Leo XIII.: Mit Scholastik und Naturrecht gegen Liberalismus und Sozialismus

Pius IX. starb 1878. Vincenzo Gioacchino Kardinal Pecci wurde zu seinem Nachfolger gewählt und nahm den Papstnamen Leo XIII. an. Er galt als „Meister der Politik“. Der Pontifikat sollte einer der längsten überhaupt werden (25 Jahre) und erst am 20. Juli 1903 enden, im Alter von 93 Jahren. Leo galt als „eine geborene Herrschernatur“, als „sein eigener Kanzler, kühl und nüchtern in seiner Lebensauffassung.“ Er lobte seine Angestellten „selten oder nie und stellte ungeheure Anforderungen an das Pflichtgefühl der Mitarbeiter, denen er seinen eigenen Maßstab anlegte. Er suchte den Frieden und die Harmonie um jeden Preis, nach innen wie nach außen, so daß er mehr als einmal diesem Hang zum Politisieren und Diplomatisieren, wie man es genannt hat, schwere Opfer brachte, die hart an prinzipielle Zugeständnisse stießen.“ (Schmidlin, Papstgeschichte Bd. 2, S. 587f.).

Schon bald nach seiner Wahl wurde die (Neu)scholastik manifestiert und zur einzig zulässigen Methode erhoben (Enzyklika Aeterni patris vom 4. August 1879). Leos Politik war nicht liberal, zeigte aber pragmatische Züge. Die Abgrenzung zur Moderne machte sich besonders in der Verurteilung des Amerikanismus bemerkbar. Dem Voraus ging die Enzyklika Longinqua an die amerikanischen Bischöfe vom 6. Januar 1895, die auf den Unterschied zwischen zivilen und kirchlichen Gesetze (wie beim Thema Ehescheidung) aufmerksam machte. Anschließend verurteile Leo den Amerikanismus im Brief Testem Benevolentiae nostrae vom 22. Januar 1899, gerichtet an den Erzbischof von Baltimore, James Kardinal Gibbons. Den Kern des Amerikanismus sah der Papst im Irrtum, dass die katholische Kirche ihre Glaubenslehre (depositum fidei) an die neuen Zeitumstände anpassen müsse. Leo verwarf das, indem er sich auf die Konstitution Dei Filius des Ersten Vatikanischen Konzils berief.

Das päpstliche Staatsdenken war geprägt vom mittelalterlich-theokratischen Einheitsordo eines christlichen Europas. Durch die Betonung des Naturrechts war jedoch auch eine Möglichkeit gegeben, sich von der Monarchie als einzig legitimer Staatsform zu lösen und die Demokratie zu akzeptieren. Leo akzeptierte nicht die liberale Demokratie, in der es ein Recht auf Irrtum und Sünde gibt. Er akzeptierte nur jene Demokratie, die auf dem Naturrecht beruht (secundum naturam). Damit eine Staatsform legitim war, durfte sie die menschliche Vernunft nicht autonom vom kirchlichen Lehramt und seinen autoritativ interpretierten Naturrechtsnormen betrachten. Der Staat müsse mindestens die Ordnung und Wahrung des christlichen Sittengesetzes garantieren. In seinen Enzykliken Diuturnum Illud vom 29. Juni 1881 und Immortale Dei vom 1. November 1885 klärte Leo die wichtigsten Grundsätze seiner neuscholastischen Staats- und Gesellschaftslehre. In Immortale Dei verurteilte er mit Verweis auf seine Vorgänger Gregor XVI. und Pius IX. die unbedingte Meinungs- und Pressefreiheit, da diese Wahrheit und Sittlichkeit bekämpften und ein Zeichen von religiöser Indifferenz seien.

Aus den selben Gründen wird in derselben Enzyklika Religionsfreiheit abgelehnt. Weil es, so Leo, nur eine wahre Religion gibt (die katholische), hat auch nur eine Religion die vollen Rechte. Die Staatsmänner, die anderen Religionen gleiche Rechte einräumten, um Übel abzuwenden, wurden jedoch nicht verurteilt. Nicht katholische Bekenntnisse und Religionen sollten allenfalls einen Toleranzstatus haben, der vom Gemeinwohl abhing.

In Diuturnum Illud verwarf Leo vor allem Autonomieansprüche, die Volksouveränität anstrebten, als gottlose Häresie, da sie zu Gewalt führten. Den Beginn der Unruhen sah er in der Reformation und der Französischen Revolution. Hier zeigt sich die prägende Erinnerung an die Französische Revolution als Gewaltbewegung, die nicht davor zurückschreckte, Priester und Ordensangehörige zu töten und die bestehende Ordnung außer Kraft zu setzen.

Leo stellte dem modernen Staatsgedanken den christlichen Gedanken von Kirche und Staat als jeweils eigene vollkommene Gesellschaft (societas perfecta) gegenüber. Die beiden vollkommenen Gesellschaften bleiben dennoch aufeinander bezogen: Der bürgerlich-politische Bereich ist demnach der Bereich des Staates. Alles, was mit dem Heil der Seelen zu tun hat, gehört aber zum Bereich der Kirche und ist damit der kirchlichen Gewalt und Entscheidung unterstellt. Als Musterbeispiel betrachtete Leo XIII. dabei die Monarchie. Der Papst argumentierte, dass bereits Paulus die Unterwerfung unter die Obrigkeit betonte; die Verweigerung des Gehorsams galt daher als Verbrechen gegen die göttliche Majestät.

Mit dem Bezug auf das Naturrecht und die societas-perfecta-Lehre, musste der Staat nicht unbedingt eine Monarchie sein, sondern hatte vor allem darauf zu achten, seinen eigenen Kompetenzbereich, das heißt das Rechtsgebiet des bürgerlich-politischen, nicht zu überschreiten. Der Staat durfte demnach keine religiösen Züge tragen oder sich in kirchliche Angelegenheiten einmischen. Die parlamentarisch-monarchische Verfassung Belgiens wurde von Leo XIII. akzeptiert. Auch machte er der französischen Regierung, die von Freimaurern geleitet war, weite Zugeständnisse und verlieh Bismarck wegen der Beilegung des Kulturkampfes den päpstlichen Christusorden. Leo XIII. war zwar nach Schmidlin nicht in dogmatischen, aber in politischen Fragen ein moderner Papst:

So sehr Leo XIII. in dogmatischen und religiösen Dingen ihre [Gregors XVI. und Pius’ IX.] Erbschaft antrat und ihre Tradition ritterlich verfocht, hat er doch als echt moderner Papst allem guten in der menschlichen Zivilisation den Ölzweig dargereicht und ihre Vorzüge seiner Institution einverleibt: sowohl in der Politik gegenüber den Staaten und in seiner sozialen Aktion für die Volksmassen als auch hinsichtlich der geistigen und kulturellen Kräfte und Strömungen. Dadurch hat er als wahrer „Papstcäsar“ die moderne Welt mit inneren Banden wieder an die Tiara gefesselt und für sie zurückerobert (Schmidlin, Papstgeschichte Bd. II, S. 589).

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Quelle

Lehren und Weisungen der Päpste: PAPST LEO XIII. (1878-1903)

Aus der Enzyklika »Inscrutabili Dei consilio« (21. April 1878): Zum Beginn seines Pontifikates. — Rund­schreiben Leos XIII., Herder (Freiburg) I (1881), 2-8.

Zeitübel und ihre Ursache

. . . Gleich bei Beginn unseres Pontifikates stellt sich uns das traurige Bild aller Übel dar, die auf dem menschlichen Geschlechte allüberall lasten: diese soweit verbreitete Untergrabung der höchsten Wahrheiten, auf denen, wie auf einem festen Fundamente, der Bestand der menschlichen Gesellschaft ruht; diese Verwegenheit der Geister, die keine rechtmäßige Gewalt über sich dulden wollen; diese beständige Ursache von Zwietracht, aus der Kämpfe im Innern, wilde und blutige Kriege entstehen; die Verachtung der Gesetze, welche die Sit­ten regeln und die Gerechtigkeit beschützen; die unersättliche Gier nach den vergänglichen Dingen und Vergessenheit der ewigen bis zu jener wahnsinnigen Wut, in der so viele Un­glückliche allenthalben ohne Scheu Hand an sich selbst legen; die leichtsinnige Verwaltung der öffentlichen Güter, deren Vergeudung und Unterschlagung; und dabei die Unverschämt­heit jener, die, während sie am meisten betrügen, sich so gebärden, daß es scheint, sie seien die Vorkämpfer des Vaterlandes, der Freiheit und jedweden Rechtes; jene gewissermaßen todbringende Seuche endlich, welche die innersten Glieder der menschlichen Gesellschaft un­vermerkt durchdringt, sie nicht zur Ruhe kommen läßt und ihr neue Umwälzungen und einen unheilvollen Ausgang ankündigt.

Die Ursache dieser Übel aber, wie wir überzeugt sind, liegt darin, daß jene heilige und er­habene Autorität der Kirche verachtet und hintangesetzt wurde, die im Namen Gottes dem Menschengeschlechte vorsteht und jedweder rechtmäßigen Autorität ein Schutz und Schirm ist. Da die Feinde der öffentlichen Ordnung dies wohl einsahen, so hielten sie nichts für geeigneter, um die Fundamente der Gesellschaft zu untergraben, als die Kirche Gottes in hartnäckigem Kampfe anzugreifen, und, indem sie durch schändliche Verleumdungen, als ob die Kirche der wahren bürgerlichen Gesittung im Wege stände, Mißgunst und Haß gegen sie erregten, ihre Autorität und ihren Einfluß von Tag zu Tag durch neue Wunden zu schwä­chen, die oberste Gewalt des römischen Papstes zu untergraben, der da Schirm und Hort der ewigen und unwandelbaren Grundsätze der Sitte und Gerechtigkeit ist. Daher stammen denn auch jene zu unserem Bedauern in sehr vielen Ländern erlassenen Gesetze, welche die gött­liche Verfassung der katholischen Kirche zu erschüttern geeignet sind; daher die Hintan­setzung der bischöflichen Gewalt, die Hindernisse, die man der Ausübung des geistlichen Amtes entgegenstellt, die Auflösung der religiösen Genossenschaften, die Einziehung der Güter, die den Dienern der Kirche und den Armen Unterhalt gaben. Daher ist es gekom­men, daß die öffentlichen, der christlichen Liebe und Mildtätigkeit gewidmeten Anstalten der heilsamen Leitung durch die Kirche entzogen wurden; daher jene zügellose Freiheit, alles, was nur immer schlecht ist, zu lehren und zu veröffentlichen, während dagegen das Recht der Kirche auf den Unterricht und die Erziehung der Jugend in jeglicher Weise ver­letzt und unterdrückt wird. Und dahin zielt auch die Besitznahme der weltlichen Herr­schaft, welche die göttliche Vorsehung vor vielen Jahrhunderten dem römischen Papste verliehen hat, damit er frei und ungehindert die ihm von Christus gegebene Gewalt zum ewigen Heile der Völker ausübe . . .

Enzyklika »Quod Apostolici muneris« (28. Dezember 1878). — Rundschreiben 1,27-51; — vgl Marmy—Schafer—Rohrbasser (MSR), Mensch und Gemeinschaft in christlicher Schau, 118-130.

Über den Sozialismus

Wie es unser apostolisches Amt von uns forderte, haben wir alsbald zu Beginn unseres Pontifikates nicht unterlassen, durch ein Rundschreiben (Inscrut. Dei cons., ASSX [1890], 585-592), das wir an euch, ehrwürdige Brüder, richteten, hinzuweisen auf die todbringende Seuche, welche die innersten Glieder der menschlichen Gesellschaft durchdringt und ihr die äußerste Gefahr bereitet; zugleich haben wir auch auf die höchst wirksamen Heilmittel hin­gewiesen, durch welche sie wieder Rettung erlangen und den gewaltigen Gefahren, die ihr drohen, entfliehen kann. Aber die Übel, welche wir damals beklagten, sind seit kurzem der­art gewachsen, daß wir uns genötigt sehen, wieder an euch unsere Worte zu richten, da der Prophet uns gewissermaßen in die Ohren ruft: »Rufe, höre nicht auf, wie eine Posaune erhebe deine Stimme (Is 58,1).« Ihr seht gewiß leicht ein, ehrwürdige Brüder, daß wir von der Partei jener Menschen reden, welche mit verschiedenen und fast barbarischen Namen Sozialisten, Kommunisten oder Nihilisten genannt werden und über die ganze Erde ver­breitet sind und, durch ein verwerfliches Bündnis in engster Gemeinschaft miteinander ste­hend, nicht länger mehr durch das Dunkel verborgener Zusammenkünfte sich zu schützen suchen, sondern öffentlich und keck hervortreten, um ihren schon längst gehegten Plan, die Grundlagen jedweder bürgerlicher Gesellschaft umzustoßen, zur Ausführung zu bringen. Es sind nämlich jene, welche, wie das Wort Gottes sagt, »das Fleisch beflecken, die Obrigkeit verachten und die Würde lästern (Jud 8)«. Nichts von alldem, was nach göttlichem und menschlichem Rechte zur Wohlfahrt und zum Schmucke des Lebens weise geordnet ist, lassen sie unberührt, noch unverletzt. Den höheren Gewalten, denen nach der Lehre des Apostels jede Seele untertan sein soll, und die von Gott das Recht zu gebieten zu Lehen empfangen, verweigern sie den Gehorsam und verkünden eine vollständige Gleichheit aller Menschenrechte und Pflichten. Die auf der Natur beruhende Vereinigung zwischen Mann und Weib, selbst barbarischen Völkern heilig, entwürdigen sie, und das Band derselben, auf dem die häusliche Gesellschaft vorzugsweise ruht, lockern sie oder geben es sogar der Wollust preis. Hingerissen endlich von der Gier nach den gegenwärtigen Gütern, »welche die Wurzel aller Übel ist, und sich ihr ergebend, sind einige vom Glauben abgewichen (1Tim 6,10)«, bekämpfen sie das durch die Natur geheiligte Eigentumsrecht, und indem sie den Bedürfnissen aller Menschen zu dienen und ihren Wünschen zu entsprechen scheinen, suchen sie durch unsäglichen Frevel zu rauben und als Gemeingut zu erklären, was immer auf Grund rechtmäßiger Erbschaft, oder durch geistige und körperliche Arbeit oder durch Sparsamkeit erworben wurde. Und diese ungeheuerlichen Irrtümer verkünden sie in ihren Versammlungen, verbreiten sie durch Schriften, werfen sie durch eine Flut von Tagesblät­tern unter die Menge. Hierdurch erregten sie einen solchen Haß unter dem aufrührerischen Volke gegen die ehrwürdige Majestät und Gewalt der Herrscher, daß verbrecherische Ver­räter jede Zurückhaltung abwarfen und in kurzer Zeit mehr als einmal in gottlosem Wagnis gegen das Staatsoberhaupt selbst die Waffen kehrten.

Der Ursprung aus Rationalismus und Liberalismus

Diese Verwegenheit gewissenloser Menschen aber, welche von Tag zu Tag die bürgerliche Gesellschaft mit immer größerem Verderben bedroht und alle Gemüter mit Furcht und Angst erfüllt, hat ihren Grund und Ursprung in jenen giftträchtigen Lehren, welche vor­dem einem bösen Samen gleich unter die Völker ausgestreut wurden und nun zu ihrer Zeit solch todbringende Früchte getragen haben. Denn ihr wißt wohl, ehrwürdige Brüder, daß der erbitterte Kampf der zu Beginn des sechzehnten Jahrhunderts von den Neuerern gegen die katholische Kirche begonnen wurde, und der bis jetzt immer heftiger entbrannte, keinen anderen Zweck hat, als daß nach Ablehnung jeder Offenbarung und Zerstörung jeder über­natürlichen Ordnung die Erfindungen der Vernunft allein oder vielmehr deren Verirrungen zur Herrschaft gelangen. Dieser Irrtum, der mit Unrecht seinen Namen von der Vernunft herleitet, hat, wie von selbst, nicht bloß die Gemüter sehr vieler Menschen, sondern auch die bürgerliche Gesellschaft weithin druchdrungen, da er dem von Natur aus dem Menschen angeborenen Trieb nach Auszeichnung schmeichelt und denselben reizt und den Begierden jeder Art die Zügel schießen läßt. Daher hat man einer neuen und selbst für die Heiden un­erhörten Gottlosigkeit sich schuldig gemacht, indem man Staatswesen gründete ohne jede Rücksicht auf Gott und die von ihm gesetzte Ordnung; die öffentliche Autorität, so lehrt man, habe weder ihren Ursprung, noch ihre Majestät, noch ihre Befehlsgewalt von Gott, sondern vielmehr von der Volksmasse, welche, jeder göttlichen Satzung ledig, nur jenen Gesetzen zu unterstehen sich herbeiließ, die sie selbst nach Gutdünken gegeben hatte. Nach­dem man die übernatürlichen Glaubenswahrheiten als vernunftwidrig bekämpft und ver­worfen, wird der Urheber und Erlöser des menschlichen Geschlechtes selbst nach und nach in steigendem Maße aus den Hoch- und Mittelschulen und aus allen öffentlichen Bereichen des menschlichen Lebens verbannt. Da man endlich die Belohnungen und Strafen des ewigen Lebens vergessen hat, so beschränkt sich das glühende Verlangen nach Glück auf den engen Kreis dieses irdischen Lebens. Indem nun solche Lehre überallhin verbreitet wurde, und allenthalben diese wilde Zügellosigkeit in Denken und Handeln ins Leben trat, ist es nicht zu verwundern, daß Leute aus dem niedersten Stande, ihrer armen Wohnung oder Werk­stätte überdrüssig, über die Paläste und Güter der Reicheren herzufallen verlangen; ebenso ist es nicht zu verwundern, daß im öffentlichen und häuslichen Leben keine Sicherheit mehr besteht, und das menschliche Geschlecht bereits am Rande des Verderbens angelangt ist …

Gegensätze zwischen Christentum und Sozialismus

Wenngleich aber die Sozialisten das Evangelium mißbrauchen, und, um die Unbesonnenen leichter zu täuschen, dasselbe in ihrem Sinne zu deuten pflegen, so besteht doch zwischen ihren schlechten Grundsätzen und der reinen Lehre Christi ein Unterschied, wie er nicht größer gedacht werden kann. »Denn was hat die Gerechtigkeit mit der Ungerechtigkeit gemein? Oder wie kann sich Licht zu Finsternis gesellen (2Kor 6,14)?« Jene hören nicht auf, wie wir bereits erwähnten, immerfort zu erklären, alle Menschen seien von Natur aus unter­einander gleich, und behaupten daher, weder sei man der Majestät Hochachtung und Ehr­furcht, noch den Gesetzen Gehorsam schuldig, sie seien denn von ihnen selbst nach ihrem Gutdünken erlassen. Dagegen besteht nach der Lehre des Evangeliums die Gleichheit der Menschen darin, daß alle dieselbe Natur empfangen haben, zu derselben hoch erhabenen Würde der Kinder Gottes berufen sind, daß ein und dasselbe Ziel allen bestimmt ist, und alle nach demselben Gesetze gerichtet werden, um Lohn oder Strafe nach Verdienst zu emp­fangen. Doch auch die Ungleichheit im Recht und in der Gewalt rührt von dem Urheber der Natur selbst her, von »welchem alle Vaterschaft im Himmel und auf Erden stammt (Eph 3,15)«. Die Herzen der Herren und Untertanen aber sind nach katholischer Lehre und Vorschrift durch wechselseitige Rechte und Pflichten so untereinander verbunden, daß die Herrschsucht gemäßigt und die Pflicht des Gehorsams erleichtert, befestigt und in höchster Weise geadelt wird.

In der Tat prägt die Kirche dem untergebenen Volke beständig das Apostolische Wort ein: »Es gibt keine Gewalt, außer von Gott, und die, welche besteht, ist von Gott angeordnet. Wer demnach sich der Gewalt widersetzt, der widersetzt sich der Anordnung Gottes und die sich widersetzen, ziehen sich selbst Verdammnis zu (Röm 13,1-2).« Und wiederum ge­bietet er, »untertan zu sein, nicht nur um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen; allen zu geben, was ihnen gebührt, Steuern wem Steuern, Zoll wem Zoll, Ehrfurcht wem Ehrfurcht, Ehre wem Ehre gebührt (Röm 13,5-7)«. Hat doch der, der alles schuf und alles lenkt, in seiner weisen Vorsehung es so geordnet, daß das Unterste durch das Mittlere, das Mittlere durch das Höchste zu seinen entsprechenden Zielen gelange. Wie er darum selbst im himmlischen Reiche unter den Chören der Engel einen Unterschied wollte und die einen den anderen untergeordnet hat, wie er auch in der Kirche mannigfaltige Weihestufen und einen Unterschied der Ämter eingesetzt hat, daß nicht alle Apostel seien, nicht alle Lehrer, nicht alle Hirten (vgl 1Kor 12,29), so hat er auch in der bürgerlichen Gesellschaft mehrere Stände gegründet, in Würde, Rechten, Gewalt verschieden, damit so der Staat wie die Kirche ein Leib sei, der viele Glieder in sich schließt, von denen eines edler ist als das andere, die aber alle einander notwendig und für das gemeinsame Wohl besorgt sind.

Damit jedoch die Führer der Völker die ihnen zustehende Gewalt zur Auferbauung und nicht zur Zerstörung gebrauchen, mahnt die katholische Kirche in höchst geeigneter Weise, daß auch den Fürsten die Strenge des höchsten Richters bevorstehe, und ruft im Namen Gottes mit den Worten der göttlichen Weisheit allen zu: »Neiget eure Ohren, die ihr der Völker Menge beherrscht und euch gefallet in den Scharen der Nationen; denn von dem Herrn ist euch die Herrschaft gegeben und die Macht von dem Allerhöchsten, der eure Werke untersucht und eure Gedanken erforscht . . . Denn das strengste Gericht ergeht über jene, die anderen vorstehen . . . Denn Gott wird niemands Person ausnehmen, noch irgend­eine Größe scheuen; weil er den Kleinen wie den Großen gemacht hat und auf gleiche Weise sorget für alle. Den Starken aber steht eine höhere Strafe bevor (Weish 6,2-4; 6-9).« Wenn es jedoch zuweilen vorkommt, daß die öffentliche Gewalt von den Herrschern ohne Überlegung über das Maß geübt wird, so duldet die Lehre der katholischen Kirche nicht, daß man auf eigene Faust gegen sie sich erhebe, damit Ruhe und Ordnung nicht noch mehr gestört werden, und die Gesellschaft dadurch noch in höherem Maße Schaden leide. Und wenn es dahin gekommen ist, daß keine andere Hoffnung auf Rettung erscheint, so lehrt sie, durch das Verdienst christlicher Geduld und inständiges Gebet zu Gott die Abhilfe zu beschleunigen. Wenn jedoch die Satzungen der Gastgeber und Fürsten etwas bestimmen oder befehlen, was dem göttlichen oder natürlichen Gesetze widerspricht, so gemahnen uns Pflicht und Würde des christlichen Namens, sowie der Apostolische Ausspruch, »daß man Gott mehr gehorchen müsse als den Menschen (Apg 5,29)«.

Gegensätze in bezug auf die Familie

Die segensvolle Macht der Kirche nun, welche ihren Einfluß auf die zweckmäßige Ordnung der Regierung und die Erhaltung der bürgerlichen Gesellschaft ausübt, macht sich notwen­dig auch in der häuslichen Gesellschaft geltend und fühlbar, die eines jeden Staates und Reiches Ursprung ist. Denn ihr wißt, ehrwürdige Brüder, daß das wahre Wesen dieser Gesellschaft nach den unverletzlichen Gesetzen des Naturrechtes vor allem auf dem unlös­baren Bunde von Mann und Weib ruht, und in den wechselseitigen Pflichten und Rechten zwischen Eltern und Kindern, Herren und Dienern seine Vollendung findet. Ihr wißt gleich­falls, daß diese Gesellschaft durch die Lehren des Sozialismus nahezu aufgelöst wird; denn nach Verlust jener Festigkeit, welche der religiöse Ehebund ihr verleiht, müssen folgerichtig auch wie die Gewalt des Vaters über seine Kinder, so die Pflichten der Kinder gegen die Eltern in höchstem Maße gelockert werden. Dagegen ist zu sagen, daß »ehrwürdig in jeder Hinsicht die Ehe ist (Hebr 13,4)«, welche schon mit Beginn der Welt Gott selbst zur Fort­pflanzung und Erhaltung des menschlichen Geschlechtes eingesetzt und als unauflöslich begründet hat, die nach der Lehre der Kirche fester und heiliger geworden ist durch Christus, der ihr die Würde eines Sakramentes verlieh und wollte, daß sie ein Abbild seiner Verbindung mit der Kirche sei. Daher ist nach der Mahnung des Apostels (Eph 5,23), wie Christus Haupt der Kirche, so der Mann Haupt des Weibes; und wie die Kirche Christus untergeben ist, der sie mit keuschester und immerwährender Liebe liebt, so ziemt es sich, daß auch die Frauen ihren Männern unterworfen seien, die sie hinwieder mit treuer und stand­hafter Hingebung zu lieben haben. Ebenso hat die Kirche die Gewalt des Vaters und Herrn so geordnet, daß sie stark genug ist, um Söhne und Diener in Gehorsam zu halten, ohne jedoch das Maß zu überschreiten. Denn nach katholischer Lehre geht auf Eltern und Herren die Hoheit des himmlischen Vaters und Herrn über, die daher von ihm nicht bloß ihren Ursprung und ihre Kraft hat, sondern ebenso auch Wesen und Eigenschaften empfängt. Daher mahnt der Apostel die Kinder, »ihren Eltern zu gehorchen im Herrn, Vater und Mutter zu ehren, welches das erste Gebot ist im Zeichen der Verheißung (Eph 6,1-2)«. Den Eltern aber gebietet er: »Und ihr, Väter, erbittert eure Kinder nicht, sondern erzieht sie in der Lehre und Zucht des Herrn (Eph 6,4).« Wiederum aber wird den Dienern und Herrn durch denselben Apostel das göttliche Gebot verkündet, und zwar, daß jene gehorchen »den leiblichen Herren wie Christus . . ., in der Einfachheit ihres Herzens dienend gleichsam dem Herrn. Diese aber sollen ablassen von Drohungen, da sie wissen, daß ein Herr aller im Himmel und bei ihm kein Ansehen der Personen ist (ebd 5-7)«. Würde all dies sorgfältig von all jenen, die es angeht, nach dem Gebote des göttlichen Willens beobachtet, so würde wahrhaftig jede Familie gewissermaßen ein Abbild der himmlischen Hausgemeinschaft dar­stellen, und es würden die herrlichen Segnungen, die hieraus erwachsen, nicht auf die Mauern des Hauses sich beschränken, sondern auf die Staaten selbst in reichlichem Maße übergehen.

Rechte und Pflichten des Eigentums

Es hat aber die katholische Weisheit, gestützt auf die Vorschriften des natürlichen und gött­lichen Gesetzes, für den öffentlichen wie häuslichen Frieden in wohlbedachter Weise Vorsorge getroffen, auch durch das, was sie festhält und lehrt in Hinsicht auf das Eigentums­recht und die Verteilung der Güter, welche zum Leben notwendig und nützlich sind. Denn während die Sozialisten das Eigentumsrecht als eine menschliche, der natürlichen Gleichheit der Menschen widersprechende Erfindung ausgeben, und in ihrem eifrigen Streben nach Gütergemeinschaft meinen, es sei keineswegs die Armut gleichmütig zu tragen, und man könne die Besitztümer und Rechte der Reicheren ungestraft verletzen, hält die Kirche eine Ungleichheit unter den Menschen, die von Natur aus hinsichtlich der Kräfte des Körpers und Geistes verschieden sind, auch in bezug auf den Besitz von Gütern für weit ratsamer und nützlicher. Sie gebietet auch, daß das Recht des Eigentums und Besitzes, das in der Natur selbst gründet, einem jeden gegenüber unantastbar und unverletzlich sei. Denn sie weiß, daß Diebstahl und Raub von Gott, dem Urheber und Schirmer allen Rechts, derart verboten wurde, daß es nicht einmal erlaubt ist, Fremdes zu begehren, und Diebe und Räuber ebenso wie Ehebrecher und Götzendiener von dem Himmelreiche ausgeschlossen werden. Doch vernachlässigt sie nicht die Sorge für die Armen, noch vergißt sie, wir eine liebende Mutter sich ihrer in ihren Bedürfnissen anzunehmen. Vielmehr umfaßt sie dieselben in mütterlicher Liebe. Und wohl wissend, daß sie die Person Christi selbst darstellen, der als ihm selbst erwiesene Wohltat ansieht, was auch dem geringsten Armen von irgend jemand gegeben wird, hält sie dieselben hoch in Ehren. Wo immer sie kann, eilt sie ihnen zu Hilfe. Sie sorgt dafür, daß überall auf Erden Häuser und Herbergen errichtet werden, wo sie Auf­nahme, Nahrung und Pflege finden. Und sie nimmt dieselben unter ihren Schutz. Sie schärft den Reichen die schwere Pflicht ein, den Armen von ihrem Überfluß mitzuteilen, und droht ihnen mit dem göttlichen Gericht, das sie zu ewigen Strafen verdammt, wenn sie den Dürftigen in ihren Nöten nicht beispringen. Endlich erhebt und tröstet sie ganz besonders die Gemüter der Armen, indem sie ihnen teils das Beispiel Christi vorhält, der, »da er reich war, um unsertwillen arm geworden ist (2Kor 8,9)«, teils dessen Worte in Erinnerung bringt, durch welche er die Armen selig pries und in ihnen die Hoffnung auf die Belohnungen der ewigen Seligkeit weckte. Wer sollte aber nicht einsehen, daß auf diese Weise der uralte Gegensatz zwischen arm und reich am besten ausgeglichen wird? Die Natur der Sache selbst und die Ereignisse sagen uns mit aller Deutlichkeit: verwirft man diese Lösung oder vernachlässigt man sie, dann muß eins von beiden folgenden eintreten. Entweder gleitet wohl der größte Teil des Menschengeschlechtes in den höchst unwürdigen Zustand der Sklaverei zurück, der lange bei den Heiden bestand, oder die menschliche Gesellschaft wird unabläs­sig von Wirren gepeinigt, von Raub und Gewalttat bedroht, wie dies zu unserem Bedauern auch in neuster Zeit geschehen ist.

Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat

Angesichts dieser Lage haben wir, da uns die Regierung der ganzen Kirche obliegt, schon bei Beginn unseres Pontifikates Fürsten und Völker, die von einem wütenden Sturme umhergeworfen werden, auf den schützenden Hafen hingewiesen, in dem sie sich bergen können; und durch die äußerste Gefahr, die bevorsteht, bewogen, erheben wir jetzt wiederum vor ihnen unsere Apostolische Stimme und bei ihrem eigenen und der Gesellschaft Heile bitten wir sie abermals und beschwören sie, daß sie die Kirche, die so herrliche Verdienste um die Wohlfahrt der Reiche hat, als Lehrerin anerkennen und anhören mögen. Sie mögen die volle Überzeugung gewinnen, daß das Wohl des Staates und der Religion so verbunden sind, daß, was dieser entzogen wird, in demselben Maße der Untertanen Treue und Majestät der Obrig­keit abgeht. Und wenn sie einsehen, daß zur Abwehr der Pest des Sozialismus die Kirche Gottes eine so große Macht besitzt, wie sie weder menschlichen Gesetzen, noch den Ver­boten der Behörden, noch den Massen der Soldaten zukommt, so mögen sie endlich der Kirche jene Stellung und Freiheit wiedergeben, in der sie ihren so höchst heilsamen Einfluß zum Besten der ganzen Gesellschaft geltend machen kann.

Ihr aber, die ihr Quelle und Wesen der bevorstehenden Übel erkennt, trachtet mit allem Eifer und Aufgebot der Seele dahin, daß die katholische Lehre allen Gemütern eingepflanzt werde und da tiefe Wurzeln schlage. Bestrebet euch, daß schon von zarter Jugend an alle sich gewöhnen, Gott in kindlicher Liebe anzuhangen und ihn zu fürchten, der Majestät der Machthaber und der Gesetze Gehorsam zu leisten, die Begierden zu beherrschen und die Ordnung, welche Gott sowohl in der bürgerlichen als in der häuslichen Gesellschaft begrün­det hat, sorgfältig zu wahren. Außerdem traget Sorge dafür, daß die Söhne der katholischen Kirche weder diesem abzulehnenden Bunde beitreten, noch in irgendeiner Weise ihn zu begünstigen wagen; vielmehr sollen sie durch musterhaftes Verhalten und eine in allem lobenswerte Lebensweise zeigen, wie gut und glücklich es stünde um die menschliche Gesell­schaft, wenn alle ihre Glieder durch Rechtschaffenheit und Tugend sich auszeichneten. Da endlich die Anhänger des Sozialismus besonders unter jener Menschenklasse sich finden, welche ein Handwerk treiben oder um Lohn arbeiten, und die etwa, der Mühen überdrüssig, durch Hoffnung auf Reichtum und Verheißung von Gütern sehr leicht angelockt werden, so scheint es zweckmäßig, die Handwerker- und Arbeitervereine zu fördern, die unter dem Schutze der Religion alle ihre Mitglieder zur Zufriedenheit mit ihrem Lose und Geduld in der Arbeit anhalten, und zu einem ruhigen und friedsamen Leben anleiten …

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Quelle: SUMMA PONTIFICA [II] – Lehren und Weisungen der Päpste durch zwei Jahrtausende – Eine Dokumentation ausgewählt und herausgegeben von P. Amand Reuter O.M.I. 1978, Verlag Josef Kral, Abensberg.

 

DER ROSENKRANZ ALS BETRACHTENDES GEBET

Leo XIII.
Epistula Enzyklika „Jucunda semper“

1894

Der Rosenkranz als betrachtendes Gebet

I. Vertrauen auf das Rosenkranzgebet und Mariens Gnadenvermittlung

Mit großem Vertrauen warten Wir in jedem Jahr auf den Monat Oktober. Seine Wiederkehr belebt Uns in Unserer Hoffnung. Auf Unsere Ermahnung und auf Unser Geheiß ist er der Allerseligsten Jungfrau geweiht, und seit vielen Jahren wetteifern die Katholiken in aller Welt miteinander, so daß die Andacht des Rosenkranzes wirklich in Blüte steht. Was Uns immer wieder veranlaßt, Unsere mahnende Stimme zu erheben, haben Wir mehr als einmal dargelegt. Wir durchleben Zeiten, die für Kirche und Staat verhängnisvoll sind und deshalb eindringlich die Nähe Gottes und seine Hilfe fordern. Diese Hilfe glaubten Wir aber am ehesten durch die Fürbitte seiner Mutter erlangen zu können, und zwar besonders durch jene Gebetsweise, deren Kraft und Segenswirkung die Christenheit zu jeder Zeit in ganz besonderem Maße erfuhr. Bereits bei der Einführung des marianischen Rosenkranzes zeigte sich diese Wirkung. Wir verdanken ihr den Schutz unseres heiligen Glaubens vor bösen Übergriffen der Irrlehrer, aber auch den tugendhaften Lebenswandel, der bei der Sittenverderbnis unserer Zeit wieder ins rechte Licht gerückt und gehoben werden mußte. Das christliche Volk erlebte diese Segenskraft sowohl im privaten wie im öffentlichen Leben in einer fortlaufenden Kette von Gnadenerweisen. Viele davon bestehen weiter in gewissen Einrichtungen und Monumenten und haben so ihre Weihe erhalten. Frohen Herzens stellen Wir fest, daß auch unsere Zeit, in der es um so vieles geht, bereits manche Hilfe und manchen Nutzen aus dem Rosenkranzgebet erlangt hat. Wenn Wir Uns umsehen, ehrwürdige Brüder, dann stellen Wir fest, daß alle Beweggründe, die Uns dieses Gebet nahelegen, auch heute noch in Geltung sind, ja daß sie noch schwerwiegender sind. Aus diesem Grunde solltet Ihr auch in diesem Jahre Euch durch Unsere Ermahnungen bewegen lassen, die Himmelskönigin mit Gebeten zu bestürmen und diese Glut des Betens auch in Euren Gläubigen zu entfachen. Wenn Wir auf das innerste Wesen des Rosenkranzes Unseren Blick richten, und wenn so immer stärker die Vorzüge und Segenswirkungen dieses Gebetes sich Uns offenbaren, dann gewinnt Unsere Hoffnung daraus wieder neue Nahrung. Unser sehnlichster Wunsch ist es, daß auf Grund Unserer dringenden Empfehlung dieses heilige Gebet und diese Andachtsübung in Gedanken immer tiefer erfaßt und immer weiter verbreitet werde und in jeder Hinsicht wachse.

Wir beachsichtigen nicht, auf alles zurückzukommen, was Wir in früheren Jahren unter verschiedenen Gesichtspunkten darüber gesagt haben. Heute wollen Wir vielmehr einige belehrende Gedanken zur Betrachtung vorlegen, wie wunderbar es nämlich die göttliche Weisheit angeordnet hat, daß dank des Rosenkranzgebetes die Macht des Vertrauens von den Herzen der Beter in beglückender Weise Besitz ergriffen hat, daß die Allerseligste Jungfrau in ihrem mütterlichen Erbarmen und in ihrer unsagbaren Güte uns Menschen zu helfen immer gewillt ist.

Der tiefste Grund, weshalb wir Mariens Schutz durch das Gebet gewinnen wollen, liegt ohne Zweifel in ihrem Amt als Vermittlerin der göttlichen Gnade. Immerdar verwaltet sie dieses Amt bei Gott, weil sie wegen ihrer Würde und ihrer Verdienste sein höchstes Wohlgefallen besitzt und an Macht alle Heiligen des Himmels weit übertrifft. In keiner Gebetsform tritt dieses ihr Amt so klar und ausdrücklich hervor wie im Rosenkranzgebet. Dieses Gebet zeigt immer wieder aufs neue den Anteil, den die Allerseligste Jungfrau am Erlösungswerk des Menschengeschlechtes hat, und zwar so, als würde sich das alles tatsächlich vor unseren Augen abspielen. Wenn wir in dieser Weise die heiligen Geheimnisse nacheinander betrachten und damit unsere frommen Gebete verknüpfen, dann kann das unserer ganzen religiösen Einstellung nur nützlich sein.

II. Die freudenreichen Geheimnisse

An der Spitze stehen die freudenreichen Geheimnisse. Als Gottes ewiger Sohn sich zu uns Menschen niederneigte, um selbst Mensch zu werden, gibt Maria ihre Einwilligung und empfängt vom Heiligen Geist. Als Johannes schon im Mutterschoß durch eine außerdordentliche Gnadengabe geheiligt und begnadet auserwählt wird, dem Herrn die Wege zu bereiten, geschieht dies auf den Gruß Mariens hin, die durch Gottes Antrieb ihre Verwandte heimsuchte. Als Christus, der die Erwartung der Völker ist, das Licht der Welt erblickte, geschah es aus Maria. Als die Hirten frommen Sinnes und die Weisen als Erstlinge des Glaubens zur Krippe kamen, fanden sie das Kind mit Maria, seiner Mutter. Als Christus in den Tempel getragen werden soll, um sich nach allgemeinem Brauch als Opfer Gott seinem Vater darzubringen, geschieht es durch die Mutter, durch die er dort dem Herrn dargestellt wird. Als ihr Kind unbegreiflicherweise verlorengegangen war, suchte sie ihr Kind voll Angst und Kummer, bis sie es mit unaussprechlicher Freude findet.

III. Die schmerzhaften Geheimnisse

Gleiches verkünden uns die schmerzhaften Geheimnisse. Als Jesus im Garten Gethsemane zitternd erbebt vor dem Tode, als er im Gerichtsgebäude gegeißelt, mit Dornen gekrönt und zum Tode verurteilt wird, ist die Mutter nicht dabei. Aber um all dies Geschehen wußte sie, und sie hat es im voraus geschaut. Schon damals, als sie sich als Magd des Herrn zum Beruf einer Mutter anbot oder als sie sich mit ihrem Sohn gemeinsam im Tempel zur Opfergabe weihte, wurde ihr wegen dieser zweifachen Handlung das gleiche Los wie ihm selbst zuteil, nämlich Sühne zu leisten für die Menschen in schmerzvollster Weise. Ohne Zweifel hat sie deshalb ihres Sohnes bittere Todesangst und seine qualvolle Marter aufs schmerzlichste miterlebt. Übrigens sollte in ihrer Gegenwart und vor ihren Blicken jenes göttliche Opfer dargebracht werden, zu dem sie in hochherziger und selbstloser Weise das Opferlamm selber an ihrer Brust genährt hatte. Der Höhepunkt dieses Geheimnisses liegt in den ergreifenden Worten: „Es stand aber neben dem Kreuze Jesu Maria, seine Mutter.“ Sie gab freiwillig ihren eigenen Sohn der göttlichen Gerechtigkeit hin und starb geistigerweise mit ihm, vom Schwert der Schmerzen durchbohrt, damit sie, vom Übermaß der Liebe zu uns ergriffen, von neuem Kinder empfinge.

IV. Die glorreichen Geheimnisse

In den folgenden glorreichen Geheimnissen erfährt dieses heilige Amt der Anteilnahme Mariens eine neue Bekräftigung, es erstrahlt in noch hellerem Licht. In verhaltener Freude kostet sie die Verherrlichung ihres Sohnes, der über den Tod triumphiert. Mit mütterlicher Liebe verfolgt sie seine Himmelfahrt. Des Himmels würdig, hält die Erde sie noch fest, damit sie für die werdende Kirche die treffliche Lehrerin und Trösterin werden kann — „ist sie doch tiefer in den Abgrund der göttlichen Weisheit eingedrungen, als man es für möglich halten könnte“. Erst mit der Herabkunft des von Christus verheißenen Heiligen Geistes vollendete sich das Geheimnis der menschlichen Erlösung. Deshalb sehen wir auf Maria in jenem denkwürdigen Abendmahlssaal. In unaussprechlichen Seufzern bittet sie mit den Aposteln vereint für die Kirche und beschleunigt auf diese Weise die Fülle des Trösters, der das höchste und letzte Geschenk Christi an seine Kirche ist, ein Schatz, der ihr nimmer fehlen wird. Nachdem sie aber in das unsterbliche Leben eingegangen ist, verdoppelt sie die Erweise ihrer Gunst und ist ständig bereit, für uns Fürsprache einzulegen. Wir sehen sie in die Heilige Stadt Jerusalem aus dem Tal der Tränen entrückt, von Engelchören umschwebt, wir verehren sie, die über der heiligen Herrlichkeit erhaben ist, die von ihrem göttlichen Sohn mit einem Sternendiadem geschmückt, bei ihm als Königin und Herrscherin des Weltalls thront.

In allem aber, ehrwürdige Brüder, zeigt sich „der Ratschluß Gottes, der Plan seiner Weisheit und Güte“. Aber auch alle überreichen Verdienste, die sich die jungfräuliche Mutter um uns erworben hat, enthüllen sich hier nicht minder. Mit tiefer Freude muß uns das alles erfüllen. Die sichere Hoffnung beseelt uns, daß auch wir mit der Hilfe Mariens der göttlichen Güte und Erbarmung teilhaftig werden.

V. Das mündliche Gebet

Das mündliche Gebet dient der gleichen Aufgabe. Es ist ganz auf die Geheimnisse eingestellt. Wir beginnen ordnungsgemäß mit dem Gebet des Herrn zum himmlischen Vater. Nachdem wir unsere besonderen Bitten vorgetragen haben, wendet sich unser Flehen vom Throne seiner Majestät zu Maria, wobei wir uns von jenem Gesetz der Vermittlung um Fürsprache führen lassen, von dem Wir zuvor gesprochen haben und das der heilige Bernardin von Siena wie folgt ausdrückt: „Alle Gnade, die dieser Welt mitgeteilt wird, wird in drei Stufen verliehen. Durchaus der Ordnung entsprechend, wird sie zuerst von Gott an Christus, von ihm an die Jungfrau und von der Jungfrau an uns übermittelt.“ Das sind die Grade oder Stufen, die unter sich selbstverständlich von verschiedener Beschaffenheit sind. Mit bewußter Vorliebe verharren wir im Rosenkranz länger auf dieser letzten Stufe, weil wir ja zehnmal den Gruß des Engels wiederholen. Wir wollen gleichsam mit größerem Vertrauen dadurch zu den übrigen Stufen, durch Christus zu Gott dem Vater emporsteigen. Wenn wir in dieser Weise Maria so oft mit den gleichen Worten begrüßen, dann geschieht es, damit unser schwaches und mangelndes Gebet von dem so notwendigen Vertrauen erfüllt wird. Wir bestürmen Maria, damit sie sozusagen in unserem Namen bei Gott für uns Fürsprache einlegt. Unser Beten gewinnt vor Gott an großer Kraft und Gnade, wenn die Jungfrau es Gott darbietet. Er selbst hat sie liebevoll eingeladen: „Es töne deine Stimme in meinen Ohren, denn süß ist deine Stimme.“ Darin liegt auch der Grund, warum wir Mariens Ehrenbezeichnungen so oft wiederholen, damit wir Erhörung erlangen. Darum grüßen wir sie als jene, „die Gnade gefunden hat bei Gott“, und bezeichnen sie ganz besonders als jene, die „voll der Gnade Gottes ist“. Da niemand so eng mit Gott verbunden ist wie sie, sollte diese Fülle der Gnade nicht auf alle überströmen? Ferner grüßen wir sie als „die Gebenedeite unter den Weibern“, die „als einzige den Fluch hinwegnahm und Segen brachte“, nämlich die gebenedeite Frucht ihres Leibes, in der „alle Völker der Erde gesegnet werden sollen“. Rufen wir sie schließlich als „Mutter Gottes“ an, was wird sie dann infolge dieser erhabenen Würde nicht alles „für uns Sünder“ sicher erflehen, was dürften wir nicht alles erhoffen in unserem ganzen Leben und im Todeskampf beim letzten Atemzug?

Wer sich die Mühe macht und sich mit gläubigem Herzen in diese Gebete und Gehiemnisse versenkt, der wird notwendig immer wieder von neuer Bewunderung erfüllt über Gottes Absichten, die er in der erhabenen Jungfrau zum allgemeinen Heil der Völker verwirklichte. Von frohem Vertrauen getragen, flüchten wir uns in ihren Schutz und Schoß und rufen zu ihr mit den gleichen Worten wie der heilige Bernhard: „Gedenke, o gütigste Jungfrau Maria, daß es noch nie erhört worden, daß jemand, der zu dir seine Zuflucht nahm, deine Hilfe anrief, um deine Fürsprache flehte, von dir sei verlassen worden!“

VI. Der Rosenkranz erwirbt uns Mariens Huld

Im Rosenkranz wohnt nicht nur jene Kraft, die geeignet erscheint, im Beter selbst das Vertrauen auf Erhörung zu stärken, sondern er rührt an Mariens Herz, um es uns gegenüber zur Barmherzigkeit zu bewegen. Die größte Freude bereitet es ihr sichtlich, wenn sie uns sieht und hört, wie wir zu ihrer Ehre und zu ihrem Preise unsere Bitten und Lobgebete gleichsam in Kränze winden. Nachdem wir Gott in dieser Gebetsart die schuldig Ehrerbietung erwiesen, bedacht auf seine Herrlichkeit, wenn wir einzig und allein bestrebt sind, seinen Willen und Wunsch zu erfüllen, wenn wir seine überreiche Güte preisen, indem wir ihn Vater nennen und ihn trotz all unserer Unwürdigkeit dennoch um seine Gnaden und Gaben anflehen, dann ist Maria darüber äußerst erfreut, und sie kann in Wahrheit unserer frommen Einstellung wegen beten: „Hochpreiset meine Seele den Herrn!“ Gerade das geschieht in würdiger Weise, wenn wir im Gebet des Herrn an Gott uns wenden. Alles, was wir hier erbitten, entspricht unseren Bedürfnissen und steht in vollem Einklang mit dem christlichen Glauben, der Hoffnung und der Liebe. Empfehlen wir Maria diese Bitten, so ist es ihr lieb, so erhalten sie besonderen Nachdruck. Mit unserer Stimme vereinigt sich augenscheinlich die Stimme ihres Sohnes Jesus, der als Urheber diese Gebetsform verfaßt und in bestimmte Worte gekleidet und mit den Worten vorgeschrieben hat: „So sollt ihr also beten!“ Beachten wir im Rosenkranzgebet diese Vorschrift, dann wird Maria sich ohne Zweifel noch huldvoller zu uns neigen und ihr Amt, das nur sorgende Liebe ist, uns gegenüber erfüllen. Mit wohlgefälligem Blick wird sie diese geheimnisvollen Gebetskränze entgegennehmen und sie mit reichen Gnadengeschenken belohnen.

VII. Der Rosenkranz lehrt uns gut beten

Ein Hauptgrund, der uns Mariens freigebige Güte um so sicherer erhoffen läßt, liegt in der besonderen Art und Weise des Rosenkranzgebetes. Es ist zum rechten Beten wie geschaffen. So vieles zieht den betenden Menschen, der der Schwachheit verhaftet bleibt, von Gott ab und bringt alle seine guten Vorsätze zu Fall. Aber gerade auch von dieser Seite her offenbart sich die Wirkung des Rosenkranzgebetes. Man überdenke einmal bei sich selbst, wie sehr dabei der Geist in Zucht genommen wird, um die Trägheit unseres Denkens zu überwinden, und wie dabei jener heilsame Schmerz über begangene Fehler entflammt wird, der unser Herz zum Himmel emporhebt. Wir brauchen nicht mehr eigens hervorzuheben, daß der Rosenkranz aus zwei Teilen besteht, die trotz aller Verschiedenheit miteinander verknüpft sind, nämlich aus der Betrachtung der Geheimnisse und aus der Verrichtung des mündlichen Gebetes. Eine Gebertsart dergestalt nimmt besonders wirksam die Aufmerksamkeit des Menschen in Besitz und lenkt den Geist nicht nur irgendwie zu Gott hin, sondern läßt ihn in der Erwägung und Betrachtung der Heilstatsachen ruhen, damit er daraus eine Belehrung und Besserung des Lebens und einen Ansporn zu tieferer Frömmigkeit schöpft. Diese Heilstatsachen stellen ja die Zusammenfassung unseres christlichen Glaubens dar; sie sind daher das größte und bewunderungswürdigste, was es gibt. Das Licht und die Kraft, die sie ausstrahlen, haben Wahrheit, Gerechtigkeit und Frieden hervorgebracht und auf Erden eine völlige Neugestaltung hervorgerufen, die von erfreulichen Erfolgen begleitet war. Noch eine andere Tatsache steht damit in Verbindung: Die so sehr wichtigen Heilstatsachen werden den Betern in einer Weise vor Augen geführt, die auch der geistigen Fassungskraft der Ungebildeten entspricht und angemessen erscheint. Der Rosenkranz ist ja so beschaffen, daß die Hauptwahrheiten unseres Glaubens nicht in Form einer Lehre uns zur Betrachtung dargeboten werden, sondern diese Tatsachen werden uns buchstäblich vor Augen gezeigt und lebendig dargestellt. In dieser Verbindung mit den bestimmten Orten, Personen und zeitlichen Geschehnissen fesseln diese Heilstaten unsere Gedanken in viel stärkerem Maße und führen uns zu einer viel nützlicheren Ausbeute. Weil wir schon von frühester Jugend an darin eingeführt wurden, ist es selbstverständlich, daß der fromme und eifrige Beter schon beim Aussprechen der einzelnen Heilswahrheiten sie geistig mit liebendem Herzen durchdringt. Er braucht nicht unnötig seine Phantasie anzustrengen und wird sich durch Mariens Güte vom Tau der himmlischen Gnade erfüllen lassen.

Noch einen anderen Vorzug weist der Rosenkranz auf, der Maria besonders gnädig stimmt und dem Gebet reiche Belohnung verspricht. Wenn wir andächtig und fromm die dreifache Reihenfolge der Geheimnisse wiederholen, bezeigen wir dadurch um so mehr unsere dankbare und liebende Gesinnung gegen Maria. Wir zeigen dadurch offen, daß wir uns niemals genug an jene Wohltaten erinnern können, wodurch sie selbst mit so unsagbarer Liebe für unser Heil Sorge trägt. Muß durch eine so häufige und liebende Weise in ihr nicht die Erinnerung an die Heilstatsachen ebenfalls wachgerufen werden? Muß ihre in Heiligkeit erstahlende Seele da nicht von unsagbarer neuer Wonne erfüllt werden, muß das Gefühl mütterlicher Sorge und Güte nicht aufs neue in ihr geweckt werden? Aber auch auf uns wird die ständige Wiederholung und die stets wiederkehrende Erinnerung eine Rückwirkung nicht verfehlen, weil dadurch unser Gebet um so stürmischer und entflammter wird und gleichsam eine beschwörende Kraft erhält. Jedes Geheimnis enthält schon an und für sich so viele eindringliche Beweisgründe, denen die Allerseligste Jungfrau sich niemals verschließen kann. Darum fliehen wir zu dir, heilige Gottesgebärerin; verschmähe uns arme Evaskinder nicht! Wir bitten dich, die Vermittlerin unseres Heiles, die ebenso mächtig wie gütig ist. Inständig rufen wir zu dir bei der Süßigkeit all deiner Freuden, die dir aus Jesus, deinem Sohn, zugeflossen sind, durch die Anteilnahme an seinen unsagbaren Schmerzen, durch die Herrlichkeit seiner Glorie, die dich überströmt. Wohlan, höre und erhöre gnädig uns Unwürdige!

VIII. Moderne Angriffe auf die Kirche

Ihr werdet leicht verstehen, ehrwürdige Brüder, warum Wir ohne Unterlaß das Rosenkranzgebet empfehlen und um seine Verbreitung besorgt sind. Wir haben ja seine doppelten Vorzüge rühmend hervorgehoben. Schon zu Beginn haben Wir darauf aufmerksam gemacht, wie sehr heute die Welt täglich mehr die Hilfe des Himmels notwendig hat. Bedenken wir, welchen zahlreichen Bedrängnissen die Kirche heute überall ausgesetzt ist und wie man versucht, ihre Rechte und Freiheiten zu beschneiden! Auch die christlichen Staaten erleben eine Erschütterung, die ihren Wohlstand und ihren inneren Frieden fragwürdig macht. Wir haben Unsere größte Hoffnung auf den Rosenkranz gesetzt, um Hilfe von oben zu erflehen, das bezeugen und bekunden Wir aufs neue. Käme doch diese heilige Andacht wieder so zu Ehren, wie es einmal nach ihrer Bestimmung war, daß sie in Städten und Dörfern, in Familien und Betrieben, bei hoch und niedrig liebend gepflegt würde! Sie ist und bleibt das besondere Erkennungsmerkmal des christlichen Glaubens und ist die beste, schützende Gewähr unserer Versöhnung mit Gott und der göttlichen Barmherzigkeit.

Wir alle müssen uns tagtäglich von solchen Gedanken leiten lassen, nachdem frevelhafte und verbrecherische Mächte am Werke sind, die durch üble Machenschaften Gottes Zorngericht herausfordern und durch gerechte Bestrafung von seiten Gottes auch das Vaterland in den Abgrund ziehen. Es ist überflüssig, auf all die Ursachen einzugehen, die alle Gutgesinnten mit uns beklagen. Aber auch inmitten katholischer Völker gibt es sehr viele, die sich über jede Art von Religionsverspottung freuen, und die es bei der unglaublich zügellosen Presse- und Druckfreiheit anscheinend darauf absehen, die heiligsten Güter und das so sehr bewährte und belohnte Vertrauen auf Mariens Schutz der Verachtung und dem Spott der Masse preiszugeben. In den letzten Monaten hat man nicht einmal vor der heiligsten Person unseres Erlösers Jesus Christus haltgemacht. Man hat sich nicht geschämt, ihn auf schlüpfrige Bühnenbretter zu zerren, die doch ohnedies bereits zum lasterhaften Tummelplatz gemacht wurden und ihn dort darzustellen ohne die ihm gebührende Majestät seiner göttlichen Natur. Vergreift man sich aber daran, dann kann selbstverständlich nichts mehr von der Erlösung der Menschheit übrigbleiben. Man hat es sogar unternommen, den Verräter Christi von seiner ewigen Schmach reinzuwaschen, jenen Unseligen, dessen verabscheuungswürdiges Verbrechen der Treulosigkeit dem Gedächtnis der Menschen nie mehr entschwinden wird. Eine allgemeine Empörung hat sich gezeigt über diese schändlichen Dinge, die in gewissen italienischen Städten sich zutrugen oder wenigstens beachsichtigt waren. Man hat bittere Klage darüber geführt, daß die heiligen Rechte der Religion mit Füßen getreten wurden, dazu noch in jenem Volke so verletzt und unterdrückt wurden, das sich mit Recht seines katholischen Namens an erster Stelle stets rühmte. Diese Geschehnisse riefen auch die Bischöfe in ihrer stets wachen und bekümmerten Hirtensorge auf den Plan. Sie legten gerechte Beschwerde ein bei denen, deren heilige Pflicht es sein muß, für die Würde der angestammten Religion Sorge zu tragen. Ferner machten sie ihre Gläubigen nicht nur auf die schwere Gefahr aufmerksam, sondern ermahnten sie auch, die unerhörte Schmach, die unserem liebevollen Erlöser angetan wurde, durch persönliche religiöse Übungen zu sühnen. Dies Bemühen wurde mit Freuden von vielen Gutgesinnten aufgenommen und fand Unsere volle Zustimmung. Nicht wenig trug es dazu bei, den Kummer Unseres Herzens zu lindern. Jetzt aber, da Wir die Gelegenheit haben, zu Euch zu sprechen, müssen Wir die Stimme Unseres obersten Hirtenamtes erheben, und Wir verbinden mit den Beschwerden der Bischöfe und Gläubigen die Unsrigen auf das nachdrücklichste. In derselben apostolischen Gesinnung, in der Wir den begangenen Religionsfrevel bedauern und aufs schärfste verurteilen, richten Wir Unsere Ermahnung an alle christlichen Völker, vor allem aber an die Italiener, daß sie die angestammte Religion als ihr wertvollstes Erbe unverbrüchlich hüten, daß sie mannhaft dafür eintreten und sie durch ein sittlich reines und frommes Leben ständig vertiefen.

Gott, ehrwürdige Brüder, der „uns in seiner allgütigen Erbarmung eine solche Mittlerin gegeben hat“, „der uns alles durch Maria verleihen wollte“, möge auf ihre Fürbitte und Gnade unsere gemeinsamen Wünsche und Hoffnungen reichlich erfüllen. Damit verbinde sich als Unterpfand der Apostolische Segen, den Wir Euch, Eurem ganzen Klerus und Volk von ganzem Herzen erteilen.

Gegeben zu Rom bei Sankt Peter, am 8. September 1894, im siebzehnten Jahre Unseres Pontifikates.

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Quelle

Englisch – Lateinisch – Italienisch – Portugiesisch

Papst Leo XIII. — Auszug aus der Enzyklika „Arcanum divinae sapientiae“ vom 10. Februar 1880

 

Über die christliche Ehe

Der geheimnisvolle Ratschluß der göttlichen Weisheit, welchen der Heiland der Menschen, Jesus Christus, auf Erden ausführen wollte, war darauf gerichtet, daß er, von Gott aus­gehend, die gewissermaßen altersschwache Welt durch sich und in sich wieder herstellte. Dies hat in einem herrlichen und erhabenen Worte der Apostel Paulus zusammengefaßt, indem er an die Epheser also schrieb: Das Geheimnis seines Ratschlusses . . . wiederherzustellen alles in Christo, was im Himmel und was auf Erden ist (Eph 1,9f.). In der Tat, als Christus den Auftrag, den der Vater ihm gegeben, zu erfüllen begann, hat er alsbald das Alte ausgetrieben und allen Dingen eine neue Form und Gestalt verliehen. Denn die Wunden, welche die Sünde des ersten Vaters dem menschlichen Geschlechte geschlagen, hat er geheilt; alle Men­schen, von Natur Kinder des Zornes, hat er zur Gnade bei Gott zurückgeführt; die da er­müdet waren durch fortdauernde Irrungen, hat er zum Lichte der Wahrheit geleitet; die befleckt von jeglicher Unreinheit, hat er zu aller Tugend erneuert; und denen, welche das Erbe der ewigen Seligkeit wieder erlangt haben, hat er die gewisse Hoffnung gegeben, daß selbst ihr Leib, sterblich und hinfällig, dermal einst der Unsterblichkeit und himmlischen Glorie teilhaftig sein werde. Damit aber solche außerordentliche Wohltaten so lange auf Erden währen, als Menschen da leben, hat er die Kirche eingesetzt als Stellvertreterin seines Amtes, und hat ihr, für die Zukunft sorgend, befohlen, zu ordnen, was in der menschlichen Gesellschaft gestört, herzustellen, was in Verfall geraten.

Übernatürliche Religion und natürliche Ordnung

Wenngleich nun diese göttliche Wiederherstellung, von der wir geredet, vorzugsweise und zunächst auf die Menschen sich bezog, welche in der übernatürlichen Gnadenordnung stehen, so hat sie doch auch in reichlichem Maße für die natürliche Ordnung kostbare und heilsame Früchte getragen; darum haben sowohl die einzelnen Menschen als die gesamte Gesellschaft des menschlichen Geschlechtes keine geringe Vervollkommnung in jeder Richtung hierdurch erreicht. Denn nachdem einmal die christliche Weltordnung begründet war, ward den einzel­nen Menschen das Glück zuteil, daß sie lernten und sich gewöhnten, unter der göttlichen Vorsehung zu ruhen und die Hoffnung auf himmlische Hilfe zu nähren, die nicht zuschan­den macht; hieraus aber gehen Starkmut, Mäßigung, Standhaftigkeit, Gleichmut in Seelen­ruhe und andere vorzügliche Tugenden und herrliche Taten hervor. Die häusliche und bür­gerliche Gesellschaft aber hat in wunderbarer Weise an Würde, Festigkeit und Ehrbarkeit gewonnen. Gerechter ist geworden und unverletzlicher die Autorität der Fürsten, williger und leichter der Gehorsam der Völker, inniger die Gemeinschaft der Bürger, sicherer die Rechte des Besitzes. Für alles, was nur immer in der bürgerlichen Gesellschaft als nützlich erachtet wird, hat die christliche Religion Rat gegeben und Fürsorge getroffen, so zwar, daß nach dem Zeugnisse des heiligen Augustinus es scheint, als hätte sie zum guten und glück­seligen Leben keine größeren Vorteile bieten können, wenn sie einzig nur dazu bestimmt gewesen wäre, die Bedürfnisse dieses irdischen Lebens zu befriedigen und sein Gedeihen zu ehren. Doch es ist nicht unsere Absicht, diese große Wahrheit nach ihren einzelnen Bezie­hungen darzulegen, sondern wir wollen sprechen über die häusliche Gemeinschaft, welche in der Ehe ihren Ausgangspunkt und ihre Grundlage hat.

Ursprung und Wesensmerkmale der Ehe

Allen ist wohlbekannt, welches der wahre Ursprung der Ehe ist. Denn wenngleich jene, die den christlichen Glauben tadeln, die ständige Lehre der Kirche über diesen Gegenstand anzuerkennen sich weigern, und schon lange die Überlieferung aller Völker, aller Jahrhunderte zu tilgen sich bestreben, so konnten sie dennoch die Macht und das Licht der Wahrheit weder auslöschen noch schwächen. Wir erwähnen nur, was allen bekannt und niemandem zweifelhaft ist: nachdem am sechsten Schöpfungstage Gott den Menschen gebildet aus dem Staub der Erde und in sein Angesicht gehaucht den Odem des Lebens, wollte er ihm eine Gefährtin zugesellen, die er der Seite des schlafenden Mannes selbst in wunderbarer Weise entnahm. Hierdurch beabsichtigte die höchste Vorsehung Gottes, daß jenes Ehepaar den natürlichen Ursprung aller Menschen bilde, aus welchem das Geschlecht hervorgehe und in ununterbrochenen Fortpflanzungen durch alle Zeiten erhalten werden sollte. Und es trug jene Verbindung von Mann und Weib, um desto eher den höchst weisen Ratschlüssen Gottes zu entsprechen, schon von jener Zeit an ganz besonders zwei, und zwar höchst edle Eigens­chaften an sich, ihr gewissermaßen tief eingeprägt und eingegraben, nämlich die Einheit und immerwährende Dauer. Dies hat, wie wir aus dem Evangelium ersehen, die göttliche Autorität Jesu Christi ausgesprochen und offenkundig bestätigt, indem er vor den Juden und Aposteln bezeugte, daß die Ehe ihrer Einsetzung entsprechend nur zwischen zweien statt­finden solle, dem Manne nämlich und dem Weibe, daß aus zweien gleichsam ein Fleisch würde, und daß das eheliche Band nach Gottes Willen so innig und fest geknüpft sei, daß es von keinem Menschen gelöst oder zerrissen werden könne. Er (der Mensch) wird seinem Weibe anhangen, und sie werden zwei sein in einem Fleische. Darum sind sie nun nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was darum Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen (Mt 19,5f.).

Doch diese Gestalt der Ehe, so ausgezeichnet und erhaben, verfiel allmählich bei den heid­nischen Völkern dem Verderben und Untergange; und selbst bei dem Geschlecht der Hebräer sehen wir sie gleichsam getrübt und verdunkelt. Denn bei diesen riß bezüglich der Frauen die allgemeine Gewohnheit ein, daß dem Manne erlaubt war, mehr als eine zu haben; nachher aber, da Moses wegen ihrer Herzenshärte (Mt 19,8) ihnen nachsichtig die Erlaubnis der Scheidung gegeben hatte, war der Weg gebahnt zur Trennung. Kaum glaublich aber dürfte es erscheinen, welches Verderben und welch gänzliche Entstellung der Ehe bei der heidnischen Gesellschaft eingetreten war; denn hier war sie preisgegeben den Wellen der Irrtümer eines jeden Volkes und ein Spielball der schändlichsten Lüste. Wir sehen, wie alle Völker mehr oder weniger den Begriff und wahren Ursprung der Ehe vergaßen; darum wurden an ver­schiedenen Orten Gesetze über die Ehe gegeben, wie sie das Staatswohl zu erheischen schien, nicht aber, wie sie die Natur verlangte. Feierliche Gebräuche, nach Willkür von den Gesetz­gebern bestimmt, hatten die Wirkung, daß ein Weib entweder den ehrbaren Namen einer Ehefrau oder den schmählichen einer Konkubine erhielt; ja so weit war man gekommen, daß die weltlichen Fürsten gesetzlich feststellten, wer eine Ehe eingehen dürfe und wer nicht, wobei die Gesetzgebung vielfach die Billigkeit verletzte und das Unrecht begünstigte. Außerdem waren Vielweiberei, Vielmännerei und Ehetrennung die Ursachen, daß das eheliche Band gar sehr gelockert wurde. Auch bezüglich der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute war die höchste Verwirrung eingetreten, indem der Mann ein Eigentumsrecht über die Frau gewann und sie, häufig ohne gerechten Grund, verstieß, während er, seiner unbändigen und zügellosen Lust folgend, ungestraft in den öffentlichen Häusern und bei den Sklavinnen umherlaufen durfte, als ob die äußere Stellung die Sünde bedinge und nicht der Wille (Hieron. Op. I, col. 455). Indem so die Zügellosigkeit des Mannes überhand nahm, gab es nichts Unglücklicheres mehr als das Weib, das so sehr erniedrigt ward, daß es fast nur noch als ein Werkzeug betrachtet wurde, bestimmt zur Befriedigung der Lust, oder um Nachkommenschaft zu erhalten. Man schämte sich nicht, das Weib zur Ehe zu kaufen und zu verkaufen, gleich als wäre es eine leblose Sache (Arnob; adv. Gent., 4); dem Vater und Gatten war zuweilen das Recht gegeben, das Weib mit dem Tode zu bestrafen. Kinder, die solchen Ehen entsprossen, mußten notwendig entweder Staatseigentum werden oder der Sklaverei des Familienvaters verfallen (Dionysius v. Halik. II., 26,27); hatten doch die Gesetze diesem auch die Befugnis erteilt, die Ehen seiner Kinder nach Belieben zu schließen und zu trennen, ja sogar selbst das unmenschliche Recht über Leben und Tod an denselben zu üben.

Erneuerung der Ehe durch Christus

Doch gegen so viele Laster, so große Schmach, welche den Ehebund besudelten, ward endlich Hilfe und Heilung von Gott gebracht, indem Jesus Christus, welcher die Würde der mensch­lichen Natur erneuert und den mosaischen Gesetzen ihre Vollendung gegeben hat, der Ehe seine vorzügliche und nicht geringe Sorge widmete. Denn er hat die Hochzeit zu Kana in Galiläa durch seine Gegenwart geadelt und durch sein erstes Wunder ihr eine Bedeutung für immer gegeben (Jo 2); das ist auch die Ursache, warum schon von jenem Tage an die Ehen anfingen, von neuem einen gewissen Charakter der Heiligkeit zu tragen. Dann aber führte er die Ehe zurück auf den Adel ihres ersten Ursprunges, indem er sowohl die Gepflogenheit der Hebräer wegen des Mißbrauchs, mehrere Frauen zu haben, und der Erlaubnis der Scheidung tadelte, als auch ganz besonders dadurch, daß er das zu trennen verbot, was Gott selbst durch das Band einer immerwährenden Gemeinschaft verknüpft hatte. Darum setzte er, nach Widerlegung der Einwendungen, welche aus dem mosaischen Gesetz vorgebracht worden, in seiner Eigenschaft als oberster Gesetzgeber folgendes bezüglich der Eheleute fest: »Ich aber sage euch, wer immer sein Weib entläßt, ausgenommen wegen Ehebruches, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe; und wer die Entlassene heiratet, der bricht die Ehe (Mt 19,9).« Was aber kraft göttlicher Autorität bezüglich des ehelichen Bundes verordnet und festgesetzt worden ist, das haben die Apostel als Verkündiger der göttlichen Gesetze vollständiger und ausführlicher uns überliefert und in ihren Schriften aufgezeichnet. Denn was immer unsere heiligen Väter, die Kirchenversammlungen und die Überlieferung der Gesamtkirche gelehrt haben (Trid. Sess. XXIV i. Vorwort), haben sie durch das apostolische Lehramt empfangen, daß nämlich Christus der Herr die Ehe zur Würde eines Sakramentes erhoben und zugleich bewirkt habe, daß die Eheleute durch die himmlische Gnade, welche seine Verdienste erwar­ben, behütet und gestärkt, die Heiligkeit in diesem ihrem Ehebunde erlangten; und daß er in diesem, den er in wunderbarer Weise nach dem Vorbilde der mystischen Ehe seiner selbst mit der Kirche gestaltet, die Liebe, wie sie der Natur entspricht, vervollkommnet (a. a. 0. 1. Kap. De reform.matr.) und die ihrem Wesen nach unteilbare Gemeinschaft von Mann und Weib durch das Band der göttlichen Liebe mächtiger geeint habe. »Ihr Männer«, spricht Paulus zu den Ephesern, »liebet eure Frauen, wie auch Christus die Kirche geliebt und sich selbst für sie hingegeben hat, sie zu heiligen … Die Männer sollen ihre Frauen lieben wie ihre Leiber …, denn niemand hat jemals sein Fleisch gehaßt, sondern er nährt und pflegt es, wie auch Christus seine Kirche; denn wir sind Glieder seines Leibes, von seinem Fleisch und seinem Bein; darum wird der Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, und es werden zwei sein in einem Fleische. Es ist dies ein großes Sakrament, ich sage aber in Christus und in der Kirche (Eph 5,25ff.).« In ähnlicher Weise haben wir durch das apostolische Lehramt das Gebot des Herrn empfangen, daß die Einheit und fortwährende Festigkeit der Ehe, wie diese schon mit ihrem Ursprunge gegeben ist, heilig und für alle Zeit unverletzlich sei. »Denen, welche durch die Ehe verbunden sind«, sagt derselbe Paulus, »gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß das Weib sich nicht vom Manne scheide; wenn sie aber geschieden ist, so bleibe sie ehelos oder versöhne sich mit ihrem Manne (I Kor 7,10f.).« Und wieder: »Das Weib ist gebunden an das Gesetz, solange ihr Mann lebt; ist aber ihr Mann entschlafen, dann ist sie frei (1Kor 7,39).« Aus diesen Ursachen ist die Ehe ein großes Sakrament (Eph 5,32), ehrbar in allem (Hebr 13,4), Gott wohlgefällig, keusch, ehrfurchtgebietend als Bild und Darstellung der erhabensten Dinge.

Höhere Ziele und Pflichten der Ehe

Doch mit dem Gesagten ist die Vervollkommnung und Vollendung, welche das Christentum der Ehe verliehen hat, noch nicht abgeschlossen. Denn der ehelichen Gemeinschaft ist erstens eine viel höhere und edlere Aufgabe vorgesetzt, als dies früher der Fall war; hat sie doch nach Gottes Gebot nicht bloß den Zweck der Fortpflanzung des menschlichen Geschlechtes, sondern der Kirche eine Nachkommenschaft zu zeugen, Mitbürger der Heiligen und Haus­genossen Gottes (Eph 2,19), damit nämlich ein Volk zur Religion und Verehrung des wahren Gottes und unseres Heilandes Christi geboren und erzogen würde (Röm Katech 8. Kap.). An zweiter Stelle sind jedem der Eheteile seine Pflichten bestimmt, seine Rechte vollständig bezeichnet. Von der Gesinnung sollen sie nämlich immer durchdrungen sein, daß sie sich bewußt sind, ein Teil schulde dem andern die größte Liebe, standhafte Treue, emsigen und anhaltenden Beistand. Der Mann ist der Familie Oberer und das Haupt des Weibes, das jedoch, da es Fleisch ist von seinem Fleische und Bein von seinem Bein, ihm unterwürfig und gehorsam sein soll nicht wie eine Sklavin, sondern als Gefährtin, so daß der Gehorsam, den es leistet, nicht ohne Ehrbarkeit und Würde sei. Da aber beide, sowohl jener, der gebietet, wie dieses, welches gehorcht, ein Abbild, und zwar jener Christi, dieses der Kirche darstellen, so soll die göttliche Liebe sie beständig in ihrer Pflichterfüllung leiten. Denn der Mann ist das Haupt des Weibes, wie Christus das Haupt der Kirche ist … Aber wie die Kirche unter­worfen ist Christo, so auch die Frauen ihren Männern in allem (Eph 5,23f.). Was die Kinder betrifft, so müssen diese den Eltern untertan sein und gehorchen und ihnen Ehrerbietung er­zeigen um des Gewissens willen; und alle Sorgen und Gedanken der Eltern müssen hinwieder auf die Beschützung und ganz besonders auf die Erziehung ihrer Kinder zur Tugend gerich­tet sein. Väter, … erziehet sie [die Kinder] in der Lehre und Zucht des Herrn (Eph 6,4). Hieraus erhellt, daß die Pflichten der Eheleute nicht wenige und nicht geringe sind; den guten Eheleuten aber werden sie wegen der Kraft, die sie im Sakramente empfangen, nicht bloß erträglich, sondern auch angenehm.

Nachdem nun Christus die Ehe zu einer so hohen und erhabenen Würde erhoben hatte, hat er die ganze Ehegesetzgebung der Kirche übertragen und anvertraut. Und diese hat auch ihre Gewalt über die Ehen der Christen immer und überall geübt, und zwar so, daß dieselbe als eine ihr eigentümlich zukommende erschien, nicht durch Gunst der Menschen erworben, sondern von Gott durch den Willen ihres Stifters überkommen. Wie viele und welche wach­same Sorge aber die Kirche der Heilighaltung der Ehe zugewendet hat, damit diese unver­sehrt bleibe, ist so allbekannt, daß es keines Beweises bedarf …

Alte und neue Anfeindungen; Zivilehe

Doch bei den Bemühungen des Feindes des menschlichen Geschlechtes fehlt es nicht an solchen, welche, wie sie die übrigen Wohltaten der Erlösung undankbar zurückweisen, so auch die Wiederherstellung und Vollendung der Ehe entweder verachten oder in keiner Weise anerkennen. Schmählich haben einige in alter Zeit gefehlt, da sie die Ehe in dem einen oder anderen Punkte anfeindeten; aber viel verderblicher ist das frevelhafte Beginnen jener, welche in unseren Tagen das Wesen der Ehe, so vollkommen und vollendet nach allen ihren Verhältnissen und Beziehungen, lieber von Grund aus zerstören möchten. Die Ursache dieser Erscheinung liegt vorzugsweise darin, daß so viele Geister, befangen von den Vorurteilen einer falschen Philosophie und verderbter Gewohnheit, nichts lästiger finden als untergeben sein und gehorchen, und daher aufs heftigste dahin streben, daß nicht bloß die einzelnen, sondern auch die Familien und die gesamte menschliche Gesellschaft Gottes Oberherrlichkeit hochmütig verachte. Da nun aber sowohl die Familie wie die gesamte menschliche Gesell­schaft ihre Quelle und ihren Ursprung in der Ehe hat, so gestatten sie in keiner Weise, daß diese der Gerichtsbarkeit der Kirche unterstehe; vielmehr geht ihr Streben dahin, sie ihres heiligen Charakters gänzlich zu entkleiden und in den allerdings niederen Kreis jener Gegen­stände zu bannen, welche menschliche Autorität geordnet hat, und die nach dem bürger­lichen Recht der Völker verwaltet und gerichtet werden. Als notwendige Folge ergab sich hieraus, daß sie den weltlichen Fürsten alle Gerichtsbarkeit über die Ehe zuteilten, der Kirche vollständig absprachen; habe diese je eine Gewalt auf diesem Gebiete geübt, so sei dies ent­weder durch Gnade der Fürsten oder mit Unrecht geschehen. Nun aber, sagen sie, sei es Zeit, daß die Lenker der Staaten ihre Rechte mannhaft zurückfordern, und daran gehen, das Ehe­wesen ganz nach ihrem Gutdünken zu ordnen. Hieraus entstand die sogenannte Zivilehe; hieraus die Gesetze über die Ehehindernisse; hieraus die richterlichen Feststellungen über die Eheverträge, ob sie gültig abgeschlossen seien oder nicht. Wir sehen endlich, wie der katho­lischen Kirche in dieser Rechtssphäre jede Befugnis festzusetzen und zu entscheiden mit solchem Eifer entzogen worden ist, daß man gar keine Rücksicht nahm weder auf ihre gött­liche Vollmacht, noch auf die weisen Gesetze, unter denen die Völker so lange gelebt, welche mit der christlichen Weisheit zugleich das Licht der Gesittung empfangen hatten.

Natürliche Heiligkeit der Ehe

Aber dennoch können die Anhänger des Naturalismus und alle jene, welche unter dem Vor­geben, am meisten die Oberhoheit des Staates zu ehren, durch diese ihre verderblichen Lehren das ganze Staatswesen zu zerrütten streben, den Vorwurf, daß sie im Irrtum sind, nicht von sich abwälzen. Denn da die Ehe Gott zum Urheber hat, und schon von Anbeginn in gewissem Sinne ein Vorbild der Menschwerdung Jesu Christi war, darum kommt ihr ein heiliger und religiöser Charakter zu, nicht von außen her, sondern ihrem Ursprunge nach, nicht von Menschen empfangen, sondern von Natur gegeben. Darum konnten Innozenz III. (Cap. 8 de divort.) und Honorius III. (Cap. 11 de transact.), unsere Vorgänger, nicht mit Unrecht und nicht ohne Grund behaupten, bei Gläubigen und Ungläubigen bestehe das Sakrament der Ehe. Als Zeugen rufen wir auf die Denkmale der Vorzeit, die Sitten und Institutionen der Völker, die zu einer höheren Bildung gelangt waren und durch eine vor­züglichere Erkenntnis des Rechtes und der Billigkeit hervorragten; mit ihrer Grundanschau­ung war es, wie bekannt, von vorneherein gegeben, daß, wenn sie der Ehe gedachten, sie diese nicht anders denn als eine Sache betrachteten, welche mit Religion und Heiligkeit zu­sammenhängt. Deswegen pflegten häufig bei ihnen die Ehebündnisse mit religiösen Gebräu­chen, im Namen der Oberpriester und unter Mitwirkung der Priester gefeiert zu werden. Solche Macht übte auf die Gemüter, wiewohl sie die himmlische Lehre nicht kannten, die Natur der Sache, die Erinnerung an ihren Ursprung, das Bewußtsein des Menschengeschlech­tes! Da nun die Ehe ihrem Begriffe, ihrem Wesen nach und aus sich selbst etwas Heiliges ist, so ziemt es sich, daß sie geregelt und geordnet werde nicht durch die Befehle der Fürsten, sondern durch die göttliche Autorität der Kirche, der allein die Lehrgewalt über das Heilige zusteht. Sodann haben wir die Würde des Sakramentes ins Auge zu fassen, durch dessen Hinzutritt die Ehen der Christen den allerhöchsten Adel empfingen. Bezüglich der Sakramente aber Bestimmungen treffen und Gebote erlassen, gehört so recht eigentlich nach Christi Willen in das Gebiet der kirchlichen Rechte und Pflichten, daß es widersinnig wäre, auch nur den geringsten Teil ihrer Gewalt auf die weltlichen Regenten übertragen zu wollen …

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Quelle: SUMMA PONTIFICIA II – Lehren und Weisungen der Päpste durch zwei Jahrtausende – eine Dokumentation ausgewählt und herausgegeben von P. Amand Reuter O.M.I. 1978 Verlag Josef Kral, Abendsberg

Über den wegen der Not der Zeit anzuflehenden Schutz und Beistand des hl. Josef in Vereinigung mit der jungfräulichen Gottesgebärerin

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Über den wegen der Not der Zeit anzuflehenden

Schutz und Beistand des hl. Josef
in Vereinigung mit der jungfräulichen Gottesgebärerin

(15. August 1889)

Leo XIII.

An alle ehrwürdigen Brüder: die Patriarchen, Primas-Inhaber, Erzbischöfe und Bischöfe des katholischen Erdkreises, die in Frieden und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl stehen!

Wohl haben Wir auf dem ganzen Erdkreis bereits die Durchführung einer Vielzahl von außerordentlichen Fürbittgebeten angeordnet, um Gott die Lage der katholischen Kirche immer mehr zu empfehlen. Dennoch möge es niemand für verwunderlich halten, wenn Wir es zu diesem Zeitpunkt für gut erachten, den Seelen neuerdings eine Aufgabe und Verpflichtung dieser Art fest einzuprägen.

In schlimmen Verhältnissen, besonders wenn die Mächte der Finsternis offensichtlich dreist dazu entschlossen waren, alles, was immer den christlichen Namen angeht, nach Kräften der Vernichtung zuzuführen, hatte die Kirche stets die Gewohnheit, Gott als ihren Stifter und Beschützer mit größerer Ergebenheit und Beharrlichkeit anzurufen. Hierbei zog sie auch die Heiligen des Himmels als Helfer hinzu, und besonders die Allerseligste Jungfrau und Gottesgebärerin, in deren Schutz und Schirm die Kirche im höchsten Grade eine Stütze für ihre Interessen erkennt. Und die frommen Gebete, die auf die Güte Gottes bauen, zeitigen offenkundig früher oder später die Frucht ihrer Hoffnung.

Ihr kennt vollkommen die gegenwärtige Lage der Dinge, ehrwürdige Brüder. Sie ist in der Tat für die christliche Religion kaum weniger unheilvoll und elend, als sie es in den unheilvollsten und elendesten früheren Zeiten gewesen ist. Wir sehen, wie bei vielen Menschen die Grundlage aller christlichen Tugenden, der Glaube, verschwindet; wie die heilige Liebe erkaltet; wie eine durch schlechte Sitten und falsche Anschauungen verführte und verdorbene Jugend heranwächst. Wir sehen, wie die Kirche Jesu Christi von allen Seiten mit Gewalt und List bekämpft wird; wie gegen das Papsttum ein rücksichtsloser Krieg geführt wird und wie die Grundlagen der Religion selbst mit einer täglich anwachsenden Vermessenheit erschüttert und zu Fall gebracht werden.

Wie weit dies in jüngster Zeit bereits um sich gegriffen hat und was man darüber hinaus noch im Schilde führt, das ist bereits zu sehr bekannt, als daß man es eigens in Worten darlegen müßte.

In dieser schwierigen und elenden Lage sind die Übel größer als die menschlichen Gegenmittel. Als einzige Zuflucht ist es daher vonnöten, die Macht Gottes um ihren Beistand anrufen.

Aus diesem Grunde halten Wir es für notwendig, die Frömmigkeit des christlichen Volkes dazu anzuspornen, noch eifriger und beharrlicher die Hilfe des Allmächtigen Gottes zu erflehen. Seht, schon naht der Monat Oktober: Wir haben bei einer anderen Gelegenheit angeordnet, daß er der Jungfrau Maria vom Rosenkranz geweiht sein soll. Und so mahnen wir nachdrücklich, daß jener Monat zu seiner Gänze dieses Jahr in größtmöglichem Maß mit Andacht und Frömmigkeit begangen werden soll.

Wir haben ja die Erfahrung, daß in der mütterlichen Güte der Allerseligsten Jungfrau ein Zufluchtsort bereitsteht, und wir wissen mit Sicherheit, daß wir alle unsere Hoffnung nicht vergebens auf sie gesetzt haben. Hundertmal war sie in den großen Bedrängnissen und Gefahren der christlichen Religion zugegen: Warum sollte man daran zweifeln, daß sie künftig die Beispiele und Beweise ihrer Macht und Gnade erneuern wird, wenn allgemein demütige und beharrliche Bittgebete verrichtet werden? Wir glauben vielmehr, sie werde uns künftig umso wunderbarer zur Seite stehen, je mehr sie mit Freude sieht, daß sie in zunehmendem Maße und immer inniger angerufen wird.

Wir hegen aber auch noch eine andere Absicht. Wie Ihr, Ehrwürdige Brüder, es für gewöhnlich zu tun pflegt, werdet Ihr Euch sicher mit Uns gemeinsam gewissenhaft im Sinne dieser Absicht bemühen.

Wollt Ihr, daß Gott unseren Gebeten ein huldvolleres Ohr leihe? Wollt Ihr, daß er dank der Vermittlung einer größeren Schar von Fürbittern seiner Kirche bereitwilliger und freigebiger beistehe? Dann scheint es Uns höchst angebracht, daß die Christenheit es sich zur Gewohnheit mache, zugleich mit der jungfräulichen Gottesmutter auch den heiligen Josef, ihren keuschen Gemahl, mit großer Andacht und mit kindlichem Vertrauen anzurufen. Gestützt auf gute Gründe halten Wir dafür, daß diese Verehrung der allerseligsten Jungfrau selber erwünscht und sehr genehm ist.

Wir sprechen heute zum ersten Mal offiziell von dieser Andachtsform. Es ist Uns übrigens bekannt, daß sie unter dem gläubigen Volk sehr beliebt ist und sogar als altherkömmliche Gepflogenheit immer weitere Kreise erfaßt. Auch Unsere Vorgänger haben in den vergangenen Jahrhunderten der Verehrung des heiligen Josef ihre besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Sie haben diese bereits Schritt für Schritt gefördert und weitherum verbreitet. In unserer Zeit schließlich war dieser Andacht allenthalben ein beachtliches Wachstum beschieden, namentlich seitdem Unser Vorgänger Pius IX. auf Wunsch einer großen Anzahl von Bischöfen den heiligen Josef zum Schutzpatron der katholischen Kirche proklamiert hatte.[1] Da es jedoch von größter Bedeutung ist, daß die Verehrung des heiligen Josef im katholischen Brauchtum tiefer verankert wird, liegt es Uns sehr am Herzen, die Christenheit vor allem durch die Autorität Unseres Wortes dazu aufzumuntern.

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Warum wurde denn dem heiligen Josef die besondere Ehre des Schutzpatrons der Kirche zugedacht? Warum verspricht sich die Kirche sehr viel von seinem Beistand und seinem Patronat? Hier die Gründe für diese Sonderstellung: Dieser heilige Mann war der Ehegemahl Marias und der vermeintliche Vater Jesu Christi. Dieses Doppelamt ist der Quellgrund all seiner Würde, all seiner Macht, all seiner Heiligkeit und all seiner Verherrlichung. Allerdings ist die Würde der Mutter Gottes so erhaben, daß etwas Größeres undenkbar ist. Der heilige Josef war jedoch durch das Band der Ehe eng mit der allerseligsten Jungfrau vereint. Ihm war es vergönnt, mehr als irgend jemand sonst – darüber besteht kein Zweifel – dieser überragenden Würde nahezukommen, die Maria als Gottesmutter hoch über alle anderen Geschöpfe hinaushebt. Denn die Ehe ist die innigste Verbindung und Lebensgemeinschaft zweier Menschen und hat naturgemäß die Gütergemeinschaft zwischen den beiden Gatten zur Folge. Als daher Gott den heiligen Josef zum Gemahl der Jungfrau Maria bestimmte, gab er ihr nicht nur einen Lebensgefährten, einen Zeugen ihrer Jungfräulichkeit und einen Beschützer ihrer Ehre, sondern er hat ihn ganz gewiß auch, entsprechend dem eigentlichen Wesen der Ehe, an der hohen Würde seiner Gattin teilnehmen lassen.

Noch dank einer anderen hoheitsvollen Auszeichnung nimmt der heilige Josef eine einzigartige Stellung unter den Menschen ein: durch den Ratschluß der Vorsehung war er nämlich der Beschützer des menschgewordenen Gottessohnes, da er in den Augen der Welt als dessen Vater galt.[2] Aus diesen Umstand ergab sich für das Wort Gottes eine demütige Unterwerfung dem heiligen Josef gegenüber, sodaß Christus in vollkommener Unterordnung seinen Befehlen gehorchte, wie es sich für ein Kind seinem Vater gegenüber geziemt.[3]

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Ferner brachte diese doppelte Ehrenstellung ganz natürlich die Verpflichtungen mit sich, die einem Familienvater von Amts wegen obliegen. Somit war der heilige Josef zugleich der Beschützer, der Fürsorger, der natürliche und gesetzmäßige Sachwalter der heiligen Familie, deren Oberhaupt er war. Diese Ämter und Befugnisse hat er auch tatsächlich ausgeübt, solange er auf Erden lebte.[4] Mit inniger Liebe und unablässiger Mühe hat er seine Ehefrau und das göttliche Kind umsorgt. Er verdiente durch regelmäßige Arbeit ihren Lebensunterhalt. Er entzog Jesus der tödlichen Gefährdung durch den König Herodes, indem er für ihn eine ferne Zufluchtsstätte fand[5]; inmitten der Beschwerden einer mühsamen Reise und während des bitteren Auslandsaufenthaltes bewährte er sich zu jeder Stunde als Leidensgenosse, Beschützer und Tröster der heiligen Jungfrau und ihres Kindes.

Diese heilige Familie, der Josef mit väterlicher Vollmacht vorstand, war aber die Keimzelle der Kirche. Wie nämlich die Jungfrau Maria Mutter Jesu Christi war, so ist sie auch die Mutter aller Christen, da sie ihnen auf Kalvaria das übernatürliche Leben der Gnade vermittelt hat, damals in der Todesstunde des Erlösers. Desgleichen ist Jesus Christus gewissermaßen der Erstgeborene unter den Christen, die seine Adoptivbrüder würden auf Grund seines Erlösungswerkes.

Das sind die Gründe, die im Herzen des heiligen Erzvaters das Bewußtsein rechtfertigen, daß ihm die Gesamtheit der Christen auf besondere Weise anempfohlen ist: die ganze Christenheit oder die Kirche, d.h. jene gewaltige Familie, die über den ganzen Erdkreis zerstreut ist. Als Gemahl der Jungfrau Maria[6] und als Vater Jesu Christi[7] ist er der Kirche gegenüber gleichsam mit väterlicher Vollmacht ausgestattet. Somit erweist es sich als folgerichtig und seiner Stellung gemäß, daß der heilige Josef heute noch der Kirche Jesu Christi seinen himmlischen Schutz angedeihen läßt, wie er einst für die Bedürfnisse der heiligen Familie von Nazareth aufkam und sie fortwährend mit gewissenhafter Obsorge umgab.

Es ist leicht einzusehen, ehrwürdige Brüder, daß sich diese Erwägungen auf den Glauben vieler Kirchenväter stützen und aus der Liturgie belegen lassen. Wir beziehen Uns hierbei auf die Meinung, derzufolge Josef von Ägypten, der alttestamentliche Sohn des Patriarchen Jakob, das Vorbild des heiligen Josef ist. Jener besitzt diesem verwandte Züge, hat ähnliche Aufgaben erfüllt und wurde durch seine ruhmvolle Stellung Vorläufer des künftigen Oberhauptes der heiligen Familie.

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Außer dem gleichen Namen, der übrigens sinnbildliche Bedeutung hat, sind Euch noch andere Züge bekannt, die beiden gemeinsam sind: der Josef des Alten Testamentes gewann die Gunst und das besondere Wohlwollen seines Herrn und Meisters Pharao; ihm war es als Verwalter der königlichen Güter zu verdanken, daß Reichtum und Wohlstand in unermeßlicher Fülle dem Hause seines Herrn beschieden waren.[8] Zudem, jener noch bedeutsamere Zug: Auf Befehl des Königs wurde er zum ersten Minister ausgerufen; und als die Hungersnot Elend und Teuerung ins Land brachte, wußte er mit solcher Geschicklichkeit der Not Ägyptens und der Nachbarvölker zu steuern, daß er durch königlichen Erlaß als Retter der Welt proklamiert wurde.[9]

An diesen Zügen erkennt man im alttestamentlichen Josef das Vorbild des heiligen Josef aus dem Neuen Testament. Jener verhalf den Privatinteressen seines Landesherrn zum Erfolg und leistete sodann dem ganzen Königreich außerordentliche Dienste; diesem gebührt in seiner Eigenschaft als Behüter des Christentums der Titel eines Patrons und Schutzherrn der Kirche, die wahrhaft das Haus des Herrn und das Reich Gottes auf Erden ist.

Die Menschen ihrerseits, welches auch immer ihr Stand oder ihre Herkunft sein mag, haben Grund genug, sich vertrauensvoll in die mächtige Obhut des heiligen Josef zu empfehlen. Die Familienväter haben im heiligen Josef das lebendigste Vorbild väterlicher Wachsamkeit und Fürsorge; die Ehegatten besitzen in ihm ein vollkommenes Muster der Liebe, der herzlichen Eintracht und der Gattentreue; den jungfräulichen Menschen ist er zugleich Vorbild und Beschützer der Reinheit. Die Menschen adeligen Standes können von ihm lernen, wie sie ihre Würde bewahren sollen, selbst wenn sie Mißgeschick trifft. Die Reichen sollen hier erkennen, welche Güter höher einzuschätzen und mit aller Kraft anzustreben sind.

Ein besonderes Anrecht auf die Hilfe des heiligen Josef haben jedoch die Proletarier, die Arbeiter und alle Menschen in bescheidenen Lebensverhältnissen. Ihnen vor allem soll er ein Vorbild zur Nachahmung sein. Obwohl nämlich der heilige Josef aus königlichem Geblüte stammte[10], obwohl der der Gemahl der hehrsten und heiligsten aller Frauen ist, obwohl er der Nährvater des Gottessohnes ist, fristet er dennoch ein Dasein voller Beschwerden und verdient mit seiner Handwerkerarbeit den Lebensunterhalt seiner Familie. In Wirklichkeit ist also eine bescheidene Lebenslage keineswegs erniedrigend; ja, die Arbeit der Werktätigen, welcher Art sie auch sein mag, ist nicht nur in keiner Weise entehrend, sie kann sogar sehr wohl, wenn sie von tugendhafter Gesinnung beseelt ist, einen adeligen Charakter besitzen. Da sich Josef von Nazareth mit wenigem zufrieden gab und sich mit seiner geringen Habe begnügte, ertrug er die unumgänglichen Mühseligkeiten der Armut mit Gelassenheit und seelischer Großmut. Ohne Zweifel ahmte er seinen Sohn nach, der sich bereit erklärt hatte, obwohl er der Herr der Welt war, eine untergeordnete Menschennatur anzunehmen, und sich dadurch freiwillig dem Elend und der Not auslieferte.

Die Betrachtung dieses Vorbildes soll den Armen und all jenen, die als Werktätige Tag für Tag ihr Brot verdienen, neuen Mut einflößen und zur Berichtigung ihrer Anschauungen helfen. Gewiß haben sie das Recht, mit allen erlaubten Mitteln eine Verbesserung ihrer Lage anzustreben. Hingegen gestattet es ihnen weder die Vernunft noch die Gerechtigkeit, die von der göttlichen Vorsehung gefügte Ordnung umzustürzen. Und zudem sind Gewalttätigkeit, Umsturz oder Aufruhr nur wahnsinnige Mittel, die allermeist höchstens zur Verschlimmerung der Mißstände führen, denen man damit abzuhelfen wähnt. Mögen also die Armen sich wohl besinnen und sich nicht auf die Versprechungen der Revolutionäre verlassen, sondern auf das Beispiel und den Schutz des heiligen Josef sowie auf die mütterliche Fürsorge der Kirche, die sich stets tatkräftiger um ihr Los annimmt.

Im Vertrauen auf den Hirteneifer der Bischöfe sind Wir der Überzeugung, daß die gutgesinnten Christen aus eigenem Antrieb und bereitwillig unsere Erwartungen noch übertreffen werden. Wir ordnen infolgedessen an, daß während des ganzen Monats Oktober nach dem bereits früher vorgeschriebenen Rosenkranzgebet ein Gebet zum heiligen Josef verrichtet werde, das euch samt diesem Rundschreiben zugeht. Diese Anordnung gilt für alle Zeiten, Jahr für Jahr. Jenen, die das genannte Gebet mit Andacht verrichten, gewähren Wir jedesmal einen Ablaß von sieben Jahren und sieben Quadragenen. Ferner besteht mancherorts der heilsame und löbliche Brauch, den Monat März dem heiligen Josef zu weihen und ihn täglich durch eine besondere Andacht zu verehren. Wo jedoch die Einführung dieses Brauches auf Schwierigkeiten stoßen sollte, wäre es sehr zu wünschen, daß vor dem Josefstag in der Hauptkirche jeder Ortschaft ein Gebetstriduum abgehalten würde. In jenen Gegenden, wo der 19. März, Fest des heiligen Josef, kein gebotener Feiertag ist, bitten Wir die Gläubigen, dieses Fest soweit als möglich durch Privatandachten zu Ehren des himmlischen Schutzpatrons wie einen Feiertag zu begehen.

Als Unterpfand der göttlichen Gnaden und als Erweis Unseres Wohlwollens erteilen Wir euch inzwischen, ehrwürdige Brüder, Eurem Klerus und Volk von ganzem Herzen im Herrn den Apostolischen Segen.

Gegeben zu Rom bei St. Peter, am 15. August 1889, im zwölften Jahr Unseres Pontifikats.

Papst Leo XIII.


[1] Vgl. Pius IX., Dekret der Ritenkongregation Quemadmodum Deus vom 8. Dezember 1870, in: AAS 6 (1870) 193–194.

[2] Vgl. Lk 3,23; Joh 6,42.

[3] Vgl. Lk 2,51.

[4] Vgl. Lk 2,22.23.27.

[5] Vgl. Mt 2,13–15.

[6] Vgl. Mt 1,20.

[7] Vgl. Lk 2,33.48.

[8] Vgl. Gen 39,2–6.

[9] Vgl. Gen 41,40–45.55; 47,13–20.

[10] Vgl. Mt 1,20; Lk 1,27.

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Hinweis/Quelle: Die deutsche Übersetzung folgt (in freier Anwendung): A. Rohrbasser (Hg.), Heilslehre der Kirche. Dokumente von Pius IX. bis Pius XII., Freiburg/Schweiz 1953, Nr. 1766–1777; Lat. in: ASS 22 (1989/90) 66–69

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Quelle

»Der Weg der Kirche ist der Weg des Menschen selbst«

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25 Jahre nach Centesimus annus

»Unterwegs mit den Menschen« erklärte Johannes Schasching 1991 in seinem Kommentar zur Enzyklika »Centesimus annus« von Papst Johannes Paul II. zum »Grundprogramm der katholischen Soziallehre: Der Weg der Kirche verläuft nicht neben den Menschen und auch nicht über die Menschen hinweg. Es ist der Weg des Menschen selbst«.1

Dieser Weg des Menschen ist geprägt von »dignitas humana«, nämlich der Freiheit und Würde des Einzelmenschen, die in der Gottes­ebenbildlichkeit des Menschen2 begründet ist und begleitet von sozialen sowie politischen Umweltbedingungen seitens des Staates und der Gesellschaft. Dies veranlasste schon Papst Leo XIII. 1891 zur Auseinandersetzung mit dem Kapitalismus und Sozialismus im Wirtschafts- und Sozialleben sowie Humanität, Legalität und Konstitutionalität des Staates zu fordern. Es war der Beginn der katholischen Soziallehre mit Sozial­enzykliken als Sozialgestaltungsempfehlungen an Gesellschaft, Staat und Völkergemeinschaft. Sie war mit der Sozialenzyklika »Centesimus annus« 1991 von Papst Johannes Paul II. wegweisend und begleitend zur Zeit des Endes des Kommunismus in Mittel- und Osteuropa. Das Streben der Menschen nach Freiheit und Anerkennung ihrer Würde hatte sich als stärker erwiesen als die Herrschaftsansprüche von Diktatoren und Ideologien. Dieses Ende des Kommunismus bedeutet aber nicht das Ende der sozialen Frage! Es verlangt vielmehr die Mehrzweckverwendung des Staates, die auf kulturellen Fortschritt, wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit gerichtet ist.

Für diese Mehrzweckverwendung ist ein gegenseitiges Verstehen von Staat, Gesellschaft und Einzelnen erforderlich, das ein Für- und Miteinander ermöglichen und zum Frieden beitragen kann. Österreich hat nach dem 2. Weltkrieg mit seiner Sozial- und Wirtschaftspartnerschaft hiezu bis heute wegweisendes Beispiel gegeben! Diese Entwicklung ließ die Solidarität der Menschen im Sozialleben und das Erfordernis der Subsidiarität im Staat erkennen. Ein neues Nebeneinander der Staaten und eine Offenheit der Gesellschaft wurde deutlich, die Chancen für die Menschen bot; dazu erklärte 1965 die Pastoralkonstitution »Gaudium et spes« des 2. Vatikanischen Konzils über die Kirche in der Welt von heute schon einleitend »Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi«.

Diese Freude und Hoffnung bezog sich auch auf die Pluralitäten der Zeit. In diesem Sinne anerkannte das 2. Vatikanische Konzil »Die richtige Autonomie der irdischen Wirklichkeiten«3 und verdeutlichte »Durch ihr Geschaffensein selber nämlich haben alle Einzelwirklichkeiten ihren festen Eigenstand, ihre eigene Wahrheit, ihre eigene Gutheit sowie ihre Eigengesetzlichkeit und ihre eigenen Ordnungen, die der Mensch unter Anerkennung der den einzelnen Wissenschaften und Techniken eigenen Methoden achten muss.«4 Diese erlebbare Pluralität verlangt Akzeptanz und wird von der Kirche mit ihrer Lehre angesprochen. »Da« die Kirche »kraft ihrer Sendung und Natur an keine besondere Form menschlicher Kultur und an kein besonders politisches, wirtschaftliches oder gesellschaftliches System gebunden ist, kann die Kirche kraft dieser ihrer Universalität ein ganz enges Band zwischen den verschiedenen menschlichen Gemeinschaften und Nationen bilden«.5 Die Kirche »selbst hat keinen dringlicheren Wunsch, als sich selbst im Dienste des Wohles aller frei entfalten zu können unter jeglicher Regierungsform, die die Grundrechte der Person und der Familie und die Erfordernisse des Gemeinwohls anerkennt.«6

In diesem Apostolat sollen »die Laien selbst … im Licht christlicher Weisheit und unter Berücksichtigung der Lehre des kirchlichen Lehramtes darin ihre eigene Aufgabe wahrnehmen.

Oftmals wird gerade eine christliche Schau der Dinge ihnen eine bestimmte Lösung in einer konkreten Situation nahelegen. Aber andere Christen werden vielleicht, wie es häufiger und zwar legitimer der Fall ist, bei gleicher Gewissenhaftigkeit in der gleichen Frage zu einem anderen Urteil kommen …«; hierzu »müsste doch klar bleiben, dass in solchen Fällen niemand das Recht hat, die Autorität der Kirche ausschließlich für sich und seine eigene Meinung in Anspruch zu nehmen. Immer aber sollen sie in einem offenen Dialog sich gegenseitig zur Klärung der Frage zu helfen suchen; dabei sollen sie die gegenseitige Liebe bewahren und vor allem auf das Gemeinwohl bedacht sein.«7

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Philip Alexius de László; Porträt von Papst Leo XIII., 1900.

Das II. Vatikanum hat mit und in dieser ihrer Pastoralkonstitution auf die Verantwortung des Christen mit der Kirche in der Welt von heute verwiesen, die nach dem Ende des Kommunismus sowie der Teilung Europas Staatsordnungen ermöglichte, die in Auseinandersetzung mit der jeweiligen Tradition in politischen, liberalen, sozialen und existentiellen Grundrechten für die Einzelmenschen Freiheiten in dem Staat, für den Staat, von dem Staat und durch den Staat sowie eine abgestimmte parlamentarische und plebiszitäre Staatswillensbildung verlangen.

Diese im Dienste der Freiheit und Würde des Menschen stehenden Grundrechte sollten in den jeweiligen Grundrechtswerten angepassten Grundrechtsformen als subjektiv öffentliches Recht, Einrichtungsgarantie, Programmsatz oder Organisationsvorschriften positiviert werden.

Diese Positivierung von Grundrechtsansprüchen des Einzelnen setzen eine öffentliche Meinungsbildung und Interessenvertretung voraus, welche entsprechend dieser Staatsaufgaben auch die zu deren Erfüllung erforderlichen Kompetenzen des Staates in Gesetzgebung und Vollziehung sowie einen partnerschaftlichen Interessenausgleich von Arbeitgeber und Arbeitnehmerseite verlangt.

Diese Demokratisierung des öffentlichen Lebens sollte einerseits den Staat nicht zu einer Vergesellschaftung des Staates auf Kosten seiner Autorität und so den Staat zu einem Clearinghaus der Gruppeninteressen werden lassen und andererseits nicht zu einer Verstaatlichung der Gesellschaft auf Kosten der Freiheit des Einzelnen führen. Es kommt vielmehr auf das Zustandekommen einer partnerschaftlichen Ordnung des gegenseitigen Verstehens von Einzelnen, Gesellschaft und Staat an, zu welchen die päpstlichen Sozialenzykliken, vor allem Rerum Novarum (1891) Papst Leos XIII. und Centesimus annus (1991) Papst Johannes Pauls II., Sozialgestaltungsempfehlungen gaben, die Papst Franziskus 2015 mit seiner Enzyklika Laudato si’ auf die Notwendigkeit des Umweltschutzes im Dienste der Schöpfungsordnung hinweisend richtunggebend erweitert hat.8

In dieser seiner Enzyklika Laudato si’ über die Sorge für das gemeinsame Haus will Papst Franziskus die Individualverantwortung des Einzelnen sowie die Sozialverantwortung in Gesellschaft und Staat ansprechen; »alle können wir als Werkzeuge Gottes an der Bewahrung der Schöpfung mitarbeiten, ein jeder von seiner Kultur, seiner Erfahrung, seiner Initiative und seinen Fähigkeiten aus«, betont Papst Franziskus9.

Unter Betonung der Freiheit und Würde des Menschen haben bereits Papst Leo XIII. und Papst Johannes Paul II. auf die Dimensionen der Individual- und Sozialverantwortung verwiesen, die Papst Franziskus auf den Umweltschutz und damit auch auf den Schutz der Natur und so der Schöpfungsordnung erweitert; er verlangt die Berücksichtigung der »Wechselwirkungen der Natursysteme untereinander und mit den Sozialsystemen«10 und verdeutlicht »die Erkenntnis, dass Gott die Welt erschaffen und in sie eine Ordnung und Dynamik hineingelegt hat, die der Mensch nicht ignorieren darf.«11

Da diese Katholizität die Menschen aller Erdteile durch die Weltkirche anzusprechen vermag, kann die katholische Soziallehre wegweisend durch ihre Sozialenzykliken, wie »Rerum novarum«, »Centesimus annus« und »Laudato si’, wie es Papst Franziskus betont hat, »eine Spiritualität heranreifen«12 lassen und damit durch ein gegenseitiges Verstehen, das ein Für- und Miteinander ermöglichen kann, zum Frieden beitragen; ein Auftrag, der sich allen Gläubigen stellt; auf sie kommt es an, eine Ökumene der wertestiftenden Kräfte zu ermöglichen; diese und die soziale Partnerschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern können jene Solidarität an Menschlichkeit und Barmherzigkeit zum Tragen bringen, auf die Centesimus annus 100 Jahre nach Rerum novarum 1991 hinwies und Papst Franziskus 2015 in Laudato si’ aktualisiert.

Fußnoten

1 Johannes Schasching, Unterwegs mit den Menschen. Kommentar zur Enzyklika »Centesimus annus« von Johannes Paul II., Wien-Zürich 1991, S. 9.

2 Gen 1,26f., Gen 9,6 und Ps 8,5-7; siehe dazu Herbert Schambeck, Die Menschenrechte in der Lehre der katholischen Kirche, in: ders., Kirche, Politik und Recht, ausgewählte Abhandlungen und Vorträge, Berlin 2013, S. 78ff.

3 Gaudium et spes, Nr. 36.

4 Gaudium et spes, Nr. 36.

5 Gaudium et spes, Nr. 42.

6 Gaudium et spes, Nr. 42.

7 Gaudium et spes, Nr. 43.

8 Siehe Herbert Schambeck, Umweltschutz und Grundrechte. Staatsrechtliche Gedanken zur Enzyklika »Laudato si’«, in: L’Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, 6. November 2015, Nr. 45, S. 6

9 Laudato si, Nr. 14.

10 Laudato si’, Nr. 139.

11 Laudato si’, Nr. 221.

12 Laudato si’, Nr. 240.

Von Prof. Dr. Herbert Schambeck österreichischer Bundesrat i.R.

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Quelle: Osservatore Romano 24/2016

Arthur-Fridolin Utz OP: Einführung in die Lehre der Päpste über die Grundlagen der Politik

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Fortsetzung von Teil 1

2. Der Ursprung des Staates

Leo XIII., der in allen sozialen und politischen Fragen nach dem unabänderlichen Leitbild fragt, ging es darum, den Ur­sprung des Staates ebenso wie die gesamte menschliche Geset­zeswelt vom ewigen Gesetz her zu sehen. Gewiß drängt es den Menschen naturhaft zur Gemeinschafts- und Staatsbildung. Dieser Naturtrieb wird aber vom Menschen als Gesetz Gottes erkannt. „Es ist in der Tat ein Gebot der Natur, oder richtiger Gottes, des Urhebers der Natur, auf welchem das Zusammen­leben des Menschen in der bürgerlichen Gesellschaft beruht“ (Diuturnum illud : H, II 211). Leo hat gute Gründe, diese Wahrheit von der göttlichen Herkunft der bürgerlichen Gemein­schaft hervorzukehren. Der Staat hat nämlich die Pflicht, sich auf seinen Ursprung zu besinnen und sich in Ehrfurcht vor dem zu beugen, von dem er ausgegangen ist. „Gott ist es, der den Menschen für die Gesellschaft geschaffen und in den Ver­band von Wesen gleicher Art aufgenommen hat, damit er in der Vereinigung empfange, was seine Natur fordert und er für sich allein nicht hätte erreichen können. Darum hat die bürger­liche Gesellschaft, eben weil sie Gesellschaft ist, Gott als ihren Vater und Urheber anzuerkennen und ihm als ihrem Herrn und Gebieter in Ehrfurcht zu dienen. Ein Staat ohne Gott, oder auch, was schließlich auf dasselbe hinausläuft, ein Staat, der, wie man sich ausdrückt, gegen alle Religionen sich gleich­gültig verhält und sie ohne Unterschied als gleichberechtigt anerkennt, stellt sich in Gegensatz zur Gerechtigkeit und Ver­nunft“ (Libertas: H, III 37).

Nur durch diese Rückführung des Staates auf Gott, womit die Unterwerfungslehre von Hobbes und der Gesellschafts­vertrag von Rousseau zurückgewiesen werden, gelingt es Leo, „Religion, Wahrheit, Gerechtigkeit“ im Staate zu retten. Ge­danken-, Rede-, Lehr- und Religionsfreiheit sind nicht etwa nur als „von Natur gegebene Rechte“, sondern als von Gott stam­mende Rechte, zu betrachten. Nur so unterliegen sie der Be­grenzung. „Denn wären sie wirklich von der Natur gegeben, dann wäre es Recht, Gottes Oberherrlichkeit zu bestreiten, und kein Gesetz könnte der menschlichen Freiheit Schranken setzen“ (Libertas: H, III 57).

3. Wesen und innerer Aufbau des Staates

Der Staat als „vollkommene Gemeinschaft“

Mit Aristoteles und Thomas bezeichnet Leo den Staat als voll­kommene Gemeinschaft. Gewiß denkt er, wie schon Aristo­teles und Thomas, bei dem Begriff der vollkommenen Gemein­schaft zunächst an die allseitige Nützlichkeit und ausreichende Bedarfsdeckung auf wirtschaftlichem und natürlich-geistigem Gebiet. Jedoch liegt der Hauptakzent, auf dem Nachweis der rechtlichen Selbstgenügsamkeit des Staates, d. h., daß der Staat von Natur aus nicht nur die wirtschaftliche Unabhängigkeit, sondern alle die Rechte und Gewalten besitzt, die zur Er­reichung seines eigentümlichen Zweckes, der vollen Zufrieden­stellung der menschlichen Natur und ihrer Entfaltungsmöglich­keit, nötig sind, daß er als die letzte und höchste irdische Ge­meinschaft in seinem Bereich souverän, also keiner irdischen Macht nach innen und außen unterworfen ist. Leo hatte aller­dings gegenüber der Übertreibung der rechtlichen Unabhän­gigkeit des Staates bis zur Staatsvergötterung weniger Grund, den Vollkommenheitscharakter des Staates als vielmehr den der Kirche nachzuweisen. Doch zeugt es von seiner klaren und gerechten Denkweise, wenn er bei der Verteidigung der Un­abhängigkeit der Kirche rückhaltlos auch die Souveränität des Staates auf seinem Gebiet als naturrechtliche Notwendigkeit anerkennt. Den Grundsatz des hl. Thomas, daß die Gnade die Natur nicht zerstöre, sondern vervollkommne, überträgt Leo auf die Staatsphilosophie, indem er die Eigenständigkeit der staatlichen Gewalt neben der kirchlichen anerkennt. „Gott hat die Sorge für das Menschengeschlecht zwei Gewalten zuge­teilt: der geistlichen und der weltlichen. Die eine hat er über die göttlichen Dinge gesetzt, die andere über die menschlichen. Jede ist in ihrer Art die höchste; jede hat ihre gewissen Gren­zen, welche ihre Natur und ihr nächster und unmittelbarer Gegenstand gezogen haben, so daß eine jede von einem Kreise umschlossen ist, in dem sie sich selbständig bewegt“ (Immortale Dei : H, II 354).

Die organische Staatsidee

Die organische Staatsidee Leos XIII. wird in eine verfilzte Ständestaatsidee verkehrt, wenn man sich nicht bewußt bleibt, 1. gegen wen Leo sich wendet, und vor allem 2., daß Leo die Idee des Staates darstellen will, keineswegs aber diese Idee mit irgendeinem geschichtlichen Gebilde identifiziert. In seinen politischen Schriften hat er die Irrtümer im Blick, welche in der Konzeption des Gesellschaftsvertrages liegen. Bei aller grundsätzlichen Gleichheit im Recht, die sich aus der Natur des Menschen ergibt, besteht auch eine rechtliche Ungleichheit, die „vom Urheber der Natur selbst herrührt“ (Quod Apostolici muneris: H, I 36). Wenngleich Leo zunächst die Ungleichheit zwischen dem Regierenden, also dem, der die Autorität besitzt, und den Regierten, d. h. denjenigen, die der Autorität unter­worfen sind, im Auge hat, so führt er diesen Gedanken der qualifizierten Unterschiede doch im gesamten Gesellschafts­aufbau des Staates durch. So gleich die Menschen einander der Natur nach sind, so sind sie eben doch verschieden, und zwar nicht etwa nur auf Grund einer geschichtlichen Entwicklung, sondern von Geburt und somit von Natur. Das heißt aber für Leo, daß Gott selbst diese Verschiedenheit gewollt hat. Zieht man nun den Gedanken des hl. Thomas hinzu, wonach der „Unvollkommene“ nur dadurch vervollkommnet wird, daß er sich dem Höheren unterwirft, so wird bei aller rechtlichen Gleichheit zugleich auch eine rechtliche Ungleichheit sichtbar. Das ist übrigens der Grund, warum bedeutende Staatsphilo­sophen unserer Tage in Italien sich nicht damit befreunden können, daß dem Analphabeten das gleiche Stimm- und Wahl­recht eingeräumt werde wie dem Gebildeten (vgl. Dalla democrazia ingenua alla democrazia critica. Pubblicazioni dell’Isti­tuto Universitario di Magistero di Catania, Serie filosofica, Saggi e monografie 25. Padova 1961). Leo lag natürlich diese Anwendung auf die politische Ordnung noch fern. Die ab­solute Gleichmacherei verstößt nach ihm gegen die göttliche Ordnung. „Hat doch der, der alles schuf und regiert, in seiner weisen Vorsehung es so geordnet, daß das Unterste durch das Mittlere, das Mittlere durch das Höchste zu seinen entsprechen­den Zielen gelange. Wie er darum selbst im himmlischen Reiche unter den Chören der Engel einen Unterschied wollte, und die einen den andern untergeordnet; wie er auch in der Kirche mannigfaltige Weihestufen und einen Unterschied der Ämter eingesetzt hat, daß nicht alle Apostel seien, nicht alle Lehrer, nicht alle Hirten ( I Cor. 12, 28 ff.): so hat er auch in der bürger­lichen Gesellschaft mehrere Stände (ordines) begründet, in Würde, Rechten, Gewalt verschieden, damit so der Staat wie die Kirche ein Leib sei, der viele Glieder in sich schließt, von denen eines edler ist als das andere, die aber alle einander not­wendig und für das gemeinsame Wohl besorgt sind“ (Quod Apostolici muneris: H, I 39). Im selben Sinne äußerte er sich unter anderem auch in seinem Schreiben gegen die Freimaurer (Humanum genus): „Was die Behauptung einer allgemeinen Gleichheit unter den Menschen angeht, so ist diese Behauptung vollständig wahr, wenn wir unser Geschlecht und unsere ge­meinsame Natur, das letzte Ziel, nach dem alle streben sollen, sowie die Rechte und Pflichten betrachten, die hieraus fließen. Da aber die natürlichen Fähigkeiten aller nicht gleich sein können, einer von dem andern sich unterscheidet an Geistes- oder Leibeskraft, und die Sitten, Bestrebungen und Naturelle gar verschieden sind, so widerstreitet nichts so sehr der Ver­nunft, als alle ohne Unterschied in einem abstrakten Begriff zusammenfassen und nach dieser, unbedingten Gleichheits­theorie ein Staatswesen begründen zu wollen. Wie der voll­kommene Leib aus der organischen Verbindung der verschie­denen Glieder besteht, welche nach Gestalt und Tätigkeit von­einander abweichen, vereint aber und ein jedes an seiner Stelle ein Ganzes bilden, schön in seiner Erscheinung, stark an Kraft, notwendig um seiner Leistungen willen, so bilden im Gemein­wesen die einzelnen Teile eine fast unendliche Verschiedenheit. Würden diese sich alle gleich dünken und ein jeder seiner Will­kür folgen, dann würde sich uns ein Staat darstellen, wie er unförmlicher nicht gedacht werden könnte; wenn aber die verschiedenen Ämter, Berufsklassen und Bestrebungen harmo­nisch zum allgemeinen Besten zusammenwirken, dann tritt das Bild eines gesunden und der Natur entsprechenden Staats­wesens vor uns hin“ (H, II 309). Den gleichen Gedanken finden wir auch in der Arbeiterenzyklika Rerum Novarum (15).

Man würde nun Leo, größtes Unrecht antun, wollte man diese Idee der ständischen Gliederung des Staates mit einem geschichtlich überkommenen Klassen- oder Ständestaat identi­fizieren. Eines ist allerdings wahr: sein organischer Staats­gedanke ist untrennbar mit einem gesunden Konservativismus verbunden. Die qualitativen Unterschiede entstammen nämlich der Natur, sind also immer, vorhanden, wie sehr sich der Mensch vielleicht auch darum bemüht, Gleichheit unter den Menschen zu schaffen. Es wird also immer die Notwendigkeit bestehen, daß der weniger Qualifizierte sich vom Qualifizierteren führen lasse. In welchem Ausmaße dies geschieht, bestimmt die Ge­rechtigkeit. Das hat schon Thomas von Aquin, dem Leo hier folgt, ausdrücklich erklärt: „Den weltlichen Fürsten muß der Mensch insoweit gehorchen, als es die Ordnung der Gerechtig­keit fordert“ (S. theol. II/II 104, 6 ad 3). In seinem organischen Staatsgedanken nimmt Leo die unabweisliche Tatsache hin, daß wir wegen der qualifizierten Unterschiede der Menschen immer mit einer gewissen Ober-, Mittel- und Unterschicht im Staatsleben rechnen müssen. Das heißt aber wahrhaftig nicht, daß die Politik sich zum Ziele setzen müsse, diese Schichten zu schaffen, noch weniger, daß es dem einzelnen benommen wäre, auf der sozialen Stufenleiter aufzusteigen. Kein anderer hat sich so wie Leo bemüht, die Klassenunterschiede in Friede und Ordnung auszugleichen. Übrigens hat bereits der große Kommentator des hl. Thomas, Cajetan (t 1534), gesagt, daß nach der Ansicht des hl. Thomas jeder rechtmäßig über seinen Stand in dem Maße hinauswachsen könne und solle, als er Tugenden und Kräfte dazu besitze. „Der Mensch kann, ohne daß man ihm darum den Vorwurf der Habsucht machen dürfte, sowohl für sich selbst wie für die Seinen die Befreiung von dem Druck der knechtlichen und mechanischen wie der kaufmännischen Berufsbeschäftigungen anstreben . . . Wenn er eine führende Stellung zu erringen sucht . . die wirklicher geistiger Begabung zukommt, so weicht er damit nicht ab vom geraden Weg der Vernunft“ (Kommentar zu S. theol. II/II 118, 1).

Auch die demokratische Staatsidee kommt ohne den Ge­danken einer Führungselite nicht aus. Nur steht diese in Funk­tion zu dem dauernd in Bewegung befindlichen Gesellschafts­körper. Man spricht darum von einer Funktionselite, im Ge­gensatz zur repräsentativen Elite. Der wirksame Beweger, wodurch die Führungskräfte nach oben befördert werden, ist in der Demokratie die öffentliche Meinung. Wenn in der öffentlichen Meinung keinerlei stabilisierende Elemente wirksam sind, richtet sich die Demokratie durch ihre nervöse Dynamik von selbst zugrunde. Leo, der von der hohen Warte des sitt­lichen Lehramtes aus die verheerenden Folgen einer zügel­losen Presse- und Meinungsfreiheit feststellen mußte, konnte einer rein funktionalen Führungselite nicht das Wort reden. Ihm mußte daran liegen, die nun einmal bestehenden Macht­verhältnisse so zu beeinflussen, daß die Regierenden sich ihrer Verantwortung gegenüber der menschlichen Würde ihrer Untertanen bewußt wurden und anderseits die Regierten den schuldigen Gehorsam gegenüber den gerechten Gesetzen wil­lig leisteten.

Die Staatsgewalt

Den Schlüssel für das Verständnis der gesamten politischen Idee Leos XIII. bieten uns seine Ausführungen über die Staats­gewalt, besonders über den Ursprung der Staatsgewalt. Er hat dieses Thema anläßlich des Zarenmords zum Gegenstand eines eigenen Rundschreibens gemacht (Diuturnum illud). Die Beseitigung eines Fürsten macht auf uns heute keinen grö­ßeren Eindruck als der Wechsel einer Regierung in einer unserer Demokratien. Und in unserer vom Wirtschaftlichen her geprägten Gesellschaftsordnung finden wir ebensowenig Er­schütterndes in einem Regierungswechsel wie in der wirtschaft­lichen Entscheidung eines Unternehmers, der seine Produktion auf ein für die Klienten ansprechenderes Produkt umstellt. Der Regierungswechsel ist bei uns das Ergebnis einer neuen Gruppierung der Verbandsinteressen. Es will uns nicht ein­gehen, daß wir den Umsturz vielleicht herbeigeführt haben, weil uns die sittliche Kraft fehlte, uns unter die Gewalt zu beugen, die sich bisher der Gemeinwohlordnung angenommen hatte. Beeinflußt durch die Theorie vom Gesellschaftsvertrag und vor allen Dingen beeindruckt durch die Beweglichkeit der politischen Gewalt in der modernen Demokratie, in der, wie die politische Soziologie nachweist, die politische Gewalt nicht eine ist, sondern sich auf dem Wege über die öffentliche Mei­nung als mannigfaltiges Spiel von vielen, rechtlich nicht ein­mal fixierten, Kräften manifestiert, liegt uns der Gedanke einer Repräsentation der ewigen sittlichen Ordnung und damit auch des Willens Gottes in der politischen Gewalt fern. Die Staats­gewalt erscheint uns als Repräsentation des Volkswillens, der sich in der Majorität durchsetzt. Da aber die Majorität nie gleich dem Ganzen ist, scheint es uns widersinnig, wenn diese Majorität als Vertreterin des Ganzen auftritt. Um doch noch die Staatsgewalt als einheitgebendes Prinzip zu begreifen, retten wir uns in den Gedanken, die Staatsgewalt sei verpflich­tet, auch das Anliegen der Minoritäten zu berücksichtigen. Doch ist dieses scheinbare Pflichtbewußtsein weniger sittlich als politisch motiviert, geboren aus der Furcht vor der rächenden Widerstandskraft der Minoritäten.

Leo hat die zersetzende Wirkung der Theorie vom Gesell­schaftsvertrag vorausgesehen. Wenn er um der Ruhe der Staaten willen für die „Sicherheit der Fürsten“ (Diuturnum illud: H, II 205) eintritt, dann geschieht dies nicht etwa des­wegen, weil er die Monarchie als die einzige dem Naturrecht entsprechende Staatsform erkennen würde, sondern vielmehr, weil er in den umstürzlerischen Kräften einen verhängnis­vollen Mangel an sittlich gebotener Unterordnung unter die von der Natur geforderte und von Gott begründete Autorität feststellt. Die Autorität hat ebenso wie der Staat selbst ihren Ursprung im Naturgesetz und somit im ewigen Gesetz. Sie ist nicht etwa um der Sünde des Menschen willen gefordert, son­dern auf Grund des wesentlichen Unterschiedes zwischen Privatwohl und Gemeinwohl. Die Summe der Einzelwohle kann noch nicht das Gemeinwohl ausmachen. Der gesammelte Wille der Vielen kann darum auch noch nicht jene Autorität schaffen, welche nötig ist, um den Einzelnen an das übergeord­nete sittliche Gemeinwohl wirksam zu binden. Die Staats­gewalt wird deshalb als eine eigene Macht dargestellt, die nicht in erster Linie dem Willen des Volkes, sondern dem ewigen Gesetz gegenüber verantwortlich ist. „In neuerer Zeit folgen sehr viele den Fußstapfen jener, die sich im vorigen Jahrhundert den Namen Philosophen beilegten, und behaupten, daß alle Gewalt vom Volke stamme; wer also diese Gewalt im Volke übe, der übe sie nicht kraft eigener Macht, sondern im Auftrag des Volkes, und zwar unter der Bedingung, daß sie durch den Willen des Volkes, das sie gegeben hat, wieder zurückgenom­men werden kann. Im Gegensatz zu ihnen leiten die Katho­liken das Befehlsrecht von Gott ab, als seinem natürlichen und notwendigen Ursprung“ (Diuturnum illud: H, II 207). Es geht Leo hier vor allem darum, die sittliche Bewandtnis, und damit auch die erzieherische Funktion, der Staatsgewalt zu begrün­den. Er schließt aber damit nicht aus, daß das Volk in freier Wahl die oder den Träger der Staatsgewalt bestimmen könne: „Es muß hier freilich bemerkt werden, daß in bestimmten Fällen die Staatsmänner nach Willen und Urteil des Volkes bestimmt werden können, ohne dadurch mit der katholischen Lehre in Gegensatz und Widerspruch zu geraten. Durch eine solche Wahl wird wohl der Gewaltinhaber bezeichnet, aber nicht das Herrscherrecht verliehen; noch wird die Herrschaft übertragen, sondern es wird nur bestimmt, wer dieselbe aus­zuüben hat“ (Diuturnum illud: H, II 207). Die Lehre vom Ur­sprung der Staatsgewalt in Gott hat also nichts mit der Befür­wortung einer bestimmten Staatsform, etwa der Monarchie, zu tun: „Es handelt sich hier auch nicht um Staatsformen; es liegt ja keinerlei Grund vor, warum die Kirche die Herrschaft eines einzigen oder mehrerer nicht billigen sollte, sofern sie nur gerecht ist und Sorge trägt für das Gemeinwohl. Wenn daher die Gerechtigkeit gewahrt bleibt, ist es den Völkern freigestellt, sich jene Staatsform zu wählen, die ihrer Veran­lagung oder den Einrichtungen und Gebräuchen ihrer Vor­fahren besser entspricht“ (Diuturnum illud: H, II 207).

Nach Erscheinen der Enzyklika Diuturnum illud wurde viel darüber gestritten, ob Leo auch die Doktrin der Scholastiker verwerfe, gemäß welcher die Staatsgewalt, wenngleich von Gott stammend, in der staatlich geeinten Gesellschaft ihren ersten Träger habe. Im Gegensatz zu Pius XII. später, der darauf zu sprechen kommt, erwähnt Leo XIII. diese Theorie der Volkssouveränität mit keinem Worte. Er hatte dazu auch kei­nen Grund. Ihm ging es um die Abwehr der rationalistischen Theorie des Gesellschaftsvertrages. Im übrigen steht seine ge­samte Lehre in Einklang mit der scholastischen Doktrin der Volkssouveränität. Wenigstens darf man das sagen, wenn man sich des eigentlichen Anliegens dieser scholastischen Lehre bewußt wird. Der Scholastik ging es darum, zu zeigen, daß Gott in der bürgerlichen Gemeinschaft keine Gewalt begrün­det hat, die in sich gegenüber der staatlichen Gemeinschaft besteht wie ähnlich die päpstliche Gewalt in der Kirche, die nicht aus dem kirchlichen Volk stammt, sondern bei der Grün­dung der Kirche als vom kirchlichen Gesellschaftskörper unterschiedene Kompetenz eingesetzt wurde. Es wurde von Gott keine staatliche Kompetenz geschaffen, die auf Grund ihrer natürlichen Eignung als Vertreterin Gottes auftreten könnte, so wie etwa der Vater in der Familie gegenüber den Kindern von Gott als Interpret der Sittennormen bestellt wurde. Die einzelnen Glieder der staatlichen Gemeinschaft sind nicht nur vor und in, der Gründung des Staates, sondern auch nachher noch echte politische Subjekte, wenngleich sie zur Erhaltung des Einheitsbandes der Autorität bedürfen. Bei aller Erziehungsfunktion, welche die Autorität in der staatlichen Gemeinschaft ausübt, bleibt der Eingriff von oben doch immer nur subsidiär. Wenngleich die Gewalt selbst vom Volk nicht geschaffen werden kann, sondern, wie Leo ausdrücklich sagt, von Gott stammt, so kann man doch im Hinblick auf ihre reine Subsidiarität, d. h. im Hinblick auf die Individuen als politische Subjekte sagen, die politische Gewalt ruhe im Volk.

Um diesen Gedanken der Souveränität des Volkes im positiven Recht auszudrücken, kann es in einer Staatsverfassung ganz einfach lauten: Alle Gewalt geht vom Volke aus. Der Katholik braucht daran nichts Anstößiges zu finden. Aus diesem Grunde war der Streit, der unter deutschen Katholiken bezüglich der Weimarer Verfassung entstand, unnötig.

Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß Leo der sich an das ewige Gesetz haltenden Staatsgewalt erzieherische Funktion zuteilt. Dieser Gedanke scheint den Modernen allerdings sehr veraltet und patriarchalisch, die eine scharfe Kontrolle der Staatsgewalt verlangen und damit in unvermeidlicher Weise die soziologisch bedingten Wertvorstellungen der Staatsge­walt vorordnen. Nun darf aber gerade in diesem Zusammen­hang nicht übersehen werden, daß Leo hier, und zwar von der reinen Doktrin her, vor allem darlegen will, daß die Staats­gewalt, wenn sie im Sinne des ewigen Gesetzes handelt, den­selben Gehorsam verlangen kann und muß, den wir Gott zu leisten verpflichtet sind (Diuturnum illud: H, II 213), ein Ge­danke, auf den auch Johannes XXIII. trotz der Forderung der Gewaltenkontrolle nicht verzichten konnte, noch wollte; dem­gegenüber geht es in der modernen Fragestellung vor allem darum, zu wissen, wie nun in der konkreten Gestaltung der Politik das Spiel der Kräfte im Staat verlaufen muß, damit die Staatsgewalt sich nicht gegen die menschliche Würde und so­mit gegen das ewige Gesetz verfehle. Wir werden uns aber auch bei dieser funktionsorientierten Sicht der sittlichen Be­wandtnis der auch noch so demokratisch bestellten Staats­gewalt bewußt bleiben müssen. Es geht nicht an, nur deswegen auf eine Abberufung der Träger der Staatsgewalt hinzuarbeiten, weil man seine eigenen persönlichen oder Verbandsinteressen nicht durchzusetzen vermag. Allerdings erklären viele Ver­treter der modernen politischen Wissenschaften, daß das Ge­meinwohl erkenntnismäßig gar nicht faßbar sei, so daß es immer beim Resultat des Würfelspieles der Kräfte bleibe. Da­gegen aber steht eindeutig die Lehre Leos XIII. wie auch aller Päpste, besonders auch Johannes‘ XXIII., daß das Gesetz Gottes in das Gewissen des einzelnen Menschen eingegraben ist und nie ausgelöscht werden kann. Wenngleich zwar nicht jeder einzelne das Gemeinwohl zu überschauen imstande ist, so ist er doch mindestens so weit natürlicherweise ausgerüstet, daß er einen „vernünftigen Gehorsam“ zu leisten vermag.

Das Recht auf aktiven Widerstand

Das Recht und auch die Pflicht, der Staatsgewalt dort den Gehorsam zu verweigern, wo sie durch ihre Gesetze und Ver­ordnungen gegen das Naturgesetz und die Gebote Gottes ver­stößt, wurde von Leo öfters formuliert. Unter Hinweis auf die erste Christenheit verlangt er unter Umständen auch das Martyrium. Dagegen spricht er sich bezüglich des aktiven Widerstandes nicht nur zurückhaltend, sondern sogar negativ aus. Man muß dabei bedenken, daß Leo sich rechtlich geordneten Staatsgebilden gegenübersah. Die Ablösung einer be­stehenden Ordnung durch einen Umsturz setzt eine bereits latent wirksame soziale Moral voraus, welche die neue und bessere Ordnung garantiert. Leo konnte in den subversiven Bewegungen seiner Zeit eine solche soziale Moral nicht vor­finden. Seine Skepsis gegenüber den revolutionären Umstürz­lern war daher berechtigt. So mahnt er zur Geduld und zum Gehorsam. „So wenig wir nämlich dem göttlichen Willen widerstreben dürfen, so wenig ist es gestattet, die recht­mäßige Gewalt zu verachten, wer immer auch ihr Träger sein mag; denn die Gott widerstreben, bereiten selbst sich ihr Ver­derben. Wer sich der obrigkeitlichen Gewalt widersetzt, der widersetzt sich der Anordnung Gottes; und die sich dieser widersetzen, ziehen sich selber Verdammnis zu (Röm. 13, 1). Den Gehorsam verweigern und die Massen zur Empörung und Gewalttat aufrufen ist darum ein Verbrechen gegen die göttliche Majestät ebensowohl wie gegen die menschliche“ (Immortale Dei : 1-1, II 347). Leo spricht der gewaltsamen Auf­lehnung gegen die Staatsgewalt auch dort die Berechtigung ab, wo diese sich durch Mißbrauch schuldig gemacht hat. „Wenn zuweilen es vorkommt, daß die öffentliche Gewalt von den Fürsten ohne Überlegung und über das Maß geübt wird, so duldet die Lehre der katholischen Kirche nicht, daß man auf eigene Faust gegen sie sich erhebe, damit nicht mehr und mehr Ruhe und Ordnung gestört werde und die Gesellschaft dadurch noch in höherem Maße Schaden leide. Und wenn es dahin ge­kommen ist, daß keine andere Hoffnung auf Rettung erscheint, so lehrt sie, durch das Verdienst christlicher Geduld und in­ständiges Gebet zu Gott die Hilfe zu beschleunigen. Wenn jedoch die Satzungen der Gesetzgeber und Fürsten etwas be­stimmen oder befehlen, was dem göttlichen oder natürlichen Gesetze widerspricht, so gemahnen uns Pflicht und Würde des christlichen Namens sowie der apostolische Ausspruch, daß man Gott mehr gehorchen müsse als den Menschen (Apostelgesch. 5, 29)“ (Quod Apostolici muneris : H, I 41). In diesem Sinne hat Leo die irischen Katholiken beschwichtigt und ermahnt, „die Gerechtigkeit nicht zu verletzen, die Mäßi­gung nicht außer acht zu lassen, damit nicht ihre gerechte Sache durch die Einmischung von zügellosen Leidenschaften in hellen Aufruhr ausarte“ (Brief an den Erzbischof von Dublin vom 3. Januar 1881). Den französischen Katholiken rät er in zwei Rundschreiben vom Jahre 1892, dem bedauerlichen Mißbrauch der obrigkeitlichen Gewalt auf dem Wege über die Gesetzespolitik zu begegnen (Acta XII 33 f.; Alloc. V 46). Was also Leo empfiehlt, ist die tätige Mitarbeit in politischen Dingen (Immortale Dei : H, II 385).

(Fortsetzung folgt!)

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Quelle: Herder-Bücherei Band 157: Die Friedensenzyklika Papst Johannes‘ XXIII. PACEM IN TERRIS – Mit einer Einführung in die Lehre der Päpste über die Grundlagen der Politik und einem Kommentar von Arthur-Fridolin Utz OP.

Leo XIII. und der Erzengel Michael – Gedenkjahr 2017: 100 Jahre Fatima statt 500 Jahre Luther

Papst Leo XIII(Rom) Es war der 13. Oktober 1884, genau auch selben Tag sollte 1917, 33 Jahre später, in Fatima die letzte Erscheinung der Gottesmutter Maria stattfinden. Papst Leo XIII. hatte gerade die Zelebration der Heiligen Messe beendet. Unerwartet blieb er zehn Minuten regungslos in der Kapelle des Vatikans vor dem Tabernakel stehen. Die Anwesenden waren ganz erstaunt und beobachteten, wie der Papst ganz blaß im Gesicht wurde.

Plötzlich eilte der Papst ohne irgendwelche Erklärungen direkt in sein Büro. Am Schreibtisch brachte er ein Gebet an den Erzengel Michael zu Papier und erteilte Weisung, es am Ende einer jeden Heiligen Messe zu beten. Erst später gab er Zeugnis vom Erlebten. Er hatte in der Nähe des Tabernakels die Stimmen des Satans und von Jesus gehört und eine erschütternde Schauung der Hölle gehabt. Eine Schauung, in der die Dämonen die Welt beherrschten und die Kirche Gottes in ärgste Bedrängnis brachten.

„Ich hab die Erde gesehen, eingehüllt in Finsternis und umgeben von einem Abgrund. Ich habe Legionen von Dämonen daraus hervorkommen sehen, die sich über die ganze Erde verteilten, um die Werke der Kirche zu zerstören und die Kirche selbst anzugreifen, die ich dem Ende nahe sah. Da erschien der Heilige Michael und stürzte die bösen Geister in den Abgrund zurück. Ich sah den Heiligen Erzengel Michael eingreifen, nicht in jenem Augenblick, sondern viel später, sobald die Menschen ihre eifrigen Gebete zum Erzengel verstärken.“

Anweisung Leos XIII. das Erzengel-Michael-Gebet nach jeder Heiligen Messe zu beten

Ab 1886 wurde das Gebet, auf Anweisung des Papstes, am Ende aller Heiligen Messen als „Gebet in besonderen Anliegen“ in der Landessprache angefügt.

Heiliger Erzengel Michael,
schirme uns im Streite.
Gegen die Bosheit und Arglist des Teufels sei unser Schutz.
Gott gebiete ihm, so bitten wir flehentlich;
du aber, Fürst der himmlischen Heerscharen,
stürze den Satan und die anderen bösen Geister,
die zum Verderben der Seelen die Welt durchschweifen,
in der Kraft Gottes hinab in die Hölle. Amen.

Sancte Michael Archangele,
defende nos in proelio;
contra nequitiam et insidias diaboli esto praesidium.
Imperet illi Deus, supplices deprecamur:
tuque, Princeps militiae caelestis,
Satanam aliosque spiritus malignos,
qui ad perditionem animarum pervagantur in mundo,
divina virtute in infernum detrude. Amen.

 

Der Papstprediger: Ehefrauen sollen Ehemännern nicht gehorchen

Von Marian T. Horvat

Ehemänner, liebt eure Frauen, das ist gut. Ehefrauen, unterzieht euch euren Ehegatten, dies ist unannehmbar. Dies war die revolutionäre Botschaft in einer kürzlichen Predigt des Kapuziner-Paters Raniero Cantalamessa, dem Prediger des Päpstlichen Haushaltes.

Pater Cantalamessa kommentierte die Stellen des heiligen Paulus (Eph. 5:21-32), in dem der Vers enthalten ist, der seit langem Feminist(inn)en aus der Fassung gebracht hat, besonders: „Ehefrauen, seid Euren Männern untertan“ (5:22). Gemäß dem Zenit-Bericht hatte Pater Cantalamessa kein Problem mit den Worten des hl. Paulus, mit welchen er ihnen empfiehlt, ihre Frauen zu lieben: „Dies ist gut.“ Der Haken für den päpstlichen Prediger ist „dass er [der hl. Paulus] den Frauen ebenfalls empfiehlt, untergeben zu sein ihren Gatten, und dies – in einer Gesellschaft, die sich betont (und rechtens) bewusst ist der Ebenbürtigkeit der Geschlechter – scheint unannehmbar (P. Cantalamessa über Eheliche Unterordnung“, Zenit, 25. August 2006).

Er fährt fort und erklärt, dass wir die Stelle nicht wörtlich verstehen müssen, da der hl. Paulus in Bezug auf die Autorität des Ehemanns in der Ehe zum Teil bestimmt ist durch die Mentalität des Zeitalters.“ Cantalamessa löst das Problem, indem er erklärt, dass was Christus und die Apostel wirklich gemeint haben für Ehemänner und -Frauen, bedeutet habe, sich zu lieben und sich gegenseitig unterzuordnen (ibid.).

Nun, diese Interpretation ist frontal gegensätzlich und subversiv zu dem, was die Katholische Kirche konstant und konsistent gelehrt hat seit dem heiligen Paulus und bis zum II. Vatikanum.

Ist ein Aufstand oder Protest gegen Pater Cantalamessa’s Kommentar  bevorstehend? Es sieht nicht darnach aus. In der Tat, diese Schlussfolgerung des päpstlichen Predigers wiederholt in gewisser Hinsicht nur die Lehre Johannes Pauls II. in Seinem Apostolische Brief Mulieris dignitatem (15. August 1988). In ihm erwägte Johanne Paul II, dass der in Frage stehende Vers „Frauen seid euren Männern untertan“ effektiv nichtig gemacht werde durch den vorausgehenden Vers 5:21 „Seid einander untertan aus Verehrung für Christus.“ Dieser sei der vorherrschende Vers der Stelle, bekräftigt Woytyla, so dass die „Unterordnung der Frau unter den Mann in der Ehe im Sinne einer ‚gegenseitigen Unterordnung‘ beider ‚aus Verehrung für Christus‘“ (Nr. 24) verstanden werden müsse. Mit dieser „Bibel-Innovation“ soll die Autorität des Ehemannes über die Frau in der Ehe beseitigt werden.

Dies passt den Feminist(inn)en und der gesamten progressivistischen Agenda sehr gut, die die monarchische Struktur aller traditionellen Institutionen abschaffen möchten. Die Familie, wie die Gesellschaft, würden einen angeblich/vermeintlich gesunden Prozess der Evolution erfahren, weg von der Monarchie und auf die Selbst-Regierung/-Verwaltung hin. Es kann weiter zugegeben werden, dass der Ehemann und die Ehefrau verschiedene komplementäre Rollen haben. Aber unter keinen Umständen soll sich die Frau dem Mann unterziehen, denn dies würde eine Verletzung gegen die Gleichheit der Geschlechter bedeuten, eine moderne Norm, welche die Konzilskirche fördert.

Diese Änderung in der Einstellung jedoch ist ein Aufgeben der Katholischen Tradition und des beständigen Lehrens des Magisteriums.

Die frühere Lehre betonte die Unterordnung der Frau unter ihren Ehemann

Es gibt kaum einen Punkt, auf dem die Kirche mehr beharrte, als dass der Vater das Haupt der Familie ist. Die Autorität des Vaters ist zum Wohle der Familie angeordnet als ein Widerschein der Autorität Gottes. Das Konzil von Trient wiederholte die Lehre der Kirchenväter, indem es unterrichtete, dass der Vater als Haupt der Familie handeln müsse und die Mutter ihm „einen bereitwilligen Gehorsam in allen Dingen erweisen solle, die nicht unvereinbar sind mit der christlichen Frömmigkeit“ („Die Pflichten Verheirateter“, Katechismus des Konzils von Trient).

Vielleicht mit einem Auge auf die schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts grollenden feministischen Strömungen, behandelte Papst Leo XIII. die Frage der Autorität in der Ehe gleich in seiner Enzyklika „Arcanum divinae sapientiae“ (10. Februar 1880), indem er die uralte Lehre bestätigte:

„Der Ehemann ist das Oberhaupt der Familie und das Haupt der Ehefrau. Die Ehefrau, weil sie Fleisch von seinem Fleische und Bein von seinem Bein ist, muss ihrem Ehegatten untertänig sein und ihm gehorchen, gewiss nicht als eine Dienstmagd, sondern als eine Gefährtin, so dass ihr Gehorsam weder der Ehre, noch der Würde ermangelt. Da der Ehemann Christus vertritt, und da die Ehefrau die Kirche darstellt, mögen stets in beiden, in ihm, der befielt und ihr, die gehorcht, eine vom Himmel gestütze Liebe vorhanden sein, die beide in ihren jeweiligen Pflichten leitet.“ (Nr. 26)

In seiner Enzyklika „Casti Connubi“ vom 31. Dezember 1930 warnte Papst Pius XI. vor den „falschen Lehrern“, welche im Namen der „menschlichen Würde“ die Ehefrauen überzeugen möchten, den Gehorsam aufzugeben, den sie ihren Ehemännern schuldig sind. „Dies ist nicht Emanzipation, sondern ein Verbrechen“, bekräftigte er betont (Nr. 74). Weiter unterstreicht er, dass die wesentliche Ordnung des Haushaltes sich nicht ändern könne, da sie gegründet ist auf etwas Höherem als menschlichter Autorität und Weisheit, das heißt, der Autorität und der Weisheit Gottes (Nr. 77).

Indem er diese Lehre frontal angreift, verkündet Pater Cantalamessa, dass wir diese Ermahnung zum Gehorsam der Ehefrauen, weil der hl. Paulus „von der Mentalität  seines Zeitalters bestimmt gewesen“ sei, missachten können.

Papst Pius XII. sprach ähnliche Worte der Vorsicht/Warnung, indem katholische Frauen instruierte, „moderne Einflüsse“ zu ignorieren, die ihnen beibringen möchten, sie seien in jeder Hinsicht ebenbürtig ihren Männern. Indem er zu einer Gruppe von Frisch-Verheirateten sprach, sagte er zu ihnen: Ihr seid ebenbürtig in der Würde, doch diese Ebenbürtigkeit schließt nicht eine Hierachie aus, welche den Ehemann als Haupt und die Ehefrau als Untergebene von ihm festsetzt. Diese Hierarchie ist nicht nur nötig, sondern unverzichtbar für die Einheit und das Glück. Katholische Männer und Frauen haben die Pflicht, die sich ändernden gesellschaftlichen Bedingungen, welche die Hierarchie in der Familie unterminieren, zu bekämpfen. („Ansprache an die Neuverheirateten“ vom 10. September 1941 in „Die Frau in der modernen Welt“, herausgegeben von den Mönchen von Solesmes, Boston: St. Paul Editions, 1959, SS 64-6).

Das heißt soviel, dass die immerwährende Lehre der Kirche genau das Gegenteil dessen bekräftigt, was der Kommentar des päpstlichen Predigers aussagt.

Die Hierarchie in der Familie wurde nach dem II. Vatikanum umgestoßen/zerrüttet

Vor Vatikan II sehen wir, dass die Päpste die Wichtigkeit der richtigen Familienordnung behandelten, indem sie die Frauen zu einem gebührenden Gehorsam gegenüber den Ehemännern ermahnten. Sie fürchteten sich nicht, das Wort „Untergebung/Unterordnung“ zu benutzen.

Nach Vatikanum II jedoch haben wir gesehen, wie Johannes Paul II. eine andere, revolutionäre Lehre unterstützte und förderte in „Mulieris dignitatem“. Er und andere Konzilspäpste schwiegen zum Thema Gehorsam der Ehefrauen gegenüber ihren Männern. Ich kenne keinen einzigen Fall von ihnen, dass sie Frauen ermahnt hätten, sich ihren Männern unterzuordnen. Stattdessen beharren sie unveränderlich auf der ebenbürtigen persönlichen Würde der Eheleute. Doch nie ein Wort, das bekräftigen würde, dass die Frau sich ihrem Ehegatten unterordnen sollte.

Vatikan II scheint diese Unterlassung zu legitimieren, weil keines der Dokumente das Thema der Autorität des Ehemannes behandelt. Stattdessen werden Partnerschaft und gleiche persönliche Würde in der Ehe betont. „Gaudium et spes“ beschreibt die Ehe als „ein Abbild und Teilen in der Partnerschaft der Liebe zwischen Christus und der Kirche (Nr. 48) und spricht von der „gleichen persönlichen Würde“ der Eheleute (Nr. 49). So weit ich sehen konnte, gibt es nichts anderes. Es ist eine sehr ernsthafte Unterlassung. Genau zu der Zeit, in der die Revolution versuchte, die traditionelle Hierarchie im Familienleben umzustürzen, scheint Vatikan II diese Haltung unterstützt zu haben.

Was den Katechismus der Katholischen Kirche betrifft, der unter JPII im Jahre 1992 promulgiert wurde, schenkt dieser gleicherweise keine Beachtung der früheren Lehre der Kirche betreffend die Autorität des Vaters in der Familie. Er sagt, dass Männer und Frauen gleich sind als Personen und komplementär als männlich und weiblich. In meiner Sicht ist es eine Sprache, die darauf abzielt, Feminismus und Progressismus zu versöhnen.

All diese post-konziliaren Lehren stehen in völliger Abweichung zum konstanten und gleichförmigen Magisterium der Heiligen Mutter Kirche. In der Tat, sie dienen dazu, die Revolution in der katholischen Gesellschaftslehre zu fördern und bringen das Chaos in die Familie.

Dies ist die Lektion, die wir vom päpstlichen Prediger bekommen.

Marian T. Horvat

Quelle: Papal Preacher: Wives Should Not Obey Husbands

(Aus dem Englischen übersetzt von Paul O. Schenker)