Der Sedisvakantismus widerlegbar?

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Kommentator-Beitrag von Salvatore

Diese Artikelreihe richtet sich in erster Linie an Katholiken, welche der irrigen Hypothese der Sedisvakanz einige Sympathien entgegenbringen, jedoch noch nicht restlos davon überzeugt sind. Zu den vielen schon publizierten Artikeln sollen meine Beiträge weitere Argumente einbringen, um dieser fehlerhaften Auffassung auf Augenhöhe Paroli bieten zu können. Selbstverständlich beanspruche ich keine Irrtumslosigkeit. Den Sedisvakantisten kann ich jedoch versichern, dass ich Ihnen meinen Respekt und vor allem mein Gebet zukommen lasse.

 

Der Papst wird von niemandem gerichtet

Bei diversen Debatten und Diskussionen über den Papst, wird seitens aller Disputanten immer wieder vorgebracht, dass das alte Kirchenrecht im CIC 1556 festhält: Prima Sedes a nemine iudicatur [1], weil der Papst keinen höheren irdischen Richter hat.[2] Einige mögen denken, dieses Axiom zum Ersten Mal durch das I. Vatikanische Konzil vernommen zu haben, doch es kann bis ins 4. Jahrhundert zurückverfolgt werden.[3] Papst Nikolaus I. schreibt im Brief Propsueramus quidem an Kaiser Michael vom 28. September 865 folgendes:

„[…] Weder vom Kaiser, noch vom ganzen Klerus, noch von Königen, noch vom Volk wird der Richter gerichet werden… Der erste Sitz wird von niemandem gerichtet […]“[4]

Die Päpste, der Hl. Leo IX in der Epistel In Terra Pax Hominibus (1083 n. Chr.) und Gregor VII in Dictatus Papae (1075 n. Chr.), wiederholen die Lehre von Papst Nikolaus I. Weitere Theologen wie der Johannes von St. Thomas, Kardinal Thomas Cajetan und Francisco Suarez verteidigen dieselbe Lehre in ihren theologischen Schriften.[5]

Da der Papst nicht gerichtet werden kann, besitzt niemand die Autorität, den Papst als höchste Instanz zu richten, gemäss dem Prinzip ‚der Obere wird nicht vom Untergegeben gerichtet’. Trotzdem befinden sich in unserer verwirrten Zeit nun viele Katholiken, insbesondere die Sedisvakantisten, die ohne Skrupel ein privates Urteil über den Papst aussprechen können. Sie wenden das Kirchenrecht auf den Papst an, um ihre Konklusionen der „sede vacante“ zu stützen und behaupten gleichzeitig, dass das Kirchenrecht nicht auf den Papst anwendbar sei.[6]

In der ganzen katholischen Literatur sucht man vergeblich nach Aussagen des ordentlichen oder außerordentlichen „Magisteriums“, welches das private richterliche Entscheiden theologisch befürwortet, unterstützt oder lehrt. Wirft man jedoch einen Blick über den Tellerrand der eigenen Religion hinaus und bedient sich der Argumentation der Protestanten, dann ist privates Urteilen gleichermaßen ohne Einschränkung erlaubt.

 

Den richtigen Sinn von „Auctorem Fidei“ wiedergeben

Die richtige Bewertung der Apostolischen Konstitution „Auctorem Fidei von Papst Pius VI“ ist von großer Bedeutung. Im richtigen Licht gelesen bedeutet nachfolgende Verurteilung,

[…]„desgleichen (ist der Satz) der behauptet, es müsse nach den natürlichen und göttlichen Gesetzen bei der Exkommunikation und bei der Amtsenthebung eine persönliche Prüfung vorausgehen, und deshalb hätten die sogenannten „ipso facto“  – Verurteilungen (=aufgrund des Tatbestandes selbst) keine andere Bedeutung außer der einer ernsthaften Drohung ohne irgendeine tatsächliche Wirkung.“ [7] […]

 eben nicht, dass Exkommunikationen und Amtsenthebungen ohne persönliche Prüfung der kirchlichen Autoritäten durchgeführt werden, sondern die Synodenteilnehmer von Pistoia die die Meinung vertraten, dass „eintretende Urteile keine Gewalt haben“ und daher („ipso facto“) Verurteilungen keine tatsächliche Wirkung hätten. Diese Ansicht wurde berechtigterweise durch Papst Pius VI. mit der Apostolischen Konstitution „Auctorem Fidei“ gebrandmarkt und darum geht es heute noch. Vor der Exkommunikation und Amtsenthebung eines Klerikers geht weiterhin eine persönliche Prüfung voran, bevor der Kleriker des Amtes enthoben wird und die Jurisdiktion verliert.

 

Erklärungen zur Exkommunikation von Klerikern

Im kanonischen Recht gibt es zwei verschiedene Strafarten der Häresie. Die Beuge- und Sühnestrafe. Die kanonische Beugestrafe kann jemand durch eine von zwei Wegen zugezogen werden: Entweder ferendae sententiae (Spruchstrafe durch die kirchlichen Autoriät) oder latae sententiae (Tatstrafe tritt automatisch ein -> ipso facto, durch Kraft des Gesetzes selbst). Die Exkommunikation (latae sententiae) wird automatisch hervorgerufen, wenn jemand bewusst und wissentlich [8] eine Strafhandlung [9] begeht. Solche Exkommunikationen können öffentlich [10] oder verborgen [11] sein und brauchen per se keine Feststellung oder Warnung. Obschon die Beugestrafe der Exkommunikation von sich heraus nicht immer eine Spruchstrafe (ferendae sententiae) benötigt, gibt das Kirchenrecht klare Richtlinien, wann eine Spruchstrafe durch die kirchlichen Autoritäten erfolgen muss, nämlich dann, sobald es das kirchliche Allgemeinwohl erfordert. [12] Die Sünde der Häresie, wie viele Sedisvakantisten meinen, ist nicht der Grund für den Verlust des Amtes und der Jurisdiktion eines Klerikers, sondern die Feststellung der Straftat der Häresie im „forum externum“ durch kirchliche Autoritäten. Eine Häresie im „foro internum“ kann zwar zu einer verdeckten Exkommunikation (latae sententiae) führen, diese ist jedoch nur für Gott sichtbar und allein im Herzen des Menschen vorhanden. Die verdeckte Exkommunikation ist nur eine Beuge- und keine Sühnestrafe (Amtsverlust und Jurisdiktionsverlust) wegen der internen Sünde, weil die Kirche diesen Bereich gar nicht verurteilen kann. Da die verdeckte Exkommunikation wesentlich unsichtbar für andere bleibt, hat der Kleriker ebenso die Beugestrafe der Exkommunikation formaliter nicht erlitten. Die Frage des Amtsverlustes bei einer Exkommunikation beantwortet kanonische Recht so:

„Ein Akt der Jurisdiktion verursacht durch eine exkommunizierte Person, ob im internen oder im externen Forum, ist unerlaubt, und wenn eine verurteilende und deklaratorische Strafe ausgesprochen wurde, ist sie ebenfalls ungültig, ohne Präjudiz Kan. 2261, §3, ansonsten ist sie gültig.“ [13]

Wie wir jetzt festellen können, ist es tatsächlich möglich, dass ein Kleriker, welcher nicht im externen Forum verurteilt ist, das Amt und die Jurisdiktion weiterhin behält. Ebenso ist der Prälat als verborgener Häretiker (latae sententiae) eine Person, welche zwar unerlaubte aber gültige Akte setzt.

 

Fortsetzung folgt!

 

[1] CIC 1556 von 1917 (Uebersetzung: Der erste Sitz wird von niemanden gerichtet)

[2] Grundriss der katholischen Dogmatik, Ludwig Ott S. 405

[3] Als Beispiel, schrieb Cajetan über den Fall von Papst Marcellinus (304 A. D.): Als der Papst die Anklage wegen Götzenanbetung hat hinnehmen müssen und das Konzil welches sich gerade versammelt hatte, sein zerknirschtes Herz sah, sagten sie ihm: „Richte dich selbst. Der erste Sitz kann nicht gerichtet werden“ (Cajetan, De Comparatione Auctoritatis Papae et Concilii)

[4] DH 638

[5] True or False Pope, John Salza und Robert Siscoe S. 279

[6] Ci-Devant am 26. Oktober 2016 um 15:06: https://poschenker.wordpress.com/2016/10/23/kardinal-walter-kasper-amoris-laetitia-bruch-oder-aufbruch-eine-nachlese/#comment-30155

[7] DH 2647

[8] Ein formelle Häresie im „foro internum“ zunächst einmal, sie kann ins „forum interum“ übergehen

[9] darunter fallen unter anderem: die Apostasie, die Häresie und das Schisma

[10] öffentlich, Exkommunikation durch kirchliche Autorität, durch Bekannheit der Fakten für die Allgemeinheit, z.B. ein Priester wird geschlagen und Personen beobachten diese Straftat

[11] formelle Häresie im „forum internum“

[12] Kanon 2223, §4 von CIC 1917

[13] Kanon 2264 von CIC 1917

„DSpecht“: Partielle Widerlegung bzw. Korrektur der herkömmlichen Sedisvakanzthese aufgrund der Berücksichtigung von „Ecclesia supplet“

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Kommentator-Beitrag (vorgelegt von dspecht)

I. Ich neigte – und neige ja gerade unter Bergoglio immer noch – der Sedisvakanzthese zu, gehe also sicher unvoreingenommen an die Sache heran, ja wenn voreingenommen, dann sogar proSedisvakanz(these). Und hätte daher auch nichts dagegen, dass durch substantielle, sachliche Kritik sich meine Thesen hier als widerlegbar erweisen würde.

II. Es sind aber gerade sachliche und wie ich meine eindeutige, geradezu zwingende Gründe, die mich eben zwingen das zu schreiben, was ich nun schreibe – und eben neue Erkenntnisse, die bisher in der ganzen Debatte nicht ventiliert wurden, ja offenbar übersehen wurden, obgleich sie so klar und eindeutig sind, dass dies geradezu verwunderlich ist.

III. Es ist kurz gesagt der Umstand des error communis (und c. 209) wie auch der Umstand fehlender amtlicher (Feststellungs-)Urteile (und cc. 2264/65) [CIC 1917- im Folgenden immer dieser; parallel-analog dazu aber im CIC1983].

IV. Wie kam ich darauf? Nun, zuerst wurde ich auf den Gedanken des error communis in unserem Zush. durch Schriften des sog. „Sedisprivationismus“ („Cassiciacum-These“) aufmerksam, welchem ich ebenfalls zuneigte (was aber nicht mehr der Fall ist, zumindest nicht in allen seinen Punkten, weil ich diesen inwzischen als – zumindest eben in einigen Punkten, aber in Wesentlichen – als unhaltbar ansehe). Und auch der Sedisvakantist John Lane berücksichtig etwa den error communis.
Dort wird der error communis jedoch nur am Rande erwähnt und gemeint, über diesen würde nur für einige wenige Akte der vermeintlichen Amtsträger die fehlende Jurisdiktion suppliert,  sodass die Akte gültig wären, aber mitnichten für alle schlechthin. Mir selbst wurde dann durch Studium des c. 209 bzw. der katholischen Suppletionslehre dazu bald klar, dass diese Ansicht nicht haltbar ist: Denn entweder liegt kein error communis vor und dann wird eben gar nicht suppliert (bzw. zumindest nicht aufgrund von error communis) – oder aber ein solcher liegt vor, dann wird schlicht für alle Amtsakte suppliert bzw. alle fehlende Jurisdiktion wird suppliert. Der Wortlaut von c. 209 ist klar und ohne Einschränkung: Im Fall eines errror communis wird die fehlende Amtsgewalt pro foro interno wie auch por foro externo suppliert. Punkt. Ohne Einschränkung. –

Daher vertrat ich schon länger die Auffassung, dass die Amtsakte resp. die Jursidiktion der (nach)konziliaren Päpste (und Bischöfe), wenn man von Sedisvakanz bzw. Verlust der Amtsgewalt ausgeht, an sich suppliert würde, also alle Akte bzw. alle fehlende Jurisdiktion in allen Fällen — ausgenommen die unter die Unfehlbarkeit fallenden. Mit letzterer Ausnahme konnte ich den Sedisvakantismus als Lösung für die ekklesiologischen Probleme noch retten und dachte, diese Ausnahme sei auch inhaltlich angezeigt und somit rechtfertigbar (auch wenn c. 209 nicht darüber spricht), weil ich dachte, der Aspekt der Unfehlbarkeit wäre kein Aspekt der Jurisdikition selbst und würde daher eben nicht mitsuppliert.

 

Ich kam aber dann darauf, dass die Unfehlbarkeit doch ein solcher Aspekt der Jursidiktion selbst ist, ja einfach in der plena iurisdictio mit eingeschlossen ist – also die höchste Jurisditkionsgewalt mit der Unfehlbarkeit in eins fällt bzw. letztere wesenhaft mit dieser verbunden ist, von dieser ausgeht. Würde also die Jurisdiktion ersetzt, dann auch jene, die Unfehlbarkeit zur Folge hat. Damit wäre dann aber die Sedisvakanztheorie plötzlich als Problemlösung der ekklesiologischen Problem in sich zusammengebrochen und völlig untauglich, ja unhaltbar.

Dazu kam, dass ich auch auf die cc.2264/65 bzw. weitere rund um sie herum aufmerksam wurde, welche zum Thema die unterschiedlichen Rechtsfolgen bei ipso facto Exkommunikationen, welche amtlich festgestellt sind einerseits und ipso facto Exkommunikationen, welche amtliche (noch) nicht festgestellt sind andererseits haben – und besagen, dass die Amtsakte letzterer, wenn auch unerlaubt, so dochgültig sind.

Und mir fiel auf, dass diese cc. ja in bester Harmonie zu meiner Erkenntnis bzgl. c. 209 standen, dass die betreffenden Amtsakte eben auch aufgrund von error communis allfenfalls unerlaubt, aber dennoch/jedenfalls gültig wären.

V. Was macht mich (inzwischen) so sicher? Nun, zunächst sind eben die soeben dargelegten Überlegungen an sich schon überzeugend, geradezu zwingend – und eben der Wortlaut der cc.
Dazu kommt aber – inzwischen – noch, dass ich auch auf (mein Auffassung) bestätigende Auslegungen von Kanonisten, und eben von mehreren und hervorragenden bzw. aus Standardwerken, gestoßen bin.
So etwa Miaskiewicz in seiner Doktorarbeit zu Eccl. supplet, dann stieß ich jüngst auf den Artikel „Excommuncation“ der Catholic Encyclopedia von 1913 und schließlich noch auf Laymann und Billuart.
Auch wurde mir – inzwischen – klar, dass auch Bellarmin und andere dem nicht widersprechen, wenn nicht sogar in völliger Harmonie damit argumentieren, zumindest was den error communis betrifft.

VI. Was ist denn nun kurz und prägnant zusammengefasst die neue Erkenntnis (aufgrund der genannten cc. und deren klarem Wortlaut wie auch der  Auslegung der besagtem Kanonisten)?

Nun, wie schon oben unter IV. angerissen, dass gleich aus zweifachem Grund bzw. unter zweifachem Aspekt die Amtsakte der (nach-)konziliaren Päpste, wenn denn Sedisvakanz herrschte bzw. sie ihr Amt verloren (resp. nie rechtsgültig angetreten) hätten, zwar (allenfalls) unerlaubt, aber (dennoch/jedenfalls) gültig wären:

Sowohl aufgrund des ohne Zweifels vorliegenden error communis (nach c. 209) als auch des Umstandes der ebenso sicher fehlenden amtlichen Urteile (nach den cc. 2264/65) – weil die an sich fehlende Jurisdiktion suppliert/rechtlich delegiert würde.

Also egal auf welchen Rechtsgrund man sich für den Verlust der Amtsgewalt (resp. die nie rechtsgültige Erlangung derselben) stützen wollte, sei es auf den Kirchenausschluss und somit den Verlust der Mitgliedschaft bzw. der Mitgliedschaftsrechte in der Kirche aufgrund einer Strafe, nämlich der Exkommunikation aufgrund von Häresie/Apostasie (nach c. 2314) oder aber den Verlust der Kirchenmitgliedschaft bzw. der Kirchenmitgliedschaftsrechte und der Amtsinhabe aufgrund eines stillschweigenden Amtsverzichtes aufgrund von Häresie/Apostasie (nach c. 188) – beides mal würde c. 209 greifen und die Amtsgewalt/Jursidiktionsgewalt suppliert werden und im ersteren Fall würde auch noch c. 2264/65 greifen (wahrscheinlich würden diese cc. indirekt / in zweiter Linie auch im zweiten Fall greifen, weil der stillschweigende Amtsverzicht nach c. 188 zugleich eine Exkommunkation nach c. 2314 nach sich zöge und der Betreffenden dann ebenfalls unter die Bestimmungen der cc. 2264 u. 2265 fallen würde).

So oder so wären jedenfalls die Amtsakte gültig (wenn auch – evtl – unerlaubt).

Bestätigend sei hier als ein Beispiel Laymann zitiert (nach http://www.trueorfalsepope.com/p/sedevacantist-watch-renowned.html):

„But note that, although we affirm that the Supreme Pontiff, as a private person, might become a heretic … nevertheless, for as long as he is tolerated by the Church, and is publicly recognized as the universal pastor, he is still endowed, in fact, with the pontifical power, in such a way that all his decrees have no less force and authority than they would if he were a truly faithful, as Dominic Barnes notes well (q.1, a. 10, doubt 2, ad. 3) Suarez bk 4, on laws, ch. 7.“

Das sind genau die beiden Punkte/Aspekte, die auch ich bisher genannt habe und wie sie in den cc.2264 u. 2265 resp. dem c. 209 festgehalten sind:
Die Amts- bzw. Jurisditkionsakte wären gültig und verpflichtend
1. solange der betreffende von der Kirche toleriert – weil nicht (hinreichend) amtlich verurteilt und daher auch nicht, zumindest was die Gültigkeit betrifft, aus dem Amt entfernt – würde (wie das nun im Codex von 1917 nach den cc. 2264 und 2265 der Fall ist)
und 2. solange eine error communis herrschte, der Betreffende also allgemein, wenn auch irrtümlich, als Amtsinhaber angesehen würde (wie das nun nach c.209 der Fall ist).

VII. Warum ist damit aber die Sedisvakanzthese a) widerlegt bzw. b) zumindest als untauglich zur Lösung der ekklesiologischen Probleme erwiesen?

– Nun, weil diese These eben sagt – und darin der Kern ihrer Argumentation besteht -, dass die Amtsakte der (nach)konziliaren – vermeintlichen – Amtsträger aufgrund von Amtsverlust (resp. nicht rechtsgültigem Amtsantritt) alle ungültig (gewesen) seien.

Nun, wie eben dargelegt und bisher von allen übersehen (! – ein fundamentales, schwerwiegendes Übersehen!) wären die Amtsakte aber selbst unter der Annahme dieses Amtsverlustes (resp. nicht-Antritts) gar nicht ungültig, sondern vielmehr gültig!

Damit bricht die Argumentation der Sedisvakanzthese in sich zusammen.

Die Sedisvakanzthese kann v.a. das nicht einlösen, was sie verspricht, nämlich das Problem der offenbar unfehlbaren bzw. mit dem Anspruch der Unfehlbarkeit auftretenden / unter diese Unfehlbarkeit fallenden, aber in sich schlechten / irrigen (nach)konziliaren – vermeintlichen – Amtsakte zu lösen.

VIII. Welches ist denn näherin die Argumentation des „Sedisvakantismus“ und warum ist diese also als gescheitert anzusehen?

Nun, die „Sedisvakantisten“ geben meist selbst zu, dass ein direkter Beweis für die Sedisvakanz nur schwer (bis unmöglich) sei, also der direkte Nachweis des Amtsverlustes aufgrund von Häresie/Apostasie (oder noch weiterer Umstände bzw. Gründe) – weil eben schwierig (bis unmöglich) ist, den (nach)konziliaren – vermeintlichen – Amtsinhabern eine klare, eindeutige materielle und dann v.a. auch nochhartnäckige (bzw. formelle) Häresie/Apostasie nachzuweisen.

Sie argumentieren, dass dies aber durch einen indirekten Beweis gehe, nämlich dass der Amtsverlust (resp. nicht-Antritt) die logisch einzig mögliche Lösung für das ekklesiologische Problem der – anscheindend – unfehlbaren, aber in sich schlechten / irrigen Akte der (nach)konzilaren Päpste sei.

Sie argumentieren nämlich so, dass diese Akte ungültig sein müssen und dass die einzig logische oder zumindest faktische Möglichkeit dafür die Sedisvakanz sei, also dass die vermeintlichen Amtsinhaberkeine wahren (gewesen) seien, dass sie ihr Amt verloren (resp. nie rechtsgültig angetreten) hätten.

Nun, abgesehen von der Problematik, die Sedisvakanz als logisch oder doch faktisch (und somit doch dann logisch in ihrem Syllogismus) einzige Möglichkeit der Lösung des ekklesiologischen Problems, alseinzige Möglichkeit des Nachweises der Ungültigkeit der Amtsakte hinzustellen:

Gerade faktisch hat sich nun das genaue Gegenteil ergeben, dass nämlich, die Sedisvakanzthese vom Amtsverlust (resp. nicht-Antritt) einmal angenommen, – unter den faktisch gegebenen Umständen – immer noch die Gültigkeit der Amts- bzw. Jurisdiktionsakte gegeben wäre.

Somit hat sich die Sedisvakanzthese also zumindest b) als untauglich zur Lösung der ekklesiologischen Probleme erwiesen – die Akte wären ja doch gültig (anders als von den „Sedis“ vermeint – weil sie eben die cc. 209 und 2264/65 übersehen bzw. in ihrer Tragweite nicht erkannt haben!), die Probleme also weiter da!

Und da somit der indirekte Beweis scheitert und wenn es richtig ist, dass der direkte schwer bis unmöglich ist, wäre damit a) auch die (gesamte) Sedisvakanzthese widerlegt.

Oder nochmal anders verdeutlicht:
Die Sedisvakantisten stellen normalerweise folgenden Syllogismus auf:
(1.) Viele vermeintlichen (nach-)konziliaren Amtsakte (Promulgation der Konzilstexte, der Neuen Messe, des Neuen Kirchenrechts, Kanonisationen, etc.) sind (in sich) schlecht / verderblich / unkatholisch / irrig, ja häretisch / falsch
(2.) Die heilige und unfehlbare Mutter Kirche – das (unfehlbare) Lehr- und Hirtenamt der Kirche – kann uns aber keine schlechten / verderblichen / unkatholischen / irrigen Lehren / Liturgien / Gesetze etc. vorlegen
(3.) Ergo: können es keine wahren Amtsakte des Lehr- und Hirtenamtes sein, keine gültigen.
(4.) Ergo: können die vermeintlichen Amtsträger, die sie promulgiert/vorgelegt haben,  keine wahren sein, müssen also ihr Amt verloren oder nie rechtsgültig angetreten haben.
Nun, der logische Fehler liegt beim Übergang von (3.) zu (4.) (wenn man denn mal die Prämisse (1.) „kauft“; Prämisse (2.) scheint unproblematisch): (4.) ist eben nicht die einzige mögliche Lösung um (3.), also die Ungültigkeit / nicht Rechtsverbindlichkeit der Akte zu, zu begründen. (4.) folgt also logisch nicht aus (3.).
Zudem hat nun unsere Arbeit hier gezeigt, dass sogar das Gegenteil der Fall ist und dieser indirekte Beweis für die Sedisvakanz sogar widerlegt ist (Die Sedisvkanzthese (4.) ist also nicht nur nicht die einzige mögliche Lösung für das ekklesiologische Problem welches sich aus (1.) und (2.) ergibt (und in (3.) mündet), sondern positiv erwiesener maßen keine Lösung dafür!):
Denn auch unter Annahme der Sedisvakanz, also (4.), wären die Akte wie gezeigt eben doch gültig (aufgrund zumindest supplierter Jurisdiktion – nach c. 209 bzw. c. 2264/65)!
Aus (4.) würde also – unter den gegebenen Umständen – nicht nur nicht zwingend (3.) folgen, sondern (3.) folgte sogar tatsächlich gar nicht daraus, ja  vielmehr sogar das kontradiktorische Gegenteil von (3.), nämlich das die Akte gültig wären!!
Damit ist also der Sedisvakantismus a) widerlegt bzw. b) zumindest als gerade nicht die Lösung des ekklesiologischen Problems seiend erwiesen, also als unhaltbar zur Lösung dieses ekklesilogischen Problems, was er versprach zu lösen (und damit eben, falls ein direkter Beweis nicht möglich wäre, indirekt widerlegt, s.o.).
Nur wenn ein direkter Beweis möglich wäre – und bei Bergoglio-Franz neige auch ich dazu, dass dem so ist – wäre die Sedisvakanzthese doch haltbar. Die ekklesiologischen Probleme könnte sie jedenfalls aber nicht lösen!

IX. Erneute Darstellung des soeben in VI. Dargelegten, nochmal in Thesenform zweier Hauptthesen:

Thesen des Sedisvakantismus:

1. These (welche, wie selbst Sedisvakantisten zugeben, nur schwer bis unmöglich direkt zu beweisen ist):
Die (nach)konziliaren – vermeintlichen – Amtsinhaber haben aufgrund von Häresie/Apostasie ihr Amt verloren (resp. nie gültig angetreten).
2. These (welche (i) die ekklesiologischen Probleme / das ekklesiologische Problem der (nach)konziliraren – offenbar – schlechten – vermeintlichen – Amtsakte lösen soll und (ii) zugleich als indirekter Beweis für obige 1. These gilt):
Die 1. These muss stimmen, weil dies die einzig mögliche Lösung für das ekklesiologische Problem der offenkundig irrigen, in sich schlechten – vermeintlichen – (unfehlbaren) Amtsakte dieser – vermeintlichen – Amtsträger ist, weil dies Akte dadurch als ungültig erwiesen wären weil nicht von wahren Amtsträgern, Amtsinhabern herrührend.
Da wie gezeigt die Amts- bzw. Jurisdiktionsakte aber doch gültig wären, selbst unter Annahme der 1. These, so erweist sich die 2. These als falsch, als unhaltbar.
Sie macht den Fehler vom Umstand, dass die vermeintlichen Amtsträger keine wahren (gewesen) wären, darauf zu schließen, dass deren Amts- bzw. Jurisdiktionsakte – zwingend – ungültig (gewesen) wären (was eben, wie oben gezeigt, nicht der Fall ist, aufgrund von mind. supplierter Jurisdiktion!).
Der Sedisvakantismus schließt zwar richtig, dass scheinbare Amtsträger, die in Wirklichkeit keine sind, keine ordentliche Jurisdiktionsgewalt besäßen.
Sie schließen aber voreilig und unrichtig, dass daraus auch schon die Ungültigkeit der von diesen gesetzten Amtsakte folgte, weil sie, die „Sedis“, übersehen, dass die vermeintlichen Amtsträger doch wenigstens außerordentliche, supplierte Jurisdiktion besitzen würden, welche die Gültigkeit der Amtsakte zur Folge hätte!

Der Sedisvakantismus ist also zumindest b) bzw. (i) keine Lösung für die ekklesiologischen Probleme.

Da dies aber den eigentlichen Grund der Aufstellung und Begründung der Sedisvakanzthese überhaupt betrifft und diese These – die 1. These – eben nur schwer bis gar nicht direkt beweisbar, daher ist der Sedisvakantismus a) (bzw. über (ii) die Widerlegung des indirekten Beweises dafür) auch an sich widerlegt  (es sei denn im Einzelfall glückte eben ein direkter Beweis. Die ekklesiologischen Probleme wären damit aber immer noch nicht gelöst, dafür könnte die Sedisvakanzthese also jedenfalls nicht dienen, man muss sich also jedenfalls nach einer anderen Lösung dieser Probleme umschauen).

X. Fazit: Neben dem Fazit, dass die Sedisvakanzthese a) widerlegt (zumindest nach dem indirekten Beweis für sie) oder b) zumindest eben untauglich zur Lösung der ekklesiologischen Probleme ist, das soeben schon in der Klammer genannte: Die Lösung dieser Probleme (Promulgation der Neuen Liturgie etc. bis hin zu den jüngsten Heiligsprechungen bzw. „Heiligsprechungen“ [bzw. „Eiligsprechungen“], welche in der Tat unkatholisch scheinen, ja unserer Ansicht auch sind) muss anderweitig gesucht werden. Dazu dann in einer späteren Abhandlung.

Die Fehlurteile und Irrwege der „Sedis“ und „Semi-Sedis“ (1)

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(„Sedis“ sind Sedisvakantisten und „Semi-Sedis“ kann man diejenigen „Traditionalisten“ nennen, die einzelne oder alle Päpste [seit dem II. Vatikanischen Konzil] zwar als solche „anerkennen“, sie und ihr Tun aber in Vielem, in Wesentlichem verurteilen.)

 

Die Ökumene – der Ökumenismus

wird von ihnen als häretische Neuerung gesehen. Diese Neuerung verstoße insbesondere gegen die Enzyklika von Papst Pius XI. „Mortalium animos“ von 1928.

Nun ist es aber so, dass Pius XI. nicht die vom II. Vatikanum dekretierte Ökumene verurteilt hat, nicht verurteilt haben konnte, weil er unter Anderem ausdrücklich geschrieben hat:

Derartige Versuche [es werde sich bei aller Verschiedenheit der Völker bezüglich der religiösen Ansichten doch ohne Schwierigkeit eine brüderliche Übereinstimmung im Bekenntnis gewisser Wahrheiten als gemeinsamer Grundlage des religiösen Lebens erreichen lassen.] können von den Katholiken in keiner Weise gebilligt werden. Sie gehen ja von der falschen Meinung jener aus, die da glauben, alle Religionen seien gleich gut und lobenswert, weil alle, wenn auch in verschiedenen Formen, doch gleichermaßen dem uns angeborenen und natürlichen Sinn Ausdruck geben, durch den wir nach Gott verlangen und uns seiner Oberherrschaft gehorsam unterwerfen. Die Vertreter solcher Ansichten sind nun nicht nur in Irrtum und Selbsttäuschung befangen, sondern sie lehnen auch die wahre Religion ab, indem sie ihren Begriff verfälschen. Auf diese Weise kommen sie Schritt für Schritt zum Naturalismus und Atheismus. Daraus ergibt sich dann ganz klar die Folgerung, daß jeder, der solchen Ansichten und Bemühungen beipflichtet, den Boden der von Gott geoffenbarten Religion vollständig verläßt.

Und er verurteilte natürlich zurecht die sogenannten „Panchristen“:

Wie sollte man sich also einen Bund der Christenheit denken, dessen Mitglieder auch auf dem Gebiete der Glaubenswahrheiten ihre eigenen Gedanken und Meinungen beibehalten können, selbst wenn diese sich gegenseitig widersprechen? Und wie können, so fragen Wir, Menschen, die ganz gegenteilige Meinungen vertreten, ein und demselben Bund der Gläubigen angehören?

Die Päpste seit Johannes XXIII. haben jedoch klar gemacht, dass die von ihnen angestrebte Ökumene dem von Pius XI. verurteilten „Ökumene-Bild“ in keiner Weise entspricht. Was sie darunter verstehen, ist im Konzils-Dekret „Unitatis redintegratio“ und in der Enzyklika „Ut unum sint“ und in der Erklärung „Dominus Jesus“ der Kongregation für die Glaubenslehre, sowie im „Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus“ enthalten!

Der Ökumenismus ist die Schlüssel-Änderung in der Pastoral der katholischen Kirche.  Wer diesen/diese nicht akzeptiert, kann all die übrigen Neuerungen, die mit dem II. Vatikanum und in der Folge davon eingeführt worden sind, nicht verstehen und nicht überzeugt akzeptieren.

Dabei geht es nicht um irgendeinen Ökumenismus sondern um einen Ökumenismus in der Wahrheit und in der Liebe, keinesfalls jedoch  einen Ökumenismus um den Preis der Wahrheit (UR 11;  UUS 18; 36). Ziel ist die sichtbare Einheit der Kirche im Glauben, den Sakramenten, besonders der gemeinsamen Feier der Eucharistie, und in der kirchlichen Leitung (UR 2; UUS 9).

(Zelozelavi’s Blog:) Kirche in der Zerstreuung

Auf diesen Artikel bin ich gestern per E-Mail aufmerksam gemacht worden. Ich veröffentliche ihn hiermit in meinem Blog gerne zur Information meiner Leser, weil er eine gute, ausführliche Zusammenfassung der derzeitigen Lage der katholischen Kirche gemäß der Sicht der (meisten) Sedisvakantisten gibt.

Ich persönlich widersetze mich entschieden dieser Gesamtschau. Für mich ist klar, dass das II. Vatikanische Konzil ein gültiges Konzil war und dass die Päpste Johannes XXIII., Paul VI., Johannes Paul I., Johannes Paul II., Benedikt XVI. und Franziskus gültige Päpste waren/sind. Und ich bin überzeugt, dass alle „Häresien“, die dem Konzil und ihnen [den Päpsten] von den Sedisvakantisten angelastet werden, keine solchen sind, die es [das Konzil] und ihre Wahl und ihr Pontitikat ungültig machen (würden). Dies zu beweisen anhand heute leicht zugänglicher offizieller – vor allem päpstlicher – Texte, soll auch (weiterhin) meine Aufgabe mit diesem Blog sein.

ROM* hat den Glauben noch nicht verloren!

Die Sedisvakantisten, die grundsätzlich keine Marienerscheinungen und -Botschaften nach dem II. Vatikanum anerkennen, weil es solche, die zu ihren Gunsten sprächen erfahrungsgemäß nicht gibt, berufen sich aber oft und gerne auf das „Große Geheimnis“, welches die Muttergottes dem Sehermädchen Mélanie Calvat 1846 auf La Salette anvertraut hatte und in dem die Prophezeiung herausragt:

„ROM WIRD DEN GLAUBEN VERLIEREN UND SITZ DES ANTICHRISTEN WERDEN.“

Und die meisten Sedisvakantisten glauben denn auch, dass diese Prophezeiung mit dem II. Vatikanischen Konzil eingetroffen ist. Für sie sind sämtliche Päpste nach oder einschließlich Pius XII. bis heute ungültige, häretische, apostatische Pseudo-Päpste. Und für sie ist der Stuhl Petri seither vakant. Für sie ist das II. Vatikanum ein ungültiges Konzil, eine Räubersynode und die papssttreue katholische Kirche eine Sekte, ja mitunter gar „die Hure Babylons“. Überdies gibt es laut ihnen keine gültige Hierarchie und keine gültigen Sakramente mehr, außer der Taufe und dem Ehesakrament. Die „Pforten der Hölle“ haben demnach die Kirche „überwältigt“!

Tatsach ist, laut Kathpedia:

Im Oktober 1917 entrollten Freimaurer auf dem Petersplatz in Rom, unter den Fenstern des Vatikans, ein Satansbanner, auf dem in grässlicher Verzerrung der Erzengel Michael dargestellt war, der sich in den Klauen Luzifers befand und von diesem zu Boden geworfen wurde. Auf einem Transparent standen die Worte: „Satan muss herrschen im Vatikan und der Papst muss sein Sklave sein!“ Dabei wurde die Satanshymne Carduccis (vgl. Tiara) gesungen. Unter den Augenzeugen, die das teuflische Schauspiel auf dem Petersplatz miterlebten, befand sich ein junger Theologiestudent aus Polen; Frater Maximilian Kolbe. Er reagierte auf die Provokation der „Söhne der Finsternis“ und entschloss sich, gegen den Kampfbund Satans, die Freimaurerei, einen Kampfbund Mariens zu gründen. Zusammen mit sechs gleichgesinnten Gefährten weihte er sich am 16. Oktober 1917, drei Tage nach der letzten Erscheinung der Gottesmutter in Fatima und neun Tage vor dem Ausbruch der Oktoberrevolution in Russland, gänzlich und bedingungslos der Unbefleckten Jungfrau. Unter ihrer Führung wollten sie Werkzeuge sein, über die Maria nach Belieben verfügen konnte. Es entstand die „Miliz der Immakulata, die 1918 von Papst Benedikt XV. gesegnet, 1922 als „fromme Vereinigung“ und 1927 als „Erzbruderschaft“ kirchenrechtlich errichtet wurde.

Es ist klar, dass Satan allzeit am Werk ist, die Kirche Christi zu besiegen. Und es ist auch einleuchtend, dass z.B. insbesondere die Freimaurerei den Heiligen Stuhl erobern möchte. Aber gelungen ist es diesen Kräften bis jetzt nicht, die Päpste für sich zu gewinnen. Diese herrschen immer noch souverän unter dem besonderen Gnadenschirm CHRITI und der MUTTERGOTTES.

*) d.h. der Heilige Stuhl

 

Brief Johannes Pauls II.

an Msgr. Louis Dufaux, Bischof von Grenoble
zum 150. Jahrestag
der Erscheinung Marias in La Salette

Die Diözese Grenoble, die Missionare von La Salette und viele Gläubige in der ganzen Welt feiern in diesem Jahr den 150. Jahrestag der Erscheinung der seligen Jungfrau Maria, an diesem Ort in den Alpen, von wo ihre Botschaft nicht aufhört auszustrahlen. Eine solche Gedenkfeier kann reich an Gnaden sein; darum möchte auch ich daran teilhaben in der Verbundenheit mit den Pilgern, die kommen, um die Mutter des Herrn zu verehren unter dem Titel Unsere Liebe Frau Versöhnerin der Sünder.

Als Mutter des Erlösers, Mutter der Kirche und Mutter der Menschen begleitet Maria jeden Menschen auf dem Pilgerweg des Lebens. In der Zeit, in der wir uns intensiver auf das grosse Jubiläum der Erlösung vorbereiten, stellt dieses Jahr, das dem Jahrestag der Erscheinung Marias an Maximin und Melanie gewidmet ist, eine bedeutende Etappe dar.

Maria, die Mutter voll der Liebe, hat an diesem Ort ihre Trauer über das moralische Elend der Menschen gezeigt. Durch ihre Tränen hilft sie uns besser zu verstehen den Ernst der Sünde, die Ablehnung Gottes, aber auch die leidenschaftliche Treue, die ihr Sohn gegenüber ihren Kindern behält. Er ist der Erlöser, dessen Liebe durch die Vergessenheit und die Ablehnung verletzt wird.

Die Botschaft von La Salette wurde zwei jungen Hirten anvertraut, in einer Zeit, da viele Menschen zu leiden hatten unter Hunger und infolge der Ungerechtigkeit. Mehr noch, die Gleichgültigkeit und die Feindseligkeit gegenüber dem Evangelium nahmen zu. Die Mutter Gottes denkt darüber nach und zeigt sich mit dem Bild ihres gekreuzigten Sohnes auf der Brust. Dadurch zeigt sie, dass sie am Werk der Erlösung mitbeteiligt ist, dass sie mit ihren Kindern leidet, wenn sie sieht, wie sie sich von der Kirche Christi entfernen, indem sie die Gegenwart Gottes in ihrem Leben und die Heiligkeit seines Namens vergessen oder ablehnen.

Die Ausstrahlung des Ereignisses von La Salette bestätigt uns, dass die Botschaft Marias sich nicht nur im Leid erschöpft, das die Tränen ausdrücken. Maria ruft zur Selbstbeherrschung auf: sie lädt uns ein zur Busse, zur Ausdauer im Gebet und besonders zur Treue zu den sonntäglichen Praktiken; sie bittet, dass ihre Botschaft ihrem ganzen Volk mitgeteilt werde, durch das Zeugnis der beiden Kinder. Und in Wirklichkeit hört man schnell auf ihre Stimme. Die Pilger kommen, es geschehen viele Bekehrungen. Maria ist in einem Licht erschienen, das an den Glanz der durch die Auferstehung Christi verwandelten Menschlichkeit erinnert: La Salette ist eine Botschaft der Hoffnung. Unsere Hoffnung wird gestärkt durch die Fürbitte jener Frau, die die Mutter der Menschen ist. Die Risse sind nicht unheilbar. Die Nacht der Sünde weicht vor dem Licht der göttlichen Barmherzigkeit.

Menschliches Leid kann, wenn es gläubig angenommen wird, zur Reinigung und zum Heil beitragen. Wer demütig die Wege des Herrn geht, auf dem wird der Arm des Sohnes Marias nicht lasten um zu verurteilen, vielmehr wird er die Hand ergreifen, die sich ihm entgegenstreckt, um die Sünder, die durch die Gnade des Kreuzes versöhnt sind, in ein neues Leben eintreten zu lassen.

Die Worte Marias in La Salette belieben durch ihre Klarheit und ihren Ernst, aktuell in einer Welt, die immer ertragen muss die Geissel des Krieges und des Hungers, und viel Unglück, die Zeichen und oft auch Folgen der Sünde der Menschen sind. Auch heute noch will jene, die alle Nationen selig preisen werden (Lk 1,48), ihr ganzes Volk führen, das von den Prüfungen dieser Zeit zur Freude übergeht, die dort entsteht, wo man in aller Stille die Sendung erfüllt, die Gott dem Menschen aufgetragen hat.

Die Missionare von La Salette haben nicht aufgehört, das Studium der Botschaft von La Salette zu vertiefen. Sie bemühen sich, dem kommenden dritten Jahrtausend den universellen Wert dieser Botschaft aufzuzeigen. Sie sind in besonderer Weise verantwortlich, den Aufruf zur Erneuerung des christlichen Lebens dem Volk zu überbringen, der am Anfang ihrer Gründung in der Diözese Grenoble steht. In diesem Jubiläumsjahr lade ich sie ein, mit Eifer ihre Sendung fortzusetzen, in den verschiedenen Gegenden der Welt, wo sie tätig sind. Ebenso richte ich Worte der Ermutigung an die Schwestern von La Salette und an die andern Stiftungen und Institute, deren Gründung und Spiritualität mit dem Ereignis in La Salette in Verbindung stehen. Ich bete, dass die Mutter Christi in diesem besonderen Jahr ihnen beistehe in der geistlichen Erneuerung, die sie sich wünschen, und ihnen helfe, sich ihren Evangelisationsaufgaben mit jenem missionarischen Schwung zu widmen, den die Kirche von ihnen erwartet.

Aus der Region Savoyen und der Dauphiné, wo Maria ihre Botschaft vor anderthalb Jahrhunderten verkündet hat, ertönt auch heute derselbe Anruf an die vielen Pilger, die zu diesem Heiligtum aufsteigen, wie auch an jene, die andere salettinische Heiligtümer besuchen.

Ich ermutige sie alle, der Unbefleckten Jungfrau die Nöte und die Hoffnungen dieser Welt anzuvertrauen, wenige Jahre vor dem grossen Jubiläum.

Mögen sie alle Zeugen der Versöhnung sein, dieser Gabe Gottes und der Frucht der Erlösung für die einzelnen Menschen, für die Familien und für alle Völker! Möge die Wallfahrt ihnen helfen, ihr christliches Leben in Lauheit oder in Gleichgültigkeit fallen zu lassen und nie zu vergessen, dem auferstandenen Christus den ersten Platz in ihrem Leben einzuräumen! Mögen sie in der Welt Erbauer dieses Friedens sein, den der Herr versprochen hat (Joh 14,27), und immer überzeugt sein vom unveräusserlichen Wert der einfachsten aller menschlichen Personen.

Maria ist in der Kirche zugegen wie am Tag der Kreuzigung, am Tag der Auferstehung und am Pfingsttag.

In La Salette hat sie ganz deutlich die Beständigkeit ihres Gebetes für die Welt offenbart. Sie wird die Menschen nie aufgeben, die nach dem Bild und Gleichnis Gottes geschaffen sind und denen es gegeben ist, Kinder Gottes zu werden (Joh 1,12). Möge sie alle Völker der Erde zu ihrem Sohn führen!

Ich vertraue das Bistum Grenoble, die Missionare von La Salette und alle Ordensleute, welche die gleiche Spiritualität teilen, Unserer Lieben Frau, der Mutter der Versöhnung an und gewähre allen von Herzen den Apostolischen Segen.

Vatikan, 6. Mai 1996

Johannes Paul II.

Quelle – französischer Originaltext


Ferner: interessant zu lesen, vor allem wegen der Zeit-Einteilung: L’Apocalypse de Notre Dame, le secret de la Salette – Etude du message par l’abbé Joseph Grumel

WENN DIE (konsequenten) SEDISVAKANTISTEN RECHT HÄTTEN…

… dann würde (mehr oder weniger) Folgendes zutreffen:

  1. Wir hätten (im Extremfall) seit 1939 (dem Jahr meiner Geburt n.b.!), also seit 75 Jahren, keinen Papst mehr, mithin 75 Jahre Sedisvakanz; denn die Rechtgläubigkeit Pius XII. wird von vielen von ihnen ebenfalls in Frage gestellt.
  2. Die Bischofsweihen wären (zusätzlich) seit der Ritusänderung derselben, also seit 1968, ungültig. (Siehe dazu dieses PDF-Dokument!)
  3. Der heute noch lebende Bischof mit dem ältesten Weihedatum ist geweiht worden am 24. August 1951, also unter Pius XII.! (Ján Chryzostom Cardinal Korec, S.J.)
  4. Damit gäbe es heute keine Hierarchie mehr, d.h. keine gültigen Bischöfe und Kardinäle und ebenfalls keine gültig geweihten Priester.

4.1.    Laut diesem Verzeichnis gibt es 5290 Bischöfe, die derzeit leben. Anfang 2014 gab es laut dieser Statistik insgesamt 4974 Bischöfe, davon 218 Kardinäle.
4.3.    Auch die Gültigkeit der Weihe von Erzbischof Marcel Lefebvre wird von vielen von ihnen bezweifelt wegen seines angeblich freimaurerischen Konsekrators Kardinal Achille Liénart.
4.4.    Sämtliche Kardinäle, die heute wahlberechtigt sind, wurden zum Kardinalat erhoben ab dem 28. Juni 1991 und später (also von den „Nicht-Päpsten Johannes Paul II., Benedikt XVI. und Franziskus I.“) !

  1. Sämtliche Sakramente gemäß dem neuen Ritus wären ungültig, außer der Taufe.

5.1.    Die Gültigkeit der Taufe wird jedoch zumindest bezweifelt.
5.1.1. Für etliche von ihnen gibt es zudem keine Bluttaufe und keine Begierdetaufe!
5.1.2. Die Priesterweihen wären ungültig. (Vgl. „Einsicht aktuell“!)
5.1.2.1.             Laut dieser Statistik gab es Anfang 2013 weltweit 412.236 katholische Priester!
5.2.    Die Novus-Ordo-Messen (Eucharistiefeiern) wären ungültig. (Vgl. „Einsicht aktuell“!)
5.2.1. Das würde bedeuten, dass täglich gegen/rund 400.000 ungültige Messen gelesen werden! Und wenn wir einen Durchschnitt von 20 Kommunizierenden annehmen, würde das heißen, dass täglich 8.000.000 ungültige Kommunionen gespendet werden.

  1. Ohnehin gäbe es außerhalb der (katholischen) Kirche (derzeit für rund 6.000.000.000 Menschen!) kein Heil (Extra Ecclesiam nulla salus!)
  2. Und damit wäre die KIRCHE CHRISTI, die römisch-katholische, apostolische Kirche, die einzige Heilsanstalt GOTTES, nicht mehr sichtbar; sie hätte also ein unabdingbares Kennzeichen verloren, ausgerechnet in dieser letzten Endzeit, da die gutwilligen Menschen zu ihr finden können müssten.

Online-Daten über die katholische Hierarchie und die Kirche insgesamt:

Sedisvakantistische Bischöfe:

Sedisvakantistische Priester:

Sedisvakantistische Priesterbruderschaften: 

Sedisvakantistische Theologen/Wissenschaftler/Publizisten:

Sedisvakantistische Websites:

Sedisvakantitische Verlage/Zeitschriften: 

Sedisvakantistische Online-Dokumente:

Online-Daten zu einzelnen Bischöfen:


Offizielle kirchliche Texte:


Vorausgehende (provisorische) Übersichten:


Lesen Sie ferner (nochmals):

  1. Meine aktuelle Position in der Frage der Sedisvakanz
  2. Um katholisch zu sein, muss (und soll) man nicht Sedisvakantist sein
  3. Meine Argumente gegen den Sedisvakantismus – Stand 1989 – obsolet?

Diese Listen sind selbstverständlich unvollständig. Ich werde sie nach Möglichkeit im Laufe der nächsten Zeit ergänzen. Für nützliche, sachdienliche Hinweise aus dem Leserkreis danke ich im voraus.

Dieser Artikel ist – wie die verwandten vorausgehenden – gedacht als Diskussionsgrundlage!

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Antwort von Andreas Pitsch auf meinen Brief vom 24. Februar 2007

VERAX-VERLAG, Andreas Pitsch, CH-7537 Müstair/GR – Tel. (+41) 081/858 53 68 – Fax: 081/858 59 01

An: Herrn Paul O. Schenker, Weesen, 9050 Appenzell

Müstair, 2. März 2007

Sehr geehrter Herr Schenker

Für Ihren Brief vom 24. Februar mit Ihren Einwänden gegen die „Öffentliche Glaubens­erklärung vom 6. August 2006″ danke ich Ihnen.

Ich hatte damit gerechnet, dass Sie Ihre Korrektorarbeit für mich einstellen werden nachdem Sie die oben erwähnte Glaubenserklärung gelesen haben. Eigentlich hätten Sie das schon früher machen müssen, denn ich habe Ihnen gegenüber meine Glaubensrichtung nie ver­heimlicht. In „kirchliche Gemeinschaft“ mit Ihnen bin ich nie gewesen und will ich nie sein, solange Sie an Ihrer Glaubensrichtung festhalten, da ich diese nicht als katholisch betrachte. Damit ein Getaufter in „kirchliche Gemeinschaft“ steht, muss er a) die von der kirchlichen Autorität vorgelegten Glaubenswahrheiten innerlich festhalten und äusserlich bekennen, b) sich der kirchlichen Hierarchie unterwerfen und c) in Verbindung mit den Getauften treten, welche diese zwei Punkte beobachten durch die Teilnahme an der gleichen Liturgie. Ihre Definition von „kirchlicher Gemeinschaft“ ist deshalb unhaltbar.

Um zu erkennen, dass die Kirche seit dem Tode Pius XII. keine Päpste mehr hat, benötige ich keine Wunder. Zu dieser Schlussfolgerung zwingt die katholische Ekklesiologie, die Früchte der „Konzilskirche“ und die Botschaften der heutigen Pseudo-Erscheinungen. Wenn man nämlich diese Schlussfolgerung nicht zieht, so muss man entweder die katholische Ekklesiologie verfälschen, wie es Erzbischof Lefebvre getan hat, oder die Irrlehren der „Konzilskirche“ übernehmen.

Padre Pio halte ich für einen der grössten Betrüger der Kirchengeschichte und Fatima stufe ich als unecht ein, wie Sie ja wissen. Es gibt aber auch Stimmen, die die derzeitige Sedisvakanz des Heiligen Stuhles vorausgesehen haben. Dazu gehören unter anderem die Visionen von Elisabeth Canori Mora und Don Bosco.

Dass Sie sich für die „Konzilskirche“ entschieden haben, finde ich sehr bedauerlich, doch war das voraussehbar.

Mit freundlichen Grüssen

sig. Andreas Pitsch

Meine Antwort an Andreas Pitsch auf seine „Öffentliche Glaubenserklärung“

An: Herr Andreas Pitsch, Pasquer 82, Verax-Verlag, CH-7537 Müstair GR

Appenzell, 24. Februar 2007, ps

Ihre Dokumentensendung vom 7. Januar 2007 

Sehr geehrter Herr Pitsch,

Ich danke Ihnen herzlich für diese Dokumentation. Sie zeigt mir einmal mehr, daß Sie (wie übrigens auch Johannes Rothkranz) gründliche, ja akribische Arbeit leisten. Und ich schließe aus allem, daß Sie Ihre Position, Ihre Überzeugung gut fundiert haben, jedenfalls so, daß ich Ihnen nicht Leichtfertigkeit oder Unseriosität oder Inkonsequenz vorwerfen kann.

Dennoch kann ich mich mit Ihrer „Öffentlichen Glaubenserklärung vom 6. August 2006“ nicht einverstanden erklären. Ich für mich erkenne, daß sie das Resultat einer falschen, weil mangelhaften, Gesamtschau des Heilswirkens Gottes, des Heilswerkes Christi ist. Sie berücksichtigen Wesentliches, Entscheidendes nicht oder zu wenig.

Da ist einmal das fehlende (glaubwürdige, unerschütterliche) Zeugnis der „Triumphierenden Kirche“. Es gibt meines Wissens weder eine Offenbarung JESU, noch der MUTTERGOTTES, noch eines ENGELS, noch eines/einer HEILIGEN, die die Feststellung durch unleugbare Wunder BEGLAUBIGEN würde, daß wir nach Pius XII. (seit dem 9.10.1958, wie Sie schreiben) keine gültigen Päpste mehr (gehabt) haben. Ganz im Gegenteil. Wir haben eine Reihe von heiligmäßigen Personen, wie Padre Pio, Luzia von Fatima, die durch besondere Charismen ausgezeichnet (und damit für die guten, treuen Gläubigen vom Himmel beglaubigt) waren, die gerade trotz ihrer Rolle als (zeitgenössische) „Propheten“, nicht Partisanen einer solchen Sicht waren.

Gewiß gibt es viele theologische und ekklesiologische Gründe, zur Feststellung zu kommen, daß die „Konzilspäpste“ keine gültigen Päpste mehr (gewesen) sein könn(t)en. Aber es gibt mindestens ebenso viele Gründe, daß sie es trotz allem waren und sind. (Und deshalb erheischt es schon allein das Klugheitsgebot, sie im Zweifelsfalle eher/lieber als gültig zu betrachten als als ungültig!) Mir scheint, daß die Argumentationsweise der „Sedisvakantisten“ insgesamt zwar beeindruckend schlüssig, aber kurzschlüssig ist. In einem gewissen Sinne berücksichtigt sie übergewichtig den „Buchstaben“. Diesen Kapitalfehler haben viele „Schrift-Gelehrte“, viele „Pharisäer“ gemacht. Jesus Christus hat diese ihre vermeintliche Gesetzestreue „erbarmungslos“ bloßgestellt. Es kommt letztlich immer auf den GEIST an. Im Geiste treugläubig Christ sein, heißt mitunter auch eine Gewohnheit, etwas Herkömmliches zu verlassen, ein Gesetz „brechen“, ein „Verbot“ mißachten, eine Grenzlinie überschreiten. Es gibt nun einmal eine „Strenggläubigkeit“, die eine falsche, verstiegene oder enggeführte Frömmigkeit ist.

Ich will damit überhaupt nicht alles rechtfertigen, was da seit dem letzten Konzil von unserer Kirchenführung – selbst höchst offiziell – angeordnet und vollzogen wurde. Wohlwollende, konstruktive Kritik ist immer vonnöten.

So kann aber ich, im Unterschied zu Ihnen und Ihresgleichen, die derzeitige Hierarchie unserer Kirche (mindestens in bedeutenden Teilen) immer noch als gültig, wenn auch in manchem durch viele und vieles geschwächt bis korrumpiert, betrachten und dementsprechend auch an einer NOM-Messe teilnehmen und von einem NOM-Priester die Sakramente empfangen, vorausgesetzt, sie sind noch eines Geistes, der „echt fromm“ genannt werden kann. Und unter „echt fromm“ verstehe ich u.a. das, was Jesus mit den Worten gemeint hat: „Wenn ihr nicht umkehrt und werdet wie die Kinder, könnt ihr nicht in das Himmelreich eingehen.“ (Mt 18,1-5) „Lasset die Kleinen zu Mir kommen, denn ihrer ist das Himmelreich!“ (Mt 19,14) Also: demütig, bescheiden, arglos, gehorsam, alles von den Vorgesetzten annehmend, was nur immer den Geboten Gottes nicht (offensichtlich und wirklich, eindeutig) widerspricht.

Und so gilt: Da man auch alle offiziellen, von den Konzils-Päpsten approbierten Neuerungen (einigermaßen) treu-gläubig, also im Sinne des immer wahr und echt und gültig gewesenen Glaubens auffassen kann, ist davon auszugehen, daß auch Gott, daß auch der Himmel sie „akzeptiert“ hat, daß er sie mindestens duldet, auch wenn ER sie nicht (unbedingt) so gewollt, gewünscht hat. Ähnlich wie es immer wieder von besonders begnadeten Personen bezeugt wird: Jesus äußert eine Absicht, einen Wunsch, ordnet etwas an, und dann sagt und tut der geistliche Vorgesetzte etwas anderes, worauf Christus sich dieser oppositionellen Anordnung insofern selber „unterzieht“, als er die begnadete Person gehorchen heißt, auch wenn damit seiner Weisung (vorerst) nicht entsprochen wird. Denn es gilt nach wie vor auch: „ALLES, was du auf Erden binden wirst, wird auch im Himmel gebunden sein…“

Ihre 20 Punkte umfassende „Glaubenserklärung“ kann ich also nicht gutheißen und nicht unterschreiben. Und da ich hiermit diese Erklärung Ihnen gegenüber in aller Form und Gültigkeit abgebe, bin ich für Sie und Ihre Mitunterzeichner nicht mehr katholisch, und Sie dürfen nach Ihrem eigenen „Gesetz“ nicht mehr mit mir „in kirchliche Gemeinschaft treten“, was soviel heißt, daß Sie mit mir überhaupt nicht mehr „Gemeinschaft“ haben dürfen; denn ich verstehe ja mein ganzes Leben und Wirken als „kirchlich“!

Angesichts dieser Sachlage möchte ich darauf verzichten, als „Lektor“ oder „Korrektor“ für Ihre Druckvorhaben zu fungieren.

Doch bleibe ich für weitere Explizierungen auch Ihnen gegenüber stets gerne bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Paul O. Schenker

Andreas Pitsch+: „Öffentliche Glaubenserklärung vom 6. August 2006“

Glaubenserklärung vom 6. August 2006, welche die Bedingungen enthält, um in der seit dem 9. Oktober 1958 bestehenden Vakanz des Heiligen Stuhles Glied der römisch-katholischen Kirche zu sein.

Um in der aktuellen Kirchenkrise Glied der römisch-katholischen Kirche zu sein, ist es für einen Katholiken aufgrund der katholischen Glaubenslehre und des Kirchenrechts objektiv notwendig, folgende Punkte gewissenhaft zu beobachten:

  1. Ein Katholik muß a) die von der kirchlichen Autorität vorgelegten Glaubens- und Sittenwahrheiten innerlich annehmen, b) den Glauben, soweit dies erforderlich ist, äußerlich bekennen, c) am kirchlichen Kult, soweit dies möglich ist, aktiv teil­nehmen, d) die kirchlichen Anordnungen, soweit diese umsetzbar sind, gewissenhaft beobachten und e) an der kirchlichen Verfassung festhalten, wie all dies beim Hin­scheiden Papst Pius‘ XII. in der Kirche rechtmäßig vorlag, und darf nur mit den­jenigen Personen in kirchliche Gemeinschaft treten, welche die hier aufgezählten Punkte akzeptieren und praktizieren.
  2. Ein Katholik darf die „Konzilspäpste“ (d. s. Angelo Roncalli, Giovanni Battista Montini, Albino Luciani, Karol Wojtyla und Joseph Ratzinger) nicht als Päpste aner­kennen, weil sie vor und nach ihrer vermeintlichen Wahl zu Päpsten notorisch an Irrlehren festgehalten haben (vgl. die Schrift: Begründung, weshalb die Institution, die sich „römisch-katholische Kirche“ nennt, seit den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts nicht mehr identisch ist mit der wahren römisch-katholischen Kirche).
  3. Ein Katholik darf das „II. Vatikanische Konzil“ (d. i. die Versammlung des fast voll­ständigen „Episkopates der katholischen Kirche“ in Rom von 1962 bis 1965) nicht als ein wahres allgemeines Konzil anerkennen, weil dessen Dokumente nicht von einem Papst, sondern nur von einem Pseudo-Papst „approbiert“ wurden.
  4. Ein Katholik darf die „Konzilskirche“ (d. i. die Gemeinschaft aller Personen, die sich den „Konzilspäpsten“ unterworfen haben oder noch unterwerfen, alle Dokumente des „II. Vatikanischen Konzils“ und die „nachkonziliaren Reformen“ als glaubenskonform betrachten sowie die neugeschaffenen „sakramentalen Riten“ als gültig und rechtmäßig ansehen) nicht als identisch mit der römisch-katholischen Kirche betra­chten, weil ihre Lehre, ihr Kult und ihre Gebote mit denen der wahren Kirche in vie­len Punkten nicht übereinstimmen.
  5. Ein Katholik darf die „Konzilskirche“ weder ideell noch materiell unterstützen und muß daher den Austritt aus dieser erklären, weil sie nicht die wahre Kirche ist.
  6. Ein Katholik darf die sich als römisch-katholisch ausgebenden Kleriker und Laien der „Konzilskirche“ nicht als leibliche Glieder der Kirche betrachten, weil sie den Glauben nicht unverfälscht bekennen und sich einer Pseudo-Hierarchie unterwerfen.
  7. Ein Katholik darf, aus den in den Ziffern 2-4 bezeichneten Gründen, das neue „Kirchenrecht“ (veröffentlicht 1983) nicht als rechtmäßig, d. h. als gültig, anerken­nen, sondern muß weiterhin das Kirchenrecht von 1917 beobachten.
  8. Ein Katholik darf die aktive Teilnahme am neuen „Meßritus“ sowie den Empfang der „Sakramente“ nach den neuen Riten nicht als erlaubt betrachten, weil diese nicht von einem Papst approbiert wurden.
  9. Ein Katholik darf den neuen „Meßritus“ und die neuen „sakramentalen Riten“ nicht als sicher gültig ansehen, weil sie nicht von einem Papst approbiert wurden und weil sie von den tridentinischen Riten wesentlich abweichen — ausgenommen die Riten der Taufe und der Ehe, weil bei diesen das Letztere nicht zutrifft.
  10. Ein Katholik darf nicht aktiv an den Kulthandlungen von Priestern teilnehmen, welche am Inhalt der vorliegenden Erklärung nicht festhalten, weil die Kirche verbietet, die Sakramente von Personen zu empfangen, die nicht ihre Glieder sind, man dadurch sein Seelenheil gefährden, sich der Häresie verdächtig machen und Ärgernis geben würde. (Eine Ausnahme davon erlaubt die Kirche in Todesgefahr, wenn ein_ rechttmäßiger Priester nicht erreichbar ist, kein Ärgernis entsteht und eine Gefahr für das Seelenheil ausgeschlossen werden kann.)
  11. Ein katholischer Priester darf die Sakramente nicht Personen spenden, welche am In­halt der vorliegenden Erklärung nicht festhalten, weil die Kirche verbietet, die Sakra­mente Personen zu spenden, die nicht ihre Glieder sind, man dadurch sein Seelenheil gefährden, Ärgernis geben und religiös gleichgültig werden würde. Daran muß sich ebenfalls ein katholischer Laie halten, der im Notfall das Taufsakrament spenden darf.
  12. Ein Katholik muß daran festhalten, daß man die „Konzilspäpste“ und die „Konzils­kirche“ nicht anerkennen kann, ohne bestimmte Irrlehren anzunehmen, weil man ent­weder, um dies faktisch zu tun, die Irrlehren des „II. Vatikanischen Konzils“ und die „nachkonziliaren Reformen“ übernehmen müßte (wie es z.B. die Legionäre Christi tun) oder, um dies nur verbal zu tun, die Ekklesiologie, d. h. die katholische Glaubenslehre von der Kirche, verfälschen müßte (wie es z.B. die Priesterbruderschaft St. Pius X. tut).
  13. Ein Katholik muß daran festhalten, daß es in der Kirche zu allen Zeiten rechtgläubige und rechtmäßige Bischöfe geben wird, denen sie das Lehr-, Priester- und Hirtenamt für einen bestimmten Umkreis in schriftlicher oder mündlicher Weise verleiht, weil ansonsten die Kirche nicht immer formell sichtbar, einig, heilig, katholisch, apo­stolisch und indefektibel wäre.
  14. Ein Katholik muß daran festhalten, daß es in der Kirche kein Notrecht zur Spendung, zum Empfang und zur Ausübung von Weihen gibt und es deshalb nie, d. h. auch nicht in der aktuellen Kirchenkrise, erlaubt ist, dies ohne kanonische Erlaubnis zu tun, weil solche Handlungen gegen die formelle Apostolizität der Kirche verstoßen.
  15. Ein Katholik muß daran festhalten, daß Gott Seiner Kirche in absehbarer Zeit wieder Päpste schenken wird, die unter anderem die Irrlehren des „II. Vatikanischen Kon­zils“ und die „nachkonziliaren Reformen“ verurteilen und erklären werden, daß alle, die hartnäckig, d. h. wider besseres Wissen, daran festhalten, Häretiker und Schis­matiker und aus der Kirche automatisch ausgeschlossen sind, weil es 1. Dogma ist, daß die Kirche bis zum Ende der Zeiten Päpste haben wird, 2. das Papsttum zum Wesen der Kirche gehört und 3. ein Papst in der Ausübung seines Lehr- und Hirten­amtes immer am wahren Glauben festhalten wird.
  16. Ein Katholik sollte — sofern keine Möglichkeit besteht, die hl. Messen eines recht­mäßigen katholischen Priesters zu besuchen — an den sonntäglichen Laien-Gottes­diensten aktiv teilnehmen, die von den Gläubigen abgehalten werden, welche am Inhalt der vorliegenden Erklärung festhalten, weil die Christen verpflichtet sind — sofern der Gottesdienst nach den Richtlinien der Kirche gefeiert wird, er in ihrer Nähe stattfindet und man nicht verhindert ist — Gott am Sonntag öffentlich und gemeinsam anzubeten.
  17. Ein Katholik muß dafür beten, daß Gott der Kirche möglichst bald wieder einen Papst schenkt, damit die Kirche ihre Wirksamkeit wieder voll entfalten kann.
  18. Ein Katholik sollte dafür beten, daß Gott bald gottesfürchtige Männer und Frauen sendet, damit wieder eine christliche Gesellschaftsordnung errichtet werden kann.
  19. Ein Katholik sollte um Erleuchtung für diejenigen Personen beten, welche fälschli­cherweise die „Konzilskirche“ mit der wahren Kirche identifizieren, damit sie diesen Irrtum erkennen und daher den Inhalt der vorliegenden Erklärung für wahr halten.
  20. Ein Katholik darf sich nicht von einem Priester beerdigen lassen, der am Inhalt der vor­liegenden Erklärung nicht festhält, weil er dadurch ein falsches Glaubensbekenntnis ablegen und Ärgernis geben würde. Statt dessen soll er bestimmen, daß seine Beerdi­gung, wenn möglich, von einem Priester vorgenommen wird, der diese Erklärung unterzeichnet hat oder der zumindest an deren Inhalt nachweislich festhält. Steht kein Priester, wohl aber ein Laie zur Verfügung, der diese Bedingung erfüllt, so soll dieser die Beerdigung durchführen, und zwar nach den von der Kirche erlassenen Richtlinien für Beerdigungen ohne Priester, vorausgesetzt, er ist fähig, dies würdig zu tun. Steht auch ein solcher Laie nicht zur Verfügung, dann soll die Beerdigung eine Person durch­führen, welche bereit ist, sie nach den Bestimmungen des Verstorbenen abzuhalten. Um solche Beerdigungen rechtlich und finanziell im deutschsprachigen Raum zu gewähr­leisten, können die Unterzeichner dieser Erklärung einem eingetragenen Verein bei­treten, der sich dies zur Aufgabe gemacht hat.

 

Wer mit den Gläubigen in kirchliche Gemeinschaft treten möchte, welche sich verpflichtet haben, vorstehende zwanzig Punkte gewissenhaft zu beobachten, der kann dies mit seiner Unterschrift unter einem Dokument bezeugen, in weichem diese Punkte aufgelistet sind.

Die Erstunterzeichner:

Andreas Pitsch, Pasquer 82, CH-7537 Müstair/GR  Tel: 0041 81/858 53 68, Fax: 0041 81/858 59 01, E-Mail: Andreas.Pitsch@tele2.ch

Armin Benedikter, Weinstraße 60, I-39050 Girlan — Tel: 0039 471/633 131, Fax: 0039 471/633 047, E-Mail: armin.benedikter@alice.it

Hans-Jürgen Krug, Basler Straße 72, D-79713 Bad Säckingen — Tel: 0049 7761/55 90 79,  Fax: 0049 7761/91 30 16

 

FORTES IN FIDE Nr. 15 Jahrgang 1981 – Ganzes Heft

Anlässlich der Herausgabe des ersten Heftes von «Fortes in Fide» für das Jahr 1981 liegt es mir am Herzen, allen meinen treuen Mitarbeitern und Abonnenten meine tief empfundene Dankbarkeit zu bekunden. Durch ihre geistige wie materielle Unterstützung sowie durch ihre Ermutigungen aller Art haben sie entscheidend dazu beigetragen, dass diese Zeitschrift ihren Kampf weiterführen kann, damit endlich der Glaube und die Wahrheit wieder über die Finsternis triumphieren kann.

I. Unsere Stellung gegenüber Monseigneur Lefebvre

«Menschensohn, ich habe dich zum Wächter bestellt für das Haus Israel; hörst du ein Wort aus meinem Munde, so sollst du sie von mir aus verwarnen. Sage ich zum Gottlosen: ‚Du wirst sicher sterben‘, und du verwarnst ihn nicht, und redest nicht, um den Gottlosen von seinem gottlosen Weg abzubringen und ihn am Leben zu erhalten, so wird die­ser Gottlose wegen seiner Sünde sterben, sein Blut aber werde ich von deiner Hand fordern. Hast du aber einen Gottlosen verwarnt und er lässt nicht ab von seinem Frevel und seinem gottlosen Wege, so wird er wegen seiner Sünde sterben, du aber hast dein Leben gerettet. Und wenn ein Gerechter sich von seiner Gerechtigkeit abwendet und Unrecht tut und ich einen Anstoss vor ihn hinstelle, dass er stirbt; hast du ihn nicht verwarnt, so wird er ob seiner Sünde sterben und seiner Gerechtigkeit, die er geübt, wird nicht mehr gedacht werden, aber sein Blut werde ich fordern von deiner Hand. Hast du aber den Gerechten verwarnt, dass er nicht sündige, und der Gerechte sündigt nicht, so wird er am Leben bleiben, weil er verwarnt war, du aber hast dein Leben gerettet.» (Ezechiel III, 17-21 und 33, 7-9)

Von Anfang an haben wir Monseigneur Lefebvre geholfen und ihn unterstützt, soviel wir nur konnten.

Es ist offenkundig, dass auch er, vor allem durch die Gnade seines bischöflichen Amtes, uns im Kampf gegen die revolutionären Kräfte, die sich in die Kirche eingeschlichen und eingenistet haben, geholfen hat; dennoch: war sein Werk überhaupt möglich gewesen ohne jene Gruppen der Widerstandskämpfer, die überall da und dort in Frank­reich sich gebildet hatten, bevor noch die Bruderschaft ins Leben geru­fen wurde, diese Gruppen, die ihm so notwendige Stützen waren für sein Handeln und Pflanzstätte für seine Berufungen? Nun, wer hat diese Gruppen erweckt und gefördert? Wir erinnern nur an ein einzi­ges Beispiel: den Triumph in Lille, ohne den man lange Zeit nicht mehr von ihm gesprochen hätte. Wer hat ihn denn organisiert? Wer hat ihn möglich gemacht, wenn nicht die Messzentren, das von Lille-Tour­coing wohlgemerkt; aber auch all die anderen, über Frankreich hin verstreut, haben diese Generalmobilmachung möglich gemacht, die­ses beeindruckende Zusammenströmen von treuen Katholiken, die von überall herkamen, um den suspendierten Prälaten zu unterstützen.

Nein, niemals waren wir gegen Monseigneur Lefebvre gewesen, und obwohl man es jetzt sagt, wir sind es auch heute keineswegs. Wogegen wir sind und wogegen wir uns wenden, das sind die Unstimmigkeiten und die Widersprüche, weil sie Ärgernis erregen, weil sie Ursache schwerer Ungerechtigkeiten sind und weil sie den Widerstand ruinie­ren und die Sache Gottes verraten. In diesem Artikel wollen wir uns noch ausführlicher darüber erklären. Aber zuvor halten wir es für gut, die kath. Lehre über zwei Punkte: das Ärgernis und die brüderliche Zurechtweisung, in Erinnerung zu rufen, um es so den Lesern zu erlau­ben, dass sie unser Verhalten in dieser Affäre im Lichte des Glaubens beurteilen können.

Wie wir es in einem Artikel über die Wahrheit dargelegt haben, ist die Unwissenheit in unsern Kreisen häufig1. Sie bringt unglücklicherweise einen Bastard-Katholizismus hervor, der Anstoss nimmt an der Lehre (Anm.: der Kirche), wenn er daraufstösst, weil er vergisst, dass sie das durch die Kirche ausgelegte Wort Gottes ist.

Die brüderliche Zurechtweisung ist eine ganz und gar katholische Lehre; und nicht nur soll man jenen Bruder zurechtweisen, der gefal­len ist, sondern sogar den, der im Begriff ist zu fallen oder der Ärgernis erregt.

I. Unerlässliche Hinweise

Das Ärgernis

Der hl. Thomas gibt folgende Definition des Ärgernisses: «Ein Wort oder eine Handlung, die der Rechtheit entbehrt, die irgend jemand Gelegenheit wird zum Fall.» Sich auf Hieronymus beziehend, erklärt er: «Es kann manchmal vorkommen, dass man beim Gehen auf sei­nem Weg einem Hindernis begegnet, über das man stolpert und das einen zu Fall bringt, und dieses Hindernis nennt man Ärgernis. Ebenso: wenn man auf dem geistigen Wege schreitet, kommt es vor, dass man der Gefahr ausgesetzt ist und zu Fall kommen kann durch die Wirkung eines Wortes oder einer Handlung von irgend jemand und zwar in dem Sinn, dass ein Mensch, sei es durch Rat, sei es durch Überredung, sei es durch das Beispiel, jemand zur Sünde verführt. Und das ist das, was man im eigentlichen Sinn unter Ärgernis ver­steht.» (II a, II ae Q. XLII, a 1)

Man kann auf zwei Arten Ärgernis geben:

— von sich: wenn man durch ein schlechtes Wort oder eine schlechte Handlung jemand zur Sünde verführen will. Das nennt man aktives Ärgernis.

— beifällig (indirekt): wenn, ohne dass man die Absicht dabei hat, die Handlung von ihrer Natur her so ist, dass sie zur Sünde verleitet. Das ist das passive Ärgernis.

Ist das Ärgernis immer eine Sünde?

Der hl. Thomas antwortet mit: Ja. Das Ärgernis, sei es aktiv oder passiv, ist immer eine Sünde, eine lässliche oder schwere Sünde, zu der jemand durch die Worte oder Handlungen eines andern verführt wird und auch gemäss der Natur des Aktes oder Absicht desjenigen, der Ärgernis gibt. II a, II ae, Q. XLIII, a 1, 2)

Unser Herr hat die Welt verflucht wegen der Ärgernisse und auch die Menschen, durch die das Ärgernis kommt (Mt. 18, 7). Auch der Apo­stel spricht hier klar: «Geben wir niemandem Ärgernis!» (II Kor, 6, 3) Und weiter: «Aus eurem Munde komme kein schlechtes Wort; es sol­len nur gute Worte herauskommen, die den Glauben vermehren und denen Gnade bringen, die sie hören.» (Eph. 5, 29) Und Cornelius a Lapide fügt als Kommentar hinzu: «Man muss ohne Unterlass so han­deln, dass unser Handeln für die anderen zum fortwährenden Beispiel wird.»

Die Pflicht der brüderlichen Zurechtweisung

Mit dem hl. Thomas definieren wir die brüderliche Zurechtweisung «als eine liebevolle Ermahnung, die man dem Nächsten gibt, um ihn von der Sünde abzubringen», und auch nach Alfons von Liguori, «dem Fall des Nächsten zuvorzukommen». Nichts ist in der Tat mehr ange­bracht als die Pflicht, einen Bruder nach seinem Fall aufzurichten, und die Pflicht, ihn vor dem Fall zu bewahren.

«Tadeln und zurechtzuweisen, sagt Clemens von Alexandrien, ist das Zeichen von Wohlwollen und nicht von Hass: Freund und Feind demütigen uns, der eine wie der andere; aber der eine tut es aus Hohn und der andere aus Zuneigung.» (Cornelius a Lapide, «Auszüge aus einigen Kommentaren zur Hl. Schrift» von Abbé Barbier, Bd I, S. 444)

«Der Tadel und die Zurechtweisung sind ein Werk der Barmherzig­keit, ein geistliches Almosen, das Kennzeichen einer aufrichtigen Liebe und Freundschaft.» (ebenda, S. 442)

Die brüderliche Zurechtweisung, die ein Werk der geistlichen Barm­herzigkeit ist, ist verpflichtend. Sie ist auferlegt:

— durch das einfache gesunde Empfinden, das daraus eine Pflicht des Naturrechtes macht. In der Tat, wenn wir gehalten sind, aus Liebe unserem Nächsten zu Hilfe zu kommen, in welcher körperlichen Not er sich auch befinden mag (Mt. 25, 35-46), um wieviel mehr sind wir nicht dann dazu verpflichtet, wenn er in einer geistlichen Not sich befindet?

— durch das positive göttliche Recht; denn es findet sich in der Hl. Schrift so ausgedrückt, dass man es nicht klarer ausdrücken könnte. Im Alten Testament (Ecclesiasticus 19, 13-14; Ezechiel 3, 17-21 und 33, 7-9) wie im Neuen Testament. Dort hören wir Jesus Christus, unsern Herrn, diese Verpflichtung verkünden: «Wenn dein Bruder gegen dich gesündigt hat, gehe und weise ihn zurecht2 (das ist ein Befehl); wenn er auf dich hört, dann hast du deinen Bruder gewon­nen.» (Mt. 18, 15; Lk 17, 3);

— durch das Kirchenrecht; denn die Kanones 2306-2308 machen dar­aus eine Verpflichtung für die Oberen, und nicht nur dem gegenüber, der in einen Fehler gefallen ist, sondern auch dem gegenüber, «der in der nächsten Gelegenheit ist, eine Sünde zu begehen» oder «dessen Rede eine Gelegenheit bietet zum Ärgernis oder zu ernster Störung (der sittlichen Ordnung)».

«Wenn du es vernachlässigst, den Sünder zurechtzuweisen, wirst du dadurch schlimmer als er selbst.» (Hl. Augustinus)

Wer ist von dieser Pflicht betroffen?

Die Pflicht der brüderlichen Zurechtweisung ist ein Teil der Verpflich­tungen, die die Tugend der Nächstenliebe auferlegt; man muss also notwendigerweise schliessen, dass die Pflicht der brüderlichen Zurechtweisung all denen auferlegt ist, denen die Pflicht der Nächsten­liebe auferlegt ist. Sie trifft auf jedermann zu, ohne Ausnahme, aller­dings mit der näheren Bestimmung, dass nämlich die Oberen und Richter verpflichtet sind, diese Pflicht aus Gerechtigkeit zu üben; die unter sich Gleichen und die Untergebenen sind nur aus Liebe dazu verpflichtet. «Ihr dürft nicht nur mit euresgleichen Mitleid haben, sagt der hl. Augustinus, sondern mehr noch mit demjenigen, der sich in einer um so grösseren Gefahr befindet, je höher die Stellung ist, die er einnimmt.» Die Zurechtweisung des Oberen durch den Untergebenen muss mit Respekt und privat geschehen. «Bemerken wir nichts desto weniger, sagt der hl. Thomas, dass, wenn der Glaube in Gefahr ist, die Oberen von ihren Untergebenen selbst in aller Öffentlichkeit zurecht­gewiesen werden können.» (II a II ae, q 33, a 4)

Und zum Schluss, um diesen Punkt zu Ende zu bringen, sagen wir noch, dass die Sünder, d. h. diejenigen, die desselben Fehlers schuldig sind, dennoch nicht von der Pflicht der brüderl. Zurechtweisung dispensiert sind. «Der Sünder ist wie jeder andere gehalten, die brüder­liche Zurechtweisung zu üben.» (D.T.C., Bd III, col1909)

«Derjenige, der jemand zurechtweist, sagt die Hl. Schrift, wird in der Folge leichter Gnade in seinen Augen finden als der, der ihn mit seinen Schmeicheleien täuscht.» (Sprichw. 28, 23)

«Derjenige, der sich nicht zurechtweisen lassen will und der den Tadel verabscheut, beweist, dass das Gift der Verführung der Schlange in sei­nen Adern rollt und ihm das Herz verhärtet hat, so dass er aus Angst (Feigheit) nicht nachgibt und der Wahrheit nicht gehorcht.» (Corne­lius a Lapide)

«Von sich aus verpflichtet die Pflicht der brüderlichen Zurechtweisung unter schwerer Sünde, wenn es sich um schwerwiegende Dinge han­delt, und kein Oberer kann davon befreien.» (Hl. Thomas II a II ae, q 33)

Welche Reihenfolge ist einzuhalten?

Unser Herr hat sie vorgezeichnet:

1. Man muss den Nächsten im Geheimen ermahnen. «Wenn dein Bru­der gegen dich gesündigt hat, gehe hin und weise es ihm zurecht, du mit ihm allein.» (Mt. 18, 15)

2. Wenn der Schuldige es zurückweist, sich zu bessern, so muss man ihn vor Zeugen zurechtweisen. «Wenn er nicht auf dich hört, nimm noch ein oder zwei Personen mit dir, damit die ganze Angelegenheit geregelt werde durch die Autorität von zwei oder drei Zeugen!» (ebendort 16)

3. Wenn er immer noch widerspenstig ist, muss man den Fall der Kir­che vortragen. «Wenn er nicht auf dich hört, dann sage es der Kirche.» (ebenda 17)

Diese Verfahrensordnung ist begründet in der Notwendigkeit, den guten Ruf des Nächsten zu wahren.

Nach diesem Hinweis auf die kath. Lehre über diese beiden Punkte kommen wir zurück zum Falle von Monseigneur, um einige seiner Widersprüche und Unstimmigkeiten aufzuzeigen.

II. Widersprüche und Unstimmigkeiten von Mgr. Lefebvre

Die Widersprüche

Wir werden nur auf die zurückkommen, die die Messe und den Papst betreffen.

Die Messe oder vielmehr die Gemeindefeier von Paul VI.

Zu Recht ist diese für Monseigneur «die Luthermesse». «Die unheil­vollste Frucht dieser Ehe (von Wahrheit und Irrtum, von Wahrem und Falschem), das ist die katholisch-protestantische Messe, von nun an die vergiftete Quelle, die unberechenbare Verwüstungen hervor­bringt …»

«Die ökumenische Messe führt logischerweise zum Glaubensabfall.» Aus allen diesen Erklärungen und vielen andern, wenn die Worte einen Sinn haben sollen, geht klar hervor, dass die neue Eucharistie oder «Messe Paul’s VI.» nicht die Messe ist. «In ihr wird sämtlichen Dogmen der hl. Messe widersprochen.» Sie kann also nicht von der heiligen Kirche kommen.

Nun, für den Prälaten von Rickenbach kommt dieses Monstrum, das man zu Unrecht «die neue Messe» nennt, von der Braut Christi, denn für ihn:

— kann sie gültig sein3;

—muss sie in der Kirche respektiert oder zumindest geduldet wer­den;

—kann sie, in denselben kath. Kirchen, zusammenwohnen mit der (wahren) Messe.

Kann es einen offenkundigeren Widerspruch über diesen lebens­wichtigen Punkt unserer heiligen Religion geben?

Der Papst

Wir sind nicht in den offenen Ungehorsam gegenüber den Männern der Kirche am Ort getreten, einzig und allein, um einigen progressisti­schen Bischöfen oder Priestern Widerstand zu leisten. Wir tun es des­halb, man möge sich daran erinnern, um Widerstand zu leisten gegen das Konzil Vaticanum II, d. h. um Widerstand zu leisten gegenüber dem Besetzer des Stuhles Petri — gestern nannte er sich Paul VI., heute nennt er sich Johannes Paul II. — und den mit ihm in Gemeinschaft ste­henden Bischöfen, weil «durch die Anwendungen der Orientierungen dieses schismatischen Konzils» (Mgr. Lefebvre) man uns den Glauben zu ändern sucht. Hier noch erinnern wir uns an das Zeugnis von Mon­seigneur.

«Warum dieser Titel: ‹Ich klage das Konzil an›? Weil wir Grund haben, zu behaupten, durch Argumente sowohl der innern wie der äussern Kritik, dass der Geist, der auf dem Konzil geherrscht hat und so viele zweideutige, doppelsinnige und offenkundig irrige Texte inspi­riert hat, nicht der Hl. Geist ist, sondern der Geist der modernen Welt, der liberale Geist, Geist Theilhard’s, der modernistische Geist, entge­gengesetzt der Herrschaft unseres Herrn Jesus Christus.»

«Alle diese offiziellen Reformen und Orientierungen Roms werden gefordert und auferlegt im Namen des Konzils. Nun, diese Reformen und Orientierungen sind alle von einer offenkundigen protestanti­schen und liberalen Tendenz.»

«Seit dem Konzil hat die Kirche oder mindestens haben die Männer der Kirche, die die Schlüsselstellungen besetzen, eine Richtung einge­schlagen, die geradezu der Tradition entgegengesetzt ist, d. h. dem offi­ziellen Lehramt der Kirche. »4

«Dieses Konzil repräsentiert in den Augen der römischen Autoritäten und in den unsrigen eine neue Kirche, die sie übrigens die konziliare Kirche nennen. Wir glauben behaupten zu können, indem wir uns an die innere und äussere Kritik von Vaticanum II halten, d. h. indem wir die Texte analysieren und indem wir die Vorkommnisse und die Ergebnisse dieses Konzils studieren, dass dieses Konzil, indem es der Tradition den Rücken zukehrt und mit der Kirche der Vergangenheit bricht, ein schismatisches Konzil ist; man beurteilt den Baum an sei­nen Früchten.»

«Das ist ein totaler Umsturz der traditionellen Lehre der Kirche, die sich seit dem Konzil und durch das Konzil vollzogen hat.»

«Alle, die mitarbeiten bei der Anwendung dieses Umsturzes, nehmen diese neue konziliare Kirche an und hängen ihr an … treten ein in das Schisma.»

«Diese konziliare Kirche ist eine schismatische Kirche, weil sie mit der katholischen Kirche von immer bricht …»

«Die Kirche, die solche Irrtümer behauptet, ist zugleich schismatisch und häretisch. Diese konziliare Kirche ist also nicht katholisch. In dem Masse, in dem Papst, Bischöfe und Gläubige dieser neuen Kirche anhängen, trennen sie sich von der kath. Kirche.»

«Diese Reform, die aus dem Liberalismus, dem Modernismus hervor­gegangen ist, ist ganz und gar vergiftet: sie kommt von der Häresie und endet in der Häresie, wenn auch nicht alle ihre Handlungen formell häretisch sind. Es ist also für jeden gewissenhaften und treuen Katholi­ken unmöglich, diese Reform anzunehmen und sich ihr in irgendeiner Weise zu unterwerfen.»

«Die einzig mögliche Haltung der Treue gegenüber der Kirche und der katholischen Lehre ist um unseres Heiles willen die kategorische Ver­weigerung der Annahme der Reform.»

«Ein Papst, würdig dieses Namens und wahrer Nachfolger Petri, kann nicht erklären, dass er sich der Anwendung des Konzils und seiner Reformen widmen werde. Durch diese Tatsache selbst bricht er mit allen seinen Vorgängern und mit dem Konzil von Trient im beson­dern.»

Nun, wohl bemerkt, es ist der Generalobere der Bruderschaft Pius X., der alle diese Erklärungen abgegeben hat, wie sie klarer, wahrer und objektiver nicht sein könnten. Unglücklicherweise, wobei er das Prinzip des Widerspruchs missachtet, glaubt derselbe Generalsuperior erklären zu können: «Ich bin bereit, einen Text wie folgenden zu unterschreiben: ‹Ich nehme das Konzil an, interpretiert im Sinne der Tradition›.» Wir denken, was uns anbetrifft, «ist die einzig mögliche Haltung der Treue gegenüber der Kirche und der katholischen Lehre um unseres Heiles willen die kategorische Verweigerung der Annahme der Reform» (Mgr. Lefebvre). Denn endlich, auf welche Weise kann man ein sogenanntes schismatisches und häretisches Konzil im Sinne der Tradition auslegen, ein Konzil, das mit der Vergangenheit der Kir­che bricht und der ganzen Tradition den Rücken zukehrt?

Wie könnten wir, mit solchen Widersprüchen, wie es der hl. Apostel empfiehlt, «bereit sein, Rechenschaft zu geben von der Hoffnung, die uns belebt»? (I Petr. l,15)

Die Unstimmigkeiten

Es war unvermeidbar, dass derjenige, der durch solche Widersprüche nicht in Verlegenheit gerät, schliesslich in einem Benehmen endet, das sich in der Praxis verirrt. Und hier kommen wir wieder nur auf die hauptsächlichen Irrungen zurück; wir wollen sprechen von denjeni­gen, die den Widerstand gegen den Umsturz hindern.

Das Seminar von Ecône wurde gegründet dank des Grossmuts der Katholiken der ganzen Welt, um dem Umsturz von Vaticanum II Widerstand zu leisten, d. h. um die Formulierung seines Superiors zu gebrauchen, «Widerstand zu leisten gegen diesen Geist der modernen Welt, den liberalen Geist, den Geist Theilhard’s, den modernistischen Geist, der entgegengesetzt ist der Herrschaft unseres Herrn Jesus Chri­stus».

Nun, die Rekrutierung von allen Seminaren, und das von Ecône macht dabei keine Ausnahme, geschieht in einem Milieu, das mehr oder weniger, oder besser: mehr als weniger durchdrungen ist vom Libera­lismus. Und nun, wie widersprüchlich dies auch klingen mag, das, was strikte im Seminar von Ecône untersagt ist, ist dies, dass man offen feindselig gegenüber dem Liberalismus ist.

Ist es nötig, die liberalen Priester der Bruderschaft zu nennen? Die Tatsache, dass man liberal ist, ist kein Hindernis (in Ecône). Ohne sei­nen Liberalismus verbergen zu müssen, kann ein Seminarist in Ecône zum Priestertum gelangen und selbst zum Professor ernannt werden: wie man es sehen kann beim Superior eines Hauses. Nennen wir z. B. nur den Fall von Abbé d’Argenson, der so anständig war, die Bruder­schaft zu verlassen, und den Fall von Abbé Chalard, der zur Zeit Supe­rior des Hauses von Albano ist.

Im Gegenteil, entschlossen gegen den Liberalismus5 zu sein, das wird in diesem Seminar nicht geduldet, das doch gegründet wurde, um gegen diesen Liberalismus von Vaticanum II zu kämpfen. Wenn dennoch in diesem Hause einige Zöglinge übrigbleiben, die entschlos­sen gegen diese Sünde sind, ohne den Geist eines Kompromisses mit ihr, dann deshalb, weil sie ihre Überzeugungen verschweigen. Wenn sie durch Unklugheit diese kundtun, so würden sie das Schicksal ihrer älteren (Brüder) erleiden.

Denn das ist leider vorgekommen. Man möge uns doch z. B. sagen, aus welchem Grund Seminaristen, die bis zur Subdiakonats- und selbst zur Diakonatsweihe geführt wurden, von der Bruderschaft weggeschickt wurden, nachdem man ihnen diese höhere Weihe gespendet hatte?

Und hier, das soll man wissen, solange die Anomalien den Bereich der Bruderschaft nicht überschritten, haben wir nur privat reagiert, indem wir uns eine Korrespondenz oder ein persönliches Gespräch zu Nutze machten, um mit den Autoritäten ins Gespräch zu kommen6. Von dem Zeitpunkt an, da Mgr. Lefebvre die Initiative ergriffen hat, diese Anomalien öffentlich bekannt zu machen und daraus eine unauf­gebbare Bedingung für die Zugehörigkeit zu seiner Bruderschaft, da noch zu schweigen, das hätte uns zum Komplizen des Ärgernisses gemacht, das er gibt, und zum Komplizen der Ungerechtigkeiten, die er begeht.

III. Ärgerniserregende Haltung von Mgr. Lefebvre

Der hl. Thomas erklärt: das Ärgernis ist also ein Wort oder eine Tat, die nicht recht sind und wodurch der Nächste zum Fall angeleitet wird. Leider trifft das auf die Stellungnahme von Monseigneur zu sowie auf die Taten, welche nachher aufgrund dieser Erklärung folgten.

Diese Erklärung des 8. 11. 79, die in unsern Kreisen weiteste Verbrei­tung gefunden hat, dann auch die Taten wie die Entlassung von drei Priestern und eines Diakons7 sind nicht recht, weil sie sowohl die Tugend der Religion und der Gerechtigkeit verletzen und die meisten Priester und Laien zur Sünde verleiten, obschon sie der Subversion bis­her Widerstand geleistet haben.

Es fehlt an der rechten Einstellung

Es ist noch nicht so lange her, da hütete sich der Generalobere der Prie­sterbruderschaft davor, seinen Untergebenen die Ungültigkeit der Neumesse und die Rechtmässigkeit von Paul VI., also auch von Johannes Paul II. aufzuerlegen. Denn trotz einer zu grossen Duldsamkeit8 stand er konsequent zu den Erklärungen, welche wir anführten. Wol­len wir noch einmal auf einige seiner Äusserungen hinweisen.

in bezug auf den Papst

«Kurz gefasst ist die Frage doch die: War Paul VI. und ist er noch der Nachfolger Petri? Antwortet man verneinend, indem man sagt: Paul VI. war nie Papst — oder er ist es nicht mehr, dann wird unsere Hal­tung die gleiche sein wie zu ‹Sede vacante›-Zeiten. Damit wäre das Problem einfacher.9 Manche Theologen behaupten es und stützen sich auf die Aussagen von Theologen früherer Zeiten und die von der Kir­che anerkannt sind. Sie haben die Frage eines häretischen, schismati­schen Papstes untersucht; oder auch wenn jemand das oberste Hirten­amt praktisch im Stich lässt.»

«Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Hypothese eines Tages von der Kirche bestätigt wird. Denn dafür gibt es ernstzunehmende Beweise.»10

«Sollte es sich als unmöglich herausstellen, dass Paul VI. wirklich Papst ist und gleichzeitig die Häresie begünstigt — wie es aber die Progressi­sten und jene es belangten, die ihm blindlings folgen —, wenn es klar wäre, dass es den Verheissungen Jesu Christi entgegensteht, dass ein Papst zutiefst liberal ist, dann sollte man sich der ersten Hypothese anschliessen.11 Das leuchtet aber nicht ein.»

Was würde aber geschehen, wenn die Hypothese eines Papstes, der durch Häresie sein Amt verloren hätte, … angenommen würde? Mon­seigneur Lefebvre hat dies den «Figaro»-Lesern in der Nummer vom 4. 8. 76 erklärt. Wiederholen wir seine eigenen Worte: «In diesem gewiss sehr aussergewöhnlichen Fall befände sich die Kirche in einer ähnlichen Lage wie nach dem Tode eines Papstes.».

in bezug auf die Synaxe (d. i. die neue Messe)

«Wenn wir die Meinung vertreten, die reformierte Liturgie ist häretisch und ungültig, entweder aufgrund der Abänderungen in der Materie und der Form oder aufgrund der Intention des Reformators, welche in den neuen Ritus eingeschrieben ist und die der Intention der katholischen Kirche entgegensteht,12 dann ist es sicher verboten, diesen reformierten Riten beizuwohnen, weil wir dann an einer sakrilegi­schen Handlung teilnähmen.»

«Diese Meinung stütz sich auf ernsthafte Gründe, die aber nicht unbe­dingt einleuchtend sind.»13

(In der neuen Messe) «kommen die Hauptdogmen der hl. Messe nicht mehr klar zum Ausdruck oder werden sogar widersprochen».

«Dadurch, dass die Lutherreform in der Messliturgie nachgeahmt wird, ist es unausweichlich, dass man sich allmählich auch die Auffas­sungen Luthers zu eigen macht. Die Erfahrung der letzten sechs Jahre, also seit der Veröffentlichung des N.O., bestätigt es hinlänglich.»

«Die ökumenische Messe führt logischerweise zum Glaubensabfall.» Steht die Erklärung vom 8. 11. 79, worin mitgeteilt wird, dass «die Prie­sterbruderschaft des hl. Pius X. mit ihren Priestern, Brüdern, Schwe­stern und Oblaten keine Mitglieder dulden kann, die es ablehnen, für den Papst zu beten, und die behaupten, alle Novus-Ordo-Messen seien ungültig», im Einklang mit den kategorischen Behauptungen, die wir davon angeführt haben?

Es gibt schon genug Ärgernis, dass in einem Priesterseminar, das für den Kampf gegen die Subversion von Vaticanum II gegründet wurde und besonders gegen die neue Messe, die ja die alte Messe zerstört, liberale und weiche Elemente nicht gezwungen werden, die neue Messe unbedingt zu verwerfen und die Sedisvakanz anzunehmen. Dass man aber jene entlässt, die von der Ungültigkeit der neuen Messe überzeugt sind und auch von der Sedisvakanz aus einleuchtenden Gründen, das ist noch schwerwiegender. Für uns aber gilt das als eine namenlose Abweichung, wodurch gegen die Tugenden der Religion und der Gerechtigkeit verstossen wird.

Worin soll dann die «Schuld» der Entlassenen bestehen? Sie ist öffent­lich. Sie haben es abgelehnt; die Gültigkeit der «Luthermesse» und die Rechtmässigkeit des sogenannten Papstes anzuerkennen, der zu wie­derholten Malen geäussert hat, er wolle sich der Durchführung des Konzils und ihrer Reformbestimmungen zuwenden. Um es mit den Worten von Monseigneur zu sagen: «Dieser Mann hat mit allen seinen Vorgängern und insbesondere mit dem Konzil von Trient gebrochen».

Schauen wir uns ihr Verhalten näher an. Machen wir es jenen leicht, die sie weggeschickt haben. Nehmen wir an, die jungen Leute hätten sich getäuscht, d. h. nehmen wir an, die «Luthermesse» könne tatsäch­lich gültig sein und Joh. Paul II. sei wirklich Papst. In dem Fall würde ihr (vermeintlicher!) Irrtum, wenn es ein Irrtum wäre, einen blossen Irrtum in der praktischen Beurteilung darstellen. Da kann man leicht von einem sittlichen Fehler wegen des guten Glaubens freigesprochen werden. Ausserdem wären sie dann die Opfer des Ärgernisses, weil sie den früheren Äusserungen ihres Obern Glauben geschenkt haben. Nun aber wurde der Entschluss für die Entlassung durch einen Lehr­irrtum begründet, wo guter Glaube niemals als Entschuldigung für einen Fehler genommen werden darf. Dies ist keine Hypothese, son­dern die Wirklichkeit. Es ist nämlich gegen die Lehre, wenn man lehrt, die heilige Kirche könne uns eine «Bastard»-Messe geben. Es ist gegen die Lehre, jemand öffentlich und hartnäckig als Papst anzuerkennen und ihm dann in schwerwiegenden Dingen wie die Messe und alle kon­zilsgerichteten Bestimmungen nicht zu gehorchen.

Nun mag man mir entgegenhalten: «Sie haben aber bis vor kurzem die gleiche Haltung eingenommen?» Ja, das stimmt, aber das haben wir schon erklärt (siehe F. i. F. Nr. 14, S. 188), heute nun erinnern wir an die traditionelle Lehre in diesem Punkt: «Ein Sünder wie der andere hat die Pflicht die Correctio fraterna zu üben (die brüderliche Zurecht­weisung)» (siehe voriges Kapitel).

Der Mangel an einer richtigen Einstellung in der Erklärung vom 8. November und der höher genannten Entlassungen ist also offen­kundig, wenn man den Sachverhalt objektiv und ohne Rücksicht auf Personen einschätzen will.

Aber, um die Richtigkeit der Einstellung der Erklärung und der Ent­lassungen zu retten, wird man dann entgegenhalten, dass Ecône von Anfang an nur diese Lehre verkündet hat. So versucht Herr Abbé Aulagnier, Distriktoberer für Frankreich und Belgien, diese Entlas­sungen zu erklären. Wollte man ihm glauben, wären die hochwürdigen Herren Barthe, Belmont, Guépin und Lucien «Verräter». Sie hätten «ihr Spiel geheimgehalten, um zu Priestern geweiht zu werden», als sie es dann waren, hätten sie das «promitto» ihrer Weihe übergangen, sie hätten «die Tür zugeschlagen» und seien fortgegangen.

Das stimmt alles nicht. Die Ehre dieser jungen Priester macht es uns zur Pflicht, den wahren Sachverhalt zu beleuchten.

  1. Diese jungen Priester haben nicht «die Tür zugeschlagen»; der einzige Grund, weshalb sie entlassen wurden, besteht darin, dass sie nicht annehmen konnten, was sie aus Gewissensgründen ablehnen mussten: die Rechtmässigkeit Johannes Pauls II., dem die Priesterbru­derschaft praktisch nicht gehorchte, und die Gültigkeit der «Luthermesse».
  2. Abbé Aulagnier weiss aber sehr wohl, dass diese jungen Priester auch nicht «ihr Spiel versteckt haben», um zu Priestern geweiht zu wer­den.

Es ist wohl nicht möglich, dass er den Brief vergessen hat, den der Generalobere der Priesterbruderschaft an diese Priester im Juli 1977 gerichtet hat. Damals waren sie noch keine Priester, sondern Seminari­sten, die noch nicht die höheren Weihen empfangen hatten. Er weiss doch noch wohl um die ehrliche Antwort, welche sie damals auf dem beigefügten Fragebogen abgegeben haben. Was Abbé Aulagnier aber vergessen hat, das ist das Versprechen, das er seinen jungen Mitbrü­dern damals gegeben hat. Nachdem sie ihm im Vertrauen geäussert hatten, dass sie mit der Entlassung wegen der Offenherzigkeit ihrer Antwort rechneten, erklärte ihnen der Distriktobere für Frankreich und Belgien von sich aus — er teilte damals ihre Meinung —: in diesem Falle, d.h. wenn sie wegen dieser Ursache entlassen wurden, dann würde er von seinem Posten abdanken.

Wer von beiden, d.h. die entlassenen Priester oder ihr unmittelbarer Vorgesetzter, hat sein Versprechen verraten?

Ursprung des Ärgernisses

Wir haben soeben bewiesen, wie die Erklärung von Mgr. und die dar­auffolgenden Entlassungen der rechten Einstellung entbehrten. Wir müssen jetzt noch darlegen, dass beides Anlass zu Argernis gibt, weil es zur Sünde führt.

Der erste, der zur Sünde verleitet wurde und ihr zum Opfer fiel, ist der erste Assistent der Bruderschaft. Wir können doch nicht annehmen, der Distriktobere für Belgien und Frankreich habe aus Gewinnsucht oder aus Strebertum sein Versprechen nicht gehalten und seine Über­zeugung geändert. Die natürliche Erklärung scheint doch eher darin zu liegen, dass er den willkürlichen Entscheidungen seines Oberen durch die Erklärung und die darauffolgenden Massnahmen nachge­kommen ist. Dadurch wurde er dazu verleitet, die Lehre zu vernach­lässigen oder mehr noch sich der Pflicht zu entziehen, Gott mehr zu gehorchen als den Menschen.

Wir haben den Fall des Distriktoberen von Frankreich und Belgien geschildert, weil er allen bekannt ist. Wir könnten aber auch noch eine Reihe anderer aufzählen, die im Sinne des Liberalismus umge­schwenkt sind. Da wären einige andere Priester der Priesterbruder­schaft oder von anderswo zu nennen, Laien, die Leiter von Messzent­ren sind, vorneweg ihr Präsident, M. Saclier de la Bâtie.

Die Richtungsänderung im Kloster Bédoin, in Flavigny und in allen Messzentren, ohne auch die Freunde von «Notre-Dame de la Garde» auszuschliessen, geht auf die Erklärung vom 8. 11.79 zurück. So hat wohl der Verfasser dieser Erklärung die Schuld daran, dass sie alle von ihrer Meinung abgegangen sind und dass in gewissen traditionellen Zentren die Besucherzahl merklich zurückgegangen ist, wie man es beispielsweise in St-Nicolas-du-Chardonnet feststellen kann.

IV. Die getroffenen Entscheidungen infolge der Erklärung vom 8. November 1979 verletzen die Gerechtigkeit

Die Entlassungen, von denen wir vorhin berichteten, haben nach den Aussagen der Bruderschaft darin ihren Grund, dass diese jungen Her­ren sich weigerten, der Entscheidung ihres Vorgesetzten, in bezug auf «die Luthermesse» und auf den sogenannten Papst, «der mit all seinen Vorgängern und insbesondere mit dem Konzil von Trient den Bruch vollzogen hat», zu gehorchen.

Nun, wir wollen das abermals hervorheben: diese jungen Herren haben aus den gleichen Gründen nicht gehorcht — und wie gerecht und heilig diese Gründe sind! — wie «der eisenharte Bischof» selber dem «modernistischen Rom» nicht gehorcht hat. Hätten die beiden Oberen (der Generalobere und der Distriktobere) auf sie hören wollen, hätten die jungen Priester ihnen die gleiche Antwort entgegenhalten können, wie Petrus und Johannes dem Hohen Rat: «Urteilt selbst, ob es vor Gott gerecht ist, euch eher zu gehorchen als Gott». (Apg. 4,19)

Nach dieser unerlässlichen Verdeutlichung wollen wir noch folgendes hinzufügen: Hätten sich diese Priester nun tatsächlich eines echten moralischen Vergehens schuldig gemacht, wodurch eine Entlassung aus der Priesterbruderschaft gerechtfertigt wäre, so steht doch die elementare Gerechtigkeit und das Kirchenrecht (can. 111-117 u. 654­-668) unbedingt gegen die Entlassung eines Klerikers in dieser Form, nämlich, dass er von heute auf morgen auf die Strasse gesetzt wird. Es gibt zwei Gründe, die diesen Entlassungen entgegenstehen:

  1. Die Forderungen der verteilenden Gerechtigkeit, denn die Rechte der Einzelpersonen werden missachtet. Die Oberen sind ver­pflichtet, für den Unterhalt ihrer Untergebenen aufzukommen, solange sie nicht durch Inkardinierung die Untergebenen eines neuen Oberen geworden sind. Was soll man denn zur Ungerechtig­keit derer sagen, die Untergebene von heute auf morgen, aufgrund einer einseitigen und willkürlichen Massnahme, auf die Strasse gesetzt haben, ohne sich noch weiterhin um ihre materiellen und geistigen Nöte zu kümmern? Diese Massnahme, wodurch der Ver­trag zwischen der Priesterbruderschaft und ihren Mitgliedern ein­seitig aufgelöst wird, stellt eine schwerwiegende Ungerechtigkeit dar. Auch dadurch wird Ärgernis gegeben, was eine Wiedergutma­chung erheischt.
  2. Die Forderungen der allgemeinen Gerechtigkeit: die Entlassung oder das Fehlen eines Verfahrens, um diese Geistlichen auf die Strasse zu setzen, verletzt das allgemeine Wohl der Kirche und führt Willkür und Anarchie ein durch Verstossen gegen das Recht selbst. Das ist um so schwerwiegender, als Ecône zur Verteidigung dieses Rechtes gegründet wurde im Gegensatz zu allen, die es in der Kon­zilskirche ungestraft verletzen.

V. Die Erklärung vom 8. November 1979 und die darauffolgenden Ent­lassungen machen den Widerstand zunichte und führen zu einer häretisch-schismatischen Haltung

Der Widerstand wird zweifach zunichte gemacht: in den Traditionel­len Messzentren sowohl bei den dort diensttuenden Priestern als auch bei den Gläubigen.

Unter den Priestern, Brüdern und Schwestern sind uns deren genug bekannt, die unbeugsam gegen die Gültigkeit der «Luthermesse» und gegen die Rechtmässigkeit des sogenannten Papstes waren. Aber wie­viel Briefe haben wir jetzt nicht schon erhalten, worin dieselben uns nun schreiben: «sie gehen zu weit», «ihre Haltung ist nichts weiter als eine Ansicht», «achten wir die Ansicht der anderen, wenn wir von den anderen erwarten, dass sie die unsere achten», und viele andere von ähnlichem Gehalt.

Wenn nach den Aussagen des Pfarrers von Ars heilige Priester gute Christen erwecken, während gute Priester lediglich mittelmässige Christen hervorbringen können, wer wird uns dann sagen, was für einen Widerstand uns solche Waschlappen heranziehen werden?

Was aber die Gläubigen der Messzentren angeht, so steht man hier vor einer sehr grossen Verwirrung der Gewissen und vor einem weitgehen­den Zusammenbruch in bezug auf das Durchhaltevermögen. Gewiss gibt es durch die Gnade Gottes noch echte Männer des Widerstands, unsere Vereinigung für die Treue zum Glauben gewinnt durch syste­matisch gewollte Tätigkeit an Boden; wir machen uns jedoch nichts vor, denn wir sind nur gering an Zahl.

Wer hat denn bewirkt, dass die Menschenmassen von Lille oder von Paris beim goldenen Priesterjubiläum und fast alle Messzentren zur Unterwürfigkeit unter Johannes Paul II. umschwenkten, es sei denn Mgr. Lefebvre mit seiner Erklärung?

Diese Erklärung hat Priester und Gläubige dermassen entwaffnet, um sie für einen Anschluss an das Neue reif zu machen, dass man in bezug auf Mgr. sagen konnte: «Hätte es ihn nicht gegeben, so hätte die Subver­sion ihn erfunden.»

Nachdem Mgr. den ganzen katholischen Widerstand um sich gesam­melt hatte, entwaffnete er den gleichen Widerstand durch seine Erklä­rung vom 8. 11. 79. Er macht ihn reif, um sich «der offiziellen Kirche, die nicht die wahre Kirche ist», anzuschliessen. Ist das nicht, praktisch gesehen — denn wir wollen keineswegs über die inneren Absichten urteilen —, wie ein Verrat an der Sache Gottes? Ausserdem führt dieser faktische Verrat der Mitglieder der Bruderschaft und derer, die ihr fol­gen, unvermeidlich ins Schisma und in die Häresie. Zum Beweis für diese doppelte Tatsache brauchen wir nur die Enzyklika «Quae in Patriarchatu» von Papst Pius IX. anzuführen, denn sie enthält die ganze Lehre der Kirche zu diesem Punkt:

«Was soll denn die feierliche Anerkennung des Dogmas in bezug auf den Vorrang des hl. Petrus und seiner Nachfolger? Was sollen denn die häufigen Erklärungen in bezug auf den katholischen Glauben und auf den Gehorsam gegenüber dem apostolischen Stuhl, wenn diesen schö­nen Worten durch die Taten widersprochen wird? Mehr als das, ist die Auflehnung nicht dadurch unentschuldbar geworden, dass man diesen Gehorsam als eine Pflicht anerkennt? Erstreckt sich denn ausserdem die Autorität des apostolischen Stuhles nicht auch auf die Strafmass­nahmen, die wir ergreifen mussten, oder aber genügt es denn, in Glau­benseinheit mit dem apostolischen Stuhl zu stehen ohne die Unterwer­fung im Gehorsam, was man nicht behaupten kann, ohne dem katholi­schen Glauben Abbruch zu tun?»

«Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, es geht darum, den apostoli­schen Stuhl Gehorsam zu leisten oder zu verweigern es geht darum, seine höchste Autorität selbst über eure Kirchen anzuerkennen, und zwar nicht nur in bezug auf den Glauben, sondern auch in bezug auf die Disziplin: wer diese Autorität leugnet ist häretisch (quam qui negaverit, haereticus est); wer sie anerkennt, ihr aber hartnäckig den Gehorsam verweigert, ist des Anathemas würdig (qui vero aguoverit, eique obedire contumaciter detrectet, anathemate dignus est).14

Die Lehre, die hier durch Pius IX. in Erinnerung gerufen wird, ist die echte katholische Lehre über diese Frage. Wieso leuchtet all diesen Priestern, ob sie nun zur Bruderschaft gehören oder nicht, die Verir­rung in ihrer Haltung nicht ein, wenn sie der Erklärung vom 8. Novem­ber Folge leisten?

Der Gehorsam ist in der Kirche unanfechtbar, es sei denn natürlich, dass der Vorgesetzte, wer es auch sei, eine Sünde befiehlt.

Und eben weil Vaticanum II uns befahl, in die Sünde der Irrlehre oder des Schismas einzuwilligen, haben wir uns im Widerstand dagegen gestellt: «Wir wollen keine Protestanten werden», so fasste Mgr. Lefebvre unsere Haltung treffend zusammen.

Da aber heutzutage Joh. Paul II., wie gestern Paul VI., darauf beharrt, uns die Reformbestimmungen des Konzils vorzuschreiben, «welches mit der ganzen Tradition im allgemeinen und insbesondere mit dem Konzil von Trient den Bruch vollzogen hat», haben wir das Recht und die Pflicht, ihm zu widerstehen. Aber, Achtung! wer auch immer befiehlt, eine Häresie anzunehmen oder sich ins Schisma zu begeben oder beides zusammen, ist er nicht selber häretisch und schismatisch? Verliert er denn nicht seine Jurisdiktionsgewalt infolge dieser Sünde gegen den Glauben? D. h. verliert er nicht dadurch die Gewalt, unsere Seelen zu führen? Nichts ist klarer als das. Wiederholen wir es noch einmal: die Kirche lehrt uns, dass wir im Recht sind, ihm öffentlich zu widerstehen, weil er seine ganze Jurisdiktionsgewalt verloren hat.“

Die Verirrung liegt an dieser Stelle. Jene, die zu erkennen geben, dass Joh. Paul II. heute und Paul VI. gestern seine Jurisdiktionsgewalt verlo­ren hat, weil sie ihm öffentlich und beharrlich den Gehorsam verwei­gern, erklären zu gleicher Zeit, dass er seine Jurisdiktionsgewalt nicht verloren hat, weil er in ihren Augen rechtmässiger Papst ist. Für solche ist Sein und Nicht-Sein für dieselbe Person und unter demselben Gesichtspunkt kein Widerspruch mehr.

VI. Schlussfolgerung

Nun wollen wir mit einer letzten Richtigstellung schliessen. Wenn wir uns dazu entschlossen haben, diesen Artikel zu schreiben, d. h. eine Meinungsverschiedenheit der Kirche vorzulegen, die doch unter uns hätte beigelegt werden können, dann geschah das aus folgenden Grün­den:

— einerseits ist die Sache nicht nur schwerwiegend, sondern offen­kundig ärgerniserregend, denn sie führt ins Schisma und jene, die sie verteidigen wollen, fallen in die Häresie;

— anderseits hatten wir kein anderes Mittel mehr, um Abhilfe zu schaf­fen, wenigstens bei den Seelen, die die Wahrheit lieben, ohne dabei auf die Person zu schauen.

Wie wir es bei der Erwähnung der Grundsätze für die brüderliche Zurechtweisung sagten, hat der Heiland selber vorgeschrieben, was in solchen Fällen zu tun ist und in welcher Reihenfolge man es tun soll (vgl. Matth. 18, 15-17). Nach dieser Vorschrift haben wir genau gehan­delt.

Nachdem Mgr. Lefebvre seine Stellungnahme veröffentlicht hatte, haben wir ihm einen persönlichen Brief geschrieben.16 Wir waren der Meinung, wenn Mgr. vor seine Verantwortung gestellt würde, so würde er sich der inneren Tragik bewusst, welche er bei seinen Söhnen hervorruft, er würde seine Entscheidung zurücknehmen. Er würde es annehmen, bei einer privaten Versammlung den Vorsitz zu führen. Wir hätten dabei unter uns eher als in der Öffentlichkeit ein gemeinsa­mes praktisches Verhalten gemäss den Grundsätzen der Kirche ausar­beiten können. Leider hat der Generalobere der Bruderschaft unsern Brief keiner Antwort gewürdigt.

Um das Schweigen zu brechen, schrieben wir den Verantwortlichen der Priesterbruderschaft einen Brief sowie auch einigen andern Prie­stern um sie dazu zu bewegen, bei Mgr. Lefebvre vorzusprechen, damit er unsern Vorschlag zu einer Versammlung annehmen möge.

Auch da stiessen wir auf dasselbe Schweigen, es kam keine Antwort darauf.

Dann haben wir einen zweiten Schritt unter zwei Zeugen unternom­men. Am 16. Juni 80 wurden zwei Mitglieder der Vereinigung für die Treue zum Glauben im Haus Pius X. in Suresnes von Mgr. Lefebvre empfangen. Sie überreichten ihm einen neuen Brief.17 Auch hier ernte­ten wir denselben Misserfolg. Mgr. lehnte jeglichen Dialog ab und bat darum, dass man ihn «in Ruhe lasse» (sic).

Wegen dieser beharrlichen, ständigen Abweisung versuchten wir bei den Oberen der Seminare, der Distrikte und Priorate Schritte zu tun, und zwar sowohl in Europa als auch in Nord- und Südamerika.18 Auch da stiessen wir auf das gleiche Schweigen. Zwei Ausnahmen gab es: der Seminarregens von Ecône verweigerte unsere Post und schickte sie ungeöffnet zurück.19 Der Distriktobere für Frankreich und Belgien schrieb dann am 19. September folgende Antwort: «Herr Pater, Ich möchte Ihnen nur mitteilen, dass Ihre Methoden mich anekeln. Meine Grüsse, Abbé Paul Aulagnier.»

Da uns keine andere Lösung übrigbleibt, als es der Kirche zu melden (Matth. 18,17), schrieben wir diesen Artikel, damit die brüderliche Zurechtweisung, zu der wir dringend verpflichtet sind, vor der Öffent­lichkeit der treugebliebenen Katholiken bekannt werde. «Wenn er nicht auf dich hört, sage es der Kirche.»

Die Gewissensfrage

Letzthin wurde die Frage aufgeworfen, ob man der Messe eines Prie­sters beiwohnen darf, der sie «una cum Joanne Paulo, Papa nostro» zelebriert. Scheinbar ist das aber nicht das wahre Problem. Denn die Teilnahme an solchen Messen scheint uns wenigstens materiell uner­laubt, jedenfalls nicht konsequent, nicht deswegen, weil diese Priester sie so feiern, sondern weil sie durch die Zelebration «una cum Joanne­Paulo» aufs deutlichste kundtun, dass sie ihn als rechtmässigen Papst anerkennen. Nun aber weigern sie sich zur gleichen Zeit und bei der­selben Handlung, sich seiner Autorität zu unterwerfen. Denn es nützt nichts, uns selbst zu täuschen für etwas, was doch allen klar sein dürfte. Jeder ehrlich denkende Mensch muss doch zugeben, dass dieser sogenannte Papst die Synaxe (neue Messe) Pauls VI.20 zelebriert und dies auch von den Priestern verlangt. Kehren wir nun zur katholischen Lehre zurück, welche Pius IX. den Orientalen vorgehalten hat. Sie gilt für alle, besonders aber für die Priester, von denen wir sprechen. «Wer die Autorität des Papstes selbst über unsere Kapellen leugnet, ist häretisch; wer sie anerkennt, ihr aber hartnäckig den Gehorsam ver­weigert, ist des Anathems würdig.»

Da haben wir die wahre Frage, die sich dem Gewissen der treuge­bliebenen Katholiken stellt: darf man der Messe eines Priesters bei­wohnen, der sowohl häretisch als auch anathem ist?

Die Antwort lässt dem, der den Sinn für die Kirche hat, keinen Zweifel: nein, man darf es nicht, ohne dass man auch durch die aktive Teilnahme an seiner Sünde der Häresie und des Schismas teilnimmt.

So wird es leider der Fall sein für Messen, die Mgr. Lefebvre und Prie­ster der Bruderschaft und von anderswo zelebrieren, wenn sie darauf beharren, in Joh. Paul II. einen rechtmässigen Papst zu erkennen, wäh­rend sie hartnäckig ablehnen, sich seinen Ordnungsvorschriften zu unterwerfen.

Bitte, jetzt möge man uns nicht vorhalten, dass wir immer recht haben wollen oder dass wir uns eine Unfehlbarkeit zulegen, die wir nicht haben.

Solche Behauptungen sind alles Ausflüchte, um einer Frage aus dem Wege zu gehen, die man nicht lösen will, weil sie in Verlegenheit bringt und weil man seine Meinung nicht ändern will.

Denn die Frage, die wir aufgeworfen haben, besteht nun leider und ist eine Tatsache, wie nur etwas eine Tatsache sein kann. Um die Worte Pius IX. zu wiederholen: «Es geht nämlich nicht darum, dem apostoli­schen Stuhl gehorsam zu sein oder nicht; es geht darum, seine höchste Autorität auch über unsere Kapellen anzuerkennen, und zwar nicht nur in bezug auf den Glauben, sondern auch in bezug auf die Disziplin. Wer das leugnet, ist häretisch. Wer diese Autorität anerkennt, ihr aber hartnäckig den Gehorsam verweigert, der ist des Anathems würdig.»

Der einzige Grund, der es erlaubt, auch öffentlich einem Vorgesetzten, und sei es der Papst, nicht zu gehorchen, das ist nach der Lehre der Kir­che die Sünde. Solange Mgr. Lefebvre und alle, die ihm folgen, nicht wahrhaben wollen, was Tatsachen sind, werden sie weder dem Ana­them noch der Sünde der Häresie entweichen. Nun aber ist es in Wirk­lichkeit so, dass Johannes Paul II., der uns ein schismatisches Konzil aufzwingen will, sich von der Kirche trennt, seine Jurisdiktion verliert und überhaupt keine Gewalt mehr über uns hat, die wir in der Kirche sind. Es handelt sich hier nicht einfach um die Meinung eines P. Bar­bara oder von gleich welchem andern. Das ist die echte katholische Lehre der Kirche, «ausserhalb derer für einen Katholiken kein Heil möglich ist».

Wir wollen es abermals unterstreichen. Die Lösung der schmerzlichen Frage, die sich uns jetzt allen stellt, kann von allen verstanden werden, vorausgesetzt natürlich:

a)    dass man einen normal funktionierenden Verstand hat;

b)    dass man das Prinzip des Widerspruchs annimmt;21

c)     dass man die Dinge objektiv an sich betrachtet, so wie sie wirklich sind und nicht mit Rücksicht auf die Person, die sie vorbringt. In allen Kreisen, ja besonders in unsern Reihen verursacht das Ansehen von Personen eine fast allgemeine Verblendung; dadurch wird man am klaren Urteilen verhindert und vor Gott verantwortlich wegen der ver­kehrten Urteile, die von manchen gefällt werden, auch wenn sie sich so einreden, dass diese Probleme für sie zu hoch sind; da die Theologen unter sich uneins sind, wird Gott sie automatisch von der Pflicht befreien, mit einem sicheren Gewissen zu handeln, das vom Lichte der katholischen Lehre erleuchtet ist.

Eine ernste Pflicht für alle

Wenn unser Herr Jesus Christus in bezug auf die brüderliche Zurecht­weisung uns verpflichtet, es schliesslich der Kirche zu melden (Matth. 18,17), dann doch wohl, weil die ganze Kirche von dieser Pflicht betroffen wird. Denn unser Herr hat dann hinzugefügt: «Hört er nicht auf die Kirche, so sei er dir wie ein Heide und Zöllner.» (id. 17)

Warum verlangt der Heiland von uns in bezug auf die brüderliche Zurechtweisung, mit einem Bruder zu brechen, wenn er sich weigert, auf uns zu hören, nachdem wir es der Kirche gemeldet haben?

Cornelius a Lapide sagt es uns, indem er diesbezüglich die Lehre der Kirchenväter zusammenfasst. Denn, «wer sich nicht bessern will und die Zurechtweisungen verachtet, beweist dadurch, dass das Gift der Verführung der Schlange in seinen Adern fliesst und ihm das Herz ver­härtet hat, aus Furcht davon, dass er nachgebe und der Wahrheit gehorche ».22

Dann besteht die Pflicht geistig vorzubeugen. Die Kirche hat dies ihren  Söhnen stets vorgeschrieben, um sie von der Gefahr der Häresie und des Schismas zu bewahren.

Bevor es aber so weit gekommen ist, bevor wir uns von denen trennen, die die Rechtmässigkeit Johannes Pauls II. anerkennen, ihm aber nicht gehorchen, ist es angebracht, ja unbedingt erforderlich, dass sie auf ihren Irrtum aufmerksam gemacht werden.

Wir haben es schon gesagt, aber wir wiederholen es noch einmal: wir wollen den guten Glauben dieser Priester, die im gleichen Kampf ste­hen, nicht unbedingt in Zweifel ziehen.23 Ausserdem sind wir über­zeugt, wenn die Kirche, d. h. wenn alle treugebliebenen Katholiken, natürlich die Priester vorneweg, aber auch die einfachen Gläubigen, sogar die einfachsten — denn die Pflicht der Zurechtweisung gilt für alle24 —, sich zur Erfüllung dieser Pflicht entschliessen, dann wird zunächst Monseigneur, dann aber auch alle anderen nach ihm ihren Standpunkt überprüfen und zur alleinseligmachenden Lehre zurück­kehren; und das ist die Wahrheit unseres Herrn Jesus Christus.

Die Aktenstücke

Brief von Père Barbara an Mgr. Lefebvre — 23.2.80

Monseigneur,

Sie haben die Initiative dazu ergriffen, ihre Verurteilung gegen jene zu veröffentlichen, welche sich weigern, Joh. Paul II. als Papst anzuerken­nen und die Gültigkeit der «Luther-Messe».

Sie haben verlangt, dass diese Verurteilung allen bekanntgegeben werde, und dass sie überall weitgehend öffentlich zur Kenntnis gelange.

Erlauben Sie mir vorerst zu erklären, dass ich nicht zu jener Kategorie gehöre, die Sie in Misskredit bringen will, und dass ich keinesfalls mit bitterem Eifer erfüllt bin. Noch nie habe ich mir erlaubt, über den «subjektiven Fehler jener zu urteilen, welche nach der neuen Messe zelebrieren, und über jene, die ihr beiwohnen»; und noch weniger habe ich mich als «Henker aufgeworfen» gegen sie; ganz im Gegenteil, in den meisten Gesprächen in der Öffentlichkeit zögere ich nicht zu erklären, dass jener, der glaubt mit der Ablehnung des neuen Ordo einen Fehler zu begehen, verpflichtet ist ihn anzunehmen.

Exzellenz, aus Ihrer Stellungnahme halte ich zwei Dinge fest:

  1. Für Sie kann die «Luthermesse» gültig sein, und Joh. Paul II. ist trotz seines ausdrücklichen Willens, das Werk Pauls VI. besonders in bezug auf den Oekumenismus, die Kollegialität, die Religionsfreiheit und die Liturgie sicher fortzusetzen, mit dem man in Verbindung sein muss, «una cum famulo tuo Papa nostro Johanne Paulo».
  2. Wer auch immer in seiner Seele und seinem Gewissen und aus ehrli­chen Gründen nicht Ihre Meinung teilt in bezug auf diese beiden Punkte, «wird in Ihrer Bruderschaft nicht geduldet», und er ist von «schismatischem Geiste erfüllt».

Monseigneur, schliesset aus dem, was ich Ihnen gesagt habe, nicht auf einen bitteren Eifer meinerseits, im Gegenteil auf eine Pflicht kindli­cher Pietät. Haben Sie auch schon an jenen innern Jammer gedacht, den Sie vielen Ihrer Söhne bereitet haben, von denen Sie verlangt haben, eine Meinung zu wählen, die gegen ihr Gewissen geht, oder eine Bruderschaft zu verlassen, an welche sie sehr anhangen und in welcher sie glaubten, der Kirche in Sicherheit dienen zu können?

Ich bedaure es lebhaft, Exzellenz, dass Sie nie auf meine Ihnen so oft dargelegte Idee eingegangen sind, dass sich wenigstens einige unter uns besammeln würden, um die beiden Probleme zu erörtern, die uns trennen und die trotzdem unsern gesamten Widerstand rechtfertigen: die Messe und der Papst.

Sie wissen es sehr wohl, Monseigneur, dass die Kirche sich noch nie in einer Lage befunden hat, die der heutigen gleicht. Was die Gültig­keit der Messe betrifft, die von geheimen oder erklärten Häretikern zelebriert wird, gelangten die Probleme, die sich in der Vergangenheit stellten, in den Bereich der Anomalien, denen man in der gesamten Feier der katholischen Messe begegnen kann; und die Antwort hierauf war gegeben in «De defectibus celebratione missarum occurentibus», gedruckt zu vorderst eines jeden Missales; daraus erfolgt die klassische Antwort über Materie, Form und Intention des Zelebranten. Mit dem Neuen Ordo von Paul VI. befinden wir uns vor einem ganz andern Pro­blem: Genügt die Intention des Priesters, wenn dieser mit einem Ritus zelebriert, der nicht jener der Kirche ist; denn er bezeugt eine Gegen-Intention? Das ist das Problem der Notwendigkeit des katholischen Ritus, das Sie mit Hartnäckigkeit umgehen, währenddem es doch die Grundlage bildet zu unserem Zwiste mit den Validisten. Zu meinem Bedauern, Monseigneur, kann ich nicht anders, als ihre Stellung­nahme in der Öffentlichkeit feststellen: Denn sie verschärft die Spal­tung der gläubigen Katholiken, indem sie einen grossen Teil unter den letzteren verurteilt, ohne irgendwelches Argument für das, was im Spiele steht, vorbringen zu können.

Was die Legitimität von Paul VI. und seiner Nachfolger angeht, geht es nicht darum zu wissen, ob sie die Kirche in eine unentwirrbare Lage versetze oder nicht, es handelt sich darum zu wissen, ob sie immer, ob sie nicht mehr oder ob sie nie Päpste gewesen seien.

Es kann Ihnen, Monseigneur, nicht unbekannt sein, dass beim schmerzlichen Problem eines häretischen oder schismatischen Papstes das eigentliche Problem nicht darin besteht, ob der häretische Papst den Glauben verliert, sondern es besteht darin, dass ein Papst die Mög­lichkeit hat, den Irrtum zu lehren, nachdem ihm ja der Herr die Unfehlbarkeit versprochen hat. Entgegen ihrem Wunsche, das Gegen­teil zu bestätigen, mussten die grossen Theologen, wie der hl. Robert Bellarmin, Sylvius, Pietro Ballerini, Werns-Vidal, Kard. Billot und andere, angesichts der Tatsache, dass die Kirche die Möglichkeit anerkannte, dass ein Papst der Häresie verfalle, zugeben, dass er in einem solchen Falle die päpstliche Gewalt verlöre. Leset den so klaren Text des hl. Robert Bellarmin, in A.X. de Silveira, S. 226 seines Buches über die Messe.

Ist tatsächlich Paul VI. der Häresie verfallen?

Sie zögern, es anzuerkennen, denn für Sie «genügt der Liberalismus von Paul VI., von seinem Freunde Kardinal Daniélou anerkannt, um das Unglück seines Pontifikates zu erklären». Aber nein, Exzellenz! Der Liberalismus von Paul VI. kann höchstens die Beweggründe für sein Betragen erklären, aber ohne dieses häretische Verhalten zu recht­fertigen oder zu entschuldigen, noch weniger seine Hartnäckigkeit, den genannten Irrtum aufrecht zu erhalten.

Ob Paul VI. aus Liberalismus, aus Bosheit oder aus Unwissenheit gehandelt hat, das gehört zum Urteile Gottes. Für uns müssen allein die Tatsachen gelten. Und die von allen bekannte Tatsache ist jene, dass Paul VI. die Selbstzerstörung der Kirche ausgelöst, unterhalten und beschleunigt hat durch eine Lehre und eine Liturgie, die er aus­drücklich gewollt und die er der ganzen Kirche aufzuzwingen versucht hat.

Klar, der Papst kann bloss als Privatlehrer der Häresie verfallen. Selbst Mr. de La Palice würde uns erklären, dass der Papst nicht irren kann, wenn er unfehlbar ist. Im Falle Paul VI. ist es nun so, dass er nicht als Privatlehrer, sondern als Papst es unternommen hat, wie es Joh. Paul II. für die ganze Kirche tut, eine Liturgie zu promulgieren, welche zum Glaubensverlust führt, und eine Lehre, die der gesamten Tradition widerspricht. Wie soll man nun diese beiden Lehren in Einklang brin­gen: die erste des Glaubens, die zweite offensichtlich? Für mich gibt es nur eine Antwort. Da Paul VI. es getan hat und Joh. Paul II. fortfährt zu tun, was Christus niemals seinem Stellvertreter gestatten kann, so sind Paul VI. und Joh. Paul II. von Christus verlassen worden; sie haben das oberste Hirtenamt, wenn sie es überhaupt je besessen haben, wegen ihrer Häresie verloren.

Das geht ganz klar hervor aus der Konstitution Auctorem Fidei von Pius VI., der die Synode von Pistoia verurteilte: «… wie wenn die Kir­che, geleitet vom Geiste Gottes, eine Disziplin einsetzen könnte, die nicht bloss unnütz schwerer ist, als es die christliche Freiheit tragen kann, sondern auch gefährlich und nachteilig. Es führt dies zu Aber­glauben und Materialismus.»

«… wie wenn die rechtskräftige Ordnung in der Liturgie, wie sie von der Kirche angenommen und bestätigt worden ist, irgendwie das Resultat vergessener Grundsätze sein könnte, kraft welcher die Kirche sich verhalten müsste.» (Bericht von Da Silveira, S. 170)

Erwähnen wir den unfehlbaren Beistand der Klugheit im eigentlichen Sinne, die der Stellvertreter Christi geniesst, ein Beistand, den Gott gewährt als Klugheit für jede Massnahme allgemeinen Interesses, die er ergreift und worüber Kardinal Journet erklärt: «Nicht bloss enthal­ten diese Massnahmen nichts Unmoralisches und Gefährliches, was das evangelische Gesetz oder das Naturgesetz verletzen könnte, nein, alle sind sie ausserdem weise, klug, wohltätig.» (Theol. der Kirche. Die apostol. Hierarchie, Macht und Jurisdiktion, S. 173)

Exzellenz, entschuldigen Sie bitte die Länge dieses Schreibens. Aber ich muss meinen Standpunkt in bezug auf eine Angelegenheit darle­gen, die sehr schwerwiegend ist, denn sie betrifft unser Heil und jenes, die zu uns Vertrauen haben. Ich empfehle mich Ihrem Gebete und ver­sichere Sie des meinigen. Seitdem ich Sie kenne, habe ich keinen Tag versäumt, um Sie Gott in meiner Messe zu empfehlen. Der Herr möge Sie erfüllen mit seinem Geiste der Weisheit und der Stärke. Unsere Liebe Frau wache in besonderer Weise über Sie.

In Ihnen versichere ich Sie meiner respektvollen Grüsse.

N. Barbara

Antwort von Monseigneur Lefebvre: Nichts.

Brief von Pater Barbara an die Mitglieder der Bruderschaft den 9. Mai 1980

Herr Abbé,

Sie haben sicher die Nr. 61 «Forts dan la Foi» (Nr. 1 der neuen Serie), die ich Ihnen geschickt habe, erhalten. Heute schreibe ich Ihnen, um Ihre Liebe anzusprechen.

Ich veröffentliche diese Studie als Antwort auf die schweren Anklagen, die Monseigneur gegen jene erhoben hat, welche weder die Gültig­keit des neuen Ordo anerkennen noch die Legitimität von Johannes Paul II. Ich habe dabei kein anderes Ziel, als jene zu beruhigen, die mir Vertrauen entgegenbringen, und die Wahrheit wiederherzustel­len, indem ich mich auf die Lehre stütze.

Was man auch sagen mag, ich habe niemals weder Monseigneur kriti­siert noch sein Werk. Ich habe beiden im Gegenteil so viel ich konnte geholfen; und ich habe mich sogar mit mehreren überworfen, weil ich sie verteidigte.

Wenn ich auf seine Erklärung geantwortet habe, dann einzig, nachdem er selber die Initiative ergriffen hatte, uns öffentlich zu diskreditieren, um jene zu beruhigen, die mir vertrauen, und ich dies nicht anders tun konnte, als seine Stellungnahme zurückzuweisen.

Die Uneinigkeit, die uns nun öffentlich trennt in bezug auf die fun­damentalen Fragen der Messe und des Papstes, hat schwerwiegende Konsequenzen für das ewige Heil, das unsrige und jenes der Gläubi­gen, die uns folgen. Verstehen Sie, Herr Abbé, selbst wenn Monsei­gneur recht hat, selbst wenn die nach dem neuen Ordo zelebrierte Messe gültig sein kann, und wenn J. P. II. wirklich Papst ist und wir das Gegenteil davon behaupten, stellen wir uns keineswegs ausserhalb der Kirche; denn unser Irrtum würde sich in einem Gebiete bewegen, da der gute Glaube den Fehler entschuldigen würde, währenddem Sie, das heisst jene, die Mgr. zustimmen, ihn begehen. Seien Sie bitte so lie­benswürdig und folgen Sie meiner Begründung.

Vorausgesetzt, dass wir uns irrten, indem wir den häretischen Charak­ter des neuen Ordo feststellten, der ihn notwendigerweise ungültig gestaltet, und indem wir uns weigerten, J. P. II. als legitimen Papst anzuerkennen, dann würden wir weder häretisch noch schismatisch sein, denn wir haben streng darauf geachtet, die traditionellen katholi­schen Grundsätze zu respektieren, mit denen unser Verhalten voll­ständig übereinstimmt. Diese Unterschiebung des Irrtums ist also völ­lig aus der Luft gegriffen; ich tue es bloss, um die Haltlosigkeit der gegnerischen Auffassung zu unterstreichen.

Wenn nun dem so ist, wie ich denke, dass Monseigneur und jene, die ihm folgen, sich täuschen, so ist ihr Irrtum ein permanenter Wider­spruch und nicht bloss ein Widerspruch zwischen ihrem Verhalten und den Grundsätzen, auf die die sich berufen, sondern ein Widerspruch zwischen den Grundsätzen, die zum Wesen des Glaubens gehören und zum Heile, das sie übrigens bezeugen. Ein solcher Widerspruch, ein solcher Irrtum kann in keinem Falle sich mit gutem Glauben ent­schuldigen. Denn es handelt sich für uns Priester um Grundsätze, die nicht vorkommen können, ohne zu sündigen, denn es handelt sich um unsere Standespflicht.

Und denket ja nicht, ich werfe mich als «Richter» auf oder als «Hen­ker», oder dass ich von «bitterem Eifer» erfüllt sei. Ich tue nichts ande­res als Tatsachen feststellen.

Den Papst anerkennen und öffentlich und hartnäckig sich weigern, sich ihm zu unterwerfen, seiner Kurie, Ortsordinarien, die mit ihm in Verbindung sind, heisst das nicht dem Schisma verfallen?

Wenn man zugibt, dass die neue Messe den eucharistischen Dogmen widerspricht, zum Verluste des Glaubens führe, eine Beleidigung Got­tes bedeutet, und doch von der Kirche Christi herkomme, da sie gültig sein könne, heisst das nicht zugeben, dass die Braut Christi ihren Söh­nen einen Skorpion reichen könne, die um Brot bitten?

Wo hat man je gelehrt, dass man ohne eine Sünde zu begehen, das heisst ausserhalb einer Verordnung, die gegen Glauben oder Moral geht, öffentlich dem legitimen Papst widerstehen kann und solchen Widerstand predigen darf, ohne sich von der Kirche zu trennen?

Herr Abbé, wenn ich dieses schreibe, dann nicht, um Sie gegen Ihren Obern aufzuwiegeln. Der Grund meiner Initiative ist ein ganz anderer.

Wir befinden uns in demselben Kampfe für Gott: die Verteidigung des Glaubens, und Sie wissen es wohl, wir sind nicht zahlreich in diesem Kampfe. Die Kämpfer entzweien mitsamt den Gläubigen, die ihnen folgen, bildet einen schweren Fehler.

Ich will also einen neuen Versuch bei Monseigneur unternehmen, damit er, jegliches Vorurteil zum Schweigen bringend, sich schliesslich dazu hergibt, einer Versammlung von Priestern vorzustehen, welche die beiden Probleme studieren würden, nicht etwa um «ihre Geigen zu stimmen» in Hinsicht auf eine gemeinsame Aktion, sondern um sie zur Übereinstimmung zu bringen im Tone der sicheren Lehre der Kirche, die man nicht erfinden kann und die allein unsern katholischen Wider­stand rechtfertigt.

Was mich betrifft, wenn man mir zeigt, dass ich mich täusche, wenn ich derart handle, bin ich dazu bereit, öffentlich, wie man es wünscht, jeglichen Widerruf zu leisten.

Womit ich nicht einverstanden sein kann und was ich als schweren Fehler betrachte ist, dass die Priester, wie jung sie auch sein mögen und mangelhaft ihre Erfahrung, sich nicht dazu verpflichtet fühlen, diese beiden Punkte zu beleuchten in Hinsicht darauf, sich unserm Wider­stande anzuschliessen und offen die katholischen Grundsätze zu bekennen, die, ich wiederhole es, allein dazu geeignet sind, unser Ver­halten zu rechtfertigen und zu leiten.

In der Lage, in der wir uns heute befinden, da der schlechte Wille der Autoritäten der konziliären Kirche selbst in die Augen der Kurzsich­tigsten springt, muss man, bevor Sanktionen gegen Monseigneur er­griffen werden, das Unmögliche unternehmen, um uns Gehör zu ver­schaffen (Saktionen hätten übrigens vor Gott keinen Wert, aber sie würden ihn in den Schwächezustand versetzen, so dass er seinen Kampf nicht fortsetzen könnte). Man muss, um unser Ziel zu errei­chen, Monseigneur dazu bringen, mit uns diese beiden Fragen im Lichte der katholischen Grundsätze zu regeln.

Wenn Sie in Ihrem Innern und in Ihrem Gewissen glauben, ich hätte unrecht oder täusche mich, dann bitte ich Sie dringlich, aus Liebe zu unserm Herrn und seiner Kirche, so lieb zu sein, mir solches Unrecht oder solchen Irrtum mitzuteilen. Wenn Sie aber dagegen meine Initia­tive billigen, dann bitte ich Sie um deren Unterstützung, vor allem durch Ihr Gebet, aber auch durch Ihre Schritte bei Monseigneur.

Es möge Gott, der uns gemäss unserm Verhalten in dieser Angelegen­heit richten wird, uns erleuchten und uns helfen.

In Ihm grüsse ich Sie respektvoll.

Noël Barbara, Priester

N. B. Ich sende diesen Brief an:

— die Herren Abbés der Bruderschaft hl. Pius X. (den Verantwortli­chen der Distrikte, den Obern und Professoren der Seminarien und Bildungsstätten, den Prioren und an einige gewöhnliche Mitglieder);

— an einige Mitbrüder, die nicht der Bruderschaft des hl. Pius X. angehören, aber in unserm Kampfe mithelfen.

— Antwort der Korrespondierenden: Nichts

*

Neuer Brief Père Barbaras an Erzbischof Lefebvre 2.Juni 1980

Monseigneur,

Einmal mehr ergreife ich die Initiative Ihnen zu schreiben und bitte Sie, den Mut und das Wohlwollen zu zeigen, mich bis zum Schluss zu lesen. Ich habe weder die Absicht, Sie zu beschimpfen, noch diejenige, es an Respekt Ihnen gegenüber fehlen zu lassen. Es ist sogar in einem Geist der Liebesbezeugung Gott und den Seelen gegenüber, aber auch Ihnen, Monseigneur, gegenüber, dass ich diesen Schritt versuche unter dem Angesichte Gottes, der uns richten wird, mich, der Ihnen diesen Brief schreibt, und Sie, an den er gerichtet ist.

Da die erste Nächstenliebe diejenige der Wahrheit ist, werde ich Ihnen die Dinge so sagen, wie sie mir erscheinen. Wenn ich irre, haben Sie die Pflicht mich zurechtzuweisen. Diese Pflicht ist schwerwiegend, da ich dies inständig im Namen des Herrn verlange und da der Irrtum in diesem Fall mein Heil und dasjenige derer, die mir folgen, in Frage stellt.

Monseigneur, Sie haben sich auf einen aussichtslosen Weg begeben, ich meine aussichtslos für die Verteidiger des katholischen Glaubens.

Ja, der Weg, den Sie begehen führt notwendigerweise zur Wieder-Ver­einigung mit der Konzilskirche oder zu etwelcher neuer haeretico­schismatischer Sekte.

DIE WIEDERVEREINIGUNG. Seit Vatikanum II, und solange dieses unheilvolle Konzil nicht als das verurteilt wird, was es ist, näm­lich häeretico-schismatisch, werden die Besetzer des hl. Stuhels, mögen sie Paul VI., J. P. I., J. P. II., III. oder IV. heissen, in keiner Weise Ihren Wiederstand, ich sage nicht billigen sondern anerkennen können. Wie könnten sie dies, ohne sich zu verleugnen? Diese Verleugnung von Ihnen verlangen hiesse sich mit Fleiss einer Illusion hingeben, es hiesse auch nicht glauben wollen, dass die Subversion «seinem inneren Wesen nach pervers» ist, da sie zu allererst das Werk des Teufels ist. Und in der Tat, trotz allem, was man Ihnen seit Ihrer Messe in Besançon vorgespiegelt hat (erinnern Sie sich an diesen Priester, der im richtigen Moment nach der Zelebration sich vorgestellt hat, um Ihnen seine Dienste anzubieten für ein Zusammentreffen mit Paul VI.), was haben Sie (nach 18 Monaten der Regierung J. P. II) bis heute erreicht? NICHTS; nicht einmal die Aufhebung Ihrer Zensur.

Realisieren Sie nun, Monseigneur, dass wenn zu Ihrem Unglück J.P. II. Ihrer Forderung nachkäme und Ihnen das Experiment der Tra­dition gestatten würde, dann wäre es um Ihr Werk und um Ihren Widerstand geschehen. Nun ja, eine solche Erlaubnis könnte Ihnen nur unter der Kontrolle der Bischöfe gewährt werden, und unter der ausdrücklichen Bedingung natürlich, das Konzil und seine Orientie­rungen als katholisch zu erkennen. Doch die Anerkennung des Konzils und seiner Orientierungen, sogar interpretiert im Sinne der Tradition, wäre das Ende Ihres Werkes und des katholischen Widerstandes, unter gleichzeitger Bestätigung des Triumphes der Subversion. Wahrlich, es sei denn, man anerkenne bei den Gläubigen die Gewissensfreiheit, wer wird in jeder Diözese autorisiert sein, das Konzil und seine Orientie­rungen im Sinne der Tradition zu interpretieren, wenn nicht der Bischof des Ortes in Vereinigung mit dem «Papst»? Entschuldigen Sie mich, Monseigneur, doch hätten Sie das Herz, Priester auszubilden, um sie dann zur Ausübung ihres Amtes unter den Hirtenstab eines Marty, eines Etchegaray zu bringen, um hier nur die weniger schlech­ten zu nennen?

Und weil demnach der Weg, auf den Sie sich begeben haben, bei der Hypothese, dass eine Vereinbarung mit dem gegenwärtigen Rom die Traditionalisten zur Vereinigung mit der Konzilskirche führt, so führt sie auch, um die Dinge beim Namen zu nennen, zum Verrat unseres Widerstandes zu Gunsten «der Mörder des Glaubens». Es ist unmöglich, Monseigneur, dass Sie eine solche Konsequenz vorausgesehen haben! Das ist auch der Grund, weshalb ich Sie darauf aufmerksam mache.

HERETICO-SCHISMATISCHE SEKTE. Exzellenz, ich habe nie an Ihrer Liebe zur wahren Kirche gezweifelt und habe mich mit deut­schen und auch französischen Freunden entzweit, um Ihre Treue zu verteidigen. Ich bin überzeugt, dass wenn Rom Ihnen nichts gewährt, Sie Ihr Werk trotzdem weiterführen werden. Leider stehen Ihr Werk und Ihr pastorales Wirken (die Gründung und die Führung Ihrer Semi­nare, die Spendung der Sakramente, zumal der Priesterweihe und der Konfirmation) und die Missachtung der Zensur, die Sie trifft, in dau­erndem Widerspruch mit den Prinzipien, die Sie bekennen; anderer­seits gründen sie auf Grundsätzen, die nicht katholisch sind, und füh­ren diejenigen, die sie annehmen würden, zu einer effektiven häre­tico-schismatischen Haltung.

Es sei wohl verstanden, dass ich bei dieser Aussage weder Schüler noch unter dem Einfluss von Père G. des Lauriers bin. Seit Jahren habe ich mich von ihm getrennt wegen seiner masslosen Redeweise, seiner fal­schen Philosophie und seiner erfundenen Geschichte von einem Papst «materialiter» oder nur «formaliter».

DER WIDERSPRUCH. Sie verbreiten und fahren fort zu prokla­mieren, dass Sie J. P. II. als legitimen Papst anerkennen, mit welchem Sie sich in Gemeinschaft verstehen; Sie haben sich sogar entschlossen (und Sie haben es schon getan), die Mitglieder auszuschliessen, welche J. P. II. Nicht als Papst anerkennen, und gleichzeitig fahren Sie fort, öffentlich und hartnäckig, ihm sowie seiner Kurie und den Ordinaria­ten, die mit ihm verbunden sind, zu widerstehen. Indem Sie so han­deln, befinden Sie sich in vollem Widerspruch und in Unstimmigkeit, und das Unglück dabei ist, dass dieses unzusammenhängende Verhal­ten tatsächlich zu einem schismatischen Verhalten führt. Sie werde ich doch nicht lehren müssen, dass derjenige im Schisma ist, der hart­näckig verweigert, sich dem Papst und den mit ihm in Übereinstim­mung stehenden Bischöfen zu unterwerfen.

DIE HETERODOXEN PRINZIPIEN. Die Autorität anerkennen und sich das Recht anmassen, bei den von ihr ausgegebenen Direkti­ven, Lehren und Ratschlägen zu bestimmen, was anzunehmen oder zu verwerfen ist, ist das nicht Gallizismus oder freie Gewissenserfor­schung?

Verkünden, dass der NOM den grundlegenden Dogmen der Messe widerspricht, zum Glaubensverlust führt und gotteslästerlich ist, und trotzdem annehmen, dass er von Gott kommt, da er gültig sein kann, bedeutet dies nicht anerkennen, dass die Braut Christi einen Skorpion statt Brot geben kann?

Sind diese Prinzipien (ich könnte noch andere erwähnen), die Ihre Aktivität und diejenige der Mitglieder Ihrer Bruderschaft bestimmen, nicht heterodoxe Prinzipien?

Darin, Monseigneur, besteht der ganze Sinn meines Briefes. Ihre Akti­vität, so wie sie anhand der Tatsachen erscheint, ist nicht katholisch, sie kompromittiert Ihr ewiges Heil und dasjenige derer, die Ihnen ihr Vertrauen schenken. Es besteht also für mich, der dessen bewusst wird, die ernste Pflicht, es Ihnen zu sagen, so wie es der Herr bei Ezechiel (33,8,9) verlangt. Mit diesem Brief tue ich dies.

Monseigneur, ich sage es Ihnen auf den Knieen, sehen Sie in meinem Schritt weder denjenigen eines Gerichtsherrn noch eines Seelen-Peini­gers. Ich bin Priester und wende mich an Sie als Bischof wie ein Sohn seinem Vater gegenüber.

Ist nun die Situation, in welche Sie sich begeben haben, unwiderruf­lich?

Sie wissen sehr wohl, dass dem nicht so ist, da Sie nichts unterschrieben haben. Ich gehe sogar weiter; erlauben Sie eine Annahme. Wenn es Ihnen unglücklicherweise passieren sollte, irgend eine Vereinbarung mit den Vorgesetzten der Kirche zu unterschreiben, dann bitte ich den Herrn, Er möge Ihre Seele so bald als möglich von Gewissensbissen durchsetzen, denn diese Vereinbarung wäre notwendigerweise wertlos angesichts der Mission, für welche Sie Gott erwählt hat.

Exzellenz, ich könnte damit Schluss machen, da ich Ihnen alles gesagt habe, was mein Gewissen zu sagen mir zur Pflicht macht. Und doch, angesichts des Ernstes der Situation und der Spaltungen, welche die Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme in bezug auf Messe und Papst in unserem Widerstand erzeugt hat, werde ich Ihnen sagen, wie mir im Lichte des Glaubens Ihre Person und Ihre Handlungsweise erscheint.

Wie ich es schon gesagt und publiziert habe, sind Sie von Gott erwählt worden. Ich denke auch, was mich betrifft, Ihres Temperamentes wegen, damit das Wirken Gottes durch Ihre Schwachheit hindurch besser zum Ausdruck komme.

Wenn Gott Sie erwählt hat, um der in die Kirche eingeführten Subver­sion zu widerstehen, so deswegen, weil es der hierarchischen Struktur der Kirche angemessen war, dass wenigstens ein Bischof, ein authenti­scher Nachfolger der Apostel aufstehe, um die zerstreute Herde wieder zusammenzubringen und den katholischen Widerstand inmitten der Subversion zu leiten. Haben Sie mir nicht das Recht der Gläubigen in Erinnerung gerufen, geistige Väter zu ihrer Verfügung zu haben?

Durch diese Wahl, Monseigneur, hat Ihnen Gott eine grosse Ehre erwiesen, gleichzeitig aber auch eine grosse Verpflichtung, ich möchte sogar sagen, eine schreckenerregende Verantwortung. Wahrlich, im Gegenteil zu dem, was man sagt, hat Er Sie nicht als einfaches Glied der gläubigen Kirche erwählt, sondern als Bischof, d. h. als mit der Fülle des Priestertums bekleideter Hirte. Weil Er es wohl weiss, dass die wie eine Herde ohne Hirt über die ganze Christenheit zerstreute Herde der Gläubigen in Ihrer Stimme das getreue Echo der Seinen (Jn. 10,4) erkennen und Ihnen vertrauensvoll folgen würde.

Nun aber, Monseigneur, gestatten Sie, dass ich es Ihnen vor den Augen Gottes sage: ich befürchte, dass Sie, getäuscht vom Teufel, von falscher Demut befallen, den Ruf Gottes abgewiesen haben. Wie meine ich das?

Als Bischof und nicht als Getaufter sind Sie erwählt worden. Als Bischof also will Gott, dass Sie Seinem Rufe folgen. Der Bischof, ver­zeihen Sie, es Ihnen in Erinnerung zu rufen, ist nicht nur derjenige, welcher als Inhaber der Fülle des Priestertums die Getauften firmt und die Priester weiht; es ist auch, es ist vor allem derjenige, der gesandt ist als Chef zur Gründung und Leitung der Ortskirchen. Diesen Dienst und diese Rolle, zu welchen Sie Gott — als Bischof — zum Führer einer hirtenlosen Herde erwählt hat, haben Sie immer verweigert während es Ihre Pflicht war und immer noch ist, diese auf sich zu nehmen, ohne damit ein Ihnen unzustehendes kanonisches Recht zu beanspruchen. Monseigneur, dies ist ein Dienst, den der Meister von Ihnen verlangt, zwar ein erdrückender Dienst, der Sie erschrecken kann. Doch Chri­stus, Der ihn von Ihnen verlangt, wird Ihnen auch die Gnade geben dazu. Im weiteren wird Er Sie, durch meine Nichtigkeit hindurch, daran erinnern, dass Sie Ihr Seelenheil ernstlich gefährden, wenn Sie sich seinem Appell widersetzen.

Was verlangt Christus von Ihnen für die Seelen?

Einfach die weltliche Klugheit und Diplomatie verachten und sich einzig der übernatürlichen Klugheit anvertrauen. Diese ist es, die dazu führt, ohne jegliche Furcht und geradewegs die einzige Lehre der Wahrheit auf die aktuellen Umstände anzuwenden, so wie sie die Vor­sehung bestimmt.

Die Mietlinge anzeigen, welche sich selbst aus dem Schafstall aus­schlossen, indem sie es zuliessen, die Herde durch die häretischen Wölfe zerreissen zu lassen.

Klar die katholischen Grundsätze verkünden; sie sind nicht zu erfin­den und rechtfertigen allein unseren Widerstand gegenüber dem modernistischen Rom.

In Einstimmigkeit mit den kahtolischen Grundsätzen handeln.

Ich darf hinweisen, Monseigneur, dass Sie, bei dem Vorgehen, das ich mir Ihnen zu suggerieren erlaube, Ihre Meinung nicht zu ändern brau­chen. Nachdem Sie es als Ihre Pflicht erachteten, einen Modus vivendi in der heutigen Kirche zu suchen, sind Sie in einer geduldigen Konzi­lianz mit den Besetzern des hl. Stuhles sicher so weit als möglich gegan­gen. Nun ergeben Sie sich nach einer langen Wartezeit der Evidenz. Die Evidenz, das ist die Hartnäckigkeit, mit welcher die Besatzungs­macht überall die neue modernistische Religion des II. Vatikanums konsolidiert, um die Zerstörung des katholischen Glaubens voranzu­treiben; zum Ausdruck gebracht auch durch die werbefreudigen Rei­sen J.P. II. Vor einer solchen Apostasie der Führer werden Sie sich ent­schliessen, die vom Glauben her auferlegten Konsequenzen zu ziehen.

Exzellenz, ich schliesse meinen Brief mit einem Ansuchen.

Aus Liebe zu den Gläubigen, welche in Ihnen mit Recht ihren Hirten erkennen, aus Liebe zur Kirche, welche Sie zum Bischof erkoren hat, aus Liebe zum verlassenen Christus, Der Sie erwählt hat — lassen Sie jedes Ressentiment schweigen, jede falsche Furcht fallen und ent­schliessen Sie sich zu handeln, wie Christus es von Ihnen verlangt von Ihrem Amt als Bischof und Vorgesetzter.

Der hl. Athanasius — welcher auf den Ruf des Herrn hin, trotz aller Schwierigkeiten, denen er begegnete und denjenigen die er voraus­ahnte, trotz der Schlingen der überall gegenwärtigen und allmächtigen Feinde, trotz der Verständnislosigkeiten, die ihm bis aus Rom kamen… nicht gezögert hat, sich den Wölfen und Mietlingen seiner Zeit zu stellen, um die erschrockenen Gläubigen zu stärken, sowie die Hierarchie, überall wo sie in den Händen der Häretiker war, wieder­herzustellen und die wahre Lehre des Heils zu proklamieren — möge Ihnen in Fülle die Gnade zuteil werden lassen, Ihre Pflicht zu erfüllen.

Exzellenz, ich knie vor der Erteilung Ihres Segens und bitte Sie, die Bezeugung meiner kindlichen Ehrerbietung entgegenzunehmen.

Noël Barbara, Priester

Antwort von Monseigneur Lefebvre: NICHTS.

*

Brief von Père Barbara an alle Prioren und Oberen der Bildungshäuser der Bruderschaft, vom 9.8.1980

Herr Abbé,

Ich habe mir erlaubt, Ihnen die Nummer 2 (neue Serie) von «Forts dans la Foi» zu senden. Sie werden namentlich darin eine nützliche Chronologie der neuesten Ereignisse finden, sowie die Wiedergabe der durch Abbé Williamson in Umlauf gegebenen Texte, mit meinen kriti­schen Kommentaren.

Allzusehr kenne ich die Reaktionen, welche einige in Ihrer Umgebung haben, im besonderen die Gewohnheit, die gewisse unter Ihnen ange­nommen haben: die gezwungene, vollständige Interesselosigkeit für alles, was nicht aus der Bruderschaft kommt, und die Verachtung, von vornherein, für jede widersprechend vorgetragene Kritik, besonders wenn sie von «Forts dans la Foi» kommt.

Indessen erlaube ich mir, Sie auf folgendes aufmerksam zu machen: Das Wesen der erörterten Fragen ist nicht nur objektiv wichtig, son­dern es ist von kapitaler Bedeutung, denn von der Lösung dieser Fra­gen hängt die Erlaubtheit oder Unerlaubtheit unseres Statutes in der Kirche, Ihres wie des meinen, ab.

Ein verblendetes Verhalten, wahre Vogel-Strauss-Politik, ist unan­nehmbar, besonders bei Priestern, a fortiori bei Priestern, die von einem als Suspens betrachteten Bischof geweiht worden sind. Sie werden uns das Zeugnis abgeben können, dass wir im Rahmen von «Forts dans la Foi» den Problemen nicht aus dem Wege gehen. Ihre Pflicht ist es, das gleiche zu tun.

Diese Pflicht drängt sich jedem von uns auf; nichts und niemand kann Sie daran hindern sie zu erfüllen. In dieser Beziehung scheint in Ihrer Bruderschaft ein «Konsensus des Schweigens» zu herrschen, welcher untersagt, die grundlegenden Fragen zur Tagesordnung zu bringen. Wenn es wirklich so ist, sind Sie es sich selber schuldig, von Ihren Vor­gesetzten zu verlangen, dass sich dies ändert. Einmal mehr gesagt, es handelt sich für mich nicht darum, ein Recht zu beanspruchen, im Rahmen Ihrer Bruderschaft angehört zu werden — nicht das ist wichtig, auch wenn man sich über die letzten Gründe meines Ausschlusses, dessen Opfer ich auf einseitige Weise geworden bin, Fragen stellen kann —, sondern Sie anzuregen, Ihrer Pflicht nachzukommen wegen des Skandals, das Ihr gemeinsames Verhalten darstellt: eine reine Pra­xis, die willentlich jeder Rechtfertigung entbehrt. In der Tat hängt es aber nur von Ihnen ab, dieses Verhalten zu ändern.

3 Briefe

Übersetzung des Briefes, den Père Barbara, als Präsident der am Schluss genannten Vereinigung, an Bischöfe geschrieben hat, bei denen man die Hoffnung haben kann, dass sie wieder zum unver­änderlichen katholischen Glauben zurückkehren könnten.

Eminenzen und hochwürdigste Herren!

Die Priester der Vereinigung für die Treue zum Glauben in ihrer Ver­sammlung zu Paris am Feste der Unbefleckten Empfängnis der allerse­ligsten Jungfrau Maria wenden sich an Ihre HH. Exzellenzen mit der Bitte, dieses Schreiben nicht als eine unangebrachte Bekanntmachung und noch weniger als eine Klageschrift aufzufassen, sondern vielmehr als eine nachdrückliche Bittschrift im Geiste unseres Herrn Jesus Chri­stus, welche an jene gerichtet wird, die er als wachsame Hüter für seine Herde bestellt hat.

I. Bitte um Kenntnisnahme der gegenwärtigen Lage der Kirche

Es sind genau fünfzehn Jahre her, dass die Versammlung des II. Vatika­nums zu Ende ging, wo die Kirche zur Dienerin der Welt proklamiert wurde: «Prophetae tui viderunt tibi falsa et stulta» (Lam. II, 14). Also Schauungen des Trugs, denn der Fürst dieser Welt ist Satan. Aus die­sem Grunde hat die Kirche es immer verschmäht sich mit der Welt zu versöhnen. Schauungen der Torheit, denn die Götzen dieser Welt sind eitel und verabscheuenswert, weshalb das Licht der Völker sie stets zurückgewiesen hat. «Facta est Jerusalem quasi polluta menstruis inter eos» (Lam. I, 17). Zu welcher Erniedrigung sich diese Propheten des Truges herabgelassen haben! Da ist die heuchlerische Liturgie, die allen gefallen will, die Umwälzung der Kirchenleitung als Nachah­mung der Universaldemokratie, die Herabsetzung der Braut Jesu Christi zu einem Heilsmittel unter anderen und das im Namen der Religionsfreiheit. Wozu das alles? Was hat es genützt? «Exspectavimus lucem, et ecce tenebrae: splendorem, et in tenebris ambulavimus» (Is. LIX, 9).

Wie zahlreich sind doch jene unter Ihnen, die sich in ihrer Hoffnung auf einen neuen Frühling in der Kirche und auf eine reiche Fruchtbar­keit ihres Apostolates getäuscht sahen! Leider mussten sie sehr bald feststellen, dass diese Umwälzung nur todbringende Früchte in sich barg. «Ecce civitas Sancti facta est deserta; Sion deserta facta est». Ja, die Ordenshäuser haben sich geleert, sowie die Priesterseminare, auch hat die Zahl der Kirchenbesucher mehr und mehr abgenommen Es wird ein gotteslästerlicher Katechismus gelehrt. Man predigt eine Sit­tenlehre zugunsten der Sünde. «Jerusalem desolata est». Was ist aus den katholischen Missionen geworden? Wo sind die blühenden Klo­stergemeinschaften, die in der Lage waren, zahllose Berufe aus allen Ländern für das Apostolat anzuziehen? Was wird den Völkern ange­boten, die nach dem Reiche Gottes hungern und dürsten? Was gibt man Ihnen heute im Namen der Kirche anderes als die marxistische Revolution oder eitle humanistische Hoffnungen? «Domus sanctifica­tionis tuae et gloriae tuae»: an die Stelle der Arche der Heiligung ist die Synagoge des Verderbens getreten.

«Manum suam misit hostis ad omnia desiderabilia ejus» (Lam. I, 10). Sie haben ihre Hand nach den sieben Sakramenten ausgestreckt, die ihr doch von ihrem göttlichen Stifter anvertraut worden waren. Sie haben ökumenische Zeremonien daraus gemacht, so dass selbst die einfachsten Gläubigen ihre Religion darin nicht mehr wiedererkennen konnten. Sie haben das höchste der Sakramente, die heilige Euchari­stie geschändet, indem sie an die Stelle der römischen Messe einen neuen Ordo Missae gesetzt haben, der die Hauptdogmen des hl. Opfers leugnet. «Facta est quasi vidua Domina gentium» (Lam. I, l): das ist das Herz des Geheimnisses der Bosheit. War er noch der oberste Hirte als Paul VI. häretische Texte wie Dignitatis humanae ver­kündete, der auch zahlreiche revolutionäre Handlungen vornahm wie z. B. den Verkauf der Tiara, den Kniefall vor einem schismatischen Patriarchen sowie heterodoxe Erklärungen, die er unerlässlich kund­gab und der wohl, um es mit einem Wort zu sagen, den Bruch mit der ganzen Tradition der Kirche vollzogen hat. Und dann Johannes Paul II., kann er allgemeiner Lehrer der Kirche sein, dessen ganzes Be­streben doch darin besteht, die Werke seines Vorgängers zu vollenden und bei dem die Verherrlichung des Menschen geradezu ans Wahnsin­nige grenzt? Da sie das Band der Liebe zerrissen haben, sind sie nur noch tönendes Erz oder klingende Schellen.

II. Stehen Sie auf, um den Glauben zu bekennen

Da Sie durch die Gnade Jesu Christi ein Glaubenslehrer sind, wurde ein jeder von Ihnen als Wächter eingesetzt, «Wächter für das Haus Israel» (Ez. III, 17). Ihre Pflicht besteht darin, die Gottlosen auf ihren Frevel aufmerksam zu machen und die christlichen Seelen zu erleuch­ten, um sie vor dem Verderben zu bewahren. «Ihr seid das Salz der Erde. Wenn das Salz nun schal wird, womit soll man es dann salzen? Es ist zu nichts mehr nütze als hinausgeworfen zu werden und von den Menschen zertreten zu werden». (Mt. V, 13). Was haben Sie bis jetzt getan?

«Wenn ich zum Gottlosen spreche: du wirst des Todes sterben! und du verkündest es ihm nicht und sagst es ihm nicht, damit er sich von seinem bösen Wege bekehre und lebe, so soll er, der Gottlose, wegen seiner Verschuldung dahinsterben; sein Blut jedoch werde ich von dei­ner Hand fordern» (Ez. III, 18). Gott möge Sie davor bewahren, am Tage des Gerichtes als blinde Späher und stumme Wächter behandelt zu werden: «Seine Späher sind blind, einsichtslos insgesamt; stumme Hunde, sie nicht vermögen zu bellen, sie schauen Eitles, schlafen und lieben Träume» (Is. LVI, 10) Das Volk hungert, die Seelen gehen verlo­ren, unsere Mutter die heilige Kirche ist verunstaltet und geschändet: sie dürfen nicht mehr schweigen; sie dürfen nicht mehr im Hinter­grund zurückstehen; Ihr Gewissen dürfen Sie nicht in eitlen Rechtfer­tigungen wiegen.

Wir bitten Sie inständig, nicht Ihre Kleider zu zerreissen aus Zorn über unsere Worte, auch wenn sie Ihnen sehr hart vorkommen sollten; ganz im Gegenteil! Hören Sie auf den Ruf unseres Herrn Jesus Christus, der Ihnen über dieses Schreiben von uns armseligen Werkzeugen zuge­leitet wird. Wir flehen Sie an, erbarmen Sie sich der Seelen, die ver­schmachten, weil ihnen die sakramentale Gnade fehlt und weil sie die Lehre der Wahrheit nicht mehr empfangen. Wir flehen Sie an: haben Sie doch Mitleid mit der Kirche, deren Zustand beklagenswerter ist als etwa der des Reisenden im Gleichnisse, den man als Totgeglaubten am Wegrand liegen liess. Wir flehen Sie auch inständig an, sich Ihrer eige­nen Seele zu erbarmen, denn Sie werden den Gebrauch und die Ver­waltung der Talente zu verantworten haben, die Ihnen anvertraut wur­den. Gibt es ein furchterregenderes Talent als jenes, ein Menschen­fischer geworden zu sein?

Es ist eine Pflicht sich selbst gegenüber wie auch uns gegenüber, sich aufzuraffen und sich zu festigen. Da mag der eine unter Ihnen die neuen Sakramentsriten und die neue Messe angenommen haben. Nun denn, er möge sie offiziell verwerfen und voll und ganz zu katholischen Gewohnheiten zurückkehren. Da mag der andere gegen die Mahnung des Gewissens schliesslich die Lehren des II. Vatikanums vertreten haben: er möge sie von nun an als schismatisch und häretisch von sich weisen. Bekennen Sie den Glauben ohne Furcht und seien Sie das Licht, das auf dem Leuchter steht oder die Stadt auf dem Berge. «So möge euer Licht leuchten vor den Menschen» (Mt. V, 16). Es ist das Licht der Wahrheit, die sie von Ihnen erwarten, oftmals ohne es zu wis­sen; Sie allein können es ihnen bringen; es ist das Licht der ewigen Seligkeit, welches den trügerischen Schein der Neukirche vertreibt.

Keine Angst! Nein, keine Angst! Man wird Ihnen zwar das Gespenst des Schismas vor Augen halten. Aber es ist nur ein Gespenst, das einmal auf die Ankläger selbst zurückfallen wird: denn das sind die wahren Schismatiker. Sie werden verleumdet werden. Sie werden ver­folgt werden. Man wird allerlei Schlechtes von Ihnen sagen. «Freuet euch und frohlocket, denn euer Lohn wird gross sein im Himmel» (Mt. V, 12).

III. «Seht ich werde bei euch sein bis ans Ende der Welt

«Quoniam vindemiavit me ut locutus est Dominus in die furoris suae» (Lam. I, 12). Es wäre nicht das erste Mal. Es gab einmal eine Zeit, wo das Licht der Völker nur mehr durch Hilarius und Athanasius leuchtete; es war eine Zeit, da das nahtlose Kleid der ganzen Länge nach durch das Schisma zerrissen war. Aber, wenn auch die gegen­wärtige Überflutung der Hölle das erste Mal diese Stärke erreicht  hätte, auch wenn wir zu den Zeiten des grossen Abfalls oder zu etwas ähnlichem gekommen wären, so dürfen wir nicht Anstoss nehmen. «Das kann doch nicht sein!» Wir dürfen der Herde nicht Anstoss geben durch Mutlosigkeit, Untätigkeit und Schweigen. «Schäme dich also nicht Unseres Herrn, für den du Zeugnis ablegen musst» (II Tim. I, 8).

«Und seht, ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Welt» (Mt. XXVII, 20). Dies sind Worte einer unbedingten Verheissung für den hl. Petrus und die Apostel. Sie sind nun die Erben dieser Verheis­sung durch die ununterbrochene Kette der apostolischen Sukzession. Nur durch Ihren Mund wird sich die lehrende Kirche äussern können, um die Wölfe zu brandmarken, welche die Herde rauben, und um die verirrten Schafe zu stärken und zusammenzubringen. Nur durch Ihre geweihten Hände kann die apostolische Sukzession und das Priester­tum fortgesetzt werden. Wer anders als Sie ist in der Lage, die höchste Jurisdiktionsgewalt wieder aufleben zu lassen?

Wir haben die Gewissheit, dass das Werk der Gottlosen, vom all­mächtigen Gott vernichtet werden wird und dass die Verschwörung nur von begrenzter Dauer sein kann. «Der im Himmel thront, lacht über sie, der Herr spottet ihrer. Dann redet er zu ihnen in seinem Zorne und schreckt sie in seinem Grimme … Mit eisernem Szepter wirst du sie beherrschen, und wie Töpfergeschirr sie zertrümmern» (Ps. II, 4, 5, 9). Vorwärts! Vorwärts ohne Furcht mit Ihrem Hirtenstab in der Hand! Die Schafe werden ihre wahren Hirten schon erkennen. Die treuge­bliebenen Priester stehen zu Ihrer Verfügung. Manche Ihrer Mitbrü­der im Bischofsamt werden aufgrund Ihres Mutes und Ihres Glaubens sich Ihnen anschliessen. Dann werden die Übeltäter zittern. Gott wird Ihnen dann die ewige Belohnung verleihen, welche er jenen verheissen hat, die ihr Knie vor Baal nicht beugen wollen: «Es fand sich kein Trug in ihrem Munde: deshalb stehen sie fleckenlos vor dem Throne Got­tes» (Apoc. XIV, 5).

Zu Füssen Ihrer H. H. Exzellenzen und Eminenzen vertrauen wir den Erfolg dieses unseres Unternehmens der unbefleckten Jungfrau Maria an, deren Fest wir heute begehen. Wir tun es mit der Unterstützung der Gebete und Opfer der Gläubigen und mit der Hilfe der ganzen Kirche des Himmels, dessen sind wir gewiss.

Geschehen zu Paris, den 8. Dezember 1980
Am Feste der Unbefleckten Empfängnis der allerseligsten Jungfrau Maria.

P. Noël Barbara
Präsident der Vereinigung von Priestern, Ordensleuten und von
Katholischen Laien für die Treue zum Glauben.

Brief an eine «Traditionalistin» (Nov. 1980)

Sehr geehrte Frau…!

Haben Sie herzlichen Dank für Ihren lieben, gutgemeinten Brief! Aber nun ist bei Ihnen eingetreten, was ich kommen sah: dass Sie im Namen eines falschen Gehorsams nun zum Ungehorsam gegen den wahren Glauben, d. h. zum Ungehorsam gegen die wahre kath. Messe geführt werden. Wer dem «Papst» wirklich gehorchen will, der muss in die neue Messe gehen, da er sie für die ganze «Kirche» vorgeschrieben hat, und wer einem Papste nicht gehorcht in dem, was er für die ganze Kir­che vorschreibt, der ist ein Schismatiker, d. h. er trennt sich von der Gemeinschaft der Kirche, was objektiv eine schwere Sünde ist!

Wenn Sie also Ihrem Gehorsamsversprechen (Anm.: sie wurde in Giovanno Rotondo als geistliche Tochter Pater Pio’s aufgenommen, womit das Gehorsamsversprechen verbunden war, Joh. Paul II. als Papst zu gehorchen), das Sie gegeben haben, treu bleiben wollen, dür­fen Sie nicht mehr in die alte Messe gehen, d. h. auch nicht mehr ins Zentrum in … und Sie dürften auch nicht mehr zu uns in die hl. Messe kommen, weil ich, indem ich die alte Messe mit Volk lese, den Bischö­fen — konkret meinem Bischof — und dem Papst, mit dem sie in Gemeinschaft stehen, ungehorsam bin. Wenn aber Ihre Gebete erhört werden, dann werde ich Joh. Paul II. als rechtmässigen Papst anerken­nen, ihm auch gehorchen, wie es sich geziemt… und die neue Messe lesen — dann allerdings bräuchten Sie erst recht nicht mehr hierherzu­kommen, weil ja die Pfarrkirche grösser und schöner ist.

Ecône gibt vor, Joh. Paul II. als rechtmässigen Papst anzuerkennen; aber es weigert sich, ihm in dem Gehorsam zu leisten, was er für die ganze Kirche vorschreibt … und das ist objektiv die Haltung von Schis­matikern, wenn Joh. Paul II. wirklich Papst ist.

Das ist die Logik der Wahrheit, die sich aus der Lehre, der Kirche und ihrer Praxis selbst ergibt… aber Ihnen geht es ja nicht um die Wahr­heit, sondern um die «Liebe», um Gehorsam um jeden Preis, selbst um den Preis der Wahrheit!!

Es hat doch schon öfter Antipäpste gegeben … und wer einem falschen Papst gehorcht, hat der den Geist Jesu Christi, den Geist der Wahr­heit!? Der grösste Theologe der neueren Zeit, Kard. Billot SJ Prof. an der Gregoriana in Rom, schreibt in seinem Buch «Über die Kirche», Rom 1894: «Da der Papst die lebendige Regel des Glaubens ist, kann es Gott nicht zulassen, dass die ganze Kirche den als Papst anerkennt, der es rechtmässig und in Wahrheit nicht ist. … Gott kann es zulassen, dass der päpstliche Stuhl längere Zeit leersteht; er kann es auch zulas­sen, dass über die Rechtmässigkeit des einen oder andern Gewählten sich Zweifel erheben. «Sagen Sie den unwissenden Traditionalisten und Wallfahrtschristen und Botschaftssüchtigen, dass sie dies einem «armen» Priester zugestehen (Anm.: der eine schwere Sünde begeht, weil er den Papst nicht anerkennt, und dessen Messe ungültig wäre, wie Traditionalisten urteilen), dass er an der Rechtmässigkeit eines «Pap­stes» zweifeln darf, wenn er so viele unumstössliche Beweise und Gründe hat. Ich verdamme ja auch niemand, der meint, er müsste den Mann in Rom als rechtmässigen Papst anerkennen — ich rufe dann nur die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, ins Gedächtnis denen, die dann mit ihren eigenen Worten in Widerspruch kommen wie z. B. Erz­bischof Lefebvre.

Die Hände in den Schoss legen, in sühnendem Gehorsam das Schädli­che tun und nur beten und alles vom Herr Gott erwarten, das ist keine Haltung, die mit der Wahrheit des Evangeliums zu vereinbaren ist. Solcherweise werden gutmütige Gläubige von den falschen Geistern in die Irre geführt.

Hochachtungsvoll: N.N., Pfr. i. R.

PS.: «Fromme Gefühle» sind noch kein Beweis für die Wahrheit.

Ein Text von Kard. Billot SJ, Fürst der Thomisten, aus «De ecclesia Christi», Rom 1903, Seite 635/634:

«Wenn die ganze Kirche einem Papste folgt, ist dies immer schon allein aus sich ein sicheres Zeichen für die Rechtmässigkeit der Person dieses Papstes… das ergibt sich auch aus den Worten Christi: «Die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen» und «Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt». Denn sonst würde ja die Kirche einem falschen Papste anhangen und somit einer falschen Regel des Glau­bens, da der Papst die lebendige Regel ist, der die Kirche im Glauben folgen muss und de facto auch immer folgt.

Indessen kann es Gott zulassen, dass sich einmal die Sedisvakanz des päpstlichen Stuhles über längere Zeit hinzieht. Er kann es auch zulas­sen, dass über die Rechtmässigkeit des einen oder anderen Gewählten sich Zweifel erheben. Gott kann es aber nicht zulassen, dass die ganze Kirche den als Papst anerkennt (admittat), der es in Wahrheit und recht­mässig nicht ist.»

Brief von
Sr. Barbara Fuchs
Karl-Str. 144
7500 Karlsruhe

An den
BEDA — KREIS e. V.,
Habsburgerstr. 109
7800 Freiburg/ Brsg.                                          

Karlsruhe, den 3. Jan. 1981

Sehr geehrte Herren!

Bezugnehmend auf den Leserbrief v. F. Salten in Ihrem Brief vom Nov. 1980 möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Zwar wurde über dieses Thema bereits ausgiebig geschrieben, doch haben anscheinend noch immer nicht alle alles gelesen, weshalb ich noch einmal darauf eingehen muss, da H. H. Dr. Katzer — obwohl 1 ½ Jahre tot, — noch immer—wider besseres Wissen — verleumdet wird und — wie die Verfasserin selbst schreibt — ja ihre Aussage ungeheuerlich ist; — und sie diese wirklich besser unterlassen hätte, da man über Dinge, die man nicht kennt, auch nicht urteilen soll.

Als Zeugin der 1. Stunde im Seminar in Weissbad kann ich bestätigen, dass zwischen H. H. Dr. Katzer und P. Schmidberger schon einige Jahre vor dem Kommen von Dr. Katzer nach Weissbad familiäre Ver­bindungen bestanden haben. H. Dr. Katzer kam auf ausdrücklichen Wunsch von P. Schmidberger nach Weissbad, weil man ihn am Semi­nar als Professor benötigte. Es kostete harte Verhandlungen, bis H. Dr. Katzer endlich ausreisen und in die Schweiz kommen durfte! Wenn er jedoch geahnt hätte, mit welchem Undank er später bedacht werden sollte, wäre er besser daheim geblieben. Er war zunächst als Lehrer der Seminaristen in Weissbad tätig; diese schätzten Dr. Katzer wegen sei­nes hochtheologischen Wissens, seiner väterlichen Güte und seines steten Verständnisses für alle ihre Kümmernisse sehr und sahen in ihm ein leuchtendes Priester-Vorbild! Als das Seminar nach Deutschland umzog, ging H. Dr. Katzer nicht mit. Erst viel später erfuhren wir, dass nicht er, sondern Msgr. Lefebvre plötzlich mit seiner Haltung und Ansicht nicht mehr einig ging und Dr. Katzer nach Österreich schicken wollte. Was hatte Dr. Katzer verbrochen?

Er wagte nach wie vor, die Päpste ab Paul VI. als Häretiker und damit als Nicht-Päpste zu bezeichnen, was ja — wohlbemerkt — anfänglich auch die Meinung von Msgr. Lefebvre gewesen war. Doch plötzlich änderte Msgr. die Meinung — nicht aber Dr. Katzer, der zudem die Taktiken der Kommunisten kannte und reichlich genossen hatte in 20-jähriger Gefangenschaft. Ihm war klar, dass die Kirche weiterhin von innen her zerstört wurde, wogegen er sich energisch zur Wehr setzte! Weshalb Msgr. Lefebvre seine Ansicht änderte und sich auf das Taktieren mit Joh. Paul II. einliess, bleibt unklar. Es müsste Msgr. jetzt jedoch klargeworden sein, dass es ein Fehler war, nachdem Joh. Paul II. alles abschlug, was gefordert worden war und den Weg Pauls VI. lustig weiter verfolgt!

Wenn man ehrlich wäre, müsste man H. Dr. Katzer recht geben, aber, wer gibt schon einen Fehler zu? Lieber unterstellt man einem aufrech­ten Kämpfer die unmöglichsten Dinge — zumal er sich nicht mehr weh­ren kann, — anstatt seinen Ruf wieder herzustellen.

H. Dr. Katzer war ein Märtyrer seiner Heimat, treu seinem heiligen, römisch-katholischen Glauben; was musste ihn härter treffen, als der Verrat seiner priesterlichen Mitbrüder? Hatte er geglaubt, dass die Verfolgung in seiner Heimat ein Ende gefunden habe, so musste er mit grösster Enttäuschung feststellen, dass er sich geirrt hatte. Er wollte warnen und wurde nicht verstanden! –

Wollen wir hoffen, dass H. Dr. Katzer allen denen, die ihm unlautere Motive unterstellten und noch unterstellen, die seinen Tod als «Got­tesgericht» bezeichneten und die ihn — aus welchen Gründen auch immer — weiterhin denunzieren werden — die Gnade erbitte, dass sie vor einem Martyrium unter dem Kommunismus und von seiten der eigenen Mitbrüder bewahrt bleiben mögen, wie er es selbst erdulden musste. — Der letzte Satz eines Briefes an mich lautete: «Wir wollen trotz aller Enttäuschung nicht vergessen, dass wir österliche Menschen bleiben!» –

Dies ist ein Vermächtnis. —

Ich möchte Sie bitten, diesen Brief der besagten Schreiberin zuzuleiten oder ihn in Ihrer nächsten Ausgabe zu veröffentlichen. Ein Exemplar Ihrer Ausgabe wollen Sie mir bitte, gegen Rechnung, zuleiten.

Mit freundlichen Grüssen!

Sr. Barbara Fuchs

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1 Manche meinen, diese Unwissenheit für eine Tugend halten zu müssen, denn sie schmeicheln sich, den Glauben eines Köhlers zu haben, sie denken dabei aber nicht daran, dass ein solcher Glaube nur gut ist für einen Köhler, d.h. für eine total unge­bildete Person.

2 Die Schrifterklärer weisen darauf hin, dass im griech. Urtext der Ausdruck viel energischer ist als in der Vulgata; dort heisst das «weise ihn zurecht» im griech. Text: «Überführ ihn seines Fehlers».

3 Vergessen wir nicht, dass sie, selbst wenn sie gut gefeiert wird, durch einen sogenann­ten «guten Priester» und eingehüllt in Latein und Gregorianischen Choral, sie immer noch die «Luthermesse» ist und sie dennoch den fundamentalen Dogmen der Messe widerspricht.

4 Sehr zu Recht unterscheidet Monseigneur Lefebvre die Kirche und die Männer der Kirche, die die Schlüsselstellungen besetzen. Nun, wir fragen danach, welches sind diese Männer, wenn nicht Paul VI. gestern und heute Johannes Paul II.? Ist es nicht jener, der eine Richtung eingeschlagen hat, die geradezu der Tradition entgegenge­setzt ist, und ist es nicht dieser, der den Kurs in derselben Richtung aufrechterhält?

5 Man hat das Wort «antiliberal» in unseren Kreisen ein wenig zu viel missbraucht; denn für viele ist es oft nur ein Deckmantel für ihren Liberalismus. So ist es vorge­kommen, dass wir im «Foyer de Charité einer Konferenz gegen den Liberalismus beiwohnen konnten. Das war um so drolliger; denn Gott allein konnte wissen, wie sehr der Redner, Superior des Hauses, liberal war. In der Tat, man ist nicht wahrhaft antiliberal, weil man sich damit begnügt, nur gegen den Liberalismus zu schimpfen oder weil man sich mit dem Titel «antiliberal» schmückt, wenn man sich im prakti­schen Leben dazu hergibt (selbst dann, um etwas Gutes zu tun, was man sonst nicht erreicht hätte), Kompromisse mit dieser Pest unserer Zeit zu schliessen. Diese Kate­gorie von Antiliberalen erinnert uns erstaunlicherweise an das Verhalten der Phari­säer, die von unserm Herrn hart getadelt wurden, weil sie sorgfältig die Mücke seih­ten und das Kamel um so ruhiger dabei verschluckten.
Merken wir es uns gut, alle diejenigen, die in der aktuellen Krise ein Amt innehaben, sei es durch die Predigt, die Organisation von Messzentren, die Predigt von Exerzi­tien, die Veröffentlichung irgendeiner Zeitschrift, selbst wenn sie es nicht daran feh­len lassen, sich Antiliberale zu nennen, indem sie sich in irgendeiner Weise mit dem Antiliberalismus verkleiden, die aber dennoch sorgfältig das Problem des Papstes, dem man gehorchen muss, ausklammern, wenn man ihn als solchen anerkennt oder den man als illegitim anzeigen muss, wenn man ihm Widerstand leistet — oder auch noch — die, weit davon entfernt, die Konzilserklärung «Dignitatis humanae» (über die Religionsfreiheit) als häretisch anzuklagen, darin nichts sehen, was das katholi­sche Gewissen schockieren könnte, und die sogar soweit gehen, sie «für die Christen des Ostens akzeptabel zu finden» (warum nicht auch für die des Westens?) — diese sind in der Tat authentische Liberale. Sie geben ein Gegenzeugnis, sie sind, zum mindesten indirekt, meist eine Ermunterung für den Liberalismus. Wann denn wer­den die Prediger begreifen, dass sie ihre Zuhörer missbrauchen, indem sie ihnen immer wiederholen, dass das Wesentliche ist, seine Seele zu retten, wenn sie zugleich dabei vergessen, sie daran zu erinnern, dass der Gehorsam gegenüber einem recht­mässigen Papst und den mit ihm in Gemeinschaft stehenden Bischöfen eine unauf­gebbare Bedingung des Heiles ist.
Ein eifriger Besucher der Kapelle von Tours hat uns nach Exerzitien, von denen er gerade kam, gesagt: «Welche Ruhe für die Seele während fünf Tagen! Man hat zu uns gesprochen von Gott, ohne diese Probleme anzugehen, die uns überfordern. Wenn ich einmal vor den Richterstuhl Gottes kommen werde, wird Gott mich nicht, fragen, ob für mich Johannes Paul II. Papst war oder nicht.» Ich weiss nicht, mein Herr, ob Gott Ihnen diese Frage stellen wird. Aber es gibt eine Frage, auf die Sie unausweichlich zu antworten haben: «Warum gehorchst Du nicht dem Papst, dessen Rechtmässigkeit Du doch anerkennst?» Dies, mein lieber Herr, ist absolut gewiss. Das ist selbst Sache des Glaubens, wenn man Pius IX. glaubt, der an die Orientalen schreibt: «Derjenige, der leugnet, dass man verpflichtet ist, dem Papst zu gehorchen, selbst in disziplinären Fragen, ist häretisch.» Enzyklika «Quae in patriarchatu», 1. Sept. 1876, an den Klerus und die Gläubigen des Chaldäischen Ritus.

6 Man wird in der Dokumentation (5.25) einige der Briefe finden, in denen wir uns die Mühe genommen haben, zu schreiben, um den Dialog zu veranlassen im Hin­blick auf eine Revision der Unstimmigkeiten.

7 Dieser Zahl muss auch H. Dr. Katzer hinzugefügt werden, der wegen seiner antili­beralen Ansichten entlassen wurde. Er starb einige Monate später.

8 Gewöhnlich wurde ein Auge zugedrückt, wenn Seminaristen, auch solche, die schon höhere Weihen hatten, während der Ferien in den NOM gingen; man duldete, dass ein Seelenführer den Rat gab, zu einer neuen Messe zu gehen, wenn sie ordentlich zelebriert würde und keine andere erreichbar wäre.

9 Bemerken wir, dass für Monseigneur damals, am 24.2. 77, die Sedisrakanz die Kir­che nicht in «eine unentwirrbare Lage» brachte.

10 Unterstreichung von uns.

11 Die Hypothese; derzufolge Paul VI. kein Papst ist oder es nicht mehr ist.

12 Unterstreichung von uns.

13 Unterstreichung von uns.

14 Siehe Zitat vorhin in bezug auf den chaldäischen Ritus.

15 Alle alten Väter und die grossen Theologen wie der hl. Robertus Bellarmin, der hl. Alfons von Liguori usw. lehren: «Jene, die sich von der Kirche entfernen, haben gar keine geistliche Gewalt über ene, die in der Kirche sind.»

16 Siehe Wortlaut auf den nächsten Seiten.

17 Siehe Wortlaut auf den nächsten Seiten.

18 Siehe Wortlaut auf den nächsten Seiten.

19 Seitdem hatte er Gelegenheit, uns seine Glückwünsche zu dem von uns neuaufge­legten Brevier schriftlich mitzuteilen. Dabei gab er zu verstehen, die Zeitschrift «Fortes in Fide» und die Beihefte würden fürderhin in Ecöne nicht mehr angenom­men, sondern zurückgeschickt.

20 «Es drängt mich vor allem zu unterstreichen, dass die Probleme der Liturgie und besonders jene der eucharistischen Liturgie nicht Anlass zu Spaltungen unter den Katholiken und zur Bedrohung für die Einheit der Kirche werden dürfen… Im Namen dieser Wahrheit und Liebe, im Namen des gekreuzigten Christus und seiner Mutter bitte und beschwöre ich euch, dass wir jede Opposition und Spaltung hinter uns lassen.» (24.2.80) Man lese auch die unmissverständlichen Aussagen Pauls VI. im vorigen Heft nach, S. 200!

21 Das Prinzip des Widerspruchs lautet wie folgt: ein und dasselbe Ding kann nicht zugleich und im selben Verhältnis sein und nicht sein. Johannes Paul II. kann nicht zugleich Papst sein und es nicht sein. Das ist gesunder Menschenverstand; aber las­sen wir uns überzeugen, heutzutage ist der gesunde Menschenverstand seltener denn je geworden.

22 Comelius, id. S.453.

23 Wir sagen «unbedingt», denn die Tatsache, unsere Briefe aus Furcht nicht zu lesen und sie zurückzuschicken, und beharrlich auf bestimmte Fragen nicht zu antworten, Theorien zu erfinden, um trotz allem eine heterodoxe Lehre zu rechtfertigen, erlau­ben uns, einige Zweifel an ihrem guten Glauben zu haben. Wir wollen jedoch noch für viele von ihnen den Guten Glauben annehmen, weil die Unwissenheit in unsern Reihen in bezug auf die Lehre weit reicht und tief geht.

24 Da diese Pflicht sich allen aufdrängt, werden auch alle dem Herrgott Rechenschaft über den Eifer, mit dem sie diese wahrgenommen haben, ablegen müssen. (Siehe oben: «Wer ist von dieser Pflicht betroffen?»)

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Aus dem Französischen [Forts dans la Foi] übersetzt von Dr. Pierre Cuttat