menschen nicht die Zeit gekommen sei, wo die Weitergabe des Lebens mehr von Vernunft und freier Entscheidung bestimmt werden sollte als von gewissen biologischen Regelmäßigkeiten.

4. Zweifellos forderten solche Fragen vom kirchlichen Lehramt eine neue und vertiefte Überlegung über die Prinzipien der Ehemoral, die ihre Grundlage im natürlichen Sittengesetz haben, das durch die göttliche Offenbarung erhellt und bereichert wird. Kein gläubiger Christ wird bestreiten, daß die Auslegung des natürlichen Sittengesetzes zur Aufgabe des kirchlichen Lehramtes gehört. Denn zweifellos hat – wie Unsere Vorgänger wiederholt ausgesprochen haben (1) – Christus Jesus, als er dem Petrus und den übrigen Aposteln an seiner göttlichen Gewalt Anteil gab und sie aussandte, alle Völker zu lehren, was er uns geboten hat (2), sie zu zuverlässigen Wächtern und Auslegern des ganzen Sittengesetzes bestellt, das heißt nicht nur des evangelischen, sondern auch des natürlichen Sittengesetzes. Denn auch das natürliche Sittengesetz bringt den Willen Gottes zum Ausdruck, und dessen treue Befolgung ist ja allen Menschen zum ewigen Heil notwendig (3). In Erfüllung dieses Auftrags hat sich die Kirche zu allen Zeiten, besonders oft in letzter Zeit über die Natur der Ehe, über die sittlich geordnete Inanspruchnahme der ehelichen Rechte und die Pflichten der Eheleute in übereinstimmenden Dokumenten geäußert (4).

5. Im Bewußtsein dieser gleichen Aufgabe haben Wir den von Unserm Vorgänger Johannes XXIII. im März 1963 eingesetzten Ausschuß bestätigt und erweitert. Ihm gehörten außer vielen Gelehrten aus den betreffenden Fachgebieten auch Ehepaare an. Dieser Ausschuß sollte Gutachten einholen über die Fragen, die das eheliche Leben und vor allem die sittlich geordnete Geburtenregelung aufwirft; er sollte darüber hinaus die Ergebnisse seiner Studien so vorlegen, daß das kirchliche Lehramt eine den Erwartungen nicht nur der Gläubigen, sondern auch der übrigen Welt entsprechende Antwort geben könnte (5). Das Forschungsergebnis der Sachkundigen und die Gutachten vieler Unserer Brüder im Bischofsamt, die sie teils aus eigenem Antrieb einsandten, die teils von Uns erbeten waren, erlaubten Uns, dieses vielseitige Problem von allen Seiten aus sorgfältiger zu bedenken. Deshalb sagen Wir allen von Herzen Dank.

6. Die Folgerungen jedoch, zu denen der Ausschuß gelangt war, konnten für Uns kein sicheres und endgültiges Urteil darstellen, das Uns der Pflicht enthoben hätte, ein so bedeutsames Problem zum Gegenstand Unserer persönlichen Erwägung zu machen. Das war auch deshalb notwendig, weil es in der Vollversammlung des Ausschusses nicht zu einer vollen Übereinstimmung der Auffassungen über die vorzulegenden sittlichen Normen gekommen war; und vor allem, weil einige Lösungsvorschläge auftauchten, die von der Ehemoral, wie sie vom kirchlichen Lehramt bestimmt und beständig vorgelegt wurde, abwichen. Daher wollen Wir nun nach genauer Prüfung der Uns zugesandten Akten, nach reiflicher Überlegung, nach inständigem Gebet zu Gott, in kraft des von Christus Uns übertragenen Auftrags auf diese schwerwiegenden Fragen Unsere Antwort geben.

II. PRINZIPIEN DER KIRCHLICHEN LEHRE

Gesamtschau des Menschen

7. Die Frage der Weitergabe menschlichen Lebens darf – wie jede andere Frage, die das menschliche Leben angeht – nicht nur unter biologischen, psychologischen, demographischen, soziologischen Gesichtspunkten gesehen werden; man muß vielmehr den ganzen Menschen im Auge behalten, die gesamte Aufgabe, zu der er berufen ist; nicht nur seine natürliche und irdische Existenz, sondern auch seine übernatürliche und ewige. Da nun viele, die sich für künstliche Geburtenregelung einsetzen, sich dabei auf die Forderungen der ehelichen Liebe und der verantwortlichen Elternschaft berufen, ist es nötig, diese beiden bedeutsamen Elemente des ehelichen Lebens genauer zu bestimmen und zu beleuchten. – Dabei wollen Wir vor allem zurückgreifen auf die Pastoralkonstitution „Gaudium et spes„, in der sich jüngst das Zweite Vatikanische Konzil mit sehr hoher Autorität dazu geäußert hat.

Die eheliche Liebe

8. Die eheliche Liebe zeigt sich uns in ihrem wahren Wesen und Adel, wenn wir sie von ihrem Quellgrund her sehen; von Gott, der „Liebe ist (6)“, von ihm, dem Vater, „nach dem alle Vaterschaft im Himmel und auf Erden ihren Namen trägt (7)“. Weit davon entfernt, das bloße Produkt des Zufalls oder Ergebnis des blinden Ablaufs von Naturkräften zu sein, ist die Ehe in Wirklichkeit vom Schöpfergott in weiser Voraussicht so eingerichtet, daß sie in den Menschen seinen Liebesplan verwirklicht. Darum streben Mann und Frau durch ihre gegenseitige Hingabe, die ihnen in der Ehe eigen und ausschließlich ist, nach jener personalen Gemeinschaft, in der sie sich gegenseitig vollenden, um mit Gott zusammenzuwirken bei der Weckung und Erziehung neuen menschlichen Lebens. Darüber hinaus hat für die Getauften die Ehe die hohe Würde eines sakramentalen Gnadenzeichens, und bringt darin die Verbundenheit Christi mit seiner Kirche zum Ausdruck.

Eigenart der ehelichen Liebe

9. In diesem Licht wird die besondere Eigenart und Forderung der ehelichen Liebe deutlich. Es kommt sehr darauf an, daß man davon die rechte Vorstellung hat. An erster Stelle müssen wir sie als vollmenschliche Liebe sehen; das heißt als sinnenhaft und geistig zugleich. Sie entspringt darum nicht nur Trieb und Leidenschaft, sondern auch und vor allem einem Entscheid des freien Willens, der darauf hindrängt, in Freud und Leid des Alltags durchzuhalten, ja dadurch stärker zu werden: so werden dann die Gatten ein Herz und eine Seele und kommen gemeinsam zu ihrer menschlichen Vollendung. Weiterhin ist es Liebe, die aufs Ganze geht; jene besondere Form personaler Freundschaft, in der die Gatten alles großherzig miteinander teilen, weder unberechtigte Vorbehalte machen noch ihren eigenen Vorteil suchen. Wer seinen Gatten wirklich liebt, liebt ihn um seiner selbst willen, nicht nur wegen dessen, was er von ihm empfängt. Und es ist seine Freude, daß er durch seine Ganzhingabe bereichern darf. Die Liebe der Gatten ist zudem treu und ausschließlich bis zum Ende des Lebens; so wie sie Braut und Bräutigam an jenem Tag verstanden, da sie sich frei und klar bewußt durch das gegenseitige eheliche Jawort aneinander gebunden haben. Niemand kann behaupten, daß die Treue der Gatten – mag sie auch bisweilen schwer werden – unmöglich sei. Im Gegenteil. Zu allen Zeiten hatte sie ihren Adel und reiche Verdienste. Beispiele sehr vieler Ehepaare im Lauf der Jahrhunderte sind der Beweis dafür: Treue entspricht nicht nur dem Wesen der Ehe, sie ist darüber hinaus eine Quelle innigen, dauernden Glücks. Diese Liebe ist schließlich fruchtbar, da sie nicht ganz in der ehelichen Vereinigung aufgeht, sondern darüber hinaus fortzudauern strebt und neues Leben wecken will. „Ehe und eheliche Liebe sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet. Kinder sind gewiß die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr bei (8).“

Verantwortliche Elternschaft

10. Deshalb fordert die Liebe von den Ehegatten, daß sie ihre Aufgabe verantwortlicher Elternschaft richtig erkennen. Diese Aufgabe, auf die man heute mit gutem Recht ganz besonderen Wert legt, muß darum richtig verstanden werden. Sie muß aber unter verschiedenen berechtigten, miteinander zusammenhängenden Gesichtspunkten betrachtet werden. Was zunächst die biologischen Vorgänge angeht, bedeutet verantwortungsbewußte Elternschaft die Kenntnis und die Beachtung der mit ihnen zusammenhängenden Funktionen. So vermag der Mensch in seinen Fortpflanzungskräften die biologischen Gesetze zu entdecken, die zur menschlichen Person gehören (9). Was dann psychologisch Trieb und Leidenschaft betrifft, so meint verantwortungsbewußte Elternschaft ihre erforderliche Beherrschung durch Vernunft und Willen. Im Hinblick schließlich auf die gesundheitliche, wirtschaftliche, seelische und soziale Situation bedeutet verantwortungsbewußte Elternschaft, daß man entweder, nach klug abwägender Überlegung, sich hochherzig zu einem größeren Kinderreichtum entschließt, oder bei ernsten Gründen und unter Beobachtung des Sittengesetzes zur Entscheidung kommt, zeitweise oder dauernd auf weitere Kinder zu verzichten. Endlich und vor allem hat verantwortungsbewußte Elternschaft einen inneren Bezug zur sogenannten objektiven sittlichen Ordnung, die auf Gott zurückzuführen ist, und deren Deuterin das rechte Gewissen ist. Die Aufgabe verantwortungsbewußter Elternschaft verlangt von den Gatten, daß sie in Wahrung der rechten Güter- und Wertordnung ihre Pflichten gegenüber Gott, sich selbst, gegenüber ihrer Familie und der menschlichen Gesellschaft anerkennen. Daraus folgt, daß sie bei der Aufgabe, das Leben weiterzugeben, keineswegs ihrer Willkür folgen dürfen, gleichsam als hinge die Bestimmung der sittlich gangbaren Wege von ihrem eigenen und freien Ermessen ab. Sie sind vielmehr verpflichtet, ihr Verhalten auf den göttlichen Schöpfungsplan auszurichten, der einerseits im Wesen der Ehe selbst und ihrer Akte zum Ausdruck kommt, den anderseits die beständige Lehre der Kirche kundtut (10).

Achtung vor dem Wesen und der Zielsetzung des ehelichen Aktes

11. Jene Akte, die eine intime und keusche Vereinigung der Gatten darstellen und die das menschliche Leben weitertragen, sind, wie das letzte Konzil betont hat, „zu achten und zu ehren (11)“; sie bleiben auch sittlich erlaubt bei vorauszusehender Unfruchtbarkeit, wenn deren Ursache keineswegs im Willen der Gatten liegt; denn die Bestimmung dieser Akte, die Verbundenheit der Gatten zum Ausdruck zu bringen und zu bestärken, bleibt bestehen. Wie die Erfahrung lehrt, geht tatsächlich nicht aus jedem ehelichen Verkehr neues Leben hervor. Gott hat ja die natürlichen Gesetze und Zeiten der Fruchtbarkeit in seiner Weisheit so gefügt, daß diese schon von selbst Abstände in der Aufeinanderfolge der Geburten schaffen. Indem die Kirche die Menschen zur Beobachtung des von ihr in beständiger Lehre ausgelegten natürlichen Sittengesetzes anhält, lehrt sie nun, daß „jeder eheliche Akt“ von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens hingeordnet bleiben muß (12).

Untrennbarkeit von liebender Vereinigung und Fortpflanzung

12. Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Sinngehalte – liebende Vereinigung und Fortpflanzung -, die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen. Seiner innersten Struktur nach befähigt der eheliche Akt, indem er den Gatten und die Gattin aufs engste miteinander vereint, zugleich zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind. Wenn die beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung beachtet werden, behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz den Sinngehalt gegenseitiger und wahrer Liebe, und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft, zu der der Mensch berufen ist. Unserer Meinung nach sind die Menschen unserer Zeit durchaus imstande, die Vernunftgemäßheit dieser Lehre zu erfassen.

Treue zum Schöpfungsplan Gottes

13. Man weist ja mit Recht darauf hin, daß ein dem Partner aufgenötigter Verkehr, der weder auf sein Befinden noch auf seine berechtigten Wünsche Rücksicht nimmt, kein wahrer Akt der Liebe ist, daß solche Handlungsweise vielmehr dem widerspricht, was mit Recht die sittliche Ordnung für das Verhältnis der beiden Gatten zueinander verlangt. Ebenso muß man dann auch, wenn man darüber nachdenkt, zugeben: Ein Akt gegenseitiger Liebe widerspricht dem göttlichen Plan, nach dem die Ehe entworfen ist, und dem Willen des ersten Urhebers menschlichen Lebens, wenn er der vom Schöpfergott in ihn nach besonderen Gesetzen hineingelegten Eignung, zur Weckung neuen Lebens beizutragen, abträglich ist. Wenn jemand daher einerseits Gottes Gabe genießt und anderseits – wenn auch nur teilweise – Sinn und Ziel dieser Gabe ausschließt, handelt er somit im Widerspruch zur Natur des Mannes und der Frau und deren inniger Verbundenheit; er stellt sich damit gegen Gottes Plan und heiligen Willen. Wer das Geschenk ehelicher Liebe genießt und sich dabei an die Zeugungsgesetze hält, der verhält sich nicht, als wäre er Herr über die Quellen des Lebens, sondern er stellt sich vielmehr in den Dienst des auf den Schöpfer zurückgehenden Planes. Wie nämlich der Mensch ganz allgemein keine unbeschränkte Verfügungsmacht über seinen Körper hat, so im besonderen auch nicht über die Zeugungskräfte als solche, sind doch diese ihrer innersten Natur nach auf die Weckung menschlichen Lebens angelegt, dessen Ursprung Gott ist. „Das menschliche Leben muß allen etwas Heiliges sein“, mahnt Unser Vorgänger Johannes XXIII., „denn es verlangt von seinem ersten Aufkeimen an das schöpferische Eingreifen Gottes (13).“

Unerlaubte Wege der Geburtenregelung

14. Gemäß diesen fundamentalen Grundsätzen menschlicher und christlicher Eheauffassung müssen Wir noch einmal öffentlich erklären: Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung – auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen -, sind kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen (14). Gleicherweise muß, wie das kirchliche Lehramt des öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden (15). Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel (16). Man darf, um diese absichtlich unfruchtbar gemachten ehelichen Akte zu rechtfertigen, nicht als Argument geltend machen, man müsse das Übel wählen, das als das weniger schwere erscheine; auch nicht, daß solche Akte eine gewisse Einheit darstellen mit früheren oder nachfolgenden fruchtbaren Akten und deshalb an ihrer einen und gleichen Gutheit teilhaben. Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere sittliche Übel zu dulden, um ein größeres zu verhindern oder um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern (17), so ist es dennoch niemals erlaubt – auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen (18): das heißt etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muß; das gilt auch, wenn dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen, der Familie oder der menschlichen Gesellschaft zu schützen oder zu fördern. Völlig irrig ist deshalb die Meinung, ein absichtlich unfruchtbar gemachter und damit in sich unsittlicher ehelicher Akt könne durch die fruchtbaren ehelichen Akte des gesamtehelichen Lebens seine Rechtfertigung erhalten.

Erlaubtheit therapeutischer Mittel

15. Die Kirche hält aber jene therapeutischen Maßnahmen, die zur Heilung körperlicher Krankheiten notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus aller Voraussicht nach eine Zeugungsverhinderung eintritt. Voraussetzung dabei ist, daß diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt wird (19).

Erlaubte Inanspruchnahme unfruchtbarer Perioden

16. Allein dieser Lehre der Kirche über die Gestaltung der ehelichen Sittlichkeit halten einige heute entgegen, wie schon oben (Nr. 3) erwähnt, es sei Recht und Aufgabe der menschlichen Vernunft, die ihr von der Naturwelt dargebotenen Kräfte zu steuern und auf Ziele auszurichten, die dem Wohl des Menschen entsprechen. Ja, man fragt: Ist nicht in diesem Zusammenhang in vielen Situationen künstliche Geburtenregelung vernünftiger, wenn man nämlich damit mehr Frieden und Eintracht in der Familie erreichen und für die Erziehung schon lebender Kinder bessere Bedingungen schaffen kann? Auf diese Frage ist entschieden zu antworten: Die Kirche ist die erste, die den Einsatz der menschlichen Vernunft anerkennt und empfiehlt, wenn es um ein Werk geht, das den vernunftbegabten Menschen so eng mit seinem Schöpfer verbindet; aber ebenso betont sie, daß man sich dabei an die von Gott gesetzte Ordnung halten muß. Wenn also gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der Geburten – Gründe, die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation der Gatten oder aus äußeren Verhältnissen ergeben -, ist es nach kirchlicher Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken und die Kinderzahl so zu planen, daß die oben dargelegten sittlichen Grundsätze nicht verletzt werden (20). Die Kirche bleibt sich und ihrer Lehre treu, wenn sie einerseits die Berücksichtigung der empfängnisfreien Zeiten durch die Gatten für erlaubt hält, andererseits den Gebrauch direkt empfängnisverhütender Mittel als immer unerlaubt verwirft auch wenn für diese andere Praxis immer wieder ehrbare und schwerwiegende Gründe angeführt werden. Tatsächlich handelt es sich um zwei ganz unterschiedliche Verhaltensweisen: bei der ersten machen die Eheleute von einer naturgegebenen Möglichkeit rechtmäßig Gebrauch; bei der anderen dagegen hindern sie den Zeugungsvorgang bei seinem natürlichen Ablauf. Zweifellos sind in beiden Fällen die Gatten sich einig, daß sie aus guten Gründen Kinder vermeiden wollen, und dabei möchten sie auch sicher sein. Jedoch ist zu bemerken, daß nur im ersten Fall die Gatten sich in fruchtbaren Zeiten des ehelichen Verkehrs enthalten können, wenn aus berechtigten Gründen keine weiteren Kinder mehr wünschenswert sind. In den empfängnisfreien Zeiten aber vollziehen sie dann den ehelichen Verkehr zur Bezeugung der gegenseitigen Liebe und zur Wahrung der versprochenen Treue. Wenn die Eheleute sich so verhalten, geben sie wirklich ein Zeugnis der rechten Liebe.

Ernste Folgen der Methoden einer künstlichen Geburtenregelung

17. Verständige Menschen können sich noch besser von der Wahrheit der kirchlichen Lehre überzeugen, wenn sie ihr Augenmerk auf die Folgen der Methoden der künstlichen Geburtenregelung richten. Man sollte vor allem bedenken, wie bei solcher Handlungsweise sich ein breiter und leichter Weg einerseits zur ehelichen Untreue, anderseits zur allgemeinen Aufweichung der sittlichen Zucht auftun könnte. Man braucht nicht viel Erfahrung, um zu wissen, wie schwach der Mensch ist, und um zu begreifen, daß der Mensch – besonders der Jugendliche, der gegenüber seiner Triebwelt so verwundbar ist – anspornender Hilfe bedarf, um das Sittengesetz zu beobachten, und daß es unverantwortlich wäre, wenn man ihm die Verletzung des Gesetzes selbst erleichterte. Auch muß man wohl befürchten: Männer, die sich an empfängnisverhütende Mittel gewöhnt haben, könnten die Ehrfurcht vor der Frau verlieren, und, ohne auf ihr körperliches Wohl und seelisches Gleichgewicht Rücksicht zu nehmen, sie zum bloßen Werkzeug ihrer Triebbefriedigung erniedrigen und nicht mehr als Partnerin ansehen, der man Achtung und Liebe schuldet. Schließlich ist sehr zu bedenken, welch gefährliche Macht man auf diese Weise jenen staatlichen Behörden in die Hand gäbe, die sich über sittliche Grundsätze hinwegsetzen. Wer könnte es Staatsregierungen verwehren, zur Überwindung der Schwierigkeiten ihrer Nationen für sich in Anspruch zu nehmen, was man Ehegatten als erlaubte Lösung ihrer Familienprobleme zugesteht? Wer könnte Regierungen hindern, empfängnisverhütende Methoden zu fördern, die ihnen am wirksamsten zu sein scheinen, ja sogar ihre Anwendung allgemein vorzuschreiben, wo immer es ihnen notwendig erscheint? Auf diese Weise könnte es geschehen, daß man, um Schwierigkeiten persönlicher, familiärer oder sozialer Art, die sich aus der Befolgung des göttlichen Gesetzes ergeben, zu vermeiden, es dem Ermessen staatlicher Behörden zugestände, sich in die ganz persönliche und intime Aufgabe der Eheleute einzumischen. Will man nicht den Dienst an der Weitergabe des Lebens menschlicher Willkür überlassen, dann muß man für die Verfügungsmacht des Menschen über den eigenen Körper und seine natürlichen Funktionen unüberschreitbare Grenzen anerkennen, die von niemand, sei es Privatperson oder öffentliche Autorität, verletzt werden dürfen. Diese Grenzen bestimmen sich einzig aus der Ehrfurcht, die dem menschlichen Leibe in seiner Ganzheit und seinen natürlichen Funktionen geschuldet wird: und zwar entsprechend den oben dargelegten Grundsätzen und dem recht verstandenen sogenannten Ganzheitsprinzip, so wie es Unser Vorgänger Pius XII. erläutert hat (21).

Die Kirche als Garant der wahren Werte des Menschen

18. Es ist vorauszusehen, daß vielleicht nicht alle diese überkommene Lehre ohne weiteres annehmen werden; es werden sich, verstärkt durch die modernen Kommunikationsmittel, zu viele Gegenstimmen gegen das Wort der Kirche erheben. Die Kirche aber, die es nicht überrascht, daß sie ebenso wie ihr göttlicher Stifter gesetzt ist „zum Zeichen, dem widersprochen wird (22)“, steht dennoch zu ihrem Auftrag, das gesamte Sittengesetz, das natürliche und evangelische, demütig, aber auch fest zu verkünden. Die Kirche ist ja nicht Urheberin dieser beiden Gesetze; sie kann deshalb darüber nicht nach eigenem Ermessen entscheiden, sondern nur Wächterin und Auslegerin sein; niemals darf sie etwas für erlaubt erklären, was in Wirklichkeit unerlaubt ist, weil das seiner Natur nach dem wahren Wohl des Menschen widerspricht. Indem sie das eheliche Sittengesetz unverkürzt wahrt, weiß die Kirche sehr wohl, daß sie zum Aufbau echter menschlicher Kultur beiträgt; darüber hinaus spornt sie den Menschen an, sich nicht seiner Verantwortung dadurch zu entziehen, daß er sich auf technische Mittel verläßt; damit sichert sie die Würde der Eheleute. Indem die Kirche so dem Beispiel und der Lehre unseres göttlichen Erlösers getreu vorgeht, zeigt sie, daß ihre aufrichtige und uneigennützige Liebe den Menschen begleitet: sie will ihm helfen in dieser Welt, daß er wirklich als Kind am Leben des lebendigen Gottes teilhat, der aller Menschen Vater ist (23).

III. SEELSORGLICHE RICHTLINIEN

Die Kirche als Mutter und Lehrmeisterin

19. Unsere Worte wären nicht der volle und deutliche Ausdruck der Gedanken und Sorgen der Kirche, der Mutter und Lehrmeisterin aller Völker, wenn sie den Menschen, die sie zur treuen Befolgung von Gottes Gebot über die Ehe auffordern, nicht auch in den schweren Situationen, unter denen heute Familien und Völker leiden, Hilfen böten bei der Durchführung einer sittlich geordneten Geburtenregelung. Die Kirche kann sich ja zu den Menschen nicht anders verhalten als unser göttlicher Erlöser: sie kennt die Schwachheit der Menschen, sie hat Erbarmen mit den Scharen, sie nimmt sich der Sünder an; sie muß aber jenes Gesetz lehren, das wirklich das Gesetz des menschlichen Lebens ist: jenes Lebens, das auf seine ursprüngliche Wahrheit zurückgeführt, von Gottes Geist bewegt wird (24).

Möglichkeit der Beobachtung des göttlichen Gesetzes

20. Die Verwirklichung der Lehre über die rechte Geburtenregelung, die die Kirche als Gottes Gebot selbst verkündet, erscheint zweifellos vielen schwer, ja sogar ganz unmöglich. Aber wie jedes besonders hohe und wertvolle Gut verlangt dieses Gesetz vom einzelnen Menschen, von der Familie und von der menschlichen Gesellschaft feste Entschlüsse und viele Anstrengungen. Ja, seine Befolgung ist nicht möglich ohne die helfende Gnade Gottes, die den guten Willen des Menschen stützt und stärkt. Wer aber tiefer nachdenkt, wird erkennen, daß diese Anstrengungen die Würde des Menschen erhöhen und beitragen zum Wohl der menschlichen Gesellschaft.

Selbstbeherrschung

21. Sittlich geordnete Geburtenregelung aber verlangt von den Gatten vor allem eine volle Anerkennung und Wertschätzung der wahren Güter des Lebens und der Familie, ferner eine ständige Bemühung um allseitige Beherrschung ihrer selbst und ihres Trieblebens. Ganz sicher ist diese geistige Herrschaft über den Naturtrieb ohne Askese nicht möglich. Nur so vermag man die dem ehelichen Leben eigentümlichen Ausdrucksformen der Liebe in Einklang zu bringen mit der rechten Ordnung. Das gilt besonders für jene Zeiten, in denen man Enthaltsamkeit üben muß. Solche Selbstzucht, Ausdruck ehelicher Keuschheit, braucht keineswegs der Gattenliebe zu schaden; sie erfüllt sie vielmehr mit einem höheren Sinn für Menschlichkeit. Solche Selbstzucht verlangt zwar beständiges Sich-Mühen; ihre heilsame Kraft aber führt die Gatten zu einer volleren Entfaltung ihrer selbst und macht sie reich an geistlichen Gütern. Sie schenkt der Familie wahren Frieden und hilft, auch sonstige Schwierigkeiten zu meistern. Sie fördert bei den Gatten gegenseitige Achtung und Besorgtsein füreinander; sie hilft den Eheleuten, ungezügelte Selbstsucht, die der wahren Liebe widerspricht, zu überwinden, sie hebt bei ihnen das Verantwortungsbewußtsein für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie verleiht den Eltern bei der Erziehung der Kinder eine innerlich begründete, wirkungsvollere Autorität: dementsprechend werden dann Kinder und junge Menschen mit fortschreitendem Alter zu den wahren menschlichen Werten die rechte Einstellung bekommen und die Kräfte ihres Geistes und ihrer Sinne in glücklicher Harmonie entfalten.

Schaffung einer für die Keuschheit gedeihlichen Atmosphäre

22. Bei dieser Gelegenheit wollen Wir die Erzieher und alle, die für das Gemeinwohl der menschlichen Gesellschaft verantwortlich sind, an die Notwendigkeit erinnern, ein Klima zu schaffen, das geschlechtlich zuchtvolles Verhalten begünstigt. So überwindet wahre Freiheit Ungebundenheit durch Wahrung der sittlichen Ordnung. Alle, denen der Fortschritt der menschlichen Kultur und der Schutz der wesentlichen Güter der Seele am Herzen liegt, müssen einstimmig verurteilen, was bei den modernen Massenmedien dazu beiträgt, die Sinne aufzupeitschen und Sittenverfall zu verbreiten, ebenso jede Form von Pornographie in Schrift, Wort und Darstellung. Man soll doch nicht versuchen, solche Entartung mit Berufung auf Kunst und Wissenschaft zu rechtfertigen (25) oder mit dem Hinweis auf die Freiheit, die vielleicht in diesem Bereich die staatlichen Stellen gewähren.

Appell an die staatlichen Behörden

23. Daher richten Wir das Wort an die Regierungen, denen vor allem die Verantwortung für den Schutz des Gemeinwohls obliegt und die soviel zur Wahrung der guten Sitten beitragen können: Duldet niemals, daß die guten Sitten eurer Völker untergraben werden; verhindert unter allen Umständen, daß durch Gesetze in die Familie, die Keimzelle des Staates, Praktiken eindringen, die zum natürlichen und göttlichen Gesetz im Widerspruch stehen. Um das Problem des Bevölkerungszuwachses zu lösen, kann und muß die staatliche Gewalt einen anderen Weg gehen: den einer weisen und vorausschauenden Familien- und Bildungspolitik, die das Sittengesetz und die Freiheit der Bürger sicherstellt. Wir wissen sehr wohl um die Schwierigkeiten, die hier die Regierungen haben, zumal in den Entwicklungsländern. Unser Verständnis für diese begründeten Sorgen beweist Unsere Enzyklika „Populorum progressio“. Hier aber wiederholen Wir mit Unserem Vorgänger Johannes XXIII.: „Bei Behandlung und Lösung dieser Fragen darf der Mensch weder Wege gehen noch Mittel anwenden, die im Widerspruch zu seiner Würde stehen, wie sie von jenen ungescheut angeboten werden, die vom Menschen und seinem Leben rein materialistisch denken. Unserer Überzeugung nach läßt sich die Frage nur lösen, wenn beim wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt sowohl der einzelnen wie des ganzen Menschheitsgeschlechtes die echt menschlichen Güter und Werte geachtet und gemehrt werden (26).“ Sehr zu Unrecht würde man die göttliche Vorsehung für das verantwortlich machen, was im Gegenteil eine Folge kurzsichtiger Politik ist, mangelnden Sinns für soziale Gerechtigkeit, selbstsüchtiger Bereicherung, schließlich fauler Nachlässigkeit in der Übernahme von Anstrengungen, die ein Volk mit all seinen Bürgern zu höherem Lebensstandard führen könnten (27). Möchten doch alle Verantwortlichen, auf die es ankommt – wie es einige schon ausgezeichnet tun -, immer wieder mit allen Kräften ans Werk gehen. Man darf nicht nachlassen im Eifer, sich innerhalb der großen Menschenfamilie gegenseitig zu helfen; hier öffnet sich, meinen Wir, ein schier unbegrenztes Betätigungsfeld für die großen überstaatlichen Einrichtungen.

An die Wissenschaftler

24. Wir möchten nun Unsern Appell an die Männer der Wissenschaft richten, „die dem Wohl von Ehe und Familie und dem Frieden des Gewissens sehr dienen, wenn sie durch ihre gemeinsame wissenschaftliche Arbeit die Voraussetzungen für eine sittlich einwandfreie Geburtenregelung genauer zu klären versuchen (28)“. Vor allem ist zu wünschen – was schon Pius XII. gesagt hat -, daß aufbauend auf dem Wissen um die natürlichen Zyklen die Medizin für eine sittlich geordnete Geburtenregelung sichere Grundlagen zu schaffen vermag (29). So werden dann die Wissenschaftler – besonders die Katholiken unter ihnen – durch ihren Beitrag beweisen, daß es so ist, wie die Kirche lehrt: daß nämlich „es keinen wahren Widerspruch geben kann zwischen den göttlichen Gesetzen hinsichtlich der Übermittlung des Lebens und dem, was echter ehelicher Liebe dient (30)“.

An die christlichen Eheleute

25. Nun richtet sich Unser Wort insbesondere an Unsere Söhne und Töchter, besonders an diejenigen, die Gott beruft, ihm im Ehestande zu dienen. Indem die Kirche die unumstößlichen Forderungen des göttlichen Gesetzes weitergibt, verkündet sie das Heil und schließt in den Sakramenten Wege der Gnade auf: dadurch wird der Mensch eine neue Schöpfung, die in Liebe und echter Freiheit dem erhabenen Plan seines Schöpfers und Erlösers entspricht und Sinn hat für die leichte Last Christi (31). Indem sie in Demut seiner Stimme folgen, sollen die christlichen Eheleute daran denken, daß ihre Berufung zum christlichen Leben, die in der Taufe gründet, im Sakrament der Ehe entfaltet und gefestigt wurde. So werden sie „gestärkt und gleichsam geweiht“, um ihre Aufgaben treu erfüllen, ihre Berufung zur Vollendung führen und vor der Welt das ihnen aufgetragene christliche Zeugnis geben zu können (32). Diese Aufgabe hat der Herr ihnen anvertraut, damit sie den Menschen jenes heilige und doch milde Gesetz offenbar machen, das ihre gegenseitige Liebe und ihr Zusammenwirken mit der Liebe Gottes, des Urhebers menschlichen Lebens, innig vereint. Daß für das Leben christlicher Eheleute bisweilen ernste Schwierigkeiten auftreten, leugnen Wir keineswegs: denn wie für jeden von uns ist auch für sie „die Pforte eng und schmal der Weg, der zum Leben führt (33)“. Dennoch wird die Hoffnung auf dieses Leben wie ein hellstrahlendes Licht ihren Weg erleuchten, wenn sie tapferen Sinnes bemüht sind, „nüchtern, gerecht und gottesfürchtig in dieser Welt zu leben (34)“, wohl wissend, daß „die Gestalt dieser Welt vergeht (35)“. Deshalb sollen die Eheleute die ihnen auferlegten Opfer bereitwillig auf sich nehmen, gestärkt durch den Glauben und die Hoffnung, die „nicht zuschanden werden läßt: denn die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsere Herzen durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ward (36)“. Sie sollen ferner in inständigem Gebet die Hilfe Gottes erflehen und vor allem aus der immer strömenden Quelle der Eucharistie Gnade und Liebe schöpfen. Sollten aber Sünden ihren Weg hemmen, dann mögen sie nicht den Mut verlieren, sondern demütig und beharrlich zur Barmherzigkeit Gottes ihre Zuflucht nehmen, die ihnen im Bußsakrament in reichem Maße geschenkt wird. So können die Eheleute zu der ihnen als Gatten eigenen Vollkommenheit kommen, wie der Apostel sie kennzeichnet: „Ihr Männer, liebet eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt hat … So sollen die Männer ihre Frauen lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. Hat doch niemand je sein eigenes Fleisch gehaßt, sondern er hegt und pflegt es wie Christus seine Kirche … Dieses Geheimnis ist groß: ich meine im Hinblick auf Christus und die Kirche. Wohlan, so liebe jeder von euch seine Frau ebenso wie sich selbst; die Frau aber stehe in Ehrfurcht zum Manne (37).“

Familienapostolat

26. Eine der edelsten Früchte, die aus dem unentwegten Bemühen der Eheleute um die Befolgung des göttlichen Gesetzes heranreift, ist der häufige Wunsch der Eheleute, andere an ihrer Erfahrung teilhaben zu lassen. So fügt sich dem weiten Bereich der Laienberufung ein neues Apostolat ausgezeichneter Art ein: der Dienst jener aneinander, die in gleicher Situation stehen: die Eheleute übernehmen für andere Eheleute, denen gegenüber sie sich als Führer erweisen, eine apostolische Aufgabe. Das scheint heute eine besonders zeitgemäße Form des Apostolates zu sein (38).

An die Ärzte und ihre Helfer

27. Große Hochachtung zollen Wir den Ärzten und ihren Helfern, die in der Ausübung ihres Berufes mehr darauf schauen, was ein christliches Berufsethos von ihnen fordert als auf rein menschliche Interessen. Sie mögen beharrlich bei dem Vorsatz bleiben, sich für die Lösungen einzusetzen, die dem Glauben und der Vernunft entsprechen; sie mögen sich auch bemühen, ihre Berufskollegen für die gleiche Einstellung zu gewinnen. Zudem sollen sie es als besondere Aufgabe ihres Berufes betrachten, sich das notwendige Wissen zu erwerben, um in diesem schwierigen Bereich Eheleute, die zu ihnen kommen, recht beraten und ihnen verantwortbare Wege zeigen zu können, wie es mit Fug und Recht von ihnen erwartet wird.

An die Priester

28. Liebe Priester, liebe Söhne! Durch euren heiligen Beruf seid ihr Berater und geistliche Führer der einzelnen Menschen wie der Familien. Voll Vertrauen möchten Wir Uns an euch wenden. Eure Pflicht ist es ja – Unser Wort gilt besonders den Lehrern der Moraltheologie -, die kirchliche Ehelehre unverfälscht und offen vorzulegen. Gebt an erster Stelle ihr bei der Ausübung eures Amtes das Beispiel aufrichtigen Gehorsams, der innerlich und nach außen dem kirchlichen Lehramt zu leisten ist. Wie ihr wohl wißt, verpflichtet euch dieser Gehorsam nicht so sehr wegen der beigebrachten Beweisgründe, als wegen des Lichtes des Heiligen Geistes, mit dem besonders die Hirten der Kirche bei der Darlegung der Wahrheit ausgestattet sind (39). Ihr wißt auch, daß es zur Wahrung des inneren Friedens der einzelnen und der Einheit des christlichen Volkes von größter Bedeutung ist, daß in Sitten- wie in Glaubensfragen alle dem kirchlichen Lehramt gehorchen und die gleiche Sprache sprechen. Deshalb machen Wir Uns die eindringlichen Worte des großen Apostels Paulus zu eigen und appellieren erneut an euch aus ganzem Herzen: „Ich ermahne euch, Brüder, … daß Ihr alle in Eintracht redet; keine Parteiungen soll es unter euch geben, vielmehr sollt ihr im gleichen Sinn und in gleicher Überzeugung zusammenstehen (40).“

29. Ferner, wenn nichts von der Heilsiehre Christi zu unterschlagen eine hervorragende Ausdrucksform der Liebe ist, so muß dies immer mit Duldsamkeit und Liebe verbunden sein; dafür hat der Herr selbst durch sein Wort und Werk den Menschen ein Beispiel gegeben. Denn obwohl er gekommen war; nicht um die Welt zu richten, sondern zu retten (41), war er zwar unerbittlich streng gegen die Sünde, aber geduldig und barmherzig gegenüber den Sündern. Bei ihren Schwierigkeiten und Nöten sollten die Eheleute im Wort und im mitfühlenden Herzen des Priesters ein Echo der Stimme und der Liebe unseres Erlösers finden. Redet mit Zuversicht, liebe Söhne, überzeugt, daß der Heilige Geist, welcher dem Lehramt bei der Darlegung der rechten Lehre beisteht, die Herzen der Gläubigen erleuchtet und sie zur Zustimmung einlädt. Es geht nicht ohne Gebet. Lehrt es die Eheleute; unterweist sie, daß sie oft, mit großem Glauben, zu den Sakramenten der Eucharistie und der Buße kommen und niemals wegen ihrer Schwachheit den Mut verlieren.

An die Bischöfe

30. Liebe und ehrwürdige Brüder im Bischofsamt! Am Ende dieses Rundschreibens wenden Wir Uns in Ehrerbietung und Liebe an euch. Mit euch teilen Wir besonders eng die Sorgen um das geistliche Wohl des Gottesvolkes. An euch richtet sich Unsere dringende Bitte: Setzt euch, an der Spitze eurer Mitarbeiter, der Priester, und eurer Gläubigen restlos und unverzüglich ein für Schutz und Heiligkeit der Ehe; dafür, daß damit das Leben in der Ehe zu menschlicher und christlicher Vollendung kommt. Das sollt ihr als die größte und verantwortungsvollste Aufgabe ansehen, die euch heute anvertraut ist. Ihr wißt sehr wohl, daß dieser Hirtendienst eine gewisse Abstimmung der pastoralen Bemühungen aufeinander erfordert, die alle Bereiche menschlichen Tuns umfaßt: den wirtschaftlichen, den der Bildung und den gesellschaftlichen. Gleichzeitiger Fortschritt auf allen diesen Gebieten wird das Leben von Eltern und Kindern in der Familie erträglicher, leichter und froher machen. Bei ehrfürchtiger Wahrung von Gottes Plan mit der Welt wird auch das Leben der menschlichen Gesellschaft durch brüderliche Liebe reicher und durch wahren Frieden gesicherter werden.

SCHLUSSWORT

31. Euch, ehrwürdige Brüder, liebe Söhne und Töchter, und euch alle, Menschen guten Willens, rufen Wir auf zu einem wahrhaft großen Werk der Erziehung und des Fortschritts und der Liebe. Wir stützen Uns dabei auf die feste Lehre der Kirche, die der Nachfolger des heiligen Petrus, gemeinsam mit den Brüdern im katholischen Bischofsamt, treu bewahrt und auslegt. Dieses wahrhaft große Werk, davon sind Wir fest überzeugt, gereicht sowohl der Welt wie der Kirche zum Segen. Nur wenn der Mensch sich an die von Gott in seine Natur eingeschriebenen und darum weise und liebevoll zu achtenden Gesetze hält, kann er zum wahren, sehnlichst erstrebten Glück gelangen. Für dieses große Werk erflehen Wir nicht nur euch allen, sondern besonders den Eheleuten, vom allheiligen und allbarmherzigen Gott die Fülle himmlischer Gnade und erteilen euch als deren Unterpfand von Herzen Unseren Apostolischen Segen.

Rom, bei St. Peter, am 25. Juli, am Fest des heiligen Apostels Jakobus 1968, im sechsten Jahre Unseres Pontifikats.

PAUL PP. VI.


Anmerkungen

1) Vgl. Pius IX., Enz. Qui Pluribus, 9. Nov. 1846: Pius IX. P. M. Acta, Bd. 1, S. 9-10; Pius X., Enz. Singulari Quadam, 24. Sept. 1912: AAS 4 (1912), S. 658; Pius XI., Enz. Casti Connubii, 31. Dezember 1930: AAS 22 (1930), S. 579-581; Pius XII., Ansprache Magnificate Dominum, an den katholischen Weltepiskopat, 2. Nov. 1954: AAS 46 (1954), S. 671-672; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961), S. 457.

2) Vgl. Mt 28,18-19.

3) Vgl. Mt 7,21.

4) Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. CIII; Leo XIII., Enz. Arcanum, 10. Febr. 1880: Acta Leonis XIII., 2 (1881), S. 26-29; Pius XI., Enz. Divini Illius Magistri, 31. Dez. 1929: AAS 22 (1930), S. 56-61; Enz. Casti ConnubiiAAS 22 (1930), S. 545-546; Pius XII., Ansprache an die italienische medizinisch-biologische Vereinigung vom hl. Lukas, 12. Nov. 1944: Ansprache und Radiobotschaften, VI, S. 191-192; An die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 835-854; An den Kongreß des Fronte della Famiglia und der Vereinigung der kinderreichen Familien, 28. Nov. 1951: AAS 43 (1951), S. 857-859; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735; Johannes XXIII., Enz. Mater et MagistraAAS 53 (1961), S. 446-447; Codex luris Canonici, c. 1067; c. 1068, § 1; c. 1076, §§ 1-2; 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 47-52.

5) Vgl. Paul VI., Ansprache an das Kardinalskollegium, 23. Juni 1964: AAS 56 (1964), S. 588; An die Kommission zum Studium der Probleme der Bevölkerung, der Familie und der Geburten, 27. März 1965: AAS 57 (1965), S. 388; An den Nationalkongreß der italienischen Vereinigung der Hebammen und Gynäkologen, 29. Okt. 1966: AAS 58 (1966), S. 1168.

6) Vgl. 1 Joh 4-8.

7) Vgl. Eph 3,15.

8) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50.

9) Vgl. S. Thom. Aqu., S. Th., I-II, qu. 94, a. 2.

10) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50 und 51.

11) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 49.

12) Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii: AAS 92 (1930), S. 560; Pius XII., Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt.1951: AAS 43 (1951), S. 843.

13) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et MagistraAAS 53 (1961), S. 447.

14) Vgl. Catechisrnus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI., Enz. Casti ConnubiiAAS 22 (1930), S. 562-564; Pius XII., Ansprache an die italienische medizinisch-biologische Vereinigung vom hl. Lukas, 12. Nov. 1944: Ansprache und Radiobotschaften, VI (1944), S. 191-192; Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 842-843; S. 857-859; Johannes XXIII., Enz. Pacem in Terris, 11. April 1963: AAS 55 (1963), S. 259-260; 2. Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, Nr. 51.

15) Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii: AAS 22 (1930), S. 565; Dekret d. Hl. Off., 22. Februar 1940, AAS 32 (1940), S. 73; Pius XII., Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 843-844; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735.

16) Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI., Enz. Casti Connubii: AAS 22 (1930), S. 559-561; Pius XII., An die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 843; AAS 45 (1953), S. 674-675; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra: AAS 53 (1961), S. 447.

17) Vgl. Pius XII., Ansprache an den Nationalkongreß der Vereinigung kath. Juristen Italiens, 6. Dez. 1953: AAS 45 (1953), S. 798-799.

18) Vgl. Röm 3,8.

19) Vgl. Pius XII., Ansprache an die Teilnehmer des 26. Kongresses der italien. Gesellschaft für Urologie, 8.7.1953: AAS 45 (1953), S. 674-675; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735.

20) Vgl. Pius XII., Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 846.

21) Vgl. Pius XII., Ansprache an die Teilnehmer des 26. Kongresses der italien. Gesellschaft für Urologie, 8.7.1953: AAS 45 (1953), S. 674-675; AAS 48 (1956), S. 46l-462.

22) Vgl. Lk 2,34.

23) Vgl. Paul VI., Enz. Populorum Progressio, 26. März 1967, Nr. 21.

24) Vgl. Röm 8.

25) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Dekret Inter Mirifica über die sozialen Kommunikationsmittel, Nr. 6-7.

26) Vgl. Enz. Mater et MagistraAAS 53 (1961), S. 447.

27) Vgl. Enz. Populorum Progressio, Nr. 48-55.

28) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 52.

29) Vgl. Pius XII., Ansprache an den Kongreß des Fronte della Famiglia und der Vereinigung der kinderreichen FamilienAAS 43 (1951), S. 859.

30) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 51.

31) Vgl. Mt 11,30.

32) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 48; Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35.

33) Mt 7,14; vgl. Hebr 12,11.

34) Vgl. Tit 2,12.

35) Vgl. 1 Kor 7,31.

36) Vgl. Röm 5,5.

37) Eph 5,25.28-29.32-33.

38) Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35 und 41; Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 48-49; 2. Vatikanisches Konzil, Dekret Apostolicam Actuositatem, Nr. 11.

39) Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 25.

40) Vgl. 1 Kor 1,10.

41) Vgl. Joh 3,17.

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Quelle

 

Eine eigene Votivmesse von der Heiligen Familie?

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Wahrscheinlich genügt die Messe in besonderen Anliegen
„Für die Familien“

Pater Edward McNamara, Professor für Liturgie und Studiendekan der Theologischen Fakultät am Päpstlichen Athenäum „Regina Apostolorum“ in Rom, beantwortet eine Frage zu einer bestimmten Votivmesse.

Frage: Unter den Votivmessen der Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten von Amerika gibt es keine „Von der Heiligen Familie“. Meine Frage lautet nun: Darf man nach den Regeln für Votivmessen die Präsidialgebete vom Fest der Heiligen Familie nehmen, um zu anderer Zeit eine solche Votivmesse zu feiern? Ich nehme an, dass das nicht der Fall ist. Doch angesichts der Bedeutung, die die Familie in der heutigen Zeit in der Kirche besitzt, stelle ich noch eine weitere Frage: Wie müsste man vorgehen, wenn man eine Votivmesse von der Heiligen Familie vorschlagen wollte, und wo müsste man den Vorschlag einreichen? – A.B., Kemerovo, Russland

Pater Edward McNamara: Ich denke, man könnte das Problem lösen, indem man sich dafür entscheidet, unter den „Messen in besonderen Anliegen“ die Messe „Für die Familien“ (Nr. 43) zu feiern. In den Präsidialgebeten dieser Messe wird die Heilige Familie ausdrücklich erwähnt:

Eröffnungsvers: „Ehre deinen Vater und deine Mutter: Das ist ein Hauptgebot, und ihm folgt die Verheißung: damit es dir gut geht und du lange lebst auf der Erde“ (Eph 6,2-3).

Tagesgebet: „Gütiger Gott, du hast die Familie zur Grundlage der menschlichen Gesellschaft gemacht. Das Beispiel der Heiligen Familie stärke in uns die Liebe und den Gehorsam, auf denen jede Gemeinschaft ruht, damit wir in der ewigen Freude deine Hausgenossen werden. Darum bitten wir durch Jesus Christus, deinen Sohn, unseren Herrn und Gott, der in der Einheit des Heiligen Geistes mit dir lebt und herrscht in alle Ewigkeit.“

Gabengebet: „Herr, unser Gott, wir bringen das Opfer der Versöhnung dar. Erhöre unser Gebet und erhalte unsere Familien in deiner Gnade und in deinem Frieden. Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn.“

Kommunionvers: „Kann denn eine Frau ihr Kindlein vergessen, eine Mutter ihren leiblichen Sohn? Und selbst wenn sie ihn vergessen würde: Ich vergesse dich nicht.“ (Jes 49,15).

Schlussgebet: „Gott, unser Vater, du hast uns mit dem Brot des Himmels gestärkt. Bleibe bei uns mit deiner Gnade, damit wir das Vorbild der Heiligen Familie nachahmen und nach der Mühsal dieses Lebens in ihrer Gemeinschaft das Erbe erlangen, das du deinen Kindern bereitet hast. Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn.“

Ich würde sagen, dass diese neue Messe in besonderen Anliegen es unnötig macht, die Präsidialgebete vom Fest der Heiligen Familie zu entlehnen und das ist wahrscheinlich auch der Grund, weswegen diese Möglichkeit nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

In der außerordentlichen Form hatte man die Möglichkeit, die Gebete vom Fest der Heiligen Familie für eine Votivmesse zu verwenden, aber das damalige Messbuch enthielt auch keine Messe wie die oben erwähnte.

Übersetzt von P. Thomas Fox, LC aus dem englischen Originalartikel https://zenit.org/articles/liturgy-q-a-masses-for-the-holy-family/

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Quelle

Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia

Papst Franziskus gibt eine Generalaudienz für die Bischöfe der Deutschen Bischofskonferenz anlässlich ihres Besuchs "ad Limina Apostolorum" am 19. November 2015 im Vatikan.

Papst Franziskus gibt eine Generalaudienz für die Bischöfe der Deutschen Bischofskonferenz anlässlich ihres Besuchs „ad Limina Apostolorum“ am 19. November 2015 im Vatikan.

„Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird,
ist auch die Freude der Kirche“

Wort der deutschen Bischöfe

 

Wir freuen uns sehr über das große Geschenk, das Papst Franziskus mit seinem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Amoris laetitia der Kirche und allen Menschen guten Willens gemacht hat, die sich für ein gelingendes Leben in Ehe und Familie einsetzen. Er hat darin die Erträge des synodalen Weges zusammengefasst und weitergeführt, den die Kirche in den Jahren 2014 und 2015 mit ihm beschreiten konnte. Zugleich hat er die Gedanken und Überlegungen mit der Botschaft der Bibel, der Tradition der Kirche und mit seiner eigenen seelsorgerlichen Erfahrung zu einer überzeugenden Einheit verwoben. Gerade die alltagsnahe und lebensbejahende Sprache, in der Papst Franziskus von Ehe, Partnerschaft, Sexualität, Elternschaft, Familie und vor allem von der Liebe spricht, macht Amoris laetitia zu einer inspirierenden Quelle für das Leben von Ehe und Familie. Wir laden alle herzlich dazu ein, das Schreiben des Papstes zu lesen und zu studieren. Dabei kann es, wie Papst Franziskus selbst betont, „sowohl für die Familien als auch für die in der Familienpastoral Tätigen nutzbringender sein, wenn sie es Abschnitt für Abschnitt geduldig vertiefen oder wenn sie darin nach dem suchen, was sie in der jeweiligen konkreten Situation brauchen“ (AL Nr. 7). In besonderer Weise empfehlen wir die Lektüre des 4. Kapitels über „Die Liebe in der Ehe“. In der Betrachtung über 1 Kor 13 legt der Heilige Vater ein gutes Fundament, die verschiedenen pastoralen Herausforderungen im Licht der Heiligen Schrift zu lesen und zu konkreten Handlungen zu führen. Denn „das Sakrament der Ehe ist nicht eine gesellschaftliche Konvention, ein leerer Ritus oder das bloße äußere Zeichen einer Verpflichtung. Das Sakrament ist eine Gabe für die Heiligung und Erlösung der Eheleute, denn ihr gegenseitiges Sichgehören macht die Beziehung Christi zur Kirche sakramental gegenwärtig“ (AL Nr. 72). So ist die christliche Ehe ein sichtbares Zeichen für die Liebe Gottes und deren wirksame Kraft: ein Stück gelebte Kirche. Darum spricht die Kirche von Ehe und Familie als von einer Kirche im Kleinen, einer „Hauskirche“.

Als Erstes sagen wir Dank, nicht nur dem Heiligen Vater für seine Impulse, sondern auch all jenen, die sich in der Vorbereitung und Begleitung des synodalen Weges eingesetzt haben, bei den Befragungen im Vorfeld und in der fachlichen Aufbereitung. Danke auch für alles Gebet, das die Synodenteilnehmer und ihre Beratungen begleitet hat. Alle haben auf ihre je eigene Weise dazu beigetragen, dass dieser synodale Weg ein Weg der ganzen Kirche war.

Auf diesem Weg wurden uns auch die vielfältigen Lebenssituationen der Ehepaare und Familien von heute deutlich. Wir sehen mit großem Respekt, welche Anstrengungen in Gesellschaft, Beruf und Erziehung Menschen heute zu bewältigen haben. Alle, die tagtäglich partnerschaftliche Treue, elterliche Liebe, Fürsorge und Erziehung, Solidarität zwischen den Generationen und aufrechte Beziehungen in ihrem familiären Umfeld leben, leisten einen unendlich wertvollen Beitrag für die Gesellschaft, vor allem aber füreinander. Der unermüdliche Einsatz der Eltern, die ihre Kinder ins Leben begleiten und zu selbstverantwortlichen Persönlichkeiten heranbilden, ist unersetzbar. Deshalb danken wir besonders den Eheleuten und den Familien für ihr Lebens- und Glaubenszeugnis. Soweit es uns möglich ist, wollen wir Menschen auf diesem Weg unterstützen.

Welche Konsequenzen ergeben sich nun aus Amoris laetitia für die Ehe- und Familienseelsorge in Deutschland? Vieles davon wird in den konkreten pastoralen Situationen entwickelt werden müssen. Wir nennen daher nur einige wichtige Leitpunkte. Dies sind erste Schwerpunkte, denen wir uns in der folgenden Zeit besonders widmen wollen. Damit ist der Reichtum von Amoris laetitia nicht annähernd ausgeschöpft. Wir wollen uns mit dem Evangelium von der Familie, wie es in Amoris laetitia entfaltet wurde, auch weiterhin befassen und weitere Schwerpunkte entfalten. An dieser Stelle thematisieren wir zunächst:

  • die Ehevorbereitung;
  • die Ehebegleitung;
  • die Stärkung der Familie als Lernort des Glaubens;
  • den Umgang mit Zerbrechlichkeit: begleiten – unterscheiden –

 

Ehevorbereitung

Am Anfang der pastoralen Begleitung von Paaren, Eheleuten und Familien steht die Ehevorbereitung. „Die komplexe gesellschaftliche Wirklichkeit und die Herausforderungen, mit denen sich die Familien heute auseinandersetzen müssen, erfordern einen größeren Einsatz der ganzen christlichen Gemeinde im Hinblick auf die Vorbereitung der Brautleute  auf die Ehe“ (AL Nr. 206). Wir möchten, dass Paare, die um eine kirchliche Trauung bitten, erfahren, dass wir uns über ihren Entschluss freuen, denn „die Freude der Liebe … ist auch die Freude der Kirche“ (AL Nr. 1). Wir laden sie herzlich ein, mit uns zusammen ihre  konkrete Lebenssituation in den Blick zu nehmen und die spirituelle und auch sakramentale Dimension ihrer Partnerschaft zu erschließen. Hier bedarf es weiterer Anstrengungen zur Entwicklung  eines  Ehekatechumenats,  der  den  Weg zur  Ehe  als  bewussten  Glaubensweg begleitet. In den deutschen Diözesen verfügen wir bereits über zahlreiche Modelle, Initiativen und Projekte für eine Vorbereitung auf die Ehe, angefangen von der Förderung junger Menschen in ihrer Beziehungsfähigkeit, etwa in Jugendarbeit, Religionsunterricht und Familienpastoral, über Paar- und Eheseminare bis hin zur unmittelbaren Vorbereitung des Trauungsgottesdienstes. Viele dieser Angebote finden aber zu punktuell statt und erreichen zu wenige Paare. Das hohe Gut, das das Ehesakrament aus dem Glauben heraus bedeutet, wird jungen Paaren oft zu wenig vermittelt.

Unsere Ehevorbereitungspastoral bedarf daher einer Intensivierung, eines verbindlicheren und zugleich überzeugenderen Charakters. Vor Ort wie auch im Austausch auf diözesaner und überdiözesaner Ebene gilt es, diese seelsorgerlichen Angebote weiterzuentwickeln und auszuweiten.

 

Ehebegleitung

Wir sehen uns auch in der Pflicht, die Bemühungen um die Ehebegleitung zu verstärken. Dabei soll vor allem das Gelingende mit allen Mühen und Früchten wertgeschätzt werden. Es soll in Gottesdiensten an besonderen Festen und zu Ehejubiläen gefeiert werden. Wichtig ist auch, auf das Sakrament der Ehe und seine Sinnhaftigkeit stärker in der Verkündigung, in der Predigt und in der Erwachsenenbildung einzugehen. Andererseits aber genügt es nicht, sich auf die Verkündigung von Prinzipien zurückzuziehen. „Uns kommt ein verantwortungsvollerer und großherzigerer Einsatz zu, der darin besteht, die Gründe und die Motivationen aufzuzeigen, sich für die Ehe und die Familie zu entscheiden“ (AL Nr. 35). Ausdrücklich fördern wir alle Bemühungen von Ehe- und Familienkreisen in Pfarreien, Verbänden und geistlichen Gemeinschaften. In all dem liegt uns die Entfaltung einer Ehe- und Familienspiritualität besonders am Herzen. Von hervorgehobener Bedeutung sind auch die in unserem Land sehr zahlreichen konfessionsverbindenden Ehen. Ihre Situation bedeutet eine besondere Herausforderung, aber ebenso auch eine Chance im ökumenischen Dialog. Wir wissen, dass in einer solchen Ehe der Schmerz der Trennung zwischen den Kirchen besonders stark wahrgenommen wird. Dies wird sicherlich besonders bei der Frage der Taufe und der Erziehung der gemeinsamen Kinder oder bei der Feier der Erstkommunion bzw.  Konfirmation erfahren.

Vor allem die noch nicht mögliche volle Gemeinschaft im Herrenmahl lässt den Schmerz der Spaltung der Christenheit in solchen Ehen und Familien deutlich werden. Wir sind uns bewusst, dass es nicht leicht ist, die katholische Position in unserer Zeit zu vermitteln und zugleich in pastoraler Verantwortung mit dieser Frage umzugehen.

Neben der Wertschätzung des Gelingens ist in der Begleitung von Ehepaaren und Familien auch die Hilfe bei Problemen und Schwierigkeiten unverzichtbar. Familien stehen fast täglich in Situationen, die ihnen das Leben schwer machen. Das Spektrum reicht von ökonomischen Herausforderungen   über   Krankheiten,   körperliche   Beeinträchtigungen,   Erziehungs- und Beziehungsprobleme, Wohnungsnot, Arbeitsplatzverlust, Sorge und Pflege für altgewordene Eltern bis hin zum Tod von Familienangehörigen. Entsprechend vielfältig muss das Hilfeangebot ausgestaltet sein. Die Dienste der Caritas, die Angebote der Ehe- und Familienpastoral und der kirchlichen Beratungsstellen sowie auch die unmittelbare Ansprechbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pfarrseelsorge und in den kirchlichen Einrichtungen wie etwa den Kindertagesstätten leisten hier bereits jetzt sehr viel. Allen, die hier engagiert arbeiten, sagen wir an dieser Stelle unseren herzlichen Dank. Nur so kann Kirche menschenfreundlich und hilfsbereit im Alltag der Menschen erlebt werden. Uns allen gilt der Appell aus Amoris laetitia: „In den schwierigen Situationen, welche die am meisten Bedürftigen erleben, muss die Kirche besonders achtsam sein, um zu verstehen, zu trösten, einzubeziehen“ (AL Nr. 49).

 

Familie als Lernort des Glaubens stärken

Mit Amoris laetitia weisen wir auf die besondere Bedeutung der Familie als Lernort des Glaubens hin: „Die Erziehung der Kinder muss von einem Weg der Glaubensweitergabe geprägt sein“ (AL Nr. 287). Familien sind der Ort der ersten personalen Beziehungen und bilden einen intimen Erfahrungsraum. Kinder haben ein besonders feines Gespür für die großen Fragen des Lebens und Eltern können ihre Kinder für diese Fragen sensibilisieren. Hilfreich sind tägliche Rituale wie das gemeinsame Gebet oder das Segenskreuz, das sie  ihnen auf die Stirn zeichnen. Auch die bewusste Gestaltung des Sonntags sowie kirchlicher Feste in der Familie eröffnet einen Zugang zur religiösen Erziehung und zur Weitergabe des Glaubens. Eltern wollen ihren Kindern Orientierung für den Lebensweg geben. Dazu gehört auch, über den eigenen Glauben zu sprechen: „Der Glaube ist ein Geschenk Gottes, das in der Taufe empfangen wird, und nicht das Ergebnis eines menschlichen Tuns, doch die Eltern sind Werkzeuge Gottes für seine Reifung und Entfaltung“ (AL Nr. 287). Dafür suchen Familien nach gemeinsamen und tragfähigen Ausdrucksformen. Die Gestaltung religiöser Elemente  und Rituale im Familienleben braucht nicht das Außergewöhnliche, sondern die Nähe zum Alltag. Wir möchten Eltern und Großeltern darin unterstützen, immer wieder neu geeignete Formen zu suchen und zu finden. Kinder brauchen Erwachsene, die sie in ihren Fragen und ihrem Suchen begleiten. Kinder fordern Erwachsene mit ihren Fragen aber auch heraus. Das kann dazu beitragen, dass Erwachsene ihren Glauben und ihre religiöse Praxis überdenken  und in ihrem Glauben wachsen. So kann das Miteinander von Kindern und Erwachsenen eine echte Schule des Glaubens sein. Diese Prozesse wollen wir verstärkt seelsorglich begleiten, zumal das Religiöse im Familienleben seine Selbstverständlichkeit weithin verloren hat.

 

Umgang mit Zerbrechlichkeit:
begleiten – unterscheiden – eingliedern

Trotz allen guten Willens der Eheleute und trotz aller Vorbereitung auf die Ehe geschieht es, dass Beziehungen zerbrechen. Menschen sehen sich vor dem Scherbenhaufen ihres auf eine Partnerschaft gegründeten Lebensentwurfs. Sie leiden daran, dass sie scheitern und ihrem Ideal einer lebenslangen Liebe und Partnerschaft nicht gerecht werden können. Zu ihren Selbstzweifeln kommen oft genug wirtschaftliche Sorgen. Besonders betroffen sind die  Kinder einer zerbrechenden Beziehung. In dieser Notlage ist es Aufgabe der Kirche, Menschen zu begleiten und zu stützen. Diesen Dienst nehmen in vielen Fällen die kirchlichen Beratungsstellen und die Alleinerziehendenseelsorge wahr. Doch in der alltäglichen Pastoral ist es notwendig, hier noch viel mehr ein offenes Ohr und ein weites Herz zu haben, damit es gelingt, „dazu anzuregen, sich der Gnade zu öffnen“ (AL Nr. 37).

So möchten wir auch auf die Frage des kirchlichen Umgangs mit den Personen eingehen, die nach einer Scheidung zivilrechtlich wieder geheiratet haben und sich nach dem Empfang des Bußsakraments und der Eucharistie sehnen. Die Unauflöslichkeit der Ehe gehört zum unverzichtbaren Glaubensgut der Kirche. Amoris laetitia lässt daran ebenso wenig Zweifel wie an der Notwendigkeit eines differenzierenden Blickes auf die jeweiligen Lebenssituationen der Menschen. „Daher sind Urteile zu vermeiden, welche die Komplexität der verschiedenen Situationen nicht berücksichtigen. Es ist erforderlich, auf die Art und  Weise zu achten, in der Menschen leben und aufgrund ihres Zustands leiden.“ (AL Nr. 296) Amoris laetitia stellt die drei Aspekte Begleiten, Unterscheiden und Eingliedern als zentrale Leitbegriffe heraus, ausgehend von der Grundfeststellung: „Niemand darf auf ewig verurteilt werden, denn das ist nicht die Logik des Evangeliums!“ (AL Nr. 297) In Lebenssituationen, die oft genug als aufreibend und belastend erlebt werden, sollen die Betroffenen erfahren können, dass ihre Kirche sie nicht fallen lässt. Im Umgang mit den wiederverheiratet Geschiedenen muss deutlich werden, dass sie zur Kirche gehören, Gott ihnen seine Liebe  nicht entzieht und sie gerufen sind, die Gottes- und Nächstenliebe zu praktizieren und echte Zeugen Jesu Christi zu sein. Der Heilige Vater unterstreicht den Aspekt der Begleitung deutlich, indem er sagt: „Sie sollen sich nicht nur als nicht exkommuniziert fühlen, sondern können als lebendige Glieder der Kirche leben und reifen, indem sie diese wie eine Mutter empfinden, die sie immer aufnimmt, sich liebevoll um sie kümmert und sie auf dem Weg des Lebens und des Evangeliums ermutigt.“ (AL Nr. 299)

Was der Papst in diesem Zusammenhang mit Unterscheiden meint, wird deutlich, wenn er in Amoris laetitia festhält: „Die Kirche ist im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände. Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten ,irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben“ (AL Nr. 301). Amoris laetitia bietet in dieser Frage keine allgemeine Regelung und kennt keinen Automatismus in Richtung einer generellen Zulassung aller zivilrechtlich wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten. Amoris laetitia übersieht weder die schwere Schuld, die viele Menschen in solchen Situationen des Zerbrechens und Scheiterns ehelicher Beziehungen auf sich laden, noch die Problematik, dass eine zivilrechtliche Wiederheirat dem sichtbaren Zeichen des Ehesakraments widerspricht, selbst wenn die betroffene Person schuldlos verlassen wurde. Amoris laetitia bleibt aber dennoch nicht beim kategorischen und irreversiblen Ausschluss  von den Sakramenten stehen. Die Anmerkung 336 (zu AL Nr. 300) macht deutlich, dass die Unterscheidung, die „erkennen kann, dass in einer besonderen Situation keine schwere Schuld vorliegt“, zu differenzierten Konsequenzen auch auf dem Gebiet der Sakramentenordnung führen müsste. Anmerkung 351 (zu AL Nr. 305) weist zudem darauf hin, dass man auch in einer Situation, die objektiv irregulär, subjektiv, aber nicht oder zumindest nicht völlig schuldhaft ist, „in der Gnade Gottes leben kann, dass man lieben kann und dass man auch im Leben der Gnade und der Liebe wachsen kann“ (AL Nr. 305), wenn man die Hilfe der Kirche und in gewissen Fällen auch die Hilfe der Sakramente bekommt. Auch dies spricht für die Möglichkeit des Sakramentenempfangs in diesen Situationen.

Nicht alle Gläubigen, deren Ehe zerbrochen ist und die zivil geschieden und wiederverheiratet sind, können ohne Unterscheidung die Sakramente empfangen. Erforderlich sind vielmehr differenzierte Lösungen, die dem Einzelfall gerecht werden und dann zum Tragen kommen, wenn die Ehe nicht annulliert werden kann. Wir ermutigen in diesem Zusammenhang alle, die begründete Zweifel daran haben, dass ihre Ehe gültig zustande gekommen ist, den Dienst der kirchlichen Ehegerichte in Anspruch zu nehmen, damit ihnen ggf. eine neue kirchliche Heirat ermöglicht wird. Allen, die an den kirchlichen Gerichten arbeiten, danken wir an dieser Stelle für ihren diskreten und seelsorgerischen Einsatz.

Amoris laetitia geht von einem Prozess der Entscheidungsfindung aus, der von einem Seelsorger begleitet wird. Unter der Voraussetzung dieses Entscheidungsprozesses, in  dem das Gewissen aller Beteiligten in höchstem Maß gefordert ist, eröffnet Amoris laetitia die Möglichkeit, die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie zu empfangen. In Amoris laetitia unterstreicht Papst Franziskus die Bedeutung der Gewissensentscheidung, indem er sagt: „Wir tun uns schwer, dem Gewissen der Gläubigen Raum zu geben, die oftmals inmitten ihrer Begrenzungen, so gut es ihnen möglich ist, dem Evangelium entsprechen und ihr persönliches Unterscheidungsvermögen angesichts von Situationen entwickeln, in denen alle Schemata auseinanderbrechen. Wir sind berufen, die Gewissen zu bilden, nicht aber dazu, den Anspruch zu erheben, sie zu ersetzen“ (AL Nr. 37). Am Ende eines solchen geistlichen Prozesses, dem es immer um das Eingliedern geht, steht nicht in jedem Fall der Empfang der Sakramente von Buße und Eucharistie. Die individuelle Entscheidung, unter den jeweiligen Gegebenheiten nicht oder noch nicht in der Lage zu sein, die Sakramente zu empfangen, verdient Respekt und Achtung. Aber auch eine Entscheidung für den Sakramentenempfang gilt es zu respektieren. Zu vermeiden sind sowohl die Haltung eines Laxismus ohne intensives Hinsehen im Begleiten, Unterscheiden und Eingliedern als auch eine rigoristische Haltung, die beim schnellen Urteil über Menschen in sogenannten irregulären Situationen stehenbleibt. An die Stelle solcher extremer Haltungen soll die Unterscheidung (lat. „discretio“) im persönlichen Gespräch treten. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, den Weg der Gewissensbildung der Gläubigen zu vertiefen. Dazu ist es nötig, unsere Seelsorger zu befähigen und ihnen Kriterien an die Hand zu geben. Solche Kriterien  einer Gewissensbildung gibt der Heilige Vater in Amoris laetitia in ausführlicher und hervorragender Weise an (s. AL Nr. 298–300).

Sowohl für die Seelsorger als auch für die Gläubigen bedeutet diese Leitvorstellung von Begleiten, Unterscheiden und Eingliedern einen hohen Anspruch und eine große Herausforderung. Gerade in der Situation des Scheiterns, aber auch darüber hinaus sollen die Menschen erfahren können, dass die Kirche sie begleitet und einlädt, mit ihr unterwegs zu sein. „Die Hirten, die ihren Gläubigen das volle Ideal des Evangeliums und der Lehre der Kirche nahelegen, müssen ihnen auch helfen, die Logik des Mitgefühls mit den Schwachen anzunehmen und Verfolgung oder  allzu  harte  und  ungeduldige  Urteile  zu  vermeiden.“  (AL Nr. 308) Papst Franziskus hat in seinem Schreiben viele Situationen angesprochen: Seien es die Alleinerziehenden, die Migranten und Familien auf der Flucht, die interkonfessionellen, interreligiösen oder interkulturellen Paare, die Paare, bei denen ein Partner gläubig ist und der andere viel weniger oder gar nicht glaubt, die Familien, die in Armut leben, die sich um alte, kranke und besonderer Zuwendung bedürftige Familienmitglieder kümmern, und nicht zuletzt auch die Paare, die sich noch nicht zu einer Heirat entschließen können, und die Ehepaare nach Scheidung und nach zivilrechtlicher Wiederheirat. Mit manchen werden wir nur eine kleine Wegstrecke gemeinsam gehen oder nur einen fernen Kontakt halten können, andere werden wir intensiver begleiten können und manche werden dauerhaft mit  uns  unterwegs sein. Dabei dürfen wir das Evangelium von der Familie nicht verleugnen. „Wir würden der Welt Werte vorenthalten, die wir beisteuern können und müssen“ (AL Nr. 35). Paare in Krise, Scheidung und zivilrechtlicher Wiederverheiratung zu begleiten, bedeutet auch eine große Herausforderung und Chance, die Kirche und ihr Eheverständnis zur Sprache zu bringen.

Wir ermutigen alle, die den Weg von Ehe und Familie mit der Kirche gehen wollen, den wegweisenden Text Amoris laetitia persönlich zu bedenken und so den Reichtum des Evangeliums der Familie für das eigene Leben zu entdecken. Alle Eheleute und alle Familien wollen wir auf diesem Weg unterstützen, fördern und begleiten. Der Heilige Vater selbst gibt uns dies mit auf den Weg: „Alle sind wir aufgerufen, das Streben nach etwas, das über uns selbst und unsere Grenzen hinausgeht, lebendig zu erhalten, und jede Familie muss in diesem ständigen Anreiz leben. Gehen wir voran als Familien, bleiben wir unterwegs! Was uns verheißen ist, ist immer noch mehr. Verzweifeln wir nicht an unseren Begrenztheiten, doch verzichten wir ebenso wenig darauf, nach der Fülle der Liebe und der Communio zu streben, die uns verheißen ist.“ (AL Nr. 325)

 

Das Wort der deutschen Bischöfe „,Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche‘ – Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia“ wurde vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 23. Januar 2017 in Würzburg verabschiedet.

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