Andreas Pitsch+: „Öffentliche Glaubenserklärung vom 6. August 2006“

Glaubenserklärung vom 6. August 2006, welche die Bedingungen enthält, um in der seit dem 9. Oktober 1958 bestehenden Vakanz des Heiligen Stuhles Glied der römisch-katholischen Kirche zu sein.

Um in der aktuellen Kirchenkrise Glied der römisch-katholischen Kirche zu sein, ist es für einen Katholiken aufgrund der katholischen Glaubenslehre und des Kirchenrechts objektiv notwendig, folgende Punkte gewissenhaft zu beobachten:

  1. Ein Katholik muß a) die von der kirchlichen Autorität vorgelegten Glaubens- und Sittenwahrheiten innerlich annehmen, b) den Glauben, soweit dies erforderlich ist, äußerlich bekennen, c) am kirchlichen Kult, soweit dies möglich ist, aktiv teil­nehmen, d) die kirchlichen Anordnungen, soweit diese umsetzbar sind, gewissenhaft beobachten und e) an der kirchlichen Verfassung festhalten, wie all dies beim Hin­scheiden Papst Pius‘ XII. in der Kirche rechtmäßig vorlag, und darf nur mit den­jenigen Personen in kirchliche Gemeinschaft treten, welche die hier aufgezählten Punkte akzeptieren und praktizieren.
  2. Ein Katholik darf die „Konzilspäpste“ (d. s. Angelo Roncalli, Giovanni Battista Montini, Albino Luciani, Karol Wojtyla und Joseph Ratzinger) nicht als Päpste aner­kennen, weil sie vor und nach ihrer vermeintlichen Wahl zu Päpsten notorisch an Irrlehren festgehalten haben (vgl. die Schrift: Begründung, weshalb die Institution, die sich „römisch-katholische Kirche“ nennt, seit den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts nicht mehr identisch ist mit der wahren römisch-katholischen Kirche).
  3. Ein Katholik darf das „II. Vatikanische Konzil“ (d. i. die Versammlung des fast voll­ständigen „Episkopates der katholischen Kirche“ in Rom von 1962 bis 1965) nicht als ein wahres allgemeines Konzil anerkennen, weil dessen Dokumente nicht von einem Papst, sondern nur von einem Pseudo-Papst „approbiert“ wurden.
  4. Ein Katholik darf die „Konzilskirche“ (d. i. die Gemeinschaft aller Personen, die sich den „Konzilspäpsten“ unterworfen haben oder noch unterwerfen, alle Dokumente des „II. Vatikanischen Konzils“ und die „nachkonziliaren Reformen“ als glaubenskonform betrachten sowie die neugeschaffenen „sakramentalen Riten“ als gültig und rechtmäßig ansehen) nicht als identisch mit der römisch-katholischen Kirche betra­chten, weil ihre Lehre, ihr Kult und ihre Gebote mit denen der wahren Kirche in vie­len Punkten nicht übereinstimmen.
  5. Ein Katholik darf die „Konzilskirche“ weder ideell noch materiell unterstützen und muß daher den Austritt aus dieser erklären, weil sie nicht die wahre Kirche ist.
  6. Ein Katholik darf die sich als römisch-katholisch ausgebenden Kleriker und Laien der „Konzilskirche“ nicht als leibliche Glieder der Kirche betrachten, weil sie den Glauben nicht unverfälscht bekennen und sich einer Pseudo-Hierarchie unterwerfen.
  7. Ein Katholik darf, aus den in den Ziffern 2-4 bezeichneten Gründen, das neue „Kirchenrecht“ (veröffentlicht 1983) nicht als rechtmäßig, d. h. als gültig, anerken­nen, sondern muß weiterhin das Kirchenrecht von 1917 beobachten.
  8. Ein Katholik darf die aktive Teilnahme am neuen „Meßritus“ sowie den Empfang der „Sakramente“ nach den neuen Riten nicht als erlaubt betrachten, weil diese nicht von einem Papst approbiert wurden.
  9. Ein Katholik darf den neuen „Meßritus“ und die neuen „sakramentalen Riten“ nicht als sicher gültig ansehen, weil sie nicht von einem Papst approbiert wurden und weil sie von den tridentinischen Riten wesentlich abweichen — ausgenommen die Riten der Taufe und der Ehe, weil bei diesen das Letztere nicht zutrifft.
  10. Ein Katholik darf nicht aktiv an den Kulthandlungen von Priestern teilnehmen, welche am Inhalt der vorliegenden Erklärung nicht festhalten, weil die Kirche verbietet, die Sakramente von Personen zu empfangen, die nicht ihre Glieder sind, man dadurch sein Seelenheil gefährden, sich der Häresie verdächtig machen und Ärgernis geben würde. (Eine Ausnahme davon erlaubt die Kirche in Todesgefahr, wenn ein_ rechttmäßiger Priester nicht erreichbar ist, kein Ärgernis entsteht und eine Gefahr für das Seelenheil ausgeschlossen werden kann.)
  11. Ein katholischer Priester darf die Sakramente nicht Personen spenden, welche am In­halt der vorliegenden Erklärung nicht festhalten, weil die Kirche verbietet, die Sakra­mente Personen zu spenden, die nicht ihre Glieder sind, man dadurch sein Seelenheil gefährden, Ärgernis geben und religiös gleichgültig werden würde. Daran muß sich ebenfalls ein katholischer Laie halten, der im Notfall das Taufsakrament spenden darf.
  12. Ein Katholik muß daran festhalten, daß man die „Konzilspäpste“ und die „Konzils­kirche“ nicht anerkennen kann, ohne bestimmte Irrlehren anzunehmen, weil man ent­weder, um dies faktisch zu tun, die Irrlehren des „II. Vatikanischen Konzils“ und die „nachkonziliaren Reformen“ übernehmen müßte (wie es z.B. die Legionäre Christi tun) oder, um dies nur verbal zu tun, die Ekklesiologie, d. h. die katholische Glaubenslehre von der Kirche, verfälschen müßte (wie es z.B. die Priesterbruderschaft St. Pius X. tut).
  13. Ein Katholik muß daran festhalten, daß es in der Kirche zu allen Zeiten rechtgläubige und rechtmäßige Bischöfe geben wird, denen sie das Lehr-, Priester- und Hirtenamt für einen bestimmten Umkreis in schriftlicher oder mündlicher Weise verleiht, weil ansonsten die Kirche nicht immer formell sichtbar, einig, heilig, katholisch, apo­stolisch und indefektibel wäre.
  14. Ein Katholik muß daran festhalten, daß es in der Kirche kein Notrecht zur Spendung, zum Empfang und zur Ausübung von Weihen gibt und es deshalb nie, d. h. auch nicht in der aktuellen Kirchenkrise, erlaubt ist, dies ohne kanonische Erlaubnis zu tun, weil solche Handlungen gegen die formelle Apostolizität der Kirche verstoßen.
  15. Ein Katholik muß daran festhalten, daß Gott Seiner Kirche in absehbarer Zeit wieder Päpste schenken wird, die unter anderem die Irrlehren des „II. Vatikanischen Kon­zils“ und die „nachkonziliaren Reformen“ verurteilen und erklären werden, daß alle, die hartnäckig, d. h. wider besseres Wissen, daran festhalten, Häretiker und Schis­matiker und aus der Kirche automatisch ausgeschlossen sind, weil es 1. Dogma ist, daß die Kirche bis zum Ende der Zeiten Päpste haben wird, 2. das Papsttum zum Wesen der Kirche gehört und 3. ein Papst in der Ausübung seines Lehr- und Hirten­amtes immer am wahren Glauben festhalten wird.
  16. Ein Katholik sollte — sofern keine Möglichkeit besteht, die hl. Messen eines recht­mäßigen katholischen Priesters zu besuchen — an den sonntäglichen Laien-Gottes­diensten aktiv teilnehmen, die von den Gläubigen abgehalten werden, welche am Inhalt der vorliegenden Erklärung festhalten, weil die Christen verpflichtet sind — sofern der Gottesdienst nach den Richtlinien der Kirche gefeiert wird, er in ihrer Nähe stattfindet und man nicht verhindert ist — Gott am Sonntag öffentlich und gemeinsam anzubeten.
  17. Ein Katholik muß dafür beten, daß Gott der Kirche möglichst bald wieder einen Papst schenkt, damit die Kirche ihre Wirksamkeit wieder voll entfalten kann.
  18. Ein Katholik sollte dafür beten, daß Gott bald gottesfürchtige Männer und Frauen sendet, damit wieder eine christliche Gesellschaftsordnung errichtet werden kann.
  19. Ein Katholik sollte um Erleuchtung für diejenigen Personen beten, welche fälschli­cherweise die „Konzilskirche“ mit der wahren Kirche identifizieren, damit sie diesen Irrtum erkennen und daher den Inhalt der vorliegenden Erklärung für wahr halten.
  20. Ein Katholik darf sich nicht von einem Priester beerdigen lassen, der am Inhalt der vor­liegenden Erklärung nicht festhält, weil er dadurch ein falsches Glaubensbekenntnis ablegen und Ärgernis geben würde. Statt dessen soll er bestimmen, daß seine Beerdi­gung, wenn möglich, von einem Priester vorgenommen wird, der diese Erklärung unterzeichnet hat oder der zumindest an deren Inhalt nachweislich festhält. Steht kein Priester, wohl aber ein Laie zur Verfügung, der diese Bedingung erfüllt, so soll dieser die Beerdigung durchführen, und zwar nach den von der Kirche erlassenen Richtlinien für Beerdigungen ohne Priester, vorausgesetzt, er ist fähig, dies würdig zu tun. Steht auch ein solcher Laie nicht zur Verfügung, dann soll die Beerdigung eine Person durch­führen, welche bereit ist, sie nach den Bestimmungen des Verstorbenen abzuhalten. Um solche Beerdigungen rechtlich und finanziell im deutschsprachigen Raum zu gewähr­leisten, können die Unterzeichner dieser Erklärung einem eingetragenen Verein bei­treten, der sich dies zur Aufgabe gemacht hat.

 

Wer mit den Gläubigen in kirchliche Gemeinschaft treten möchte, welche sich verpflichtet haben, vorstehende zwanzig Punkte gewissenhaft zu beobachten, der kann dies mit seiner Unterschrift unter einem Dokument bezeugen, in weichem diese Punkte aufgelistet sind.

Die Erstunterzeichner:

Andreas Pitsch, Pasquer 82, CH-7537 Müstair/GR  Tel: 0041 81/858 53 68, Fax: 0041 81/858 59 01, E-Mail: Andreas.Pitsch@tele2.ch

Armin Benedikter, Weinstraße 60, I-39050 Girlan — Tel: 0039 471/633 131, Fax: 0039 471/633 047, E-Mail: armin.benedikter@alice.it

Hans-Jürgen Krug, Basler Straße 72, D-79713 Bad Säckingen — Tel: 0049 7761/55 90 79,  Fax: 0049 7761/91 30 16

 

11 Kommentare zu “Andreas Pitsch+: „Öffentliche Glaubenserklärung vom 6. August 2006“

  1. Ziemlich auf die Spitze getriebenes Beispiel des Problems der allermeisten Sedis: ein privat-subjektives Urteil wird zum Kriterium der Katholizität erhoben. Das geht nicht, selbst wenn das Privaturteil gut begründet sein sollte. Es bleibt immer privat und subjektiv, kann nicht allgemeingültig und nicht allgemein verbindlich sein.

  2. Das ist doch einfach nur sektiererisch. Man braucht sich nur den ersten Punkt durchzulesen, das reicht schon.
    Es ist wirklich ähnlich wie bei manchen Spinnern dieser selbsternannten „Reichsregierungen“: Hier tummeln sich ein paar verschrobene Männer, die keine Frau gefunden haben, schreiben irgendein Zeug zusammen von dem sie überzeugt sind und meinen dann jeder müsste dem zustimmen.
    Da wird einem klar warum dies Sedis dort sind wo sie sind. Ich hoffe der Widerstand grenzt sich klar von diesen Verrückten ab.

    @ Herr Schenker, warum veröffentlichen Sie so einen Quatsch? Trägt dies nicht dazu bei, dass Ihr Blog dadurch von immer weniger Leuten gelesen wird?

  3. Christoph Matthiamss Hagen 27. Mai 2014 um 11:52
    Ein privat-subjektives Urteil fällen die Anhänger der Lefebvre-Sekte – sei es nun der Fellay- oder der Williamson-Zweig – während sich die Sedisvakantisten streng an die Kirchenlehre halten.

    Thomas Kovacs 27. Mai 2014 um 12:04
    Gehören Sie auch zu denen, die – wie Tissier – meinen, dass das Lehramt, die Indefektibilität, Heiligkeit und Apostolizität der Kirche auf Lefebvre übergegangen seien. Wenn ja, dann frage ich mich, wer hier der Comiker ist.

    Volker 27. Mai 2014 um 12:12
    In der Tat leistet Williamson bis heute Widerstand gegen die Römisch-Katholische Kirche bzw. gegen das, was heute noch von ihr übrig ist und bekämpft sie auf seine Weise. Weitere Abgrenzungen zu den Katholiken seinerseits sind nicht notwendig, da die Katholiken nichts mit ihm zu tun haben wollen.

    POSchenker:
    Es muss „Hin­scheiden Papst Pius’ XI. “ heißen und nicht „Pius‘ XII.“

  4. @ POSchenker

    Sie hatten doch Recht, wenn sie „Pius‘ XII.“ geschrieben bzw. kopiert haben. Es handelt sich hierbei ja um die Glaubenserklärung von 2006. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass diese veraltet ist. Zwei Jahre später gab es eine neue Glaubenserklärung und gemäß dieser müsste „Pius‘ XI.“ statt „Pius‘ XII.“ stehen.

    Hier die aktuelle Glaubenserklärung von Pitsch: http://www.monarchieliga.de/index.php?title=%C3%96ffentliche_Glaubenserkl%C3%A4rung_vom_6._August_2008

  5. Endlich einmal ein Artikel hier von Andreas Pitsch. danke. Hr.Pitsch, den ich schon früher des öfteren lobenswert erwähnt hatte v.a. im Zusanmmenhang mit seiner neuesten Ausgabe: “ Weshalb „Pius XII.“ kein Papst war “

    Hier gehen die Kontroversen auseinander bei einem so ehrfürchtigen Papst, oder doch nicht Papst ?

  6. Ich sags ja lauter Komiker es kann für Katholiken keinerlei Verbindlichkeiten haben

  7. Ich maße mir kein Urteil ja wo wessen Lehramt ist ich verhalte mich so katholiken in der Zeit des großen Schismas

  8. @ Thomas Kovacs

    Der Komiker sind Sie selbst:

    1. Zur Zeit des großen Schismas gab es keine lehrmäßig irrenden „Päpste“.

    2. Alle drei „Päpste“ waren rechtgläubig. Es ging um die Frage der rechtmäßigen Jurisdiktion, aber nicht um die katholische Lehre.

    3. Die Katholiken damals haben dem jeweiligen „Papst“, welchen sie für den tatsächlichen Papst hielten, gehorcht. Bei Ihnen ist es aber so, daß Sie einen offenkundigen Häretiker als „Papst“ anerkennen und diesem Ihrem „Papst“ dann aber die lange Nase zeigen. Der Komiker also sind Sie. q.e.d.

  9. Also haben 3 Päpste korrekt ihr Amt zugleich ausgeübt?
    es ist niemand da der verbindlich feststellen kann daß der Papst sein Amt verloren hat es wird sich immer um privat meinungen handeln

  10. @ Thomas Kovacs 28. Mai 2014 um 08:16

    Ich habe die drei „Päpste“ nicht ohne Grund in Anführungsstriche gesetzt. Natürlich kann nur einer der wahre Papst gewesen sein. Es gibt nur ein Petrusamt, welches stets nur eine menschliche Person auf Erden innehaben kann. Der Streit beim großen Schisma ging eben genau darum, wer denn nun der tatsächliche Papst sei.

    Es war als eine jurisdiktionelle Frage, aber keine Frage der allgemeinen katholischen Lehre der Kirche. Es ging damals eben nicht um Häretiker, sondern um die Frage der rechtmäßigen Papstwahl. Keiner der drei „Päpste“ war ein Irrlehrer. Es ging für die Gläubigen also gar nicht darum, ob sie einem Rechtgläubigen oder einem Irrlehrer folgen, sondern es ging um die Frage der rechtmäßigen Jurisdiktion, der rechtmäßigen Amtsgewalt.

    Kein Katholik vertrat damals die Auffassung des „Mittelwegs“: ‚Wir „gehorchen“ dem Papst, aber wir zeigen ihm die lange Nase, weil wir selber die Überpäpste sind‘.

    Da Sie Ihren Standpunkt des „Anerkennens-aber-Widerstehens“ mit jenen der wahren Katholiken von damals gleichsetzen wollen, betrügen Sie sich nur selbst…

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